Effizientere und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Leitfadens Naturschutz
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- Adolph Kraus
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1 1 Effizientere und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Leitfadens Naturschutz Foto: Paul Kloke, Paderborn Hannover, 20. November 2014
2 2 Donnerstag, 13. November 2014, Soest Effizientere und schnellere Planungsund Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Leitfadens Naturschutz Günter Ratzbor, Beratender Ingenieur Ingenieurbüro für Umweltplanung Schmal + Ratzbor Im Bruche Lehrte (g.ratzbor@schmal-ratzbor.de)
3 3 Günter Ratzbor, Jahrgang 1956, Ingenieur der Landespflege, Studium an der Fachhochschule Osnabrück und der Universität Hannover. Seit 1985 selbständig tätig als geschäftsführender Gesellschafter des Planungsbüros Schmal + Ratzbor, seit 1995 Beratender Ingenieur. Arbeitsschwerpunkte: Fließgewässerökologie und Wasserbau, die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Nutzung regenerativer Energien sowie planungsrechtliche und methodische Fragestellungen. Ehrenamtlich tätig im BUND (früher BNL) seit Zivildienst beim BUND LV Niedersachsen 1982 bis 1983, anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter bis Ab 1985 Mitglied im Arbeitskreis Naturschutz des Bundesverbandes (Arbeitsschwerpunkt Biodiversität) und des Landesverbandes Niedersachsen. Mitwirkung bei den BUND-Positionen Windenergie, Wasserkraft und Nachwachsende Rohstoffe bis 2006 und 2010 bis 2011 Leitung der DNR- Kampagne Umwelt- und naturverträgliche Nutzung der Windenergie in Deutschland.
4 4 Vertiefende Informationen:
5 5 Artenschutz Artenschutz = Teilbereich des Naturschutzes, bezogen auf Tiere (und Pflanzen) einer Art, um diese in ihren Lebensräumen auf Dauer zu sichern (Artenschutz durch Biotopschutz) Artenschutzrecht = allgemeiner Artenschutz (Abschn. 2) und besonderer Artenschutz (Abschn.3) Besonderer Artenschutz = Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach 44 BNatSchG (Rechtsfolgen nach 69 und 71 BNatSchG) Zugriffsverbote = Tötungsverbot, Störungsverbot, Zerstörungsverbot Das Tötungsverbot und das Störungsverbot sind individuenbezogen, das Zerstörungsverbot ist objektbezogen.
6 6 Zielsetzung Die Umsetzung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt auf der Grundlage der Ökologie als Lehre der Wechselwirkung innerhalb der belebten Umwelt und zwischen belebter und unbelebter Umwelt. Ziel dieses Gesetzes ist es Natur und Landschaft so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter auf Dauer gesichert sind. Foto: Hubertus R. Becker Foto: Gudrun Schmal
7 7 Fledermäuse Abendsegler Mausohr Bechsteinfledermaus Foto: Hubertus R. Becker Foto: Gudrun Schmal
8 8 Relevante Fledermausarten Foto: Hubertus R. Becker Foto: Gudrun Schmal
9 9 Artenschutz Fledermäuse Drei Arten kollidieren häufiger als andere an WEA. Unter Berücksichtigung der Bestandsgröße sind es fünf Arten. Eine der drei Arten gilt in NRW nicht als windkraftrelevant, da sie sehr häufig ist. Die Anforderungen an den Untersuchungsumfang am Boden nehmen mit fast jeder neuen Veröffentlichung zu. Mittlerweile werden naturschutzfachlich kritische Methoden (Netzfang, Telemetrie) regelmäßig gefordert. Da Besorgnisse durch Untersuchungen nicht ausgeräumt werden, sind zusätzlich Abschaltzeiten und Gondelmonitoring vorgesehen. Das ist eine einfache Lösung. Die Rechtsprechung hat für die (unklare) Sachlage Anforderungen und einfache Bewertungsmaßstäbe entwickelt, welche keine umfassenden Untersuchungen erfordern.
