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1 Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zum Entwurf zum sachlichen Teilplan "Windenergie", Regionalplan Mittelthüringen vom Anlage zur Stellungnahme des Ref. 410 vom : Ergebnisse zu einer Vorabfrage des Ref. 300 an Ref. 410 zur Verträglichkeitseinschätzung der Festlegungen im Teilplan Windenergie des Regionalplans Mittelthüringen mit Natura 2000-Gebieten, Entwurfsstand 12/2015 ( vom ) Eine Erheblichkeitseinschätzung im Sinne des Punkt 7.3 und darauffolgende Verträglichkeitsprüfung nach Punkt 7.4 wird nach Punkt der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz "Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" in Thüringen" vom von der verfahrensführenden Behörde durchgeführt. Das Ref. 410 gibt zum jetzigen Verfahrens- und Informationsstand gegenüber der regionalen Planungsstelle (als Vertretung des Verfahrensführers) eine Voreinschätzung zur Erheblichkeit der Wirkungen der Festlegungen im vorgelegten Teilplan auf die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten ab. Nachfolgend erhalten Sie folgende Erläuterungen zu den übergebenen Unterlagen: Folgende Unterlagen wurden für die Bearbeitung herangezogen: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz "Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" in Thüringen" vom (kurz FFH-Erlass) mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften (FFH- und Vogelschutzrichtlinie, BNatSchG, ggf. wirksame Rechtsvorschriften des ThürNatG) Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach 26 Abs. 3a 26 Abs.2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thür. Natura Erhaltungsziele-Verordnung, kurz ThürNEzVO) Standarddatenbögen für... Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG), Stand Mai 2012 (zu den Natura 2000-Gebieten) Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, BfN-Handbuch zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (Schriftenreihe für Naturschutz und Landschaftspflege, BfN, Heft 53) zu Charakterarten der Lebensraumtypen Auszüge BfN-lnternetauftritt: Hilfestellungen und Informationen zu FFH Verträglichkeitsuntersuchungen (kurz FFH-VP Info: zu Projekten, Wirkfaktoren, Arten... ) Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten, Landerarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (kurz LAG-VSW, Stand ) Avifaunistischer Fachbeitrag "Empfehlungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieteq für die Windenergienutzung" der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Vogelschutzwarte Seebach (kurz TLUG-VSW, Stand 08/2015)

2 landesweite Karte mit Abgrenzungen Vogelzugkorridore und avifaunistisch bedeutsame Gebiete als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Schlafplatz u.ä. (ABG), TLUG-VSW (Ausgabe aus LlNFOS, Stand 01/2016) Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen (Entwurf, Veröffentlichung als Erlass des TMUEN noch 2016 beabsichtigt, Stand 12/2015) gebiets- und artbezogene LlNFOS-Daten: Informationsstand der Schutzgebietsabgrenzungen und windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten (Ausgabe aus LlNFOS, Erhebung ab 01/2007, Stand 03/2016). Der Informationsstand LlNFOS zu den Arten ist unvollständig bezüglich Zeiträumen und Flächen der Erhebungen, ihre Aussagefähigkeit zur fachlichen Einschätzung der örtlichen bzw. aktuellen Bestandssituation ist daher eingeschränkt. in Die einbezogenen Fachdaten aus dem Fachinformationssystem der Umweltbehörden Thüringens (LiNFOS) sind im Gauß-Krüger-Koordinatensystem abgebildet, im Vergleich mit dem zur Verfügung gestellten Datenbestand der regionalen Planungsstelle zu den Vorrangflächen für Windenergie (Koordinatensystem ETRS 1989) sind aufgrund der notwendigen mathematischen Umrechnungen zur gemeinsamen Projektion der Datenbestände kleinere örtliche Abweichungen möglich, die Unstimmigkeiten in der Interpretation verursachen können. Die vorgenannte Einschätzung, die anhand des bei der ONB verfügbaren Datenmaterials möglich war, gibt Empfehlungen für die Erheblichkeitseinschätzung entsprechend Punkt 7.3 des o.g..ff+l-erlasses": nach diesem Erlass besteht die Aufgabe in der Einschätzung, ob das jeweilige Projekt (der jeweilige Plan entsprechend Punkt 8.1 des Erlasses, im Sinne der 34 und 36 BNatSchG) geeignet ist - einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen -, das FFH- oder SPA-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich zu beeinträchtigen. Dies ist zu bejahen, sobald Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit erheblicher bzw. u.u. ohne genauere Prüfung nicht abschätzbarer Auswirkungen bestehen. Hierfür ist auch Ziffer zum Umgebungsschutz zu beachten. Entscheidend für die Feststellung der Notwendigkeit einer weitergehenden Verträglichkeitsprüfung im Ergebnis der Erheblichkeitseinschätzung ist, dass nach dem allgemeinen Kenntnisstand ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Projekt und möglichen (prognostizierten) Verschlechterungen im Gebiet herstellbar ist. Im Fall der hier vorliegenden Ausweisung von Vorranggebieten zur Bereitstellung von geeigneten Flächen für Realisierung und Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere mobile Arten aus der Gruppe der Vögel und Fledermäuse als Erhaltungsziele beeinträchtigt werden. Aufgrund der Mobilität der Arten und eventueller funktionaler Zusammenhänge zwischen Habitaten dieser Arten im Natura2000-Gebiet (z.b, Brut- und Schlafplätze, Rastplätze) und Habitaten außerhalb (z.b. Jagd- und Nahrungsflächen) wie auch bekannter Gefährdung durch Kollision oder Meideverhalten kann es auch im näheren Umfeld von Natura2000- Gebieten zu Gefährdungen von als Erhaltungsziele definierten Arten kommen. Zur Einschätzung und Minimierung von Gefährdungspotentiale wurden auf Basis des Erkenntnisgewinns aus einer Vielzahl von Monitoring-Ergebnissen und Studien bundesweit in den letzten Jahren fachliche Empfehlungen zu Mindestabständen und zur Abgrenzung bedeutsamer Lebensraumstrukturen für eine Freihaltung von infrastrukturellen Maßnahmen wie z.b. Windenergieanlagen entwickelt. Die für diese Voreinschätzung verwendeten Empfehlungen sind oben aufgeführt.

3 Das tatsächliche Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen muss im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung mithilfe einer Verträglichkeitsstudie festgestellt werden. Die Planungstiefe (Maßstabsebene der Planinhalte) ist für den Umfang der Studie angemessen zu berücksichtigen. Ist eine Verträglichkeit des Planinhaltes mit den Erhaltungszielen nicht feststellbar, ist der Plan in dieser Festlegung nach 34 Abs.2 BNatSchG unzulässig. Im Rahmen der Prüfung einer Ausnahmemöglichkeit ( 34 Abs.3 BNatSchG, Punkt 7.5 des FFH-Erlasses) sind Alternativen zu prüfen. Hinweise zu den von Ref. 300 übergebenen und von Ref. 410 ergänzten (anliegend beigefügten) Prüfbögen: 1. Die Nummer des Gebietes wurde um die bei der EU geführte Nummer ergänzt. 2. Im Abschnitt.Datenqrundlaqe der Oberen Naturschutzbehörde" wurde die Information.Gesamtftäche des Gebietes" geändert in.gesamtfläche betroffener Lebensraumtypen (LRT)/Habitate": für die Einschätzung ev. erheblicher Beeinträchtigungen ist eine Betroffenheit von Habitaten der Arten bzw. der Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung (Erhaltungsziele) im Gebiet maßgeblich, nicht die Gesamtfläche (in der auch andere Flächenanteile ohne bedeutsame funktionale Beziehung zu den Erhaltungszielen enthalten sein können). Angaben zu den entsprechenden Flächengesamtgrößen (und Populationszustand der Arten) können i.d.r. dem Standarddatenbogen entnommen werden. 3. in den Erhaltungszielen werden im Wesentlichen die durch die geplante Festsetzung möglicherweise beeinträchtigten Erhaltungsziele genannt. In FFH-Gebieten gibt es nach Fachunterlagen des BfN (o.g. Handbuch) Beschreibungen der Lebensraumtypen mit ihren Charakterarten. Diese sind nach Punkt für die Beurteilung der Empfindlichkeit eines LRT gegenüber Wirkungen der Festlegung heranzuziehen. Im vorliegenden Fall sind durch die Festlegungen keine Flächen der Natura2000-Gebiete unmittelbar betroffen, eine erhebliche Beeinträchtigung der Charakterarten findet in Bezug auf die zugeordneten LRT daher in keinem der geprüften Fälle statt. 4. Im Abschnitt "Beurteilung der Konfliktsituation" wurde der Punkt "Vorbelastung" von Ref. 410 nicht besehen, da die dafür notwendigen (hier nicht vorliegenden) Informationen (z.b. zu Umfang, Erstellung, Ausführung bestehender WEAn) eine fundierte Einschätzung dieses Kriteriums nicht möglich machen. Angesichts neuer Rechtsprechung zum Umgang mit der Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung eines vor Meldung eines Natura2000-Gebietes genehmigten Projektes mit Ausführung nach Meldung des Gebietes (Urteil EuGH vom C-399/14 - EU:C:2016: 10) ist in diesem Zusammenhang zudem eine Überprüfung bisheriger Einschätzungen zur Vorbelastung angeraten. 5. Angaben zu ev..vermeidunqsrnaßnahrnen im Genehmigungsverfahren" sind in diesem Stadium der fachlichen Einschätzung kaum möglich und wurden daher nur optional angegeben, wenn schon jetzt erkennbar hilfreich. Diese Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 6. Möglichkeiten der.konfltktverrneidunq auf Ebene der Regionalplanung" werden als Hinweise angegeben, um prognostizierbare Beeinträchtigungen ev. auf ein Maß zu reduzieren, das im Zusammenhang mit o.g. Fachempfehlungen z.b. zu Mindestabständen geeignet erscheint, Konflikte auf ein unerhebliches Maß für das Natura2000-Gebiet zu reduzieren. Anlagen: 20 Prüfbögen zu 14 von 15 Festlegungen für Vorranggebiete Windenergie im Teilplan Wind, RP Mittelthüringen (Entwurf März 2016)

