Das Ausbildungskonzept der Dorothea-Schlözer-Schule
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- Annegret Angelika Schreiber
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1 Das Ausbildungskonzept der Dorothea-Schlözer-Schule Seite 0 von 18
2 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkung S. 2 II. Leitgedanke S. 2-3 III. Das Ausbildungsangebot S. 4 IV. Das aktuelle Ausbildungsteam der Dorothea-Schlözer-Schule S. 5 V. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten S Die Schulleitung bzw. die erweiterte Schulleitung S Die Ausbildungslehrkräfte S Der Ausbildungskoordinator S Das Kollegium S Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst S. 9 VI. Erläuterung der Ausbildungselemente S Eigenverantwortlicher Unterricht S Unterricht unter Anleitung S Hospitationen S Aus- und Fortbildungstage (Netzwerktage) S Teilnahme am Schulleben S. 11 VII. Verfahrensgrundsätze S Verteilung der Ausgleichs- und Ermäßigungsstunden S Stundenplangestaltung S Kooperationsformen S Genehmigung und Fortschreibung des Ausbildungskonzeptes S Autorinnen und Autoren / Stand der Aktualisierung S. 13 VIII. Anhang S. 14 ff. Seite 1 von 18
3 I. Vorbemerkung Die Ausbildung von Lehrkräften hat an den Beruflichen Schulen der Hansestadt Lübeck eine langjährige Tradition. Bereits mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein reformiert und der Ausbildungsort Schule landesweit gestärkt. In den Folgejahren wurde die Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes (OVP) eingeführt und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrkräfte mehrfach verändert. Aktuell gültig ist jetzt die im Jahre 2016 in Kraft getretene und die OVP ersetzende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte (APVO Lehrkräfte 2016). Gemäß 7 APVO basiert die Ausbildung durch die Schule auf einem Ausbildungskonzept, das an den Ausbildungsstandards ausgerichtet ist. 1 Das vorliegende Ausbildungskonzept regelt die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an der Dorothea-Schlözer-Schule in Lübeck. Es wird regelmäßig aktualisiert. 2 Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage der Schule einzusehen. Die Ausbildung an der Dorothea-Schlözer-Schule orientiert sich an den im Schulprogramm verankerten Grundsätzen und an den Ausbildungsstandards für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV), die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erlassen wurden. II. Leitgedanke Das Kollegium der Dorothea-Schlözer-Schule übernimmt den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQSH) und - nach Möglichkeit - in Zusammenarbeit mit kooperierenden Schulen, LiVs auszubilden und stellt sich engagiert der Aufgabe, die im Rahmen der Reform beabsichtigte Stärkung der Eigenverantwortung und die Erweiterung des Gestaltungsspielraums in der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung auszufüllen. Ziel der Dorothea-Schlözer-Schule ist, LiVs für ihre weitere berufliche Laufbahn als Lehrerinnen und Lehrer an der eigenen Schule oder an anderen berufsbildenden Schulen erfolgreich zu qualifizieren. Die Dorothea-Schlözer-Schule verspricht sich durch die aktive Mitgestaltung der Ausbildung eine zielgerichtete Personalentwicklung und erhofft sich durch die Zusammen-arbeit mit dem IQSH und den möglichen kooperierenden Schulen einen anhaltenden Qualitätsschub im Bereich der Unterrichtsentwicklung. Von zentraler Bedeutung für eine hochwertige Qualifizierung der LiVs an der Dorothea- Schlözer-Schule ist die Tätigkeit der Ausbildungslehrkraft. Unsere Schule ist darauf angewiesen, dass sich auch zukünftig viele Kolleginnen und Kollegen für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft entscheiden, um die qualifizierte pädagogische und 1 Vgl.: Ausbildung-Prüfung APVO Lehrkräfte 2016, IQSH Druck, 2016: S. 5 2 Anm.: Das ursprüngliche Ausbildungskonzept der DSS wurde in enger Zusammenarbeit mit der EPS Lübeck entwickelt. Seite 2 von 18
