Fragen und Antworten (FAQ) für die qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus der Stadtwerke Würzburg AG

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1 Fragen und Antworten (FAQ) für die qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus der Stadtwerke Würzburg AG Diese Fragen & Antworten (FAQ) ersetzen nicht die Lektüre der Vertragsbedingungen und des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Die Vertragsbedingungen und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sind die einzigen maßgeblichen Dokumente für Ihre Anlageentscheidung. A. Allgemeines zur Internet-Dienstleistungsplattform 1. Warum werden die qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV- Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus ausschließlich über die zur Internet-Dienstleistungsplattform vertrieben? Um die qualifizierten Nachrang-Darlehen rechtskonform vertreiben zu können, sieht das sogenannte Vermögensanlagengesetz vor, dass eine Internet-Dienstleistungsplattform die Anlagevermittlung übernehmen muss, um Sie als Anlageinteressent ordnungsgemäß über alle relevanten Punkte vor der Zeichnung aufzuklären. Die Internet-Dienstleistungsplattform schützt also vor allem Ihre Interessen. 2. Wer betreibt die Internet-Dienstleistungsplattform Die Internet-Dienstleistungsplattform wird von der Firma Dallmayer Consulting GmbH aus Karlstadt betrieben. Die Firma Dallmayer Consulting GmbH verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach 34c GewO. B. Allgemeines zu den qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus 1. Was ist ein Darlehen? Ein Darlehen ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Anleger (Darlehensgeber) die Hingabe der Darlehenssumme an den Emittenten (Stadtwerke Würzburg AG als Darlehensnehmer). Der Emittent schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages. 2. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden? Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Anleger und Emittent dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Anleger zurückzuzahlen, ist nachrangig. Das bedeutet, dass - solange und soweit die Stadtwerke Würzburg AG als Emittent Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z. B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können - die FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 1

2 Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme und der Zinsen gegenüber der Stadtwerke Würzburg AG als Emittent dauerhaft ausgeschlossen ist. Die Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ohne einen solchen bei dem vorliegenden Beteiligungsmodell ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Stadtwerke Würzburg AG keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden. 3. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt? Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht variabel oder abhängig vom Ertrag z. B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre Zinsen, wenn einmal keine Sonne scheint oder kein Wind weht. Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist (siehe Ziffern B 2 und B 5 und die Risikohinweise in dem jeweiligen VIB). 4. Was gibt es beim Datenschutz zu beachten? Die Stadtwerke Würzburg AG behandelt die personenbezogenen Daten aller Anleger nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit Ihrer Unterschrift auf dem Zeichnungsschein willigen Sie in die entsprechende Nutzung Ihrer Daten ein. Es erfolgt keine unberechtigte Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. 5. Hinweis nach 12 Abs. 2 VermAnlG Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Die wesentlichen Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) beschrieben. C. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen der Stadtwerke Würzburg AG 1. Warum muss ich mich online registrieren und im Rahmen der Zeichnung Angaben über meine wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben? Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Würzburg AG, um ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen abschließen zu können, erfolgt in Form einer sogenannten Schwarmfinanzierung (Crowd-Funding). Das Vermögensanlagengesetz sieht in diesem Fall vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen zwingend online über eine Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen muss. Die Stadtwerke Würzburg AG bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform Um ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger auf der Internet-Dienstleistungsplattform FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 2

