GEOTHERMIE PORTFOLIO NR. 3

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1 1 Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot von Genussrechts-Beteiligungen mit der Emissionsbezeichnung GEOTHERMIE PORTFOLIO NR. 3 an der Green Power GmbH Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Geothermie Portfolio Nr. 3

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3 1. VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG Anbieterin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlagen sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die 3 Green Power GmbH Sitz: Regensburg Geschäftsanschrift: Bruderwöhrdstr. 15 a D Regensburg Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, vertreten durch ihren Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Regensburg, 26. August 2016 (Datum der Prospektaufstellung) Jean-Paul Müller Geschäftsführer Green Power GmbH Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben werden. Geothermie Portfolio Nr. 3

4 4 2. INHALTSVERZEICHNIS 1. VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Kosten des Anlegers Provisionen Emissionskosten WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GREEN POWER GMBH AUF DIE FÄHIGKEIT ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG DER VERMÖGENSANLAGEN Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH Darstellung der Geschäftsaussichten der Green Power GmbH Auswirkungen der Geschäftsaussichten der Green Power GmbH RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Abschließender Risikohinweis MARKTUMFELD ERNEUERBARE ENERGIEN Der Markt der Erneuerbaren Energien in Deutschland Der Markt der Erneuerbaren Energien in Europa und weltweit Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER GREEN POWER GMBH Geschäftstätigkeit Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin GESCHÄFTSFELDER DER FG GEOTHERMIE GMBH UND MARKTPOSITION Geschäftsfelder Marktposition INVESTITIONSVORHABEN DER GREEN POWER GMBH Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlagen Anlageobjekte Realisierungsgrad Finanzierungs- und Investitionsplanungen (PROGNOSEN)... 42

5 5 12. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer Sonstige Steuern RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Emittentin Green Power GmbH Konzernstruktur/Beteiligungen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten der Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die Vermögensanlagen (Genussrechte) Geothermie Portfolio Nr WEITERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG FINANZTEIL Jahresabschluss der Green Power GmbH zum 31. Dezember Zwischenübersicht der Green Power GmbH zum 30. Juni Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH VERTRAGSANHANG Gesellschaftsvertrag Bedingungen der Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 der Green Power GmbH INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Vermögensanlagen HINWEISE ZUR ZEICHNUNG...88 Geothermie Portfolio Nr. 3

6 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES 6 Anbieterin/Emittentin Green Power GmbH Rechtsform/Registergericht Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB Sitz/Geschäftsanschrift Regensburg/Bruderwöhrdstr. 15 a, D Regensburg Geschäftsführung Herr Jean-Paul Müller Geschäftstätigkeit Beteiligung an Unternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, insbesondere der Erforschung, Erschließung und Nutzbarmachung geothermischer Energie (Erdwärme) zur Erzeugung von elektrischer Energie und Heizwärme sowie der Errichtung und des Betriebs geothermischer Anlagen, wozu auch der Handel mit Energie, Wärmeleistung sowie auch Beratungsleistungen gehören, durchführen. Investitionsvorhaben Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlagen für die Begebung von Finanzierungen an Projekt- oder Managementgesellschaften der FG.de Forever Green Gruppe sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve zu nutzen. Dabei behält sich der Emittent vor, nach definierten Investitionskriterien in andere Projekt- oder Managementgesellschaften aus dem Bereich der Geothermie zu investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Vergabe einer Finanzierung zur Realisierung der Projekte Geothermiekraftwerk Amerang und Geothermiekraftwerk Schnaitsee I geplant. Weitere konkrete Projekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Vermögensanlagen Mit diesem Verkaufsprospekt werden Vermögensanlagen in Form von auf den Namen des Anlegers lautende Genussrechte mit der Emissionsbezeichnung Geothermie Portfolio Nr. 3 mit Anspruch auf Zins- und Gewinnanteilszahlung sowie Rückzahlung zum Anlagebetrag und ohne Verlustbeteiligung in den Varianten Investitionskonto und Kapitalreservekonto zum Erwerb angeboten. Im Rahmen des Erwerbs der angebotenen Vermögensanlagen kann der Anleger nicht nur eine Variante der angebotenen Vermögensanlagen wählen. Der Anleger zeichnet bei Erwerb beide angebotenen Vermögensanlagen und entscheidet dabei, in welcher Höhe sein Anlagebetrag auf die Vermögensanlage Investitionskonto bzw. auf die Vermögensanlage Kapitelreservekonto entfällt. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt Euro. Bei einem Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen von Euro und einer Stückelung von 500 Euro je Genussrecht werden maximal Genussrechte begeben. Besteuerung Zins- sowie Gewinnanteilszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Erwerbspreis Der Erwerbspreis entspricht grundsätzlich dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag beträgt 500 Euro (ein Genussrecht). Höhere Beträge müssen restfrei durch 500 teilbar sein. Agio 3 % des Erwerbspreises. Begebungszeitpunkt Die Genussrechts-Beteiligungen gelten am Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als begeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit der Vermögensanlagen und werden die Zinsen berechnet. Varianten der Genussrechts-Beteiligung Der Anlagebetrag jedes Genussrechts-Inhabers wird sowohl auf die Vermögensanlage Investitionskonto als auch auf die Vermögensanlage Kapitalreservekonto verteilt: Vermögensanlage Investitionskonto. Im Rahmen dieser Vermögensanlage wird die Höhe des den langfristigen Investitionen in Geothermieprojekten der Emittentin dienenden Anlagebetrags gebucht. Vermögensanlage Kapitalreservekonto. Im Rahmen dieser Vermögensanlage wird die Höhe des Anlagebetrags gebucht, welcher nicht für langfristige Investitionen in Geothermieprojekte genutzt wird. Die angebotenen Vermögensanlagen weisen unterschiedliche Mindestlaufzeiten und Verzinsungen auf. Der Anleger wählt bei Zeichnung, zu welchem Anteil sein Anlagebetrag auf die Vermögensanlage Investitionskonto bzw. auf die Vermögensanlage Kapitalreservekonto entfallen soll. Die Höhe der Vermögensanlage Kapitalreservekonto darf maximal 30 % des Anlagebetrags betragen.

