Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. 2a, 13 VermAnlG zum qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Würzburg AG

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1 Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. 2a, 13 VermAnlG zum qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Würzburg AG Warnhinweis Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. 1. Art und Bezeichnung der Vermögensanlage Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung 2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage/Geschäftstätigkeit des Emittenten/Angaben zur Identität der Internet- Dienstleistungsplattform Stadtwerke Würzburg AG, vertreten durch die Vorstände Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer und Herrn Robert Konrad, Haugerring 5, Würzburg Die Geschäftstätigkeit des Emittenten umfasst die Versorgung mit elektrischer Energie, Wärme, Erdgas, Trinkwasser, der Betrieb von Bädern, die Wertstoffentsorgung und die Entsorgungsaufgaben im Rahmen der Abfallgesetze sowie die Übernahme artverwandter Aufgaben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen, dazu gehört auch die Verwertung von Verfahrenstechniken, die bei der Tätigkeit der Gesellschaft nach dem vorherigen Satz entstehen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die ihren Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten. Internet-Dienstleistungsplattform: Dallmayer Consulting GmbH, Am Steinlein 5, Karlstadt, handelnd als freier Vermittler mit einer Erlaubnis nach 34 f GewO. 3. Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte Die Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, das Nachrangdarlehens-Kapital in Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg zu investieren. Zusammen mit dem Cashflow aus den Anlageobjekten und der übrigen Geschäftstätigkeit des Emittenten soll ein ausreichender Überschuss erwirtschaftet werden, um die Zins- und Rückzahlung aus der Vermögensanlage an die Anleger sicherzustellen. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstand des Emittenten. Die Anlagepolitik ist dahingehend zu konkretisieren, dass der Emittent das mit der Vermögensanlage einzuwerbende Nachrangdarlehens-Kapital in Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg investieren wird, um aus diesen Anlageobjekten einen ausreichenden Kapitalrückfluss zu generieren und somit die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger sicherzustellen. Anlageobjekte des Emittenten sind Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg. Ein erstes Anlageobjekt auf dem Dach der Stadt Würzburg Stadtreiniger, als städtisches Unternehmen, in der Nürnberger Straße 45 in Würzburg ist realisiert. Die Aufdach-Photovoltaikanlage hat eine Leistung von 99,9 kwp und bei einem Investitionsvolumen von Weitere projektierte Anlageobjekte werden eine Aufdach-Photovoltaikanlage mit 100 kwp Leistung auf der Grundschule in Unterdürrbach, eine Aufdach- Photovoltaikanlage mit knapp 500 kwp Leistung auf einer Lagerhalle in der Friedrich-König-Straße und eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf den Dächern der WVV (Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH) sein. Die Investitionsvolumina dieser projektierten Anlageobjekte stehen noch nicht fest. Weitere potentielle Anlageobjekte (Aufdach-Photovoltaikanlagen) im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg und Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Umlandgebiet von Würzburg werden zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage projektiert. Die genauen Spezifikationen dieser zukünfitgen Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage noch nicht fest. Der Emittent beschränkt seine Anlageobjekte auf eine maximale Anlageleistung von 750 kwp pro Anlageobjekt und will diese bevorzugt im Versorgungsgebiet des Emittenten (Umkreis von ca. 50 km um Würzburg) realisieren. 4. Laufzeit, Kündigungsfrist und Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung Die Laufzeit der angebotenen Vermögensanlage beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Emittenten beim Anleger. Die Vermögensanlage hat eine feste Laufzeit bis zum Eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Nominalbetrag wird ab der Wertstellung auf dem Konto des Emittenten mit 1,5 % p. a. verzinst. Es gilt die Effektivzinsmethode. Die Zinsen werden spätestens zum Ende des jeweiligen Zinsjahres (31.12.) an den Anleger gezahlt. Bei Beendigung des Vertrags über das qualifizierte Nachrang-Darlehen durch Zeitablauf wird die Rückzahlung gemeinsam mit der letzten Zinszahlung fällig. Endet das qualifizierte Nachrang- Darlehen aufgrund einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wird der Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens-Kapitals und Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Kündigung wirksam wird. Die jährlichen Zinsausschüttungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage dürfen beim Emittenten keine Liquiditätsunterdeckung verursachen. 5. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken Im Folgenden werden die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen Risiken mit den daraus für den Anleger resultierenden Folgen thematisch gegliedert und erläutert. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit ihres tatsächlichen Eintretens zu. Maximales Risiko Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfinanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz eines Teil-/oder Totalverlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen. Zudem hat der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen. Reicht in den vorstehenden Fällen das sonstige Vermögen des Anlegers nicht dazu aus, den benannten Verpflichtungen nachzukommen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz. Insolvenzrisiko Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den Anleger zum Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals führen. VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung 1

2 Rückabwicklungsrisiko bei Änderung der Vertrags- oder Anlagebedingungen oder der Tätigkeit des Emittenten Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit des Emittenten so verändert, dass er ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte des Emittenten der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Anleger kann dies bedeuten, dass in diesem Fall der Emittent nicht über ausreichende Liquidität verfügt, was zum Eintritt der Bedingung des qualifizierten Nachrangs und damit zu einer geringeren, späteren oder keinen Zahlung der Zinsund/oder Rückzahlung der Vermögensanlage und damit zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Anleger führen kann. Zins- und Rückzahlungsrisiko/Liquiditätsrisiko Der Emittent unterliegt im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeit Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und die laufenden Verpflichtungen im Rahmen der Fremdfinanzierung in Form von Zins- und Tilgungszahlungen. Dabei kann der Fall eintreten, dass der Emittent fällige Verbindlichkeiten mangels Liquidität nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bedienen kann. Zu den vertraglich möglichen Zins- und Rückzahlungsterminen (jährliche Zinszahlungen spätestens zum eines jeden Jahres; Rückzahlung und letzte Zinszahlung nach Beendigung durch Zeitablauf zum ) könnte der Emittent über eine nicht ausreichende Liquidität für die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage verfügen. Die Geschäftsführung des Emittenten ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung eine ausreichende Liquidität beim Emittenten aufzubauen. Sollte keine ausreichende Liquidität des Emittenten aufgrund der Kapitalrückflüsse aus den Anlageobjekten generiert werden können und/oder kein ausreichender Umsatz im übrigen operativen Geschäft des Emittenten generiert werden, muss der Emittent Maßnahmen ergreifen, um über eine ausreichende Liquidität zu verfügen. Diese Maßnahmen können die Aufnahme eines oder mehrerer bankenfinanzierter Darlehen, eines oder mehrerer Gesellschafterdarlehen oder einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen durch die Gesellschafter des Emittenten sein. Es besteht dennoch das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können und/oder die Liquidität des Emittenten zu den Rückzahlungsterminen trotz dieser Maßnahmen nicht ausreicht, um das an die Anleger zurück zu zahlende Nachrangdarlehens-Kapital zuzüglich aufgelaufener Zinsen vollständig an die Anleger zurückzuzahlen, was für den Anleger zur Folge hätte, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und er damit einen Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden kann. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Dem Anleger steht es frei, seinen Anlagebetrag ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z. B. Bankdarlehen, zu finanzieren. Die aufgenommenen Fremdmittel müssen einschließlich damit verbundener Kosten (z. B. Zinsen, Kreditgebühren) vom Anleger zurückgeführt werden und zwar auch dann, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten nicht in der erwarteten Höhe eintritt. Eine Fremdfinanzierung des investierten Kapitals erhöht damit das Gesamtrisiko der Vermögensanlage. Für den Anleger kann dies zur Folge haben, dass er bei verspäteten, verringerten oder ganz ausfallenden Zinszahlungen aus seiner Vermögensanlage und/oder bei einem Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals weiterhin die Verbindlichkeiten der Fremdfinanzierung zu tragen hat. Sollte der Anleger diese Verbindlichkeiten nicht aus seinem weiteren Vermögen erfüllen können, kann dies die (Privat)Insolvenz des Anlegers bedeuten. Wirtschaftliche Risiken/Planabweichungen Bei den vom Emittenten vorgenommenen Planungsrechnungen handelt es sich um Zukunftsprognosen. Sie beruhen auf den Erwartungen und Annahmen der Geschäftsführung über ungewisse Ereignisse und Handlungen zum Zeitpunkt der Emission und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass die Prognoserechnungen von der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Planzahlen des Emittenten wesentlich abweichen. Dies kann für den Anleger zur Folge haben, dass die Bedingung des qualifizierten Nachrangs eintritt und es damit zu einer späteren, geringeren oder keiner Zahlung der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommen und somit ein Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals eintreten kann. Besonderes Risiko eines qualifizierten Nachrang-Darlehens Der Anleger hat bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen damit eine besondere Finanzierungsverantwortung: Im Falle einer finanziellen Krise (z. B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität), die zu einer Insolvenz des Emittenten führen kann, werden die Ansprüche des Anlegers gegen den Emittenten auf Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage nicht fällig. