Aktuelle Herausforderungen im Jobcenter eine Tagung für Leitungskräfte. Dr. Michael Stops

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1 Profiling, Beratung, Fallmanagement und der Zugang zu sozialen Dienstleistungen wie bekommen Menschen die Hilfe, die sie brauchen? Und: was bedeutet das für Work First? Aktuelle Herausforderungen im Jobcenter eine Tagung für Leitungskräfte Dr. Michael Stops

2 Agenda I. Die Sicht der Vermittlungsfachkräfte a. Rahmenbedingungen und grundsätzliche Einstellungen b. Profiling und Eingliederungsvereinbarungen II. III. Zugang zu sozialen Dienstleistungen am Beispiel der Leistungen für Bildung und Teilhabe Schlussfolgerungen 2

3 Die Sicht der Vermittlungsfachkräfte 3

4 Rahmenbedingungen und grundsätzliche Einstellungen Ursachen der Arbeitslosigkeit 1 sowohl gesellschaftliche als auch individuelle Ursachen (62%) 2 individuell bedingt (21%) 3 gesellschaftlich bedingt (17%) Work first? -- Vorrangige Ziele der SGB-II-Vermittlungsfachkräfte 1 Nachhaltige Eingliederung (64%) 2 Stabilisierung der persönlichen Situation (19%) 3 Grundsätzliche schnelle Wiedereingliederung (18%) Quelle: IAB-Befragung von Vermittlern und Fallmanagern im Jahr 2009 (für den Rechtskreis SGB II) 4

5 Rahmenbedingungen und grundsätzliche Einstellungen Regeln und Handlungsanweisungen 1 Angemessenes Verhältnis von Regeln und Entscheidungsfreiheit (50%) 2 Regel sind wichtiger als Entscheidungsfreiheit (29%) 3 Entscheidungsfreiheit ist wichtiger (20%) Eigenes Rollenverständnis 1 Dienstleister für die Kunden/Kundinnen (41%) 2 Sozialarbeiter/-in (38%) 3 Sachbearbeiter/-in für das Sozialrecht (12%) 4 Makler/-in bzw. Verkäufer/-in auf dem Arbeitsmarkt (5%) [5 weiß nicht/keine Angabe (4%)] Quelle: IAB-Befragung von Vermittlern und Fallmanagern im Jahr 2009 (für den Rechtskreis SGB II) 5

6 Profiling und Eingliederungsvereinbarungen Das Profiling in der Bewertung der SGB-II-Fachkräfte 37 % 26 % 25 % 9 % 3 % Sehr hilfreich Hilfreich Teils, teils Eher nicht hilfreich Überhaupt nicht hilfreich Quelle: IAB-Befragung von Vermittlern und Fallmanagern im Jahr 2009 (für den Rechtskreis SGB II) 6

7 Profiling und Eingliederungsvereinbarungen Eingliederungsvereinbarungen sind Quelle: IAB-Befragung von Vermittlern und Fallmanagern im Jahr 2009 (für den Rechtskreis SGB II) 7

8 Der Zugang zu sozialen Dienstleistungen 8

9 Zugang zu sozialen Dienstleistungen 9

10 Zugang zu sozialen Dienstleistungen Stellenwert verschiedener Aspekte für Maßnahmeeinsatz (Ranking der Nennung hoher Stellenwert ) SGB II 1 Individuelle Problemlagen des/der Arbeitslosen 2 Verfügbarkeit der Maßnahme 3 Zielvorgaben 4 Sonstige interne Weisungen 5 Massnahmeempfehlungen für bestimmte Kundengruppen bzw. Betreuungsstufen Quelle: IAB-Befragung von Vermittlern und Fallmanagern im Jahr 2009 (für den Rechtskreis SGB II) 10