7 Vor Beginn der Bohrungen der jeweiligen Projektgesellschaften, in welche die Emittentin Investitionen vornehmen wird, hat der Anleger die Möglichkeit zu wählen, ob der hinsichtlich der Vermögensanlage Kapitalreservekonto bestehende Betrag auf die Vermögensanlage Investitionskonto gebucht werden soll. Widerspricht der Anleger nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bekanntmachung, wird der bzgl. der Vermögensanlage Kapitalreservekonto bestehende Betrag auf die Vermögensanlage Investitionskonto gebucht. Laufzeit und Kündigung Vermögensanlage Investitionskonto Die Laufzeit der Vermögensanlage Investitionskonto ist unbestimmt. Sie beginnt am Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Das Recht zur erstmaligen Kündigung besteht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 60 Monaten zzgl. der Restdauer des verbleibenden Kalenderjahres. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage Investitionskonto jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwölf Monaten gekündigt werden. Vermögensanlage Kapitalreservekonto Die Laufzeit der Vermögensanlage Kapitalreservekonto ist unbestimmt. Sie beginnt am Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Das Recht zur erstmaligen Kündigung besteht zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage Kapitalreservekonto jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Zinsen Die Vermögensanlagen werden ab dem Begebungszeitpunkt verzinst. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der jeweiligen Vermögensanlage des Anlegers und beträgt bei der Vermögensanlage Investitionskontos 4,9 % p. a. und bei der Vermögensanlage Kapitalreservekonto 2,0 % p. a. Zinszahlung Die Zinszahlungen auf die Vermögensanlage Kapitalreservekonto erfolgen halbjährlich. Der erste Zinslauf beginnt am Begebungszeitpunkt und endet am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Folgende Zinsläufe (volle Zinsläufe) beginnen am ersten Kalendertag eines Kalenderhalbjahres und enden am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Die Zinszahlungen auf die Vermögensanlage Investitionskonto erfolgen bis sechs Monate nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojektes (Zinsänderungstag) endfällig. Der erste Zinslauf beginnt am Begebungszeitpunkt und endet am Zinsänderungstag. Ab sechs Monate nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojektes erfolgen die Zinszahlungen bzgl. der Vermögensanlage Investitionskonto an den Genussrechts-Inhaber jährlich. Der zweite Zinslauf endet dann am 31. Dezember des Kalenderjahres, in welches der Zinsänderungstag erfolgte. Nachfolgende Zinsläufe beginnen dann am 01. Januar eines Kalenderjahres und enden am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Der Wechsel der Fälligkeit der Zinszahlungen wird den Anlegern durch Bekanntmachung mitgeteilt. Zinstermin Die Zinsen der Vermögensanlage Kapitalreservekontos sind entweder am 15. Februar oder am 15. August eines Kalenderjahres nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes zur Zahlung fällig. Die Zinsen der Vermögensanlage Investitionskonto sind für den ersten Zinslauf sechs Monate nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojektes und für die folgenden Zinsläufe am 15. Februar eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Gewinnanteil Quotale Beteiligung an 25 % des Jahresüberschusses (d. h. Ergebnis nach Steuern) vor Erfolgsbeteiligung der Betreibergesellschaften. Verlustbeteiligung Die Genussrechte sind nicht an etwaigen Verlusten der Emittentin beteiligt. Kapitalrückzahlung Der Anleger hat am Ende der Laufzeit die Vermögensanlagen vorbehaltlich der Regelungen des qualifizierten Rangrücktritts und des Zahlungsvorbehalts einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe seines eingezahlten Anlagebetrags. Zahlungsvorbehalt/Rangstellung Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen, Gewinnanteilen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 11 der Genussrechts-Bedingungen). Die Forderungen aus den Genussrechten treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der 7 Geothermie Portfolio Nr. 3

