Verkaufsprospekt der Good Profits GmbH für das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens»Good Profits 2«

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1 Verkaufsprospekt der Good Profits GmbH für das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens»Good Profits 2«Verkaufsprospekt der Good Profits GmbH für das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens»Good Profits 2«Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2 2 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

3 3 A charity dollar has only one life; a social business dollar can be invested over and over again. Prof. Muhammad Yunus, Nobel Peace Prize Laureate, Chairman of YSB Nachrangdarlehen Good Good Profits Profits 2 der 2 Good der Good Profits Profits GmbH GmbH 04/ /2017

4 4 Liebe Anleger mit Anliegen, Sie halten unseren ersten Verkaufsprospekt in Ihren Händen. Wir sind sehr stolz, Ihnen unsere Vermögensanlage Good Profits 2 anbieten zu dürfen. Mit Ihrer Hilfe werden wir viel Gutes für die Gesellschaft bewirken. Dank Ihrer Anlage werden wir in Unternehmen investieren, die die Welt verbessern. Unternehmen, die soziale und gesellschaftliche Probleme angehen, die sich für den Umweltschutz engagieren, die Benachteiligten gute Arbeitsplätze bieten. Die zugunsten der Gemeinschaft arbeiten und nicht auf Kosten anderer. Es sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die wissen, dass sie auch Geld verdienen müssen, um nachhaltig wachsen und dementsprechend mehr bewirken zu können. Wer mehr hat, kann auch mehr geben. Wir sind der Meinung, dass soziales und ethisches Verhalten mit dem Streben nach Gewinnen sehr gut vereinbar ist. Die Kombination aus beidem ist zum Wettbewerbsvorteil geworden. Wir heißen Good profits, weil wir eben beides für wichtig erachten und zum Geschäftsmodell entwickelt haben. Wir haben große Pläne und stehen erst ganz am Anfang mit unserer Vision, eine bessere Welt durch sozialere Unternehmen zu erschaffen. Als Anlieger haben Sie die Möglichkeit, uns bei unserem Anliegen zu unterstützen und Teil dieser Bewegung zu werden. Für Ihr Vertrauen möchten wir uns vorab bei Ihnen bedanken. Dirk Stiller Sebastian Grothaus Geschäftsführer Good Profits GmbH Sebastian Grothaus Mein Anliegen: Vorbild sein. Deswegen befasse ich mich seit Jahren intensiv mit finanzieller Bildung. Mit Good Profits möchten wir vormachen, wie es geht: eine gute Rendite erzielen und dabei etwas Gutes für die Welt bewirken. Denn nur wer mehr hat, kann auch mehr geben Dirk Stiller Mein Anliegen: Faire Geldanlagen für alle. Deshalb biete ich schon lange alternative Kapitalanlagen an. Denn fair bedeutet nicht nur faire Konditionen, sondern auch: Mit dem Geld Gutes bewirken. So werden aus Anlegern echte Anlieger, die wirklich etwas für die Welt erreichen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

5 5 Verantwortlichkeitserklärung Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

6 6 Anbieterin und Emittentin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die Good Profits GmbH Sitz: Herne Geschäftsanschrift: Eickeler Bruch 47 D Herne Die Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche, vertreten durch ihre Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Herne, 25. April 2017 Sebastian Grothaus, Dirk Stiller Geschäftsführer Good Profits GmbH Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

7 7 Inhaltsverzeichnis Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

8 8 VORWORT 4 VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG 5 INHALTSVERZEICHNIS 7 ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES 10 Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht 13 WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER 15 Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers 16 Weitere Kosten des Anlegers, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind 16 Provisionen 16 Emissionskosten 16 WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG 17 AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER EMITTENTIN AUF DIE FÄHIGKEIT ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG DER VERMÖGENSANLAGE 21 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 22 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 26 Darstellung der Geschäftsaussichten der Emittentin 27 Auswirkungen der Geschäftsaussichten der Emittentin 28 RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 32 Allgemeiner Hinweis 33 Maximalrisiko 33 Prognose- und anlagegefährdende Risiken 33 Anlegergefährdende Risiken 38 Abschließender Risikohinweis 38 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER GOOD PROFITS GMBH 39 Geschäftstätigkeit 40 Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2017 der Emittentin 41 Kompetenz der Geschäftsführung 42 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

9 9 INVESTITIONSVORHABEN DER GOOD profits GMBH 43 Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage 44 Anlageobjekte 45 Realisierungsgrad 48 Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) 48 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 53 Unternehmensangaben Good Profits GmbH (Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche) 54 Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 60 Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) 61 WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEpTION DER VERMöGENSANLAGE 65 Allgemeiner Hinweis 66 Einkommensteuer 66 Sonstige Steuern 67 WEITERE ANGABEN NACH DER VERMöGENSANLAGEN- VERKAUFSpROSpEKTVERORDNUNG - VERMVERKpROSpV 68 FINANZTEIL 70 Jahresabschluss der Good Profits GmbH zum 31. Dezember Zwischenübersicht der Good Profits GmbH zum 28. Februar Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Good Profits GmbH 86 VERTRAGSANHANG 89 Gesellschaftsvertrag 90 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH - Bedingungen 95 GLOSSAR 98 INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER 102 Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin 103 Informationen über die Vermögensanlage 103 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

10 10 Zusammenfassung des Angebotes Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

11 11 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlage Anbieterin/Emittentin/ prospektverantwortliche Rechtsform/Registergericht Sitz/Geschäftsanschrift Geschäftsführer Geschäftstätigkeit Vermögensanlage Good Profits GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB Herne/ Eickeler Bruch 47, D Herne Sebastian Grothaus, Dirk Stiller Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind: die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; der Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie der Erwerb und die Weiterveräußerung von Dienstleistungen oder Warenbeständen. Mit diesem Verkaufsprospekt wird ein Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Good Profit 2 angeboten. Das Nachrangdarlehen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. Die Rückzahlung der Vermögensanlage sowie Zinszahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Seite 97). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen im Sinne der Insolvenzordnung sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Gesamtbetrag der Vermögensanlage Euro ,- Die Einzelheiten des Nachrangdarlehens richten sich nach den Bedingungen, in denen die Modalitäten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Die Vermögensanlage ist festverzinslich. Besteuerung Übertragbarkeit Erwerbspreis Agio Gewährungszeitpunkt Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der angebotenen Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst erfolgt mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung. Die Übertragung kann ab einem Anlagebetrag von Euro 5.000,- erfolgen. Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- ohne Rest teilbar sein. Im Falle des Todes des Anlegers treten die Erben an dessen Stelle. Der Erwerbspreis entspricht dem vom Anleger gewählten Anlagebetrag. Der Mindestanlagebetrag beträgt Euro 5.000,-. Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- ohne Rest teilbar sein. Ein Agio wird nicht erhoben. Das Nachrangdarlehen gilt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit und werden die Zinsen berechnet. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

12 12 Laufzeit, Kündigung Zinssatz Zinslauf Zinstermin Kapitalrückzahlung Zahlungsvorbehalt/Rangstellung Zeichnungsfrist Angesprochene Anlegerkreise Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Die Laufzeit beginnt individuell für jeden Anleger am jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Das Recht zur erstmaligen ordentlichen Kündigung besteht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags. Die Zinsen werden endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit gezahlt. Der Zinslauf beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet mit Wirksamwerden der Kündigung. Grundsätzlich zum valutierten Anlagebetrag am 15. eines Kalendermonats nach Wirksamwerden der Kündigung. Grundsätzlich zum valutierten Anlagebetrag am 15. eines Kalendermonats nach Wirksamwerden der Kündigung. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen Good Profits 2 treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet bei Vollplatzierung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Anleger mit langfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher Ergebni serwartung. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage (Seite 32 bis 38) dargestellten Risiken bewusst sein. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

13 Kapitel Kapitel 13 Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 09 /2016

14 14 Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 25. April Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle Good Profits GmbH, Eickeler Bruch 47, D Herne, bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet. Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlage neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Emittentin oder der angebotenen Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Veröffentlichungspflicht gemäß 11a Vermögensanlagengesetz Die Emittentin der Vermögensanlage ist nach Beendigung des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlage verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf sie oder die von ihr emittierten Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung entfällt mit vollständiger Tilgung der Vermögensanlage. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

15 Wichtige Hinweise für den Anleger 15 Wichtige Hinweise für den Anleger Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

16 16 Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Seite 97). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangi gen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück Weitere Kosten des Anlegers, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind Die Kosten der Übertragung der Vermögensanlage sind vom Anleger zu tragen. Ferner sind die Aufwendungen für eigene Kommunikations- und Portokosten vom Anleger zu tragen. Die Höhe und der Anfall sämtlicher vorgenannter Kosten sind von der individuellen Situation des Anlegers abhängig und können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht konkret beziffert werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung der Vermögensanlage gemäß der Prognosen des vorliegenden Verkaufsprospektes Euro Das entspricht 4 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (Euro ). Der genannte Betrag umfasst Vermittlungsprovisionen in Höhe von Euro sowie die Bestandsprovisionen in Höhe von 1 % des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage für das Geschäftsjahr Ab dem Geschäftsjahr 2020 erhalten Vermittler ebenfalls eine Bestandsprovision in Höhe von 1% p.a. des jeweils noch nicht an die Anleger zurückgezahlten Gesamtbetrages der Vermögensanlage, für jedes Jahr der Laufzeit der Vermögensanlage, das über die Mindestlaufzeit von zwei Jahren hinausgeht. Aufgrund dessen, dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht prognostiziert werden kann, in welcher Höhe Kündigungen von Anlegern nach Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen, können keine konkreten Angabe zur Höhe der ab dem Jahr 2020 jährlich anfallenden Bestandsprovision getroffen werden. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, in Höhe von Euro und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Vermögensanlage, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Vermögensanlage, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger- und Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich Euro Zusätzlich erhalten Vermittler ab dem dritten Beteiligungsjahr eine Bestandsprovision von 1% p.a. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

17 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlungl 17 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

18 18 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und dem Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags. Eine Beendigung der Vermögensanlage ist nur durch Kündigung, erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt möglich. Bei Kündigung hat der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotene Vermögensanlage ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D. h., das der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdar lehens Good Profits 2 Seite 97). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Aufgrund dessen sind wesentliche Grundlagen für die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage die planmäßige Investition in die Anlageobjekte und die damit verbundene Erzielung des Anlageziels der Vermögensanlage nachhaltige und langfristige Erträge aus den Beteiligungsverträgen sowie Wertpapieren und anderen Finanzanlagen in Form von Zinsen oder Ergebnisbeteiligungen und aus dem unmittelbaren Verkauf der erworbenen Dienstleistungen/Warenbeständen in Form von Verkaufserlösen zu erzielen. Die vorstehenden Grundlagen sind wesentlich, damit die Emittentin ihre Geschäftstätigkeit positiv weiterführen kann und die kalkulierten Einnahmen erzielt. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten der Emittentin (Aufwendungen für Rechts- und Steuerberatung, Provisionen und Nebenkosten für die Platzierung der Vermögensanlage). Die Emittentin plant, die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel zum einem in die Beteiligung an zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehenden sozial motivierten Unternehmen zu investieren. Hinsichtlich der Form der Beteiligung hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, ob eine Stille Beteiligung an oder der Erwerb von GmbH-Anteile/Aktien/Kommanditanteile von den Beteiligungsgesellschaften erfolgen soll. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Beteiligungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen/ Gewinnbeteiligungen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Beteiligungsverträgen erfolgen können. Der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht bekannt, zu welchen Zwecken die Unternehmen, an denen sie sich beteiligt, die jeweils gewährten Mittel verwenden werden. Ferner plant die Emittentin Investitionen in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Wertpapieren und anderen Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen sowie in den Erwerb von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Warenbeständen/Dienstleistungen zum Zwecke der unmittelbaren Weiterveräußerung. Da konkrete Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehen, handelt sich insoweit um einen Blind-Pool. Die Emittentin wird eine Auswahl unter den sich ihr anbietenden bzw. angebotenen Unternehmen/ Wertpapieren und andere Finanzanlagen treffen, an denen sie sich beteiligen will. Bei den Investitionen werden die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Liquidität der Investitionen und der sonstigen Mittelverwendung beachten. Es muss sich um ein sozial motiviertes Unternehmen handeln. Durch eine sorgsame Fundamentalanalyse werden solide, finanzstarke Unternehmen mit starkem Wettbewerbsvorteil, gesundem Cashflow und guten Zukunftsperspektiven gesucht. Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichem Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien und gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz und Unternehmenskultur der Unternehmen. Sollten die planmäßigen Investitionen der Emittentin in Anlageobjekte nur teilweise oder nicht möglich sein, würde die Emittentin geringere oder keine Einnahmen aus den Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

19 19 beabsichtigten Investitionen erzielen, so dass eine wesentliche Grundlage für die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage entfallen würde und dementsprechend die Zahlung von Zinsen und Rückzahlung der Vermögensanlage an die Anleger gefährdet sein können (siehe hierzu die Darstellung der Risiken Objekt-/Projektauswahlrisiko sowie Blind-Pool- Risiko auf Seite 34). Wesentliche Voraussetzung für die Erzielung der geplanten Erträge aus den Investitionen in die Anlageobjekte und die damit verbundenen bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen /Rückzahlungen) ist, dass seitens der Emittentin geeignete Unternehmen/Wertpapiere und andere Finanzanlagen ausgewählt werden und sich diese prognosegemäß entwickeln, so dass vertraglich vorgesehene Zinsen/Gewinnbeteiligungen/Veräußerungserlöse und Rückzahlungen aus den Investitionen entsprechend den Fälligkeiten der Ansprüche der Anleger der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage erfolgen. Weitere wesentliche Bedingung für die Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage sind die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartner sowie die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die künftigen Vertragspartner der Emittentin. Voraussetzung für die Erzielung der Erträge aus den Beteiligungsverträgen ist, dass die jeweiligen Unternehmen Erträge aus der Realisierung ihrer Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Zahlungen (Zinsen/Ergebnisbeteiligungen/ Rückzahlungen) an die Emittentin erzielen. Dabei sind die Qualität der Geschäftstätigkeit, die Entwicklung des jeweiligen Marktes und die Nachfrage entscheidend. Die Qualität eines Unternehmens kann sich während der Beteiligung abweichend von den Planungen negativ verändern. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem jeweiligen Beteiligungsvertrag erzielen, so dass die die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein können (siehe hierzu die Darstellung der Risiken Risiken aus der Geschäftstätigkeit Beteiligungen an Unternehmen auf Seite 33, Objekt-/Projektauswahlrisiko sowie Blind-Pool-Risiko auf Seite 34). Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zinsansprüche der Anleger gefährdet sein. Die Anlagestrategie der Vermögensanlage beruht auf dem Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Portfolio der Emittentin soll aus mehreren Anlageobjekten bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage für die Emittentin geschaffen werden, um so die Zins- sowie Rückzahlungsansprüche an die Anleger zu erfüllen. Voraussetzung für die Erzielung von Erträgen aus Wertpapieren und anderen Finanzanlagen ist, dass sich das jeweilige Wertpapier oder die Finanzanlage positiv entwickelt. Die Wertentwicklung der Produkte, in die die Emittentin investiert, hängt von den allgemeinen Konjunktur- und Marktbedingungen ab, die sich in Zinssätzen, Kreditangebot, Inflationsraten, konjunktureller Unsicherheit und Gesetzesänderungen sowie in- und ausländischer Politik widerspiegeln. Diese Faktoren beeinflussen das Kursniveau und die Volatilität. Erhebliche Kursschwankungen können die Ergebnisse der Emittentin beeinträchtigen und zu Verlusten führen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein (siehe hierzu die Darstellung der Risiken Risiken aus der Geschäftstätigkeit Wertpapiere auf Seite 33 und Seite 34, Objekt-/Projektauswahlrisiko sowie Blind-Pool-Risiko auf Seite 34). Für die Erzielung von stabilen Einnahmen zum Zwecke der Zins- und Rückzahlungen an den Anleger beinhaltet die Anlagepolitik der Emittentin den Kauf von Put-Optionen (Verkaufsoptionen) auf den Aktienmarkt. Bei stark fallendem Aktienmarkt gewinnen diese Optionen an Wert und können somit vor großen Verlusten schützen. Dabei wird die Emittentin auch als Verkäufer von Optionen tätig sein. In diesem Fall geht die Emittentin eine Verpflichtung ein und erhält dafür eine Prämie. Sollte die Erzielung der prognostizierten Ergebnisse aus den Investitionen in die Anlageobjekte nicht möglich sein und damit eine wesentliche Grundlage für Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage entfallen, hat dies eine negative Auswirkung auf die Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Darstellung der Risiken Risiken aus der Geschäftstätigkeit Seite 33 und 34, Objekt-/Projektauswahlrisiko Seite 34, Liquiditätsrisiko Seite 35 sowie Risiko aufgrund von Zahlungsvorbehalten auf Seite 36 verwiesen. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Erträgen der Geschäftstätigkeit und Mitteln aus der Auflösung von Unternehmensbeteiligungen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzie- Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