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Emittenten sind die Forderungen gegenüber dem Emittenten (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten des Emittenten. Das bedeutet, dass eine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger erst dann fällig wird, wenn der Emittent die finanzielle Krise überwunden hat. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall werden zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient, bevor die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigt werden können. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen ist daher in seiner Risikostruktur vergleichbar mit einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Für den Anleger bedeutet dies, dass er im Falle des Eintritts der Bedingung des qualifizierten Nachrangs eine verspätete, geringere oder keine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage erhält, was zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Risiko der Handelbarkeit/Übertragung der Vermögensanlage Die ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist für den Anleger während der Laufzeit bis zum ausgeschlossen. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung (Verkauf, Schenkung, Verpfändung) ist nicht möglich. Das bedeutet für den Anleger, dass er keine Möglichkeit hat, vor dem über das eingesetzte Kapital zu verfügen. Risiken der Anlageobjekte Bei der Errichtung und dem Betrieb von Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestehen bauliche, technische und klimatische Risiken, die zu einem geringeren Kapitalrückfluss aus den Anlageobjekten zum Emittenten führen können. Realisieren sich diese Risiken, kann dies dazu führen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Emittenten so sehr verschlechtert, dass die Bedingung des qualifizierten Nachrangs eintreten kann. Für den Anleger hätte dies zur Folge, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und er damit einen Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden kann. Semi-Blind-Pool Risiko Dem Emittenten ist zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage teilweise noch nicht bekannt, in welche weiteren Anlageobjekte er neben den dargestellten Anlageobjekten investiert. Insoweit handelt es sich um einen Semi-Blind-Pool. Die Qualität der Geschäftsführung des Emittenten ist maßgeblich, um rentable Anlageobjekte zu finden, in die investiert werden soll. Es sind Investitionskriterien festgelegt worden, die den Rahmen sämtlicher Investitionsentscheidungen bilden und die Mindeststandards setzen, die von den Anlageobjekten erfüllt sein müssen. Sind die Kriterien ungenau oder falsch spezifiziert, können Investitionen in unwirtschaftliche Anlageobjekte erfolgen. Dies kann für den Anleger zur Folge haben, dass er eine verspätete, geringere oder keine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage erhält und damit sein eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verliert. Steuerzahlungsrisiko Zwar führt der Emittent die aus den Zinszahlungen der Vermögensanlage an den Anleger resultierende Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallender Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Sollte sich jedoch das Steuerrecht dahingehend ändern, dass das Abführen der Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallender Kirchensteuer keine abgeltende Wirkung mehr hat, könnte die steuerliche Belastung des Anlegers steigen. Den Anleger könnten höheresteuerzahlungsverpflichtungen treffen. Steuerzahlungsverpflichtungen würden für den Anleger einen geringeren Kapitalrückfluss nach Steuern zur Folge haben. Kann der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuern nicht aus seinem sonstigen Vermögen bestreiten, kann dies zur (Privat)Insolvenz des Anlegers führen. VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung 2

3 6. Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile Der Emittent emittiert gleichzeitig zwei Vermögensanlagen ( WVV-Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus ), deren Emissionsvolumen insgesamt maximal 2,5 Mio. beträgt, wobei nicht feststeht, wie hoch das jeweilige Emissionsvolumen der einzelnen Vermögensanlage sein wird. Bei der Vermögenanlage handelt es sich um qualifizierte Nachrang-Darlehen. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 500,00. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf ,00 begrenzt und müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Zeichnungssumme von über 1.000,00 bis ,00 hat der Anleger eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass er über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens ,00 verfügt oder seine Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 500,00 werden maximal qualifizierte Nachrang- Darlehen angeboten. 