8 8 Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung. Übertragbarkeit Übertragung erfolgt durch Abtretung und ist in Anlagebeträgen von 500 Euro oder einem Vielfachen davon möglich. Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit, Kürzungen von Zeichnungen Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Vermögensanlagen, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Angesprochene Anlegerkreise Die Vermögensanlagen zielen sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel 7. Risiken der Vermögensanlagen (Seite 18 bis 24) dargestellten Risiken bewusst sein.

9 4. WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER 4.1 Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zzgl. Agio zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlagen nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht und es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. 4.2 Kosten des Anlegers Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus den Vermögensanlagen sowie die Aufwendungen für Kommunikations und Portokosten trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. 4.4 Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen die Fixgehälter der festangestellten Vertriebsmitarbeiter der Green Power GmbH, die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen für interne und externe Vertriebsmitarbeiter sowie die Kosten für den Erwerb von Vertriebsdaten in Höhe von insgesamt rund Euro. Für die Konzeption der Vermögensanlagen, die Prospekterstellung und die Prospektprüfung durch die Ba- Fin fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich Euro. 9 Der Anleger kann in begründeten Fällen vor der Möglichkeit zur Kündigung nach 8 und 9 der Bedingungen (Seite 82) die vorzeitige Beendigung der Vermögensanlagen mit Begründung bei der Emittentin beantragen. Beabsichtigt die Emittentin, einem solchen Antrag zuzustimmen, ist sie berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 12 % des valutierten Anlagebetrags zu erheben. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. 4.3 Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung Euro. Das entspricht 12,55 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen. Geothermie Portfolio Nr. 3

10 5. WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG 10 Bei den vorliegenden Vermögensanlagen handelt es sich um Genussrechts-Beteiligungen mit fester Verzinsung, einem Gewinnanteilsanspruch und dem Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotenen Vermögensanlagen sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D. h., dass der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 11 der Genussrechts-Bedingungen). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinsund Gewinnanteilszahlung und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Aufgrund dessen ist eine wesentliche Grundlage für die Zins und Gewinnanteilszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen die planmäßige Investition in Anlageobjekte und das damit verbundene Erreichen des Anlageziels. Anlageziel der Vermögensanlagen ist es, durch die Vergabe von Finanzierungen zur Realisierung der Projekte Geothermiekraftwerk Amerang und Geothermiekraftwerk Schnaitsee I sowie aus zukünftigen noch nicht feststehenden Projekten jeweils Erträge aus Zinszahlungen oder Gewinnbeteiligungen zu erzielen. Zur Erreichung des Anlageziels plant die Emittentin die Vergabe einer Finanzierung an die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH zur Realisierung des Projektes Geothermiekraftwerk Amerang und die Vergabe einer Finanzierung an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH zur Realisierung des Projektes Geothermiekraftwerk Schnaitsee I sowie die Vergabe von Finanzierungen an zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehende Projekte aus dem Bereich der Geothermie. Wesentliche Bedingung für die Erzielung der Erträge aus den Finanzierungsverträgen und die damit verbundenen bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen/Rückzahlungen der Vermögensanlagen) ist, dass die Finanzierungsverträge mit den Projektgesellschaften entsprechend den Vorstellungen der Emittentin abgeschlossen werden und sich die jeweiligen Geothermiekraftwerke prognosegemäß entwickeln, so dass die jeweiligen Projektgesellschaften über entsprechende liquide Mittel für die Zahlungen an die Emittentin aufgrund der Finanzierungsverträge verfügen. Ökologie Der Energieverbrauch steigt weltweit stetig und deutlich an. Damit verbunden sind einerseits eine Verknappung der Energieressourcen und andererseits ein Anstieg der umweltbelastenden Emissionen. Und doch ist die Energie Strom aus unserem alltäglichen Leben, ob im Privathaushalt oder in der Industrie, nicht wegzudenken. Die Vorräte an den fossilen Rohstoffen Erdöl, Erdgas und Kohle gehen seit Jahren rapide zurück, sodass die derzeitig noch vorhandenen Ressourcen in einigen Jahrzehnten verbraucht sein werden. Dazu kommt, dass ihr Verbrauch wesentliche Ursache für die Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) ist. Der wachsende CO 2 -Anteil in der Stratosphäre ist verantwortlich für die Verstärkung des Treibhauseffekts. Eine Energiegewinnung aus Kernkraft stellt keine Alternative für eine dauerhafte Versorgung der Menschheit dar. Spätestens seit der Katastrophe in Japan hat ein entsprechendes Umdenken auch in der Politik eingesetzt. Demgegenüber steht die Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse praktisch unbegrenzt zur Verfügung und kann die CO 2 -Emissionen deutlich verringern. Daher ist die Stromgewinnung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Risikostreuung Die Investition in verschiedene Projekte ist aus Sicht der Geschäftsführung geeignet, die Risiken aus dem Betrieb einer einzelnen Anlage deutlich zu reduzieren. Diese Risikostreuung erhöht die Stabilität der Ergebnisse der Projektgesellschaften und damit auch der Emittentin im Vergleich zu einer Einzelinvestition. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Mit dem EEG erhalten Anlagenbetreiber für eine Dauer von mindestens 20 vollen Betriebsjahren eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom. Die Netzbetreiber sind zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Diese Vergütungs- und Abnahmeprämisse ermöglicht eine gute Prognostizierbarkeit der Einnahmen. Folgende Aspekte lassen Rückschlüsse auf stabile Einnahmen der Emittentin aus Investitionen in Projekte der Erneuerbaren Energien zu:

11 Projektentwicklung und -realisierung Die Kosten für die Errichtung der Geothermiekraftwerke können unter den jeweils geplanten Werten liegen. Die eingesparten Mittel können die Rentabilität der jeweiligen Anlagen verbessern und sich gewinnerhöhend auswirken. Aufgrund früherer Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage und eines daraus folgenden früheren Verkaufs von Wärme können auf Ebene der Projektgesellschaften und/oder der Emittentin zusätzliche Einnahmen entstehen. Subventionen Es besteht die Möglichkeit, dass Investitionen der Projektgesellschaften Subventionen erhalten und/oder die Vergütungen für den erzeugten Strom und die Wärme aufgrund geänderter Förderungen/Subventionen ansteigen und somit zusätzliche Erträge auf Ebene der Projektgesellschaften ergeben können. Energieertrag Abweichend von den Erwartungen der Emittentin kann die produzierte Menge an Strom und Wärme aufgrund von äußeren Einflüssen (Wetter, Brennstoffqualität, technischer Betrieb, etc.) höher ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Hierdurch können sich zusätzliche Einnahmen, denen keine entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen, auf Ebene der Emittentin ergeben. Reparatur- und Instandhaltungskosten Die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Reparatur von Geothermiekraftwerken kann unter den Erwartungen der prognostizierten Werte liegen. Durch diese möglichen geringen Kosten können die Betriebsergebnisse der jeweiligen Anlagen über der Erwartung der prognostizierten Werte liegen. Lebensdauer der Geothermiekraftwerke Die technische Lebensdauer der Geothermiekraftwerke kann länger sein als bei der Erwartung der prognostizierten Werte zugrunde gelegt. Durch die längere Betriebszeit können ggf. auf Ebene der Emittentin zusätzliche Erträge erzielt werden. Aufgrund der vorgenannten Vorteile geht die Emittentin von stabilen Einnahmen aus den geplanten unmittelbaren Anlageobjekten (Finanzierungsverträge) aus, so dass Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen plangemäß verlaufen können. Wesentliche Bedingung für die Erzielung langfristiger und nachhaltiger Erträge ist die Projektauswahl der Emittentin. Die Anlagestrategie der Vermögensanlagen beruht auf dem Grundsatz der Diversifikation. D. h., dass das Portfolio aus mehreren Anlageobjekten bestehen soll. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage für die Emittentin geschaffen werden, um so die Zins- sowie Rückzahlungsansprüche an die Anleger zu erfüllen. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten der Emittentin. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche teilweise aus den liquiden Überschüssen des operativen Geschäfts, Mittel aus der Auflösung von Finanzierungsverträgen sowie Refinanzierungen durch Kreditinstitute erfolgen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, sind nach Einschätzung der Emittentin die Voraussetzungen zur Zahlung der Verzinsung und der Rückzahlung gegeben. Wenn die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen nicht eingehalten werden, kann es zur einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung an den Anleger kommen (siehe hierzu die Darstellung der Risiken im Kapitel Risiken der Vermögensanlagen auf den Seiten 18 bis 24). 11 Geothermie Portfolio Nr. 3