4 fachliche Weiterentwicklung unserer Schule zu sichern. Die Ausbildungslehrkräfte sind die entscheidenden Bezugspersonen für die LiVs. Das von der Ausbildungslehrkraft vorgelebte Beispiel wird die Lehrerpersönlichkeit der jungen Lehrkräfte mitprägen und über ihren Erfolg oder Misserfolg mitentscheiden - in letzter Konsequenz bestimmt der Vorbereitungsdienst die gesamte weitere berufliche Entwicklung der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen. Die Ausbildungslehrkräfte investieren dabei Zeit und Arbeit, die zusätzlich zur eigenen Unterrichtsarbeit aufgewendet wird. Die Entscheidung, sich als Ausbildungslehrkraft zu engagieren, erfolgt an der Dorothea- Schlözer-Schule auf freiwilliger Basis. Zum Selbstverständnis der Dorothea-Schlözer-Schule als Ausbildungsschule gehört, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen dem Ziel verpflichtet fühlen, den LiVs eine qualifizierte Ausbildung zu bieten. Seite 3 von 18
5 III. Das Ausbildungsangebot Die Dorothea-Schlözer-Schule bildet grundsätzlich in folgenden Fachrichtungen und Fächern aus: Fachrichtung Bekleidung Ernährung und Hauswirtschaft Gesundheit und Pflege Körperpflege Sozialpädagogik Fächer und Lernbereiche Biologie Chemie Berufliche Informatik Deutsch Englisch Französisch Kunst* Mathematik Philosophie Ev. Religion Sonderpädagogik Spanisch Sport Wirtschaft/Politik/Gemeinschaftskunde * Derzeit keine Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender Fakultas. Seite 4 von 18
6 IV. Das aktuelle Ausbildungsteam der Dorothea-Schlözer-Schule: Folgende Kolleginnen und Kollegen sind vom IQSH zertifizierte Ausbildungslehrkräfte: Altenbach, Andreas Kröger, Carsten Beidatsch, Helmuth Krohn, Michael Bergen, Katja Lehmann-Dadpour, Angela Besch, Felix Mierzwa, Simone Beyer, Kirsten Möbius, Celia Bohm, Dr. Björn Richter, Leif Claaßen, Corinna Schröder, Bianca Ellermann, Walter Schulz, Claudia Felkner, Tobias (Ausbildungskoordinator) Schulz, Hermann Gangloff, Annette Spohn, Katharina Großmann, Maren Wolf, Sandra Gründling, Angela Zorn, Stefan Hahner, Dr. Beatrix Zühlke, Miriam Heeger, Laura Ketzer, Anja Kirsch, Angela Stand: 10/2018 Seite 5 von 18
7 V. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten Nachfolgend werden die Aufgaben der an der Ausbildung beteiligten Personen aufgeführt. 1. Die Schulleitung bzw. die erweiterte Schulleitung hält Kontakt zu umliegenden Hochschulen und wirbt frühzeitig um geeignete LiVs. koordiniert den Bedarf an LiVs in Abstimmung mit dem MFBWK, dem IQSH, der Abteilungsleitung der DSS und dem örtlichen Personalrat. stellt sicher, dass die Schule angemessene räumliche und materielle Bedingungen für die Ausbildung der LiV bereitstellt. benennt für die LiV - unter Berücksichtigung der APVO 7 (6) - entsprechend qualifizierte Ausbildungslehrkräfte. gestaltet den Stundenplan so, dass die LiV über drei Semester in verschiedenen Schulformen eingesetzt wird und dass gegenseitiger Unterricht unter Anleitung (UuA) sowie Hospitationen zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV möglich sind. unterstützt die Zusammenarbeit mit benachbarten bzw. kooperierenden Schulen, dem IQSH und außerschulischen Lernorten zur Durchführung von gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen. unterweist die LiV in Fragen des Schul- und Dienstrechtes. gewährt den Ausbildungslehrkräften Unterrichtsbefreiung für notwendige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die der Ausbildung der LiV dienen sowie die Teilnahmemöglichkeit an Unterrichtsübungen der LiV im Rahmen der individuellen bzw. kollegialen Fallberatungen durch die jeweiligen Studienleitungen. führt zu Beginn des dritten Semesters der Ausbildung mit den Ausbildungslehrkräften und dem Ausbildungskoordinator ein Abschlussgespräch über die Eignung und Leistung der LiV in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben. erstellt gemäß 12 AVPO eine dienstliche Beurteilung über die Eignung und Leistung der LiV in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben. Seite 6 von 18
