Planungshemmnisse & Artenschutz

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1 Planungshemmnisse & Artenschutz 4initia Forum Windenergietage in Warnemünde, Jan Weber 4initia GmbH Reinhardtstraße Berlin Germany Tel: info@4initia.de

2 Artenschutz Agenda: Kollisionen und das Tötungsverbot nach 44 BNatSchG, zwei Aspekte im (halb-) normativen Bereich: BNatSchG-Novelle Signifikanz LAG VSW Abschaltungen

3 BNatSchG-Novelle verabschiedet am von Windkraftgegnern als Lizenz zum Töten kritisiert für Windenergieprojekte bedeutsam: 44 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 5: erläuternde Nennung der erneuerbaren Energien als ein gewichtiger öffentlicher Belang in der Einzelbegründung der Ausnahmeregelung 44 Abs. 5 Satz 1 und 2, neu: ( ) (es) liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, klingt nach einer Entschärfung des Tötungsverbots ist aber die Übernahme aus der jüngeren Rechtsprechung und somit Festigung des höchstproblematischen Signifikanztheorems

4 BNatSchG-Novelle Signifikanztheorem unwägbare Konstruktion Versuch, das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 mit den unbeabsichtigten Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an WEA in Einklang zu bringen signifikant = deutlich (lt. Gesetzesbegründung) mangels nachvollziehbarer Signifikanzschwelle eigentlich gar nicht anwendbar im Zusammenspiel mit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative (merkwürdigerweise keine Erwähnung in Novelle) besonders unwägbar Hilfskonstruktionen Tabu- oder Schutzabstände zu Nestern, Helgolandliste akzeptable Schlagopferraten (z. B. zwei Fledermäuse/Jahr) Anzahl Fledermausrufe/Nacht Abschaltkontingente für Fledermäuse und Vögel Annäherungen an Signifikanzschwelle, aus dem Ärmel verfestigt in Leitfäden und Erlassen

5 Artenschutz Artenschutzrechtliche Prüfung Spannungsfeld Tötungsverbot Genehmigung Betrieb Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 BNatSchG? Genehmigungsversagung (praktisch nur Vögel) Vermeidungsmaßnahme Standortalternative Verringerung WEA-Anzahl Abschaltungen

6 Artenschutz Artenschutzrechtliche Prüfung Spannungsfeld Tötungsverbot Genehmigung Betrieb Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 BNatSchG? Genehmigungsversagung (praktisch nur Vögel) Vermeidungsmaßnahme Standortalternative Verringerung WEA-Anzahl Abschaltungen

7 Abschaltungen Abschaltung = simple (?) Vermeidungsmaßnahme Beispiel: Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW): Abschaltung von WEA zum Schutz von Greifvögeln und Störchen bei bestimmten landwirtschaftlichen Arbeiten ( ) unabhängig von Abstandsempfehlungen ( Helgolandliste ) bei Ernte, Mahd, Pflügen April bis Oktober 300 m um WEA 4 Tage Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

8 Abschaltungen Addition: Abschaltungen Fledermäuse große Amplitude bundeslandabhängig Abschaltungen Greifvögel und Störche (LAG VSW) schon in einigen Ländererlassen enthalten (Bay., Nds.) große Amplitude Abschaltungen Kranich an Zugtagen mit schlechtem Wetter im Frühjahr und Herbst Monitoring (Abflug/Wetter) Deckel Abschaltkontingente für den Vogelschutz (siehe WET 2016) Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen - Handlungsempfehlungen für das Artenspektrum im LK Osnabrück ; M. Schreiber unter fachlicher Mitarbeit von A. Degen, B.-O. Flore und rechtswissenschaftlicher Begleitung von M. Gellermann, (sog. Schreiber-Gellermann-Papier) Grenze der Wirtschaftlichkeit?

9 Artenschutz Artenschutzrechtliche Prüfung Spannungsfeld Tötungsverbot Genehmigung Betrieb Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 BNatSchG? Genehmigungsversagung (praktisch nur Vögel) Vermeidungsmaßnahme Standortalternative Verringerung WEA-Anzahl Abschaltungen Alternativen?

10 Artenschutz Vielen Dank! Und auf Wiedersehen am Stand 175 in der Bootshalle!

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