Vermögensanlagen-Informationsblatt zu der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG

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1 Vermögensanlagen-Informationsblatt zu der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Art der Vermögensanlage Nachrangige Namens-Schuldverschreibung Produktbezeichnung 1A Invest Laufzeit der Vermögensanlage Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags (bei Einmalzahlungen) oder der ersten Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Kündigung, Kündigungsfrist Eine Kündigung der Vermögensanlage kann sowohl durch den Anleger als auch durch die Emittentin erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage jeweils zum Ablauf weiterer sechs Monate unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Davon unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Anbieter/Emittentin 1A Invest 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Abbach (Geschäftsanschrift: Deutenhof 4, Bad Abbach) Anlegergruppe Die Vermögensanlage zielt sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerlichen Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Anlageobjekte Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen für die Vergabe einer Finanzierung an die 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehender Immobilienprojekte in Höhe von Euro ,- sowie die Bildung einer Liquiditätsreserve in Höhe von Euro ,- genutzt werden. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Eine konkrete Ausgestaltung des Finanzierungsvertrages ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Der Finanzierungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Im Rahmen der Ausgestaltung des Finanzierungsvertrages wird die Emittentin jedoch auf die Konditionen der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Rücksicht nehmen. Insbesondere sollen aus dem Rückfluss des Finanzierungsvertrages die Ansprüche der Anleger auf Zinsen sowie Rückzahlungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung bedient werden. Nach den Planungen wird es sich bei der Finanzierung um besicherte Darlehen handeln. Die Besicherung soll in Form von Grundschulden erfolgen. Die Gesamtdarlehenssumme wird nicht in einer Summe an die 1A Immo GmbH & Co. KG gezahlt, sondern entsprechend dem Mittelzufluss aus der Emission der angebotenen Namens-Schuldverschreibung 1 A Invest in Tranchen unterschiedlicher Höhe. Erste Rückzahlungen der 1A Immo GmbH & Co. KG sollen nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren, erstmalig im Jahr 2018, erfolgen. Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlagen Anlageziel der Vermögensanlage ist es, nachhaltige und langfristige Erträge aus dem Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG in Form von Zinsen zu erzielen. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht den Abschluss eines besicherten Darlehensvertrages mit der 1A Immo GmbH & Co. KG vor. Dabei soll die Besicherung des Darlehens durch Grundschulden erfolgen. Die Mittel aus dem Darlehen werden dann seitens der 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung verschiedener Immobilienprojekte genutzt. Der Finanzierungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Im Rahmen der Ausgestaltung des Finanzierungsvertrages wird die Emittentin jedoch auf die Konditionen der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Rücksicht nehmen. So soll der jeweilige Darlehensbetrag mit einem Zins von 8 % bedient werden. Ferner sollen erste Rückzahlungen der 1A Immo GmbH & Co. KG nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren, erstmalig im Jahr 2018, erfolgen. Konkrete Immobilienprojekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei der Identifikation und Auswahl von möglichen Immobilienprojekten wird ausschließlich in Wohn- und gemischt genutzte Immobilienprojekte investiert. Grundsätzlich kommen nur solche Immobilienprojekte für eine Investition infrage, die die Investitionskriterien erfüllen (siehe Abschnitt Anlageobjekte Immobilienprojekte der 1A Immo GmbH & Co. KG (mittelbare Anlageobjekte) Seite 38 und 39 des Verkaufsprospektes). Wichtigster Bestandteil der Anlagepolitik der Vermögensanlage ist eine durchgeführte Due Diligence-Prüfung jedes einzelnen Immobilienprojekts. Danach wird die Auswahl möglicher Immobilien nach qualitativen Merkmalen optimiert und die endgültige Investitionsauswahl getroffen. Die Anlagestrategie der Vermögensanlage besteht darin, durch Einhaltung der Anlagepolitik der Vermögensanlage aus der Vergabe der Finanzierung an die 1 A Immo GmbH & Co. KG gewinnbringende Ergebnisse aus der Realisierung von Immobilienprojekte und somit aus der Geschäftstätigkeit der 1A Immo GmbH & Co. KG zu erzielen. Die 1A Immo GmbH & Co. KG wird die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht nur in eine Immobilie investieren, sondern ein Portfolio aus verschiedenen Immobilien aufbauen, um so stabile Einnahmen zu erzielen. Risiken Die angebotene Vermögensanlage ist mit speziellen Risiken behaftet. Nachfolgend können nicht sämtliche Risiken aufgeführt werden; auch die nachfolgend aufgeführten Risiken können in diesem Rahmen nicht abschließend erläutert werden. Maximalrisiko Über den Totalverlust der Vermögensanlage zzgl. Agio hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Risiken aus dem Finanzierungsvertrag Da die 1A Invest 2 GmbH & Co. KG (Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche) in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages investieren wird, die diese wiederum für die Finanzierung von Immobilien nutzen wird, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus der Vergabe von den besicherten Darlehen geplanten Erträge nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse der jeweiligen Investition nicht den Erwartungen entsprochen haben; die in die Finanzierungen investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von Insolvenzen wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt geringere als die erwarteten Ergebnisse des eingesetzten Kapitals ergeben können; im Falle eines Sicherungsfalles die Besicherung der Finanzierung nicht werthaltig ist oder ihr Wert nicht ausreicht um die Finanzierungssumme vollständig abzudecken. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Ferner sind die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von den Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG und deren Immobilienprojekte abhängig. Insoweit stellen die Risiken aus dem Bereich der Immobilien mittelbar auch Risiken für die Emittentin und den Anleger dar. Daher wird auch auf die nachfolgenden Ausführungen unter dem Abschnitt Risiken aus dem Geschäftsbereich Immobilien verwiesen. Risiken aus dem Geschäftsbereich Immobilien Die 1A Immo GmbH & Co. KG ist im Immobilienbereich tätig und damit den typischerweise mit diesem Markt verbundenen Risiken ausgesetzt und insbesondere von den Rahmenbedingungen sowie der Marktentwicklung abhängig. Dies gilt sowohl für Direktinvestitionen in Immobilien als auch für mittelbare Investitionen. Insbesondere können branchenspezifische Risiken dadurch eintreten, dass: durch eine Angebotsverknappung und höhere Kaufpreise bei der Identifizierung und dem Erwerb von Handels- und Bestandsobjekten die Ertragslage negativ beeinflusst werden könnte; sich durch eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken und durch ungünstigere Finanzierungskonditionen sowohl auf Seiten der 1A Immo GmbH & Co. KG als auch auf Seiten der Erwerber Investitionshemmnisse bzw. Absatzschwierigkeiten und verringerte Auszahlungen an die Emittentin ergeben könnten; Fehleinschätzungen bei der Auswahl geeigneter Handelsimmobilien den Verkauf der Objekte zu den geplanten Preisen erschweren könnten, was sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der 1A Immo GmbH & Co. KG auswirken könnte; sich aufgrund verschlechternder Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen der Standort für eine Immobilie negativ entwickelt und damit eine nachteilige, noch nicht bekannte erhebliche Tatsachen zur Folge hätte; sich weitere Entwertungen der zukünftigen Immobilieninvestitionen aus Lärm oder Immissionsbelästigungen ergeben; sich aufgrund der noch nicht bekannten Immobilienobjektinvestitionen keine Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit, Bauqualität, eingeschränkte Wiederverkäuflichkeit, mangelhafte Objekterträge usw.) gemacht werden können; sich bei Neubauten oder Objektsanierungen höhere als die geplanten Kosten und/oder unvorhergesehene Zusatzaufwendungen sowie Vermietungs- und /oder Verkaufsrisiken ergeben; sich aufgrund noch nicht abgesicherter Objektzwischen- und endfinanzierungen nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen für die 1A Immo GmbH & Co. KG Seite von 3

2 ergeben; eine Veräußerung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgt und sich hieraus negative wirtschaftliche Auswirkungen ergeben; bei auslaufenden Mietverträgen eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen könnte und dass sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen ergeben; sich aus geringeren als angenommenen Restlaufzeiten für Mietverträge nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen bei einer Immobilienveräußerung ergeben; sich aufgrund zu geringer Instandhaltungsvorsorgen negative Abweichungen bei den geplanten Auszahlungen ergeben könnten; Instandhaltungsrücklagen für Verschleißteile (Dach, Fenster, Fassade, Heizung etc.) nicht ausreichend gebildet wurden und sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Entwicklungen ergeben; sich infolge eines nicht hinreichend geplanten bauteilspezifischen Verschleißes die der Planung zugrunde gelegten jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen geringer sind als die zu berücksichtigenden Instandhaltungsrücklagen, wobei vorliegend die relevanten nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen als Folge der erst zukünftigen Investitionsentscheidungen nicht beziffert werden können; sich die Marktsituation vor Ort durch Aktivitäten von Wettbewerbern nachteilig für das Unternehmen verändert; notwendige spätere Instandhaltungen wegen ggf. mangelnder Liquidität nicht oder nicht hinreichend durchgeführt werden können und dies nachteilige Auswirkungen auf die Anschlussmietverträge bzw. auf Verkaufspreise haben könnte; die kalkulierten zukünftigen Mieterträge bzw. Verkaufserlöse nicht in der geplanten Höhe entstehen. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer Risiken der nachfolgend aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG kommen, so dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Vertragserfüllungsrisiko Aufgrund der geplanten Investitionen in die 1A Immo GmbH & Co. KG sind die Ergebnisse der Emittentin von den Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG abhängig. Die Ergebnisse der 1A Immo GmbH & Co. KG sind unter anderem davon abhängig, dass etwaige Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den mit ihnen eingegangenen Verträgen einhalten. Vertragsverletzungen der Vertragspartner und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten können zur Kündigung oder Nichterfüllung von Verträgen führen. In dem Fall, dass ein oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht ebenfalls das Risiko, dass kalkulierte Einnahmen nicht realisiert werden können und neue Verträge mit anderen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen. Gleiches gilt bei wirtschaftlich nachteiliger Entwicklung von Vertragspartnern der 1A Immo GmbH & Co. KG auftreten. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte dazu führen, dass die 1A Immo GmbH & Co. KG geringere Ergebnisse erwirtschaften würde, so dass die Zinsund/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Semi-Blind-Pool-Risiko Die mittelbaren Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG ab und damit von der Auswahl der jeweiligen mittelbaren Anlageobjekte durch diese. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln. Dies kann zu geringeren Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG führen. Es besteht das Risiko, dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko auf Ebene der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch Darlehen von Kreditinstituten durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von weiterem Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte zu geringeren Ergebnisse der Emittentin führen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Verträge über Darlehen mit Kreditinstituten vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko auf Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG Die Finanzierung der Immobilien, in welche die 1A Immo GmbH & Co. KG zu investieren plant, kann teilweise über Fremdfinanzierungen erfolgen. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten ausbleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzelne Finanzierungen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Projekte entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko aufgrund von Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Dies hat den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio für den Anleger zur Folge. Risiko Rangstellung Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio zu Folge. Bindungsfrist und Kündigung Eine Kündigung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung kann erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit endet nach zwei vollen Kalenderjahren nach dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung ganz oder teilweise durch Fremdmittel (z. B. Bankdarlehen) zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung aus seinem sonstigen Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Aufsichtsrechtsrisiko Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergriffen werden und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage angeordnet werden kann. Für den Fall, dass die Emittentin zum Zeitpunkt der Rückabwicklung nicht über die entsprechende Liquidität verfügt, kann es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio kommen. Konkrete Risikodarstellung Eine konkretere Risikodarstellung bezüglich der Vermögensanlage und der Emittentin erfolgt in dem entsprechenden Verkaufsprospekt (Stand: 29. November 2016) im Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 23 bis 32. Verschuldungsgrad Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch kein Jahresabschluss vor, sodass kein auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad der Emittentin ermittelbar ist. Seite von 3