20 20 rung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Eine konkrete Rückzahlungsvariante steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Maßgeblich für die Wahl der Art der Finanzierung zur Rückzahlung des Nachrangdarlehens ist die Verfassung der Märkte, insbesondere des Kredit- und Kapitalmarktes sowie des Marktes für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen. Beispiel 1: Wenn die Kreditmarktkonditionen zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens günstig sind, ist es wirtschaftlich sinnvoll, zukünftige Finanzierungen über Banken zu realisieren. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt hieraus. Beispiel 2: Wenn der Markt für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens keine interessanten Projekte bietet, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dann können Beteiligungsverträge aufgelöst werden. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt hieraus. Beispiel 3: Wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens die Konditionen am Kapitalmarkt günstig sind und zeitgleich am Markt für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen interessante Projekte angeboten werden, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich sinnvoll. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt aus den Mitteln einer Folgeemission. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die konkreten Konditionen (Art der Vermögensanlagen, Erwerbspreis, Zinsrechte und oder Gewinnbeteiligungen von Anlegern, Laufzeit) der geplanten Emission weiterer Vermögensanlagen nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, ob die in den Prognoserechnungen der Emittentin ausgewiesenen Folgeemissionen von Vermögensanlagen zur Rückzahlung der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage genutzt werden sollen. Wesentliche Bedingung für Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage ist, dass die Emittentin zu den Fälligkeitsterminen über ausreichende Liquidität verfügt. Ist dies nicht der Fall, so besteht der Anspruch des Anlegers auf Zins-und/oder Rückzahlung nicht. D. h., der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags besteht nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97 ). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

21 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Kapitel 21 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

22 22 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin plan-bilanzen (prognose) AKTIVA in Euro A. Anlagevermögen 1. Sachanlagen Finanzanlagen Summe Anlagevermögen B. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen Bilanzsumme passiva in Euro A. Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital Stille Beteiligungen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/-verlust Summe Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten Nachrangdarlehen GP I Nachrangdarlehen GP Nachrangdarlehen GP 3 ff Summe Verbindlichkeiten Bilanzsumme plan-gewinn- und Verlustrechnungen bis bis bis bis (prognose) in Euro Umsatzerlöse Materialaufwand Personalaufwendungen Abschreibungen Marketing- und Vertriebsaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge(-)/ aufwendungen (+) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Jahresergebnis plan-liquiditätsrechnungen bis bis bis bis (prognose) in Euro Jahresüberschuss nicht liquiditätswirksame Aufwendungen Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens Cash-Flow Investitionstätigkeit Einzahlungen Gesellschafter (GmbH und stille) Auszahlungen Gesellschafter Einzahlungen Nachrangdarlehen (ohne Agio) Rückzahlung Nachrangdarlehen GP I Rückzahlung Nachrangdarlehen GP Rückzahlung Nachrangdarlehen GP 3ff Fremdmittelzahlungen (sald.) Cash-Flow Finanzierung Summe Cash-Flow Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

23 23 Da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahre aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über Auswirkungen der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Erläuterungen plan-bilanzen Aktiva Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht zum einen Investitionen in Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen vor. Diese Beteiligungen werden unter der Position Finanzanlagen erfasst. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht Investitionen in Wertpapieren von sozial motivierten Unternehmen vor. Diese Investitionen sind unter der Position Wertpapiere erfasst. Ferner sieht die Anlagepolitik den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Weiterverkaufs vor. Die Forderungen aus den Weiterveräußerungen sind in der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Darüber hinaus beinhaltet das Umlaufvermögen den Bestand an liquiden Mitteln aus, die als Guthaben bei Kreditinstituten geführt werden. Passiva Im Eigenkapital wurden das Stammkapital, die Einlagen aufgrund des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages, der Gewinnvortrag und der prognostizierte Jahresüberschuss der Emittentin ausgewiesen. Nach den Prognosen geht die Emittentin für das laufende Geschäftsjahr 2017 von einem Jahresfehlbetrag aus. Unter den Verbindlichkeiten ist zum einem der Bestand an Kapital aus dem Nachrangdarlehen Good Profits I zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) ausgewiesen. Dieses beträgt nach den Prognosen im Geschäftsjahr 2017 zum Stichtag (31. Dezember 2017) Euro Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind Nachrangdarlehen Good Profits I in Höhe von Euro platziert (Summe aus der Platzierungssumme zum 31. Dezember 2016 in Höhe von Euro und der Platzierung von Euro aufgrund der Zeichnung durch einen Anleger). Ferner liegt der Emittentin bereits eine Kündigung eines Nachrangdarlehens Good Profits I in Höhe von Euro vor, welches zum Stichtag (31. Dezember 2017) durch die Emittentin zurückgezahlt sein wird, so dass für das Geschäftsjahr 2017 und das Geschäftsjahr 2019 jeweils zum Stichtag (31. Dezember) Nachrangdarlehen Good Profits I in Höhe von Euro ausgewiesen sind. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Kündigung des Nachrangdarlehens Good Profit I zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren, so dass weitere Kündigungen im Geschäftsjahr 2017 möglich wären. Jedoch geht die Emittentin aufgrund der bestehenden Anlegerbeziehungen (Nachfragen/Gespräche mit den jeweiligen Anlegern) nicht von weiteren Kündigungen im Geschäftsjahr 2017 aus. Nach den Planungen wird die Rückzahlung des Nachrangdarlehens Good Profit I vollständig im Geschäftsjahr 2019 erfolgen. Dabei soll nach den Planungen die Rückzahlung des Nachrangdarlehens Good Profit I aus dem Cash-Flow der Geschäftstätigkeit der Emittentin erfolgen. Ferner ist der Bestand an Kapital aus dem mit diesem Verkaufsprospekt angebotenem Nachrangdarlehen Good Profits 2 zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) ausgewiesen. Nach den Prognosen der Emittentin wird der Gesamtnennbetrag der angebotenen Vermögensanlage in Höhe von Euro im Geschäftsjahr 2019 vollständig platziert werden. Aufgrund der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren, können erste Rückzahlungen bereits im Geschäftsjahr 2019 erfolgen. Nach den Prognosen der Emittentin werden Kündigungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro erfolgen, so dass die Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2019 einen Bestand des Nachrangdarlehens von Euro ausweist. Darüber hinaus ist unter den Verbindlichkeiten ab dem Geschäftsjahr 2019 unter der Position GP 3 ff. der geplanten Bestand an Kapital aus der Emission weiterer Vermögensanlagen ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die konkreten Konditionen (Art der Vermögensanlagen, Erwerbspreis, Zinsrechte und oder Gewinnbeteiligungen von Anlegern, Laufzeit) der geplanten Emission weiterer Vermögensanlagen nicht fest. Die in den Plan-Liquiditätsrechnungen ausgewiesenen Einzahlungen Nachrangdarlehen (ohne Agio) erfassen die im jeweiligen Geschäftsjahr geplanten Einzahlungen von liquiden Mitteln aus der Begebung von Nachrangdarlehen. Die darin für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Einzahlungen in Höhe von Euro ,- entfallen in Höhe von Euro ,- auf das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen Good Profit 2 und in Höhe von Euro ,- auf die nachfolgenden Nachrangdarlehen GP3ff. Dagegen erfassen die ausgewiesenen Verbindlichkeiten in den Plan-Bilanzen den tatsächlichen Bestand an Kapital aus den Nachrangdarlehen zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) eines Geschäftjahres, der sich aus den Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

24 24 Einzahlungen der vorangegangenen Geschäftsjahren, den Einzahlungen aus dem jeweils dargestellten Geschäftsjahr sowie ggf. Kündigungen von Nachrangdarlehen zusammen setzt. plan-gewinn- und Verlustrechnungen Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind die geplanten Einnahmen der Emittentin aus der Veräußerung von Waren und Dienstleistungen. Materialaufwand Unter dieser Position sind die Erwerbskosten der Emittentin für Waren und Dienstleistungen zum Zwecke der Weiterveräußerung erfasst. personalaufwendungen Ausgewiesen sind die Aufwendungen der Emittentin für Personalkosten. Abschreibungen Ausgewiesen sind die geplanten Abschreibungen auf die Im Geschäftsjahr 2019 geplanten Investitionen in Büro- und Geschäftsausstattung. Marketing- und Vertriebsaufwand Der Marketing- und Vertriebsaufwand resultieren zu einem Großteil aus den Emissionskosten für die Platzierung des mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehens sowie folgender Emissionen von Vermögensanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Aufwendungen für Kosten für Buchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Miete, Telefon etc. Zinserträge (-)/ aufwendungen (+) Unter dieser Position ist das Ergebnis der Emittentin aus den geplanten Erträge aus den Beteiligungen der Emittentin an sozial motivierten Unternehmen sowie Wertpapieren abzüglich der Zinsen, welche auf das Nachrangdarlehen Good Profits I, das Nachrangdarlehen Good Profits 2 sowie nachfolgender prognostizierter Vermögensanlagen entfallen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ausgewiesen ist der Saldo aus den vorgenannten Positionen. Steuern Nach den Planungen wird die Emittentin im laufenden Geschäftsjahr 2017 sowie in den folgenden drei Geschäftsjahren keine Steuern (Gewerbe- bzw. Körperschaftsteuer) zu leisten haben. Jahresergebnis Unter dieser Position ist der nach den Planungen erwirtschaftete Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Dieser ergibt sich aus dem Saldo des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der Steuern. Nach den Planungen wird die Emittentin ausschließlich im Geschäftsjahr 2017 einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften. plan-liquiditätsrechnungen Jahresüberschuss Ausgewiesen ist das in den Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen prognostizierte Jahresergebnis der Emittentin. Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen Die Position enthält die nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen der Emittentin wie Rückstellungen und Abschreibungen. Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Ausgewiesen ist die Summe aus den beiden vorgenannten Positionen. Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens/Cash-Flow Investitionstätigkeit Ausgewiesen sind die Investitionen der Emittentin in die Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen sowie im Geschäftsjahr 2019 die Kosten für die geplante Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung. Einzahlungen Gesellschafter (GmbH und stille) Nach den Planungen werden im laufenden Geschäftsjahr 2017 sowie in den folgenden drei Geschäftjahren keine weiteren Einzahlungen durch die Gesellschafter (GmbH und stille) der Emittentin erfolgen. Auszahlungen Gesellschafter Auszahlungen an die Gesellschafter der Emittentin sind für die nächsten Geschäftsjahre nicht vorgesehen. Lediglich für das Geschäftsjahr 2020 sind Auszahlungen in Höhe von Euro 216 an die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vorgesehen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

25 25 Einzahlungen Nachrangdarlehen Unter dieser Position sind die Einzahlungen der Anleger auf das Nachrangdarlehen Good Profits I (im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro 5.000), die Einzahlungen der Anleger auf das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen Good Profits 2 im Geschäftsjahr 2017 Euro , im Geschäftsjahr 2018 Euro , im Geschäftsjahr 2019 Euro ) sowie auf nachfolgende Vermögensanlagen ab dem Geschäftsjahr 2019 (Geschäftsjahr 2019 Euro , Geschäftsjahr 2020 Euro ) ausgewiesen. Die daraus zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden entsprechend der Investitionsplanung in die Anlageobjekte (Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen zum Zwecke des Weiterverkaufs) sowie Emissionskosten investiert. Die Darstellung der Investitionen in die Anlageobjekte erfolgt dabei unter der Position Anlagevermögen Finanzanlagen (Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen als langfristige Vermögenswerte) in den Plan-Bilanzen (siehe Seite 22), unter der Position Umlaufvermögen - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Erwerb von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Weiterverkaufs als kurzfristige Vermögenswerte) in den Plan-Bilanzen (siehe Seite 22), unter der Position Wertpapiere (Wertpapieren von sozial motivierten Unternehmen als kurzfristige Vermögenswerte) in den Plan-Bilanzen (siehe Seite 22) sowie unter der Position Materialaufwand (Erwerbskosten der Emittentin für Waren und Dienstleistungen zum Zwecke der Weiterveräußerung) in den Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (siehe Seite 22). Rückzahlungen Nachrangdarlehen Gp I Ausgewiesen sind die Rückzahlungen der Emittentin auf das Nachrangdarlehen Good Profits I. Der Emittentin liegt bereits eine Kündigung eines Nachrangdarlehens Good Profits I in Höhe von Euro vor, welches zum Stichtag (31. Dezember 2017) durch die Emittentin zurückgezahlt wird. Dabei soll nach den Planungen die Rückzahlung des Nachrangdarlehens Good Profit I aus dem Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin erfolgen. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Kündigung des Nachrangdarlehens Good Profit I zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren, so dass weitere Kündigungen im Geschäftsjahr 2017 möglich wären. Jedoch geht die Emittentin aufgrund der bestehenden Anlegerbeziehungen (Nachfragen/ Gespräche mit den jeweiligen Anlegern) nicht von weiteren Kündigungen im Geschäftsjahr 2017 aus. Rückzahlungen Nachrangdarlehen Gp 2 Ausgewiesen sind die Rückzahlungen der Emittentin auf das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen Good Profits 2. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Erträgen der Geschäftstätigkeit und Mitteln aus der Auflösung von Unternehmensbeteiligungen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen güns tiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Hinsichtlich der Auswahl einer der genann ten Rückzahlungsmodalitäten durch die Emittentin wird auf die Ausführungen im nachfolgenden Abschnitt Darstellung der Geschäftsaussichten der Emittentin im Unterabschnitt Exit-Szenarien auf Seite 31 verwiesen. Aufgrund der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren, können erste Rückzahlungen bereits im Geschäftsjahr 2019 erfolgen. Nach den Prognosen der Emittentin werden Kündigungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro erfolgen und im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro Rückzahlungen Nachrangdarlehen Gp 3ff Ausgewiesen sind die Rückzahlungen der Emittentin auf die nachfolgend geplanten weiteren Nachrangdarlehen. Da diese erst ab dem Geschäftsjahr 2019 angeboten werden sollen, sind in den Planungen keine Rückzahlungen berücksichtigt worden. Fremdmittelzahlung Im Geschäftsjahr 2017 erfolgt durch die Emittentin eine Rückzahlung von sonstigen Verbindlichkeiten aus dem vergangenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Ausgewiesen ist der Saldo aus Einzahlungen/Auszahlungen Gesellschafter (GmbH und stille), Einzahlungen/Rückzahlungen Nachrangdarlehen und Fremdmittelzahlung. Summe Cash-Flow Ausgewiesen ist die Summe aus Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit, Cash-Flow Investitionstätigkeit sowie Cash-Flow Finanzierung. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

26 26 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Nach Bedienung sämtlicher geplanten Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) stehen der Emittentin für den dargestellten Zeitraum zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen ausreichende liquide Mittel für die Zahlung der Zinsen an die Anleger zur Verfügung. Lediglich im Geschäftsjahr 2017 wird nach den Planungen ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Aufgrund der prognostizierten Jahresergebnisse der folgenden Geschäftsjahre hat der im Geschäftsjahr 2017 noch erwirtschaftete Jahresfehlbetrag keine Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage an die Anleger. Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin sowie die Unternehmen, an denen sich die Emittentin beteiligen wird, aktiv sind, sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ermittelt. Eine Gefährdung der Zinszahlungen könnte entstehen, wenn die geplanten Einnahmen aus den planmäßigen Investitionen in die Anlageobjekte (Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; Erwerb von Wertpapieren und anderen Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen; Erwerb von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke der Weiterveräußerung) nicht realisiert werden. Sollten die planmäßigen Investitionen der Emittentin in Anlageobjekte nur teilweise oder nicht möglich sein, würde die Emittentin geringere oder keine Einnahmen aus den beabsichtigten Investitionen erzielen. Ursachen für geringere Einnahmen könnten auch die Zahlungsunfähigkeit von Vertragspartnern oder die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch künftige Vertragspartner sein. Die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung der Zinsen und Rückzahlung der Vermögensanlage könnte durch geringere Ergebnisse gefährdet sein. Voraussetzung für die Erzielung von Erträgen aus Wertpapieren und anderen Finanzanlagen ist, dass sich das jeweilige Wertpapier oder die Finanzanlage positiv entwickelt. Die Wertentwicklung der Produkte, in die die Emittentin investiert, hängt von den allgemeinen Konjunktur- und Marktbedingungen ab, die sich in Zinssätzen, Kreditangebot, Inflationsraten, konjunktureller Unsicherheit und Gesetzesänderungen sowie in- und ausländischer Politik widerspiegeln. Diese Faktoren beeinflussen das Kursniveau und die Volatilität. Erhebliche Kursschwankungen können die Ergebnisse der Emittentin beeinträchtigen und zu Verlusten führen, so dass die prognostizierten Einnahmen nicht erzielt werden. Die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung der Zinsen und Rückzahlung der Vermögensanlage könnte durch geringere Ergebnisse gefährdet sein. Bei Veränderungen der Rahmenbedingungen (z. B. durch tatsächliche oder rechtliche Beschränkungen der jeweiligen Investitionsvorhaben) für die Investitionsvorhaben der Emittentin (Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen, Wertpapieren, An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen) oder Unternehmen, an denen sich die Emittentin beteiligt, könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden. Die prognostizierten Einnahmen könnten nicht realisiert werden. Dadurch kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage kommen. Hingegen hätte eine Platzierung der Vermögensanlage, die hinter den Planungen zurück bleibt, nur geringe Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin, die Zinszahlung zu leisten. Zwar stehen dann weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung, so dass weniger Umsatzerlöse generiert werden, jedoch würde sich auch die Höhe der Zinsen reduzieren und die Kosten der Platzierung entsprechend geringer ausfallen. Da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Aussagen über Auswirkungen der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Das Nachrangdarlehen kann zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren erstmals gekündigt werden. Bei einer Zeichnung des Nachrangdarlehns im Jahr 2016 ist daher eine erstmalige Kündigung im Jahr 2018 möglich. Zu diesem Zeitpunkt können somit erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