4 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie """',,,,,,"'_,,_,---,,,,,... ""--,, '''''''''_'''''''''''ffl'''''''';«<'ffltff''ß''''''''<\<'''_«ffl'''~'''«''''''ff'!!.,,,,,,,,,,_'mm,,,,,,,,,,,,,,,", ffffl'''''''''_''_'''''''''''''''--'_-':«,<h,,,,,,,,,,,,,,,,,.. Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Datengrundlageder Regionalplanung Stand: 21.3,2016 Vorranggebiet Windenergie: 2,1, W-6 Größe in ha: 97 Landkreis: Sömmerda Anlagenbestand: Nein Lage Innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH 1SPA1: Ja, in 0 bis 1200/2500 Metern Abstand Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme 1 Lebensraumentzug; Verluste 1 Vertreibung von Avifauna; Ban'ieren für Fledermaus- oder Vogelzug FFH - Gebiet: Trockenrasen-Komplex nordöstlich Herrnschwende Nummer: (THNr.30) Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate: --- Erhaltungsziele: vor allem trockene Offenlandlebensräume wie Trockenrasen, auch Trockenwald (LRT 9f10, 6110, 6210, 6240, z,t, prioritäre Ausprägungen, ThürNEzVO), Betroffene Lebensräume / Arten: Nachweise von mobilen Charakterarten (Vogelarten) in Flächen des FFH~Gebietes im Nahbereich der Vorrangfläche (= ca. 50 bis 1000 m) Beurteilung der Konfliktsituation I voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: zu Vogelarten der Erhaltungsziele (Charakter-Vogelarten in Lebensraurntypen, hie'r z.b, Neuntöter, Wendehals, Grauammer u.a.) werden keine Abstandsempfehlungen oder Prüfräume im "Helgolander Papier" der Länderarbeitsgemeinschaft der VSWn aufgeführt, nach derzeitigem fachlichen Kenntnisstand ist keine erhebliche Vergrößerung des Tötungsrisikos für diese oben genannten Arten oder Anstieg des Vergrämungsrisiko (Verlust von Lebensraum) anzunehmen, Kumulative Auswirkung mit anderen VRWindenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebllche.beelnträchüqunqen von Erhaltungszielen sind nach derzeitigem Wissensstand nicht erkennbar nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf. Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüftund gegebenenfalls gemindert werden o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweis: unabhängig von den geprüften Erhaltungszielen.der Natura-2000-Gebiete im Wirkraum der Vorrangflache 2,1 sind in einem Umfeld von 1200 bis 3000 Meternältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus' und Vogelarten (Myotis myotis, Myotis bechsteinii, Milvus milvus, Milvus migrans u.a.) bekannt, die eine Prüfung auf arten" schutzrechtliches Konfliktpotential im Genehmigungsverfahren notwendig machen können, 1 gem, "HelgolällderPapier" 2015.,---,.~"_"~~""""""_".~~'""--"-~~,--~......,...;..;.--'--".,'N-...;-' Thüringer Landesverwaltungsamt, Abt. III, Referat 300 _;SC;Regionalplanung, Regionale PlanUngssteilen

5 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 2.1, W 6 Größe in ha: 97 Landkreis: Sömmerda Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1:in ca 2000 Metern Abstand Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna; Barrieren für Fledermaus- oder Vogelzug EFH / SPA-Gebiet: Gründelsloch Kindelbrück Nummer: (TH NR. 204) Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate: -- Erhaltungsziele: 3140, 3150 Betroffene Lebensräume / Arten: _.. Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung:._- Voraussichtliche Auswirkungen: _.- Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie:._. Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar, keine wind kraftsensiblen mobilen Arten als Erhaltungsziele definiert D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan D durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: D durch Vermeidungsmaßnahmen aufder Genehmigungsebene: X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden D Beeinträchtigungen erforderlich, des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung D Hinweise: (s. Prüfblatt VR-Fläche 2.1 zu FFH Nr. 30) 1gem. Jlelgoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaltungsarnt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

6 Regio,nalplan Mittelthü~ingen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 3.2, W-5 Größe in ha: 45 Landkreis: Sömmerda Anlagenbestand: Ja (7 WEA im vorgesehenenvr; außerhalb 2 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstande zu EFH I SPA1: in ca bis 4500 Metern Abstand Wirkfaktören: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna; Barrieren für Fledermaus- oder Vogelzug FFH-Gebiet: Kahler Berg und Drachenschwanz bei Tunzenhausen Nummer: m, TH Nr. 40 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate: --- Ertlaltungsziele: trockene Offenlandlebensräume (LRT 6110, 6210, 6240, 6510, z.t. priorltäre Ausprägung), keine mobilen windkraftsensiblen Arten als Erhaltungsziele festgelegt. Betroffene Lebensräume/ Arten: -.. B(;)urteilungder Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche AUswirkungen: keine Betroffenheit mobiler Arten der Erhaltungsziele Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen nach derzeitigem Wissensstand nicht erkennbar. D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan D durch Veränderung l Verlagerung des Vorranggebiets: D durchvermeidungsmaßnahmen aufder Genehrnigungsebene: ggf. Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw können Konflikte auf der Genehrnigungsebene geprüft werden. D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr. 3.2liegl (als bestehender Windpark) in einem landesweit bedeutsamen Zugkorridor für Wasservögel, kann Beeinträchtigungen für störungsempfindliche, kollisionsqefährdete Vogelarten auf dem Zug erheblich verstärken. In einem Umfeld vono bis 3000 Metern (max. Prüfraum fürgenannte Vogelarten in LAG VSW) sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Eptesicus seratinus, Pipistrellus pip., Myotis brand., Milvus milvus, Milvus migrans, Cyrcus aeruginosus, Grus grus, Falco subb. u.a.) bekannt, die erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche 3.2 aufzeigen. Die vorgesehene Erweiterung und Repowering können eine zusätzliche Gefährdung der Zug- und Brutvögel in ihrem Lebensraum verursachen und eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren erforderlich machen. 1gem. "Helgoländer Papier" 2015 ThüringerLandesverwaltungsamt,Abt. III, Referat300 - SG Reqionalplanunq, RegionalePlanüngsslellen

7 Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000-Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 3.2, W-5 Größe in ha: 45 Landkreis: Sömmerda Anlaqenbestand: Ja (7 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 2 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1:in ca bis 4500 Metern Abstand Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme/ Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna; Barrieren für Fledermaus- oder Vogelzug Datengrundlageder Oberen Naturschutzbehörde FFH -Gebiet: UnstriJtaue bei Schallenburg Nummer:4832,302, TH-Nr. 170 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate imffh-gebiet: --- Erhaltungsziele: Feucht- und Fließgewässer-LRT (3150, 3260, 91EO, 91FO), keine mobilen windkraftsensiblen Arten als Erhaltungsziele festgelegt. Betroffene lebensräume / Arten: --- Beurteilung der Konfliktsituation.l voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- VoraussichtlicheAuswirkungen: keine Betroffenheit mobiler Arten der Erhaltungsziele Kumulatiye Auswirkung mit anderen VR Wihdenergie: _._.. Beurteilung des Gesamlkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen nach derzeitigem Wissensstand nicht erkennbar. ; nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan durch Veränderung / Verlagerung desvorranggebiets: o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf. Mindestabstände, Abschaltzeiten usw.. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen: Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche NI'. 3.2liegt (alsbestehenderwindpark) in einem landesweit bedeutsamen Zugkorridor für Wasservögel, kann Beeinträchtigungen für störungsempfindliche, koliisionsgefährdete Vogelarten auf dem Zug erheblich verstärken. In einem Umfeld von 0 bis 3000 Metern (max. Prüfraum fürgenannte Vogelarten in LAG VSW) sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Eptesicus seratinus, Pipistrellus pip" Myotis brand., Milvus milvus, Milvus migrans, Cyrcus aeruginosus, Grus grus, Falco subb. u.a.) bekannt, die erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche 3.2 aufzeigen. Die vorgesehene Erweiterung und Repowering können eine zusätzliche Gefährdung der Zug- und Brutvögel in ihrem Lebehsraum verursachen und eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren erforderlich machen. 1gem. "Helgoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwallungsamt, Abt. iii, Referat300 - SG Regiollalplanung, Regionale Planunqsstellen