3 Jahresabschluss Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zukünftig zur kostenlosen Ausgabe bei der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG, Deutenhof 4, Bad Abbach bereitgehalten. Kapitalrückzahlung Der Anleger hat nach Kündigung bzw. am Ende der Laufzeit vorbehaltlich der Regelungen des qualifizierten Rangrücktritts und des Zahlungsvorbehalts einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe seines eingezahlten Anlagebetrages. Szenarien für die Kapitalrückzahlung am Laufzeitende: Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung: Rückzahlung des Anlagebetrages Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung: Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer unerwartet negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin kann es damit zu einem Teil- oder Totalverlust des gezeichneten Anlagebetrages zzgl. Agio kommen. Erträge Der Anleger hat ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag, an dem der Anlagebetrag des Anlegers auf dem Konto der Emittentin gutgeschrieben worden ist) gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Laufzeit der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest und beträgt im 1. Laufzeitjahr: 4,9 % p. a. des Anlagebetrags; im 2. Laufzeitjahr: 5,4 % p.a. des Anlagebetrags; im 3. Laufzeitjahr: 5,9 % p. a. des Anlagebetrags; im 4. Laufzeitjahr: 6,4 % p. a. des Anlagebetrags und ab dem 5. Laufzeitjahr: 6,9 % p. a. des Anlagebetrags. Szenarien für die Zahlung der Erträge: Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung: Die prognostizierte Ausschüttung von ca. 4,9 % p. a. des valutierten Anlagebetrags im ersten Laufzeitjahr, 5,4 % p. a. des Anlagebetrags im zweiten Laufzeitjahr, 5,9 % p. a. im dritten Laufzeitjahr, 6,4 % p. a. im vierten Laufzeitjahr sowie 6,9 % p. a. ab dem fünften Laufzeitjahr bis zum Ende der Laufzeit werden erreicht. Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung: Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer unerwartet negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz des Emittenten besteht somit keine Gewähr, dass die vertraglich vereinbarten Zinsen an den Anleger gezahlt werden. Es kann damit zu einem Totalverlust des Zinszahlungsanspruches kommen. Kosten Bei Erwerb: Neben dem Erwerbspreis hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag. Bei Einmaleinlage beträgt der Mindestanlagebetrag Euro 5.000,-. Bei Rateneinlage beträgt die monatliche Mindestrate Euro 100,-. Die Rateneinzahldauer entspricht der Laufzeit der Vermögensanlage, d. h. mindestens 24 Monate. Bei Erbringung der monatlichen Mindestrate von Euro 100,- und einer Ratenzahldauer von mindestens 24 Monaten beträgt der Mindestanlagebetrag bei Ratenzahlung dementsprechend Euro 2.400,-. Im Bestand: Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten sowie die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Bei Veräußerung: Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Bei Ausscheiden: Bei einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlage ist die Emittentin berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von bis zu 10 % des gezeichneten Anlagebetrags zu erheben. Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen. Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen betragen bei Vollplatzierung Euro ,-, dies entspricht 10 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Diese werden teilweise durch das bei der Platzierung der Vermögensanlage vereinnahmte Agio (5 % des Gesamtbetrags) in Höhe von Euro ,- gedeckt.. Wichtige Hinweise: BaFin Das Vermögensanlagen-Informationsblatt unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Haftung Anlageentscheidung Verkaufsprospekt und Vermögensanlagen-Informationsblatt Stand: Anzahl der bisherigen Aktualisierungen: Haftungsansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angaben können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist und wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. Die in diesem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angaben geben lediglich die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage im Überblick wieder. Diese Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung der Vermögensanlage dar. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben, Aussagen und Prognosen haben rein informativen Charakter. Die Anbieterin weist deutlich darauf hin, dass eine Anlageentscheidung ausschließlich auf der Grundlage der detaillierten Informationen im Verkaufsprospekt der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG (Stand: 29. November 2016) mit den dort beschriebenen Risiken getroffen werden sollte. Der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie etwaige Nachträge kann kostenlos bei der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG, Deutenhof 4, Bad Abbach angefordert werden. 29. November Ich habe das vorliegende Vermögensanlagen-Informationsblatt einschließlich des auf Seite 1 unter der Überschrift hervorgehobenen Warnhinweises zur Kenntnis genommen. Ort; Datum Vorname des Anlegers Nachname des Anlegers Unterschrift des Anlegers Seite von 3

4 VERKAUFSPROSPEKT Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

5 Inhalt 1. Inhalt 1. Inhalt Verantwortung für den Verkaufsprospekt Zusammenfassung des Angebotes... 5 Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick... 5 Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben im Überblick... 8 Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Die für den Anleger entstehenden weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind Provisionen Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Darstellung der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Abschließender Risikohinweis Geschäftstätigkeit und Markumfeld der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Geschäftstätigkeit Marktumfeld Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin Investitionsvorhaben der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Anlageobjekte Realisierungsgrad Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) Rechtliche Grundlagen Unternehmensdaten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung (Vermögensanlage) Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer Sonstige Steuern Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) Finanzanhang Eröffnungsbilanz der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG zum 23. November Zwischenübersicht der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG zum 30. September Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Hinweise zur Zeichnung

6 Inhalt Prospektunterlagen prüfen Zeichnungsschein Widerruf Einzahlungen Informationen für den Verbraucher Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Vermögensanlage

7 Verantwortung für den Verkaufsprospekt 2. Verantwortung für den Verkaufsprospekt Anbieterin und Emittentin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung 1A Invest sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Sitz: Bad Abbach Geschäftsanschrift: Deutenhof Bad Abbach Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Bad Abbach, 29. November 2016 (Datum der Prospektaufstellung) Andrea Stilp, Geschäftsführerin der 1A Invest Verwaltungs-GmbH als Komplementärin der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird

8 Zusammenfassung des Angebotes Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick 3. Zusammenfassung des Angebotes Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick Emittentin/Anbieterin/ Prospektverantwortliche Sitz/Geschäftsanschrift Rechtsform/ Registergericht Geschäftsführung der Emittentin Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) Geschäftstätigkeit der Emittentin Vermögensanlage Verbriefung Erwerbspreis 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Deutenhof 4, Bad Abbach Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRA 9268 Komplementärin 1A Invest Verwaltungs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Stilp Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Mit diesem Verkaufsprospekt wird eine Vermögensanlage in Form einer auf den Namen des Anlegers lautenden nachrangigen Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung 1A Invest zum Erwerb angeboten. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung gewährt das Recht auf Rückzahlung des jeweiligen Anlagebetrags am Ende der Laufzeit sowie auf Zahlung einer festen Verzinsung des Anlagebetrags während der Laufzeit. Es handelt sich um eine nachrangige Namens- Schuldverschreibung, wenn die Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin nachrangig befriedigt werden, d. h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurückverlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Seite 94 und Seite 95). Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro ,-. Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag (100 %) der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung. Bei einem Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage von Euro und einer Stückelung von Euro 50,- werden maximal nachrangige Namens-Schuldverschreibungen begeben. Eine Verbriefung erfolgt nicht. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Einmalzahlung: Der Mindestanlagebetrag beträgt Euro 5.000,- (100 Stück). Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- restfrei teilbar sein. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Ratenzahlung: Die monatliche Mindestrate beträgt Euro 100,- (2 Stück). Höhere monatliche Einzahlungen müssen restfrei durch Euro 50,- teilbar sein. Die Rateneinzahldauer entspricht der Laufzeit der Vermögensanlage, d. h. mindestens 24 Monate. Bei Erbringung der monatlichen - 5 -

9 Zusammenfassung des Angebotes Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick Mindestrate von Euro 100,- und einer Ratenzahldauer von mindestens 24 Monaten beträgt der Mindestanlagebetrag bei Ratenzahlung dementsprechend Euro 2.400,-. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Agio Begebungszeitpunkt Laufzeit und Kündigung Zinssatz Zinslauf Fälligkeit der Zinsen Kapitalrückzahlung Rückzahlungsbetrag 5 % des Erwerbspreises Tag, an welchem der Anlagebetrag (bei Einmalzahlungen) oder die erste Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin gut geschrieben worden ist. Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags (bei Einmalzahlungen) oder der ersten Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage jeweils zum Ablauf weiterer sechs Monate unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Davon unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Emittentin ist berechtigt, nach Ablauf der Mindestlaufzeit die nachrangige Namens-Schuldverschreibung vollständig oder quotal zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Eine einvernehmliche Beendigung der Vermögensanlage 1A Invest ist zulässig. Dabei kann der Anleger die Beendigung der Vermögensanlage bei der Emittentin beantragen. Die Emittentin kann frei über die Annahme eines solchen Antrags entscheiden. Es handelt sich nicht um eine Kündigung, sondern um eine Vereinbarung zwischen Anleger und Emittentin hinsichtlich einer Beendigung der Vermögensanlage. Die Vermögensanlage wird ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt verzinst. Der Zinssatz ist abhängig von der Laufzeit und ergibt sich wie folgt: 1. Laufzeitjahr: 4,9 % p. a. des Anlagebetrags; 2. Laufzeitjahr: 5,4 % p.a. des Anlagebetrags; 3. Laufzeitjahr: 5,9 % p. a. des Anlagebetrags; 4. Laufzeitjahr: 6,4 % p. a. des Anlagebetrags; Ab dem 5. Laufzeitjahr: 6,9 % p. a. des Anlagebetrags. Der erste Zinslauf der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet am 31. Dezember Jeder weitere Zinslauf beginnt am 01. Januar eines Kalenderjahres und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. Vier Wochen nach Ablauf eines Zinslaufes. Erstmalig am 29. Januar Der Anleger hat am Ende der Laufzeit vorbehaltlich der Regelungen des qualifizierten Rangrücktritts und des Zahlungsvorbehalts einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe seines eingezahlten Anlagebetrags. 100 % des Anlagebetrags

