Kaufvertrag. Gemeindeabstimmung 17. Juni für den Verkauf des Areals Blümlimatt zum Realisieren einer Wohnüberbauung
|
|
- Annika Schreiber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeindeabstimmung 17. Juni 2007 Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun Kaufvertrag für den Verkauf des Areals Blümlimatt zum Realisieren einer Wohnüberbauung
2 Das Geschäft in Kürze Situationsplan Parzelle Thun Grundbuch Nr «Blümlimatt» 2
3 Zweck Auf der Blümlimatt, Lauenen... will die Stadt als heutige Landbesitzerin m 2 Bauland für mindestens Fr an private Investoren verkaufen, sollen auf dem in der Wohnzone 2-geschossig (Zone mit Planungspflicht G Blümlimatt) liegenden bisherigen Gemeindegrundstück durch private Trägerschaften so bald wie möglich Eigentumswohnun gen erstellt werden, können damit an einer ausserordentlich schönen Lage attraktive Eigentumswohnungen angeboten und kann dem aktuell tiefen Leerwohnungsbestand von 35 Wohnungen (0,16% des Gesamtbestandes von Wohnungen), entgegengewirkt werden, erhält das Gewerbe gleichzeitig wertvolle Aufträge. Die Stadt hat deshalb mit den Firmen HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Frauenfeld, und der Alta Vista AG, Bern, einen Kaufvertrag für Land auf der Parzelle 2224 über eine Fläche von m 2 abgeschlossen. Der Mindestkaufpreis beträgt Fr Der Kaufvertrag unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung. 3
4 Das Vorhaben im Einzelnen Projektwettbewerb gewährleistet gute Qualität Das Grundstück liegt an einer für das Ortsbild wichtigen Stelle. Die Erschliessung erfolgt für den oberen Teil über den Höheweg, für den unteren über den Blümlimatt weg. Die Stadt steht für die Realisierung eines städtebaulich und architektonisch guten Siedlungs- und Wohnkonzeptes ein. Deshalb verlangt sie von der Käuferschaft einen Projektwettbewerb mit Präqualifikation (12 16 Teilnehmer und Teilnehmerinnen) nach SIA-Ordnung 142 durchzuführen. In einem Planungsvertrag wurden die Hauptbedingungen dazu festgelegt. Trägerschaft und Realisierung Es ist vorgesehen, dass die Alta Vista AG, Bern, die Planung des Areals vornimmt, den Projektwettbewerb durchführt und die Baubewilligung einholt, die HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Frauenfeld, die Wohnüberbauung realisiert. Die Wohnüberbauung mit insgesamt etwa 50 Wohnungen soll voraussichtlich in zwei Etappen ausgeführt werden. Der Baubeginn für die erste Etappe der Wohnüberbauung soll im Frühjahr 2008 erfolgen. Die Wohnungen können per 1. Mai 2009 bezogen werden, sofern keine grösseren Verzögerungen eintreten. 4
5 Wesentliche Elemente des Kaufvertrages Der Kaufvertrag enthält namentlich folgende Bestimmungen: Fläche Mit Kaufvertrag vom 27. Februar 2007 verkauft die Stadt der HRS Hauser Rutishauser Suter AG (940/1000 Miteigentum) und der Alta Vista AG, Bern (60/1000 Miteigentum) das Grundstück Thun-Grundbuchblatt Nr. 2224, Blümlimatt- und Höheweg, mit einer Gesamtfläche von m 2. Verkaufspreis Der Verkaufspreis, gestützt auf einen noch durchzuführenden Projektwett bewerb, beträgt bei einer zu realisierenden Ausnützungsziffer (AZ)* von: AZ = 0,5 (Fr /m 2 ) Fr AZ = 0,55 (Fr /m 2 ) Fr AZ = 0,6 (Fr /m 2 ) Fr Der definitive Kaufpreis richtet sich nach der durch die Ergebnisse des Projektwettbewerbs erzielten Ausnützungsziffer (AZ). Die Zielgrösse der Ausnützung wird im Wettbewerbsprogramm mit AZ = 0,5 ausgeschrieben. Der für eine Ausnützungsziffer von AZ = 0,5 festgelegte Kaufpreis von Fr gilt in jedem Fall als Mindestkaufpreis. Je höher die Ausnützung, desto höher ist der Kaufpreis. Der gesamte Kaufpreis ist von der Käuferschaft innert 30 Tagen nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung für das geplante Bauvorhaben an die Verkäuferin zu bezahlen. Nutzen und Schaden Nutzen und Schaden am Grundstück beginnen der Käuferschaft am Tage des Vorliegens einer rechtskräftigen Baubewilligung für das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Projekt. * Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche. 5