8 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 3.2, W-5 Größe in ha: 45 Landkreis: Sömmerda Anlagenbestand: Ja (7 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 2 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1:Nein, Abstand ab 2500 m Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von AvifaunQj3arrieren für den Vogelzug FFH / SPA-Gebiet: Gora-Unstrut-Niederung um Straußfurt Nummer: , TH-Nr, 15 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Kiebitz, Kranich, Kornweihe, Rohrweihe, Wiesenweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Weißstorch, Wespenbussard als Brutvögel (BV), Bekassine, Graureiher, Gr. Brachvogel, Kiebitz, Lachmöwe, Sturmmöwe u.a. als Zugvögel (ZV) nach SOS und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume I Arten: empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden eingehalten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 230 manlagenhöhe) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: "-~ Voraussichtliche Auswirkungen: fachlich empfohlener Mindestabstand wird eingehalten Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele aufgrund vorhandenen Bestandes an WEAn in Richtung und in Nordthüringen (Greussen) möglich (Lage des Bestandes unterschreitet empfohlenen Mindestabstand) Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen durch Fläche Nr,3,2 nach derzeitigem Wissensstand nicht erkennbar, D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan D durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: D durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf, Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr. 3,2liegt (als bestehender Windpark) in einem landesweit bedeutsamen Zugkorridor für Wasservögel, kann Beeinträchtigungen für störungsempfindliche, kollisionsgefährdete Vogelarten auf dem Zug erheblich verstärken, Nach Tabelle 1 LAG-VSW, 2015 wird die Freihaltung von überregional bedeut~.?j:dqil llil1<orrido[enempfohlen um artenschutzrechtliches Konfliktpotential zu vermindern, Im Umfeld von 0 bis 3000 Metern (max, Prüfraum für genannte Brut- und Zugvogelarten in LAG VSW) sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Vogelarten aber auch von windkraftsensiblen Fledermausarten (Eptesicus seratinus, Pipistrellus pip., Myotis brand.: Milvus milvus, Milvus migrans, Cyrcus aeruginosus, Grus grus, Falco subb. u.a.) bekannt, die erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen, Die vorgesehene Erweiterung und Repowering können eine zusätzliche Gefährdung der Zug- und Brutvögel wie auch ev, der Fledermausarten in ihrem Lebensraum verursachen und eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren erforderlich machen. 1gem,.Helqoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwallunqsarnt,Abt. III, Referat300 - SG Regionalplanung,Regionale Planungsstellen

9 ~egionalplan Mittelthür~ngen: Sachlicher Teilplan Winden()~..!.:, "_"_, _ Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000-Gebiete Datengrundlageder Regionalplanung Stand: Vorranggebiet Windenergie: 4,1, W-7 Größe in ha: 281 Landkreis: Weimarer Land / Sömmerda Anlagenbestand: Ja (10 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 4 WEAl Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1:Ja, Abstand ab 0 bis 1700 m Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug FFH / SPA-Gebiet: Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg Nummer: 4933~420, TH-Nr, 17 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Weißstorch, Schwarzstorch, Korn-, Rohr-, Wiesenweihe, Uhu, Sumpfohreule, Baumfalke, Wachtelkönig, Kiebitz, Kranich, Rot- und Schwarzmilan, Silberreiher, Wespenbussard u.a. (teils als Brut-, teils als Zugvögel, nach SDB und ThürNEzVO) Betroffene Lebensräume / Arten: fachlich empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze sind ~eder im Bestand noch_lnder erweiterten Festlegung eingehalten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 230 manlagenhöhe) Beurteilung der Konfliktsituation'/ voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: über den Bestand hinaus wird die Vorrangfläche entlang der SPA-Gebietsgrenze Richtung Nordosten fast verdreifacht, mindestens eine Verdopplung der Zahl an WEAn auf der Gesamtfläche ist anzunehmen, Indirekte Betroffenheit der Erhaltungsziele im SPA-Gebiet durch erhöhtes Kollisionsrisiko für Individuen bei Flügen zu wichtigen Teilhabitaten (z.b. Nahrungsräumen) außerhalb des Gebiets ist für die als Erhaltungsziele definierten Arten (z.b. Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke, Weißstorch, Wiesen- und Rohrweihe) nach derzeitigem Kenntnisstand möglich, Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sind bei Berücksichtigung vorhandener WEA Bestände ohne Vorrangfestlegung (Großbrembach) und der neuen Festlegung bei Willerstedt (Fläche 4,5) mit Lage im fachlich empfohlenen Mindestabstand zum SPA Nr. 17 nicht auszuschließen, Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche (zusätzliche) Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind aufgrund der Vergrößerung de(vorrangfläche und Repowering nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen, Summationswirkungen durch Kumulation möglich, X nur durch Entfall (oder Verkleinerung auf Bestand) der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Art einer sinnvollen Veränderung/Verlagerung kann nur im Zusammenhang mit Untersuchungen im Rahmen einer Verträglichkeitsstudie ermittelt werden, Höhenbegrenzung (bis 120 m rnax.) nur für nördliches Viertel der Fläche mit konfliktminderndem Potential (Mindestabstand 1200 m) o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf, Mindestabstände, Abschaltzeiten usw, o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: In einem Umfeld von 100 bis 3000 und mehr Metern sind ältere und zahlreiche jüngere Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Eptesicus ser., Pipistrellus naus., Myotis natt., Nyctalus noct., Ciconia clc. Milvus milvus, Milvus migrans, Cyrcus aer, und pyr. Falco subb. u.a.) bekannt, die die hohe potentielle Lebensraumeignung des Landschaftsraumes und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotentiallm Wirkraum der Vorrangfläche innerhalb der fachlich empfohlenen Mindestabstände aufzeigen, die geplante Erweiterung der Vorrangfläche und Repowering werden das artenschutzrechtliche Konfliktpotential wesentlich erhöhen und machen eine. anenschutzrechtllehe Prüfung im Genehmigungsverfahren auf der gesamten Fläche erforderlich,. 1 gern,.helqoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaüunqsamt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstetlen

10 ~~g i0r al p~~!~~h Uringen: SachIic~~} eiipian.~lnde!:er~,!:,"".,"".."..""_,~"..",.."",... "".,_"",,,,,... Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 200Q Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 4,5, W-g Größe in ha: 249 Landkreis: Weimarer Land Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1:Ja (geringfligig, ab 2100 m) Wirkfaktoren: FlächeninanspruchnahmeI Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Ayifauna; Barrieren fq.r den Vogelzug SPA-Gebie!: Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg Nummer: , TH-Nr, 17 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Weißstorch, Schwarzstorch, Korn-, Rohr-, Wiesenweihe, Uhu, Sumpfohreule, Baumfalke, Wachtelkönig, Kiebitz, Kranich, Rot- und Schwarzmilan, Silberreiher, Wespenbussard u.a. (Brut- und Zugvögel, nach SOB und ThürNEzVO) Betroffene. Lebensräume / Arten: empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden kleinräumig unterschritten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 230 manlagenhöhe) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: Mindestabstand zu SPA im SW unterschritten, ggf, erhöhtes Kollisionsrisiko für Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten (Lage inmitten ABG mit ev, funktionalem Bezug zu SPA im SW in ca, 2 km), erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sind bei Berücksichtigung vorhandener WEA-Bestände ohne Vorrangfestlegung (Großbrembach) und der Festlegung bei Sprötau (Fläche 4,1) mit Lage innerhalb des fachlich empfohlenen Mindestabstands zum SPA Nr, 17 nicht auszuschließen, Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen können für die vorgesehene VR-Fläche nach derzeitigem Wissensstand nicht völlig ausgeschlossen werden. o nur durch Entfall derfestlegung im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genohmigungsebene: gg1. Höhenbegrenzung, Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft und ggf, gemindert werden X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr, 4,5 liegt in einem avifaunistisch überregional bedeutsamen Gebiet für Greifvögel (Rast-, Schlaf-, Nahrungsplätze) und ragt im SW und NO deutlich in Ausschlussgebiete des Dichtezentrums für den Rotmilan hinein, deren Freihaltung laut avifaunistischem Fachbeitrag der TLUG, VSW Seebach zur Fortschreibung der Regionalpläne (2015) und auf Empfehlungen der LAG-VSW zur Sicherung von Quellpopulationen der Art dringend notwendig ist, um Verluste durch erhöhte Mortalitätsraten außerhalb der Dichtezentren ausgleichen zu können, Nach den Empfehlungen der Vogelschutzwarten 2015 ist zu regelmäßig genutzten Schlafplätzen von Greifvögeln ein Mindestabstand von 1000 m zur Vermeidung artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials erforderlich, Zugkorridore mit überregionaler Bedeutung sollen freigehalten werden. In einem Umfeld von 0 bis 3000 sind ältere und aktuelle, Nachweise von windkraftsensiblen Vogelarten (Milvus milvus, Milvus migrans, Asio flammeus, Falco subb. u.a.) bekannt, die die Lebensraumeignung und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum und aut der Vorrangfläche aufzeigen, das im Genehmigungsverfahren zu prüfen ist und zum Genehmigungshindernis führen kann. Zum linear inmitten der VR-Fläche verlaufenden GLB sollte die Beeinträchtigung von Schutzzielen geprüft wercen. 1gem, "Helgoländer Papier" 2015 Thüringer t.anoesverwaäunqsamt AbI. III, Referat SG Regionalplanllng, RefJionalePlanllngsstellen

