SCHULE SCHLIEREN. Elterninformation. Schlieren - wo Zürich Zukunft hat

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1 SCHULE SCHLIEREN Elterninformation Schlieren - wo Zürich Zukunft hat

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3 Inhaltsverzeichnis Kindergartenstufe... 5 Allgemeines... 5 Eintritt in den Kindergarten... 5 Zuteilung... 6 Unterrichtszeiten... 6 Primarstufe... 7 Übertritt in die Primarstufe... 7 Zuteilung... 7 Blockzeiten... 7 Hausaufgaben... 7 Zeugnisse Primarstufe... 8 Promotion / Schullaufbahn-Entscheid... 8 Musikalischer Grundschulunterricht an den 1. / 2. Klassen... 8 Übertritt in die Sekundarstufe... 8 Schuleinstellung... 9 Sekundarstufe Organisation Sekundarstufe Wechsel der Abteilung Freifächer Pflicht- und Wahlfächer Zeugnisse Sekundarstufe Berufswahlschule SMS - Schule Mentoring Schlieren

4 Sonderpädagogisches Angebot Sonderpädagogische Massnahmen Integrative Förderung (IF) Integrierte Sonderschulung (IS) Begabungs- und Begabtenförderung Schulgesundheit Arzt Zahnarzt Gesundheitsbeauftragte Zähne Gesundheitsbeauftragte Läuse Dienstleistungen, Angebote / Allgemeine Bemerkungen Horthuus Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPD) Schulsozialarbeit Freizeitkurse Ski- und Sommerlager Ski- und Snowboardverleih Verkehrserziehung Schulweg Schulbesuchsmorgen Schulprogramm Hausordnung / Elektronische Geräte Jokertage Dispensation vom Schulunterricht (ausserhalb Jokertage) Schulabsenzen Adressen / Ferienplan / Veranstaltungen / Formulare

5 Kindergartenstufe Allgemeines Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Der Kindergartenbesuch ist seit dem Schuljahr 2008/09 obligatorisch. Eintritt in den Kindergarten Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 verschiebt sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wird ab 2014 in mehreren Schritten vollzogen, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. In den nächsten Schuljahren werden demnach die Kinder mit folgenden Geburtsdaten schulpflichtig: Schuljahr 2014/15 jene, welche zwischen dem 1. Mai 2009 und dem 15. Mai 2010 geboren sind Schuljahr 2015/16 jene, welche zwischen dem 16. Mai 2010 und dem 31. Mai 2011 geboren sind Schuljahr 2016/17 jene, welche zwischen dem 1. Juni 2011 und dem 15. Juni 2012 geboren sind Ein entsprechendes Formular Eintritt in den Kindergarten wird den Eltern im Januar des Eintrittjahres zugestellt. Vorzeitige Einschulung Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist nur dann möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten nicht möglich. Über die vorzeitige Einschulung eines Kindes entscheidet die Schulpflege auf Gesuch der Eltern. Massgebendes Kriterium für eine vorzeitige Einschulung ist der Entwicklungsstand des Kindes. Ein Gesuch um vorzeitige Aufnahme muss bis am 28./29. Februar des gewünschten Eintrittjahres bei der Schulverwaltung eingetroffen sein. 5

6 Rückstellung von der Schulpflicht Kinder werden generell mit der Vollendung des 4. Altersjahres ungeachtet des Entwicklungsstandes schulpflichtig. Die Volksschulverordnung erlaubt eine Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Wie bei der vorzeitigen Einschulung liegt der Entscheid über die Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr bei der Schulpflege. Ein Gesuch um Rückstellung von der Schulpflicht ist an die Schulverwaltung einzureichen. In der Schulpraxis erweisen sich Rückstellungen von schulpflichtigen, aber noch nicht schulbereiten Kindern oftmals als problematisch. Das Ziel, Schulanfängerinnen und Schulanfänger vor einem allfälligen Schulversagen zu bewahren, kann meistens nicht einfach nur durch Warten erreicht werden. Zuteilung Aufgrund der eingeschriebenen Kinder aus den einzelnen Quartieren legt die Schulpflege jedes Jahr die Einzugsgebiete für die jeweiligen Kindergärten neu fest. Die Zuteilungsgrenzen können also von Jahr zu Jahr variieren. Unterrichtszeiten Vormittag Auffangzeit Uhr Unterrichtszeiten Uhr Nachmittag Unterrichtszeiten Uhr Die Kinder im 1. Kindergartenjahr haben jeweils am Dienstagnachmittag und die Kinder im 2. Kindergartenjahr am Donnerstagnachmittag Unterricht. 6