12 6. AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SO- WIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GREEN POWER GMBH AUF DIE FÄHIGKEIT ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG DER VERMÖGENSANLAGEN 6.1 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH 12 Plan-Bilanzen (PROGNOSE) Aktiva TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag SUMME Passiva TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinn-/Verlustvortrag III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B. Nachrangige Namensschuldverschreibungen u. Genussrechte Green Tech Portfolio Nr. 2 (Namensschuldverschreibung) Geothermie Portfolio Nr. 3 (Genussrechte) Geothermie Portfolio Nr. 4 ff C. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten SUMME Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (PROGNOSE) bis bis bis bis bis bis bis TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro 1. Zinserträge Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwand Steuern vom Einkommen und Ertrag Jahresüberschuss/-fehlbetrag Plan-Liquiditätsrechnungen (PROGNOSE) bis bis bis bis bis bis bis TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro Jahresüberschuss/-fehlbetrag /- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens /+ Ab-/Zunahme der Rückstellungen /- Ab-/Zunahme Working Capital /- Ab-/Zunahme sonstiger Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens Cash Flow aus Investitionstätigkeit Einzahlungen der Gesellschafter Auszahlungen an Gesellschafter Zufluss Genussrechte Green Tech Portfolio Nr Geothermie Portfolio Nr Geothermie Portfolio Nr. 4 ff Abfluss Genussrechte Green Tech Portfolio Nr Geothermie Portfolio Nr Geothermie Portfolio Nr. 4 ff /+ Ab-/Zunahme (Finanz-) Kredite Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Total Cash Flow (Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands) Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Finanzmittelbestand am Ende der Periode

13 Erläuterungen Plan-Bilanzen Aktiva Unter dem Posten Finanzanlagen werden im Anlagevermögen die geplanten Investitionen der Emittentin ausgewiesen. Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlagen Geothermie Portfolio Nr. 3 für die Begebung von Finanzierungen an Projekt- oder Managementgesellschaften der FG.de Forever Green Gruppe sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve (unmittelbare Anlageobjekte) zu nutzen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Vergabe einer Finanzierung zur Realisierung der Projekte Geothermiekraftwerk Amerang und Geothermiekraftwerk Schnaitsee I (mittelbare Anlageobjekte) geplant. Zusätzlich werden die der Emittentin zufließenden Mittel aus der Emission der nachrangigen Namensschuldverschreibungen Green Tech Portfolio Nr. 2 und aus der Emission weiterer Vermögensanlagen für die geplanten Investitionen genutzt. Das Umlaufvermögen setzt sich aus den sonstigen Vermögensgegenständen sowie Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Ferner wird in den Aktiva der Plan-Bilanzen der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag korrespondierend zum passivischen Ausweis ausgewiesen. Passiva Im Eigenkapital werden das Stammkapital der Emittentin, der prognostizierte Gewinn-/Verlustvortrag, der prognostizierte Jahresüberschuss der Emittentin sowie der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ausgewiesen. Aufgrund des Geschäftsmodelles, das zunächst eine Investitionsphase beinhaltet, geht die Emittentin für die Geschäftsjahre 2016 bis 2021 von einem Jahresfehlbetrag aus. Unter dem Posten Nachrangige Namensschuldverschreibungen und Genussrechte ist im Wesentlichen das eingeworbene Kapital aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen Green Tech Portfolio Nr. 2 sowie das Kapital aus der mit diesem Prospekt angebotenen Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 ausgewiesen. Ferner umfasst diese Position die geplante Ausgabe weiterer Vermögensanlagen. Es handelt sich jeweils um nachrangiges Fremdkapital, das zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten auszuweisen ist. Nach den Prognosen der Emittentin wird der Gesamtnennbetrag der angebotenen Vermögensanlagen in Höhe von ,- Euro im Geschäftsjahr 2017 vollständig platziert sein. Die Position Rückstellungen enthält die geplanten Rückstellungen der Emittentin für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen. In den Verbindlichkeiten sind zum einen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und zum anderen die (Zins-) Verbindlichkeiten gegenüber den Zeichnern der nachrangigen Namensschuldverschreibung Green Tech Portfolio Nr. 2 sowie der Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 und folgender Emissionen ausgewiesen. Die Zinszahlungen bzgl. der nachrangigen Namensschuldverschreibungen Green Tech Portfolio Nr. 2 erfolgen endfällig. Die Zinszahlungen auf die Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 bzgl. des Anlagebetrags des Kapitalreservekonto erfolgen halbjährlich. Die Zinszahlungen auf die Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 bzgl. des Anlagebetrags des Investitionskontos erfolgen bis sechs Monate nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojektes (Zinsänderungstag) endfällig. Der erste Zinslauf beginnt am Begebungszeitpunkt und endet am Zinsänderungstag. Ab sechs Monate nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojektes erfolgen die Zinszahlungen bzgl. des auf dem Investitionskonto verbuchten Anteils des Anlagebetrags an den Genussrechts-Inhaber jährlich. Der zweite Zinslauf endet dann am 31. Dezember des Kalenderjahres, in welches der Zinsänderungstag erfolgte. Nachfolgende Zinsläufe beginnen dann am 01. Januar eines Kalenderjahres und enden am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Für die folgenden Emissionen wurden identische Konditionen unterstellt. Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen Zinserträge In den Zinserträgen werden die Einnahmen der Emittentin aus der Vergabe der Finanzierungen an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH zur Realisierung des Projektes Geothermiekraftwerk Schnaitsee I und an die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH zur Realisierung des Projektes Geothermiekraftwerk Amerang ausgewiesen. Nach den Planungen wird die Emittentin aus den Finanzierungverträgen Zinserträge von durchschnittlich 8,5 % des eingesetzten Kapitals sowie einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses der Projektgesellschaften erhalten. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Einnahmen aus dem Agio ausgewiesen. Personalaufwand Unter dem Personalaufwand werden das Geschäftsführergehalt sowie das Festgehalt sowie die Vertriebsprovisionen der Vertriebsmitarbeiter der Gesellschaft ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Kosten der Emittentin für die Konzeptionierung, Prospektaufstellung und Billigungsverfahren für die mit diesem Prospekt angebotene Vermögensanlagen, externe Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für den Erwerb von Vertriebsdaten sowie, Aufwendungen für Personalüberlassung, Miete, Telefon, Buchführung, Steuerberatung, Jahresabschluss etc. Zinsaufwand Auf die nachrangigen Namensschuldverschreibungen Green Tech Portfolio Nr. 2 zahlt die Emittentin durchschnittlich Zinsen in Höhe 5,0 % p. a. des Anlagebetrags. Auf die mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 werden bzgl. des Anlagebe- 13 Geothermie Portfolio Nr. 3