11 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie - ' "....,.-_... ".._-,..»>-""""'..._"".""""""-,,.,,,,,,,,.._,"...,,,,..,,._,""',,,,,,,-_.""."-_...,"......,,.._,.._ Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 5.1, W 8 Größe in ha: 515,309 Landkreis: Weimarer Land Anlagenbestand: Ja (ca. 33 WEAn in vorgesehenem VR, 7 außerhalb) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH_l PA 1: Nein Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung_, QD._Avifauna ;_Barrieren für den Vogelzug FFH- / SPA-Gebiet: Hohe Schrecke - Finne Nummer: , TH-Nr.28 (FFH) und Nr.10 (SPA) Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate im Natura2000-Gebiet:. Erhaltungsziele: Mops, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr; Baumfalke, Schwarzstorch, Rotrnilan, Wespenbussard, Wie dehopf u.a. (teils als Brut-, teils als Zugvögel, nach Pkt. 3.2 SOB und ThürNEzVO), Uhu, Wanderfalke in LRT 8210 (Chsrakterarten im FFH-Gebiet nach Handbuch BfN) Betroffene Lebensräume / Arten: empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden eingehalten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 230 manlagenhöhe) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung:.. Voraussichtliche Auswirkungen: fachlich empfohlener Mindestabstand wird eingehalten Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie:... Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen nach derzeitigem Wissensstand nicht erkennbar. D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan D durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: D durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf. Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: In einem Umfeld von 0 bis 3000 Metern (max. Prüfraum für genannte Brut- und Zugvogelarten in LAG VSW) sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Vogelarten aber auch von windkraftsensiblen Flederrnausarten (Barbastellus barb., Pipistrellus pip., Myotis rnyot., Crex crex, Milvus milvus, Milvus migrans, Cyrcus aeruginosus, Numenius arqu., Upupa ep. u.a.) bekannt, die eine hohe erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen. Die Erweiterung der Fläche nach Westen nähert sich sehr stark einem landesweit bedeutsamen Zugkorridor für Wasservögel, dessen Freihaltung nach LAG-VSW empfohlen wird, um artenschutzrechtliches Konfliktpotential zu vermeiden. Die vorgesehene Erweiterung der Vorrangfläche und Repowering können eine zusätzliche Gefährdung der genannten Zug- und Brutvögel wie auch ev. der Fledermausarten in ihrem Lebensraum verursachen und eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren erforderlich machen. 1gern..Helqolänoer Papier" 2015 Thüringer Landesverwahonqearnt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsslellen

12 Reg!onalplan Mittelth~!i.ngen: SachlicherTeilplan Windenerg~e _ Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 200Q-Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 8.6, W-11 Größe in ha: 45 Landkreis: Weimarer Land Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1:in ca. 900 m Entfernung und mehr Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung_yg.n. wifauna,chjropler:g; Barrieren für den Fledermaus- und Vogelzug Ff+l-GebletReinstädter Berge - Langer Grund Nummer: , TH-Nr. 130 Gesamtfläche betroffener LRT/Habilate im FFH-Gebiet: --- Erhaltungsziele: 9150, 9170 u.a.,gr. Mausohr, KI. Hufeisennase (It. SDB und ThürNEzVO), (Rotmilan, Heidelerche, Neuntöter Sperlingskauz, Uhu als Char.Arten nach Hdbuch BfN) Betroffene Lebensräume!Arten: Lebensraumtypen als Habitate für mobile Arlen der Erhaltungsziele sowie allgemein Waldbzw. Gehölzstrukturen des FFH-Gebieles beginnen in ca. 900 m Abstand Beurteilung der Konfliktsituation Ivoraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: ;;_.. Voraussichtliche Auswirkungen: faohl. empf. Mindest-Abstand (200 m zu Waldrand und Gehölzen des FFH-Gebieis zur Konfliktvermeidyng für Fledermausarten) eingehalten KumulativeAuswirkung mitanderen VR Windenergie: - Beurteilung des Gesamtkonflikts: keine Betroffenheit Erhaltungsziele nach derzeitigem Kenntnisstand nurdurch Entfall der Festlegung im Regionalplan durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: X BEleinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft und gemindert werden o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr. 8.6 wird im Nahbereich (von 0 bis 2000 Metern) von allen Seiten von Landschaftsstrukturen urngeben, die als FFH- und SPA-Gebiet gemeldet sind, mit z.t. sehr hochwertigen als Lebensraumtypen international bedeutsamen Wald- und Offenlandstrukturen und in diesem Landschaftsraum mit einem hohen Strukturreichtum. Eine hohe Bedeutung für Vogel- und Fledermausarten ist daher sehr wahrscheinlich, auch wenn die bisherige Datenlage keine abschließende Einschätzung zulässt. Von einer erheblichen Konfliktlage fürwindkraftsensible Arten ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genenmigungsverfahren ist notwendig. 1 gem. "Helgoländer Papier" 2015 ;,1

13 Regionalplan Mittelthüringen: Sachliche.0_eilpl"~,n Windene..;:rg~ie ",,,_,, _ Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 200Q Gebiete Stand: 14,12,2015 Vorranggebiet Windenergie: 8.6, W-11 Größe in ha: 45 Landkreis: Weimarer Land Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1: Ja, Abstand 0 bis 200 m und mehr Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste /Villtr.QLQung vqr.l&vifaulill,.qbijqp1q.[.; Barrieren gelzug für den Va" FFH -Gebiet: Muschelkalkhänge um Teichel und Großkochberg Nummer: , TH-Nr,143 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate im FFH-Gebiete: --- Erhaltungsziele: 6110, 6210, 8160, 9110, 9130, 9150, 9170, Gr, Mausohr, (nach SOB und ThürNEzVO, Uhu, Rotmilan, Baumfalke, Wanderfalke, Wespenbussard, Auerhuhn als Char.Arten) Betroffene Lebensräume / Arten: fach!. errof. Mindest-Abstand (200 m zu Waldrand und Gehölzen) in SW-Ecke nicht eingehalten, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, hier GI. Mausohr kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, zumal es sich um einen habitatreich strukturierten, bisher weitgehend ungestörten Landschaftsraum handelt, Wald und Gehölzstrukturen als potentielle Jagd- und Leitlinienstrukturen im Nahbereich des FFH-Gebiets in die VR-Fläche einbezogen sind, Beurteilung der Konfliktsituation /voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden nicht eingehalten, Fläche grenzt unmittelbar an (hier 0 bis 200 m Abstand für Vermeidung Konfliktpotential für Erhaltungsziel Fledermausart). Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. o nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung, Verlagerung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: z.b, Höhenbegrenzung, Mindestabstände, Abschaltzeiten o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw, können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweis~;. Fläche Nr. 8,6 wird im Nahbereich (von Obis 2000 Metern) von allen Seiten von Landschaftsstrukturen umgeben, die als FFH- und SPA Gebiet gemeldet sind, mit z.t. sehr hochwertigen als Lebensraumtypen international bedeutsamen Wald- und Offenlandstrukturen und in diesem Landschaftsraum mit einem hohen Strukturreichtum, Eine hohe Bedeutung für Vogel- und Fledermausarten ist daher sehr wahrscheinlich, auch wenn die bisherige Datenlage keine abschließende Einschätzung zulässt. Von einer erheblichen Konfliktlage für windkraftsensible Arten ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtlicl1e Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig,.1 gem..helqoländer Papier" 2015 ThüringerLandesverwaltungsami,Abt. III, Referat300 - SG Regionalplanung, RegionalePlanungsstellen

14 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie...;:;;._~----_::.."'_._--,-_.".._--_.,"""._"'''''--,--'''''',.,_...,..,-_._,--_._.,,,~---- Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000-Gebiete Stand: 14,12,2015 VorranggebietWindenergie:8,6, W 11 Größe in ha: 45 Landkreis: Weimarer Land Anlagenbestand:Nein Lage innerhalb der empfohlenenabstände zu FFH / E61: Ja, Abstand 0 bis ca m Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme/ Lebensraumentzug;Verlusti3! Vertreibung von Avifauna: Barrieren für den Voge!mo. SPA Gebiet: Muschelkalkhänge der westlichen Saaleplatte Nummer: 5135A20, TH Nr, 33 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA Gebiet: - Erhaltungsziele: Weißstorch, Schwarzstorch, Uhu, Sumpfohreule, Bekassine, Baum- und Wanderfalke, Wachtelkönig, Rotmilan, Waldschnepfe, Wespenbussard, Ziegenmelker LJ,a,(teils als Brut-, teils als Zugvögel, nach SDB und ThürNEzVO) Betroffene Lebensräume / Arten: fachlich empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden nicht eingehalten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 200 m Anlagenhöhe wegen Höhenbegrenzung), die Vorrangfläche ist im Umkreis von Obis 2000 m umgeben von Flächen des SPA-Gebietes, Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastuhg: --- Voraussichtliche Auswirkungen: fachl. empf. Mindestabstand auf Gesamtfläche unterschritten, sehr hohes Konfliktpotential durch Verluste, Vertreibung für Erhaltungsziele möglich; durch Ihsellage fast umrundet von SPA, Barrierewirkung möglich Kumulative Auswirkung mit anderenvr Windenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen, X nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan [J durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: D durch Vermeidungsmaßnahmen aufder Genehmigungsebene: D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw, können Konflikte auf der.genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr, 8,6 wird im Nahbereich (von 0 bis 2000 Metern) von allen Seiten von Landschaftsstrukturen umgeben, die als FFH- und SPA-Gebiet gemeldet sind, mit z.i. sehr hochwertigen als Lebensraumtypen international bedeutsamen Wald- und Offenlandstrukturen und in diesem Landschaftsraum mit einern hohen Strukturreichturn. Eine hohe Bedeutung für Vogel- und Fledermausarten ist daher sehr wahrscheiiilich, auch wenn die bisherige Datenlage keine abschließende Einschätzung zulässt. In einem Umfeld bis 3000 Metern sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermaus-Arten (z.b, Milvus mil., Bubo bub" Cyrcus pyg, und aer., Falco subb. Myotis myst. und myo, Rhinoloppus hippo u.a.) bekannt, die die Lebensraumeignung und bedeutsames artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen, Von einer erheblichen artenschutzrechtlichen Konfliktlage ist daher auszugehen und kann ggf. zum Genehmigungshindernis werden, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig. 1 gem, "Helgoländer Papier" 2015 i-j

