Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Finanzielle Rahmenbedingungen zur Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 im Thurgau

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1 Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 12. August 2014 Nr. 570 Finanzielle Rahmenbedingungen zur Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 im Thurgau Die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 (LP21) ist im Kanton Thurgau als mehrjähriger Prozess in den Schulen mit Fokus auf die Unterrichtsentwicklung angelegt, um ihn nachhaltig zu verankern. Während der laufenden Vorbereitungs- und Einführungsphase werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung durch die Arbeiten der Projektgruppen (vgl. Projektauftrag mit RRB Nr vom 18. Dezember 2012), den Aufbau eines breiten Supportangebots und die kantonalen Einführungsveranstaltungen geschaffen. In den darauf folgenden vier Jahren wird der LP21 durch die lokal gesteuerte, individuelle und kontinuierliche Schulentwicklung umgesetzt. Die Umsetzungsphase endet mit einer Überprüfung durch den Kanton. Detaillierte Bestimmungen zur Gestaltung der Einführungs- und Umsetzungsphase wird das Einführungskonzept enthalten. Im Projektauftrag zur Einführung des LP21 im Kanton Thurgau beauftragte der Regierungsrat das Departement für Erziehung und Kultur, die Auswirkungen der Einführung und Umsetzung des LP21 auf Budget und Finanzplan aufzuzeigen. Die erarbeiteten Grundlagen wurden im Einklang mit den Massnahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung (LOP) koordiniert. Diverse Anliegen des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) konnten in der anschliessenden Überarbeitung aufgenommen werden. 1. Vorbereitungs- und Einführungsarbeiten des Kantons Der Kanton verantwortet die vorbereitenden und einführenden Arbeiten. Dabei gilt der Planungshorizont, dass die Einführung des LP21 frühestens im Schuljahr 2017/2018 erfolgt. Die Projektorganisation, welche den Auftrag vom 18. Dezember 2012 bearbeitet, umfasst neben kantonalen Mitarbeitenden auch Vertretungen von Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen, die für ihre Arbeit während rund zwei Jahren entschädigt werden. Die Gremien der Projektorganisation überprüfen die bestehenden gesetzlichen und fachlichen Grundlagen. Sie unterstützen mit den entwickelten Instrumenten (Kompetenzprofile, Beurteilung etc.) die Implementierung. Die regelmässige schriftliche und mündliche Information aller Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit gehört ebenso zur Vorbereitung. Kosten verursachen auch Broschüren, Handreichungen, die Anpassung von Testinstrumenten sowie die Abgabe des LP21.