6 Bauverpflichtung und Terminplan Die Käuferschaft hat sich verpflichtet, folgende Termine einzuhalten: Projektwettbewerb mit Präqualifikation abgeschlossen 31. Juli 2007 Baugesuchsakten vollständig eingereicht 31. Dezember 2007 Ausführungsplanung in 2 Etappen und Bezug 1. Etappe 01. Mai 2009 Sollten diese Fristen aus Gründen, die nicht von der Käuferschaft zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können, können sie auf Gesuch hin verlängert werden. Kaufverpflichtung und Kaufrecht Die HRS Hauser Rutishauser Suter AG verpflichtet sich, auf erstes Begehren der Alta Vista AG einen Miteigentumsanteil von 60/1000 am Vertragsobjekt zu erwerben. Umgekehrt hat HRS Hauser Rutishauser Suter AG ein Kaufrecht am Miteigentums anteil von 60/1000 der Alta Vista AG am hievor beschriebenen Vertrags objekt. Der volle Wortlaut des Kaufvertrages kann von allen Stimmberechtigten während der ordentlichen Bürozeit (Mo Fr , Uhr, Freitag nur bis 16 Uhr) bei der Stadtkanzlei im Rathaus eingesehen werden. Bucherfolg Der Buchwert des Grundstückes beträgt 2,6 Mio. Franken. Aus dem Verkauf ergibt sich ein Buchgewinn (= Differenz Kaufpreis. /. Buchwert) von mindestens 7,8 Mio. Franken. Dieser Gewinn wird in eine Spezialfinanzierung eingelegt und steht für spätere Investitionen und Immobilienkäufe zur Verfügung. Argumente der Gegnerschaft im Stadtrat Die Gegnerschaft im Stadtrat wendet einerseits ein, ökologische Anliegen zugunsten des Klimas, wie ressourcenschonende Bauweise, qualifizierte Minergiestandards und die Förderung von erneuerbaren Energieträgern seien im Kaufvertrag gar nicht und im Projektwettbewerb nur am Rande geregelt. Andererseits solle das Land nicht verkauft, sondern im Bauerecht abgegeben werden. Weiter wird befürchtet, dass die anfallenden Buchgewinne für den Ausgleich von Rechnungsdefiziten oder für den laufenden Konsum verwendet werden könnten. Der Stadtrat empfiehlt mit 28:6 Stimmen Annahme der Vorlage. 6
7 Antrag Gestützt auf diese Ausführungen wird Zustimmung empfohlen zu folgendem Gemeindebeschluss: Die Einwohnergemeinde Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 lit. e der Stadtverfassung sowie nach Kenntnisnahme von der Botschaft des Stadtrates vom 19. April 2007, beschliesst: 1. Genehmigung des am 27. Februar 2007 mit den Firmen HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Frauenfeld, und Alta Vista AG, Bern abgeschlossenen Kaufvertrags betr. das Grundstück Thun-Gbbl.-Nr. 2224, Blümlimattweg, Höheweg, Thun im Halte von m 2. Kaufpreis, gestützt auf einen Projektwettbewerb, bei einer zu realisierenden Ausnützungsziffer (AZ) von AZ = 0,5 (Fr /m 2 ) Fr AZ = 0,55 (Fr /m 2 ) Fr AZ = 0,6 (Fr /m 2 ) Fr Der Kaufpreis von Fr (AZ = 0,5, Fr /m 2 ), gilt in jedem Fall als Mindestkaufpreis. 2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Thun, 19. April 2007 Für den Stadtrat der Stadt Thun Der Stadtratspräsident Thomas Gruber Der Vizestadtschreiber Remo Berlinger 7
8 Abstimmen wie, wann, wo? Briefliche Stimmabgabe Nur mit dem amtlichen Antwortkuvert, Ausweiskarte unterschreiben! Per Post: frankiert, rechtzeitig aufgeben Abgabe bei Einwohnerdienste, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun: Mo Fr: Uhr, Uhr oder in deren Briefkasten Abgabe bei der Stadtbibliothek, Bahnhofstrasse 6, Thun: Mo: Uhr, Di: Uhr, Mi und Fr: Uhr, Do: Uhr Abgabeschluss: Das Antwortkuvert muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag um 17 Uhr bei der Stadt eingelangt sein. Stimmabgabe an der Urne Nur persönlich, ohne Kuvert Samstag und Sonntag, Uhr Aarefeld Stadtbibliothek, Bahnhofstrasse 6 Sonntag, Uhr Allmendingen U Schulhaus, im Dorf 11 Dürrenast U Aula Primarschule, Schulstrasse 37 A Goldiwil U Schulhaus, Wilerweg 6 Lerchenfeld U Schulhaus, Langestrasse 47 Neufeld U Schulhaus, Talackerstrasse 64 Schönau altes Schulhaus, Pestalozzistrasse 68 Schoren U Schulhaus, Schorenstrasse 77 Ausmittlung Mönchstrasse 30 B, Gewerblich Industrielle Berufsschule Thun Am Abstimmungssonntag 8