15 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie...,,,"",,..,,_..""",...,_""",,""_' ""'"_...""""_""""..""",,,,,.."'_...,...,,,,,,,_,,,,..,«,_..._,,,....,, "''''',...,..,,,,..''',,,"'''''''''".."''''''''''''''"."_.,..,''''''_,,...,,... '''''''''''',,''''''',...,,'''''''''''_.."''''''''''''''''''''''''''''''''"m,,,,,<<<<<,,,,.,..,,,,.,,,,,,,,,_,,.,,..., Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000-Gebiete Datengrundlageder Regionalplanung Stand: 14,12,2015 Vorranggebiet Windenergie: 9,1, W-12 Größe in ha: 109 Landkreis: 11m-Kreis Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1: Ja, Abstand 0 bis 200 m und mehr Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna, Chiroptera; Barrieren für den Vogelzug FFH-Gebiet: Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt Nummer: , TH-Nr, 144 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate im FFH-Gebiete: --- Erhaltungsziele: 6210, 9130, 9180, Mopsfledermaus, Gr. Mausohr (II. SOB und ThürNEzVO, KI. Hufeisennase, Sumpfohreule, Uhu, Rotmilan, Auerhuhn als Char.Arten) Betroffene Lebensräume / Arten: fach!. empf. Mindest-Abstand (200 m zu Waldrand und Gehölzen) im S und SO nicht eingehalten, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, hier Gr. Mausohr und Mopsfledermaus können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, zumal es sich um einen habitatreich strukturierten, bisher weitgehend ungestörten Landschaftsraum handelt, Wald und Gehölzstrukturen als potentielle Jagd- und Leitlinienstrukturen im Nahbereich des FFH-Gebiets und dervk-fläche liegen und z.t. in die VR-Fläche einbezogen sind. Beurteilung.der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: Fachlich empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden nicht eingehalten, Fläche grenzt unmittelbar an (hier 0 bis 200 m Abstand für Vermeidung Konfliktpotential für Erhaltungsziel Fledermausart). Divers strukturierter, weitgehend ungestörter Landschaftsraum mit einem Wechsel kleinräumiger wertvoller Offenland- und Gehölz IWald-Strukturen, Beeinträchtigungen für mobile windkraftsensible Arten der Erhaltuhgsziele bei Flügen zwischen Teilhabitaten in und außerhalb des FFH-Gebietes sind nicht auszuschließen, zumalwald und Gehölzstrukturen als potentielle Jagdund Leitlinienstrukturen im Nahbereich des FFH-Gebiets in dievr-fläche einbezogen sind. Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen. D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung, ev. Verlagerung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: z.b. Höhenbegrenzung, Mindestabstände, Abschaltzeiten o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw, können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr. 9.1 wird im Umfeld (von 0 bis 5000 Metern) von allen Seiten von Landschaftsstrukturen umgeben, die als FFH- und SPA-Gebiet gemeldet sind, mit z.t. sehr hochwertigen als Lebensraumtypen international bedeutsamen Wald~ und Offenlandstrukturen und in diesen Bereichen einem hohen Strukturreichtum. Eine hohe Bedeutung für mobile Vogel- und Fledermausarten ist daher sehr wahrscheinlich, auch wenn die bisherige Datenlage dies nicht erken~ nen lässl. In einem Umfeld von 0 bis 3000 sind ältere.und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus- und 1 gem. "Helgoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwallunqsarnt, Abt. III, Referat 300 :..S(l Regionqlplanullg, Regionale Planungsslellen '

16 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Vogelarten (Milvus mil., Milvus migr., Bubo bub., Crex cr., Gallinago gall., Myotis myst. und myo., Barbastellus barb., Nyctalus-Arten u.a.) bekannt, die die Lebensraumeignung und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen. Von einer erheblichen Konfliktlage für windkraftsensible Arten ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig. Thüringer Landesverwallungsamt, Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

17 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie ;::....".m_.. Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: VorranggebietWindenergie:9.1, W-12 Größe in ha: 109 Landkreis: 11m-Kreis Anlagenbestand: Nein Lage innerhalb der empfohlenenabstände zu FFH I SPA1:Ja, Abstand 0 bis ca m. Wirkfaktoren: FlächeninanspruchnahmeI Lebensraumentzug;Verlll~.\ j Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Y.9gelzug SPA-Gebiet: Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt Nummer: , TH-Nr. 35 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Sumpfohreule, Uhu, Baumfalke, Rotmilan, Wespenbussard, Waldschnepfe, Auerhuhn (nach ThürNEzVO und SDB) Betroffene Lebensräume / Arten: fachl. empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze werden auf Gesamtfläche der Festlegung nicht eingehalten (Annahme hier bis 1200 m wegen Höhenbegrenzung der Anlagen auf 100 m), die Vorrangfläche grenzt nördlich an Flächen des SPA-Gebietes (mit Abstand von 0 bis 1000 m), sehr hohes Konfliktpotential durch Verluste, Vertreibung für Erhaltungsziele möglich. SPA-Gebiet Nr. 34 (Langer Berg-Buntsandstein-Waldland um Paulinzella) beginnt in ca Meter im SW mit gleichen Erhaltungszielen, ohne Höhenbegrenzung der WEAn würden die fachl. empf. Mindestabstände auchfür dieses Gebiet unterschritten. Im N beginnt das SPA-Gebiet Nr. 33 (Muschelkalkhänge der westl. Saaleplatte) in ca m Abstand, Flugbewegungen der genannten Vogelarten zwischen den genannten SPA-Gebieten sind möglich, dabei ist eine Passage der Vorrangfläche und damit einhergehend eine erhöhte Kollisionsgefahr nicht auszuschließen. Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: fachl. empf. Mindestabstand auf Gesamtfläche unterschritten, sehr hohes Konfliktpotential durch Verluste, Vertreibung für Erhaltungsziele möglich, durch Lage inmitten mehrerer SPA-Gebiete mit vergleichbaren Erhaltungszielen (in Entfernungen von 0 bis 3000 m) Barrierewirkung möglich. Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: --- Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen. X nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: Fläche Nr. 9.1 wird im Umfeld (von 0 bis 5000 Metern) von allen Seiten von Landschaftsstrukturen umgeben, die als FFH- und SPA-Gebiet gemeldet sind, mit z.t. sehr hochwertigen als Lebensraumtypen international bedeutsamen Wald- und Offenlandstrukturen und in diesen Bereichen einem hohen Strukturreichtum. Eine hohe Bedeutung für mobile Vogel- und Fledermausarten ist daher sehr wahrscheinlich, auch wenn die bisherige Datenlage für eine abschließende Einschätzung nicht ausreicht. Beeinträchtigungen für störungsempfindliche, kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten sind moglich. In einem Umfeld bis 3000 Metern sind ältere und aktuelle Nachweise von windkraüsenslb,. len Vogel- und Fledermaus-Arten (Milvus mil., Milvus migr., Bubo bub., Crex cr., Gallinago gall., Myotis myst. und rnyo., ---_._ _---- 1gem..Helqoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaltungsamt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale PlanungssteJlen

18 Re~ionalplan Mitte~hüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Barbastellus barb" Nyctalus-Arten u.a.) bekannt, die die Lebensraumeignung und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen. Von einer erheblichen artenschutzrechtlichen Konfliktlage ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig. Thüringer Landesverwaltungsamt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen,

19 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000-Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 10.1, W-13 Größe in ha: 81 Landkreis: 11m-Kreis Anlagenbestand: Ja (7 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 1 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu ffh I SPA1: Nein Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug FFH-Gebiet: Großes Holz - Sperlingsberg Nummer: , TH-Nr. 67 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate im FFH-Gebiet: --- Erhaltungsziele: 9170, 6210, 6510 u.a., Bechsteinfledermaus (It. SDB undthürnezvo, Baumfalke, Rotmilan, Wespenbussard als Char.Arten) Betroffene Lebensräume / Arten: Lebensraumtypen als Habitate für mobile Arten der Erhaltungsziele sowie allpetnein Waldbzw. Gehölzstrukturen des FFH-Gebietes beginnen in ca. 400 m Abstand Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: ""- Voraussichtliche Auswirkungen: fach!. empf. Mindest-Abstand für Erhaltungsziele Fledermausarten (200 rn zu Waldrand und Gehölzen) wird eingehalten. Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: ""- Beurteilung des Gesamtkonflikts: keine Betroffenheit Erhaltungsziele nach derzeitigem Kenntnisstand D nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan D durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: ggf. Verlagerung Richtung NW/ Verkleinerung im D durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: ggf. Mindestabstände, Abschaltzeiten usw. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüftwerden D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweis: fach!. empf. Mindestabstand zu Wald- und Gehölzstrukturen von 200 m zur Konfliktminimierung für Fledermausarten wird im Sund unterschritten (Strukturen mit ev. Jagd" und Leitlinienfunktion in VR und im Nahbereich Unter 200 rn), im Wirkraum der Vorrangfläche sind in einem Umfeld von 800 bis 3000 Metern ältere und aktuelle Nachweise von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Gr. Mausohr, Fransen-, Zwerg-, Zweifarb-, Rauhautfledermaus, Rotmilan, Baumfalke, Wachtelkönig, Kiebitz, Uhu u.a.) bekannt, die eine Prüfung auf artenschutzrechtliches Konfliktpotential und ev. Minimierungsmaßnahmen in Genehmigungsverfahren zur Erweiterung und zu Repowering notwendig machen. 1 gem..helqoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwallunqsaml,Abt. III, Referal300 - SG Regionalplanung,Regionale Planungsstellen