8 2. Die Ausbildungslehrkräfte sollen für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der entsprechenden Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen [ ] und über hinreichende unterrichtliche und pädagogische Erfahrung verfügen. 3 führen die neue LiV in die schulische und unterrichtliche Arbeit ein. unterstützen, begleiten und beraten die LiV im gesamten Ausbildungsprozess, um die geforderten Ausbildungsstandards zu erreichen. führen entsprechend den Vorgaben 4 der APVO Orientierungsgespräche mit der LiV durch, protokollieren und überprüfen die jeweilig getroffenen Vereinbarungen. bereiten gemeinsam mit der LiV Unterricht unter Anleitung (UuA) vor und reflektieren diesen. haben das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen Unterrichts der LiV. nehmen an den Unterrichtsübungen und den Beratungen durch die Studienleitungen teil. 5 begleiten und unterstützen bei Bedarf die LiV bei der Erstellung des Portfolios. nehmen gemeinsam mit der LiV an den schulinternen Aus- und Fortbildungstagen teil. kooperieren mit den an der Ausbildung beteiligten Ausbildungslehrkräften und dem Ausbildungskoordinator und nehmen an den regelmäßigen Treffen der Ausbildungslehrkräfte teil. nehmen zu Beginn des dritten Semesters der Ausbildung zusammen mit der Schulleitung an einem Abschlussgespräch über die Eignung und Leistung der LiV in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben teil. (Anm.: Keine Bewertungsfunktion / AL nur als Coach der LiV tätig). unterstützen die LiV im Vorwege der Prüfung und bei der Organisation des Prüfungstages selbst. sind am Prüfungstag bei allen Teilen der Prüfung anwesend. wirken bei der Evaluation und Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes mit. 3 In: APVO Lehrkräfte 7,6: Ausbildung-Prüfung APVO Lehrkräfte 2016, IQSH Druck, 2016: S Anm: APVO Lehrkräfte 7,7: Orientierungsgespräch zu Beginn der Ausbildung und nach 6 Monaten; darüber hinaus nach Bedarf möglich. 5 Anm.: Nach Möglichkeit können auch die beiden Ausbildungslehrkräfte einer LiV gemeinsam an der Unterrichtsübung teilnehmen, um einen Perspektivwechsel zu ermöglichen und Entwicklungen der LiV besser einschätzen zu können. Seite 7 von 18
9 3. Der Ausbildungskoordinator koordiniert den Informationsaustausch zwischen Schule und IQSH. koordiniert den Informationsaustausch zwischen Schulleitung, Ausbildungslehrkräften und LiV. unterstützt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungslehrkräften und LiVs die Kooperation mit anderen beruflichen und allgemeinbildenden Schulen, z.b. im Rahmen von Netzwerktagen. achtet auf die Einhaltung der Hospitationsstunden, die durch die LiV regelmäßig wahrzunehmen sind. nimmt regelmäßig an den Informationstreffen der Ausbildungskoordinatorinnen und Ausbildungskoordinatoren der beruflichen Schulen des Landes S.-H. teil. berichtet den schulischen Gremien (z.b. Lehrkräftekonferenz / Schulkonferenz / interne Leitungskonferenz) über die schulischen Planungen und Maßnahmen, welche die Ausbildung betreffen. koordiniert für LiV und Ausbildungslehrkraft bei Bedarf schulinterne Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. informiert, berät und vermittelt LiV und Ausbildungslehrkraft in Fragen der schulischen Ausbildung und kann zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit den Unterricht der LiV nach Absprache mit der Schulleitung besuchen. erfasst die Wünsche und Anforderungen der LiV und Ausbildungslehrkraft und vertritt diese gegenüber der Schulleitung. nimmt zu Beginn des dritten Semesters der Ausbildung an einem Abschlussgespräch über die Eignung und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben teil. koordiniert die Evaluation und Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes. 4. Das Kollegium der Dorothea-Schlözer-Schule Das Kollegium der Dorothea-Schlözer-Schule unterstützt die Ausbildungsarbeit, indem es der LiV Unterrichtshospitationen im eigenen Unterricht ermöglicht und diesen bei Bedarf anschließend mit der LiV reflektiert. Auch die unterrichtliche Vertretung der LiVs und der Ausbildungslehrkräfte bei schulinund externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch das Kollegium, greift den Ausbildungsleitgedanken der Dorothea-Schlözer-Schule dabei auf. Seite 8 von 18