7 Primarstufe Übertritt in die Primarstufe In der Regel erfolgt der Übertritt in die Primarstufe stillschweigend. Erreicht ein Kind nicht alle im Lehrplan aufgeführten Basiskompetenzen, kann es trotzdem in die Primarstufe übertreten. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob besondere Massnahmen zu ergreifen sind. Grundsätzlich gilt das Konsensverfahren, das heisst, die Lehrperson und die Eltern entscheiden gemeinsam über allfällige Massnahmen. Für dieses Konsensverfahren steht ein spezielles Instrument, das «Schulische Standortgespräch» zur Verfügung. Wenn in diesem Gespräch keine Einigung erzielt wird, sind die Schulleitung und bei Bedarf die Schulpflege beizuziehen. Zuteilung Aufgrund der Schülerzahlen werden die Einzugsgebiete für die Primarschulhäuser jedes Jahr neu festgesetzt. Werden in einem Schulhaus Klassen parallel geführt, werden die Kinder von den Schulleitungen eingeteilt. Bei der Zuteilung wird auf eine gleichmässige Verteilung der Geschlechter und der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache geachtet. Ausgewogene Klassen erfordern gelegentlich auch Kompromisse. Begründete Zuteilungswünsche sind frühzeitig und schriftlich an die Schulverwaltung zu richten. Der Entscheid über die Zuteilungswünsche der Eltern erfolgt aufgrund von einheitlichen Kriterien. Blockzeiten Auf Beginn des Schuljahres 2007/08 wurden auf allen Schulstufen die vierstündigen Blockzeiten an den Vormittagen eingeführt. Für die Betreuung innerhalb der Blockzeiten bietet die Schule eine so genannte kostenlose Blockzeitenbetreuung an. Die Eltern können ihre Kinder für die Betreuung anmelden, die Anmeldeformulare können bei der Schulverwaltung bezogen werden. Hausaufgaben Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Das Kind soll sich daran gewöhnen, regelmässig selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, seine Zeit einzuteilen. 7

8 Zeugnisse Primarstufe Während der ganzen Schulzeit werden zweimal jährlich Zeugnisse ausgestellt. Dabei werden die Leistungen des Kindes in Noten ausgedrückt. Im Kindergarten und in der ersten Klasse werden stattdessen die Eltern zweimal im Rahmen eines Gesprächs über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes informiert. Promotion / Schullaufbahn-Entscheid Die Schullaufbahn-Entscheide werden grundsätzlich von der Schulleitung, der Klassenlehrperson und den Eltern gemeinsam getroffen. Sind sie sich einig, ist kein formeller Schulpflegebeschluss nötig. Wenn keine Einigung zustande kommt, entscheidet die Schulpflege. Schullaufbahn-Entscheide sind gemäss der Volksschulverordnung Promotions- und Übertrittsentscheide, die auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen werden. Promotionsentscheide sowie der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe erfolgen in der Regel stillschweigend. Erscheint die Promotion gefährdet, müssen die Eltern spätestens bis Ende des ersten Semesters benachrichtigt werden. An der Primarstufe kann eine provisorische Promotion, verbunden mit einer Bewährungszeit, angeordnet werden. Musikalischer Grundschulunterricht an den 1. / 2. Klassen Die musikalische Grundschule ist integrierter Bestandteil des Stundenplans der 1. und 2. Klasse und gehört zum zürcherischen Lehrplan. Im musikalischen Grundschulunterricht wird das Gehör geschult, Musik wird in Zeichen und Formen umgesetzt. Die Konzentration und Wahrnehmung eines Kindes wird geschult und verschiedene Instrumente werden ausprobiert. Die Lektionen werden von Musiklehrpersonen der Musikschule Schlieren erteilt. Übertritt in die Sekundarstufe Im Anschluss an die 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe oder ins Langzeit-Gymnasium ein. Die Entscheidung, welcher Abteilung der Sekundarstufe das Kind zugeteilt werden soll, treffen die Eltern, das Kind und die Klassenlehrperson gemeinsam im Gespräch aufgrund einer Gesamtbeurteilung, welche das Leistungsvermögen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt (gesprächsorientiertes Übertrittsverfahren). Die Klassenlehrperson erstellt gestützt auf die Gesamtbeurteilung eine Übertrittsempfehlung für jede Schülerin und jeden Schüler. Im Elterngespräch, in der Regel in Anwesenheit der Schülerin / des Schülers, soll eine Übereinstimmung über die schulische Zukunft erreicht werden. 8