20 Regionalp~an Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie."_.". "._."_, ".._. _ Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 200Q Gebiete Stand: 14,12,2015 Vorranggebiet Windenergie: 14.1, W-15 Größe in ha: 80 Landkreis: Erfurt / Gotha Anlagenbestand: Ja (3 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb in direkter Nachbarschaft5 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1: Ja Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug SPA-Gebiet: Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe Nummer: , TH-Nr. 16 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Baum- und Wanderfalke, Rohrdommel, Rohrweihe, Rot-, Schwarzmilan. Wachtelkönig, Wespenbussard u.a. als Brutvögel (BV), Bekassine, Graureiher, Kiebitz, Lachmöwe, Rotschenkel, Sturmmöwe als regelmäßige bedeutende Ansammlungen von Zugvögeln (ZV) It. SOB und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume I Arten: fachl. empfohlene Mindestabstände zu SPA (nach LAG VSW) sind in Nordausbuchtung unterschritten (10fache Anlagenhöhe, bis 170 m angenommene Anlagenhöhe wegen Höhenbegrenzung). Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: fach!. empfohlene Mindestabstände zum SPA sind im nördlichen Teil der Festlegung VR nicht eingehalten (10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis ca. 170 manlagenhöhe). Ggf. erhöhtes Kollisionsrisiko für Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten möglich, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Summation der Beeinträchtigungen aufgrund vorhandener Bestandssituation möglich. Die festgelegte Vorrangfläche liegt fast vollständig südlich der bereits bestehenden WEAn und verdoppelt insgesamt die mit WEAn absehbar über längeren Zeitraum bestandene Fläche und den Gesamtwirkraum. Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulierende Wirkung möglich durch BestandsWEAn und geplante Flächen rund um SPA Nr. 16: die Lage der Flächen 14.1, 16.1, 17.1, 17.2 und 18.1 sowie weiterer nicht zur Festlegung vorgesehener BestandsWE:An im fachlich empfohlenen Mindestabstand kann zur Summation von Konfliktpotentialen für die als Erhaltungsziele definierten mobilen Vogelarten im Gebiet führen, die insgesamt eine erhebliche Potenzierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele verursachen kann. Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche (zusätzliche) Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind aufgrund der Vorrangfläche und Repowering nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen: inwieweit zum vorhandenen Bestand an WEAn eine Verträglichkeitseinschätzung erfolgte, ist nicht bekannt. Die fehlende Einbeziehung des Bestandes in die VR Festlegung ist - auch aufgrund der nördlichen Abgrenzung der VR-Fläche - nicht nachvollziehbar. o nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung im N X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: Höhenbegrenzung, Mindestabstand Zusammenfassende Einschätzung: o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden, soweit nur der Einzelstandort betrachtet wird. X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalpla' nung nicht auszuschließen;verträglichkeitsprüfung erforderlich, X Hinweise: In einem Umfeld von 250 bis 1500 und bis 3000 Metern (als erweiterter Prüfraum) sind eine Vielzahl von äl- 1 gem. "Helgoländer Papier" 2015 Thüringer t.andosverwahunqsamtabt. 1/1,Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

21 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlic~er Teilplan Winde~_er.::.g:...ie " _ leren und aktuellen Nachweisen von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Pipistrellus naus. Myotis myst. und nath. Nyctalus noct. und leisi.; Milvus rnilv. Milvus miqr. Ciconia clc. Falco subb. u.a.) bekannt, die die mind, potentielle Lebensraumeignung des Landschaftsraumes und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliklpotential unabhängig von den Erhaltungszielen des Natura-2000-Gebietes im Wirkraum der Vorrangfläche aufzeigen, Inwieweit für den genehmigten Bestand an WEAn eine artenschutzrechtliche Prüfung und Berücksichtigung erfolgte und/oder Bestandsschutz besteht, ist nicht bekannt, die geplante Vorrangfläche wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotential erhöhen, Von einer erheblichen artenschutmchtlichen Konfliktlage ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig, Thüringerl.andesverwaltunqsamt,AbI. III, Referal300 - SG Regionalplanung,RegionalePlanungsstellen

22 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie...;; ,._ VerträgJichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Datengrundjage der Regionalplanung Stand: 14,12,2015 Vorranggebiet Windenergie: 16,1, W-1 Größe in ha: 125 Landkreis: Gotha Anlagenbestand: Ja (7 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 1 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1: Ja Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste LVe~treibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug SPA-Gebiet: Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe Nummer: , TH~Nr. 16 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Baum- und Wanderfalke, Rohrdommel, Rohrweihe, Rot-, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard u.a als Brutvögel (BV), Bekassine, Graurelher, Kiebitz, Lachmöwe, Rotschenkel, Sturmmöwe als regelmäßige bedeutende Ansammlungen von Zugvögeln (ZV) It. SOB und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume / Arten: fachl. empfohlene Mindestabstände zu SPA (nach LAG VSW) sind im NW unterschritten (1Ofache Anlaqenhöhe, bis 230 m angenommene Anlagenhöhe), Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: ggf, erhöhtes Kollisionsrisiko für Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten möglich, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Summation der Beeinträchtigungen aufgnjnd vorhandener Bestandssituation möglich, Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulierende Wirkung möglich durch ElestandsWEAn und geplante Flächen rund um SPA Nr.16: die Lage der Flächen 14.1, 16,1, 17,1, 17,2 und 18,1 sowie weiterer nicht zur Festlegung vorgesehener BestandsWEAn im fachlich empfohlenen Mindestabstand kann zur Summation von Konfliktpotentialen für die als Erhaltungsziele definierten mobilen Vogelarten im Gebiet führen, die insgesamteine erhebliche Potenzierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele verursachen kann, Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche (zusätzliche) Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind aufgrund der Vorrangfläche und Repowering nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen: inwieweit zum vorhandenen Bestand an WEAn eine Verträglichkeitseinschätzung erfolgte, ist nicht bekannt. Die fehlende Einbeziehung des Bestandes in die VR Festlegung ist nicht nachvollziehbar, o nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung, Höhenbegrenzung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden, soweit nur der Einzelstandort betrachtet wird, X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung inaktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X!JjD_W I~_E);_ln einem Umfeld von 650 bis 1500und bis 3000 Metern (als erweiterter Prüfraum) sind eine Vielzahl von älteren und aktuellen Nachweisen von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Pipistrellus naus. und pip., Milvus milv. Milvus migr" Ciconia cic" Crex cr., Falco peregr. und.subb. u.a.) bekannt, die die mind. potentielle Lebensraumeignung des Landschaftsraumes und erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential unabhängig von den Er,~ haltungszielen des Natura-20007Gebietes im.vvirkraum der Vorrangfläche aufzeigen, lin SO grenzt zudem unmittelbar '. 1 gem,.helqoländer Papier" 2015 Thüringer l.andesverwaltunqsarrit, Abt. III. Referat S8 Regionalplanung. Regionale Planuriqsstellen

23 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie ein Ausschlussgebiet eines Dichtezentrums für den Rotmilan (dargestellt im avifaunistischen Fachbeitrag der TLUG, VSW Seebach 2015) an. Inwieweit für den genehmigten Bestand an WEAn eine artenschutzrechtliche Prüfung und Berücksichtigung erfolgte, ist nicht bekannt, die geplante Erweiterung der Vorrangfläche wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotential erhöhen. Von einer erheblichen artenschutzrechtlichen Konfliktlage ist daher auszugehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ist notwendig. Thüringer Landesverwalümqsamt,Abt. Itl, Referat SG Regiomilplanung, Regionale Planungsstellen

24 "_."'--~--,._-- Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: VorranggebietWindenergie: 17.1, W-3 Größe in ha: 562 Landkreis: Gotha Anlagenbestand: Ja (ca. 50 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 13 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1:Nein Wirkfaktoren: FlächeninanspruchnahmeI Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug FFH-Gebiet: Fahnersche Höhe - Ballstädter Holz Nummer: , TH-Nr. 43 Gesamtfläche betroffener LRT/Habitate im FFH-Gebiet: --- Erhaltungsziele: 9170 in 2300 m Abstand, Gr. Mausohr, (Rotmilan, Schwarzmilan als Char.Arten) Betroffene Lebensräume I Arten: --- Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: fach!. ernpf. Mindest-Abstand (200 In zu Waldrand und Gehölzen) wird eingehalten Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: -_. Beurteilung des Gesamtkonflikts: keine Betroffenheit Erhaltungsziele nach derzeitigem Kenntnisstand erkennbar nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw, können Konflikte auf der Genehmigungsebene geprüft werden o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: aktuelle und ältere Nachweise von Fledermaus- und Vogelarten im VR-Gebiet und im nahen Umfeld weison auf erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential hin. Fachl. empf. Mindestabstände von 200 rn zu Wald- und Gehölzstrukturen und von 1000 m zu größeren Gewässern zur Konfliktminimierung für Fledermäuse werden (außerhalb des FFH-Gebietes) unterschritten, Im Osten der VR-Fläche zeigt Lage in überregional bedeutsamem Zugkorridor und in Ausschlussgebieten eines Dichtezentrums für den Rotmilan erhebliches Konfliktpotential auf. Im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren ZLI Repowering und Erweiterung des Bestandes ist eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. 1 gem..helpoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaltungsamt,Abt. lit, Referat SG Regionalplanung,Regionale Planungssteilen