14 14 trags des Investitionskontos Zinsen von 4,9 % p. a. und bzgl. des Anlagebetrags auf dem Kapitalreservekonto Zinsen von 2,0 % p. a. gezahlt. Ferner sind die Anleger quotal an 25 % des Jahresüberschusses (d. h. Ergebnis nach Steuern) vor Erfolgsbeteiligung der Betreibergesellschaften beteiligt. Diese Erfolgsbeteiligung wurde ebenfalls unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Für die folgenden Emissionen wurden identische Konditionen unterstellt. Steuern vom Einkommen und Ertrag Nach den Planungen werden keine Aufwendungen für Steuern in dargestellten Planungszeitraum anfallen. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ergibt sich aus einer Saldierung der Aufwendungen und Erträge. Nach den Prognosen wird die Emittentin im laufenden Geschäftsjahr sowie bis zum Geschäftsjahr 2021 jeweils einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften. Plan-Liquiditätsrechnungen Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Enthält das Jahresergebnis bereinigt um sonstige bilanzwirksame Änderungen, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden können. Cash Flow aus Investitionstätigkeit Die Emittentin wird das ihr zur Verfügung stehende Kapital für die Begebung von Finanzierungen an Projekt- oder Managementgesellschaften der FG.de Forever Green Gruppe sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve (unmittelbare Anlageobjekte) nutzen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Vergabe einer Finanzierung an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH zur Realisierung des Projektes Geothermiekraftwerk Schnaitsee I (mittelbares Anlageobjekt) und an die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH zur Realisierung des Projekts Geothermiekraftwerk Amerang (mittelbares Anlageobjekt) geplant. Weitere konkrete Projekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Die liquiden Mittel aus der Finanzierungstätigkeit stammen aus der Platzierung der Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3, die vollständig im Geschäftsjahr 2017 erfolgen soll. Die Anleger der Genussrechts-Beteiligung Geothermie Portfolio Nr. 3 können ihren Anlagebetrag auf dem Kapitalreservekonto zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren kündigen. Aufgrund dessen können im Geschäftjahr 2018 erste Kündigungen und somit erste Rückzahlungen an die Anleger erfolgen. Diese sind ebenfalls in der Position Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Total Cash Flow Diese Position ergibt sich aus der Summe aus Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cash Flow aus Investitionstätigkeit sowie Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit. Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Anfang eines Geschäftsjahres. Finanzmittelbestand am Ende der Periode Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Ende eines Geschäftsjahres und entspricht dem in der Plan-Bilanz ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten. 6.2 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH Nach Bedienung sämtlicher geplanter Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) und Investitionen stehen der Emittentin für den dargestellten Zeitraum zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen ausreichende liquide Mittel zur Verfügung. Nach den Planungen erfolgen die Zinszahlungen für den Anlagebetrag des Kapitalreservekontos für das laufende und die folgenden Geschäftsjahre daher auch vertragsgemäß. Zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 60 Kalendermonaten zzgl. der Restdauer des verbleibenden Kalenderjahres können die Anleger auch den Anlagebetrag des Investitionskontos erstmalig kündigen, so dass die endfälligen Zinszahlungen dafür fällig werden. Nach den Planungen erfolgen auch diese vertragsgemäß. Eine Gefährdung der Zinszahlungen könnte entstehen, wenn die geplanten Einnahmen nicht realisiert werden. Eine Ursache hierfür könnte in geringeren Erträgen aus Investitionen in die Vergabe von Finanzierungen (unmittelbare Anlageobjekte) an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH, die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH sowie an noch nicht feststehende Projektgesellschaften jeweils zum Zwecke der Realisierung von Geothermiekraftwerken (mittelbare Anlageobjekte) liegen. Geringere Einnahmen könnten auch entstehen, wenn die Emittentin die geplanten Investitionen nicht oder nicht im geplanten Umfang vornehmen kann.