10 Zusammenfassung des Angebotes Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick Zahlungsvorbehalt Nachzahlung Übertragbarkeit Besteuerung Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Seite 94 und Seite 95). Die Forderungen aus der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst sind mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Abtretung ab Anlagebeträgen von Euro 50,- und im Übrigen einem Vielfachen von Euro 50,- möglich. Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung 1A Invest beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung, jedoch spätestens am 31. Dezember Die angebotene Vermögensanlage soll nach Ablauf der Gültigkeit dieses Verkaufsprospektes (zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes) mit gültigen Folgeprospekten bis spätestens zum 31. Dezember 2019 öffentlich angeboten werden. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Angesprochene Anlegerkreise Die Vermögensanlage zielt sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage (Seite 23 bis 32) dargestellten Risiken bewusst sein

11 Zusammenfassung des Angebotes Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben im Überblick Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben im Überblick Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin wird die Finanzierung von Immobilienprojekten der 1A Immo GmbH & Co. KG sein. Dahingehend wird die Emittentin mit der 1A Immo GmbH & Co. KG einen entsprechenden Finanzierungsvertrag abschließen. Art der Finanzierung werden besicherte Darlehen sein. Die Besicherung soll in Form von Grundschulden erfolgen. Entsprechend dem Zufluss aus der Emission der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest sollen dann sukzessive die Investitionen der Emittentin aufgrund des Finanzierungsvertrages in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG zur Realisierung verschiedener Immobilienprojekten erfolgen. Weitere unternehmerische Tätigkeiten bzw. Investitionen wird die Emittentin nicht vornehmen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Immobilienprojekte seitens der 1A Immo GmbH & Co. KG noch nicht fest. Es bestehen allerdings Investitionskriterien, die bei den geplanten Investitionen zu beachten sind. Eine detaillierte Darstellung des Investitionsvorhabens der Emittentin sowie der Investitionskriterien der 1A Immo GmbH & Co. KG zu den Immobilien kann dem Kapital Investitionsvorhaben der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf den Seiten 36ff. entnommen werden. Der nachfolgenden Abbildung kann die Investitionsstruktur entnommen werden: Besichertes Darlehen 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Emittentin 1A Immo GmbH & Co. KG Projektgesellschaft Zinsen Zinsen Anlagebetrag Investition Erträge Anleger Immobilienprojekte - 8 -

12 Zusammenfassung des Angebotes Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 29. November Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlage neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Emittentin oder der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Veröffentlichungspflicht gemäß 11a Vermögensanlagengesetz Die Emittentin der Vermögensanlage ist nach Beendigung des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlage verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf sie oder die von ihr emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung entfällt mit vollständiger Tilgung der Vermögensanlage. Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle 1A Invest 2 GmbH & Co. KG, Deutenhof 4, Bad Abbach bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen- Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet

13 Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers 4. Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zzgl. Agio zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung Seite 94 und Seite 95). Die Forderungen aus der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die für den Anleger entstehenden weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind Bei Erwerb der Vermögensanlage hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Vermögensanlage, die Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten sowie die Aufwendungen für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Eine einvernehmliche Beendigung der Vermögensanlage 1A Invest ist zulässig. Es handelt sich nicht um eine Kündigung, sondern um eine Vereinbarung zwischen Anleger und Emittentin hinsichtlich einer Beendigung der Vermögensanlage. Bei einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlage ist die Emittentin berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von bis zu 10 % des gezeichneten Anlagebetrags zu erheben. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung Euro ,-. Das entspricht 10 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage. Diese werden teilweise durch das bei der Platzierung der Vermögensanlage vereinnahmte Agio (5 % des Gesamtbetrags) in Höhe von Euro ,- gedeckt

14 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung 5. Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine nachrangige Namens- Schuldverschreibung mit fester Verzinsung des eingezahlten Anlagebetrags und dem Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags. Eine Beendigung der Vermögensanlage ist nur durch Kündigung möglich. Eine erstmalige ordentliche Kündigung kann zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags (bei Einmalzahlungen) oder der ersten Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) ausgeübt werden. Bei Kündigung hat der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotene Vermögensanlage ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D. h., das der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Seite 94 und Seite 95). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags. Die Emittentin plant, die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in die Vergabe von Finanzierungen in Form besicherter Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehender Immobilienprojekte zu investieren. Aufgrund dessen sind wesentliche Grundlagen für die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage die planmäßige Investition in das unmittelbaren Anlageobjekt (Vergabe von Finanzierungen in Form besicherter Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG) und die damit verbundene Erzielung des Anlageziels der Vermögensanlage, nachhaltige und langfristige Erträge aus dem Finanzierungsvertrag in Form von Zinsen zu generieren. Ein entsprechender Finanzierungsvertrag ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht geschlossen. Die genauen Konditionen werden bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien festgelegt. Laut den Kalkulationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wird von einer Verzinsung in Höhe von 8 % des Darlehensbetrags ausgegangen (PROGNOSE). Wesentliche Bedingungen für die Erzielung der Erträge aus dem Finanzierungsvertrag und die damit verbundenen bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen/Rückzahlungen) sind, dass der Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG entsprechend den Vorstellungen der Emittentin abgeschlossen wird, sich die Immobilienprojekte der 1A Immo GmbH & Co. KG prognosegemäß entwickeln und die 1A Immo GmbH & Co. KG ausreichende Ergebnisse erwirtschaftet, um Zinszahlungen/Rückzahlungen an die Emittentin vorzunehmen. Wesentliche Voraussetzung für die Erzielung der Erträge aus dem Finanzierungsvertrag ist, dass die 1A Immo GmbH & Co. KG Erträge aus der Realisierung von Immobilienprojekten (An- und Verkauf) und die damit verbundenen Zahlungen (Zinsen/Rückzahlungen) an die Emittentin erzielt. Dabei sind die Qualität der Immobilien, die Entwicklung des jeweiligen Standortes und die Nachfrage nach entsprechenden Immobilien entscheidend. Handelt es sich um eine Immobilie in einem strukturstarken Standort, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs, so besteht eine entsprechende Marktnachfrage hinsichtlich der Weiterveräußerung. Ebenso die derzeit noch vorhandene Knappheit an entsprechenden Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolregionen, führt zu einer erhöhten Marktnachfrage. Aufgrund einer erhöhten Marktnachfrage ist es möglich die Immobilie mit entsprechenden Aufschlägen zu veräußern. Die 1A Immo GmbH & Co. KG wird an Standorten investieren, in welchen positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen existieren und der 1A Immo GmbH & Co. KG unmittelbar sowie der Emittentin mittelbar entsprechende Bedingungen für die Erreichung ihrer Ziele bieten. Konkrete Standorte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest

15 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Auch der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existierende Immobilienmarkt lässt positive Rückschlüsse auf die Erreichung des Anlageziels und somit auf das Erreichen der bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen/Rückzahlungen) zu. Begriffe wie Eurokrise, Realzinsfalle oder auch die schwankenden Kapitalmärkte beschäftigen nicht nur die Medien, sondern auch Investoren. Insbesondere institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland wie Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Family Office sehen Immobilien als wichtigen Baustein für die Vermögensstruktur in unruhigen Zeiten. Die niedrigen Zinsen für Immobilientransaktionen in Deutschland verstärken hierbei die Attraktivität zusätzlich bei nationalen und internationalen Kaufinteressenten. Allein im Jahr 2013 wurde in Deutschland in gewerbliche und private Immobilien im Wert von Euro 183,3 Mrd. investiert, laut Schätzungen des Immobilienverbandes IVD. Dieser Wert liegt etwa Euro 15 Mrd. bzw. 9 % höher als im Vorjahr. Die Qualität einer Immobilie kann sich während der Realisierung abweichend von den Planungen negativ verändern, wodurch eine Veräußerung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem Finanzierungsvertrag erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein können. Auch kann sich während der Realisierung eines Immobilienprojektes die Nachfrage an entsprechenden Immobilien aufgrund eines Überangebots negativ entwickeln, wodurch ebenfalls eine Veräußerung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem Finanzierungsvertrag erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein können. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sollte sich die Auswahl der 1A Immo GmbH & Co. KG als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zinsansprüche der Anleger gefährdet sein. Die Strategie der 1A Immo GmbH & Co. KG beruht auf dem Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Portfolio der 1A Immo GmbH & Co. KG soll aus mehreren Anlageobjekten bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage geschaffen werden, um so die Zins- und Rückzahlungsansprüche sowohl der Emittentin als auch an die Anleger zu erfüllen. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten der Emittentin. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Mitteln aus der Auflösung des Finanzierungsvertrages erfolgen. Nach den Planungen sollen im Jahr 2018 erste Rückzahlungen der Darlehen von der 1A Immo GmbH & Co. KG an die Emittentin erfolgen, welche dann für die Rückzahlung der nachrangigen Namen-Schuldverschreibung 1A Invest genutzt werden sollen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Die vorstehenden Grundlagen und Bedingungen sind wesentlich für Zins- und Rückzahlungen der Vermögensanlage, damit die Emittentin die kalkulierten Einnahmen erzielt. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten. Wenn die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen nicht eingehalten werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger kommen (siehe hierzu die Darstellung der Risiken im Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 23 bis 32)

16 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG 6. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Plan-Bilanzen (PROGNOSE) AKTIVA Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Forderungen gegen verbundene Unternehmen III. Kassen und Bankbestand Bilanzsumme PASSIVA Euro Euro Euro Euro A. Eigenkapital Kommanditkapital Verlustvortrag Gewinnvortrag Jahresüberschuss B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten aus nachrangiger Namens-Schuldverschreibung Bankverbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten Bilanzsumme Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (PROGNOSE) Euro Euro Euro Euro Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erlöse Marketing- und Vertriebsaufwand sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge Zinsaufwand Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Gewerbesteuer Jahresüberschuss