27 27 Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Erträgen der Geschäftstätigkeit und Mitteln aus der Auflösung von Unternehmensbeteiligungen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Hinsichtlich der Auswahl einer der genannten Rückzahlungsmodalitäten durch die Emittentin wird auf die Ausführungen im nachfolgenden Abschnitt Darstellung der Geschäftsaussichten der Emittentin im Unterabschnitt Exit-Szenarien auf Seite 31 verwiesen. Eine Gefährdung der Rückzahlung der Vermögensanlage würde dann eintreten, wenn liquide Mittel nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang aus den genannten Quellen generiert werden können. Darstellung der Geschäftsaussichten der Emittentin Aus der Platzierung des Nachrangdarlehens Good Profits I ist bei der Emittentin im Januar 2017 ein Mittelzufluss in Höhe von Euro im Geschäftsjahr 2017 erfolgt. Aufgrund des prognostizierten Mittelzuflusses aus der Platzierung des mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehens Good Profit 2 in Höhe von Euro , werden der Emittentin im laufenden Geschäftsjahr 2017 insgesamt Euro zufließen (PROGNOSE) (siehe Plan-Liquiditätsrechnungen (PROGNOSE) Einzahlungen Nachrangdarlehen (ohne Agio) auf Seite 22). Aufgrund dessen bestehen gemäß der Prognose in den Plan-Bilanzen (siehe Seite 22) zum Stichtag (31. Dezember 2017) Nachrangdarlehen in Höhe von Euro (platzierte Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2016 zzgl. der platzierten Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2017 abzgl. der Kündigung eines Nachrangdarlehens Good Profits I ). Bis zum Geschäftsjahr 2019 soll nach den Planungen der Gesamtbetrag des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 platziert und eingezahlt sein. So sehen die Planungen für das Geschäftsjahr 2018 einen Mittelzufluss in Höhe von Euro 2,0 Mio., im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro vor (PROGNOSE). Gleichzeitig geht die Emittentin für das Geschäftsjahr 2019 von einer Kündigung des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 in Höhe von Euro aus. Nach den Planungen sollen ab dem Geschäftsjahr 2019 weitere Vermögensanlagen angeboten werden, aus welchen der Emittentin dann im Geschäftsjahr 2018 weitere Euro 3,0 Mio. und im Geschäftsjahr 2020 weitere Euro 5,0 Mio. zufließen (PROGNOSE). Hinsichtlich der jeweiligen Mittelzuflüsse wird auf die Plan-Liquiditätsrechnungen (PRGONOSE) der Emittentin unter der Position Einzahlungen Nachrangdarlehen (ohne Agio) auf Seite 22 verwiesen. Aufgrund dessen bestehen gemäß der Prognose in den Plan-Bilanzen (siehe Seite 22) zum Stichtag 31. Dezember 2018 Nachrangdarlehen in Höhe von Euro (platzierte Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2017 zzgl. der platzierten Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2018), zum Stichtag 31. Dezember 2019 Nachrangdarlehen in Höhe von Euro (platzierte Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2018 zzgl. der platzierten Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2019) sowie zum Stichtag 31. Dezember 2020 Nachrangdarlehen in Höhe von Euro (platzierte Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2018 zzgl. der platzierten Nachrangdarlehen im Geschäftsjahr 2019). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die konkreten Konditionen (Art der Vermögensanlagen, Erwerbspreis, Zinsrechte und oder Gewinnbeteiligungen von Anlegern, Laufzeit) der geplanten Emission weiterer Vermögensanlagen nicht fest. Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen Good Profit 2 sollen für die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; den Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen sowie den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen genutzt werden. Dabei stehen konkrete Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bereits im Geschäftsjahr 2017 plant die Emittentin die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen in Höhe von Euro (PROGNOSE). In den darauffolgenden Geschäftsjahren plant die Emittentin weitere Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen in Höhe von Euro im Geschäftsjahr 2018, in Höhe von Euro im Geschäftsjahr 2019 sowie in Höhe von Euro im Geschäftsjahr 2020, wobei in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 bereits auch liquide Mittel aus der Emission weiterer Vermögensanlagen genutzt werden sollen (PROGNOSE). Ferner sehen die Planungen Investitionen in Wertpapiere und anderen Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen vor. Aufgrund Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

28 28 dessen ergibt sich nach den Planungen ein Bestand an Wertpapieren im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro , im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von , im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von sowie im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro (PROGNOSE). Ferner wird die Emittentin Investitionen in den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu Zwecke der Weiterveräußerung vornehmen. Aufgrund dessen wird die Emittentin aus der Weiterveräußerung dieser Waren und Dienstleistungen Forderungen im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro , im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro , im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro sowie im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro haben (PROGNOSE). Für sämtliche Investitionen sollen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 bereits auch liquide Mittel aus der Emission weiterer Vermögensanlagen genutzt werden sollen (PROGNOSE). Aus den Unternehmensbeteiligungen sowie den Wertpapieren und anderen Finanzanlagen erzielt die Emittentin über die Laufzeit der Vermögensanlage Zinserträge. Aus der Weiterveräußerung von Waren und Dienstleistungen erzielt die Emittentin jährliche Umsatzerlöse. Die Einnahmen der Emittentin müssen die Tragung der Verwaltungskosten der Emittentin sowie die Zinszahlungen an den Anleger über die Laufzeit der Vermögensanlage decken. Da es sich bei der Vermögensanlage um einen Blind-Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahre - und somit nicht über die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage - aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über die geplanten Geschäftsaussichten und deren Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt und nicht über die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen. Jedoch bestehen bereits hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die das Mitglied der Geschäftsführung im Rahmen der Investitionen und somit bei der Geschäftstätigkeit der Emittentin zu berücksichtigen hat. Durch eine sorgsame Fundamentalanalyse werden solide, finanzstarke Unternehmen mit starkem Wettbewerbsvorteil, gesundem Cashflow und guten Zukunftsperspektiven gesucht. Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichem Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien und gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz und Unternehmenskultur der Unternehmen. Eine konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Im Rahmen der Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen wird die Emittentin nach den Planungen Wertpapiere vorrangig in Form von Aktien erwerben. Die Verfügbarkeit von am Markt gehandelten Optionen auf die jeweiligen Unternehmen ist dabei ein weiteres Kriterium, da die Emittentin beabsichtigt, durch den Verkauf dieser Optionen Zusatzeinnahmen zu generieren. Ferner sieht die Anlagepolitik der Vermögensanlage den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Weiterverkaufs vor. Hierbei liegt der Fokus auf kurze Investitionszeiträume. Darüber hinaus muss jeder Kunde die Kriterien des Good Search ebenso erfüllen wie die übrigen Good Profits Unternehmen, an denen die Emittentin Beteiligungen eingeht. Eine detaillierte Darstellung der Investitionsgrundätze kann dem Kapitel Investitionsvorhaben der Good Profits GmbH Anlageobjekte Seite 45 bis Seite 48 entnommen werden. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens Aufrecht erhalten bleiben Auswirkungen der Geschäftsaussichten der Emittentin Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin aktiv ist, die Standortaussichten sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt. Insoweit wird hinsichtlich der konkreten Geschäftsaussichten inklusive des prognostizierten Emissionsund Investitionsverlaufs auf die Darstellung im vorherigen Abschnitt Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

29 29 der Emittentin Seite 22 sowie Abschnitt Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Seite 26 verwiesen. Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein, sind Zinszahlungen auf das Nachrangdarlehen sowie dessen Rückzahlung nicht gefährdet. Eine Vielzahl von Faktoren kann sich positiv aber auch negativ auf diese Geschäftsaussichten auswirken. Da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Aussagen über Auswirkungen der geplanten Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit zur Zinsund Rückzahlung der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Nachfolgend werden die Geschäftsaussichten dargestellt, die Einfluss auf die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage haben können: Investitionen Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der Vermögensanlage an die Anleger zu bedienen. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen für die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; den Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen genutzt werden. Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Daher ist die Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte entscheidend. Einerseits muss es der Emittentin gelingen, ausreichende Anlageobjekte zu generieren, die den Investitionskriterien entsprechen. Andererseits können sich die Anlageobjekte besser oder schlechter als erwartet darstellen, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinsen und die Rückzahlung an die Anleger zu leisten. Bei den Investitionen in Unternehmensbeteiligungen (unmittelbares Anlageobjekt), könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden, wenn die Unternehmen geringere Ergebnisse als prognostiziert generieren oder Verluste erleiden, hieraus also nicht die Rückzahlung der investierten Mittel an die Emittentin erwirtschaftet werden kann. Gleicher gilt für Wertpapiere. Dies kann die Fähigkeit der Emittentin, ihrer Verpflichtung zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage nachzukommen, negativ beeinträchtigen. Markt Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen stark von den Rahmenbedingungen und der Entwicklung des Marktes für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen ab. Die Größe des Marktes sozial motivierter Unternehmen in Deutschland variiert stark in ihrer Definition und dem Ausmaß des Profitstrebens und des Strebens nach sozialem Nutzen. Der Markt der unternehmerischen Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen birgt herausragendes Wachstumspotenzial. Gebiete, auf denen sich sozial motivierte Unternehmen engagieren, sind zum Beispiel Bildung, Umweltschutz, Förderung nachhaltiger Energien, Arbeitsplatzschaffung für Menschen mit Behinderungen, Fair Trade, Armutsbekämpfung oder Menschenrechte, wirtschaftliche Regionalentwicklung und Finanzdienstleistungen. Während gestandene mittelständische Unternehmen wie auch so genannte Startups mit einer Reihe von innovativen und renditeträchtigen Ideen aufwarten, fehlt ihnen häufig das nötige Kapital, diese Ideen in die Tat umzusetzen. Anstatt innovativ voran zu schreiten, müssen viele Unternehmen zu sehen, wie andere ihre Ideen verwirklichen, während sie den Anschluss verlieren. Aufgrund der speziellen ökonomischen Situation von sozial motivierten Unternehmen stellt ihre Finanzierung oftmals eine besondere Herausforderung dar. Einerseits sind die Renditechancen für Investoren aufgrund der Einkommensmodelle von Sozialunternehmen oft eingeschränkt, andererseits ergibt sich durch die soziale Rendite für einige Investorentypen ein besonderer Investitionsanreiz. Angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen wächst die Nachfrage nach Kapitalanlagen mit lukrativen Renditechancen. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte nachhaltig gestört werden, wenn sich während der Beteiligungsphase die Nachfrage an entsprechenden Angeboten eines Unternehmens negativ entwickelt, wodurch das Unternehmen, an welchen sich die Emittentin beteiligt hat, geringere Erträge erwirtschaftet. Entsprechend könnte Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

30 30 die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus den jeweiligen Beteiligungen erzielen. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sofern die Investitionen der Emittentin nicht erfolgreich verlaufen oder ganz ausfallen, kann dies die Fähigkeit der Emittentin zur Bedienung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger betreffen. Standort Die Emittentin wird die Nettoeinnahmen vorrangig in die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen sowie den Erwerb von Wertpapieren und anderen Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen sowohl im In- als auch im Ausland investieren. Der Markt der unternehmerischen Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen birgt herausragendes Wachstumspotenzial, da diese sich auf verschiedenen Gebieten engagieren (siehe obige Darstellung unter Markt Seite 29 und Seite 30). Diese positive Einschätzung könnte sich im Verlauf der Vermögensanlage als falsch erweisen. In diesem Fall könnten sich die Einnahmen der Emittentin aus den Beteiligungen/Wertpapieren/Finanzanlagen geringer ausfallen, so dass die Fähigkeit der Emittentin zu Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger negativ beeinträchtigt wäre. Ferner könnten sowohl die Emittentin als auch die Unternehmen, an denen sie sich beteiligt hat bzw. deren Wertpapiere/ Finanzanlagen erworben hat, aufgrund künftiger aufsichtsrechtlicher Beschränkungen und/oder Regulierungen und/ oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen an den jeweiligen Standorten nicht in der Lage sein, ihre geschäftlichen Aktivitäten umzusetzen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und/oder Erfordernisse gezwungen sein, ihre geschäftlichen Aktivitäten zu ändern und/oder weitere Erfordernisse zu erfüllen. Eine Änderung der Geschäftstätigkeit und/oder die Erfüllung weiterer Erfordernisse könnten dazu führen, dass die tatsächliche Geschäftsentwicklung sowohl der Emittentin als auch der Unternehmen, an denen sie sich beteiligt hat bzw. deren Wertpapiere/Finanzanlagen erworben hat, nicht den Erwartungen entspricht. Der Umfang der Beeinflussung und die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage der Höhe nach, hängt von der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen an den jeweiligen Standorten ab und kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht kalkuliert werden. Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlage hat nur einen geringen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. Für Investitionen ist allerdings ein genügender Zufluss aus dem Nachrangdarlehen erforderlich. Nur mit diesem Zufluss und den Investitionen können die Einnahmen im geplanten Umfang generiert werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zinszahlungspflicht der Emittentin geringer als erwartet ausfällt. Gleichzeitig reduzieren sich die platzierungsabhängigen Emissionskosten, so dass die geringeren Platzierungen nicht zwangsläufig auch zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen müssen. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftsaussichten und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Steuerlast der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höheren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Etwaig sinkende Steuer für die Emittentin könnten dagegen positive Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin und somit ihre Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage haben. Soweit Gesetzesänderungen zu erheblichen Aufwendungen und/oder Steuerzahlungen bei der Emittentin führen, könnte dies ihre Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage negativ beeinträchtigen. Der Umfang der Beeinträchtigung und die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage der Höhe nach hängt von der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen ab und kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht kalkuliert werden. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

31 31 Exit-Szenarien Die Vermögensanlage hat eine unbestimmte Laufzeit und kann nur durch Kündigung beendet werden. Eine ordentliche Kündigung ist erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Diese beginnt ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und hat eine Dauer von zwei vollen Jahren, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Insoweit können bei einer Zeichnung des Nachrangdarlehens Good Profits 2 erstmals im Jahr 2018 Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus Erträgen der Geschäftstätigkeit und Mitteln aus der Auflösung von Unternehmensbeteiligungen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Eine konkrete Rückzahlungsvariante steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Maßgeblich für die Wahl der Art der Finanzierung zur Rückzahlung des Nachrangdarlehens ist die Verfassung der Märkte, insbesondere des Kredit- und Kapitalmarktes sowie des Marktes für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen. Beispiel 2: Wenn der Markt für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens keine interessanten Projekte bietet, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dann können Beteiligungsverträge aufgelöst werden. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt hieraus. Beispiel 3: Wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens die Konditionen am Kapitalmarkt günstig sind und zeitgleich am Markt für Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen interessante Projekte angeboten werden, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich sinnvoll. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt aus den Mitteln einer Folgeemission. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die konkreten Konditionen (Art der Vermögensanlagen, Erwerbspreis, Zinsrechte und oder Gewinnbeteiligungen von Anlegern, Laufzeit) der geplanten Emission weiterer Vermögensanlagen nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, ob die in den Prognoserechnungen der Emittentin ausgewiesenen Folgeemissionen von Vermögensanlagen zur Rückzahlung der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage genutzt werden sollen. Beispiel 1: Wenn die Kreditmarktkonditionen zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Nachrangdarlehens günstig sind, ist es wirtschaftlich sinnvoll, zukünftige Finanzierungen über Banken zu realisieren. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt hieraus. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

32 32 Risiken der Vermögensanlage Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

33 33 Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Vermögensanlage der Good Profits GmbH, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Verkaufsprospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die vom Anleger erworbene Vermögensanlage seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und sein Anlagebetrag nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risi ken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Maximalrisiko Über den Totalverlust des eingesetzten Anlagebetrags hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Rechtsänderungen auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/oder die eventuellen zusätzlichen Steuern aus seinem weiteren Vermögen leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. prognose- und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Verkaufsprospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamten Vermögensanlage gefährden und somit bis zum Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers führen können. Risiken aus der Geschäftstätigkeit Beteiligungen an Unternehmen Da die Emittentin Investitionen in die Beteiligung an Unternehmen vornehmen wird, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus den Finanzierungen geplanten Ergebnisse nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse des jeweiligen Unternehmens nicht den geprüften Erwartungen entsprochen haben; die in die jeweilige Beteiligung investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von Insolvenzen wertberichtigt werden müssen und sich somit geringere als die erwarteten Ergebnisse ergeben. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages führen. Wertpapiere Wertpapierinvestitionen, die zur zwischenzeitlichen Liquiditätssteuerung und zur Kurzfristanlage flüssiger Mittel vorgenommen werden können, d. h. Investitionen in Finanzanlagen, werden bei Erwerb mit den Anschaffungskosten angesetzt. Verringert sich der Kurswert derartiger festverzinslicher Wertpapiere oder in Ermangelung eines solchen der tatsächliche Wert gegenüber den Anschaffungskosten, findet eine Korrektur des Wertansatzes im Rahmen des Jahresabschlusses statt, die zu einer Verringerung des Jahresüberschusses führt. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

34 34 Kursverluste, die unterjährig auftreten, führen zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses, wenn diese Verluste durch Ver äußerung der Wertpapiere realisiert werden. Kursverluste, die sich aus dem Vergleich des Wertpapierkurses zum Bilanzstichtag ergeben, können auch zur Verringerung des Jahresüberschusses führen, wenn sie nicht realisiert werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zinsen oder die verbriefte Forderung selbst bei Fälligkeit nicht bedient werden und hierdurch Einnahmeverluste der Emittentin entstehen. Dadurch könnte es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags. Handel mit Waren und Dienstleistungen In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Einnahmen nicht erzielt werden könnten und neue Verträge mit anderen Dienstleistern oder Kunden abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden zunächst weitere Aufwendungen verursachen, die das Ergebnis der Emittentin verringern könnten. Außerdem wäre die Emittentin möglicherweise gezwungen, geringere oder auch höhere Vergütungen mit den neuen Vertragspartnern zu vereinbaren. Dadurch könnte es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages führen. Objekt-/Projektauswahlrisiko Die Ergebnisse der Emittentin hängen insbesondere von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies kann zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen, so dass es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags kommen kann. Blind-Pool-Risiko Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Anlageobjekte ab. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Es besteht das Risiko, dass die Zahlungsansprüche der Emittentin aus den Unternehmensbeteiligungen nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen Fremdfinanzierungsrisiko der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist neben dem mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen eine weitere Fremdfinanzierung der Investitionen durch Darlehen von Kreditinstituten durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Fremdfinanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Fremdfinanzierungsrisiko auf Ebene der beteiligten Unternehmen Die Finanzierung der einzelnen Unternehmen, in welche die Emittentin zu investieren plant, kann teilweise über Darlehen mit Kreditinstituten erfolgen. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten ausbleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzelne Darlehen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Unternehmen entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags. Risiko aufgrund der Planungsunsicherheit Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und / oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Es besteht das Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