2 2/5 Vor der lokalen Umsetzung führt der Kanton kurze, obligatorische Weiterbildungs- und Einführungsveranstaltungen zuerst für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie anschliessend für alle Lehrpersonen der Volksschule durch. Zusätzlich werden Behördenmitglieder und Schulleitungen mit einem Weiterbildungsangebot auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Tagungsangebote des Amtes für Volksschule widmen sich Unterrichtsentwicklungsthemen zum LP21. Zur Unterstützung der lokalen Umsetzung des LP21 in den Schulen bildet der Kanton einmalig 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus. Sie werden über fachliches und fachdidaktisches Lehrplanwissen verfügen, konkrete Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht kennen und ihre Schulen unterstützen. Ihre Ausbildung ist über eine längere Zeitspanne verteilt und wird vor Beginn der Umsetzung des LP21 abgeschlossen. Details regelt das Konzept zur Ausbildung und zum Einsatz der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, das Ende 2014 vorliegt. 2. Umsetzungsarbeiten der Schulgemeinden Die Schulgemeinden verantworten die Arbeiten in der Umsetzungsphase. Der Kanton erachtet 20 Tage Weiterbildung je Lehrperson in den vier Umsetzungsjahren als angemessen. Zu verstehen ist darunter sowohl die individuelle als auch die gemeinsame schulinterne Weiterbildung, die unterrichtsbezogene Zusammenarbeit in pädagogischen Teams, ein Coaching oder die Mitarbeit in Netzwerken. 20 Tage Weiterbildung pro Lehrperson sind ein Richtwert und können je nach den örtlichen Voraussetzungen abweichen. Den effektiven Bedarf ermittelt die Schule mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Einschätzungsinstrumente (Kompetenzprofile für Lehrpersonen und Schulleitungen) und legt diesen in eigener Verantwortung fest. Gemäss geltendem Berufsauftrag sind für die Weiterbildung, Beiträge an die eigene Schule/Zusammenarbeit und für Beratung/Betreuung/Kommunikation total Arbeitsstunden zu leisten. Die Festlegung der einzelnen Anteile liegt in der Kompetenz der Schule vor Ort. Linear gerechnet stehen somit für Weiterbildungen rund 100 Stunden pro Jahr zur Verfügung. Die Umsetzung des LP21, berechnet anhand des Richtwerts von 20 Tagen Weiterbildung in vier Jahren, belegt mit rund 160 Stunden weniger als die Hälfte des im Berufsauftrag vorgegebenen Zeitbudgets von rund 400 Stunden. Zusätzlich können noch Stunden aus dem Teilauftrag Beiträge an die eigene Schule/Zusammenarbeit hinzugezogen werden. Mit der strategisch gesteuerten Fokussierung der Weiterbildungen auf den LP21 und der Nutzung von Zeitgefässen in der unterrichtsfreien Arbeitszeit entsteht den Schulgemeinden kein zusätzlicher Finanzbedarf über den heute bereits getätigten Aufwand hinaus. Als wichtige Unterstützungsmassnahme vor Ort stehen die 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung, die durch den Kanton ausgebildet und teilentlastet wer-

3 3/5 den. Während der Ausbildung ist eine Entlastung im Umfang von 90, während des Einsatzes von 80 Lektionen vorgesehen. In Ergänzung dazu finanzieren die Schulgemeinden in den Umsetzungsjahren den Multiplikatoreneinsatz nach ihrem Bedarf. Eine regionale Zusammenarbeit über die Schulgemeindegrenzen hinaus ermöglicht, die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren optimal einzusetzen. Im Weiteren sollen Ausbildungsplätze für zusätzliche Multiplikatoren auf Kosten der Schulgemeinden zur Verfügung stehen. 3. Grundsatz der Finanzierung Finanziell sollen die Vorbereitungs- und Einführungsarbeiten durch den Kanton, die Umsetzungsarbeiten durch die Schulgemeinden getragen werden. Der mehrjährige Prozess erfordert für alle Beteiligten klare finanzielle Rahmenbedingungen Finanzierung Globalbudget Amt für Volksschule (AV) Dem Schulentwicklungsbudget AV werden die Projektorganisation, Einführungsveranstaltungen, Entwicklungs- und Kurskosten der Multiplikatorenausbildung, Broschüren und Handreichungen, Entwicklungen von Instrumenten sowie die Abgabe des LP21 mit rund 2.42 Millionen Franken belastet: Mio. Fr Finanzierung Schulgemeinden Die Entlastung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren während Ausbildung und Einsatz sowie der zusätzliche Einkauf von Beratungs-, Weiterbildungs- und Supportangeboten für das Lehrpersonal sind durch die Schulgemeinde zu organisieren. Gemäss 8 und 9 des Gesetzes über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz; RB ) sollte eine Schulgemeinde bei durchschnittlichen Kosten mit einem Steuerfuss von maximal 100 Steuerprozenten auskommen, wobei in Beiträge des Kantons an den Besoldungsaufwand und an den übrigen Aufwand aufgegliedert wird. Entsprechend soll die Entlastung der 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren während der Ausbildung und teilweise im Einsatz gemäss 8 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsverordnung; RB ) als Beitrag für gezielte Entlastung abgegolten werden. Da jede Schulgemeinde einen Sockelaufwand benötigt sowie die Ausrichtung der Beträge zeitlich auf die Jahre befristet ist, wird anstelle einer Erhöhung des Beitrages von Fr pro Schülerin oder Schüler eine Direktauszahlung an die Schulgemeinden bevorzugt, wobei jeder Schulgemeinde mindestens eine Multiplikatorin oder ein Multiplikator zugesprochen wird. Die Modalitäten der Direktzahlung je Schulgemeinde regelt das AV im