7. Verschuldungsgrad Auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses ( ) liegt der berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten bei 245,43 %. 8. Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Emittent ist auf dem Markt der Energieversorger tätig. Die wesentliche Grundlage für eine Zins- und Rückzahlung ist das jährliche wirtschaftliche Ergebnis des Emittenten. Die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten und damit auch die Fähigkeit, die vertraglich vereinbarte Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten, sind davon abhängig, dass der Anleger seine Zeichnungssumme einzahlt, der Emittent über das eingeworbene Nachrangdarlehens-Kapital im Rahmen der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage frei verfügen kann, die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten eintritt, die Bedingung des qualifizierten Nachrangs nicht eintritt, sich aus der Investition in die Anlageobjekte ein ausreichender Kapitalrückfluss ergibt, sich die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, die Kostenstruktur des Emittenten beibehalten wird und die Sicherstellung der Liquidität des Emittenten erfolgt. Wenn die vorstehenden Grundlagen für die Zins- und Rückzahlung eintreffen, wird der Emittent in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Zinsund Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten. Verbessern oder verschlechtern sich die Marktbedingungen, kann dies zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Liquidität des Emittenten führen, was die Fähigkeit, die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage leisten zu können, erhöhen oder verringern kann. Der Emittent ist auf dem Markt der Energieversorger ein etabliertes Unternehmen, welches ausweislich des letzten aufgestellten Jahresabschlusses ( ) über eine Bilanzumme von knapp über 200 Mio. verfügt und einen Jahresüberschuss nach Steuern und vor Gewinnabführung von 15,567 Mio. erzielt hat. Die Liquidität des Emittenten zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung wird auch bei schlechteren Marktbedingungen ausreichend hoch sein, um die Zins- und Rückzahlung aus der Vermögensanlage an den Anleger leisten zu können. 9. Kosten und Provisionen Für den Anleger können Kosten entstehen, wenn dieser seiner Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere seiner Anschrift und seiner Bankverbindung gegenüber dem Emittenten nachkommt oder seine Vermögensanlage an Dritte im Wege der Erbfolge überträgt. Die Höhe dieser Kosten ist unbekannt und kann nicht angegeben werden. Darüber hinausgehende, für den Anleger entstehende weitere Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind, existieren nicht. Die Internet-Dienstleistungsplattform erhält für die Zurverfügungstellung der Online-Plattform eine einmalige Gebühr für die Vermögensanlagen WVV-Bürgerbeteiligung und WVV Bürgerbeteiligung Plus in Höhe von jeweils 1.950,00, die vom Emittenten bezahlt wird. Für die eigentliche Vermittlung der Vermögensanlage erhält die Internet-Dienstleistungsplattform keine Entgelte oder sonstige Leistungen. Die Gesamthöhe der Kosten und der Provisionen, die die Internet-Dienstleistungsplattform von dem Emittenten für die Vermittlung der Vermögensanlage erhält, beträgt 0, Nichtvorliegen eines unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einflusses Der Emittent hat keinen unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einfluss im Sinne des 2a Abs. 5 VermAnlG auf das Unternehmen, das die Internet-Dienstleistungsplattform betreibt, genommen und wird auch in Zukunft keinen unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einfluss auf die Internet-Dienstleistungsplattform nehmen. 11. Anlegergruppe Der Anleger sollte über einen mittelfristigen Anlagehorizont von bis zu fünf Jahren verfügen, da die Vermögensanlage eine feste Laufzeit bis zum aufweist. Der Anleger sollte in der Lage sein, einen Verlust von bis zu 100 % des eingesetzten Kapitals tragen zu können und das maximale Risiko (d.h. eine mögliche Privatinsolvenz) berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Vermögensanlagen- Informationsblattes ist eine nachträgliche Festlegung einer Anlegergruppe hinsichtlich der Bezeichnung der Anlegergruppe im Sinne der 67, 68 Wertpapierhandelsgesetz und hinsichtlich der erforderlichen Kenntnis und Erfahrung des Anlegers zur Zeichnung der Vermögensanlage nicht mehr möglich. 12. Hinweise Die inhaltliche Richtigkeit des Vermögensanlagen-Informationsblattes unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter/Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offengelegte Jahresabschluss zum ist bei der Stadtwerke Würzburg AG, Haugerring 5, Würzburg erhältlich und ist zudem im elektronischen Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben worden ist. Bestätigung Ich habe den Warnhinweis nach 13 Abs. 4 VermAnlG auf Seite 1 vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen. Anleger Frau Herr Vorname, Nachname Ort, Datum Unterschrift Anleger VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung 3