11 Zugang zu sozialen Dienstleistungen Die Nicht-Inanspruchnahme von bestimmten sozialen Dienstleistungen kann verschiedene Gründe haben Kein Interesse - Anspruchsberechtigte entscheiden sich gegen die Nutzung eines förderfähigen Angebots. Fehlendes Angebot - Für eine Leistung fehlt ein förderfähiges Angebot, - Der Bedarf wird durch vorrangige Leistungen bereits gedeckt. - Ist die Inanspruchnahme überhaupt möglich, z.b. können Träger von Angeboten zur sozialen Teilhabe die formalen Nachweispflichten zur Nutzung beibringen (z.b. Rechnungen, Nutzungsnachweise etc.)? Fehlender Zugang zu Informationen - Sind die Anspruchsberechtigten hinreichend informiert über die Leistungen? - Haben die Anspruchsberechtigten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und das Antragsverfahren verstanden? Neben- und Folgekosten der Inanspruchnahme - Ist das Verfahren der Antragstellung angemessen? - Decken die Leistungen Folgekosten ab (Fahrkosten, Ausrüstung, Zeit) und wird erwartet, dass diese selbst getragen werden? In Anlehnung an Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

12 Der Zugang zu sozialen Dienstleistungen am Beispiel der Leistungen zu Bildung und Teilhabe bundesweit eingeführt Erwartungen bezüglich des Effektes auf Eingliederung: eher mittelbar/eher längerfristig sinnvolle Komplikation rechtskreisübergreifende Leistung Evaluation lässt generelle Rückschlüsse zu 12

13 Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Januar 2011 aufgrund des BVerfG-Urteil zu den Regelleistungen im SGB II Wer ist anspruchsberechtigt? Kinder und Jugendlichen aus Familien mit Arbeitslosengeld-II- Bezug (SGB II), Sozialhilfebezug (SGB XII), Wohngeldbezug, Bezug des Kinderzuschlags oder Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz Welche Leistungen können bezogen werden? Zuschuss zum Mittagessen (Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten Schülerbeförderungskosten Lernförderung für Schülerinnen und Schüler Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulbedarfspaket Quelle: Bartelheimer et al. (2015): Berichtsteil I, Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

14 Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets Sozialpolitische Handlungsorientierungen Rechtsanspruch auf die BuT-Leistungen als Teil des Existenzminimums Beitrag zur Bedarfsgerechtigkeit Berechtigte sollen möglichst wirksam dabei unterstützt werden, ihre Bedarfe geltend zu machen Interesse des Steuerzahlers und Rücksicht auf vergleichbare Belastungen nicht leistungsberechtigter Geringverdiener Eltern sollten sich aktiv um die Leistungen bemühen Leistungen sind unabhängig vom Engagement der Eltern als Ausdruck von Chancengerechtigkeit für die in Haushalten mit unzureichendem Einkommen lebenden Kinder und Jugendlichen zu sehen Investitionen in die Zukunft der unverschuldet bedürftigen Kinder und Jugendlichen besondere Legitimität der BuT-Leistungen Quelle: Bartelheimer et al. (2015): Berichtsteil I, Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

15 Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets Ausgeprägte Heterogenität der Leistungserbringung Trägerschaft: Jobcenter als gemeinsame Einrichtung (ge) des kommunalen Trägers und der Bundesagentur für Arbeit ODER zugelassene kommunale Trägerschaft (zkt) Landkreise: Erbringung von Wohngeld und Sozialhilfe durch die Gemeinden Rechtskreise: Zuständigkeit mehrerer Ämter möglich, denn BuT kann i.r. von SGB II, SGB XII, WoGG und BKGG und AsylBLG gewährt werden Historie : Bestehende, gut bekannte und damit etablierte Stellen, die bereits vor 2011 ähnliche Leistungen erbracht hatten - z.b. kommunaler Hilfepass Quelle: Bartelheimer et al. (2015): Berichtsteil I, Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

16 Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets Aufbauorganisation möglichst einfacher Zugang zu fachlich fundierter Information und Beratung über die BuT-Leistungen, um auf der Basis vollständiger Information die für ihre Kinder richtigen Entscheidungen bezüglich einer Antragstellung zu treffen fachliche korrekte Verwaltungsentscheidungen zur Gewährung der BuT-Leistungen in jedem Einzelfall, denn es geht um die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen Einbindung der Anbieter in den Leistungsprozess, so dass sie bereit sind, sich am vorgesehenen Verfahren zu beteiligen und so die BuT-Leistungen erst verfahrenstechnisch zugängig zu machen Quelle: Bartelheimer et al. (2015): Berichtsteil I, Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