10 5. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) erteilen nach Vorgabe der APVO 7 (5) in den drei Semestern ihrer Ausbildung in der Regel zehn Unterrichtsstunden eigenverantwortlichen Unterricht pro Woche. hospitieren in den drei Semestern ihrer Ausbildung in der Regel vier Unterrichtsstunden pro Woche, davon jeweils zwei in Fachrichtung und Fach. erteilen gemeinsam mit den Ausbildungslehrkräften in den drei Semestern ihrer Ausbildung Unterricht unter Anleitung. Dieser ist im Stundenplan der Ausbildungslehrkraft nach Möglichkeit ausgewiesen. Der regelmäßige Wechsel in den Unterrichtsfächern wird mit den Ausbildungslehrkräften abgesprochen. sollen nach Möglichkeit eine gemeinsame/zeitlich aufgeteilte Klassenführung mit der Ausbildungslehrkraft oder einer Lehrkraft aus dem DSS-Kollegium übernehmen. nehmen an den schulinternen Aus- und Fortbildungstagen teil. organisieren Netzwerktage (z.b. externe Unterrichtsbesuche bei Kooperationsschulen oder interner Austausch mit LiVs und Ausbildungslehrkräften oder Lernen am anderen Ort ) können bei Bedarf eine Sprecherin bzw. einen Sprecher benennen, um die gemeinsamen LiV-Interessen besser wahrnehmen zu können. beteiligen sich aktiv am Schulleben. unterstützen die Evaluation und Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes. Seite 9 von 18
11 VI. Erläuterung der Ausbildungselemente Die Ausbildung an der Dorothea-Schlözer-Schule setzt sich zusammen aus dem Ausbildungsunterricht und weiteren das Schulleben prägenden Veranstaltungen. Der Ausbildungsunterricht gliedert sich in eigenverantwortlichen Unterricht, Hospitationen und Unterricht unter Anleitung. 1. Eigenverantwortlicher Unterricht Der eigenverantwortliche Unterricht beträgt laut APVO in den drei Ausbildungssemestern insgesamt 30 Wochenstunden. Er erfolgt über die gesamte Ausbildungsdauer in verschiedenen berufsbildenden Schularten. Der Einsatz im eigenverantwortlichen Unterricht soll unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen und vollständigen Ausbildung der LiV erfolgen und nicht durch die Bedürfnisse der Schule bestimmt werden. Die LiV ist in ihrer Fachrichtung und ihrem Fach in den Schularten unserer Schule einzusetzen, für die sie befähigt ist. Sie verfolgt intensiv das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung des eigenverantwortlichen Unterrichts. Die Ausbildungslehrkräfte können dazu wechselseitig den eigenverantwortlichen Unterricht der LiV besuchen. Ziel ist dabei eine regelmäßige fachliche und persönliche Begegnung zwischen der LiV und der Ausbildungslehrkraft und das auswertende Gespräch über Unterricht vor dem Hintergrund der allgemeinen und fachspezifischen Ausbildungsstandards. 2. Unterricht unter Anleitung (UuA) Der Unterricht unter Anleitung ist stundenplanmäßig bei der Ausbildungslehrkraft ausgewiesen. Sie trägt die Verantwortung für diese pädagogisch wertvolle Ausbildungsmaßnahme. Der Unterricht unter Anleitung ist auf Kooperation zwischen der LiV und der Ausbildungslehrkraft angelegt. Der Unterricht unter Anleitung soll der intensiven kollegialen Auseinandersetzung über Fragen der Didaktik, Methodik und Leistungsmessung dienen. Darüber hinaus kann der Unterricht unter Anleitung auch genutzt werden, um der LiV die Möglichkeit einzuräumen, in weiteren schulspezifischen Bereichen gezielt Erfahrungen zu sammeln, wie z.b.: Unterrichtserfahrungen in Abschlussklassen, gemeinsame Erprobung von besonderen Unterrichtsformen und Beratungskonzepten, gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Korrektur von Klassen- und Prüfungsarbeiten. Seite 10 von 18