4 4/5 Ende 2014 vorliegenden Multiplikatorenkonzept. Die Mehrkosten von 2.27 Millionen Franken werden dem Nichtglobal-Budget des AV belastet und sind im Budget 2015 und im Finanzplan enthalten: Mio. Fr. Ab 2017 können zusätzliche Aufwendungen für weitere Umsetzungsarbeiten (vgl. oben) anfallen. Die Kostenfolge pro Schulgemeinde wird sehr individuell ausfallen und erst bei Vorliegen der ersten lokalen Umsetzungsplanungen (2015/16) abschätzbar sein. Der anerkannte, durchschnittliche Mehraufwand fliesst in die Erhebung der ordentlichen Anpassung der Betriebspauschale per 1. Januar 2017 ein. Die Ausgaben der Schulgemeinden in den Bereichen Beratung, Begleitung und Weiterbildung werden sich je nach heutigem Unterrichtsentwicklungsstand und der Gestaltung der Einführung im gewohnten Rahmen bewegen. Dies setzt voraus, dass die Schulentwicklungsvorhaben in den Umsetzungsjahren auf das Thema LP21 fokussieren. Die Kosten für den Sachaufwand Unterricht (Lehrmittel, übriger Sachaufwand) und den Gebäudeaufwand (Infrastruktur) werden sich aus heutiger Sicht im Rahmen der regulären Beschaffungen und Investitionen bewegen. Aufgrund des LP21 werden hier keine ausserordentlichen Aufwände erwartet. Auf Antrag des Departementes für Erziehung und Kultur beschliesst der Regierungsrat: 1 Das Departement für Erziehung und Kultur wird beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen für die Einführung des Lehrplans 21 zu treffen. Grundlagen bilden die dem Regierungsrat vorgelegte Detailplanung der Finanzierung und die obigen Ausführungen. In den Jahren sind die ausgewiesenen Kosten im Budget einzustellen. Dieser Entscheid steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. 2. Die Entlastung der 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren während der Ausbildung und teilweise im Einsatz wird gestützt auf 8 der Beitragsverordnung als Bei-

5 5/5 trag für gezielte Entlastung abgegolten. Anstelle einer Erhöhung des Beitrages wird eine Direktauszahlung an die Schulgemeinden vorgenommen. 3. In den vier Umsetzungsjahren des Lehrplans 21 sind möglichst keine zusätzlichen Schulentwicklungsvorhaben seitens Kanton und Schulgemeinden anzugehen. Die Schulgemeinden sind aufgefordert, ihre strategische und finanzielle Planung dahingehend auszurichten. Gemäss dem Beschluss zur Anpassung des Zeitplans (vgl. RRB Nr. 198 vom 11. März 2014) ist die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Thurgau frühestens ab dem Schuljahr 2017/2018 vorgesehen. Den definitiven Einführungszeitpunkt und damit den Beginn der vierjährigen Umsetzungsphase wird der Regierungsrat nach Genehmigung des Lehrplans 21 im Einführungskonzept bis Sommer 2015 festlegen. 4. Mitteilung an: Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS), durch DEK Bildung Thurgau, durch DEK Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau (VSL TG), durch DEK Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG) Mitglieder der Projektorganisation (durch Projektleitung via DEK) Departement für Erziehung und Kultur Generalsekretariat DEK Amt für Volksschule (zur internen Verteilung) Amt für Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Finanzverwaltung, Zentrales Controlling Finanzkontrolle Für richtige Ausfertigung Der Sta 1 schreiber

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