Niedersächsisches Justizministerium. Handreichung. zur Nachrichtenzuordnung im elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen
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- Greta Ingrid Morgenstern
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1 Niedersächsisches Justizministerium Handreichung zur Nachrichtenzuordnung im elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen
2 Herausgeber Niedersächsisches Justizministerium Am Waterlooplatz Hannover Stand: August 2018
3 Zweck der Handreichung Der weitgehend eröffnete elektronische Rechtsverkehr ermöglicht eine sichere, rechtsverbindliche und schnelle elektronische Kommunikation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zur Beschleunigung der Bearbeitung eingehender Nachrichten möchten wir in der niedersächsischen Justiz eingegangene elektronische Nachrichten aus dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (bea), aus dem besonderen elektronischen Notarpostfach (ben), aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (bebpo) oder aus sonstigen zulässigen elektronischen Postfächern möglichst automatisiert an die zuständigen Abteilungen verteilen. So werden Irrläufer und aufwändige manuelle Verteilvorgänge vermieden. Damit diese Zuordnung zuverlässig funktioniert, bitten wir um Ihre Unterstützung und haben dazu die folgenden Hinweise zusammengestellt. In dieser Handreichung haben wir sowohl die Vorteile der Verwendung des strukturierten Datensatzes XJustiz, als auch mögliche sonstige Verteilmerkmale für die Einreichung elektronischer Nachrichten für die Kommunikation mit den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgeführt. Eine automatisierte und damit schnelle Zuordnung elektronischer Nachrichten an die richtigen Stellen und Abteilungen innerhalb der Justiz liegt auch im Interesse der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der Notarinnen und Notare und deren jeweiligen Mandanten. So können Verfahren schnellstmöglich bearbeitet und entschieden und damit Rechtsfrieden und Rechtssicherheit erreicht werden. 3
4 I. Verfahren zur automatisierten Zuordnung mit XJustiz-Datensatz Zuerst prüft das System bei einer eingegangenen Nachricht, ob ein XJustiz-Datensatz beigefügt ist. XJustiz ist ein zur Unterstützung des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelter Datensatz im Format XML. Dieser enthält grundlegende Festlegungen für den strukturierten Austausch von Daten zwischen den Prozessbeteiligten und den Gerichten. Der XJustiz-Datensatz besteht aus einem Grunddatensatz mit allgemein benötigten Daten (z. B. Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen) und wird durch Fachmodule mit fachspezifischen Daten (z. B. Strafverfahren, Mahnverfahren, Register) ergänzt. Die bei den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen und Notaren/Notarinnen für die elektronische Kommunikation eingesetzten Komponenten bea und ben fügen den aus diesen Komponenten zu versendenden Nachrichten automatisch einen XJustiz-Datensatz bei. Dadurch können diese eingehenden Nachrichten problemlos automatisiert durch die Justiz verarbeitet werden. II. Verfahren zur automatisierten Zuordnung ohne XJustiz-Datensatz Sofern der elektronischen Nachricht kein XJustiz-Datensatz beigefügt ist, werden die Felder und nach den Kriterien der nachfolgenden Tabellen ausgewertet, um sie auf die dort angegebenen Fachbereiche zu verteilen. Diese beiden Felder sind in jeder absendenden Komponente enthalten. Wir bitten Sie, die Felder entsprechend auszufüllen. Dabei ist es wichtig, dass vor und nach den in den Feldern stehenden Auswertungskriterien jeweils ein Leerzeichen vorhanden ist. Die Groß- oder Kleinschreibung ist hierbei egal. Beispiele: für das Feld : Die Rechnungslegung für die Betreuung für das Feld : 5 VII 253/18 4
5 III. Hinweise für einzelne Gerichtsbarkeiten und Rechtsgebiete 1. Fachgerichte In den Fachgerichten werden alle EGVP Eingänge an dieselbe Fachanwendung weitergeleitet. Es ist daher ausreichend, wenn Sie im Feld das Wort Fachgericht und - sofern bekannt - im Feld das verwendete Aktenzeichen des Verfahrens eintragen. 2. Staatsanwaltschaften Bei den Staatsanwaltschaften werden alle EGVP Eingänge an dieselbe Fachanwendung weitergeleitet. Es ist daher ausreichend, wenn Sie im Feld das Wort Staatsanwaltschaft und - sofern bekannt im Feld das verwendete Aktenzeichen des Verfahrens eintragen. 3. Amtsgerichte Im Bereich der Amtsgerichte bitten wir um folgende Adressierung: Zivilsachen Zivilsache C H C H Strafsachen Ordnungswidrigkeit Jugendstrafsache Strafsache BRS CS DS LS BS GS Owi VRJS BRS CS DS LS BS GS Owi VRJS 5
6 6 Familiensachen Scheidung Familiensache F F FH FH Insolvenzsachen Inso Konkurs IN IN IK IK Vollzähligkeit Vollzähligkeit Registersachen Handelsregister Vereinsregister Partnerschaftsregister Genossenschaftsregister Register HRA (Zahlenfolge) HRA HRB (Zahlenfolge) HRB VR (Zahlenfolge) VR PR (Zahlenfolge) PR GNR (Zahlenfolge) GNR Betreuungssachen Betreuung Betreuer Rechnungslegung VII VII VIII VIII X X XVI XVI XVII XVII
7 7 Nachlasssachen Testament Erblasser Gestorben Erbschein Nachlasssache Verstorben IV IV VI VI LW LW Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung M M VN VN N N Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungssachen Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung K K L L Gerichtsvollzieher Verteilerstelle Verteilerstelle Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieher GVZ - Auftrag GVZ - Auftrag ZV-Auftrag ZV-Auftrag Vollstreckungsauftrag Vollstreckungsauftrag Sonstiges Beratungshilfe J J URI URI URII URII II
8 4. Landgerichte Zur Zuordnung in den Landgerichten ist folgende Adressierung hilfreich: Zivilsachen Zivilsache OH O SH S T OH O SH S T Strafsachen Strafsache Haft Bewährung STVK KLS BRS KS NS PS QS JS FA STVK KLS BRS KS NS PS QS JS FA 5. Oberlandesgerichte Zivilsachen Zivilsachen SCHH SCH UH U W SCHH SCH UH U W 8
9 Strafsachen Strafsachen VAS VS WS VAS VS WS Familiensachen Familiensache UFH UF WF UFH UF WF IV. Weiterführende Informationen Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der folgenden Internetseite: sche_justiz_niedersachsen/mjelektronischer_rechtsverkehr/elektronischer-rechtsverkehr html 9
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