3 service.de. Nach einer erfolgreichen Registrierung können Sie den Zeichnungsvorgang beginnen. Im Rahmen des Zeichnungsvorgangs ist die Internet- Dienstleistungsplattform gesetzlich verpflichtet, Angaben über Ihre Kenntnisse und Erfahrung mit Kapitalanlageprodukten abzufragen und bei einem Zeichnungswunsch von mehr als bis maximal eine sogenannte Selbstauskunft von Ihnen zu verlangen (Näheres zur Selbstauskunft finden Sie in Ziffer C 7). 2. Wie schließe ich den Vertrag ab? Bitte lesen Sie zunächst die Vertragsbedingungen, den Zeichnungsschein und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sorgfältig und aufmerksam durch, bevor Sie sich zur Zeichnung entschließen. Bitte füllen Sie den Zeichnungsschein vollständig aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit einem unterschriebenen Exemplar des VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt), an die Stadtwerke Würzburg AG zurück. Der Vertrag kommt wirksam zustande, sobald Sie einen gegengezeichneten Zeichnungsschein (Annahmeerklärung) und eine Vertragsbestätigung mit der Angabe der Einzahlungsfrist und der Kontodaten erhalten bzw. diese Unterlagen in Ihren persönlichen Login- Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform hinterlegt worden sind. Bitte zahlen Sie nur auf das in der Annahmeerklärung der Stadtwerke Würzburg AG angegebene Konto ein. 3. Was muss ich beim Ausfüllen des Zeichnungsscheines beachten? Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und annehmen zu können, muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Die Stadtwerke Würzburg AG füllt den Zeichnungsschein vorab mit Ihren in der Interessenbekundung angegebenen Daten aus. Der vorausgefüllte Zeichnungsschein wird Ihnen in Ihrem Postfach auf der Internet-Dienstleistungsplattform hinterlegt. Bitte drucken Sie diesen Zeichnungsschein aus und kontrollieren Sie die darin angegebenen Daten. Vergessen Sie bitte nicht, den Zeichnungsschein unterzeichnet zurückzusenden oder bei der Stadtwerke Würzburg AG persönlich abzugeben. Zusätzlich benötigt die Stadtwerke Würzburg AG auch ein Exemplar des VIB von Ihnen unterzeichnet zurück, um Ihren Antrag auf Zeichnung eines qualifizierten Nachrang-Darlehens annehmen zu können. a. Kann ich selbständig Änderungen im Zeichnungsschein vornehmen? Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den freien Stellen und korrigieren Sie ggf. fehlerhafte Angaben zu Ihren persönlichen Daten. Nicht vollständig ausgefüllte Zeichnungsscheine können die Bearbeitung Ihres Darlehenswunsches verzögern oder unmöglich machen. Im Falle von handschriftlichen Änderungen oder Ergänzungen achten Sie bitte auf Leserlichkeit. b. Kann ich die bereits eingetragene Darlehenssumme ändern? Nachträgliche Änderungswünsche, egal ob Erhöhung oder Reduzierung der Darlehenssumme sind leider nicht möglich. Nehmen Sie keine eigenständige Änderung der Darlehenssumme vor. Sollten Sie die FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 3

4 Darlehenssumme ändern wollen, bevor Sie den Zeichnungsschein unterzeichnet und an die Stadtwerke Würzburg AG gesendet haben, beantragen Sie bitte einen neuen Zeichnungsschein. c. Warum muss die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden? Die Steuer-Identifikationsnummer wird für die gesetzlich vorgegebene, jährliche Abfrage Ihres Kirchensteuermerkmals beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) benötigt. Durch diese Abfrage ist gewährleistet, dass die Kirchensteuer durch die Stadtwerke Würzburg AG direkt an die zuständigen Stellen abgeführt werden kann. Ihre Steuer- Identifikationsnummer finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. 4. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben? Die Stadtwerke Würzburg AG schließt Verträge mit jeder voll geschäftsfähigen natürlichen Person ab. Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen können keinen Vertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der zu erteilenden Selbstauskunft jeweils nur eine Person Anleger sein kann. Eine Zeichnung durch zwei Darlehensgeber (z.b. Eheleute) ist daher ausgeschlossen. 5. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Stadtwerke Würzburg AG mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich bei der Interessenbekundung registriere? Die Stadtwerke Würzburg AG ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann einen Vertrag abschließen. 6. Ab wann kann ich der Stadtwerke Würzburg AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben? Die Möglichkeit zur Zeichnung beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Vermögensanlagen-Informationsblatts und ist somit ab sofort möglich. 7. In welcher Höhe kann ich der Stadtwerke Würzburg AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen gewähren? Der Minimalbetrag beträgt 500,00, der Maximalbetrag ,00. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch 500 ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummen ab 500,00 in 500er-Schritten bis ,00 gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Darlehenssumme von mehr als 1.000,00 nur dann gezeichnet werden kann, sofern der Anleger nach einer von ihm vorab zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens ,00 verfügt oder die Darlehenssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. 8. Kann die von mir angegebene Darlehenssumme von der Stadtwerke Würzburg AG geändert werden? Die von Ihnen in Ihrer Interessenbekundung angebotene Darlehenssumme kann von der Stadtwerke Würzburg AG nicht einseitig geändert werden. FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 4