17 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Plan-Liquiditätsrechnungen (PROGNOSE) Euro Euro Euro Euro Jahresüberschuss nicht liquiditätswirksame Aufwendungen nicht liquiditätswirksame Erträge Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens Auszahlungen aus Investitionen in Anlagevermögen Cash-Flow Investitionstätigkeit Einzahlungen Gesellschafter Auszahlungen Gesellschafter/ verbundene Unternehmen Rückflüsse aus der 1A Immo GmbH & Co. KG Einzahlungen nachrangige Namens Schuldverschreibung Auszahlungen nachrangige Namens Schuldverschreibung Cash-Flow Finanzierung Summe Cash-Flow verfügbare Mittel zu Beginn des Jahres verfügbare Mittel am Ende des Jahres Veränderung Erläuterungen Plan-Bilanzen Aktiva Das Umlaufvermögen beinhaltet plangemäß die an die 1A Immo GmbH & Co. KG vergebenen Darlehen aufgrund des Finanzierungsvertrages zum Zwecke der Realisierung von Immobilienprojekten. Bei der 1A Immo GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditistin der Emittentin, so dass es sich bei den Darlehen um Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt. Ferner weist das Umlaufvermögen den Bestand an liquiden Mitteln aus, die als Bankguthaben geführt werden. Passiva Im Eigenkapital wurden das Kommanditkapital in Höhe von Euro ,-, der Gewinn- und Verlustvortrag sowie der prognostizierte Jahresüberschuss der Emittentin ausgewiesen. Nach den Prognosen geht die Emittentin für das laufende Geschäftsjahr 2016 und die folgenden drei Geschäftsjahre von einem Jahresfehlbetrag aus. Nach Planungen der Emittentin werden keine Rückstellungen für Steuern oder sonstige Rückstellungen im laufenden sowie in den folgenden drei Geschäftsjahren gebildet. Unter den Verbindlichkeiten aus nachrangiger Namens-Schuldverschreibung ist für das Geschäftsjahr 2016 das Kapital aus der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen nachrangigen Namens- Schuldverschreibung ausgewiesen. Nach den Prognosen der Emittentin wird die mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Vermögensanlage 1A Invest im Jahr 2016 in Höhe von Euro platziert sein. Im Geschäftsjahr 2019 wird nach den Planungen die mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Vermögensanlage 1A Invest vollständig platziert sein. In dem ausgewiesenen Geschäftsjahr 2019 plant die Emittentin die Emission weiterer Vermögensanlagen, deren Mittelzufluss ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen ist

18 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden seitens der Emittentin nicht erzielt. Die Emittentin plant Investitionen in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG. Dadurch erzielt sie Zinserträge. Sonstige betriebliche Erlöse Unter dieser Position ist das bei der Emission der Vermögensanlage bzw. weiterer Vermögensanlagen vereinnahmte Agio. Die Anleger haben bei Erwerb der Vermögensanlage ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Marketing- und Vertriebsaufwand In dieser Position sind die Provisionen für die Vermittlung der angebotenen Vermögensanlage sowie nachfolgender Emissionen von Vermögensanlagen enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen die laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Miete. Zinserträge In den Zinserträgen werden die prognostizierten Einnahmen der Emittentin aus der geplanten Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung von Immobilienprojekte ausgewiesen. Dabei wird von einer Verzinsung des jeweiligen Darlehens ausgegangen, welche im Durchschnitt über den Zinssatz, der auf die nachrangige Namens- Schuldverschreibung zu zahlen ist liegt. In der Kalkulation wurde von einer Verzinsung in Höhe von 8 % des Darlehensbetrags ausgegangen. Zinsaufwand Auf die mit diesem Verkaufsprospekt angebotene nachrangige Namens-Schuldverschreibung 1A Invest zahlt die Emittentin je nach Beteiligungsjahr Zinsen in Höhe 4,9 % p. a. bis 6,9 % p.a. des Anlagebetrags. Diese wurden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ausgewiesen ist der Saldo aus den vorgenannten Positionen. Gewerbesteuer Nach den Planungen hat die Emittentin für das laufende sowie die drei folgenden Geschäftsjahr keine Gewerbesteuer zu leisten. Jahresüberschuss Ausgewiesen ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abzgl. der Gewerbesteuer. Plan-Liquiditätsrechnungen Jahresüberschuss/Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Ausgewiesen ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Emittentin abzgl. der Gewerbesteuer (siehe hierzu Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf Seite 13)

19 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Einzahlungen Gesellschafter Diese Position enthält für das Geschäftsjahr 2016 das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kommanditkapital der Emittentin von Euro ,-. Auszahlungen Gesellschafter/verbundenen Unternehmen Die Nettoeinnahmen aus der Emission der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage sowie weiterer geplanter Emissionen werden aufgrund eines noch zu schließenden Finanzierungsvertrags in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung von Immobilienprojekte investiert. Dabei handelt es sich um eine Kommanditistin der Emittentin. Der prognostizierte Investitionsbetrag wurde unter dieser Position ausgewiesen. Rückflüsse aus der 1A Immo GmbH & Co. KG Ausgewiesen sind Rückzahlungen der 1A Immo GmbH & Co. KG an die Emittentin aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages. Die Höhe der Rückzahlungen entspricht der Höhe der prognostizierten Rückzahlungen an die Anleger der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest Einzahlungen nachrangige Namens-Schuldverschreibung Diese Position enthält für das Jahr 2016 die Einzahlungen auf der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen und platzierten nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest Die Einzahlung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung kann durch Einmalzahlung oder Ratenzahlung erfolgen. Ausgewiesen sind die entsprechenden Mittelzuflüsse. Ferner sind in dem Geschäftsjahr 2019 die platzierten Gesamtbeträge nachfolgender Emissionen von Vermögensanlagen enthalten. Auszahlungen nachrangige Namens-Schuldverschreibung Ausgewiesen sind geplante Rückzahlungen an die Anleger der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung 1A Invest Diese können zum Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren erstmals gekündigt werden. D. h. bei einer Zeichnung im Jahr 2016 kann die Vermögensanlage im Jahr 2018 gekündigt werden. Die Planungen sehen vor das ca. 10 % des Gesamtanlagebetrags der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung im Jahr 2018 gekündigt werden. Cash-Flow Finanzierung Diese Position enthält die Summe aus den vorgenannten Positionen Einzahlungen Gesellschafter, Auszahlungen Gesellschafter/verbundenen Unternehmen, Rückflüsse aus der 1A Immo GmbH & Co. KG, Einzahlungen nachrangige Namens-Schuldverschreibung sowie Auszahlungen nachrangige Namens-Schuldverschreibung. Summe Cash-Flow Ausgewiesen ist die Summe aus Cash-Flow Geschäftstätigkeit, Cash-Flow Investitionstätigkeit sowie Cash-Flow Finanzierung und zeigt die verbleibenden Mittel der Emittentin am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Verfügbare Mittel zu Beginn des Jahres Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Anfang eines Geschäftsjahres und entspricht dem Liquiditätsbestand am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres

20 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Verfügbare Mittel am Ende des Jahres Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Ende eines Geschäftsjahres und ergibt sich aus der Summe des Liquiditätsbestandes zu Beginn des Jahres und der Summe Cash-Flow des jeweiligen Geschäftsjahres. Veränderung Diese Position zeigt die Veränderung des Liquiditätsbestandes eines Geschäftsjahres und entspricht der Position Summe Cash-Flow. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Nach Bedienung sämtlicher geplanten Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) und Investitionen stehen der Emittentin für den dargestellten Zeitraum zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen ausreichende liquide Mittel für die Zahlung der Zinsen an die Anleger zur Verfügung. Bis zum Geschäftsjahr 2019 (einschließlich) wird nach den Planungen jeweils ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin sowie die 1A Immo GmbH & Co. KG aktiv sind, sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ermittelt. Bei Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Investitionsvorhaben der Emittentin oder der 1A Immo GmbH & Co. KG (z. B. durch tatsächliche oder rechtliche Beschränkungen der jeweiligen Investitionsvorhaben) oder bei einer negativen Entwicklung von mittelbaren Anlageobjekten (Immobilienprojekte der 1A Immo GmbH & Co. KG) könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden. Die prognostizierten Einnahmen seitens der 1A Immo GmbH & Co. KG und damit auch der Emittentin könnten nicht realisiert werden. Dadurch kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage kommen. Geringere Einnahmen der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG könnten auch entstehen, wenn die 1A Immo GmbH & Co. KG die geplanten Investitionen nicht oder nicht im geplanten Umfang vornehmen kann. Die Ursache könnte darin liegen, dass die 1A Immo GmbH & Co. KG nicht ausreichend Immobilienprojekte akquirieren kann, die den Investitionskriterien (siehe Seite 38 und Seite 39) entsprechen. Bei einer negativen Entwicklung der Investitionen und den damit verbundenen geringeren Einnahmen, kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage kommen. Hingegen hätte eine Platzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung, die hinter den Planungen zurück bleibt, nur geringere Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin, die Zinszahlung zu leisten. Zwar stehen dann weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung, so dass weniger Umsatzerlöse generiert werden, jedoch würde sich auch die Höhe der Zinsen reduzieren und die Kosten der Platzierung entsprechend geringer ausfallen. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung kann zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren erstmals gekündigt werden. Bei einer Zeichnung der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung im Jahr 2016 ist daher eine erstmalige Kündigung im Jahr 2018 möglich. Zu diesem Zeitpunkt können somit erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Mitteln aus der Auflösung des Finanzierungsvertrages erfolgen. Nach den Planungen sollen im Jahr 2018 erste Rückzahlungen der Darlehen von der 1A Immo GmbH & Co. KG an die Emittentin erfolgen, welche dann für die Rückzahlung der nachrangigen Namen-Schuldverschreibung 1A Invest genutzt werden sollen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn

21 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Eine Gefährdung der Rückzahlung der Vermögensanlage würde dann eintreten, wenn liquide Mittel nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang aus den genannten Quellen generiert werden können. Darstellung der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Aus der Platzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest wird bei der Emittentin ein Mittelzufluss in Höhe von Euro 1,5 Mio. im laufenden Geschäftsjahr 2016 erfolgen (PROGNOSE). Bis zum Geschäftsjahr 2019 soll nach den Planungen der Gesamtbetrag der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung platziert und eingezahlt sein. So sehen die Planungen für das Geschäftsjahr 2017 einen Mittelzufluss in Höhe von Euro 3,5 Mio., im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 4,0 Mio. und für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von weiteren Euro 1,0 Mio. vor (PROGNOSE). Nach den Planungen sollen im Geschäftsjahr 2019 weitere Vermögensanlagen angeboten werden, aus welchen der Emittentin dann im Geschäftsjahr 2019 weitere Euro 3,5 Mio. zufließen (PROGNOSE). Die Nettoeinnahmen aus der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung sollen in die Vergabe von besicherten Darlehen aufgrund eines noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages (unmittelbares Anlageobjekte) an die 1A Immo GmbH & Co. KG zum Zwecke der Realisierung von Immobilien (mittelbare Anlageobjekte) genutzt werden. Dabei stehen konkrete Immobilien zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bereits im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG in Höhe von Euro ,- (PROGNOSE). In den darauffolgenden Geschäftsjahren plant die Emittentin die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2017, in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2018 sowie in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2019, wobei in diesem Geschäftsjahr bereits auch liquide Mittel aus der Emission weiterer Vermögensanlagen genutzt werden sollen (PROGNOSE). Da es sich bei der Vermögensanlage um einen Semi-Blind-Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG (Immobilien) und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auch eine Darstellung der Geschäftsaussichten maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahre - und somit nicht über die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage - aufgestellt werden. Aus den vergebenen Darlehen erzielt die Emittentin über die Laufzeit der Darlehen sowie der Laufzeit der Vermögensanlage Zinserträge. In der Kalkulation wurde von einer Verzinsung in Höhe von 8 % des Darlehensbetrags ausgegangen (PROGNOSE). Die Zinserträge müssen die Tragung der Verwaltungskosten der Emittentin sowie die Zinszahlungen an den Anleger über die Laufzeit der Vermögensanlage decken. Bereits im Geschäftsjahr 2016 sollen nach den Planungen Zinserträge von ca. Euro ,- erzielt werden (PROGNOSE). Im Geschäftsjahr 2017 sollen nach den Planungen Zinserträge von ca. Euro ,-, im Geschäftsjahr von ca. Euro ,- und im Geschäftsjahr 2019 von ca erzielt werden (PROGNOSE). Auf die nachrangige Namens- Schuldverschreibung 1A Invest sind Zinsen an die Anleger in Höhe von ca. Euro ,- im Geschäftsjahr 2016, ca. Euro ,- im Geschäftsjahr 2017, ca. Euro ,- im Geschäftsjahr 2018 sowie ca. Euro zu zahlen. Die vertraglich vorgesehene Rückzahlung der Darlehens aus dem zwischen der Emittentin und der 1A Immo GmbH & Co. KG geschlossenen Finanzierungsvertrages soll entsprechend den Bedingungen der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung 1A Invest 2016 vereinbart werden. Da es sich bei den Investitionsvorhaben um einen sog. Semi-Blind Pool handelt, bei welchem die mittelbaren Anlageobjekte (Immobilien die von der 1A Immo GmbH & Co. KG erworben werden) und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahr aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über die geplanten Geschäftsaussichten und deren Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt und nicht über die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen. Die 1A Immo GmbH & Co. KG wird die von der Emittentin aufgrund des noch zu schließenden Finanzierungsvertrages zur Verfügung gestellten liquiden Mittel in den Erwerb von Immobilien investieren. Nach den Planungen sollen die Investitionen in Immobilien in Höhe der vergebenen