17 Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets Alternative Lösungen (A) Rechtskreisübergreifende zentrale Stelle, spezialisiert auf die Sachbearbeitung (B) Spezialisierte Stellen innerhalb jedes Rechtskreises oder zumindest jeweils getrennt für das Jobcenter und für die anderen Rechtskreise (C) Sortierung nach Rechtskreisen, doch die Sachbearbeitung liegt bei den Fachkräften, die insgesamt für die jeweilige Sozialleistung zuständig sind. Quelle: Bartelheimer et al. (2015): Berichtsteil I, Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

18 Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets Informationsquellen mit Abstand häufigste Informationsquelle sind die Medien Migrantenhaushalte geben diese jedoch signifikant seltener an Leistungsberechtigte Haushalte nennen neben den Medien weitere relevante Informationskanäle 1 Bekannte/Netzwerke (ca. 1/3) 2 Information durch Mitarbeiter eines Amtes (ca. 1/3), Erhöhung von 2011 auf Anschreiben und Schule/Kita (ca. 1/4) Quelle: Achatz, J./ Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni 2015; Achatz, J./ Becher, I. / Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Februar

19 Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets nach Personen bzw. Haushaltsmerkmalen 0% 20% 40% 60% 80% 100% gesamt (HH mit BuT-Anspruch) 84 Ost 90 West 82 Quelle: Achatz, J./ Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

20 Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets nach Personen bzw. Haushaltsmerkmalen gesamt (HH mit BuT-Anspruch) 84 Bezug seit 2012: ALG II Bezug seit 2012: Wohngeld o. Kinderzuschlag Bezug seit 2012: Sozialhilfe Schulkind im Haushalt kein Schulkind im Haushalt Sonstiger Haushalt Alleinerziehendenhaushalt Paarhaushalt Quelle: Achatz, J./ Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

21 Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets nach Personen bzw. Haushaltsmerkmalen gesamt (HH mit BuT-Anspruch) 84 Bildung im Haushalt: hoch Bildung im Haushalt: mittel Bildung im Haushalt: niedrig geringe Deutschkenntnisse zufriedenstellende Deutschkenntnisse (sehr) gute Deutschkenntnisse Deutsch als Muttersprache Migrationshintergrund kein Migrationshintergrund Quelle: Achatz, J./ Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

22 Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets Einflussgrößen und Folgerungen Einen guten bzw. besseren Kenntnisstand weisen folgende leistungsberechtigte Haushalte auf: mit Arbeitslosengeld-II-Bezug seit 2012 mit Schulkindern im Haushalt aus Ostdeutschland Alleinerziehende mit Deutsch als Muttersprache Leistungsberechtigte Haushalte mit geringen Deutschkenntnissen und jüngeren Kindern haben den größten Informationsbedarf -> fremdsprachiges Informationsmaterial -> neben Schule auch Kindertagesstätten als Informationsorte Direkte flächendeckende Informationspolitik seitens der Sozialleistungsträger verbessern Quelle: Achatz, J./ Wenzig C.: Berichtsteil IV.1 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zweiter Zwischenbericht, Juni

23 Schlussfolgerungen 23

24 Schlussfolgerungen Potentiell wichtige Determinanten für den Zugang von Leistungen Inhalte des Profiling / Gestaltung von Eingliederungsvereinbarungen Ausreichende Information / Schulung der Betreuungsfachkräfte bzw. Sachbearbeiter Aufbauorganisation dezentrale vs. zentrale vs. historische Lösungen Überwindung von sprachlichen und kulturelle Barrieren Potentielle Zielkonflikte mit dem Ziel einer möglichst flächendeckenden Erbringung der Leistungen sozialpolitische Handlungsorientierungen niedrige Kontaktdichte zu Kunden mit multiplen Problemlagen 24

25 Herzlichen Dank für Aufmerksamkeit Dr. Michael Stops

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