35 35 Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags. Liquiditätsrisiko Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Anleger zu bedienen. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann für den Anleger zu geringeren Zinszahlungen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Ebenso können geringere Ergebnisse und mangelnde Liquidität bei der Emittentin dazu führen, dass sie anstehende Zahlungsver-pflichtungen nicht, nicht uneingeschränkt und/oder nicht fristgerecht ihren Vertragspartnern und/oder Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Dies könnte ebenfalls zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann für den Anleger zu geringeren Zinszahlungen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen Risiko aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags Die Emittentin weist zum Stichtag 31. Dezember 2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin bei nicht ausreichendem Zufluss von Liquidität (z. B. durch Gesellschafterdarlehen oder die Emission des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 ) nicht über die entsprechenden liquiden Mittel für ihre Geschäftstätigkeit verfügt. Dies würde zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Eine Insolvenz hätte einen Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Schlüsselpersonenrisiko Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann für den Anleger zu geringeren Zinszahlungen führen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags. Risiko aus dem Vertrieb der Vermögensanlage Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung der Vermögensanlage abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investitionen in Anlageobjekte zur Verfügung steht, so dass die Emittentin geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko aufgrund Kürzungsmöglichkeit Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Zeichnungen von Anlegern zu kürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass der Anlagebetrag des Anlegers geringer ausfällt, so dass der Anleger geringere Zinszahlungen als die bei der Zeichnung erwarteten Zinszahlungen erhält. Risiko aufgrund vorzeitige Beendigung der platzierung Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Emittentin geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko aufgrund von Widerrufsrechte der Anleger Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts ( 355 BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Anlagebeträgen das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall könnte die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaften. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

36 36 Risiko von Interessenkonflikten Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/ oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus, gleichzeitig geschäftsführender Alleingesellschafter der Sebastian Grothaus Invest GmbH ist, welche Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist; das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dirk Stiller, gleichzeitig geschäftsführender Alleingesellschafter der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH ist, welche ebenfalls Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund dessen geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko aufgrund von Zahlungsvorbehalten Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Dies kann den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge haben. Risiko aufgrund der Rangstellung von Ansprüchen der Anleger Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Risiko aufgrund der Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Eine Kündigung des Nachrangdarlehens ist zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität für die Rückzahlung des Anlagebetrags verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Handelbarkeitsrisiko Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit des angebotenen Nachrangdarlehens sind stark eingeschränkt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst sind durch Abtretung mit Zustimmung der Emittentin möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem die angebotene Vermögensanlage der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung der Vermögensanlage ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Anbieterin/Emittentin möglich. Dabei besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen und/oder nur unter dem ursprünglichen Anlagebetrag möglich ist und der Anleger einen teilweisen Verlust seines Anlagebetrags erleidet. Im Falle, dass sich kein Käufer findet, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

37 37 Risiko fehlender Mitwirkungsund Vermögensrechte Das Nachrangdarlehen begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin. Es gewährt keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Maßnahmen der Gesellschafter nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass von den Gesellschaftern Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Emittentin (Gesellschaftsvertrag) zu, so dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine etwaige Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit, nicht der Zustimmung der Anleger bedarf. In diesem Fall könnte die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin erheblich von den Prognosen abweichen, so dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko Steuern Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundesund/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen die Emittentin zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiko fehlender Einlagensicherung und staatlicher Kontrolle Das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen unterliegt keiner Einlagensicherung und keiner laufenden staatlichen Kontrolle. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko, dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus dem angebotenen Nachrangdarlehen nicht bedient werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Aufsichtsrechtsrisiko Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Fall, dass die Emittentin zum Zeitpunkt der Rückabwicklung nicht über die entsprechende Liquidität verfügt, kann es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags kommen. Quellenangaben Sofern in diesem Verkaufsprospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Unrichtigkeit könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. prognoserisiko Dieser Verkaufsprospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

38 38 Ratingrisiko Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für die Emittentin weder ein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit noch ein Emissionsrating in Bezug auf das angebotene Nachrangdarlehen durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Vermögensanlage ist ausschließlich anhand dieses Prospekts und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht ausreichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die vom Anleger gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins-/Rückzahlungen) als erwartet aufweisen. Beratungsrisiko Eine Anlageentscheidung sollte nicht alleine aufgrund der Ausführungen des vorliegenden Verkaufsprospektes getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des individuellen Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Sollte ein Anleger auf eine entsprechende qualifizierte Beratung verzichten, besteht das Risiko, dass seine eigene Sachkunde zur Einschätzung der angebotenen Vermögensanlage nicht ausreicht, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins-/Rückzahlungen) als vom Anleger erwartet aufweisen. Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers führen können, sondern aufgrund der Verpflichtung zu Zahlungen aus dem weiteren Vermögen des Anlegers darüber hinaus auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Vermögensanlage ganz oder teilweise durch Fremdmittel (z. B. Bankdarlehen) zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Anlagebetrags bei Fälligkeit verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung aus seinem weiteren Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Risiko Rechtsänderungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Nachrangdarlehen von künftigen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass in Folge von Änderungen des bestehenden Rechts der Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung des Nachrangdarlehens besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlustes des Anlagebetrags durch den Anleger aus seinem weiteren Vermögen zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel Risiken der Vermögensanlage werden nach Kenntnis der Anbieterin alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage vollständig dargestellt. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

39 39 Geschäftstätigkeit der Good Profits GmbH Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

40 40 Geschäftstätigkeit der Good Profits GmbH Geschäftstätigkeit Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Größe des Marktes sozial motivierter Unternehmen in Deutschland variiert stark in ihrer Definition und dem Ausmaß des Profitstrebens und des Strebens nach sozialem Nutzen. Neben den spendenbasierten sozialen Projekten ohne jegliche Gewinnabsicht gibt es Sozialunternehmen, die 100 % ihrer erzielten Gewinne reinvestieren und keine Investorengewinne ausschütten. Die Good Profits GmbH befasst sich jedoch mit Unternehmen, die einen sozialen Nutzen für die Welt liefern ( Good ) und Gewinne erwirtschaften ( Profits ). Im Rahmen der Unternehmensbeteiligung beteiligt sich die Emittentin an Unternehmen, die sich besonders ökologisch und sozial verhalten und somit einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichen Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien sowie gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz der Unternehmen sowie an die Unternehmenskultur. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung befindet sich die Emittentin in der Phase der Sondierung von geeigneten Unternehmen. Konkrete Beteiligungen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens investiert die Emittentin in Wertpapiere und andere Finanzanlagen sowie in den Erwerb von Dienstleistungen und Gütern zum Zwecke der Weiterveräußerung. Dabei erfolgen Investitionen der Emittentin auch unter ethischen Gesichtspunkten. Nach ihrer Gründung im Jahr 2015 hat sich die Emittentin mit dem Markt der sozial motivierten Unternehmen auseinandergesetzt. Die Emittentin hat seit August 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Good Profits I bei einer Vielzahl von Anlegern aufgenommen. Das Angebot war auf einen Betrag in Höhe von Euro ,- beschränkt. Bei diesen angebotenen Nachrangdarlehen handelt es sich um Nachrangdarlehen, die sich in ihrer Ausgestaltung von den mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen vollkommen unterscheiden und keine Einheit bilden. Die bisher getätigten Investitionen bestanden ausschließlich aus dem Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen. Dabei handelt es sich zum einen um einen Pharmakonzern, welcher zu den führenden Pharmaunternehmen im Bereich Hepatitis und Aids gehört, zum anderen hat die Emittentin Aktien eines Unternehmens im Bereich der Medizintechnik für Neugeborene erworben. Ferner erwarb die Emittentin Aktien eines Herstellers für Reinigungsmaschinen mit innovativer umweltfreundlicher Technologie; eines Herstellers von Büroeinrichtungen, welche nachweislich die Motivation und die Lebensqualität der Nutzer erhöhen; eines Vermieters von modularen Teppichen (Teppichfliesen, die aus Recyclingmaterial hergestellt und nach Abnutzung wieder recycelt werden; sowie eines Herstellers von medizinischen Geräten, Software und Dienstleistungen in den Bereichen Neurologie sowie Neugeborenenversorgung. Diese Investitionen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossen. Es handelt sich dabei nicht um Anlageobjekte der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage. Die Emittentin hat mit einer Kapitalgesellschaft (nachfolgend erster stiller Gesellschafter ) sowie einer natürlichen Person (nachfolgend zweiter stiller Gesellschafter ) am 21. März 2016 einen Vertrag über eine stille atypisch stille Beteiligung geschlossen. Danach haben sich die stillen Gesellschafter mit einer Einlage von jeweils Euro an der Emittentin beteiligt. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

41 41 Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2017 der Emittentin Der bisherige Geschäftsgang 2016/2017 ist geprägt durch die Konzeptionierung der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage sowie mit der Sondierung möglicher Investitionen in sozial motivierte Unternehmen. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Aus der Platzierung des Nachrangdarlehens Good Profits 2 wird bei der Emittentin ein Mittelzufluss in Höhe von Euro im laufenden Geschäftsjahr 2017 erfolgen (PROGNOSE). Bis zum Geschäftsjahr 2019 soll nach den Planungen der Gesamtbetrag des angebotenen Nachrangdarlehens platziert und eingezahlt sein. Nach den Planungen sollen ab dem Geschäftsjahr 2019 weitere Vermögensanlagen angeboten werden. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen für die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen, den Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen genutzt werden. Durch eine sorgsame Fundamentalanalyse werden solide, finanzstarke Unternehmen mit starkem Wettbewerbsvorteil, gesundem Cashflow und guten Zukunftsperspektiven gesucht. Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichem Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien und gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz und Unternehmenskultur der Unternehmen. Eine konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Im Rahmen der Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen wird die Emittentin nach den Planungen Wertpapiere vorrangig in Form von Aktien erwerben. Die Verfügbarkeit von am Markt gehandelten Optionen auf die jeweiligen Unternehmen ist dabei ein weiteres Kriterium, da die Emittentin beabsichtigt, durch den Verkauf dieser Optionen Zusatzeinnahmen zu generieren. Ferner sieht die Anlagepolitik der Vermögensanlage den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Weiterverkaufs vor. Hierbei liegt der Fokus auf kurze Investitionszeiträumen. Darüber hinaus muss jeder Kunde die Kriterien des Good Search ebenso erfüllen wie die übrigen Good Profits Unternehmen, an denen die Emittentin Beteiligungen eingeht. Bereits im Geschäftsjahr 2017 plant die Emittentin die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen in Höhe von Euro (PROGNOSE). Ferner sehen die Planungen Investitionen in Wertpapiere und anderen Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen vor. Aufgrund dessen ergibt sich nach den Planungen ein Bestand an Wertpapieren im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro (PROGNOSE). Ferner wird die Emittentin Investitionen in den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu Zwecke der Weiterveräußerung vornehmen. Aufgrund dessen wird die Emittentin aus der Weiterveräußerung dieser Waren und Dienstleistungen Forderungen im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro haben (PROGNOSE). Aus den Unternehmensbeteiligungen sowie den Wertpapieren und anderen Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

42 42 Finanzanlagen erzielt die Emittentin über die Laufzeit der Vermögensanlage Zinserträge. Aus der Weiterveräußerung von Waren und Dienstleistungen erzielt die Emittentin jährliche Umsatzerlöse. Die Einnahmen der Emittentin müssen die Tragung der Verwaltungskosten der Emittentin sowie die Zinszahlungen an den Anleger über die Laufzeit der Vermögensanlage decken. Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest, so dass weitergehende Aussagen nicht getroffen werden können. Kompetenz der Geschäftsführung Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dirk Stiller und Herr Sebastian Grothaus, arbeiten aber schon seit einigen Jahren erfolgreich zusammen. Beiden gemeinsam ist die Leidenschaft für Unternehmertum, Investitionen und finanzielle Bildung. Dirk Stiller ist alleiniger Gesellschafter der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH, sowie Inhaber des 2008 gegründeten Handelsunternehmens Fachbücher online. Dadurch besitzt er entsprechende Erfahrungen im Bereich der Investitionen, in der Emission von Nachrangdarlehen und im Handel mit Produkten und Dienstleistungen. Sebastian Grothaus bringt einige Erfahrungen im Bereich Außendarstellung und Kommunikation mit. Unter anderem hat er elf Jahre Erfahrung als freier Mitarbeiter bei diversen Rundfunkanstalten der ARD und führte drei Jahre das Unternehmen Drehpuls Videoproduktion als Inhaber. Des Weiteren ist Sebastian Grothaus alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Sebastian Grothaus Invest GmbH. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

43 43 Investitionsvorhaben der Good Profits GmbH Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

44 44 Kapitel Kapitel Investitionsvorhaben der Good Profits GmbH Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen für die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; den Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen zum Zwecke des Weiterverkaufs genutzt werden. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte noch nicht fest. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Eine Darstellung der Investitionsgrundsätze erfolgt im folgenden Abschnitt Anlageobjekte Seite 45 bis Seite 48. Für die Realisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik sind die Nettoeinnahmen aus dieser Emission auf der Ebene der Emittentin allein ausreichend. Auf der Ebene der Gesellschaften, an welchen sich die Emittentin beteiligt, kann Fremdkapital zur Realisierung von Investitionen aufgenommen werden, so dass die Nettoeinnahmen auf der Ebene dieser Gesellschaften alleine nicht ausreichen. Da es sich auf Ebene dieser Gesellschaften um einen Blind-Pool handelt, kann zur Höhe des Fremdkapitals noch keine Aussage getroffen werden. Änderungen der Anlagestrategie oder Anlagepolitik sind nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern, wozu eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter notwendig ist. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik. Der Kauf von Put-Optionen (Verkaufsoptionen) ist Teil der Anlagestrategie der Vermögensanlage. Zudem wird die Emittentin als Verkäufer von Optionen tätig sein. Eine detaillierte Darstellung kann dem nachfolgendem Abschnitt Wertpapiere und andere Finanzanlagen (unmittelbare Anlageobjekte) auf der Seite 45 bis 47 entnommen werden. Der Einsatz von weiteren Derivaten und Termingeschäften ist nicht vorgesehen. Anlageziel der Vermögensanlage Anlageziel der Vermögensanlage ist es, nachhaltige und lang - fristige Erträge aus den Beteiligungsverträgen sowie Wertpapiere und andere Finanzanlagen in Form von Zinsen oder Ergebnisbeteiligungen und aus dem unmittelbaren Verkauf der erworbenen Dienstleistungen/Warenbeständen in Form von Verkaufserlösen zu erzielen. Anlagepolitik der Vermögensanlage Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht Investitionen in Beteiligungen an oder Wertpapieren und andere Finanzanlagen von sozial motivierten Unternehmen vor. Durch eine sorgsame Fundamentalanalyse werden solide, finanzstarke Unternehmen mit starkem Wettbewerbsvorteil, gesundem Cashflow und guten Zukunftsperspektiven gesucht. Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichem Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien und gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz und Unternehmenskultur der Unternehmen. Ferner sieht die Anlagepolitik der Vermögensanlage den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen zum Zwecke des Weiterverkaufs vor. Hierbei liegt der Fokus auf kurzen Investitionszeiträumen. Bei dem Abschluss von Verträgen ist der Ablauf des mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehens zu beachten. Um dies zu ermöglichen, wird vor dem eigentlichen Ankauf im Rahmen einer Bonitätsprüfung analysiert, ob vereinbarte mit hinreichender Sicherheit vom Kunden bezahlt werden können. Hierzu werden persönliche Gespräche mit den Kundenvertretern geführt sowie die Branche und Geschäftsmodell des Kunden untersucht. Besonderes Augenmerk wird auf den Cashflow potenzieller Kunden gelegt. Darüber hinaus muss jeder Kunde die Kriterien des Good Search ebenso erfüllen wie die übrigen Good Profits Unternehmen, an denen die Emittentin Beteiligungen eingeht. Eine konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Insbesondere hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, in welcher Form die gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung/GmbH-Anteile/Aktien/ Kommanditanteile) an den jeweiligen Unternehmen erfolgen soll. Der jeweilige Beteiligungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Beteiligungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen/Gewinnbeteiligungen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Beteiligungsverträgen erfolgen können. Im Rahmen der Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen wird die Emittentin nach den Planungen Wertpapiere vorrangig in Form von Aktien erwerben. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