12 3. Hospitationen Durch regelmäßige Hospitationen sollen weitere Begegnungsmöglichkeiten zwischen der LiV, der Ausbildungslehrkraft und anderen Lehrkräften der eigenen oder an kooperierenden Schulen ermöglicht werden. Sie sollen das Gespräch zu pädagogischen Fragestellungen vertiefen und Impulse für die eigene Arbeit geben. Bei den Hospitationen sollen alle Schularten der berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden. Dadurch gewinnt die LiV einen vertieften Zugang zur Vielfalt des berufsbildenden Schulwesens und erarbeitet sich eine Vorstellung von den spezifischen Problemstellungen in den einzelnen Bereichen. Auch der Besuch von Kooperationsschulen aus dem allgemeinbildenden Bereich in der Region Lübeck ist wünschenswert, um die eigenen Vorstellungen aus der Sicht der Lehrkraft zu ergänzen, zu korrigieren und Anregungen für das eigene Handeln aufzugreifen. 4. Aus- und Fortbildungstage (Netzwerktage) Um die systematische Unterrichtsentwicklung an der eigenen Schule zu fördern, unterstützt die Schulleitung der Dorothea-Schlözer-Schule Fortbildungsmaßnahmen, die über die Qualifizierungsmaßnahmen des IQSH. Dazu sollen v.a. die Zeiträume für Netzwerktage genutzt werden, in denen seitens des IQSH keine Veranstaltungen für die LiVs geplant sind. Diese zwei Netzwerktage pro Halbjahr werden dabei von den LiVs eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Sie werden von den Ausbildungslehrkräften sowie der Ausbildungskoordination unterstützt. Die LiVs können dadurch Kontakte zu anderen Schulen oder Lernorten herstellen oder interne Problem- und Fragestellungen gezielt bearbeiten (z.b. Beobachtung und Reflexion von Unterricht). 5. Teilnahme am Schulleben Die LiVs nehmen durch die Mitwirkung bei Schulveranstaltungen und in der Schulverwaltung am Schulleben teil. Dazu gehören u.a. Kooperation mit den Dualpartnern und Praktikumsbesuche Teilnahme an Fach-, Klassen- und Schulkonferenzen Mitarbeit bei Schulfeiern und Schulwanderfahrten Beteiligung an Schul- und Berufsabschlussprüfungen, bei Ein-, Um- und Ausschulungen von Schülerinnen und Schülern Teilnahme an schulinternen Fortbildungsveranstaltungen Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit Seite 11 von 18
13 VII. Verfahrensgrundsätze 1. Verteilung der Ausgleichs- und Ermäßigungsstunden Grundsätzlich wird eine LiV von zwei Ausbildungslehrkräften betreut. Den Fachlehrerinnenund Fachlehreranwärtern werden jeweils eine Studienrätin bzw. ein Studienrat und eine Fachlehrerin bzw. ein Fachlehrer zur Seite gestellt. Die der Schule zur Verfügung stehenden vier Ausgleichsstunden pro LiV sind den Ausbildungslehrkräften zuzuordnen. Die Zuordnung der Ausgleichstunden erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Personalrat (ÖPR) und der Gleichstellungsbeauftragten. 2. Stundenplangestaltung Die Schulleitung sorgt dafür, dass der unterrichtliche Einsatz der LiV in verschiedenen berufsbildenden Schularten über die gesamte Ausbildungsdauer gewährleistet ist. Die Schulleitung achtet bei der Stundenplangestaltung darauf, dass gemeinsamer Unterricht unter Anleitung von Ausbildungslehrkräften und LiV möglich ist. 3. Kooperationsformen Die Dorothea-Schlözer-Schule kooperiert mit Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe in der Region Lübeck. Es soll daher den LiVs sowie den Ausbildungslehrkräften eine Teilnahme an gegenseitigen Unterrichtsbesuchen und Unterrichtsbesprechungen ermöglicht werden. 4. Genehmigung und Fortschreibung des Ausbildungskonzepts Das Ausbildungskonzept ist am von der Lehrerkonferenz genehmigt worden. Das Ausbildungskonzept ist am von der Schulkonferenz genehmigt worden. Das Ausbildungskonzept hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine Überarbeitung erfolgt im November Die Ausbildungslehrkräfte schreiben das Konzept unter Koordination durch den Ausbildungskoordinator regelmäßig fort. Die LiVs sind aufgefordert, Anregungen für die Fortschreibung des Ausbildungskonzepts zu geben. Seite 12 von 18
14 5. Autorinnen und Autoren der Ausbildungskonzeptes An der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes der Dorothea- Schlözer-Schule waren in den vergangenen Jahren viele Kolleginnen und Kollegen maßgeblich beteiligt. Mit großem Dank an folgende Personen (in alphabetischer Reihenfolge): Helmuth Beidatsch Corinna Claaßen Tobias Felkner Angela Gründling Dr. Beatrix Hahner Anja Ketzer Carsten Kröger Angela Lehmann-Dadpour Fabian Masurat Dörthe Pietruska Mareen Presch Leif Richter Rainer Richter Susanne Schaluschke Heike Seeger Ursula Wolters Miriam Zühlke Stand: Oktober 2018 Seite 13 von 18