9 Schuleinstellung Die Kinder werden während den Blockzeiten unterrichtet oder betreut. Der Unterricht entfällt nur in Ausnahmefällen auf Entscheid der Schulleitung oder der Schulpflege. 9

10 Sekundarstufe Organisation Sekundarstufe Die Sekundarstufe setzt sich aus den Abteilungen A, B und C zusammen. Ein wichtiges Ziel aller drei Abteilungen ist die optimale Vorbereitung auf eine Berufslehre. Sehr gute Schülerinnen und Schüler der anforderungsreichsten Abteilung A haben die Möglichkeit, sich nach der zweiten und dritten Klasse für die Eintrittsprüfung einer Mittelschule anzumelden. Wechsel der Abteilung Die Abteilung kann auch während des Schuljahres ohne zeitlichen Verlust gewechselt werden, falls eine entsprechende Gesamtbeurteilung vorliegt. Umstufungsmöglichkeiten bestehen für die 1. Sekundarklassen auf Ende November, Mitte April sowie auf Ende Schuljahr. In den übrigen Sekundarklassen kann ein Abteilungswechsel auf Ende Januar und auf Ende Schuljahr erfolgen. Zustimmung und Ablehnung erfolgen durch die Schulleitung. Ein Abteilungs-Wechsel ist angezeigt, wenn eine Schülerin / ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann. Es gelten die Kriterien der Gesamtbeurteilung der Klassenlehrperson. Voraussetzung für eine Umstufung ist ein Gesuch der Eltern oder/und eine Antrag der Klassenlehrperson. Freifächer An der Sekundarstufe werden an allen Klassen Freifächer angeboten. Pflicht- und Wahlfächer In den 3. Sekundarklassen gliedert sich der Unterricht in Pflicht- und Wahlfächer. Die Schülerinnen und Schüler können aus einem grossen Angebot an Pflicht- und Wahlfächern wählen, für die sie sich besonders interessieren oder die für ihre spätere Ausbildung wichtig sind. Es ist dabei jedoch ein Minimum an Wahlfachstunden zu belegen. Mit der Reorganisation des 9. Schuljahres findet an allen Klassen der Stellwerktest statt. Anhand der Resultate sind Wahlfachsegmente zu bestimmen. Weitere Information zu den Pflicht- und Wahlfächern erhalten Sie von der Klassenlehrperson oder von der Schulleitung. 10

11 Zeugnisse Sekundarstufe Während der ganzen Schulzeit werden zweimal jährlich Zeugnisse ausgestellt. Die Zeugnisse der Sekundarstufe sind so gestaltet, dass die Beurteilung der Leistungen in Worten und Noten in einem ausgewogenen Verhältnis steht. Das Arbeits- und Lernverhalten, das Sozialverhalten sowie die Absenzen (entschuldigte & unentschuldigte Absenzen) sind darin ersichtlich. Berufswahlschule Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Berufswahl noch unentschlossen sind, steht auch der Besuch eines 10. Schuljahres an der Berufswahlschule Limmattal in Dietikon offen. Die verschiedenen Klassen sind als besondere Jahreskurse konzipiert und schaffen günstige Voraussetzungen für eine geeignete Ausbildung. Über die verschiedenen Angebote informiert die Broschüre der Berufswahlschule Limmattal. Das Schulgeld übernimmt die Schule; der Elternbeitrag beträgt CHF 2' SMS - Schule Mentoring Schlieren SMS ist ein Coaching-Angebot für lehrstellensuchende Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Schlieren. Es führt junge Menschen die zu Hause wenig Unterstützung bei der Lehrstellensuche erhalten oder andere Handicaps bei der Suche haben, mit erfahrenen Berufsleuten - so genannten Mentoren - zusammen. Diese begleiten die Jugendlichen während ungefähr einem Jahr bei der Berufsberatung und Lehrstellensuche. 11