45 45 Die Verfügbarkeit von am Markt gehandelten Optionen auf die jeweiligen Unternehmen ist dabei ein weiteres Kriterium, da die Emittentin beabsichtigt, durch den Verkauf dieser Optionen Zusatzeinnahmen zu generieren. Der Kauf von Put-Optionen (Verkaufsoptionen) auf den Aktienmarkt ist Teil der Anlagepolitik. Bei stark fallendem Aktienmarkt gewinnen diese Optionen an Wert und können somit vor großen Verlusten schützen. Dabei wird die Emittentin auch als Verkäufer von Optionen tätig sein. In diesem Fall geht die Emittentin eine Verpflichtung ein und erhält dafür eine Prämie. Anlagestrategie der Vermögensanlage Die Anlagestrategie der Vermögensanlage besteht darin, durch Einhaltung der Anlagepolitik und der Investitionskriterien aus den geplanten Investitionen gewinnbringende Ergebnisse aus den Unternehmensbeteiligungen/Wertpapieren sowie dem Handel mit Warenbeständen/Dienstleistungen zu erzielen. Die Emittentin wird mit den ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln ein Portfolio aus verschiedenen Beteiligungen/Wertpapieren aufbauen, um so stabile Einnahmen zu erzielen. Anlageobjekte Aufgrund des Anlageziels und der Anlagepolitik der Vermögensanlage handelt es sich bei den zukünftig mit den Unternehmen abzuschließenden Beteiligungsverträgen, den erworbenen Wertpapieren und andere Finanzanlagen sowie den erworbenen Warenbeständen/Dienstleistungen jeweils um unmittelbare Anlageobjekte. Bei den einzelnen Unternehmen handelt es sich jeweils um mittelbare Anlageobjekte. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Investitionsgrundsätze Beteiligung an Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen (unmittelbare Anlageobjekte) Die Emittentin beteiligt sich an oder erwirbt Wertpapiere und andere Finanzanlagen von Unternehmen mit nachweislichem Nutzen für die Gesellschaft. Auf Basis einer sorgfältig durchgeführten Analyse und Bewertung soll ein Portfolio an Unternehmensbeteiligungen sowie Wertpapiere und andere Finanzanlagen zusammengestellt werden, über das eine attraktive Rendite erzielt wird. Investitionsgrundsätze Beteiligungsverträge (unmittelbare Anlageobjekte) Eine konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Insbesondere hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, in welcher Form die gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung/GmbH-Anteile/ Aktien/Kommanditanteile) an den jeweiligen Unternehmen erfolgen soll. Der Beteiligungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Beteiligungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen/Gewinnbeteiligungen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Beteiligungsverträgen erfolgen können. Wesentliche Hauptmerkmale einer Beteiligung als stiller Gesellschafter sind Gewinnbeteiligung, Kündigung der Beteiligung, Rückzahlungsanspruch der Einlage, Recht auf Übertragung der Beteiligung sowie Informations- und Kontrollrechte. Wesentliche Hauptmerkmale einer Beteiligung als Gesellschafter/Aktionär sind Informations- und Kontrollrecht, Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, Recht auf Ergebnisbeteiligung, Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden sowie Recht zur Übertragung der Anteile bzw. Aktien. Wesentliche Hauptmerkmale einer Kommanditbeteiligung sind Informations- und Kontrollrecht, Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, Recht auf Ergebnisbeteiligung, Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden sowie Recht zur Übertragung der Kommanditanteile. Investitionsgrundsätze Wertpapiere und andere Finanzanlagen (unmittelbare Anlageobjekte) Im Rahmen der Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen wird die Emittentin nach den Planungen Wertpapiere vorrangig in Form von Aktien erwerben. Hinsichtlich der wesentlichen Hauptmerkmale von Aktien wird auf die Darstellung unter Beteiligungsverträge verwiesen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

46 46 Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von Beginn an vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die eines Differenzbetrags zu verlangen. Optionen dienen im allgemeinen Verständnis als Absicherungsinstrumente, können aber auch zu Spekulationszwecken eingesetzt werden. Z. B. erwirbt der Käufer einer Option das Recht, 100 Aktien (oder einen Rohstoff, einen Index etc.) zu einem festgelegten Preis (je nach Option) zu kaufen oder zu verkaufen. Für dieses zeitlich begrenzte Recht zahlt der Käufer eine Prämie. Der Kauf von Put-Optionen (Verkaufsoptionen) auf den Aktienmarkt ist Teil der Anlagepolitik. Bei stark fallenden Aktienmarkt gewinnen diese Optionen an Wert und können somit vor großen Verlusten schützen. Dabei wird die Emittentin auch als Verkäufer von Optionen tätig sein. In diesem Fall geht die Emittentin eine Verpflichtung ein und erhält dafür eine Prämie. Nutzt die Emittentin die Put-Option nicht, verfällt diese und der Kaufpreis ist verloren. Die Emittentin verfolgt zwei grundsätzliche Optionsstrategien: 1. Cash Secured Put: Die Emittentin verkauft eine Put-Option und verpflichtet sich, 100 Aktien eines Unternehmens in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu kaufen. Dafür erhält sie eine Prämie. Bedingung für diese Strategie ist, dass genügend Mittel vorhanden sind, um die Aktien auch tatsächlich kaufen zu können. Beispiel: Eine Aktie hat einen Wert von US-Dollar 100. Die Emittentin verpflichtet sich, 100 Aktien für US-Dollar 90 innerhalb von zwei Monaten zu kaufen und erhält dafür z. B. US-Dollar 80 vorab als Prämie. Ist die Aktie zwei Monate später über US-Dollar 90, verfällt die Option wertlos und die Emittentin ist von der Kaufverpflichtung entbunden. Fällt die Aktie hingegen unter US-Dollar 90, muss die Emittentin die Aktien für US-Dollar 90 kaufen, unabhängig davon, wie weit sie unter diesem Preis steht. 2. Covered Call: Hier ist die Emittentin Inhaberin von Aktien eines Unternehmens. Nimmt man das o. g. Beispiel, dass die Emittentin Aktien eines Unternehmens zu US-Dollar 90 gekauft hat und die Aktien gemäß ihrer Strategie langfristig halten möchten. Eine Ausnahme besteht nur in dem Fall, dass die Emittentin ein Kaufangebot erhält, das wesentlich, z. B. mehr als 10 %, über dem dann aktuellen Marktpreis liegt. Dann wird die Emittentin eine Call-Option mit dem Bezugspreis US-Dollar 100 verkaufen und sich dabei verpflichten, 100 Aktien für je US-Dollar 100 innerhalb von zwei Monaten zu verkaufen und dafür erneut eine Prämie von z. B. US-Dollar 80 vorab als Prämie zu erhalten. Notiert die Aktie zwei Monate später unter US-Dollar 100, verfällt die Option wertlos und die Aktien verbleiben wie geplant im Depot. Steigt die Aktie hingegen über US-Dollar 100, muss die Emittentin die Aktien für US-Dollar 100 verkaufen. Wenn die Aktien im Bestand der Emittentin verbleiben, besteht die Möglichkeit eine weitere Call-Option zu verkaufen und somit eine weitere Prämie einzunehmen. Der Bezugspreis wird in jedem Fall so festgesetzt, dass die Aktien wiederum im Bestand der Emittentin verbleiben, ein vorzeitiger Verkauf also entsprechend unwahrscheinlich bleibt. Diese Strategie in Kombination mit dem Ansatz des Value Investing (wertorientiertes Anlegen) bringt folgende Vorteile: Durch den Verkauf der genannten Put-Optionen unter dem aktuellen Kurs wird das Abwärtsrisiko um den Differenzbetrag zwischen aktuellem Kurs und Basispreis gemindert. Hinzu kommt die Minderung des Abwärtsrisikos in Höhe der bereits erzielten Einnahme der Optionsprämie. Durch den Verkauf der gedeckten Calls erzielt man regelmäßige Einnahmen unabhängig von der Kursbewegung des Basiswerts, die z.b. für Zinszahlungen an unsere Anleger und/ oder für die Deckung sonstiger Ausgaben verwendet werden können was das Anlagekapital schont. Regelmäßige Einnahmen erlauben zudem eine bessere Planung im Hinblick auf die Fristenkongruenz: Fällige Rückzahlungen der Vermögensanlage können so über erhaltene Optionsprämien zurückgeführt werden, ohne dass Anlageobjekte liquidiert werden müssen. Die Absicherung durch gekaufte Put-Optionen tragen in Kombination mit den regelmäßigen Einnahmen - dazu bei, dass in schwachen Marktphasen keine Notverkäufe unter dem Wert getätigt werden müssen, um die Liquidität der Emittentin zu sichern. 3. Weitere Optionsstrategien: Nach den Planungen der Emittentin kommen Optionen zum Einsatz, die sich auf eine konkrete Aktie beziehen oder die auf einen Index lauten, dem die konkrete Aktie zugeordnet ist. Der Kauf von Put-Optionen zu rein spekulativen Zwecken wird jedoch ausgeschlossen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

47 47 Ein Einsatz weiterer Derivate wie Futures oder Futuresoptionen wird nicht erfolgen. Auch kommt der Einsatz von Hebelzertifikaten nicht in Betracht. Die Anlagestrategie beschränkt sich auf die Verwendung von börsengehandelten Aktien und Optionen auf Aktienindizes. Investitionsgrundsätze für die Bewertung von Unternehmen für Beteiligung oder Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen (mittelbare Anlageobjekte) Für die Bewertung der Unternehmen, in welche die Emittentin Investitionen vornehmen wird, hat die Emittentin zwei Bewertungsverfahren entwickelt: Bewertungssystem profit Search Das Bewertungssystem der Emittentin für die Auswahl von Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht (das sogenannte Profit Search ) folgt den Regeln des Value Investing (wertorientiertes Anlegen). Durch eine sorgsame Fundamentalanalyse werden solide, finanzstarke Unternehmen mit starkem Wettbewerbsvorteil, gesundem Cashflow und guten Zukunftsperspektiven gesucht und bewertet. Die technische Analyse (vergangene Kursbewegungen und - muster) spielen bei der Auswahl keine Rolle. Lediglich für den Zeitpunkt der Investition wird sie als Entscheidungshilfe herangezogen. Bewertungssystem Good Search Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichem Nutzen versteht die Emittentin u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien und gesunder Ernährung. Dabei setzt die Emittentin hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz und Unternehmenskultur der Unternehmen. Das eigene Bewertungssystem für die Auswahl von Unternehmen aus ethischer Sicht (das sogenannte Good Search ) ist ebenso relevant, wie die wirtschaftliche Prüfung (Profit Search). Die Emittentin bewertet die im Good Search ermittelten möglichen Unternehmen nach ethischer Arbeitsweise und sozialem Nutzen für die Gesellschaft. Dabei kommt ein eigenes System zum Einsatz, dass die Unternehmen nach folgenden Kriterien und Fragestellungen beleuchtet: Umgang mit Mitarbeitern, z. B. angemessene Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitssicherheit, Altersvorsorge etc. Umwelt und Ressourcenschonung Transparenz und Unternehmenskultur: bekommt man alle für eine Anlageentscheidung relevanten Informationen? Wie werden Problem-Situationen kommuniziert? Welche Reputation hat das Unternehmen? Werden grundlegende Regeln wie Menschenrechte eingehalten? Soziale Projekte/Initiativen, z. B. internes Spendenprogramm, eigene Stiftung, Möglichkeit für Mitarbeiter zur Mitwirkung an karitativen Aktionen etc. Beim Good Search wird eine Abstufung der Rechercheergebnisse in Form einer Farbskala von Rot über Hellrot, Gelb, Hellgrün bis hin zu Grün verwendet. Wird ein Kriterium mit der Farbe Rot bewertet, wird in dieses Unternehmen nicht investiert. Hellrote Kriterien können hingegen ausgeglichen werden, wenn das Gesamtergebnis mindestens Hellgrün ist. Grundsätzlich ist die Emittentin bestrebt, Unternehmen auszusuchen, die möglichst Grün, mindestens aber Hellgrün im Gesamtergebnis sind. Bislang erfolgt die Recherche noch ausschließlich intern im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Emittentin. Neben den allgemein öffentlich zugänglichen Informationen aus Unternehmens- und kritischen Internetquellen werden die Unternehmen bei Unklarheiten auch direkt kontaktiert. Investitionsgrundsätze Erwerb von Dienstleistungen und Warenbeständen (unmittelbare Anlageobjekte) Ferner wird die Emittentin Investitionen in den Erwerb von Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen zum Zwecke des Weiterverkaufs vor nehmen. Hierbei liegt der Fokus auf kurze Investitionszeiträume. Um dies zu ermöglichen, wird vor dem eigentlichen Ankauf im Rahmen einer Bonitätsprüfung analysiert, ob vereinbarte mit hinreichender Sicherheit vom Kunden bezahlt werden können. Hierzu werden persönliche Gespräche mit den Kundenvertretern geführt sowie die Branche und Geschäftsmodell des Kunden untersucht. Besonderes Augenmerk wird auf den Cashflow potenzieller Kunden gelegt. Geschäftsgegenstand: Welchen sozialen Nutzen liefern die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens? Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

48 48 Darüber hinaus muss jeder Kunde die Kriterien des Good Search ebenso erfüllen wie die übrigen Good Profits Unternehmen, an denen die Emittentin Beteiligungen eingeht. Die Konditionen des Weiterverkaufs (Handelspanne, Zahlungsziel) werden auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt, wobei eine Mindestrendite von monatlich 1 % für die Emittentin angestrebt wird, um Kosten zu decken und eventuelle Verluste auszugleichen. Realisierungsgrad Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung konkrete Anlageobjekte nicht feststehen, können keine Aussagen zu Verträgen, Beschreibungen zu den einzelnen Anlageobjekten, Art der Investitionen etc. getroffen werden. Insbesondere hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, in welcher Form die gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung/GmbH-Anteile/Aktien/Kommanditanteile) an den jeweiligen Unternehmen erfolgen soll. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Beteiligungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen/Gewinnbeteiligungen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Beteiligungsverträgen erfolgen können. Die Gesellschaften, in die die Emittentin zukünftige Investitionen vornehmen wird, stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren auch noch keine Vorverträge. Konkrete Wertpapiere oder andere Finanzanlagen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Im Rahmen dieser Investitionen wird die Emittentin nach den Planungen Wertpapiere vorrangig in Form von Aktien erwerben. Hinsichtlich des Erwerbs von Dienstleistungen oder Warenbeständen stehen ebenfalls noch keine konkreten Dienstleistungen/Warenbestände fest. Hierbei liegt der Fokus auf kurze Investitionszeiträume. Es wird eine Mindestrendite von monatlich 1 % für die Emittentin angestrebt wird, um Kosten zu decken und eventuelle Verluste auszugleichen. Die Emittentin prüft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mögliche Anlageobjekte gemäß ihren Investitionsgrundsätzen hinsichtlich der Aufnahme ins Portfolio. Es bestehen auch keine Vorverträge. Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) Auf der Ebene der Emittentin besteht die Mittelverwendung in der Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen (unmittelbare Anlageobjekte) durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung/GmbH-Anteile/Aktien/Kommanditanteile). Daneben erwirbt sie Wertpapiere und andere Finanzanlagen solcher Unternehmen (unmittelbare Anlageobjekte). Ferner nimmt sie Investitionen in den Erwerb von Warenbestände/ Dienstleistungen (unmittelbare Anlageobjekte) zum Zwecke der Weiterveräußerung vor. Auf der Ebene der einzelnen Unternehmen besteht die Mittelverwendung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Investitionen für die Realisierung ihrer Geschäftstätigkeit (mittelbare Anlageobjekte). Es handelt sich um einen Blind-Pool. Ebenso steht seitens der Emittentin nicht fest, in welche Höhe in einzelne Anlageobjekte investiert werden soll. Der Blind-Pool-Charakter macht eine abschließende Betrachtung der Mittelverwendung auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unmöglich. Da es sich um einen Blind-Pool handelt können auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften keine Aussagen zu den voraussichtlichen Gesamtkosten getroffen werden. Da es sich um einen Blind-Pool handelt können auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften auch keine Aussagen zu der geplanten Finanzierung und Fremdkapitalquote sowie zu etwaigen Hebeleffekten getroffen werden. Aufgrund dessen folgt nur eine Darstellung des Finanzierungsund Investitionsplans auf Ebene der Emittentin. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

49 49 Finanzierungs- und Investitionsplan der Emittentin (prognose) Die nachfolgende Übersicht stellt in Bezug auf die geplanten Investitionen die Herkunft der einzusetzenden Mittel sowie deren Einsatz in Verbindung mit den Emissionskosten dar. Bei der Darstellung des Finanzierungs- und Investitionsplans handelt es sich um eine Prognose, die für den Investitionszeitraum aufgestellt wurden. Die Planung beruht im Wesentlichen auf dem plangemäßen Zufluss des Kapitals aus der Vermögensanlage. FINANZIERUNGSpLAN (prognose) ABSOLUT IN EURO IN % DER FINANZIERUNGS- MITTEL INSGESAMT 1. Fremdkapital (Nachrangdarlehen) ,1% 2. Eigenkapital ,9 % Finanzierungsmittel insgesamt ,0 % INVESTITIONSpLAN (prognose) ABSOLUT IN EURO IN % DES GESAMTAUFWANDES 4. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten ,5 % 5. Emissionskosten ,9 % 6. Liquiditätsreserve ,6 % Gesamtaufwand ,0 % Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

50 50 Erläuterung des Finanzierungsund Investitionsplans Finanzierungsplan Kapital Nachrangdarlehen (Fremdkapital) Unter dieser Position wird das Kapital ausgewiesen, das der Emittentin prognosegemäß aus der Emission des angebotenen Nachrangdarlehens Good Profits 2 zufließt. Es handelt sich um Fremdkapital. Der Gesamtbetrag beträgt Euro ,-. Der Erwerbspreis entspricht dem vom Anleger gewählten Anlagebetrag. Der Mindestanlagebetrag beträgt Euro 5.000,-. Ein Agio wird nicht erhoben. Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Die Zahlung der Zinsen erfolgt endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet mit Ablauf der Laufzeit bzw. mit Wirksamkeit der Kündigung der Vermögensanlage. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird die Vermögensanlage nicht verzinst. Die Zahlung der Zinsen an den Anleger erfolgt zusammen mit der Rückzahlung der Vermögensanlage. Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Die Laufzeit beginnt individuell für jeden Anleger am jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Das Recht zur erstmaligen ordentlichen Kündigung besteht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Der Anleger hat gegen die Emittentin nach Wirksamwerden der Kündigung einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Vermögensanlage erfolgt grundsätzlich am 15. eines Kalendermonats nach Wirksamwerden der Kündigung. Neben dem Kapital aus dem angebotenen Nachrangdarlehen wird die Emittentin kein weiteres Fremdkapital über Bankdarlehen für Investitionen nutzen. Eine End- bzw. Zwischenfinanzierung über Fremdkapital liegt nicht vor. Eine zukünftige End- bzw. Zwischenfinanzierung über Fremdkapital ist nicht geplant und auch nicht verbindlich zugesagt. Die Prognosen sehen insgesamt die Aufnahme von Fremdkapital in Höhe von voraussichtlich Euro ,- vor, was einer angestrebten Fremdkapitalquote von 97,1 % entspricht. Durch die Aufnahme von Fremdkapital zur Realisierung einer Investition kann ein sogenannter (positiver) Hebeleffekt entstehen. Dieser tritt ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen geringer ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Ein Hebeleffekt bewirkt höhere Rückflüsse in Prozent bezogen auf das Eigenkapital, als diese ohne den Einsatz von Fremdkapital zu erzielen wären. Ein negativer Hebeleffekt tritt dann ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen höher ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Dies könnte zu einer Minderung der Auszahlungen an die Anleger führen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