10 10 Vögel
11 11 Relevante Vogelarten Birkhuhn / Haselhuhn / Auerhuhn Rohrdommel / Zwergdommel Kormoran / Fischreiher Schwarzstorch / Weißstorch Fischadler / Seeadler / Schreiadler Kornweihe / Wiesenweihe / Rohrweihe Rotmilan / Schwarzmilan Wespenbussard / Baumfalke / Wanderfalke Kranich / Großtrappe Wachtel / Wachtelkönig Brachvogel / Kampfläufer / Rotschenkel / Uferschnepfe Kiebitz / Goldregenpfeifer / (Mornellregenpfeifer) Möwen / nordische Gänse / Sing- und Zwergschwan Uhu / (Eulen) / (Spechte)
12 12 Kollisionen Foto: Ehmmer
13 13 Kollision - Beispiel Rotmilan Der Rotmilan gehören zu den am häufigsten an WEA verunglückten Vogelarten. Im Verhältnis zur Größe des nationalen Bestandes verunglückt der Seeadler ähnlich oft. Aktuelle Zahlen finden Sie unter:
14 14 Auswirkungen von WEA auf Greifvogelbestände
15 15 Auswirkungen von WEA auf Greifvogelbestände
16 16 Todesursachen von Seeadlern im Land Brandenburg in den Jahren 2002 bis 2010 zusammengestellt nach RYSLAVY in Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 2004, 2006a+b, 2007, 2009a+b, 2011, 2013 (n = 248) WEA 6% unbekannt 28% Vergiftung u. Vergiftungsverdacht 29% Schussverletzungen / illeg. Nachstellung 5% Infektionen 2% Revierkampf 3% Freileitungen 6% Straßenverkehr 2% Eisenbahnverkehr 19%
17 17 Bestandsentwicklung Seeadler Anzahl der Brutpaare
18 18 Verlustursachen beringter Uhus in Deutschland aus dem Zeitraum 1965 bis 2008 (n=1.667) Windenergieanlagen (Zeitraum: ) / (n=10) 0,59% Stromopfer Mittelspannung (n = 436) 26,2% Sonstige Ursachen (n = 462) 27,1% Schienenverkehrsopfer (n = 84) 5,0% Straßenverkehrsopfer (n = 408) 24,5% Stromopfer Oberleitung Bahn (n = 105) 6,3% Drahtopfer i.w. Sinne (n = 172) 10,3% Datenquelle: Breuer et al. (2009 )
19 19 Bestandsentwicklung Uhu Populationsentwicklung relevanter Vogelarten
20 20 Einfache Lösungen? Art UG EUG Gründe Rotmilan (Töten) m m Bellebaum et al. 2012, Dürr 2009, Illner 2012, LAG VSW 2007, Mammen et al Seeadler (Töten) m m LAG VSW 2007 Uhu (Töten) m - Illner 2012, LAG VSW 2007, Sitkewitz 2009 Schwarzstorch (Töten, Stören) m - LAG VSW 2007, Rohde 2009
21 21 Störungen Einzelheiten zur Hellwegbörde: imperia/md/images/bergenh usen/bmuwindkraftundgreif website/habitatwahl_von_jo est.pdf
22 22
23 23 Minimalabstände von Kiebitzen zu WEA
24 24 Erkenntnisse?
25 25 Minimalabstände von Gänsetrupps zu WEA
26 26 Vogelzug im Bereich von WEA
27 27 Einfache Lösungen? Art UG EUG Gründe Kiebitz (Töten, Stören) Gr.Brachvogel (Töten, Stören) Nord. Gänse (Töten, Stören) 100 m m m m (LAG VSW 2007 und in Vorber., Langgemach & Dürr 2013, Möckel & Wiesner 2007, Steinborn et al (LAG VSW 2007und in Vorb., Kipp 2009, Pearce-Higgins et al. 2009, Steinborn et al Dürr 2012, Illner 2012, Kruckenberg & Jaene 1999, LAG VSW 2007 und in Vorb., Langgemach & Dürr 2013, Möckel & Wiesner 2007 Waldschnepfe (Stören) 500 m - LAG VSW in Vorb.
28 28 Fazit Die Windenergienutzung hat zwar Folgen für die Natur. Diese sind aber weitaus geringer als der Zeitgeist es sieht. Bei Anwendung der Eingriffsreglung ist sind Windenergie und Naturschutz vereinbar. Erlasse und Empfehlungen können zu allgemein anerkannten Antworten werden, orientieren sich aber nicht im notwendigen Umfang an der wissenschaftlichen Kenntnislage unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Zulassungsverbote. Foto: Paul Kloke
29 29 Fazit Keine überzogenen Anwendung artenschutzrechtlicher Verbote. Anwendung der Eingriffsreglung auch auf die Naturgüter Tiere und Pflanzen und ihre Wirkungsgefüge Durchführung realer Ersatzmaßnahmen zur Eingriffsfolgenbewältigung unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes. Anwendung der Regelung nach Art. 12 Abs. 4 FFH-RL Foto: Rainer Rohbeck
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1 2 x 8 8 9 6 4 2 4 2 2 2 3 6 x 7 3 3 3 3 2 3 5 x 9 8 4 3 5 3 4 x 4 6 2 8 8 5 2 2 2 3 5 5 x 9 8 3 5 4 2 1 1 2 x 3 2 3 1 2 1 5 x 5 1 1 1 1 1 1 x 3 1 1 1 1 3 1 2 6 x x 4 2 1 1 2 7 9 8 x 9 3 2 1 1 1 1 1 2
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