25 Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 17.1, W-3 Größe in ha: 562 Landkreis: Gotha Anlagenbestand: Ja (ca. 50 WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 13 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SPA1:Ja Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug SPA-Gebiet: Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe Nummer: , TH-Nr. 16 Gesamtfläche betroffener LR im SPA-. Gebiet: --- Erhaltungsziele: Baum- und Wanderfalke, Rohrdommel, Rohrweihe, Rot-, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard u.a. als Brutvögel (BV), Bekassine, Graureiher, Kiebitz, Lachmöwe, Rotschenkel, Sturmmöwe als regelmäßige bedeutende Ansammlungen von Zugvögeln (ZV) It. SDB und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume / Arten: fachl. empfohlene Mindestabstände zu SPA (nach LAG VSW) sind auf mehr als der Hälfte der Fläche im Sund 0 unterschritten (10fache Anlagenhöhe, bis 230 m angenommene Anlagenhöhe), erhöhtes Konfliktpotential aufgrund Lage der Fläche für Erhaltungsziele, hier insbesondere für Brut- und Zugvögel auf Flug zu Teilhabitaten (zw. Brut-, Nahrungs-, Rast- und Schlafplätzen) möglich, im Zusammenhang mit 17.1 und 16.1 ev. Barrierewirkung durch Riegelbildung entlang eines bedeutenden und besonders schmalen Flächenanteils des SPA (Nessetal) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: empfohlener Mindestabstand von 2300 Metern wird deutlich unterschritten (ab 1100 m Abstand Verlauf VR annähernd parallel zur SPA-Grenze von NO nach SW in einem sehr schmalen funktionalen Bereich des SPA), dadurch Überlagerung des angenommenen Wirkraums mit bedeutsamem Flächenanteil des SPA-Gebiets. Durch Repowering und Erweiterung der Fläche Erhöhung des Kollisionsrisiko tür Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten möglich, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Summation der Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit vorhandener Bestandssituation wahrscheinlich. Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulierende Wirkung möglich durch BestandsWEAn und geplante Flächen rund um SPA Nr.16: die Lage der Flächen 14.1, 16.1, 17.1, 17.2 und 18.1 sowie weiterer nicht zur Festlegung vorgesehener BestandsWEAn im fachlich empfohlenen Mindestabstand kann zur Summation von Konfliktpotentialen für die als Erhaltungsziele definierten mobilen Vogelarten im Gebiet führen, die insgesamt eine erhebliche Potenzierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele verursachen kann. Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche (zusätzliche) Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind aufgrund der Vorrangfläche und Repowering nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen: inwie_weit zum vorhandenen Bestand an WEAn (aufgestellt nach Meldung des SPA) eine Verträglichkeitseinschätzung erfolgte, ist nicht bekannt. Die fehlende Einbeziehung von BestandsWEAn in die VR-Festlegung ist nicht nachvollziehbar. Potenzierung von negativen Wirkungen ins SPA hinein durch Kumulation von Vorrangflächen Wind und bestehende WEAn um das Gebiet bei Unterschreitung der fachlich empfohlenen Mindestabstände möglich. o nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung auf Bestand, Höhenbegrenzung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf 1 gem..helqoländer Papier" 2015 Thüringert.andesverwaltunqsarnt,Abt. til, Referal300 - SG Regionalplanung,RegionalePlanungsstetlen

26 w~~alpl~~) Mittelthüringen: Sachli~her Teilplan Windenerg_ie _ der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Veliräglichkeitsprüfung mindestens für hinzukommende Anlagen und Veränderung durch Repowering erforderlich. Umgang mit Bestand, Repowering, Erweiterung und ev. Kumulation kann nur durch Verträglichkeitsstudie (unter Einbeziehung ev. durchgeführter Verträglichkeitsprüfungen nach 2007) im Hinblick auf Veränderungen der Bestandsituation ab 2007 geklärt werden. X Hinweise: VR-Fläche ragt im Osten in landesweit bedeutsamen Zugkorridor für Wasser- und Schreitvögel hinein, der wesentliche Flächenanteile des SPA überstreicht. Im Westen der VR-Fläche folgt in ca rn ein ABG als regional bedeutsames Rast- und Nahrungsgebiet für Wasser- und Schreitvögel, Lage der VR-Fläche ineintluqbereichen ist möglich. Zu Gewässern> 10 ha mit mind. regionaler BedeutungJür Wasservögel (BV und ZV)..wird von der LAG VSW die Einhaltung eines Mindestabstands vom 10fachen.ger Anlagenhöhen, mind. jedoch 1200 m empfohlen, dieser Abstand wird unterschritten. Die genannten avifaunistisch bedeutsamen Räume für das Zuggeschehen können in engem funktionalen Zusammenhang mit den Erhaltungszielen des SPA (im SOS und ThürNEzVO benannte Zugvogelarten) stehen, was in einer VP zu berücksichtigen wäre. VR-Fläche. liegt in Oichtezentrurn mit definierten AlJsschlu,ssg~bietep fürden Rotmilan des avifaunistischen Fachbeitrags der VSW 'Seebach 201'5. li{der WEA-Fläche und' im Umfel.d'bis 2300 und bis 3000 Metern (als erweiterter Prüfraum) sind eine Vielzahl von älteren und aktuellen Nachyv:eisenvah windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten (Pipistrellus nath. und pip., Vespertilio mur. u.a., Milvus milv., Milvus migr., Ciconia eie., Circus aerug., Falco peregr. und subb. u.a.) bekanntall diese F~ktoren weisen auf erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotentiäl für Repowering und Erweiterung hin, eine arlenscbutzrechtlicbe Prüfung in folgenden Genehmigungsverfahren ist notwendig. Thüringer l.andesverwalturqsarnt, Abt III, Referat SG Regionalplariung; RegionalePlanungsslGllen

27 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 17.2, W 2 Größe in ha: 25 Landkreis: Gotha Anlagenbestand: Nein (außerhalb in Südwestthüringen 7 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1: Ja Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna;_Barrieren für den Vogelzug SPA-Gebiet: Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe Nummer: , TH-Nr. 16 Gesamtfläche betroffener LR im SPA Gebiet:... Erhaltungsziele: Baum- und Wanderfalke, Rohrdommel, Rohrweihe, Rot-, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard u.a. als Brutvögel (BV), Bekassine, Graureiher, Kiebitz, Lachmöwe, Rotschenkel, Sturmmöwe als regelmäßige bedeutende Ansammlungen von Zugvögeln (ZV) It. SOB und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume / Arten: fachl.empf. Mindestabstand auf großem Flächenanteil (Annäherung an SPA) unterschritten, erhöhtes Konfliktpotential aufgrund Lage der Fläche für Erhaltungsziele, hier insbesondere Brut- und Zugvögel auf Flug zu Teilhabitaten (zw. Brut-, Nahrungs-, Rast- und Schlafplätzen) möglich, im Zusammenhang mit 17.1 und 16.1 ev. Barrierewirkung durch Riegelbildung entlang eines bedeutenden und besonders schmalen Flächenanteils des SPA (Nessetal) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung:. Voraussichtliche Auswirkungen: empfohlener Mindestabstand von 2300 Metern wird unterschritten (in 1700 m Abstand zur SPA-Grenze im N in einem sehr schmalen funktionalen Bereich des SPA), dadurch Überlagerung eines nicht unerheblichen Teils der SPÄ Fläche durch Wirkraum der VR-Fläche. Erhöhung des Kollisionsrisiko für Brut- und Zugvögel der Erhaltunqszie Ie auf Flug zu Teilhabitaten möglich, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Summation der Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit vorhandener Bestandssituation wahrscheinlich. Kumulative Auswirkung mit anderen VR-Flächen Wind: kumulierende Wirkung möglich durch BestandsWEAn und geplante Flächen rund um SPA Nr.16: die Lage der Flächen 14.1, 16,1, 17.1, 17.2 und 18.1 sowie weiterer nicht zur Festlegung vorqesehener BestandsWEAn im fachlich empfohlenen Mindestabstand kann zur Summation von Konfliktpotentialen für die als Erhaltungsziele definierten mobilen Vogelarten im Gebiet führen, die insgesamt eine erhebliche Potenzierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele verursachen kann. Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen aufgrund der Vorrangfläche sind nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen. Inwieweit zum benachbarten Bestand an WEAn in Südweslthüringen eine Verträglichkeitseinschätzung erfolgte, ist nicht bekannt. Ev. Potenzierung von negativen Wirkungen ins SPA hinein durch Ku mulation von Vorrangflächen Wind um das Gebiet bei Unterschreitung der fachlich empfohlenen Mindestabstände ist möglich. X ev. nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung, Höhenbegrenzung o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: o Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch neue WEAnin VR 17.2 unter Berücksichtigu~g des banach- 1 gem. "Helgoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaltungsamt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

28 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie durch Ver barten Bestands, Repowerings und Erweiterungen in weiteren Windparks um das SPA-Gebiet können nur träglichkeitsstudie unter Einbeziehung möglicher kumulativer Auswirkungen geklärt werden. X Hinweise: im Osten der VR-Fläche befindet sich ein ABG in ca m Entfernung, das als regional bedeutsames Brut, Rast- und Nahrungsgebiet für Wasser- und Schreitvögel eingestuft wird. Es wird von Fläche 17.2 und 17.1 in Hauptzugrichtung eingefasst, womit eine Barrierrewirkung verbunden sein kann. Zu Gewässern größer 10 ha dieser avifaunistischen Bedeutung wird von der LAG VSW die Einhaltung eines Mindestabstands vom 10fachen der Anlagenhöhen mind. jedoch 1200 m empfohlen. Von der VR-Fläche kann daher ein erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential für Vögel ausgehen, das spätestens im Genehmigungsverfahren zu prüfen ist. ThüringerLandesverwaltungsamt.Abt.lll, Referat 300-8G Regionalplanung,R\lgionalePlanungsstellen