22 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Darlehen von der Emittentin erfolgen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Immobilienprojekte (mittelbare Anlageobjekte), in welche die 1A Immo GmbH & Co. KG investieren wird, noch nicht fest. Es bestehen jedoch seitens der 1A Immo GmbH & Co. KG Investitionskriterien, die die Geschäftsführung bei ihren Investitionen zu beachten hat. Einen wichtigen Eckpfeiler der Investitionsstrategie der Emittentin bildet der Standort der Immobilien. Favorisiert werden strukturstarke Standorte, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs. Wenn sich in anderen Regionen Geschäftsangelegenheiten ergeben, oder das Potenzial in den favorisierten Regionen nicht ausreicht, können diese ebenfalls genutzt werden. Die 1A Immo GmbH & Co. KG plant vorrangige Investitionen in Bestandsimmobilien. Reine Wohnimmobilien sollen dabei einen Schwerpunkt des Immobilienportfolios bilden, jedoch sind gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser ebenfalls zulässig. Die Gesellschaft wird jedoch kein industriell genutztes Objekt in ihr Portfolio aufnehmen. Grundsätzlich wird der Schwerpunkt der Investitionen auf solche Immobilien gelegt, die in kurzer Zeit abgesetzt werden können. Die Strategie der 1A Immo GmbH & Co. KG beruht darüber hinaus auf den Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Immobilienportfolio soll aus mehreren Objekten an verschiedenen Standorten bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage aus der Vereinnahmung von Mieten bzw. Veräußerungserlösen geschaffen werden. Nach den Planungen sollen die erworbenen Immobilien dann gewinnbringend veräußert werden, umso auch die Zinsen in Höhe von 8 % des Darlehensbetrags sowie die Rückzahlung der vergebenen Darlehen an die Emittentin zu leisten. Nach den Prognosen der Emittentin sollen erste Rückzahlungen der 1A Immo GmbH & Co. KG an die Emittentin im Geschäftsjahr 2018 (Euro ,-) sowie im Geschäftsjahr 2019 (Euro ,-) erfolgen. Da es sich bei den Investitionsvorhaben der 1A Immo GmbH & Co. KG um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG (Immobilien) und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Aussagen zu den Geschäftsaussichten der 1A Immo GmbH & Co. KG und somit zur Fähigkeit der 1A Immo GmbH & Co. KG zu Zinszahlungen und Rückzahlungen der besicherten Darlehen an die Emittentin nur eingeschränkt für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 und nicht über die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage der Emittentin erfolgen. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung Aufrecht erhalten bleiben. Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin sowie die 1A Immo GmbH & Co. KG aktiv sind, die Standortaussichten sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt. Insoweit wird hinsichtlich der konkreten Geschäftsaussichten inklusive des prognostizierten Emissions- und Investitionsverlaufs auf die Darstellung im vorherigen Abschnitt Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Seite 13 und Seite 14 sowie Abschnitt Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Seite 17 und Seite 18 verwiesen. Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanzund Ertragslage ein, sind Zinszahlungen auf die nachrangige Namens-Schuldverschreibung sowie deren Rückzahlung nicht gefährdet. Eine Vielzahl von Faktoren kann sich positiv aber auch negativ auf diese Geschäftsaussichten auswirken. Nachfolgend werden die Geschäftsaussichten dargestellt, die Einfluss auf die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage haben können: Markt und Standortaussichten Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen stark von den Rahmenbedingungen und der Entwicklung des Immobilienmarktes, auf welchem die 1 A Immo GmbH & Co. KG tätig ist, ab. Einerseits wird von einer rückläufigen Bevölkerungszahl ausgegangen. Andererseits steigt die Anzahl der Privathaushalte. Die Zahl der Single-Haushalte nimmt stetig zu. Zudem steigen

23 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG Wohnflächenansprüche. Die derzeit noch vorhandene Knappheit an entsprechenden Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolregionen, führt zu einer erhöhten Marktnachfrage. Aufgrund einer erhöhten Marktnachfrage ist es möglich die Immobilie mit entsprechenden Aufschlägen zu veräußern. In den von der 1 A Immo GmbH & Co. KG bevorzugten Investitionsstandorten (strukturstarke Standorte, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs) existieren positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen und bieten der 1 A Immo GmbH & Co. KG unmittelbar sowie für die Emittentin mittelbar entsprechende Bedingungen für die Erreichung der Geschäftsaussichten. Aber auch der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existierende Immobilienmarkt lässt positive Rückschlüsse hinsichtlich der Geschäftsaussichten zu. Insbesondere institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland wie Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Family Office sehen Immobilien als wichtigen Baustein für die Vermögensstruktur in unruhigen Zeiten. Die niedrigen Zinsen für Immobilientransaktionen in Deutschland verstärken hierbei die Attraktivität zusätzlich bei nationalen und internationalen Kaufinteressenten. Allein im Jahr 2013 wurde in Deutschland in gewerbliche und private Immobilien im Wert von 183,3 Mrd. Euro investiert, laut Schätzungen des Immobilienverbandes IVD. Dieser Wert liegt etwa 15 Mrd. Euro bzw. 9 % höher als im Vorjahr. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte nachhaltig gestört werden, wenn sich während der Realisierung eines Immobilienprojektes die Nachfrage an entsprechenden Immobilien aufgrund eines Überangebots an Immobilien negativ entwickeln, wodurch ebenfalls eine Veräußerung der Immobilien durch die 1A Immo GmbH & Co. KG nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Ebenso kann es zu einer negativen Veränderung der für die Investitionen bevorzugten Standorte kommen, wodurch die Veräußerung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen durch die 1A Immo GmbH & Co. KG möglich ist. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sofern die Investitionen der 1A Immo GmbH & Co. KG nicht erfolgreich verlaufen oder ganz ausfallen, kann dies die Fähigkeit der 1A Immo GmbH & Co. KG zur Bedienung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag betreffen. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG erzielen, was zu einer Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage an die Anleger zu leisten. Investitionen Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der Vermögensanlage an die Anleger zu bedienen. Hierbei ist die Auswahl der jeweiligen Immobilien (mittelbare Anlageobjekte) durch die 1A Immo GmbH & Co. KG entscheidend. Einerseits muss es der 1A Immo GmbH & Co. KG gelingen, ausreichende Immobilien zu generieren, die den Investitionskriterien entsprechen. Andererseits können sich die Immobilien besser oder schlechter als erwartet darstellen, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der 1A Immo GmbH & Co. KG führen kann, Zinsen und die Rückzahlung an die Emittentin zu leisten. Davon abhängig sind auch die Zins- und Rückzahlungen der Emittentin an die Anleger. Bei den Investitionen in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages (unmittelbares Anlageobjekt) für die Realisierung von Immobilienprojekten (mittelbare Anlageobjekte), könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden, wenn Immobilien der 1A Immo GmbH & Co. KG ausfallen bzw. Verluste erleiden, hieraus also nicht die Rückzahlung der investierten Mittel an die Emittentin erwirtschaftet werden kann. Der Auswahl der Immobilien kommt eine hohe Bedeutung zu. Sofern der 1A Immo GmbH & Co. KG ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und zur Rückzahlung des Darlehens nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommt, ist es wahrscheinlich, dass die Emittentin ihrer Verpflichtung zur Zinszahlung an die Anleger bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen kann. Abschließende Aussagen über die Höhe der sich dadurch reduzierenden Zinszahlungen oder reduzierenden Rückzahlung der Vermögensanlage können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getroffen werden. Gleiches gilt, falls der abgeschlossene Finanzierungsvertrag zwischen der Emittentin und der

24 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG 1A Immo GmbH & Co. KG nicht mit den im Rahmen der oben beschriebenen Annahmen liegenden Konditionen abgeschlossen wird. Veräußerungserlöse der 1A Immo GmbH & Co. KG Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen ebenfalls davon ab, dass die 1A Immo GmbH & Co. KG, welche eine Finanzierung von der Emittentin erhält, entsprechende Ergebnisse aus der Veräußerung von Immobilien erzielt, um so die Ansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag zu bedienen. Dabei sind die Qualität der Immobilie, die Entwicklung des Standortes und die Nachfrage nach entsprechenden Immobilien entscheidend. Handelt es sich um eine Immobilie in einem strukturstarken Standort, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs, so besteht eine entsprechende Marktnachfrage hinsichtlich des Ankaufs. Ebenso die derzeit noch vorhandene Knappheit an entsprechenden Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolregionen, führt zu einer erhöhten Marktnachfrage. Weil seit dem Jahr 2000 nur Wohnungen in Deutschland gebaut wurden, ist der Wohnungsmarkt in den Top-Standorten heute wie leergefegt. Der Anteil an leer stehenden Immobilien ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Aufgrund dessen sind weiterhin steigende Veräußerungspreise zu erwarten. Aufgrund einer erhöhten Marktnachfrage ist es möglich, die Immobilien unverzüglich veräußert werden können. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte gestört werden, wenn während der Laufzeit des Finanzierungsvertrages sich die Veräußerbarkeit einiger Immobilien verschlechtert, so dass die 1A Immo GmbH & Co. KG nicht die Erträge aus Veräußerungen von Immobilien erzielt, die für die Bedienung der Ansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag ausreichen. Diversifikation Die Strategie der 1A Immo GmbH & Co. KG beruht darüber hinaus auf den Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Immobilienportfolio soll aus mehreren Objekten an verschiedenen Standorten bestehen. Die Investition in verschiedene Immobilien ist aus Sicht der Emittentin geeignet, die Risiken aus dem Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG deutlich zu reduzieren. Diese Diversifikation erhöht die Stabilität der Ergebnisse der 1A Immo GmbH & Co. KG und damit auch der Emittentin im Vergleich zu einer Einzelinvestition. Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlage hat nur einen geringen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. Für Investitionen ist allerdings ein genügender Zufluss aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung erforderlich. Nur mit diesem Zufluss und den Investitionen können die Einnahmen im geplanten Umfang generiert werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zinszahlungspflicht der Emittentin geringer als erwartet ausfällt. Gleichzeitig reduzieren sich die platzierungsabhängigen Emissionskosten, so dass die geringeren Platzierungen nicht zwangsläufig auch zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen müssen. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftsaussichten und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. So könnte die Emittentin aufgrund künftiger aufsichtsrechtlicher Beschränkungen und/oder Regulierungen und/oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nicht in der Lage sein, ihre geschäftlichen Aktivitäten (Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG) umzusetzen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und/oder Erfordernisse gezwungen sein, ihre geschäftlichen Aktivitäten zu ändern und/oder weitere Erfordernisse zu erfüllen. Eine Änderung der Geschäftstätigkeit und/oder die Erfüllung weiterer Erfordernisse könnten dazu führen, dass die tatsächliche Geschäftsentwicklung der Emittentin nicht den Erwartungen der Emittentin wie bei Umsetzung der