5 9. Wie zahle ich die Darlehenssumme ein? Die Darlehenssumme ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. 10. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle? Die Stadtwerke Würzburg AG bestimmt eine Einzahlungsfrist, da derartige Beteiligungsmodelle erfahrungsgemäß schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Stadtwerke Würzburg AG nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so kann die Stadtwerke Würzburg AG vom Vertrag zurücktreten. Stellen Sie also bitte sicher, dass die Darlehenssumme rechtzeitig auf dem Konto der Stadtwerke Würzburg AG eingeht. 11. Worin investiert die Stadtwerke Würzburg AG mein Geld? Die der Stadtwerke Würzburg AG zur Verfügung gestellte Darlehenssumme wird zur Finanzierung des Ausbaus oder des Betriebs von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien (sogenannte Anlageobjekte ) verwendet. Anlageobjekte der Stadtwerke Würzburg AG sind Aufdach- und Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg. Ein erstes Anlageobjekt auf dem Dach der Stadt Würzburg Stadtreiniger, als städtisches Unternehmen, in der Nürnberger Straße 45 in Würzburg ist bereits in Auftrag gegeben worden. Die Aufdach-Photovoltaikanlage wird eine Leistung von 99,9 kwp haben und ein Investitionsvolumen von ,00 aufweisen. Weitere Anlageobjekte auf den Dächern der WVV (Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH), kommunalen und privaten Dächern mit einer Gesamtleistung von kwp sind projektiert und können nach einer erfolgreichen Statikprüfung umgesetzt werden. Die Investitionsvolumina dieser projektierten Anlageobjekte stehen noch nicht fest. Weitere potentielle Anlageobjekte (Aufdach-Photovoltaikanlagen) im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg und Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Umlandgebiet von Würzburg werden zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage projektiert. Die genauen Spezifikationen dieser zukünftigen Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage noch nicht fest. Der Emittent beschränkt seine Anlageobjekte auf eine maximale Anlageleistung von 750 kwp pro Anlageobjekt und will diese bevorzugt im Versorgungsgebiet des Emittenten (Umkreis von ca. 50 km um Würzburg) realisieren. D. Die Vertragsbedingungen 1. Wie hoch sind die Zinsen? Die Verzinsung ist für die Gesamtlaufzeit fest und beträgt jährlich 1,5 % (WVV-Bürgerbeteiligung). Besteht zwischen dem Anleger und der Stadtwerke Würzburg AG ein ungekündigter Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag, wird die Darlehenssumme mit einem festen Zinssatz von jährlich 2,0 % (WVV-Bürgerbeteiligung Plus) verzinst. FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 5