GEMEINDEWAHLEN 25. NOVEMBER 2018 WAHLANLEITUNG STADTRAT UND GEMEINDERAT
GEMEINDEWAHLEN 25. NOVEMBER 2018 WAHLANLEITUNG STADTRAT UND GEMEINDERAT GEMEINDEWAHLEN 2018 Politische Parteien vertreten Bevölkerungsgruppen mit ähnlicher Ausrichtung und ähnlichen Interessen. Parteien
MehrFrühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006
Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Geschäft 3 Liegenschaften, Grundstück Kat. Nr. 6987, Ebnet Verkauf 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die
MehrGemeindeabstimmung 8. März 2015. Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun. «Thuner Altersheim-Initiative: Wohnen im Alter» Gemeindeinitiative
Gemeindeabstimmung 8. März 2015 Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun «Thuner Altersheim-Initiative: Wohnen im Alter» Gemeindeinitiative Gemeindeinitiative «Thuner Altersheim-Initiative: Wohnen im Alter»
MehrGemeindeabstimmung 26. November Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun. Neubau Krematorium Thun-Schoren Genehmigung Ausführungskredit
Gemeindeabstimmung 26. November 2017 Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun Neubau Krematorium Thun-Schoren Genehmigung Ausführungskredit Neubau Krematorium Thun-Schoren Ausführungskredit in der Höhe
MehrLiegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag
STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 17. Dezember 2013 Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat
MehrSPORTPLÄTZE THUN-SÜD GENEHMIGUNG KREDIT UND BAURECHTSZINS
BOTSCHAFT DES STADTRATES DER STADT THUN GEMEINDEABSTIMMUNG 23. SEPTEMBER 2018 SPORTPLÄTZE THUN-SÜD GENEHMIGUNG KREDIT UND BAURECHTSZINS Seite 2 SPORTPLÄTZE THUN-SÜD Genehmigung eines Verpflichtungskredites
MehrBotschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat
Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 1. Juli 2014 Nr. 35 Reduzierter Verkaufspreis für das Grundstück Nr. 1649, Festhüttenstrasse, für die Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld
MehrGemeindeabstimmung 25. November Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun. Parking Schlossberg. Investitionsbeitrag von 6,0 Mio.
Gemeindeabstimmung 25. November 2012 Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun Parking Schlossberg Investitionsbeitrag von 6,0 Mio. Franken Parking Schlossberg, Investitionsbeitrag der Stadt Thun von 6,0
MehrGemeindeabstimmung 24. November 2013
Gemeindeabstimmung 24. November 2013 Botschaft des Stadtrates der Stadt Thun Vorlage 1 Stadtverfassung; Teilrevision Ab Seite 3 Vorlage 2 Erwerb der Schadaugärtnerei Ab Seite 11 2 Teilrevision der Stadtverfassung
MehrRichtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. vom 7. Juli 2011
3.60.1 Richtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten vom 7. Juli 2011 Gültig ab 1. Juli 2011 - 2 - Art. 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten sind - das Bundesgesetz
MehrZweckverband Spital Limmattal
Zweckverband Spital Limmattal Volksabstimmung vom 23. September 2018 in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Limmattal über den Landverkauf des Spitals Limmattal Genehmigung des Verkaufs des Grundstücks
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrU n t e r v a z - C h u r e r R h e i n t a l
z u v e r k a u f e n U n t e r v a z - C h u r e r R h e i n t a l Quartierplan Rai 7'067 m 2 Bauland U n t e r v a z D a s D o r f Untervaz liegt im Churer Rheintal am Fusse des Calanda und zählt ca.