15 Der Anlagebetrag der Anleger der Vermögensanlage Kapitalreservekonto kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren erstmals gekündigt werden. Bei einer Zeichnung der Vermögensanlage im Jahr 2016 ist daher eine erstmalige Kündigung im Jahr 2018 möglich. Nach den Planungen erfolgen zu diesem Zeitpunkt erstmals Rückzahlungen an die Anleger. Der Anlagebetrag der Anleger der Vermögensanlage Investitionskonto kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 60 Kalendermonaten zzgl. der Restdauer des verbleibenden Kalenderjahres erstmals gekündigt werden. Bei einer Zeichnung der Vermögensanlage im Jahr 2016 ist daher eine erstmalige Kündigung zum 31. Dezember 2021 möglich. Auch zu diesem Zeitpunkt sehen die Planungen die vertragsgemäße Rückzahlung vor. Für die Rückzahlung kommt der Einsatz folgender Mittel in Betracht: liquide Überschüsse des operativen Geschäfts, sowie Refinanzierungen durch Kreditinstitute und Mittel aus der Auflösung von Finanzierungsverträgen. Die Art der Finanzierung der Rückzahlung steht über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlagen noch nicht fest. Nach den Planungen geht die Emittentin jedoch von ausreichenden Mitteln aus den Finanzierungsverträgen aus. Zum 31. Dezember 2018 beträgt nach den Prognosen der Verschuldungsgrad der Emittentin (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital multipliziert mit 100 %) 0 %. Zum 31. Dezember 2021 beträgt nach den Prognosen der Verschuldungsgrad der Emittentin (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital multipliziert mit 100 %) 0 %. Eine Gefährdung der Rückzahlung der Vermögensanlagen würde dann eintreten, wenn liquide Mittel nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang aus den genannten Quellen generiert werden können Darstellung der Geschäftsaussichten der Green Power GmbH Aus der Platzierung der Vermögensanlagen Geothermie Portfolio Nr. 3 wird bei der Emittentin ein Mittelzufluss in Höhe von ,- Euro im laufenden Geschäftsjahr 2016 erfolgen (PROGNOSE). Ebenfalls im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin Investitionen in die Vergabe von Finanzierungen an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH und in die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH in Höhe von insgesamt ,- Euro (PROGNOSE). Die hierzu eingesetzten Mittel stammen aus den Vermögensanlagen Geothermie Portfolio Nr. 3. Aus diesen Investitionen resultieren prognostizierte Einnahmen aus Zinsen von ca ,- Euro. Auf die mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen Geothermie Portfolio Nr. 3 entfallen Zinsen in Höhe von ,- Euro, die in Höhe von ,- Euro an den Anleger ausgezahlt (Zinsen der Vermögensanlage Kapitalreservekonto ) und in Höhe von ,- Euro (Zinsen der Vermögensanlage Investitionskonto ) jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Netzanschluss des ersten Geothermieprojekts fällig werden und daher dem Anleger gutgeschrieben werden. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin sowie das positive Marktumfeld für Energieanlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlagen aufrechterhalten bleiben. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 35 % des Stroms durch Erneuerbare Energien erzeugt werden sollen. Danach strebt die Bundesregierung folgende Entwicklung an: 50 % bis 2030, 65 % bis 2040, 80 % bis Diese Ziele wurden in der Vergangenheit durch Studien als realisierbar eingestuft und in der Novelle des EEG, das am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist, als Mindestziele verankert, die spätestens innerhalb der jeweiligen Dekade erreicht werden sollen. So schätzt die Bundesregierung in ihrem an die EU gemeldeten Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energien für 2020 sogar einen Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstrombedarf von 38,6 %. In Folge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hat die Bundesregierung die Restrisiken der Kernenergie neu bewertet. Mit dem rechtsverbindlichen Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 hat die Bundesregierung die Voraussetzung für eine rasche und konsequente Energiewende geschaffen, durch welche die Erneuerbaren Energien zur tragenden Säule der künftigen Energieversorgung werden. Bereits im Jahr 2015 konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland auf 30,1 % gesteigert werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Mit dem EEG erhalten Anlagenbetreiber für eine Dauer von mindestens 20 vollen Betriebsjahren eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom. Die Netzbetreiber sind zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Diese Vergütungs- und Abnahmeprämissen ermöglichen eine gute Prognostizierbarkeit der Einnahmen der jeweiligen Projektgesellschaften. Geothermie Portfolio Nr. 3