6 Werden alle bestehenden Strom- und/oder Gaslieferungsverträge des Anlegers mit dem Emittenten gekündigt oder anderweitig beendet, entfällt die erhöhte Verzinsung des WVV-Bürgerbeteiligung Plus ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und die Darlehenssumme wird ab diesem Zeitpunkt mit der geringeren Verzinsung WVV-Bürgerbeteiligung verzinst. Schließt der Anleger während der Laufzeit des Darlehensvertrages einen Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag mit dem Emittenten ab, so wird die Darlehenssumme ab der Wirksamkeit dieses Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag mit der erhöhten Verzinsung des WVV- Bürgerbeteiligung Plus verzinst. 2. Wie erfolgen die Zinszahlungen? Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (Kalenderjahr) berechnet und jeweils zum eines Jahres fällig und spätestens bis dahin ausbezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt daher spätestens bis zum Können die Zinsen von der Stadtwerke Würzburg AG angepasst werden? Nein. Die Stadtwerke Würzburg AG hat nicht das Recht, die vertraglich vereinbarten Zinsen anzupassen. 4. Bin ich am Ertrag der Projekte der Stadtwerke Würzburg AG im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt? Die Beteiligungsform eines qualifizierten Nachrang-Darlehens sieht keine direkte Ertrags- oder Erfolgsbeteiligung vor. Die Stadtwerke Würzburg AG wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu bieten. Die Darlehenssumme ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder Misserfolg der Projekte der Stadtwerke Würzburg AG im Bereich der erneuerbaren Energien unabhängig. 5. Kann ich den Vertrag widerrufen? Ja, es besteht eine Widerrufsmöglichkeit. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Maßgeblich ist die zeitlich letzte eintretende Voraussetzung. 6. Wann kann ich meinen Vertrag frühestens kündigen? Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum und endet automatisch zu diesem Zeitpunkt, ohne dass Sie eine Kündigung erklären müssen. 7. Kann die Stadtwerke Würzburg AG den Vertrag kündigen? Nein, für die Stadtwerke Würzburg AG besteht ebenfalls keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 6

7 8. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden? Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die Stadtwerke Würzburg AG. Die Kündigungsrechte sind in 8 der Vertragsbedingungen beschrieben. 9. Wann erhalte ich nach der Beendigung des Vertrages mein Geld zurück? Die Rückzahlung der Darlehenssumme bei einer Beendigung des Vertrages durch Zeitablauf ist in 9 der Vertragsbedingungen geregelt. Sie erfolgt grundsätzlich zusammen mit der letzten Zinszahlung. 10. Welchen Betrag erhalte ich nach einer außerordentlichen Kündigung zurück? Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt, endet der Vertrag mit dem Zugang der wirksamen Kündigungserklärung. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung der Darlehenssumme zuzüglich noch nicht ausgezahlter Zinsen spätestens drei Monate nach der Vertragsbeendigung. Die Zinsen werden zum Kündigungszeitpunkt auf den Tag genau berechnet. 11. Erfolgen während der Laufzeit des Vertrages Tilgungsleistungen? Die Darlehenssumme wird nicht während der Laufzeit von der Stadtwerke Würzburg AG getilgt. Die Tilgung der Darlehenssumme erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit (Endfälligkeit). 12. Kann die Stadtwerke Würzburg AG den qualifizierten Nachrang- Darlehensvertrag auf eine dritte Gesellschaft übertragen? Nein. Die Stadtwerke Würzburg AG hat nicht das Recht, die Rechte und Pflichten aus dem qualifizierten Nachrang-Darlehensvertrag auf Dritte zu übertragen. 13. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen? Eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person ist nicht möglich. Verfügungen von Todes wegen (z. B. in einem Testament) sind möglich (siehe Ziffer 17). 14. Welche Pflichten bestehen für den Anleger? Als Anleger sind Sie verpflichtet, zu Beginn der Vertragslaufzeit die Darlehenssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie der Stadtwerke Würzburg AG Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Namensänderung, Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen. Dieser Mitteilungspflicht kommen Sie durch Änderung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren persönlichen Login- Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform nach. Sollten Sie mit der Stadtwerke Würzburg AG einen Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag unterhalten, so haben Sie der Stadtwerke Würzburg AG Änderungen insbesondere dann mitzuteilen, wenn Sie Ihren Stromund/oder Gaslieferungsvertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG kündigen. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen Ihrer Daten, insbesondere Ihrer Kontoverbindung, unabhängig von den Änderungen Ihres Strom- und/oder FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 7