MehrBericht und Antrag an den Einwohnerrat Bahnhof Süd; Verkauf Liegenschaft Hintere Bahnhofstrasse 42; Genehmigung Kaufvertrag
Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Aarau, 4. September 2017 GV 2014-2017 / 410 T 062 836 05 21 E stadtrat@aarau.ch www.aarau.ch Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Bahnhof Süd; Verkauf Liegenschaft
MehrEGV vom 1. März 2013 Traktandum Bahnhof West
EGV vom 1. März 2013 Traktandum Bahnhof West zur Erläuterung an der GR-Sitzung vom 28.01.2013 an der Sitzung der FGPK am 04.02.2013 an der Medienkonferenz vom 12.02.2013 an der Gemeindeversammlung vom
Mehr- gestützt auf Art. 35 Abs. 7 Gemeindeordnung und auf den Antrag des Stadtrates vom 23. April B E S C H L I E S S T :
STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 23. April 2013 Landverkauf Kat.-Nr. 8417, Fallwiesen, maximal 3'300 m 2 Stadt Opfikon an HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh Genehmigung Kaufvertrag und Kaufsrechtsvertrag
Mehr"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf
"1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut
MehrUrnenabstimmung vom 5. Juni 2016
Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Schulhaus Räuchlisberg unteres Schulhaus Oberaach oberes Schulhaus Oberaach Botschaft der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
MehrVerkaufsdokumentation für die Parzelle 797. Parzelle Nr. 797
Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797 Parzelle Nr. 797 Die Gemeinde Fahrwangen begrüsst Sie! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an Bauland in der Gemeinde Fahrwangen. Unsere Gemeinde liegt auf der
Mehr1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen
05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel
MehrZukunft der Kunsteisbahn Thun. Medienkonferenz vom Freitag, 13. Januar 2012, Uhr
Zukunft der Kunsteisbahn Thun Medienkonferenz vom Freitag, 13. Januar 2012, 10.00 Uhr Stadtpräsident Raphael Lanz Grundsatzentscheid des Gemeinderates Ende 2010: Umnutzung des Grabenguts und Verlegung
MehrBeschlussesantrag an die Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2015
Geschäft 3 Vollmacht für den Verkauf der Parzellen Nr. 485 und 1896, Gügen, Kägiswil, zum Preis von Fr. 2'739'690.00 an die FLET Immobilien AG in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, woto immobilien ag in Gründung,
MehrAbstimmungen und Wahlen. Allgemein WAHLLOKALE
Einwohnergemeinde Allschwil - Abstimungen / Wahlen Abstimmungen und Wahlen Allgemein Wahl- und Abstimmungstermine 2018: Wahl- und Abstimmungstermine 2019: 10. Februar 2019 10. Juni 2018 31. März 2019 (Landrats-
MehrGemeindeabstimmung vom 9. Juli Werkstadt Zürisee: Kredit für Erschliessung, Altlastensanierung, Arealentwicklung - 2 -
Gemeindeabstimmung vom 9. Juli 2017 Werkstadt Zürisee: Kredit für Erschliessung, Altlastensanierung, Arealentwicklung - 2 - 1 Inhaltsverzeichnis Werkstadt Zürisee: Kredit für Erschliessung, Altlastensanierung,
MehrFeuerschutzreglement der Gemeinde Heiden Dieses Reglement wurde am 20. September 1996 erlassen.
Feuerschutzreglement der Gemeinde Heiden Dieses Reglement wurde am 20. September 1996 erlassen. Nach den Volksabstimmungen vom 16. Mai 2004 über den "Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes Regionale Feuerwehr
MehrDatum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.
Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015
MehrGestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn
Einwohnergemeinde Breitenbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften 1 Zweck Der Gestaltungsplan ~Rohr~ bezweckt die Erstellung einer architektonisch guten, der baulichen und landschaftlichen
MehrVerordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau
S t a d t r a t Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau vom 0. April 0 ) Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung des Planungs- und Baugesetzes vom 6. November 998 ) und von 7 f. der Bauordnung
MehrINFRASTRUKTURVERTRAG UBER DIE ABGELTUNG DES P L AN U N GS M E H RWE RTES
INFRASTRUKTURVERTRAG UBER DIE ABGELTUNG DES P L AN U N GS M E H RWE RTES zwischen der Einwohnergemeinde Münsingen, iiandelnd durchi den Gemeinderat, Postfacii 1330, 3110 IVlünsingen Gemeinde und Kanton
MehrGemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
MehrREGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994
GEMEINDE ISENTHAL REGLEMENT über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 Die Gemeindeversammlung Isenthal, gestützt auf Artikel 106 und 110 der Kantonsverfassung,
MehrVerkaufsdokumentation
Verkaufsdokumentation Diessbachgrabenstrasse 31 3672 Oberdiessbach Gemeinderat Gemeindeplatz 1 3672 Oberdiessbach 21. Mai 2012 2 Gemeinde Oberdiessbach Wohnhaus Diessbachgrabenstrasse 31 zu verkaufen Gemeinde
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2 Der Grosse Gemeinderat der Einwohnergemeinde Muri bei Bern erlässt, gestützt auf das Baugesetz des Kantons Bern sowie Art. 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung
MehrDie Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderates,
POLITISCHE GEMEINDE BIRMENSDORF Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 23. September 2005 betreffend Veräusserung der Grundstücke Schwerzgrube, Kat.Nr. 1525/2'276 m2, zum Preise von Fr.
MehrBericht und Antrag 13105
Gemeinderat Einwohnerrat 5610 Wohlen AG Gemeinde Wohlen, Gemeinderat, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen Telefon 056 619 92 05, gemeinderat@wohlen.ch, www.wohlen.ch 18. Juli 2016 Bericht und Antrag 13105 Genehmigung
MehrEinwohnergemeinde Thunstetten. Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, , Uhr, Aula Schulanlage Byfang
Einwohnergemeinde Thunstetten Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, 26.03.2014, 20.00 Uhr, Aula Schulanlage Byfang Traktanden: 1. Information Kreditabrechnung Revision Ortsplanung 2.
Mehr! Konzept Projektträgerschaft
Einwohnergemeinde / Einwohnergemeinde Vision! Konzept Projektträgerschaft 9. Mai 2011 Impressum Projektgruppe Stephan Ochsenbein, Stadtschreiber, Hanspeter Jungi, Abteilungsleiter Infrastruktur, François
MehrVerkaufsdokumentation
Gewerbe- und Industrieland Isenriet Absichten des Gemeinderates Ausgangslage Zur Zeit stehen im Bereich der Gewerbe- und Industriezonen Isenriet und Mettlenbach nur noch wenige Grundstücke für eine Entwicklung,
MehrAusserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum 1 BERICHTERSTATTUNG ZUM TRAKTANDUM Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2016 Fr, 01 0:00 Sa, 02 0:00 So, 03 0:00 Mo, 04 0:00 Di, 05 0:00 Mi, 06 0:00 Do, 07 0:00 Fr, 08 0:00 Sa, 09 0:00 So, 10 0:00 Mo, 11 0:00 Di, 12 0:00 Mi, 13 0:00 Do, 14 0:00 Fr, 15 0:00
MehrVerkauf Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, Aeschistrasse 9
Traktandum 10 Verkauf Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, Aeschistrasse 9 A. Bericht Die Gemeinde Arth ist seit 1969 Besitzerin der Liegenschaft KTN 1576 in Goldau, Chräli. Die Parzelle weist
MehrVerkaufsdokumentation
Verkaufsdokumentation Limpach, Chilchrain 9 und 9A 7-Zimmerwohnhaus und Stöckli mit Garage Weitere Informationen: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon 031
MehrHandbuch für Kirchenpflegen
Landeskirche des Kantons Aargau Handbuch für Kirchenpflegen Herausgeberin: Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau Kirchenrat kira.ag.praesident@christkath.ch . Christkatholische Landeskirche
MehrVERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN
VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im
MehrGEMEINDE SALOUF. Reglement über den Verkauf und die Abgabe von Grundstücken im Baurecht in den Gebieten DAVOS-CLAVO UND GNEIDA
GEMEINDE SALOUF Reglement über den Verkauf und die Abgabe von Grundstücken im Baurecht in den Gebieten DAVOS-CLAVO UND GNEIDA A. Allgemeines 1. Das vorliegende Reglement regelt die generellen Voraussetzungen,
MehrParzellentausch eines Teils der Parzelle RE 82 mit einem Teil der Parzellen RE 187 und RE 199 mit Aufzahlung
Gemäss Beschluss des Ratsbüros wird diese Vorlage an die Sachkommission für Gesundheit und Finanzfragen (GEF) überwiesen. Reg. Nr. 10-0104.102 Nr. 06-10.165 Parzellentausch eines Teils der Parzelle RE
MehrVerordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden
Verordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden Die Talgemeinde Ursern, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 lit. d) des Grundgesetzes der Korporation Ursern (1000), beschliesst: 1.