51 51 Eigenkapital Ausgewiesen ist zum einen das Stammkapital der Emittentin in Höhe von Euro Das Stammkapital wurde in voller Höhe zur freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Es handelt sich um Eigenkapital der Emittentin, welches der Emittentin unbefristet zur Verfügung steht. Das Stammkapital ist nicht verzinslich und nicht rückzahlbar. Zum anderen enthält diese Position das der Emittentin aufgrund des geschlossenen Vertrages über eine atypische Beteiligung zugeflossene Kapital in Höhe von Euro Es handelt sich um sonstiges Eigenkapital der Emittentin. Der Vertrag zwischen der Emittentin und einer Kapitalgesellschaft (nachfolgend erster stiller Gesellschafter ) sowie einer natürlichen Person (nachfolgend zweiter stiller Gesellschafter ) wurde am 21. März 2016 geschlossen. Danach haben sich die stillen Gesellschafter mit einer Einlage von jeweils Euro an der Emittentin beteiligt. Die Einlagen wurden jeweils in voller Höhe zur freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Die stille Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen worden und kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres der Emittentin gekündigt werden. Bis zur Ausübung einer Kündigung steht das Kapital aus der atypischen Beteiligung der Emittentin unbefristet zu. Der erste stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Emittentin mit 10 % beteiligt, der zweite stille Gesellschafter ist entsprechend mit 5 % beteiligt. Am Verlust der Emittentin ist jeder stiller Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage beteiligt. Jeder stiller Gesellschafter ist berechtigt, den seinem Kapitalkonto gutgeschriebenen Gewinnanteil zu entnehmen. Auszahlungen auf den Gewinnanteil sind innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der Bilanz vorzunehmen. Die Emittentin kann die Auszahlung des Gewinnanteils ganz oder teilweise verweigern, soweit die die Liquiditätslage gebietet. Bei Beendigung sind die stillen Gesellschafter am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt. Der Einsatz weiteren Eigenkapitals ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht geplant. Investitionsplan Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten In dieser Position werden die geplanten Investitionen in Beteiligungen an sozial motivierten Unternehmen (unmittelbare Anlageobjekte) durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung/GmbH-Anteile/Aktien/Kommanditanteile), Wertpapiere und andere Finanzanlagen solcher Unternehmen (unmittelbare Anlageobjekte sowie in den Erwerb von Warenbestände/Dienstleistungen (unmittelbare Anlageobjekte) zum Zwecke der Weiterveräußerung vor, ausgewiesen. Bei einem geplanten Zufluss aus der Vermögensanlage belaufen sich die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten dieser Investitionen auf Euro Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte der Emittentin noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Ebenso steht seitens der Emittentin nicht fest, in welche Höhe in einzelne Anlageobjekte investiert werden soll. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

52 52 Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Investitionsgrundsätze, die die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben (siehe Kapitel Investitionsvorhaben der Good Profits GmbH - Anlageobjekte Seite 45 ff.). Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, in Höhe von Euro und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Vermögensanlage, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Vermögensanlage, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger und Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich Euro Liquiditätsreserve Ausgewiesen ist die geplante Liquiditätsreserve der Emittentin, welche nicht aus den Nettoeinnahmen der Vermögensanlage, sondern aus dem Stammkapital der Emittentin gebildet wird. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

53 53 Rechtliche Grundlagen Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

54 54 Rechtliche Grundlagen Unternehmensangaben Good Profits GmbH (Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche) Firma, Sitz und Geschäftsanschrift Die Firma der Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortlichen lautet Good Profits GmbH Sitz der Gesellschaft ist Herne (Geschäftsanschrift: Eickeler Bruch 47, D Herne). Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer Die Emittentin wurde am 24. Juni 2015 mit Vertragsschluss errichtet. Sie ist mit Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter der Nr. HRB am 03. August 2015 gegründet worden. Die Rechtsform der Emittentin ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die Emittentin unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Gründungsgesellschafter/Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung sind die Sebastian Grothaus Invest GmbH mit Sitz in Essen sowie die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH mit Sitz in Herne. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro ,- (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um GmbH-Anteile der Emittentin. Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Sebastian Grothaus Invest GmbH, ist unter der Geschäftsanschrift Emmastraße 19, D Essen geschäftsansässig. Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH, ist unter der Geschäftsanschrift Eickeler Bruch 47, D Herne, geschäftsansässig. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nehmen mit ihrer Einlage (GmbH-Anteile) am Jahresüberschuss der Emittentin teil. Der Jahresüberschuss entspricht dabei den Einnahmen der Emittentin abzüglich der gesamten Kosten. Den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden die Ergebnisse der Emittentin eines Geschäftsjahres zugewiesen; ihnen stehen als Alleingesellschafter sämtliche Gewinn- und Entnahmerechte zu. Ob eventuelle Gewinne ausgeschüttet oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden, beschließt die Gesellschafterversammlung. Die für den Zeitraum 2017 bis 2020 prognostizierten Jahresüberschüsse der Emittentin belaufen sich auf insgesamt Euro (PROGNOSE). Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Prognose ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen Blind-Pool handelt und damit wesentliche Faktoren für eine Planung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlagen nicht feststehen. Eine (vollständige oder teilweise Ausschüttung) von Jahresüberschüssen an die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist für den prognostizierten Zeitraum nicht vorgesehen. Nach den aktuellen Prognosen des Verkaufsprospektes sollen sämtliche Jahresüberschüsse bei der Emittentin vorgetragen werden, so dass an die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinne ausgezahlt werden (PROGNOSE). Den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art in Höhe von Euro , wobei die darin berücksichtigten Jahresüberschüsse in Höhe von Euro nicht für die maximale Laufzeit, sondern lediglich für den Zeitraum von 2017 bis 2020 berechnet wurden und nicht zur Ausschüttung kommen, sondern plangemäß bei der Emittentin vorgetragen werden. Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

55 55 Bei den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt es sich jeweils um eine juristische Person mit Sitz und Geschäftsanschrift in Inland, für die die Erstellung eines Führungszeugnisses nicht möglich ist. Im Hinblick auf die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen keine ausländischen Verurteilungen vor. Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Es wurde keine Erlaubnis der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen oder die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen sowie die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung und vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital sowie erbringen keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Atypisch stille Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der prospektaufstellung Atypisch stille Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Stockel Holding GmbH mit Sitz in Rheine sowie Herr Metello Migliore. Die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro ,- (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um atypisch stille Beteiligungen der Emittentin. Die atypisch stille Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Stockel Holding GmbH, ist unter der Geschäftsanschrift Dechant-Pietz-Str. 13, Rheine geschäftsansässig. Der atypisch stille Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Metello Migliore, ist unter der Geschäftsanschrift Valderstr. 35, Erftstadt geschäftsansässig. Die atypisch stille Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Stockel Holding GmbH, ist in Höhe von 10 % am Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Der atypisch stille Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Metello Migliore, ist in Höhe von 5 % am Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Nach den Prognoserechnungen der Emittentin für den Zeitraum 2017 bis 2020 bestehen bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020 Verluste bei der Emittentin (siehe Kapitel Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Plan-Bilanzen (PROGNOSE) Passiva Seite 22), die den atypisch stillen Gesellschaftern entsprechend zugewiesen werden. Dementsprechend stehen den atypisch stillen Gesellschaftern für den prognostizierten Zeitraum keine Gewinnbeteiligungen zu. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Prognose ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen Blind-Pool handelt und damit wesentliche Faktoren für eine Planung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlagen nicht feststehen. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

56 56 Den atypisch stillen Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen insgesamt keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Bei der atypisch stillen Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, der Stockel Holding GmbH, handelt es sich um eine juristische Person mit Sitz und Geschäftsanschrift in Inland, für die die Erstellung eines Führungszeugnisses nicht möglich ist. Bezüglich der soeben genannten juristischen Person bestehen keine ausländischen Verurteilungen. Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen des atypisch stillen Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Metello Migliore, wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Das Führungszeugnis ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Bei dem atypisch stillen Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Metello Migliore, handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. Über das Vermögen der atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Es wurde keine Erlaubnis der atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. Die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen oder die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen sowie die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die atypisch stillen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung und vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital sowie erbringen keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Unternehmensgegenstand der Emittentin Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung sozial motivierter Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Zur Erreichung ihres Unternehmenszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten. Geschäftsjahr, Bekanntmachungen Das Geschäftsjahr der Good Profits GmbH ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der Emittentin, die die Gesellschafter betreffen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

57 57 Kapitalausstattung Stammkapital Die Höhe des gezeichneten Kapitals beträgt Euro ,- und ist eingeteilt in GmbH-Anteile zu einem Nennbetrag von jeweils Euro 1,-. Das Stammkapital wurde in voller Höhe zur freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Bisher ausgegebene Wertpapiere oder Vermögensanlagen Atypisch stille Beteiligungen Die Emittentin hat mit einer Kapitalgesellschaft (nachfolgend erster stiller Gesellschafter ) sowie einer natürlichen Person (nachfolgend zweiter stiller Gesellschafter ) am 21. März 2016 (Platzierungszeitraum) einen Vertrag über eine atypisch stille Beteiligung geschlossen. Danach haben sich die stillen Gesellschafter mit einer Einlage von jeweils Euro an der Emittentin beteiligt. Das Platzierungsvolumen beträgt Euro Die Einlagen wurden jeweils in voller Höhe zur freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Die stille Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen worden und kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres der Emittentin gekündigt werden. Aufgrund dessen kann eine Angabe der ersten Kündigungsmöglichkeit oder Fälligkeit der Rückzahlung der Einlagen der stillen Gesellschaft nicht erfolgen. Der erste stille Gesellschafter, Stockel Holding GmbH, ist in Höhe von 10 % am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Emittentin beteiligt. Der zweite stille Gesellschafter, Herr Metello Migliore, ist in Höhe von 5 % am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Emittentin beteiligt. Am Verlust der Emittentin ist jeder stiller Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage beteiligt. Jeder stiller Gesellschafter ist berechtigt, den seinem Kapitalkonto gutgeschriebenen Gewinnanteil zu entnehmen. Auszahlungen auf den Gewinnanteil sind innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der Bilanz vorzunehmen. Die Emittentin kann die Auszahlung des Gewinnanteils ganz oder teilweise verweigern, soweit die die Liquiditätslage gebietet. Bei Beendigung sind die stillen Gesellschafter am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt. Bereits begebene Nachrangdarlehen Good Profits I Die Emittentin hat seit August 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Good Profits I bei einer Vielzahl von Anlegern aufgenommen. Das Angebot war auf einen Betrag in Höhe von Euro ,- beschränkt. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren Nachrangdarlehen mit einem Volumen von Euro ,- platziert und eingezahlt (Summe aus der Platzierungshöhe zum 31. Dezember 2016 in Höhe von Euro und der Platzierung von Euro 5.000,- im Januar 2017 durch Zeichnung eines Anlegers). Das öffentliche Angebot der Nachrangdarlehen endet mit Vollplatzierung. Bei diesen angebotenen Nachrangdarlehen handelt es sich um Nachrangdarlehen, die sich in ihrer Ausgestaltung von den mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen vollkommen unterscheiden und keine Einheit bilden. Die Nachrangdarlehen Good Profits I konnte der Anleger durch Einmalzahlung eines Erwerbspreises von mindestens Euro 5.000,- vergeben. Ein Agio wurde nicht erhoben. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen ist unbestimmt und endet durch Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags auf dem Konto der Emittentin). Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre ab dem Gewährungszeitpunkt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Dementsprechend ist eine Kündigung der Anleger erstmalig im Jahr 2017 möglich, so dass Rückzahlungen der Nachrangdarlehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fällig sind. Der Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Nachrangdarlehen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Zinsen werden ab dem Gewährungszeitpunkt berechnet. Die Zinszahlungen erfolgen wahlweise jährlich oder endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit. Bei jährlicher Zinszahlung endet der erste Zinslauf ein Jahr nach dem Gewährungszeitpunkt. Bei endfälliger Zinszahlung endet der Zinslauf mit Wirksamwerden der Kündigung. Die Höhe der Zinsen 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags. Die Rückzahlung des Anlagebetrags erfolgt grundsätzlich nach Wirksamwerden der Kündigung. Der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags entfällt allerdings, wenn bei der Emittentin durch die jeweilige Zahlung ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zu Zahlungen an die Anleger. Der Anspruch des Anlegers auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, hat die Zahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, erfolgt keine Rückzahlung an den Anleger. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

58 58 Darüber hinaus hat die Emittentin bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Wertpapiere oder weitere Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nehmen die Geschäftsführung wahr und haben unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten und sie gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entscheiden die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin über alle Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs, allgemeine Fragen der Refinanzierung und der Festsetzungen der Bedingungen für das Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag hat die Emittentin einen oder mehrere Geschäftsführer. Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind Herr Sebastian Grothaus und Herr Dirk Stiller. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind unter der Geschäftsanschrift Eickeler Bruch 47, D Herne geschäftsansässig. Zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin besteht keine Funktionstrennung. Einen Vorstand hat die Emittentin nicht. Einen Beirat bzw. Aufsichtsgremien hat die Emittentin nicht errichtet. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus, nimmt mit seiner Einlage (GmbH-Anteile) am Jahresüberschuss der Sebastian Grothaus Invest GmbH (Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) teil. Der Jahresüberschuss der Sebastian Grothaus Invest GmbH entspricht dabei den Einnahmen abzüglich der gesamten Kosten. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Ergebnisbeteiligung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden. Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin werden die Ergebnisse der Sebastian Grothaus Invest GmbH eines Geschäftsjahres zugewiesen; ihm stehen als Alleingesellschafter sämtliche Gewinn- und Entnahmerechte zu. Ob eventuelle Gewinne ausgeschüttet oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden, beschließt die Gesellschafterversammlung. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dirk Stiller, nimmt mit seiner Einlage (GmbH-Anteile) am Jahresüberschuss der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH (Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) teil. Der Jahresüberschuss der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH entspricht dabei den Einnahmen abzüglich der gesamten Kosten. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Ergebnisbeteiligung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden. Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin werden die Ergebnisse der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH eines Geschäftsjahres zugewiesen; ihm stehen als Alleingesellschafter sämtliche Gewinn- und Entnahmerechte zu. Ob eventuelle Gewinne ausgeschüttet oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden, beschließt die Gesellschafterversammlung. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen aller Art insgesamt zu. Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Die Führungszeugnisse sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin handelt es sich jeweils um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. Über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Es wurde keine Erlaubnis der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen im Rahmen der Geschäftsführung der Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

59 59 Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche, Good Profits GmbH, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Entscheidung über den Abschluss von Verträgen im Rahmen der auf Seite 44 und Seite 45 angebenden Anlagepolitik/Anlagestrategie der Vermögensanlage; Abschluss von entsprechenden Verträgen; Einhaltung der abgeschlossenen Verträgen). Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus, ist als Mitglied der Geschäftsführung bei der Sebastian Grothaus Invest GmbH tätig, welche Gesellschafterin der Emittentin und Anbieterin ist. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dirk Stiller, ist als Mitglied der Geschäftsführung bei der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH tätig, welche Gesellschafterin der Emittentin und Anbieterin ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus, ist als Alleingesellschafter bei der Sebastian Grothaus Invest GmbH beteiligt, welche Gesellschafterin der Emittentin und Anbieterin ist. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dirk Stiller, ist als Alleingesellschafter bei der Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH beteiligt, welche Gesellschafterin der Emittentin und Anbieterin ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen im Rahmen der Geschäftsführung der Emittentin Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus erbringen die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen. Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung sind die Gesellschafter mit einem ihrem Beteiligungsverhältnis zum Stammkapital der Emittentin entsprechenden Stimmrecht vertreten. Die Gesellschafterversammlung fasst Beschlüsse im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Grundlagen der GmbH, insbesondere über Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder der Kapitalherabsetzung und über die Verwendung des Bilanzgewinns. Konzernstruktur Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einer Stammeinlage in Höhe von Euro ,- ist die Sebastian Grothaus Invest GmbH mit Sitz in Essen (Geschäftsanschrift: Emmastraße 19, D Essen). Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB eingetragen. Das Stammkapital beträgt Euro ,-. Geschäftsführender Alleingesellschafter ist Herr Sebastian Grothaus. Weitere Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einer Stammeinlage in Höhe von Euro ,- ist die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH mit Sitz in Herne (Geschäftsanschrift: Eickeler Bruch 47, D Herne). Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung sowie die Durchführung von Seminaren aller Art sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB eingetragen. Das Stammkapital beträgt Euro ,-. Geschäftsführender Alleingesellschafter ist Herr Dirk Stiller. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