25 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Geschäftsaussichten der 1 A Invest 2 GmbH & Co. KG ursprünglichen Geschäftstätigkeit entspricht. Der Umfang der Beeinflussung und die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage der Höhe nach, hängt von der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen ab und kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht kalkuliert werden. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Steuerlast der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höheren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Der Umfang der Beeinflussung und die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage der Höhe nach, hängt von der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen ab und kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht kalkuliert werden. Exit-Szenarien Die Vermögensanlage hat eine unbestimmte Laufzeit und kann nur durch Kündigung beendet werden. Eine ordentliche Kündigung ist erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Diese beginnt ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags (bei Einmalzahlungen) oder der ersten Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und hat eine Dauer von zwei vollen Kalenderjahren, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Insoweit können bei einer Zeichnung einer nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest erstmals im Jahr 2018 Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Mitteln aus der Auflösung des Finanzierungsvertrages erfolgen. Nach den Planungen sollen im Jahr 2018 erste Rückzahlungen der Darlehen von der 1A Immo GmbH & Co. KG an die Emittentin erfolgen, welche dann für die Rückzahlung der nachrangigen Namen-Schuldverschreibung 1A Invest genutzt werden sollen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Sollten über die aufgezeigten Wege nicht ausreichende Mittel generiert werden können, wäre die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung beeinträchtigt. Falls die Emittentin die nachrangige Namens-Schuldverschreibung nicht oder nicht vollständig am Fälligkeitstag zurückzahlt, wird die nachrangige Namens-Schuldverschreibung ab dem Fälligkeitstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Tilgungsbetrag vorbehaltlich der Zahlungsvorbehalte gemäß 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung (Seite 94 und Seite 95) mit dem Zinssatz des 3 Abs.1 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung (Seite 93), nach der Zinsmethode act/act verzinst

26 Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis 7. Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Vermögensanlage der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Verkaufsprospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und sein Anlagebetrag nur einen unwesentlichen Teil seines sonstigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Maximalrisiko Über den Totalverlust der Vermögensanlage zzgl. Agio hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Verkaufsprospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und somit bis zum Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers zzgl. Agio führen können

27 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Risiken aus der Geschäftstätigkeit Risiken aus dem Finanzierungsvertrag Da die 1A Invest 2 GmbH & Co. KG in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages investieren wird, die diese wiederum für die Finanzierung von Immobilien nutzen wird, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus der Vergabe von den besicherten Darlehen geplanten Erträge nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse der jeweiligen Investition nicht den Erwartungen entsprochen haben; die in die Finanzierungen investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von Insolvenzen wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt geringere als die erwarteten Ergebnisse des eingesetzten Kapitals ergeben können; im Falle eines Sicherungsfalles die Besicherung der Finanzierung nicht werthaltig ist oder ihr Wert nicht ausreicht um die Finanzierungssumme vollständig abzudecken. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Ferner sind die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von den Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG und deren Immobilienprojekte abhängig. Insoweit stellen die Risiken aus dem Bereich der Immobilien mittelbar auch Risiken für die Emittentin und den Anleger dar. Daher wird auch auf die nachfolgenden Ausführungen unter dem Abschnitt Risiken aus dem Geschäftsbereich Immobilien verwiesen. Risiken aus dem Geschäftsbereich Immobilien Die 1A Immo GmbH & Co. KG ist im Immobilienbereich tätig und damit den typischerweise mit diesem Markt verbundenen Risiken ausgesetzt und insbesondere von den Rahmenbedingungen sowie der Marktentwicklung abhängig. Dies gilt sowohl für Direktinvestitionen in Immobilien als auch für mittelbare Investitionen. Insbesondere können branchenspezifische Risiken dadurch eintreten, dass: durch eine Angebotsverknappung und höhere Kaufpreise bei der Identifizierung und dem Erwerb von Handels- und Bestandsobjekten die Ertragslage negativ beeinflusst werden könnte; sich durch eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken und durch ungünstigere Finanzierungskonditionen sowohl auf Seiten der 1A Immo GmbH & Co. KG als auch auf Seiten der Erwerber Investitionshemmnisse bzw. Absatzschwierigkeiten und verringerte Auszahlungen an die Emittentin ergeben könnten; Fehleinschätzungen bei der Auswahl geeigneter Handelsimmobilien den Verkauf der Objekte zu den geplanten Preisen erschweren könnten, was sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der 1A Immo GmbH & Co. KG auswirken könnte; sich aufgrund verschlechternder Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen der Standort für eine Immobilie negativ entwickelt und damit eine nachteilige, noch nicht bekannte erhebliche Tatsachen zur Folge hätte; sich weitere Entwertungen der zukünftigen Immobilieninvestitionen aus Lärm oder Immissionsbelästigungen ergeben; sich aufgrund der noch nicht bekannten Immobilienobjektinvestitionen keine Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit, Bauqualität, eingeschränkte Wiederverkäuflichkeit, mangelhafte Objekterträge usw.) gemacht werden können; sich bei Neubauten oder Objektsanierungen höhere als die geplanten Kosten und/oder unvorhergesehene Zusatzaufwendungen sowie Vermietungs- und /oder Verkaufsrisiken ergeben;

28 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken sich aufgrund noch nicht abgesicherter Objektzwischen- und endfinanzierungen nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen für die 1A Immo GmbH & Co. KG ergeben; eine Veräußerung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgt und sich hieraus negative wirtschaftliche Auswirkungen ergeben; bei auslaufenden Mietverträgen eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen könnte und dass sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen ergeben; sich aus geringeren als angenommenen Restlaufzeiten für Mietverträge nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen bei einer Immobilienveräußerung ergeben; sich aufgrund zu geringer Instandhaltungsvorsorgen negative Abweichungen bei den geplanten Auszahlungen ergeben könnten; Instandhaltungsrücklagen für Verschleißteile (Dach, Fenster, Fassade, Heizung etc.) nicht ausreichend gebildet wurden und sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Entwicklungen ergeben; sich infolge eines nicht hinreichend geplanten bauteilspezifischen Verschleißes die der Planung zugrunde gelegten jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen geringer sind als die zu berücksichtigenden Instandhaltungsrücklagen, wobei vorliegend die relevanten nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen als Folge der erst zukünftigen Investitionsentscheidungen nicht beziffert werden können; sich die Marktsituation vor Ort durch Aktivitäten von Wettbewerbern nachteilig für das Unternehmen verändert; notwendige spätere Instandhaltungen wegen ggf. mangelnder Liquidität nicht oder nicht hinreichend durchgeführt werden können und dies nachteilige Auswirkungen auf die Anschlussmietverträge bzw. auf Verkaufspreise haben könnte; die kalkulierten zukünftigen Mieterträge bzw. Verkaufserlöse nicht in der geplanten Höhe entstehen. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer Risiken der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG kommen, so dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Vertragserfüllungsrisiko Aufgrund der geplanten Investitionen in die 1A Immo GmbH & Co. KG sind die Ergebnisse der Emittentin von den Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG abhängig. Die Ergebnisse der 1A Immo GmbH & Co. KG sind unter anderem davon abhängig, dass etwaige Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den mit ihnen eingegangenen Verträgen einhalten. Vertragsverletzungen der Vertragspartner und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten können zur Kündigung oder Nichterfüllung von Verträgen führen. In dem Fall, dass ein oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht ebenfalls das Risiko, dass kalkulierte Einnahmen nicht realisiert werden können und neue Verträge mit anderen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen. Gleiches gilt bei wirtschaftlich nachteiliger Entwicklung von Vertragspartnern der 1A Immo GmbH & Co. KG auftreten. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte dazu führen, dass die 1A Immo GmbH & Co. KG geringere Ergebnisse erwirtschaften würde, so dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen

29 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Semi-Blind-Pool-Risiko Die mittelbaren Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Anlageobjekte der 1A Immo GmbH & Co. KG ab und damit von der Auswahl der jeweiligen mittelbaren Anlageobjekte durch diese. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln. Dies kann zu geringeren Ergebnissen der 1A Immo GmbH & Co. KG führen. Es besteht das Risiko, dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko auf Ebene der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch Darlehen von Kreditinstituten durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von weiterem Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte zu geringeren Ergebnisse der Emittentin führen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Verträge über Darlehen mit Kreditinstituten vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko auf Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG Die Finanzierung der Immobilien, in welche die 1A Immo GmbH & Co. KG zu investieren plant, kann teilweise über Fremdfinanzierungen erfolgen. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten ausbleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzelne Finanzierungen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Projekte entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus den Darlehen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko aufgrund von Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und / oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen sowohl für Investitionen als auch für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen

30 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Liquiditätsrisiko Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Anleger zu bedienen. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Ebenso können geringere Ergebnisse und mangelnde Liquidität bei der Emittentin dazu führen, dass sie anstehende Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht uneingeschränkt und/oder nicht fristgerecht ihren Vertragspartnern und/oder Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonenrisiko Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko Interessenkonflikte Hinweise auf besondere Umstände Es bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art dahingehend, dass Frau Andrea Stilp Geschäftsführende Alleingesellschafterin der 1A Invest Verwaltungs-GmbH ist, welche Komplementärin der Emittentin und der 1A Invest GmbH & Co. KG ist; Kommanditistin der Emittentin ist; Kommanditistin der 1A Immo GmbH & Co. KG ist, in welche die Emittentin Investitionen vornehmen wird; Geschäftsführende Alleingesellschafterin der 1A Immo Verwaltungs-GmbH ist, welche Komplementärin der 1A Immo GmbH & Co. KG und der LPZ Wörmlitz GmbH & Co. KG ist; Kommanditistin der 1A Invest GmbH & Co. KG und der LPZ Wörmlitz GmbH & Co. KG ist. Darüber hinaus ist die 1A Immo GmbH & Co. KG, in welche die Emittentin Investitionen vornehmen wird, Kommanditistin der Emittentin. Ferner ist Frau Stilp geschäftsführende Alleingesellschafterin der RMC Rendite Management Concept GmbH, welchen zum einen den teilweisen Vertrieb der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage und zum anderen die teilweise Veräußerung von Immobilien, welche durch die 1A Immo GmbH & Co. KG erworben wurden, übernimmt. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund dessen geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen

31 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Vertriebsrisiko der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investitionen generiert werden kann, so dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Kürzungsmöglichkeitsrisiko Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Zeichnungen zu kürzen. Es besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Anzahl der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung zugeteilt wird. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Platzierung Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung vor der Zeichnung des Gesamtnennbetrags ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Emittentin geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko Widerrufsrechte Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts ( 355 BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Einlagen das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig wird. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aufgrund von Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Dies hat den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio für den Anleger zur Folge

32 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Risiko Rangstellung Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio zu Folge. Risiken fehlender Mitwirkungs- und Vermögensrechte Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin. Sie gewährt keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Maßnahmen der Gesellschafterversammlung nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Emittentin (Gesellschaftsvertrag) zu, so dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine etwaige Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit, nicht der Zustimmung der Anleger bedarf. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin erheblich von den Prognosen abweicht, so dass geringere Ergebnisse erwirtschaftet werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Eine Kündigung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung kann erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit endet nach zwei vollen Kalenderjahren nach dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags (bei Einmalzahlungen) oder der ersten Rate (bei Ratenzahlung) nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin). Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Handelbarkeit Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit der angebotenen Vermögensanlage sind stark eingeschränkt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst sind mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Abtretung und nur ab Anlagebeträgen von Euro 50,- möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem die angebotene Vermögensanlage der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung der Vermögensanlage ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin bzw. der Anbieterin

33 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken möglich. Dabei besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen und/oder nur unter dem ursprünglichen Anlagebetrag möglich ist und der Anleger einen teilweisen Verlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio erleidet. Im Falle, dass sich kein Käufer findet, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Verwässerungsrisiko Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht. Für den Anleger besteht das Risiko, dass die Höhe der tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen sowie dass er an vorrangigen Kapitalien oder Kapitalanlagen mit günstigeren Konditionen nicht partizipieren kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko Steuern der Emittentin Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko Gesetzgebung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht das Risiko, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen die Emittentin zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist und somit geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Prognoserisiko Dieser Verkaufsprospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Es besteht das Risiko, dass sich die Prognosen zur voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als unzutreffend erweisen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiken fehlender Einlagensicherung und staatlicher Kontrolle Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung unterliegt keiner Einlagensicherung. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko, dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung nicht bedient werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen

34 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung unterliegt des Weiteren keiner laufenden staatlichen Kontrolle. Insoweit überwacht keine staatliche Behörde die Geschäftstätigkeit und Mittelverwendung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und Mittelverwendung geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Aufsichtsrechtsrisiko Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Fall, dass die Emittentin zum Zeitpunkt der Rückabwicklung nicht über die entsprechende Liquidität verfügt, kann es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio kommen. Risiko Quellenangaben Sofern in diesem Verkaufsprospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Unrichtigkeit könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Rating Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für die Emittentin weder ein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit noch ein Emissionsrating in Bezug auf die angebotene nachrangige Namens- Schuldverschreibung durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Vermögensanlage ist ausschließlich anhand dieses Prospekts und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht ausreichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins- und Rückzahlung) als vom Anleger erwartet bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio aufweisen. Beratung Eine Anlageentscheidung sollte nicht alleine aufgrund der Ausführungen des vorliegenden Verkaufsprospektes getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die individuellen Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des individuellen Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Sollte ein Anleger auf eine entsprechende qualifizierte Beratung verzichten, besteht das Risiko, dass seine eigene Sachkunde zur Einschätzung der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung nicht ausreicht, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins- und Rückzahlung) als vom Anleger erwartet bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio aufweisen

35 Risiken der Vermögensanlage Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers zzgl. Agio führen können, sondern aufgrund der Verpflichtung zu Zahlungen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers darüber hinaus auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung ganz oder teilweise durch Fremdmittel (z. B. Bankdarlehen) zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung aus seinem sonstigen Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Risiko Steuern und Gesetz in Bezug auf die nachrangige Namens- Schuldverschreibung des Anlegers Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nachrangige Namens Schuldverschreibung von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen ist, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der nachrangigen Namens- Schuldverschreibung besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlustes des Anlagebetrags zzgl. Agio durch den Anleger aus seinem sonstigen Vermögen zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel Risiken der Vermögensanlage werden nach Kenntnis der Anbieterin alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage einschließlich der Liquiditätsrisiken, der Risiken, die mit dem Einsatz von Fremdkapital einhergehen, sowie der Risiken einer möglichen Fremdfinanzierung des Anteils durch den Anleger vollständig dargestellt

36 Geschäftstätigkeit und Markumfeld der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Geschäftstätigkeit 8. Geschäftstätigkeit und Markumfeld der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Geschäftstätigkeit Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin wird die Finanzierung von Immobilienprojekten der 1A Immo GmbH & Co. KG sein. Dahingehend wird die Emittentin mit der 1A Immo GmbH & Co. KG einen entsprechenden Finanzierungsvertrag abschließen. Art der Finanzierung werden besicherte Darlehen sein. Die Besicherung soll in Form von Grundschulden erfolgen. Entsprechend dem Zufluss aus der Emission der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest sollen dann sukzessive die Investitionen der Emittentin aufgrund des Finanzierungsvertrages in die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG zur Realisierung verschiedener Immobilienprojekten erfolgen. Weitere unternehmerische Tätigkeiten bzw. Investitionen wird die Emittentin nicht vornehmen. Marktumfeld Der Wohnungs- und Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Analog zur Wirtschaftslage entwickelte sich der Immobilienmarkt in Deutschland seit Mitte 2009 positiv. Im europäischen Vergleich verlor der deutsche Immobilienmarkt durch die Finanzkrise kaum an Attraktivität. Nach einer Befragung des Beratungsunternehmens CBRE Group ist Deutschland der attraktivste Immobilienmarkt, gefolgt von Großbritannien. 35 % der Befragten (362 Investoren) halten den deutschen Immobilienmarkt für den reizvollsten. Großbritannien kam dagegen lediglich auf 24 %. Die Perspektiven für den deutschen Immobilienmarkt nehmen deutlich zu. Immobilien sind schließlich ein solides Fundament privater Vermögensbildung. Seit Jahren sind Wohn- und Geschäftshäuser für Kapitalanleger eine verlässliche, sachwertgeschützte Anlageform. Insbesondere die Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise haben dem Immobilienmarkt zusätzliche Impulse gegeben. Dafür gibt es gute Gründe: Immobilien bieten Substanz, Inflationsschutz, erwirtschaften nachhaltige Erträge und verzeichnen geringe Renditeschwankungen. Die Investitionen in Immobilien sind von 2009 nach 2012 um ca. 30 % auf Euro 170 Mrd. gestiegen. Von den ca. Euro 170 Mrd. im Jahr 2012 entfallen ca. 66 % auf Wohnimmobilien. Etwa 20 % bis 25 % entfallen auf gewerblich genutzte Immobilien und dort sind die Büro- und die Geschäftsimmobilien am stärksten. (Quelle: Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA), Immobilienmarktbericht Deutschland 2013) In Wohnimmobilien, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, steckt ein enormes Potential, insbesondere da in Deutschland die Eigentumsquote gering ist. Mit gerade mal 44 % liegt Deutschland im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Damit stellt Deutschland einen Mietermarkt dar. An dieser Situation wird sich voraussichtlich mittelfristig wenig ändern. In Deutschland leben derzeit ca. 82 Mio. Menschen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung werden es im Jahr ,1 Mio. Einwohner sein mit weiterem Abwärtstrend. Doch trotz rückläufiger Bevölkerungszahl, wird die Nachfrage nach Wohnraum weiter steigen. Gründe ergeben sich aus verschiedenen Entwicklungstendenzen: So nimmt zum einen die Zahl der Single-Haushalte stetig zu. Nach verschiedenen Schätzungen werden im Jahr ,6 Mio. Single Haushalt erwartet. Im Jahr 2000 lebten etwa 13,9 Mio. Menschen allein in einem Haushalt. Insgesamt geht das Statistische Bundesamt von einem deutschlandweiten Anstieg der Haushalte bis zum Jahr 2020 um fast eine Million auf 41,1 Mio. Haushalte aus. Zum anderen wird nach einer Studie der BulwienGesa AG mit einer steigenden Nachfrage nach Wohnfläche pro Person gerechnet. Demnach wird die Wohnfläche pro Person von durchschnittlich 42,2 m 2 im Jahr 2008 auf durchschnittlich 46 bis 48 m 2 im Jahr 2025 steigen