16 Auswirkungen der Geschäftsaussichten der Green Power GmbH Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin aktiv ist, sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt. Insoweit wird hinsichtlich der konkreten Geschäftsaussichten inklusive des prognostizierten Emissions- und Investitionsverlaufs auf die Darstellung in den vorherigen Abschnitten 6.1 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH (Seite 12 bis 14) sowie 6.2 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green Power GmbH (Seite 14 bis 15) verwiesen. Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ein, sind Zins-/Gewinnanteilszahlungen auf die Vermögensanlagen nicht gefährdet. die Rückzahlung der investierten Mittel erwirtschaftet werden kann. Der Entwicklung der Anlageobjekte kommt eine hohe Bedeutung zu. Rahmenbedingungen Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt stark von den Rahmenbedingungen und der Marktentwicklung der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien ab. Einfluss auf diesen Markt können insbesondere folgende Faktoren nehmen: Erhöhung oder Verschlechterung der allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung für die durch die Projekte geförderten Systeme und verwendeten Komponenten; Entwicklung neuer Technologien, die effizienter sind; Eine Vielzahl von Faktoren kann sich positiv aber auch negativ auf diese Geschäftsaussichten auswirken. Nachfolgend werden die Faktoren dargestellt, die Einfluss auf die Zins-/Gewinnanteils- und Rückzahlung der Vermögensanlagen haben können: Investitionen Die Bonität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen in die Vergabe von Finanzierungen (unmittelbare Anlageobjekte) an Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH, die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH sowie an noch nicht feststehende Projektgesellschaften jeweils zum Zwecke der Realisierung von Geothermiekraftwerken (mittelbare Anlageobjekte) erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zins-/ Gewinnanteilszahlungen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedienen. Hierbei ist die Entwicklung der jeweiligen Anlageobjekte entscheidend. Die Anlageobjekte können sich besser oder schlechter als erwartet entwickeln, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinsen/Gewinnbeteiligungen und die Rückzahlung der Vermögensanlagen zu leisten. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte nachhaltig gestört werden, wenn die Anlageobjekte ausfallen bzw. Verluste erleiden, hieraus also nicht Verbesserung oder Verschlechterung der staatlichen Förderung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, z. B. aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG); Beschleunigung oder Verschleppung von Genehmigungsverfahren durch Genehmigungs- oder Umweltbehörden. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte nachhaltig gestört werden, wenn sich während der Realisierung eines Geothermiekraftwerkes die Nachfrage an entsprechenden Anlagen zur Erzeugung von Strom/Wärme aus Erneuerbaren Energien aufgrund von effizienteren Erneuerbaren Energieanlagen negativ entwickelt oder aufgrund einer Verschlechterung der staatlichen Förderungen die Einnahmen aus den Anlagen geringer ausfallen. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem jeweiligen Finanzierungsvertrag erzielen. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen.

17 Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlagen hat nur einen geringen Einfluss auf die Fähigkeit der Emittentin, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. Für Investitionen ist ein Zufluss aus den angebotenen Vermögensanlagen erforderlich. Nach den Planungen soll der Gesamtbetrag im Laufe des Geschäftsjahres 2017 vollständig platziert sein (PROGNOSE). Nur mit diesem Zufluss und den Investitionen können Umsatzerlöse generiert werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zinszahlungspflicht der Emittentin geringer als erwartet ausfällt. Gleichzeitig reduzieren sich die platzierungsabhängigen Emissionskosten, so dass die geringeren Umsatzerlöse nicht zwangsläufig auch zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen müssen. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Steuerlast der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höheren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Exit-Szenarien Die Vermögensanlage Kapitalreservekonto des Anlegers hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und die Vermögensanlage Investitionskonto hat eine Mindestlaufzeit von 60 Kalendermonaten zzgl. der Restdauer des Kalenderjahres. Zu diesen jeweiligen Zeitpunkten entstehen vorbehaltlich des Rangrücktritts die Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin. Für die Rückzahlung der Vermögensanlagen kommt der Einsatz folgender Mittel in Betracht: liquide Überschüsse des operativen Geschäfts, Mittel aus der Auflösung von Finanzierungsverträgen sowie Refinanzierungen durch Kreditinsgtitute. Welche Mittel zum Einsatz kommen und wie sich diese zusammensetzen, steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Auswahl der Mittel ist abhängig von den Konditionen, die sich der Emittentin zum Rückzahlungszeitpunkt bieten. Sollten über die aufgezeigten Wege nicht ausreichende Mittel generiert werden können, wäre die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung der Vermögensanlagen beeinträchtigt. 17 Geothermie Portfolio Nr. 3

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