MehrGEMEINDERAT An den Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall
GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL CH-8212 Neuhausen am Rheinfall www.neuhausen.ch GEMEINDERAT An den Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall Neuhausen am Rheinfall, 28. Februar 2017 Bericht und Antrag betreffend
MehrVerkaufsexposé. Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt
Verkaufsexposé Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt Verkaufsausschreibung: Die Stadt Herrenberg bietet eine Teilfläche des Baugrundstücks
MehrAntrag des Stadtrates betreffend Genehmigung Kaufvertrag zwischen der Stadt Uster und drei Ustermer Baugenossenschaften (Antrag Nr.
Uster, 22. August 2006 Nr. Stadtrat Zuteilung: KÖS/RPK Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung Kaufvertrag zwischen der Stadt Uster und drei Ustermer Baugenossenschaften (Antrag Nr. 25 ) Der Stadtrat
MehrProjektentwicklungsvertrag mit Verkaufsermächtigung
Projektentwicklungsvertrag mit Verkaufsermächtigung zwischen 1. Einwohnergemeinde Münchenbuchsee, handelnd durch den Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee 2. Baugesellschaft
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN
MehrWohngebiet Auwiesen Wangen im Allgäu. Investorenauswahlverfahren. Vorinformation
Wohngebiet Auwiesen Investorenauswahlverfahren Vorinformation Stand 16.11.2018 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen... 4 B. Ausloberin und Verfahrensbetreuer... 5 C. Bewerbungsverfahren... 6
MehrABGABE VON BAU, GEWERBE- UND INDUSTRIELAND IM BAURECHT
ABGABE VON BAU, GEWERBE- UND INDUSTRIELAND IM BAURECHT Ihr Standort für den Erfolg Verkauf & Beratung Mössinger Immobilien, Liebefeld www.moessinger.ch STANDORT Lage Worb befindet sich ca. 10 Kilometer
MehrVerkaufsdokumentation
Verkaufsdokumentation Verkaufsobjekt Kontaktadresse Werkhof Weier 179 3664 Burgistein Gemeindeverwaltung Burgiwil 21E 3664 Burgistein Tel. 033 359 30 40 gemeindeverwaltung@burgistein.ch 1. Objekt Eigentümerin
MehrMehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt
Mehrwertabgabe nach RPG Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt SVKG USECE Herbsttagung 2013 in Basel dieter.weiss@.ch Spezialfall Basel Städtebauliche Verdichtung Umzonungen Basel 1940 Basel 2012 Inhalt
MehrVerkaufsdokumentation
Verkaufsdokumentation 3556 Trub, Dorfstrasse 44 7-Zimmer-Wohnhaus (ehemaliges Pfarrhaus) Weitere Informationen: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon 031
MehrBundesratsbeschluss. vom 17. Dezember 2014
Bundesratsbeschluss über die Erteilung einer Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in den en Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.
MehrVerordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz
490.0 Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz Vom 5. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung
Allgemeine Verwaltung Kirchplatz 3 4132 Muttenz 1, Postfach 332 Telefon 061 466 62 62 Fax 061 466 62 88 Unsere Ref. Urs Girod / th Direktwahl 061 466 62 01 E-Mail urs.girod@muttenz.bl.ch Datum 24. April
MehrVerkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde
Volksabstimmung vom 25. September 2016 Erläuterungen des Gemeinderates zum Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde Inhalt Worum geht es? Seite 3 Rückblick: Was bisher geschah Seite 4 Das
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2015 Do, 01 Fr, 02 Sa, 03 So, 04 Mo, 05 Di, 06 Mi, 07 Do, 08 Fr, 09 Sa, 10 So, 11 Mo, 12 Di, 13 Mi, 14 Do, 15 Fr, 16 Sa, 17 So, 18 Mo, 19 Di, 20 Mi, 21 Do, 22 Fr, 23 Sa, 24 So, 25 Mo,
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik
Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Stand 20. April 2016 908.0.1 STADT FRAUENFELD Reglement über die Bodenpolitik vom 14. Januar 1981 (mit Änderungen vom 20. April 2016) I INHALTSVERZEICHNIS
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe
Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2011 Der Gemeinderat von Grindelwald erlässt gestützt auf Art. 48d Baureglement in Verbindung mit Art. 50
MehrAusschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer Weg I + II
Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer I + II Auskunft erteilt Telefon Zimmer E-Mail AZ-Nr. 6 St - Liegenschaften Thomas Steidl 09101 703-209 W.1.09 baugebiet@langenzenn.de
MehrEINWOHNERGEMEINDE LAUFEN
Gemeindeordnung Laufen 1 / 7 EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN GEMEINDEORDNUNG Gemeindeordnung Laufen 2 / 7 Gemeindeordnung Laufen 3 / 7 Inhaltsverzeichnis A. Organisation...4 B. Wahlen...5 1. Urnenwahl...5 2.
MehrBeratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?
Stadt Sulzburg Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September 2016 Nr. 36 / 2016 TOP III / 4 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
MehrENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN
ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger 02 Der Gemeinderat Baar erlässt, gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Artikel 20 der
MehrVorschriften über die Wohnbauförderung in Oberägeri
Vorschriften über die Wohnbauförderung in Oberägeri 24. Mai 1993 Einwohnergemeinde Oberägeri 851.1 851.1 VORSCHRIFTEN ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG IN OBERÄGERI INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Grundsatz 2 Art.
MehrBotschaft zur Urnenabstimmung vom 26. November 2017
Botschaft zur Urnenabstimmung vom 26. November 2017 Beschlussfassung über den Kauf des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 durch die Einwohnergemeinde Kehrsatz Gemeinde Kehrsatz Zimmerwaldstrasse 6 Postfach
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau
Thurgau `1 Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 20. März 2018 Nr. 211 Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld vom 10. Juni 2018 sowie eines
MehrVerkauf Schulanlage Engishofen mit Schulhaus und Kindergarten, zum Preis von Fr. 618'000.--
Traktandum 5 Verkauf Schulanlage Engishofen mit Schulhaus und Kindergarten, zum Preis von Fr. 618'000.-- Im Sommer 2007 wurde der Schulbetrieb in Engishofen eingestellt. Schulhaus und Kindergarten werden
MehrWangerooge Fahrplan 2016
Fahrplan Dezember 2015 Januar Januar Januar Februar Februar März So, 13.12. 10.15 11.00 12.45 12.30 13.45 14.20 Mo, 14.12. 11.30 13.00 15.30 Di, 15.12. 12.30 13.05 14.45 13.30 15.00 Mi, 16.12. 14.45 16.00
MehrSATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab
info@gab-bern.ch www.gab-bern.ch SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab 1. Juli 2017 Art. 1 Zweck Die Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer-
MehrBOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers
BOTSCHAFT Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, 20 00 Uhr Seelandhalle Kerzers Traktanden: 1. Protokoll Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. April 2016 2. Landverkauf Heinz
MehrZu verkaufen m 2 Bauland, Wohnzone W2A. Berghaldenstrasse, 8352 Schottikon (Elsau) mit Projektstudie für ein Einfamilienhaus à ca.
BODAG IMMOBILIEN AG BLEICHESTRASSE 32 TELEFON 052 633 44 44 POSTFACH TELEFAX 052 633 44 33 CH-8408 WINTERTHUR www.bodag.ch Zu verkaufen 1 427 m 2 Bauland, Wohnzone W2A mit Projektstudie für ein Einfamilienhaus
MehrBetriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V
Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) Version: 27. Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Art. 1... 3 Lage und Geltungsbereich...
MehrSynopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG)
Synopse 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 141.1 Gesetz
MehrBericht und Antrag 10044
Gemeinderat Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 91 11 Fax 056 619 91 80 Internet www.wohlen.ch Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 10. Februar 2003 Bericht und Antrag 10044 Genehmigung des Kaufvertrages
Mehr2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE
9 2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE um 20.00 Uhr im Restaurant Rössli, Arnisäge Vorsitz Gemeindeversammlungsleiter Kurt Rothenbühler, Arni Sekretärin Gemeindeschreiberin
MehrSTADT STEIN AM RHEIN. An die Mitglieder des Einwohnerrates der Stadt Stein am Rhein
STADT STEIN AM RHEIN An die Mitglieder des Einwohnerrates der Stadt Stein am Rhein Antrag an den Einwohnerrat, Sitzung vom 08.04.2011 Verkauf der Landparzelle, GB Nr. 952, Degerfeld Zustimmung zum Verkauf
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 20. November 2018 Nr. 971 Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld vom 10. Februar 2019 sowie eines allfälligen
MehrRichtlinien. zur Förderung von Familienheimen und. familiengerechten Eigentumswohnungen. Förderprogramm. Baukindergeld
Richtlinien zur Förderung von Familienheimen und familiengerechten Eigentumswohnungen Förderprogramm Baukindergeld Fassung vom 27.07.2009 zuletzt geändert am 24.10.2011 2 Vorbemerkungen Prognosen zur demografischen
MehrDie Stimmberechtigten stimmen obligatorisch über folgende Gegenstände ab:
Gemeindeordnung der Stadt Bern (GO) Art. 36 Obligatorische Volksabstimmung Die Stimmberechtigten stimmen obligatorisch über folgende Gegenstände ab: a. die Gemeindeordnung ; b. das Reglement über die Politischen
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau
Thurgau\ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 28. Juni 2016 Nr. 540 Durchführung der eidgenössischen Abstimmung sowie einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld am 25. September 2016 sowie eines
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau. Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung am 25. November 2018
Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 04. September 2018 Nr. 744 Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung am 25. November 2018 Der Bundesrat hat am 4. Juli 2018 beschlossen,
MehrHaushaltsbuch Jänner 2013
Haushaltsbuch Jänner 2013 Di 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 02 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 28 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo28 Di 29 Mi 30 Do 31
Mehrzwischen Art. 1 Art Die Baurechtnehmerin ist berechtigt, auf der Parzelle... eine Kläranlage/Rückhaltebecken/etc.
Anhang 14 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, Eigentümer der Parzelle... im Grundbuch... Baurechtgeber und der IBBL, Bahnhofplatz 7, 4410 Liestal, Baurechtnehmerin über die Einräumung eines unselbständigen
MehrÖffentliche Ausschreibung - Baugrundstück -
Öffentliche Ausschreibung - Baugrundstück - Die Stadt Weimar schreibt zum Verkauf folgendes Baugrundstück zwecks Bebauung aus: Am Sportplatz 2 (Gemarkung Oberweimar, Flur 2, Flurstück 233/2 mit 1.004 m²)
MehrUrnenabstimmung vom 24. September Gewährung Solidarbürgschaft von 10 Millionen Franken an die Stiftung Alterswohnungen Jona
Stadt Rapperswil-Jona Urnenabstimmung vom 24. September 2017 Gewährung Solidarbürgschaft von 10 Millionen Franken an die Stiftung Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ausgangslage Der Stiftung soll
MehrGewerbeliegenschaft 5606 Dintikon
Gewerbeliegenschaft 5606 Dintikon Motorrad-Garagenbetrieb mit 1194 m2 Umschwung KAWASAKI-CENTER Parkplätze für mindestens 20 Autos ums Haus eurema Immobilien Untere Bahnhofstr. 26, 8640 Rapperswil Tel.
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN
MehrLiegenschaft Muri b. Bern Grundbuchblatt Nr Brüggliweg 2, 3073 Gümligen (ehemaliger Kindergarten); Desinvestition
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 20. Juni 2017 Geschäft Nr. 5 Liegenschaft Muri b. Bern Grundbuchblatt Nr. 2062 - Brüggliweg 2, 3073 Gümligen (ehemaliger Kindergarten); Desinvestition 1. AUSGANGSLAGE
MehrReglement über Grundeigentümerbeiträge
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil
Mehr3.5-Zimmer Wohnung zu verkaufen Gässli 6, 3043 Uettligen. In Uettligen möchte ich wohnen!
3.5-Zimmer Wohnung zu verkaufen Gässli 6, 3043 Uettligen In Uettligen möchte ich wohnen! 1. Ihre neue Wohnung im Überblick 3½-Zimmer Erdgeschosswohnung Wohlen-Grundbuchblatt 5861-1 Einstellhallenplatz
MehrStadtratssitzung vom 21. August 2014 Bericht Nr. 11/2014
Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 82 17, Fax +41 (0)33 225 82 02 stadtschreiber@thun.ch, www.thun.ch Stadtratssitzung vom 21. August 2014 Bericht Nr. 11/2014 Bodenpolitik.
MehrEigentümer der Grundstücke Nrn. 286 und 4709, Grundbuch Zug,
Baudirektion Direktionssekretariat Landerwerb/Immobiliengeschäfte G2156 Beilage 2 ÖFFENTLICHE URKUNDE Vorvertrag zu einem Tauschvertrag und einem Dienstbarkeitsvertrag Verwaltungszentrum III / ZVB-Hauptstützpunkt
MehrEinwohnergemeinde Spiringen
Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige
Mehr