60 60 Hauptmerkmale der Anteile/ Abweichende Rechte und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Die Anleger erwerben keine GmbH-Anteile und werden somit nicht Gesellschafter der Emittentin. Aufgrund dessen haben sie ganz andere Rechte und Pflichten als die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Anleger werden in dem folgenden Abschnitt Hauptmerkmale des Nachrangdarlehens zukünftiger Anleger (Rechte und Pflichten) und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden in dem Abschnitt Hauptmerkmale der GmbH-Anteile der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (Rechte und Pflichten) dargestellt. Hauptmerkmale der Nachrangdarlehen zukünftiger Anleger (Rechte und Pflichten) Anspruch auf Zinszahlungen ( 4 der Bedingungen des Nachran gdarlehens Good Profits 2 Seite 96), wenn und soweit dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird ( 8 Abs. 1 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97). Die Forderungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück ( 8 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97). Kündigungsrecht ( 6 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 96); Anspruch auf Rückzahlung der Vermögensanlage ( 5 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 96, wenn und soweit dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird ( 8 Abs. 1 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97. Die Forderungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liqui da tion der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangige Forderungen sowie alle nachrangigen Forde rungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück ( 8 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97).; Recht auf Übertragung ( 5 Abs. 3 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 96); Eintragung in das Anlegerregister ( 2 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 95); Pflicht zur Erbringung des gezeichneten Anlagebetrags;; Mitteilungspflicht über Änderung der Stammdaten ( 2 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 95); Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, soweit die Emittentin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist ( 9 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97); Pflicht zur Tragung der mit der Übertragung der Nachrangdarlehen verbundenen Kosten ( 5 Abs. 3 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 96). Hauptmerkmale der GmbH-Anteile der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (Rechte und Pflichten) Erbringung der Stammeinlage; Informations- und Kontrollrecht; Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung; Recht auf Ergebnisbeteiligung; Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden, welches höher als die erbrachte Stammeinlage sein kann; Recht zur Übertragung der GmbH-Anteile; Bestellung/Abberufung des/der Mitglieds/er der Geschäftsführung der Emittentin oder Prokuristen; Feststellung des Jahresabschlusses und Bestimmung über die Verwendung des Ergebnisses; Änderung des Gesellschaftsvertrages; Erhöhung des Stammkapitals; Auflösung der Gesellschaft. Es existieren keine ehemaligen Gesellschafter der Emittentin, denen Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin zu stehen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

61 61 Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Art der angebotenen Vermögensanlage Mit diesem Verkaufsprospekt wird eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 zum Erwerb angeboten. Das Nachrangdarlehen ist eine Darlehensform, bei der die Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers (Emittentin) nachrangig befriedigt werden, d. h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Jedoch werden die Nachrangdarlehen vorrangig gegenüber den reinen Eigenkapitalgebern (Einzahlungen bzw. Vermögenseinbringungen durch die Gesellschafter auf die von ihnen übernommenen Einlagen) bedient. Aufgrund dieser Ausgestaltung übernehmen die Anleger für das Unternehmen Finanzierungsverantwortung. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurück verlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97). Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro ,-. Bei einem Mindestanlagebetrag von Euro 5.000,- werden maximal 600 Nachrangdarlehen begeben. Erwerbspreis der angebotenen Vermögensanlage Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag beträgt Euro 5.000,-. Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- ohne Rest teilbar sein. Rechtliche Grundlagen des Angebotes Rechtsgrundlage für die mit dem Nachrangdarlehen verbundenen Rechte sind 488ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach ist der Anleger verpflichtet, der Emittentin einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und die Emittentin, dem Anleger den vorher vereinbarten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Nachrangdarlehen zurückzuerstatten. Der weitere Inhalt von Nachrangdarlehen, insbesondere die Rangstellung der Rückzahlungsansprüche, ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsverhältnis der Anleger zu der Emittentin ausschließlich aus den in im Verkaufsprospekt auf Seite 95 bis Seite 97 abgedruckten Bedingungen des Nachrangdarlehens ergeben, in dem Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich nicht um Treuhandvermögen im Sinne des 1 Absatz 2 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes. Es wurde kein Treuhänder beauftragt und es existiert somit kein Treuhandvertrag. Bei der angebotenen Vermögensanlage erfolgt keine Mittelverwendungskontrolle. Es wurde kein Mittelverwendungskontrolleur beauftragt und es existiert somit kein Mittelverwendungskontrollvertrag. Gewährungszeitpunkt Die Vermögensanlage gilt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt und ist ab diesem Zeitpunkt zinsberechtigt. Der Gewährungszeitpunkt stellt auch den Beginn der Laufzeit der Vermögensanlage dar. Zinsrechte Zinssatz und Zinszahlungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Zinslauf Die Zahlung der Zinsen erfolgt endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet mit Ablauf der Laufzeit bzw. mit Wirksamkeit der Kündigung der Vermögensanlage. Dabei werden die Zinsen wie folgt am Ende der Laufzeit berechnet: Zinsen = A * (1 + ZS) t - A wobei A dem eingezahlten Anlagebetrag, ZS dem Zinssatz von 6,00 % p. a. und t der jeweiligen Laufzeit in Jahren entspricht. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird die Vermögensanlage nicht verzinst. Zinstermin Die Zahlung der Zinsen an den Anleger erfolgt zusammen mit der Rückzahlung der Vermögensanlage. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

62 62 Laufzeit, Kündigungsrechte Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Die Laufzeit beginnt individuell für jeden Anleger am jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Das Recht zur erstmaligen ordentlichen Kündigung besteht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Anleger eine Vermögensanlage der Emittentin mit einem Gewährungszeitpunkt vom 22. Mai 2017 erworben, so kann er die Vermögensanlage erstmalig zum 22. Mai 2019 kündigen. Nachfolgende Kündigungen sind zum 22. Mai 2020, 22. Mai 2021 usw. zulässig. Die Kündigung des Anlegers hat schriftlich (z. B. Brief, Fax oder ) gegenüber der Emittentin und die der Emittentin durch Bekanntmachung mittels Briefs zu erfolgen. Rückzahlungsanspruch Der Anleger hat gegen die Emittentin nach Wirksamwerden der Kündigung einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Vermögensanlage erfolgt grundsätzlich am 15. eines Kalendermonats nach Wirksamwerden der Kündigung. Bei einer Kündigung zum 22. Mai 2019 also am 15. Juni Zahlungsvorbehalt Der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags entfällt allerdings, wenn bei der Emittentin durch Zahlung der Zinsen oder eine Rückzahlung des Anlagebetrags ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Good Profits 2 Seite 97). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung oder Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags. Der Anspruch des Anlegers auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, hat die Zahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, erfolgt keine Rückzahlung an den Anleger. Zahlstellen oder Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführen Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführt, ist die Good Profits GmbH (Geschäftsanschrift: Eickeler Bruch 47, D Herne) in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, weitere Zahlstellen zu benennen und die Benennung einzelner Zahlstellen zu widerrufen. Weitere Zahlstellen oder Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführen, wurden nicht eingerichtet. Mitwirkungsrechte Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Vertretung der Emittentin allein den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin. Dem Anleger werden keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, wie Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung gewährt. Mitwirkungspflicht Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Anleger verpflichtet, Änderungen des Namens (z. B. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Vermögensanlage relevanter Daten (wie z. B. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Anlegerregister eingetragenen Anleger zu leisten. Rangstellung Die Ansprüche aus der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 einschließlich Zinszahlungen begründen unmittelbare, nachrangige und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin. Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen im Sinne der Insolvenzordnung sowie alle nachrangigen Forderungen Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

63 63 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen Good Profits 2 werden erst nach Befriedigung dieser vorrangigen Forderungen befriedigt, jedoch gleichrangig mit den Forderungen aus anderen von der Emittentin ausgegebenen nachrangigen Kapitalanlagen im Sinne von 39 Abs. 2 Insolvenzordnung (z.b. andere Nachrangdarlehen, Genussrechte oder stille Beteiligungen). Aufgrund dieser Ausgestaltung übernehmen die Anleger für das Unternehmen Finanzierungsverantwortung. Sämtliche Forderungen von Anlegern aus dem Nachrangdarlehen Good Profits 2 sind untereinander gleichrangig. Liquidationserlös Die Anleger haben keine Rechte an den Vermögensgegenständen und Rechten der Emittentin und sind auch nicht am Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Übertragbarkeit der Vermögensanlage Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst sind mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung möglich. Die Übertragung kann ab einem Anlagebetrag von Euro 5.000,- erfolgen. Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- ohne Rest teilbar sein. Im Falle des Todes des Anlegers treten die Erben an dessen Stelle. Handelbarkeit der Vermögensanlage Da der Anleger die Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 mit Zustimmung der Emittentin auf Dritte übertragen kann, ist sie auch handelbar. Derzeit gibt es keinen organisierten Markt, an dem das Nachrangdarlehen der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder gegebenenfalls durch Vermittlung der Emittentin möglich. Bei einem privaten Verkauf durch den Anleger besteht die Möglichkeit, dass sich ein entsprechender Käufer nicht finden lässt oder eine Veräußerung ggf. nur zu einem geringen Veräußerungserlös erfolgen kann. Ferner sind Übertragungen ab einem Anlagebetrag von Euro 5.000,- zulässig. Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- ohne Rest teilbar sein. Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen der Übertragung sowie des Fehlens eines organisierten Marktes ist die Handelbarkeit stark eingeschränkt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Emittentin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Erwerbsvoraussetzungen Zeichnungsschein Für den Erwerb der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Good Profits 2 ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Die Zeichnung der Vermögensanlage durch den Anleger wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Good Profits GmbH, vertreten durch die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, wirksam. Die Annahme durch die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin setzt einen vollständigen und richtig ausgefüllten Zeichnungsschein voraus, insbesondere muss der Anleger angeben, wie hoch sein Anlagebetrag sein soll. Auf dem Zeichnungsschein bestätigt der Anleger u. a., dass er den Verkaufsprospekt inkl. der Informationen für den Verbraucher mit der Widerrufsbelehrung einschließlich etwaiger Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie eine Durchschrift des Zeichnungsscheins erhalten hat. Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die Good Profits GmbH, Eickeler Bruch 47, D Herne. Bekanntmachungen Die Anleger betreffende Bekanntmachungen erfolgen mittels Brief an die im Anlegerregister der Emittentin benannten Anleger. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

64 64 Einzahlungen, Zahlungsweise Die Überweisung des Erwerbspreises erfolgt auf das Konto der Good Profits GmbH bei der GLS Bank, IBAN: DE , BIC: GENODEM1GLS. Im Verwendungsbereich hat der Anleger Name und Vorname sowie Good Profits 2 anzugeben. Der Erwerbspreis ist 14 Tage nach Zeichnung zur Zahlung fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin. Anlegerkreise Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Die Vermögensanlage zielt auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerlichen Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Anleger sollte an einer langfristigen Anlage in Unternehmensbeteiligungen sowie an Wertpapieren und anderen Finanzanlagen von sozial motivierten Unternehmen interessiert sein. Die Entwicklung der Beteiligung wird maßgeblich durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung des Marktes für Unternehmensbeteiligungen, den Erfolg der jeweiligen Investitionen sowie durch Entscheidungen der Emittentin beeinflusst. Der Anleger sollte wirtschaftlich in Lage sein, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen. Es wird empfohlen, individuellen fachlichen Rat, durch eine unabhängige Beratung, einzuholen. Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit, Kürzungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Vermögensanlage, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

65 65 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

66 66 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage. Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt, sowie im gesamten Verkaufsprospekt ist das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (25. April 2017) geltende nationale Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte) der Bundesrepublik Deutschland. Zur Darstellung der steuerlichen Konzeption werden steuerliche Fachausdrücke verwendet, die nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen müssen. Sollte der Anleger nicht mit der Verwendung dieser Fachausdrücke vertraut sein, sollten zum Verständnis des Textes entsprechend qualifizierte Berater (z. B. Steuerberater) in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Anleger, die der Emittentin ein Nachrangdarlehen als Anleger gewähren und die Vermögensanlage im Privatvermögen halten. Zählt die Vermögensanlage dagegen zum Betriebsvermögen des Anlegers ergeben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aussagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahmenund Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden. Einkommensteuer Einkunftsart Durch die Einzahlung des Anlagebetrags überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger am Ende der Laufzeit des Nachrangdarlehens ein Entgelt, die Zinsen, zu. Die Zinszahlungen rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer. Abgeltungsteuer Die Zinsen des Anlegers werden von der Abgeltungsteuer ( 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden. Bei dem angebotenen Nachrangdarlehen wird ein Steuerabzug von der Emittentin nicht vorgenommen. An den Anleger kommt der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Weder Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

67 67 die Emittentin noch eine andere Person übernehmen die Zahlung von Steuern für den Anleger. Die Zinsen hat der Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Zinseinnahmen grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen ( 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können die Erträge aus Zinsen auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwendung der allgemeinen Regel zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Hält der Anleger die Vermögensanlage im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer seit dem 01. Januar 2009 als Einkunft aus Kapitalvermögen ebenfalls der Abgeltungsteuer ( 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Zur Höhe der Abgeltungsteuer sowie zum Verfahren des Steuerabzugs wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Eine Verrechnung von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustrücktrag (Verlustabzug nach 10d EStG) sind ausgeschlossen. Verluste können jedoch grundsätzlich mit allen Einkünften aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Sparer-Pauschbetrag Die Einnahmen (Zinsen bzw. Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen) bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Anlegers den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von jährlich Euro 801,- (Euro 1.602,- bei zusammen veranlagten Eheleuten) nicht übersteigen ( 20 Abs. 9 EStG). Tatsächlich angefallene Werbungskosten, selbst wenn sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Steuern Der Erwerb von Nachrangdarlehen durch Erbfall oder Schenkung unterliegt der Erbschaftund Schenkungsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ( 2 ErbStG) ist. Familienangehörige und Verwandte können Freibeträge in Anspruch nehmen und damit ggf. eine Besteuerung vermeiden. Die Höhe der möglichen Freibeträge sowie der anwendbare Steuersatz bestimmen sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber. Der Erwerb und die Veräußerung von Nachrangdarlehen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ebenso ist der Abzug einer eventuell anfallenden Vorsteuer grundsätzlich ausgeschlossen. Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Steuerberater beraten lassen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

68 68 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

69 69 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV Weitere Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin gemäß 8 Absatz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 VermVerkprospV Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind. Es gibt keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können. Die Emittentin tätigen keine laufenden Investitionen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Weitere Angaben über das Anlageziel und die Anlagepolitik der Vermögensanlage gemäß 9 VermVerkprospV Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Der Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortlichen, die Good Profits GmbH, den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Sebastian Grothaus Invest GmbH sowie die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH, und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, den atypisch stillen Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Stockel Holding GmbH und Metello Migliore, Herr Sebastian Grothaus und Herr Dirk Stiller, steht oder stand das Eigentum an den Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen desselben nicht zu. Diesen Personen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen der Anlageobjekte. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf die Anlageziele, nicht gegeben. Behördliche Genehmigungen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht erforderlich, da es sich um ein Blind-Pool-Konzept handelt, und liegen daher nicht vor. Die Emittentin hat noch keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Es existieren keine Bewertungsgutachten. Die nach 3 VermVerkProspV zu nennende Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche, Good Profits GmbH, emittiert die angebotene Vermögensanlage und investiert die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage in die Beteiligung an sozial motivierten Unternehmen; den Erwerb von Wertpapieren und andere Finanzanlagen sozial motivierten Unternehmen sowie den Erwerb von Dienstleistungen oder Warenbeständen genutzt werden. Die nach 12 VermVerkProspV zu nennenden Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus und Herr Dirk Stiller, erbringen im Rahmen der Geschäftsführung der Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche, Good Profits GmbH, Lieferungen und Leistungen (Entscheidung über den Abschluss von Verträgen im Rahmen der auf Seite 44 und Seite 45 angebenden Anlagepolitik/Anlagestrategie der Vermögensanlage; Abschluss von entsprechenden Verträgen; Einhaltung der abgeschlossenen Verträgen; Vertretung der Emittentin gegenüber den Anlegern; Entscheidung über alle Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs der Good Profits GmbH). Darüber hinaus erbringen die nach 3, 7 oder 12 VermVerk- ProspV zu nennenden Personen, die Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche, die Good Profits GmbH, die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Sebastian Grothaus Invest GmbH sowie die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH, sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Sebastian Grothaus und Herr Dirk Stiller, keine Lieferungen und Leistungen. Angaben zu sonstigen personen gemäß 12 Absatz 6 VermVerkprospV Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die Good Profits GmbH. Aufgrund der Personenidentität wird hinsichtlich der Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen gemäß 12 Absatz 6 VermVerkProspV i.v.m. den Absätzen 1 bis 4 auf die obige Darstellung der Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin auf Seite 58 bis Seite 59 verwiesen. Es gibt keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die jedoch die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben. Angaben zu Gewährleistungen gemäß 14 VermVerkprospV Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

70 70 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV Finanzteil Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

71 71 Finanzteil Die Emittentin ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht verpflichtet. Wesentliche Änderungen der Angaben des letzten nach den 24 und 25 Vermögensanlagengesetzes aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses und Lageberichtes und der Zwischenübersicht, die nach dem Stichtag eingetreten sind, bestehen nicht. Abschlussprüfer, der den Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2016 geprüft hat, ist Korthäuer & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Der Abschlussprüfer ist unter der Geschäftsanschrift III. Hagen 30, Essen geschäftsansässig. Der Bestätigungsvermerk ist in seinem vollen Wortlaut auf den Seiten 81 bis 83 abgedruckt. Jahresabschluss der Good profits GmbH zum 31. Dezember 2016 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

72 72 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Good Profits GmbH, Herne Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember EUR EUR 1. Umsatzerlöse 5.388, ,91 2. Sonstige betriebliche Erträge 2.231, ,00 - davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 2.137,63 (Vorjahr: EUR 0,00) 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.348, ,90 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , ,38 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter , ,00 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.901,78 883, , ,53 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,15 - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR (Vorjahr: EUR 527,03) 6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.000,95 850,65 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.283,47 749,14 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ,42 0,00 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.651,66 40, Ergebnis nach Steuern , , Jahresfehlbetrag , ,60 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