12 Sonderpädagogisches Angebot Sonderpädagogische Massnahmen Die Prüfung einer sonderpädagogischen Massnahme setzt ein schulisches Standortgespräch voraus. Dieses erfolgt auf Antrag der Lehrperson oder der Eltern. Sonderpädagogische Massnahmen dienen der Behebung oder Milderung von Lernund Verhaltensschwierigkeiten. Sie ergänzen unter besonderen Umständen den Unterricht und die elterliche Erziehung. Folgende Massnahmen werden angeboten: Aufgabenhilfe Aufnahmeunterricht Begabtenförderung Besondere Klassen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Integrative Förderung (IF) Integrierte Sonderschulung (IS) Logopädische Therapie Psychomotorische Therapie Psychotherapie Integrative Förderung (IF) Die Schule Schlieren bietet ab Schuljahr 2010/11 die integrative Förderung (IF) an. Eine zentrale Zielsetzung der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabung stehen. Die Integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern aller Stufen und Klassen orientiert sich am Unterricht, der Klasse und am Individuum. Schulische Heilpädagogen helfen mit, den Unterrichten integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten. 12

13 Integrierte Sonderschulung (IS) Bei der integrierten Sonderschulung (IS) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet wenn immer möglich im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Begabungs- und Begabtenförderung Die Volksschule hat das Ziel, möglichst allen Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung und Erziehung zukommen zu lassen. Dabei berücksichtigt sie sowohl die Stärken der Schülerinnen und Schüler als auch allfällige besondere pädagogische Bedürfnisse. Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht. Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabungsförderung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. In diesem Fall sind weitere Massnahmen im Bereich der Begabtenförderung angezeigt. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen dann besondere Fördermassnahmen im Bereich der Begabtenförderung, um in ihrer Lernentwicklung, aber auch in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung nicht gefährdet zu werden. Ob und welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, ist von Fall zu Fall zu klären. 13

14 Schulgesundheit Arzt Die Schulgemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Kinder ärztlich untersuchen zu lassen. Dies geschieht im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Sekundarstufe. Schulpflichtige Kinder aller Altersstufen, welche vom Ausland in die Schweiz ziehen, werden ebenfalls für eine unentgeltliche Vorsorgeuntersuchung aufgefordert. Eltern, deren Kinder den 2. Kindergarten oder die 1. Sekundarstufe besuchen, erhalten jeweils jährlich im September / Oktober einen Arztgutschein nach Hause zugestellt. Zahnarzt Die Schulgemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Kinder zahnärztlich untersuchen zu lassen. Zu Beginn jedes Schuljahres fordert die Schulverwaltung die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auf, die zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck erhalten alle Kinder einen Zahngutschein. Dieser ist dem Zahnarzt bei der ersten Untersuchung auszuhändigen. Die Vereinbarung des Termins sollte jeweils spätestens bis zu den Weihnachtsferien eines Jahres erfolgen. Gesundheitsbeauftragte Zähne Die Gesundheitsbeauftragte Zähne besucht die Klassen im Unterricht behandelt die Themen gesunde Ernährung und die Grundsätze der Zahnpflege. Sie putzt mit den Kindern die Zähne und vermittelt dabei die richtige Bürsttechnik. Gesundheitsbeauftragte Läuse Die Gesundheitsbeauftragte Läuse kontrolliert in allen Klassen sporadisch die Kinder nach Lausbefall. Sollten Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse finden, bitten wir Sie, die Lehrperson umgehend zu informieren. Sie wird die nötigen Schritte in die Wege leiten. 14