8 Gaslieferungsvertrag, gemeldet werden müssen. Sollten Sie also Ihre Kontoverbindung für den Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag ändern, wird die Stadtwerke Würzburg AG dies nicht automatisch auch für das qualifizierte Nachrang-Darlehen vornehmen. 15. Habe ich als Anleger Mitbestimmungsrechte? Als Anleger stehen Ihnen keine Mitbestimmungsrechte bei der Geschäftsführung der Stadtwerke Würzburg AG zu. Im Gegenzug sind Sie allerdings auch nicht an etwaigen Verlusten der Gesellschaft beteiligt. 16. Werden Sicherheiten gegeben? Die Stadtwerke Würzburg AG stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur Verfügung. 17. Was passiert im Todesfall? Verstirbt ein Anleger während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Zahlung aufgelaufener Zinsen und die Tilgung der Darlehenssumme erfolgen dann gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber der Stadtwerke Würzburg AG zu legitimieren hat, z. B. durch Vorlage eines Erbscheines oder eines eröffneten Testaments nebst Eröffnungsprotokoll. Erfüllt der Erbe oder der Vermächtnisnehmer nicht die in 3 Nr. 2 des Vertrages genannten Voraussetzungen, die erhöhte Verzinsung WVV- Bürgerbeteiligung Plus zu erhalten, wird die Darlehenssumme ab dem Tag der Erbeneigenschaft oder Vermächtnisnehmereigenschaft mit der geringeren Verzinsung WVV-Bürgerbeteiligung gemäß 3 Nr. 1 des Vertrages verzinst. Der Erbe oder Vermächtnisnehmer ist nach 12 Nr. 2 des Vertrages verpflichtet, nach Feststellung der Erben- oder Vermächtnisnehmerstellung den Eintritt des Todesfalles unverzüglich mitzuteilen. E. Die Steuern 1. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten? Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die Stadtwerke Würzburg AG wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere anliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag. 2. Was muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung beachten? Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Der bei der Zinszahlung von der Stadtwerke Würzburg AG automatisch vorgenommene Steuerabzug hat dabei grundsätzlich der Name sagt es abgeltende Wirkung, stellt also nicht nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Grundsätzlich müssen Sie diese Zinseinnahmen also bei Ihrer FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 8

9 Einkommensteuererklärung nicht angeben, auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über dem Abgeltungsteuersatz (derzeit 25 %) liegt. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, macht es Sinn, die Zinseinnahmen aus dem Vertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, da in derartigen Fällen durch eine Antragsveranlagung beim Finanzamt eine Erstattung des Differenzbetrags zwischen individueller Steuer und einbehaltener Abgeltungsteuer beantragt werden kann. Sie können hierzu die von der Stadtwerke Würzburg AG ausgestellte Steuerbescheinigung vorlegen. 3. Führt die Stadtwerke Würzburg AG auch meine Kirchensteuer ab? Die Stadtwerke Würzburg AG behält bei der Zinszahlung neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein und führt diese für Sie direkt an das zuständige Finanzamt ab, sofern Ihre Religionsgemeinschaft die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Organe (Finanzamt) nutzt. Die hierfür notwendigen Daten fragt die Stadtwerke Würzburg AG bei dem BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ab. Für Sie als Anleger ist dabei nichts weiter zu veranlassen. Sie können der Abführung der Kirchensteuer durch die Stadtwerke Würzburg AG widersprechen. Ein Widerspruch (Sperrvermerk) ist mittels einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem BZSt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder elektronisch über das BZSt-Portal bis zum eines Jahres für das Folgejahr zu erklären. 4. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen? Ja. Die Stadtwerke Würzburg AG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der Stadtwerke Würzburg AG immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die beiliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Würzburg AG Telefon: +49 (0) 931/ Fax: +49 (0) 931/ Internet: FAQ zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 9

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