15 VIII. Anlagen Muster für Anmeldung zum II. Staatsexamen Übersicht / Schaubild Seite 14 von 18
16 MUSTERVORLAGE ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR II. STAATSPRÜFUNG N.N. Lübeck, den Studienreferendar Kanalstr Lübeck An die/ oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Staatsprüfung der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an berufsbildenden Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein z.h. (Namen erfragen Frau Siegel/Frau Laatz) Jensendamm KIEL über den Landesseminarleiter Dr. Arno Broux Landesseminar Berufliche Bildung am IQSH Schreberweg Kronshagen durch die Leiterin der Dorothea-Schlözer-Schule Frau Siegel, OStD` Jerusalemsberg Lübeck Seite 15 von 18
17 WICHTIG! Die Meldung zur Prüfung auf dem Dienstweg einreichen!!! Meldung zur II. Staatsprüfung Sehr geehrte/r N.N., ich melde mich fristgerecht gemäß 14 der Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte APVO Lehrkräfte) vom 1.Februar 2016 zur Staatsprüfung an, die am ( Prüfungstermin einfügen) stattfinden wird. Nachfolgend genannte Unterlagen füge ich dieser Meldung bei: 1. den Nachweis über die bisherige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des IQSH gemäß 8 Abs. 1 APVO (Anm.: Am Tag der Prüfungsanmeldung müssen mindestens 260 Stunden (Wahl/Pflicht) absolviert worden sein bis zum Ende der Ausbildung müssen dann alle 360 Stunden nachgewiesen werden.), 2. den Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe (Anm: 9 Stunden, höchstens 2 Jahre alt, sonst zusätzlicher Auffrischungskurs), 3. eine Erklärung, ob der Anwesenheit der jeweiligen Ausbildungslehrkraft bei den Unterrichtsstunden und bei deren Besprechung sowie der Teilnahme an den weiteren Prüfungsteilen zugestimmt wird ( 18 Abs.2 APVO), 4. eine Erklärung, ob der Anwesenheit anderer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der Prüfung (Anm.: Unterrichtsstunden, Gespräch über die Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik, Schulentwicklung, Prüfungsgespräch) zugestimmt wird ( 18 Abs.4 APVO), 5. mit der Schulleiterin abgestimmte Vorschläge darüber, in welchen Klassen oder Kursen der Unterricht am Prüfungstag gehalten werden soll, 6. die Dienstliche Beurteilung der Schulleiterin. Ich bitte um Zulassung zur Staatsprüfung. Mit freundlichen Grüßen N.N. (Unterschrift) Anlagen Seite 16 von 18
18 ERGÄNZENDE ANMERKUNGEN ZUR ANMELDUNG 3./4. Die allgemeine Zustimmung zur Teilnahme weiterer Lehrkräfte an der Prüfung (max. 2 LiV, 2 AL) kann am Prüfungstag noch zurückgezogen werden. 5. Erst am Prüfungstag übergeben Sie Ihre Unterrichtsentwürfe den Mitgliedern der Prüfungskommission (nicht früher!!!) 6. Liegt die Dienstliche Beurteilung noch nicht vor, reichen Sie bitte trotzdem die Meldung zur Prüfung fristgerecht ein und senden uns das Original der Dienstlichen Beurteilung zeitnah zu! Zusätzlich: Das Portfolio ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Prüfungskommission zu versenden (genauere Informationen erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben). Das Gutachten Ihrer Hausarbeit muss am Tag der Meldung zur Prüfung im Original unterschrieben dem IQSH vorliegen. Für DaZ-Teilnehmer_innen gilt: Nach der Korrektur Ihrer DaZ-Klausur erhalten Sie ein gesondertes Schreiben. Dieses muss von Ihnen unterschrieben und zeitnah an das IQSH zurückgesandt werden, da es Bestandteil der Prüfung ist. Viel Erfolg und das nötige Quäntchen Glück ;-) Der Ausbildungskoordinator Seite 17 von 18
Inhaltsverzeichnis. I. Vorbemerkung S. 1. II. Leitgedanke S III. Das Ausbildungsangebot S. 2
Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkung S. 1 II. Leitgedanke S. 1-2 III. Das Ausbildungsangebot S. 2 IV. Das aktuelle Ausbildungsteam der Dorothea-Schlözer-Schule S. 3 V. Die Aufgaben der an der Ausbildung
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