4 Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. 2a, 13 VermAnlG zum qualifizierten Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung Plus der Stadtwerke Würzburg AG Warnhinweis Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. 1. Art und Bezeichnung der Vermögensanlage Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung Plus 2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage/Geschäftstätigkeit des Emittenten/Angaben zur Identität der Internet- Dienstleistungsplattform Stadtwerke Würzburg AG, vertreten durch die Vorstände Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer und Herrn Robert Konrad, Haugerring 5, Würzburg Die Geschäftstätigkeit des Emittenten umfasst die Versorgung mit elektrischer Energie, Wärme, Erdgas, Trinkwasser, der Betrieb von Bädern, die Wertstoffentsorgung und die Entsorgungsaufgaben im Rahmen der Abfallgesetze sowie die Übernahme artverwandter Aufgaben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen, dazu gehört auch die Verwertung von Verfahrenstechniken, die bei der Tätigkeit der Gesellschaft nach dem vorherigen Satz entstehen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die ihren Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten. Internet-Dienstleistungsplattform: Dallmayer Consulting GmbH, Am Steinlein 5, Karlstadt, handelnd als freier Vermittler mit einer Erlaubnis nach 34 f GewO. 3. Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte Die Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, das Nachrangdarlehens-Kapital in Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg zu investieren. Zusammen mit dem Cashflow aus den Anlageobjekten und der übrigen Geschäftstätigkeit des Emittenten soll ein ausreichender Überschuss erwirtschaftet werden, um die Zins- und Rückzahlung aus der Vermögensanlage an die Anleger sicherzustellen. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstand des Emittenten. Die Anlagepolitik ist dahingehend zu konkretisieren, dass der Emittent das mit der Vermögensanlage einzuwerbende Nachrangdarlehens-Kapital in Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg investieren wird, um aus diesen Anlageobjekten einen ausreichenden Kapitalrückfluss zu generieren und somit die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger sicherzustellen. Anlageobjekte des Emittenten sind Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg. Ein erstes Anlageobjekt auf dem Dach der Stadt Würzburg Stadtreiniger, als städtisches Unternehmen, in der Nürnberger Straße 45 in Würzburg ist realisiert. Die Aufdach-Photovoltaikanlage hat eine Leistung von 99,9 kwp und bei einem Investitionsvolumen von Weitere projektierte Anlageobjekte werden eine Aufdach-Photovoltaikanlage mit 100 kwp Leistung auf der Grundschule in Unterdürrbach, eine Aufdach- Photovoltaikanlage mit knapp 500 kwp Leistung auf einer Lagerhalle in der Friedrich-König-Straße und eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf den Dächern der WVV (Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH) sein. Die Investitionsvolumina dieser projektierten Anlageobjekte stehen noch nicht fest. Weitere potentielle Anlageobjekte (Aufdach-Photovoltaikanlagen) im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg und Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Umlandgebiet von Würzburg werden zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage projektiert. Die genauen Spezifikationen dieser zukünfitgen Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage noch nicht fest. Der Emittent beschränkt seine Anlageobjekte auf eine maximale Anlageleistung von 750 kwp pro Anlageobjekt und will diese bevorzugt im Versorgungsgebiet des Emittenten (Umkreis von ca. 50 km um Würzburg) realisieren. 4. Laufzeit, Kündigungsfrist und Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung Die Laufzeit der angebotenen Vermögensanlage beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Emittenten beim Anleger. Die Vermögensanlage hat eine feste Laufzeit bis zum Eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Nominalbetrag wird ab der Wertstellung auf dem Konto des Emittenten mit 2,0 % p. a. verzinst. Es gilt die Effektivzinsmethode. Die Zinsen werden spätestens zum Ende des jeweiligen Zinsjahres (31.12.) an den Anleger gezahlt. Bei Beendigung des Vertrags über das qualifizierte Nachrang-Darlehen durch Zeitablauf wird die Rückzahlung gemeinsam mit der letzten Zinszahlung fällig. Endet das qualifizierte Nachrang- Darlehen aufgrund einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wird der Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens-Kapitals und Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Kündigung wirksam wird. Die jährlichen Zinsausschüttungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage dürfen beim Emittenten keine Liquiditätsunterdeckung verursachen. 5. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken Im Folgenden werden die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen Risiken mit den daraus für den Anleger resultierenden Folgen thematisch gegliedert und erläutert. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit ihres tatsächlichen Eintretens zu. Maximales Risiko Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfinanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz eines Teil-/oder Totalverlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen. Zudem hat der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen. Reicht in den vorstehenden Fällen das sonstige Vermögen des Anlegers nicht dazu aus, den benannten Verpflichtungen nachzukommen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz. Insolvenzrisiko Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den Anleger zum Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals führen. VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung Plus 1