73 73 Anhang Anlage 3 ANHANG zum 31. Dezember 2016 Good Profits GmbH Finanzdienstleistungen Eickeler Bruch Herne Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

74 74 Anlage 3 Anhang zum Good Profits GmbH Finanzdienstleistungen, Herne Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Good Profits GmbH Firmensitz laut Registergericht: Herne Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Bochum Registernummer: Angaben zur Form Bei der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte die Bewertung unter der Annahme Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie der ergänzenden Bestimmungen des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erstellt. Für Zwecke der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (GKV) gewählt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um Wertberichtigungen angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und eventuelle Wertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. 2 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

75 75 Anlage 3 Anhang zum Good Profits GmbH Finanzdienstleistungen, Herne Die entsprechenden Sachverhalte in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Nachtragsbericht Der Abschluss 2016 wurde sehr zeitnah erstellt. In der Kürze der vergangenen Zeit sind außer der Neuvorlage des Verkaufsprospektes Good Profits 2 bei der BaFin zur Genehmigung keine wesentlichen Ereignisse mehr eingetreten. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen / Wertpapiere Das Anlagevermögen beinhaltet Wertpapiere in Höhe von TEUR 30,1. Es erfolgte eine Wertberichtigung aufgrund dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 6,6. Forderungen aus Lieferung und Leistung Es erfolgte eine Einzelwertberichtigung in Höhe von TEUR 5,5. Sonstige Wertpapiere Im Umlaufvermögen sind sonstige Wertpapiere in Höhe von TEUR 6,9 enthalten. Es erfolgte eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 3,4. Eigenkapital Die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter werden im Eigenkapital ausgewiesen. Die anteilige Verteilung des Jahresfehlbetrags des Jahres 2016 der Good Profits GmbHG auf die stillen Gesellschafter erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses. 3 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

76 76 Anlage 3 Anhang zum Good Profits GmbH Finanzdienstleistungen, Herne Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus den Kosten der Prospektprüfung durch die BaFin, sowie aus den Jahresabschluss- und Prüfungskosten zusammen. Die Restlaufzeit beträgt jeweils unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um nachrangige Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 9,5. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden nachrangige Darlehen in Höhe von EUR ausgewiesen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: Arbeitnehmergruppen Anzahl Geringfügig Beschäftigte 4,00 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Dirk Stiller Sebastian Grothaus ausgeübter Beruf: Kaufmann ausgeübter Beruf: Kaufmann Unterschrift der Geschäftsführung Herne, den Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

77 77 Good Profits GmbH, Herne Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft wurde am gegründet. Gesellschafter sind die Sebastian Grothaus Invest GmbH und die Dirk Stiller Geld und Wissen GmbH zu je 50%. Weiterhin ist mit zwei Investoren eine atypisch stille Gesellschaft mit einer Einlage von insgesamt TEUR 40 geschlossen worden. Der Geschäftsgegenstand der Good Profits GmbH ist die Förderung sozial motivierter Unternehmen und die Erzielung entsprechender Gewinne daraus. Zu diesem Zweck erwerben wir Wertpapiere und andere Finanzanlagen sozial motivierter Unternehmen. Weiterhin erwerben und veräußern wir Dienstleistungen oder Warenbestände, um die o.g. Ziele zu verfolgen. Wir wollen uns im Wesentlichen über die Ausgabe von festverzinslichen Nachrangdarlehen refinanzieren. Diese sollen nach Genehmigung des Verkaufsprospekts durch die BaFin unter der Bezeichnung Good Profits 2 mit einem Volumen von bis zu Mio. 3 EUR platziert werden. Wir investieren in profitorientierte Unternehmen, die sich besonders ökologisch und sozial verhalten und somit einen nachweisbaren gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Unter gesellschaftlichen Nutzen verstehen wir u. a. die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Bürger, die Förderung nachhaltiger Energien sowie gesunder Ernährung. Dabei setzen wir hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz der Unternehmen sowie auf die Unternehmenskultur. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Markt und die Anzahl der Sozialunternehmen wächst z. Zt. rasant. Gleichzeitig erweitern sich auch die Infrastruktur und damit die Möglichkeiten, professionell zu investieren. Der am stärksten wachsende Bereich für Kleinanleger sind nachhaltige Geldanlagen. Dies gilt insbesondere auch für institutionelle Investoren (Vermögensverwaltungen, Family Offices) und Stiftungen. Durch entsprechende Nachfrage wird das Thema CSR (corporate social responsibility) zumindest bei größeren Unternehmen immer präsenter. Professionelle und nachvollziehbare Richtlinien zu CSR- oder Umweltberichten bringen immer mehr Unternehmen dazu, nachhaltiger und auch transparenter zu agieren. Resultat ist eine wachsende Auswahl an Unternehmen, die für ein Investment aus unserer Sicht in Frage kommt. Der derzeitige Trend z.b. bei Stiftungen, geht immer mehr in die Richtung, positiven Impact durch nachhaltige Investments zu erzeugen, anstatt Gewinne herkömmlicher Investments zu spenden. Auch dieser spezielle Bereich des Impact Investings wird immer professioneller. Konkurrenz und Wettbewerb sind aber dadurch begrenzt, dass nach wie vor nicht alle Probleme gelöst sind und im Bereich des nachhaltigen und ethischen Investments noch viel Raum für Wachstum bleibt. In der Nachbetrachtung werden heute problematische Fälle im Bereich der nachhaltigen Geldanlage in der Vergangenheit (z.b. Prokon) durch das wachsende Angebot seriöser Anbieter differenzierter betrachtet. 2. Geschäftsverlauf Im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 haben wir bereits erste Investitionen in börsennotierte Unternehmen getätigt. Es handelt sich dabei durchgängig um Unternehmen, die im Rahmen unseres Prüfsystems Good Search gezeigt haben, dass sie unseren Vorstellungen eines ethischen und nachhaltigen Unternehmertums entsprechen. Die Prüfkriterien sind weitreichend und umfassen ethische Gesichtspunkte, Umweltaspekte, personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. die Förderung von Frauen und die Einstellung von/den Umgang mit Menschen mit Behinderung) und anderes mehr. Auch haben wir erste Index-Put Optionen zur Absicherung unseres Portfolios erworben. Dabei wurde die bestehende Position in Gilead Sciences Inc. beibehalten. Auch wenn der von uns berechnete faire Wert 1 Hierunter versteht man Investitionen, die neben finanziellen Renditen positive gesellschaftliche Auswirkungen bezwecken. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

78 78 immer noch oberhalb des Einkaufskurses von durchschnittlich 108 USD liegt, ist der Börsenkurs im Verlauf des Geschäftsjahres gefallen. Der auf dem Börsenkurs basierende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt Euro. Weiter wurden Euro in Natus Medical Inc. investiert. Der auf dem Börsenkurs basierende Zeitwert beträgt zum Bilanzstichtag Euro. Zudem haben wir zum Bilanzstichtag mit dem Ziel weiterer Investments als Stillhalter Put-Optionen auf Gilead Sciences Inc., Steelcase Inc., Interface Inc. und Tennant Company geschrieben, was bei einer zukünftigen Ausübung all dieser Puts einer Investition von weiteren Euro entspricht. Die Put-Optionen für Gilead Sciences Inc. und Interface Inc. haben wir nach dem Bilanzstichtag und vor Aufstellung des Jahresabschlusses zurückgekauft. Die Ausübung der übrigen Put-Optionen auf Steelcase Inc. und Tennant Company würden einer Investition von rd EUR entsprechen. Die bisherigen Investments in Aktien werden wie geplant gehalten. Den Wertpapieren steht ein Wertpapierkredit (sog. Margin-Kredit) bei der Interactive Brokers, über deren Portal wir die Transaktionen tätigen, i.h.v Euro gegenüber. Im Bereich des Erwerbs und des Weiterverkaufs von Waren und Dienstleistungen haben wir Umsätze i.h.v. insgesamt ca Euro erwirtschaftet. Hier wurden Waren und Dienstleistungen an das sozial motivierte Unternehmen Paloneo weiterveräußert. Es bestehen offene Forderungen i.h.v. ca Euro. Rund Euro wurden in 2016 an Good Profits gezahlt. In 2017 erhielt Good Profits weitere rund 500 Euro. Aus Vorsichtsgründen haben wir die Forderung zum Bilanzstichtag in Höhe von ca Euro. wertberichtigt. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bildeten der Ausbau des Netzwerks und die Gewinnung weiterer Netzwerkpartner sowie die kontinuierliche Anpassung der Team-Mitwirkenden. Die Gewinnung von Vertriebspartnern ist essentiell, um unser Produkt Good Profits 2 zu verbreiten. Prozesse, wie z. B. QM-Prozesse, und Systeme sind erstellt und in die Arbeitsabläufe implementiert worden. Zukunftsweisend werden auch weitere Investments sondiert und bewertet. 3. Vermögens- und Finanzlage Zur Finanzierung des Anlagevermögens wurde 2015 ein erstes Nachrangdarlehen mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren für den Anleger emittiert, in das bis zum insgesamt TEUR 57 eingezahlt wurden. Weiter wurde im Rahmen einer atypisch stillen Gesellschaft zusätzliches Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 40 mit unbegrenzter Laufzeit eingezahlt. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2017 sind weitere TEUR 15 in das o.g. Nachrangdarlehen geflossen, so dass dieser Stand nun insgesamt TEUR 72 beträgt. In 2017 ist ein Nachrangdarlehen i.h.v. TEUR 5 aufgrund einer ordentlichen Kündigung zurückzuzahlen; mit weiteren Kündigungen rechnen wir derzeit nicht. Aus dem Jahresabschluss zum ergibt sich eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft in Höhe von TEUR 64,8. Wie oben erwähnt, bestehen zum Bilanzstichtag jedoch Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 57,0. Weiterhin bestehen Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 9,5. Trotz der bilanziellen Überschuldung gehen wir aus folgenden Gründen von einer positiven Fortführungsprognose aus: - Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass wir das angelegte Geld investieren. Mit der Platzierung weiterer Nachrangdarlehen gemäß unserer Planung wird die Gesellschaft über ausreichende Liquidität verfügen. Außerdem werden sich durch die zukünftigen Investitionen ausreichende Jahresüberschüsse ergeben, die die entstandenen Fehlbeträge ausgleichen werden. Mit der erwarteten Genehmigung des Verkaufsprospektes durch die BaFin sollen diese Platzierungen ermöglicht werden. - Der Gesellschaft sind in 2017 darüber hinaus weitere Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 15,0 sowie Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 10,0 zugeführt worden. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

79 79 - Schließlich ist von der Geschäftsführung ein worst-case Szenario durchgespielt worden, falls die Nachrangdarlehen nur in deutlich geringerem Umfang als geplant platziert würden. In diesem Fall ist die Gesellschaft für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag in der Lage, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Muttergesellschaften werden auch zukünftig kurzfristige Engpässe durch entsprechende Darlehen überbrücken, so dass wir die kurzfristige Liquidität gesichert sehen. 2 Die emittierten Nachrangdarlehen weisen einen Nachrang derart auf, dass der Anleger die Rückzahlung nur verlangen kann, wenn hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt wird. 4. Ertragslage Die Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden vorwiegend aus Umsätzen mit Waren- und Dienstleistungen sowie Prämien aus verkauften Optionen. Bei den Optionsverkäufen besteht die Besonderheit, dass die Prämieneinnahmen zwar sofort fließen, gleichzeitig aber eine Sicherheitsleistung auf dem Handelskonto gebunden wird (die sogenannte Margin). Erst nach Verfall, Ausübung oder Rückkauf der Option wird die Sicherheitsleistung freigegeben und die Einnahme endgültig realisiert. Das führt dazu, dass einige Optionsprämien erst im Jahr 2017 realisiert werden können. Die Forderungen aus dem Verkauf von Waren- und Dienstleistungen wurden bisher zu 15% bezahlt. Wir erwarten weitere Zahlungseingänge mit wachsender Marktreichweite unseres Kunden Paloneo. Für 2017 haben wir bereits diesbezügliche Aktionen angestoßen und werden Paloneo - wie schon bisher - sehr eng begleiten und unterstützen. Der Planung entsprechend, waren die genannten Einnahmen noch nicht ausreichend, die Anlaufkosten der Gesellschaft zu decken. Es entstand im Jahr 2016 ein Jahresfehlbetrag von TEUR 137,4. Diese Anlaufkosten bestanden überwiegend aus den Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes sowie den Aktivitäten zur Schaffung von Systemen für Marketing (z.b. Konzeptionierung der Homepage und verschiedener Werbematerialien), Vertrieb (Anwerben von Finanzberatern) und Management der Vermögensanlage (z.b. Identifizierungsverfahren und Erklärvideos für Anleger). Die größten Kostenfaktoren waren hierbei die Anwaltshonorare für die inhaltliche Prospekterstellung und Rechtsberatung sowie für die Gestaltung des Prospektes. Auch die Kosten für konzeptionelles Marketing sowie die Personalkosten trugen signifikant zu den Anlaufkosten bei. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr neben den beiden Geschäftsführern vier Mitarbeiter auf geringfügiger Basis beschäftigt, die entsprechende Vergütungen erhielten. Die Geschäftsführer haben bislang von Good Profits GmbH keine Vergütungen bezogen. 5. Angaben nach 24 Vermögensanlagegesetz Im Geschäftsjahr 2016 wurden von der Gesellschaft als Emittentin der Vermögensanlage Good Profits 2 feste Vergütungen in Höhe von insgesamt Euro an die unter Punkt 4 genannten Mitarbeiter gezahlt. Unter den Begünstigten dieser Vergütungen befinden und befanden sich keine sog. Risktaker, also niemand, dessen Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten auswirkte und auswirkt. Als Risk-taker betrachten wir ausschließlich die beiden Geschäftsführer, die in 2016 unentgeltlich gearbeitet haben. Sie haben im Jahr 2016 weder Gehalt noch sonstige Vergütungen von der Emittentin bezogen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keinerlei besondere Gewinnbeteiligungen und keinerlei variable Vergütungen von der Emittentin ausgezahlt. Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

80 80 6. Chancen, Risiken, Prognose Aufgrund des rasant wachsenden Marktes der Sozialunternehmen sehen wir uns einer wachsenden Anzahl von Unternehmen gegenüber, die für eine profitable Unterstützung in Frage kommen. Solange es noch zahlreiche soziale Probleme und Aufgaben in der Welt gibt, die gelöst werden müssen, wird Wettbewerb ein eher untergeordnetes Thema für uns sein. Ganz im Gegenteil ergeben sich derzeit viele Chancen für Kooperationen mit anderen Marktteilnehmern, die ähnliche Ziele verfolgen. Die Emission von Nachrangdarlehen unterliegt gesetzlichen Anforderungen, die sich in der jüngeren Vergangenheit signifikant verändert haben. Als Beispiel sei die Prospektpflicht genannt. Hier liegt unserer Ansicht nach ein großes Risiko für die Gesellschaft, da eine eventuelle weitere Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erhebliche Belastungen in Form von Kosten und Aufwand nach sich ziehen würde. Im Falle eines Marktcrashes an den Aktienmärkten ist ggf. ein schnelles Handeln erforderlich, um die Absicherungen anzupassen und ggf. Neuinvestitionen vorzunehmen. Wertpapierinvestitionen in Aktien und sonstige Wertpapiere werden bei Erwerb mit den Anschaffungskosten angesetzt. Verringert sich der Kurswert der Wertpapiere, findet ggf. eine Korrektur des Wertansatzes im Rahmen des Jahresabschlusses statt, die zu einer Verringerung des Jahresüberschusses bzw. zur Erhöhung des Fehlbetrages führt. Ebenso ist das Währungsrisiko zu beachten. Da die meisten unserer bisherigen Wertpapiere in US-Dollar notieren, würde eine mögliche Abwertung zu geringeren Verkaufserlösen der Wertpapiere sowie zu geringeren Optionsprämieneinnahmen führen. Im Fall einer starken Abwertung des USD ist es wichtig, durch entsprechende Devisengeschäfte diesen Verlusten entgegenzuwirken. Eine Aufwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro würde zu entsprechenden Chancen in Form von höheren Optionsprämieneinnahmen und Verkaufserlösen aus Wertpapieren führen. Ein Gegengeschäft findet hier nicht statt, so dass diese Chancen auch realisiert werden können. Direkte Währungsgeschäfte (Forexhandel ohne Bezug zu den gekauften Wertpapieren) zur Generierung spekulativer Gewinne werden hingegen nicht durchgeführt. Beim Wiederverkauf von Waren und Dienstleistungen an Sozialunternehmen erscheint es sinnvoll, eine größere Zahl von Kunden zu gewinnen und somit diesbezügliche Risiken zu diversifizieren. Aus der Platzierung des Nachrangdarlehens Good Profits 2 wird gemäß unserer Planung ein Mittelzufluss in Höhe von TEUR 500 im laufenden Geschäftsjahr 2017 erfolgen. Bis zum Geschäftsjahr 2019 soll nach den Planungen der Gesamtbetrag des angebotenen Nachrangdarlehens in Höhe von bis zu Mio. 3 EUR platziert und eingezahlt sein. Die erfolgreiche Platzierung des angestrebten Volumens an Nachrangdarlehen ist für die weitere Entwicklung der Gesellschaft wichtig. Bei planmäßiger Entwicklung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Fehlbetrag von ca. TEUR 92. Ab dem Geschäftsjahr 2019 sollen nach den Planungen weitere Vermögensanlagen angeboten werden. Für das Jahr 2017 sind daher keine wesentlichen Änderungen der Geschäfts- und Investitionspolitik geplant. Herne, den (Geschäftsführung) Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

81 81 Bestätigungsvermerk Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

82 82 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/2017

83 Nachrangdarlehen Good Profits 2 der Good Profits GmbH 04/

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