29 Regionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie ~------~------, ~--~~--~~-- Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 2000 Gebiete Stand: 14,12,2015 Vorranggebiet Windenergie: 18,1, W-4 Größe in ha: 36 Landkreis: Gotha Anlagenbestand: Nein (außerhalb in Nordthüringen 10 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH I SPA1:Ja Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme I Lebensraumentzug; Verluste I Vertreibung von Avifauna; Barrieren für den Vogelzug SPA-Gobiet: Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe Nummer: , TH-Nr, 16 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungsziele: Baum- und Wanderfalke, Rohrdommel, Rohrweiho, Rot-, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard u.a als Brutvögel (BV), Bekassine, Graureiher, Kiebitz, Lachmöwe, Rotschenkel, Sturmmöwe als regelmäßige bedeutende Ansammlungen von Zugvögeln (ZV) It SDB und ThürNEzVO Betroffene Lebensräume I Arten: fachlempl Mindestabstand auf der Fläche zum großen Teil unterschritten, erhöhtes Konfliktpotential aufgrund Lage der Fläche für Erhaltungsziele, hier insbesondere Brut- und Zugvögel auf Flug zwischen Teilhabitaten iz«. Brut-, Nahrungs-, Rast- und Schlafplätzen) möglich, Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: empfohlener Mindestabstand von 2300 Metern wird fast auf gesamter VR-Fläche unterschritten (ab m), dadurch Überlagerung eines Teils der SPA-Fläche durch Wirkraum der VR-Fläche, VR-Fläche wird umgeben von drei ABGn mit regionaler und überregionaler Bedeutung für Wasser- und Schreitvögel und wird überstrichen von Zugkorridor für Wasservögel. Erhöhung des Kollisionsrisikos für Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten auch außerhalb des SPA-Gebietes aufgrund der Lage sehr wahrscheinlich, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Summation der Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit vorhandener Bestandssituation wahrscheinlich, Kumulative Auswirkung mit anderen VR-Flächen Wind: kumulierende Wirkung möglich durch BestandsWEAn und geplante Flächen rund um SPA Nr.16: die Lage der Flächen 14.1, 16.1, 17.1, 17.2 und 18,1 sowie weiterer nicht zur Festlegung vorgesehener BestandsWEAn im fachlich empfohlenen Mindestabstand kann zur Summation von Konfliktpotentialen für die als Erhaltungsziele definierten mobilen Vogelarten im Gebiet führen, die insgesamt eine erhebliche Potenzierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele verursachen kann, Beurteilung des Gesamtkonflikts: erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen durch die Festlegung der Vorrangfläche sind nach derzeitigem Wissensstand nicht von vorneherein auszuschließen. Ev. Potenzierung von negativen Wirkungen ins SPA hinein durch Kumulation von Vorrangflächen Wind um das Gebiet bei Unterschreitung der fachlich empfohlenen Mindestabstände ist möglich, X ev, nur durch Entfall der Festlegung im Regionalplan X durch Veränderung I Verlagerung des Vorranggebiets: Höhenbegrenzung, Mindestabstände o durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: Zusammenfassende Einschätzung: D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene 1 gem,.helqoländer Papier" 2015 Thüringer Landesverwaltungsamt, Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

30 Re~ionalplan Mittelthüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie X Beeinträchtigungen des Gebietes - auch aufgrund der Lage der Festlegung - sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch neue WEAn in VR 18.1 unter Berücksichtigung benachbarten Bestands, Repowerings und Erweiterungen in weiteren Windparks um das SPAGebiet können nur durch Verträglichkeitsstudie unter Einbeziehung möglicher kumulativer Auswirkungen geklärt werden. X Hinweise: VR-Fläche liegt fast vollständig in überregional bedeutsamem Zugkorridor für Wasser- und Schreitvögel, der das SPA-Gebiet überstreicht. Sie wird umgeben von drei regional bis überregional bedeutsamen ABGn für Wasservögel (Brut-, Rast-, Nahrungs- und Mausergebiete) in 900 bis 2300 m Abstand, zu diesen avifaunistisch bedeutsamen Flächen (Gewässer> 10 ha, regelmäßig genutzte Schlafplätze, Gastvogellebensräume) wird ein Mindestabstand vom 10fachen der Anlagenhöhen mindestens jedoch 1200 m durch LAG-VSW empfohlen. Funktionale Beziehungen zwischen diesen Gebieten und dem SPA sind möglich; erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ist anzunehmen, eine artenschutzrechtliche Prüfung in folgenden Genehmigungsverfahren ist notwendig. Es ist nicht bekannt, inwieweit VP oder artenschutzrechtliche Prüfung für Bestand der WEAn in NT erstellt wurde oder zum Genehmigungszeitpunkt notwendig war. Thüringer Landesverwallungsamt,Abt. III, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellen

31 Regionalplan Mitte,!thüringen: Sachlicher Teilplan Windenergie Verträglichkeitseinschätzung bezüglich der Natura 200Q Gebiete Stand: Vorranggebiet Windenergie: 19.1, W-14 Größe in ha: 107 Landkreis: Erfurt / Sömmerda Anlagenbestand: Ja (14WEA im vorgesehenen VR; außerhalb 2 WEA) Lage innerhalb der empfohlenen Abstände zu FFH / SP_61:Ja Wirkfaktoren: FlächeninanspruchnahmeI Lebensraumentzug; Verluste / Vertreibung von Avifauna: Barrieren für den Vogelzug. SPA-Gebiet:Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg Nummer: , TH-Nr. 17 Gesamtfläche betroffener Habitate im SPA-Gebiet: --- Erhaltungszielo: Weißstorch, Schwarzstorch, Korn-, Rohr-, Wiesenweiho, Uhu, Sumpfohreule, Baumfalke, Wachtelkönig, Kiebitz, Kranich, Rot- und Schwarzmilan, Silberreiher, Wespenbussard u.a, (teils als Brut-, teils als Zugvögel, nach SOB und ThürNEzVO) Betroffene Lebensräume / Arten: empfohlene Mindestabstände zur Gebietsgrenze worden kleinräumig unterschritten(10fache Anlagenhöhe, Annahme hier bis 230 manlagenhöhe) Beurteilung der Konfliktsituation / voraussichtliche Auswirkungen: Vorbelastung: --- Voraussichtliche Auswirkungen: Mindestabstand zu SPA im 0 unterschritten, ggf. erhöhtes Kollisionsrisiko für Brut- und Zugvögel der Erhaltungsziele auf Flug zu Teilhabitaten (Lage am nördlichen Rand eines Zugkorridors Richtung Erfurter "Kiesgruben" mit ev, funktionalem Bezug zu SPA, Kiesgruben bei Erfurt sind überregional bedeutsames ABG für Wasser- und Schreitvögel in ca m Entfernung, Zugkorridor überstreicht SPA Richtung ABG), erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, Kumulative Auswirkung mit anderen VR Windenergie: kumulativeauswirkungen auf die Erhaltungsziele sind bel Berücksichtigung vorhandenerwea-bestände ohne Vorrangfestlegung (Großbrembach) und den Festlegungen bei Sprötau (Fläche 4,1) und bei Willerstedt (Fläche Nr, 4.5) mit Lage innerhalb des fachlich empfohlenen Mindestabstands zum SPANr, 17 nicht völlig auszuschließen. Beurteilung des Gesamtkonflikts: VR-Fläche sichert Teil des Bestandes an WEAn, wird kleinflächig nach 0 Richtung SPA erweitert, dadurch wird fachlich empfohlener Mindestabstand unterschritten. Erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen können für die vorgesehene VR-Fläche nach derzeitigem Wissensstand nicht völlig ausgeschlossen worden. D nur durch Entfall der Festlegung Im Regionalplan X durch Veränderung / Verlagerung des Vorranggebiets: Verkleinerung, Höhenbegrenzung X durch Vermeidungsmaßnahmen auf der Genehmigungsebene: Höhenbegrenzung, Mindestabstände D Beeinträchtigungen des Gebietes sind auf der Ebene der Regionalplanung auszuschließen bzw. können Konflikte auf der Genehmigungsebene X Beeinträchtigungen des Gebietes sind für die Festlegung in aktuell geplanter Dimension auf der Ebene der Regionalplanung nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung erforderlich X Hinweise: VR-Fläche liegt am südlichen Rand einer Verlängerung ZWischen einem Zugkorridor fürwasser- und Schreitvögel (im SPA Im 0) und einem überregionalbedeutsamen ABG für Wasservögel im W, Lage der VR-Fläche in Einflugbereichen des ABtS ist möglich, Zu Gewässern> 10 ha mit mind. regionaler Bedeutung fürwasservögel (SV und ZV) wird von der LAG VSW die Einhaltung eines Mindestabstands vom 10fachen der Anlagenhöhen, mind, jedoch 1200 m empfohlen, dieser Abstand wird hier unterschritten. In unmittelbarer Nachbarschaft der WEA-Fläche und im Umfeld bis. "., " 1gem..Helqoländer Papier" Thüringer Landesverwaltungsamt, Abt ItI, Referat SG Regionalplanung, Regionale Planungsstellel1

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