5 Rückabwicklungsrisiko bei Änderung der Vertrags- oder Anlagebedingungen oder der Tätigkeit des Emittenten Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit des Emittenten so verändert, dass er ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte des Emittenten der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Anleger kann dies bedeuten, dass in diesem Fall der Emittent nicht über ausreichende Liquidität verfügt, was zum Eintritt der Bedingung des qualifizierten Nachrangs und damit zu einer geringeren, späteren oder keinen Zahlung der Zinsund/oder Rückzahlung der Vermögensanlage und damit zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Anleger führen kann. Zins- und Rückzahlungsrisiko/Liquiditätsrisiko Der Emittent unterliegt im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeit Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und die laufenden Verpflichtungen im Rahmen der Fremdfinanzierung in Form von Zins- und Tilgungszahlungen. Dabei kann der Fall eintreten, dass der Emittent fällige Verbindlichkeiten mangels Liquidität nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bedienen kann. Zu den vertraglich möglichen Zins- und Rückzahlungsterminen (jährliche Zinszahlungen spätestens zum eines jeden Jahres; Rückzahlung und letzte Zinszahlung nach Beendigung durch Zeitablauf zum ) könnte der Emittent über eine nicht ausreichende Liquidität für die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage verfügen. Die Geschäftsführung des Emittenten ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung eine ausreichende Liquidität beim Emittenten aufzubauen. Sollte keine ausreichende Liquidität des Emittenten aufgrund der Kapitalrückflüsse aus den Anlageobjekten generiert werden können und/oder kein ausreichender Umsatz im übrigen operativen Geschäft des Emittenten generiert werden, muss der Emittent Maßnahmen ergreifen, um über eine ausreichende Liquidität zu verfügen. Diese Maßnahmen können die Aufnahme eines oder mehrerer bankenfinanzierter Darlehen, eines oder mehrerer Gesellschafterdarlehen oder einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen durch die Gesellschafter des Emittenten sein. Es besteht dennoch das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können und/oder die Liquidität des Emittenten zu den Rückzahlungsterminen trotz dieser Maßnahmen nicht ausreicht, um das an die Anleger zurück zu zahlende Nachrangdarlehens-Kapital zuzüglich aufgelaufener Zinsen vollständig an die Anleger zurückzuzahlen, was für den Anleger zur Folge hätte, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und er damit einen Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden kann. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Dem Anleger steht es frei, seinen Anlagebetrag ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z. B. Bankdarlehen, zu finanzieren. Die aufgenommenen Fremdmittel müssen einschließlich damit verbundener Kosten (z. B. Zinsen, Kreditgebühren) vom Anleger zurückgeführt werden und zwar auch dann, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten nicht in der erwarteten Höhe eintritt. Eine Fremdfinanzierung des investierten Kapitals erhöht damit das Gesamtrisiko der Vermögensanlage. Für den Anleger kann dies zur Folge haben, dass er bei verspäteten, verringerten oder ganz ausfallenden Zinszahlungen aus seiner Vermögensanlage und/oder bei einem Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals weiterhin die Verbindlichkeiten der Fremdfinanzierung zu tragen hat. Sollte der Anleger diese Verbindlichkeiten nicht aus seinem weiteren Vermögen erfüllen können, kann dies die (Privat)Insolvenz des Anlegers bedeuten. Wirtschaftliche Risiken/Planabweichungen Bei den vom Emittenten vorgenommenen Planungsrechnungen handelt es sich um Zukunftsprognosen. Sie beruhen auf den Erwartungen und Annahmen der Geschäftsführung über ungewisse Ereignisse und Handlungen zum Zeitpunkt der Emission und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass die Prognoserechnungen von der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Planzahlen des Emittenten wesentlich abweichen. Dies kann für den Anleger zur Folge haben, dass die Bedingung des qualifizierten Nachrangs eintritt und es damit zu einer späteren, geringeren oder keiner Zahlung der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommen und somit ein Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals eintreten kann. Besonderes Risiko eines qualifizierten Nachrang-Darlehens Der Anleger hat bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen damit eine besondere Finanzierungsverantwortung: Im Falle einer finanziellen Krise (z. B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität), die zu einer Insolvenz des Emittenten führen kann, werden die Ansprüche des Anlegers gegen den Emittenten auf Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage nicht fällig. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Emittenten sind die Forderungen gegenüber dem Emittenten (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten des Emittenten. Das bedeutet, dass eine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger erst dann fällig wird, wenn der Emittent die finanzielle Krise überwunden hat. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall werden zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient, bevor die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigt werden können. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen ist daher in seiner Risikostruktur vergleichbar mit einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Für den Anleger bedeutet dies, dass er im Falle des Eintritts der Bedingung des qualifizierten Nachrangs eine verspätete, geringere oder keine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage erhält, was zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Risiko der Handelbarkeit/Übertragung der Vermögensanlage Die ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist für den Anleger während der Laufzeit bis zum ausgeschlossen. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung (Verkauf, Schenkung, Verpfändung) ist nicht möglich. Das bedeutet für den Anleger, dass er keine Möglichkeit hat, vor dem über das eingesetzte Kapital zu verfügen. Risiken der Anlageobjekte Bei der Errichtung und dem Betrieb von Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestehen bauliche, technische und klimatische Risiken, die zu einem geringeren Kapitalrückfluss aus den Anlageobjekten zum Emittenten führen können. Realisieren sich diese Risiken, kann dies dazu führen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Emittenten so sehr verschlechtert, dass die Bedingung des qualifizierten Nachrangs eintreten kann. Für den Anleger hätte dies zur Folge, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und er damit einen Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden kann. Semi-Blind-Pool Risiko Dem Emittenten ist zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage teilweise noch nicht bekannt, in welche weiteren Anlageobjekte er neben den dargestellten Anlageobjekten investiert. Insoweit handelt es sich um einen Semi-Blind-Pool. Die Qualität der Geschäftsführung des Emittenten ist maßgeblich, um rentable Anlageobjekte zu finden, in die investiert werden soll. Es sind Investitionskriterien festgelegt worden, die den Rahmen sämtlicher Investitionsentscheidungen bilden und die Mindeststandards setzen, die von den Anlageobjekten erfüllt sein müssen. Sind die Kriterien ungenau oder falsch spezifiziert, können Investitionen in unwirtschaftliche Anlageobjekte erfolgen. Dies kann für den Anleger zur Folge haben, dass er eine verspätete, geringere oder keine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage erhält und damit sein eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verliert. Steuerzahlungsrisiko Zwar führt der Emittent die aus den Zinszahlungen der Vermögensanlage an den Anleger resultierende Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallender Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Sollte sich jedoch das Steuerrecht dahingehend ändern, dass das Abführen der Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallender Kirchensteuer keine abgeltende Wirkung mehr hat, könnte die steuerliche Belastung des Anlegers steigen. Den Anleger könnten höhere Steuerzahlungsverpflichtungen treffen. Steuerzahlungsverpflichtungen würden für den Anleger einen geringeren Kapitalrückfluss nach Steuern zur Folge haben. Kann der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuern nicht aus seinem sonstigen Vermögen bestreiten, kann dies zur (Privat)Insolvenz des Anlegers führen. VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung Plus 2

6 6. Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile Der Emittent emittiert gleichzeitig zwei Vermögensanlagen ( WVV-Bürgerbeteiligung und WVV-Bürgerbeteiligung Plus ), deren Emissionsvolumen insgesamt maximal 2,5 Mio. beträgt, wobei nicht feststeht, wie hoch das jeweilige Emissionsvolumen der einzelnen Vermögensanlage sein wird. Bei der Vermögenanlage handelt es sich um qualifizierte Nachrang-Darlehen. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 500,00. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf ,00 begrenzt und müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Zeichnungssumme von über 1.000,00 bis ,00 hat der Anleger eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass er über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens ,00 verfügt oder seine Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 500,00 werden maximal qualifizierte Nachrang- Darlehen angeboten. 