37 Geschäftstätigkeit und Markumfeld der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Marktumfeld In vielen deutschen Metropolen sind Wohnungen bereits jetzt wieder Mangelware geworden. Dieser Mangel wird sich in den nächsten Jahren stetig ausweiten, da die Zahl der Baufertigstellungen sich seit langem im Abwärtstrend befindet. Positive Impulse für die Neubautätigkeit sind in den letzten Jahren deutlich erkennbar. Für die kommenden Jahre werden aufgrund der Vielzahl von Genehmigungen weitere Steigerungen auch im Bereich der Bautätigkeit erwartet. Aber auch hierdurch allein wird die große Nachfrage nach Wohnungsbedarf von dem noch zu geringen Angebot derselben nicht gedeckt. Nach der Wohnungsmarktprognose 2025 des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) besteht ein jährlicher Neubaubedarf von ca Wohnungen im Zeitraum 2010 bis 2025, wovon ca Wohnungen auf Westund ca Wohnungen auf Ostdeutschland entfallen. Aufgrund dessen sind weiterhin steigende Mietpreise zu erwarten, insbesondere bei Neuvermietungen. Gerade in den Großstädten nimmt auch der Wohnungsbedarf zum einen durch den Zuzug von Arbeitskräften, zum anderen aber auch durch die überproportional zunehmende Anzahl von Single- oder Zwei-Personen-Haushalten, zu. Die Wohnungsmarktprognose 2015 der BulwienGesa AG sieht einen Anstieg der durchschnittlichen Neubaumiete von 4,2 % bis zum Jahr Gerade in den deutschen Metropolen kommt es aufgrund geringem Angebot und steigender Wohnraumnachfrage zu einem Anstieg der Wohnungsmieten. Neben steigenden Mieten wird allgemein auch ein Anstieg der Kaufpreise für Wohnhäuser erwartet. Insbesondere in den Top-Lagen werden die Neubaupreise in den nächsten fünf Jahren deutlich anziehen. Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Wohnungsneubaus stehen Transaktionen von und Investitionen in Bestandsimmobilien im zunehmenden Fokus des Immobilienmarktes. Auch für Bestandsimmobilien wird ein Preisanstieg von ca. 2,8 % erwartet (BulwienGesa AG). Im deutschen Immobilienbestand stecken gewaltige Wertschöpfungs-Potentiale. Mittlerweile fließen 80 % der Bauinvestitionen in Modernisierung oder Instandhaltung. Der Grund liegt darin, dass sich der Lebenszyklus einer Immobilie durch einen rascheren Wandel und eine größere Differenzierung der Anforderungen generell verkürzt hat. Zur Verlängerung und Erneuerung des Lebenszyklus ist die stetige Sanierung bzw. Neuentwicklung der Immobilien sowie die Planung alternativer Nutzungsformen zwingend erforderlich. Gründe für den eintretenden Leerstand sind sichtbarer Investitionsstau bei Sanierungen, Mängel hinsichtlich Zuschnitt, Teilbarkeit und Ausstattung der Flächen. Hierin liegt ein großes Revitalisierungspotenzial. Dieses besteht jedoch nicht nur bei Leerbeständen, sondern auch bei schlecht vermieteten Gebäuden und solchen, bei denen absehbar ist, dass sie bei Auslaufen der Mietverträge nicht mehr marktgerecht sind und daher neu positioniert werden müssen. Darüber hinaus nimmt die energetische Sanierung eine immer größer werdende Rolle ein. Jährlich sollen 2 % des Gebäudebestands bis 2050 umfassend saniert werden, um den Primärenergiebedarf um 80 % zu senken. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Bad Dürrheim) werden Euro 750 Mrd. in die Sanierung und Instandsetzung von Bestandsimmobilien fließen. Angesichts der hohen Anzahl von veralteten Immobilien, die lediglich in ihrem Ist-Zustand verwaltet werden, finden Immobilieninvestoren in Deutschland einen gewaltigen Markt. Besonders gefragt sind Objekte in wirtschaftlichen Wachstumsregionen mit positiven Fundamentaldaten (Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote, Haushalte, Wirtschaft). Nach Angaben von RIWIS (Regionales ImmobilienWirtschaftliches InformationsSystem) wechselten 2010 bebaute Grundstücke für über Euro 20 Mrd. den Eigentümer und weitere Euro 20 Mrd. wurden im Teileigentum umgesetzt. Die Bedeutung von Bestandsimmobilien wird weiter zunehmen. Wenn bestehende Objekte nicht oder nicht mehr den Markterfordernissen entsprechen und die gegenwärtigen Eigentümer nicht in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen an dem Objekt durchzuführen, kann die Immobilie mit einem deutlichen Wertabschlag erworben werden. Aufgrund einer durchdachten Projektentwicklung kann durch Sanierung, Umnutzung und Revitalisierung das Objekt im Wert gesteigert werden, da nachhaltig die Miete erhöht und eine Verringerung des

38 Geschäftstätigkeit und Markumfeld der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin Leerstandes erreicht werden kann. Wichtiger Faktor hierfür ist nicht allein die Immobilie, sondern auch eine erfolgreiche Konzeption der Neuentwicklung des Objektes. Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin Die Emittentin ist im November 2015 gegründet worden. Das verbliebende Geschäftsjahr 2015 sowie der Beginn des Geschäftsjahres 2016 waren zunächst mit der Planung und Strukturierung der Geschäftstätigkeit, Investitionsvorhaben sowie der angebotenen nachrangigen Namens- Schuldverschreibung 1A Invest gekennzeichnet. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Aus der Platzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest wird bei der Emittentin ein Mittelzufluss in Höhe von jeweils Euro 1,5 Mio. im laufenden Geschäftsjahr 2016 sowie im Geschäftsjahr 2017 erfolgen (PROGNOSE). Bis zum Geschäftsjahr 2019 soll nach den Planungen der Gesamtbetrag der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung platziert und eingezahlt sein. Nach den Planungen sollen im Geschäftsjahr 2019 weitere Vermögensanlagen angeboten werden. Ebenfalls im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin die Vergabe von besicherten Darlehen an die 1A Immo GmbH & Co. KG aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages (unmittelbares Anlageobjekt) für die Realisierung von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Immobilienprojekten (mittelbare Anlageobjekte) in Höhe von Euro ,- (PROGNOSE). Die hierzu eingesetzten Mittel stammen aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung 1A Invest In den Folgejahren sollen weitere Darlehen aufgrund des noch abzuschließenden Finanzierungsvertrages an die 1A Immo GmbH & Co. KG vergeben werden. Aus diesen Investitionen resultieren im Geschäftsjahr 2016 prognostizierte Zinserträge von ca. Euro ,-. Auf die nachrangige Namens-Schuldverschreibung 1A Invest sind Zinsen an die Anleger in Höhe von ca. Euro ,- zu zahlen

39 Investitionsvorhaben der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage 9. Investitionsvorhaben der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen für die Vergabe einer Finanzierung an die 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehender Immobilienprojekte in Höhe von Euro ,-, die Bildung einer Liquiditätsreserve in Höhe von Euro ,- genutzt werden. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Für die Realisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik sind die Nettoeinnahmen aus dieser Emission auf Ebene der Emittentin allein ausreichend. Auf der Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG kann Fremdkapital zur Realisierung von Immobilienprojekten aufgenommen werden. Da es sich auf Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG um einen Blind-Pool handelt, kann zur Höhe des Fremdkapitals noch keine Aussage getroffen werden. Anlageziel der Vermögensanlage ist es, nachhaltige und langfristige Erträge aus dem Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG in Form von Zinsen zu erzielen. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht den Abschluss eines besicherten Darlehensvertrages mit der 1A Immo GmbH & Co. KG vor. Dabei soll die Besicherung des Darlehens durch Grundschulden erfolgen. Die Mittel aus dem Darlehen werden dann seitens der 1A Immo GmbH & Co. KG für die Realisierung verschiedener Immobilienprojekte genutzt. Der Finanzierungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Im Rahmen der Ausgestaltung des Finanzierungsvertrages wird die Emittentin jedoch auf die Konditionen der angebotenen nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Rücksicht nehmen. So soll der jeweilige Darlehensbetrag mit einem Zins bedient werden, welcher im Durchschnitt über den Zins, welcher auf die nachrangige Namens- Schuldverschreibung zu zahlen ist, liegt. In der Kalkulation wurde von einer Verzinsung in Höhe von 8 % des Darlehensbetrags ausgegangen. Ferner sollen erste Rückzahlungen der 1A Immo GmbH & Co. KG nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren, erstmalig im Jahr 2018, erfolgen. Konkrete Immobilienprojekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei der Identifikation und Auswahl von möglichen Immobilienprojekten wird ausschließlich in Wohn- und gemischt genutzte Immobilienprojekte investiert. Grundsätzlich kommen nur solche Immobilienprojekte für eine Investition infrage, die die Investitionskriterien erfüllen (siehe folgender Abschnitt Anlageobjekte Immobilienprojekte der 1A Immo GmbH & Co. KG (mittelbare Anlageobjekte) Seite 38 und Seite 39). Wichtigster Bestandteil der Anlagepolitik der Vermögensanlage ist eine durchgeführte Due Diligence-Prüfung jedes einzelnen Immobilienprojekts. Danach wird die Auswahl möglicher Immobilien nach qualitativen Merkmalen optimiert und die endgültige Investitionsauswahl getroffen. Die Anlagestrategie der Vermögensanlage besteht darin, durch Einhaltung der Anlagepolitik der Vermögensanlage aus der Vergabe der Finanzierung an die 1 A Immo GmbH & Co. KG gewinnbringende Ergebnisse aus der Realisierung von Immobilienprojekte und somit aus der Geschäftstätigkeit der 1A Immo GmbH & Co. KG zu erzielen. Die 1A Immo GmbH & Co. KG wird die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht nur in eine Immobilie investieren, sondern ein Portfolio aus verschiedenen Immobilien aufbauen, um so stabile Einnahmen zu erzielen. Änderungen der Anlagestrategie oder Anlagepolitik und der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften sind nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern, wozu eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter notwendig ist. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik

40 Investitionsvorhaben der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Anlageobjekte Investitionsstruktur Besichertes Darlehen 1A Invest 2 GmbH & Co. KG Emittentin 1A Immo GmbH & Co. KG Projektgesellschaft Zinsen Zinsen Anlagebetrag Investition Erträge Anleger Immobilienprojekte Anlageobjekte Aufgrund des Anlageziels und der Anlagepolitik der Vermögensanlage handelt es sich bei dem zukünftig mit der 1A Immo GmbH & Co. KG abzuschließenden Finanzierungsvertrag sowie der Bildung einer Liquiditätsreserve jeweils um ein unmittelbares Anlageobjekt. Bei den von der 1A Immo GmbH & Co. KG zu realisierenden Immobilienprojekten handelt es sich jeweils um mittelbare Anlageobjekte. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen mittelbare Anlageobjekte noch nicht fest. In der Gesamtschau handelt sich um einen Semi-Blind-Pool, da zwar auf Ebene der Emittentin feststeht, dass sie aufgrund eines noch zu schließenden Finanzierungsvertrages in die Vergabe einer Finanzierung an die 1A Immo GmbH & Co. KG investieren wird, jedoch auf Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung konkrete Immobilienprojekte für Investitionen nicht feststehen. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen der 1A Immo GmbH & Co. KG bestimmte Parameter, die bei den Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Um auch unvorhergesehene Kosten bedienen zu können, hat die Emittentin eine Liquiditätsreserve in Höhe von Euro ,- vorgesehen. Finanzierungsvertrag mit der 1A Immo GmbH & Co. KG (unmittelbares Anlageobjekt) Die 1A Immo GmbH & Co. KG Die 1A Immo GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Abbach (Geschäftsanschrift: Deutenhof 4, Bad Abbach) wurde in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht gegründet und unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Sie ist am 15. Juli 2015 unter der Nr. HRA 9213 beim zuständigen Amtsgericht Regensburg im Handelsregister eingetragen worden. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der 1A Immo GmbH & Co. KG sind der Kauf und Verkauf von Immobilien. Das Kommanditkapital beträgt Euro ,-. Gesellschafter sind die Komplementärin 1A Immo Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Abbach (Geschäftsanschrift: Deutenhof 4, Bad Abbach) sowie die Kommanditistin Frau Andrea Stilp. Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin vertreten, die wiederum durch ihre Geschäftsführerin Frau Andrea Stilp vertreten wird

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