15 Dienstleistungen, Angebote / Allgemeine Bemerkungen Blockzeitenbetreuung / Mittagstisch / RaBe-Club Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes sind die Blockzeiten ab dem Schuljahr 2007/08 für alle Schulstufen obligatorisch und sollen den ganzen Vormittag in Form von Unterricht oder Betreuung ( Uhr) abdecken. Die Blockzeitenbetreuung findet von Uhr und von Uhr statt. Anschliessend hat Ihr Kind Gelegenheit den Mittagstisch zu besuchen, welcher von bis Uhr geöffnet ist. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind den Rabe-Club von Uhr bis Uhr oder den Rabe-Club+ von Uhr besuchen kann. Die Blockzeitenbetreuung ist kostenlos, der Mittagstisch kostet Fr , für den RaBe-Club belaufen sich die Kosten auf Fr und bei dem Rabe-Club+ auf Fr pro Tag und Kind. Für weitere Auskünfte steht die Schulverwaltung Ihnen gerne zur Verfügung Horthuus Die Schule Schlieren betreibt einen Ganztages- und einen Halbtageshort. Das Hortgebäude befindet sich an der Schulstrasse 12, in der Nähe der Schulhäuser Schulund Grabenstrasse. Der Hort bietet Kindern der Kindergarten- und Primarstufe eine betreute Tagesgemeinschaft. Gemeinsames Mittagessen, Spiel und Aufgabenhilfe sind einige Angebote des Hortes. Der Hort ist kostenpflichtig. Die Tarife richten sich nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern. Die Aufnahme eines Kindes in den Hort erfolgt über eine Anmeldung der Eltern am Schalter der Schulverwaltung. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung und das Hortpersonal gerne zur Verfügung. 15

16 Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPD) Der Schulpsychologische Beratungsdienst Schlieren berät Schulkinder, Eltern und Lehrpersonen bei schulischen Problemen und klärt bei Bedarf die Ursachen und möglichen Massnahmen ab. Die für die Eltern kostenlose Beratung und Untersuchung eines Kindes kann vor allem in folgenden Situationen sinnvoll sein: Allgemeine Lern- oder Leistungsschwäche Teilleistungsschwäche Arbeits- und Motivationsstörungen Auffälliges Verhalten Die Eltern sowie die Schule haben die Möglichkeit das Kind beim Schulpsychologischen Dienst anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über die Schulleitung. Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist eine Unterstützungsform und eine wirkungsvolle Möglichkeit, die Kräfte der Schule, der Jugendlichen und deren Eltern zu stärken und den Betroffenen zu ermöglichen, eigene, verantwortungsvolle Wege zu gehen. Freizeitkurse Jährlich werden Freizeitkurse für alle Kinder der Schule Schlieren angeboten. Das Angebot ist sehr vielseitig und ändert von Jahr zu Jahr. Zur Übersicht der angebotenen Kurse erhalten die Eltern jeweils vor den Sommerferien ein Kursprogramm mit Anmeldetalon. Ski- und Sommerlager Die Schule Schlieren organisiert Ski- und Sommerlager für die Primar- sowie für die Sekundarstufe. Weitere Einzelheiten werden durch die Schulverwaltung folgen. Ski- und Snowboardverleih Die Schule Schlieren bietet einen Verleih von Skis und Snowboards an. Die Ausgabe findet jeweils vor Weihnachten und vor den Sportferien im Schulhaus Grabenstrasse statt. 16

17 Verkehrserziehung Fester Bestandteil des Schulalltages ist auch die Verkehrserziehung der Schülerinnen und Schüler. Dieser Unterricht wird durch die Stadtpolizei Schlieren an allen Schulstufen erteilt. Schulweg Der Schulweg ist vor allem für die jüngeren Schülerinnen und Schüler besonders faszinierend. Darum schätzen es die meisten Kinder gar nicht, wenn ihre Eltern sie begleiten oder sie gar mit dem Auto in die Schule fahren. Für die Kinder ist es wichtig, mit ihren Kameradinnen und Kameraden auf dem Schulweg zu plaudern, Erfahrungen und Entdeckungen zu machen. Verständlicherweise haben aber Eltern auch Angst vor den Gefahrenquellen unserer Zeit. Wir empfehlen Ihnen, das selbständige Begehen des Schulweges zusammen mit Ihrem Kind zu besprechen und schrittweise vorzubereiten. Bringen Sie Ihr Kind wenn immer möglich nicht mit dem Auto in die Schule. Schulbesuchsmorgen Die Schulbesuchsmorgen finden jeweils in der Woche 11 mittwochs für die Primarstufe inkl. Kindergarten und für die Sekundarstufe in der Woche 12 jeweils mittwochs, sowie in der Woche 43 samstags für alle Schulstufen statt. Schulprogramm Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich verpflichtet jede Schule zur Formulierung eines Schulprogramms. Es enthält die Ziele der Schule für die kommenden Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen. Das Schulprogramm wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet und muss von der Schulpflege bewilligt werden. 17