7. Verschuldungsgrad Auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses ( ) liegt der berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten bei 245,43 %. 8. Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Emittent ist auf dem Markt der Energieversorger tätig. Die wesentliche Grundlage für eine Zins- und Rückzahlung ist das jährliche wirtschaftliche Ergebnis des Emittenten. Die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten und damit auch die Fähigkeit, die vertraglich vereinbarte Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten, sind davon abhängig, dass der Anleger seine Zeichnungssumme einzahlt, der Emittent über das eingeworbene Nachrangdarlehens-Kapital im Rahmen der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage frei verfügen kann, die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten eintritt, die Bedingung des qualifizierten Nachrangs nicht eintritt, sich aus der Investition in die Anlageobjekte ein ausreichender Kapitalrückfluss ergibt, sich die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, die Kostenstruktur des Emittenten beibehalten wird und die Sicherstellung der Liquidität des Emittenten erfolgt. Wenn die vorstehenden Grundlagen für die Zins- und Rückzahlung eintreffen, wird der Emittent in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Zinsund Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten. Verbessern oder verschlechtern sich die Marktbedingungen, kann dies zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Liquidität des Emittenten führen, was die Fähigkeit, die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage leisten zu können, erhöhen oder verringern kann. Der Emittent ist auf dem Markt der Energieversorger ein etabliertes Unternehmen, welches ausweislich des letzten aufgestellten Jahresabschlusses ( ) über eine Bilanzumme von knapp über 200 Mio. verfügt und einen Jahresüberschuss nach Steuern und vor Gewinnabführung von 15,567 Mio. erzielt hat. Die Liquidität der Emittentin zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung wird auch bei schlechteren Marktbedingungen ausreichend hoch sein, um die Zins- und Rückzahlung aus der Vermögensanlage an den Anleger leisten zu können. 9. Kosten und Provisionen Für den Anleger können Kosten entstehen, wenn dieser seiner Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere seiner Anschrift und seiner Bankverbindung gegenüber dem Emittenten nachkommt oder seine Vermögensanlage an Dritte im Wege der Erbfolge überträgt. Die Höhe dieser Kosten ist unbekannt und kann nicht angegeben werden. Darüber hinausgehende, für den Anleger entstehende weitere Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind, existieren nicht. Die Internet-Dienstleistungsplattform erhält für die Zurverfügungstellung der Online-Plattform eine einmalige Gebühr für die Vermögensanlagen WVV-Bürgerbeteiligung und WVV Bürgerbeteiligung Plus in Höhe von jeweils 1.950,00, die vom Emittenten bezahlt wird. Für die eigentliche Vermittlung der Vermögensanlage erhält die Internet-Dienstleistungsplattform keine Entgelte oder sonstige Leistungen. Die Gesamthöhe der Kosten und der Provisionen, die die Internet-Dienstleistungsplattform von dem Emittenten für die Vermittlung der Vermögensanlage erhält, beträgt 0, Nichtvorliegen eines unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einflusses Der Emittent hat keinen unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einfluss im Sinne des 2a Abs. 5 VermAnlG auf das Unternehmen, das die Internet-Dienstleistungsplattform betreibt, genommen und wird auch in Zukunft keinen unmittelbaren oder mittelbaren maßgeblichen Einfluss auf die Internet-Dienstleistungsplattform nehmen. 11. Anlegergruppe Der Anleger sollte über einen mittelfristigen Anlagehorizont von bis zu fünf Jahren verfügen, da die Vermögensanlage eine feste Laufzeit bis zum aufweist. Der Anleger sollte in der Lage sein, einen Verlust von bis zu 100 % des eingesetzten Kapitals tragen zu können und das maximale Risiko (d.h. eine mögliche Privatinsolvenz) berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Vermögensanlagen- Informationsblattes ist eine nachträgliche Festlegung einer Anlegergruppe hinsichtlich der Bezeichnung der Anlegergruppe im Sinne der 67, 68 Wertpapierhandelsgesetz und hinsichtlich der erforderlichen Kenntnis und Erfahrung des Anlegers zur Zeichnung der Vermögensanlage nicht mehr möglich. 12. Hinweise Die inhaltliche Richtigkeit des Vermögensanlagen-Informationsblattes unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter/Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offengelegte Jahresabschluss zum ist bei der Stadtwerke Würzburg AG, Haugerring 5, Würzburg erhältlich und ist zudem im elektronischen Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben worden ist. Bestätigung Ich habe den Warnhinweis nach 13 Abs. 4 VermAnlG auf Seite 1 vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen. Anleger Frau Herr Vorname, Nachname Ort, Datum Unterschrift Anleger VIB Qualifiziertes Nachrang-Darlehen WVV-Bürgerbeteiligung Plus 3

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