18 Hausordnung / Elektronische Geräte Jedes Schulhaus verfügt über eine Hausordnung, an welche sich die Schüler halten müssen. Die Benutzung von sämtlichen elektronischen Geräten (u.a. Mobiltelefone, MP3- Player, tragbare Videospiel-Konsolen usw.) ist während den Unterrichtszeiten verboten. Das Benutzungsverbot gilt für alle Schulhäuser im Schulhaus während den Unterrichtszeiten. Für die Primarschule ist das Benutzungsverbot auf dem Schulareal während der Schulzeit von 8.00 bis Uhr und am Mittwoch von 8.00 bis Uhr erweitert. Jokertage Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Die Schulkonferenz legt Sperrtage fest, an denen kein Jokertag bezogen werden kann. Die Jokertage können einzeln oder zusammengefasst bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen nicht voraussehbarer Angelegenheiten wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. Nähere Informationen finden Sie auf dem Formular Reglement über die Nutzung von Jokertagen und Handhabung von Dispensationsgesuchen. Das ausgefüllte Formular muss im Voraus der Klassenlehrperson abgegeben werden. Dispensation vom Schulunterricht (ausserhalb Jokertage) Gesuche von mehr als 2 Tagen sowie Ferienverlängerungsgesuche werden durch die Schulpflege bewilligt. Die Gesuche müssen mindestens einen Monat im Voraus bei der Schulverwaltung eingereicht werden. Für die Behandlung von Dispensationsgesuchen gemäss 29 der Volksschulverordnung gilt die Regelung, dass die Gemeinden Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Unter anderem werden dabei für den Entscheid die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse berücksichtigt. Gesuche von Schnupperlehren und ähnlichen Anlässen für die Berufsvorbereitung sowie der offizielle Tochtertag, sind von dieser Regelung ausgenommen. Solche Gesuche liegen in der Kompetenz der Klassenlehrperson unter Mitteilung an die Schulleitung. Nähere Informationen finden Sie auf dem Formular,,Reglement über die Nutzung von Jokertagen und Handhabung von Dispensationsgesuchen. 18

19 Schulabsenzen Neben dem Recht der Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Volksschule besuchen zu können, besteht auf der anderen Seite die Pflicht zum regelmässigen Schulbesuch. Dafür sind Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte oder Betreuer der Kinder verantwortlich. Im Krankheitsfall und bei weiteren unerwartet eintretenden Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, muss die Lehrperson deshalb so bald wie möglich (vor Unterrichtsbeginn) mündlich oder schriftlich über das Fernbleiben mit der Angabe des Grundes informiert werden. Denken Sie auch daran, wenn Ihr Kind einen Fachunterricht oder eine Therapie besucht, die entsprechende Fachlehrperson bzw. den/die Therapeuten ebenfalls zu informieren (gilt auch für Jokertage). Arztund Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. 19

20 Adressen / Ferienplan / Veranstaltungen / Formulare Das Adressverzeichnis und der Ferienplan erscheinen jährlich jeweils im September. Im Adressverzeichnis finden sich Adressen, Telefonnummern und Informationen zu den verschiedenen Schulhäusern und Fachstellen. Alle erwähnten Formulare können in der Schulverwaltung Schlieren bezogen werden. 20

21 Notizen 21

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23 23

24 Elterninfo Schule Schlieren Schulverwaltung Freiestrasse 6 Postfach CHF 8952 Schlieren Telefon Fax schule@schlieren.zh.ch 24

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