Verkaufsprospekt der IQ fairprofit AG für das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens Fair Profit 2016

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1 Verkaufsprospekt der IQ fairprofit AG für das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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3 Vorwort Sehr geehrte Anlegerin sehr geehrter Anleger, in den letzten Jahren gab es hinsichtlich der privaten Vermögensbildung viele Veränderungen. Wenig Rendite, zu hohe und nicht überschaubare Kosten, kaum oder keine Transparenz in der Anlagestrategie traditioneller Institute, sind nur einige Probleme mit denen der Anleger in der heutigen Zeit konfrontiert wird. Die IQ fairprofit AG möchte Ihnen mit diesem Angebot eine attraktive Alternative bieten und auf Veränderungen unserer Zeit reagieren. Weltweit finanziert sich bereits eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen über Beteiligungskapital jeglicher Form. Private Equity ist dabei das Schlagwort. Auch in Deutschland hat privates Beteiligungskapital vor dem Hintergrund der veränderten Kreditvergabepraxis der Banken und dem ständigen Eigenkapitalbedarf des Mittelstands stark an Bedeutung gewonnen. Die Beteiligung der Kapitalgeber erfolgt in der Regel in Form von eigenkapitalähnlichen Instrumenten (Mezzanine-Kapital) wie Genussrechten, stillen Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Wir bieten Ihnen heute die Möglichkeit, mit einem für Sie überschaubaren finanziellen Einsatz, an unserer Idee der fairen Kapitalvermehrung mittels eines Nachrangdarlehens teilzuhaben. Wir bedanken uns heute bereits für Ihr Vertrauen Ihre IQ fairprofit AG Harald Huth (Vorstandsvorsitzender) - 3 -

4 Inhalt Inhalt VORWORT... 3 INHALT... 4 VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG... 6 ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES... 7 Eckdaten der Vermögensanlage Fair Profit Marktumfeld WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Die für den Anleger entstehenden weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind Provisionen Emissionskosten WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DER IQ FAIRPROFIT AG ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG DER VERMÖGENSANLAGE Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IQ fairprofit AG Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IQ fairprofit AG Darstellung der Geschäftsaussichten der IQ fairprofit AG Auswirkungen der Geschäftsaussichten der IQ fairprofit AG RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Abschließender Risikohinweis MARKTUMFELD Immobilien Unternehmensbeteiligungen GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER IQ FAIRPROFIT AG Geschäftstätigkeit Realisierte Immobilien Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015, auf das sich der letzte offen gelegte Jahresabschluss bezieht Aussichten für das Geschäftsjahr 2017 der Emittentin Wichtige Verträge INVESTITIONSVORHABEN DER IQ FAIRPROFIT AG Anlageziele, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Anlageobjekte Realisierungsgrad Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) STEUERLICHE GRUNDLAGEN Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer

5 Inhalt Sonstige Steuern WEITERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN- VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG - VERMVERKPROSPV FINANZANHANG Jahresabschluss der IQ fairprofit AG zum 31. Dezember Zwischenübersicht der IQ fairprofit AG zum 31. Dezember Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IQ fairprofit AG VERTRAGSANHANG Satzung Nachrangdarlehen Fair Profit 2016 der IQ fairprofit AG - Bedingungen GLOSSAR INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Vermögensanlage

6 Verantwortlichkeitserklärung Verantwortlichkeitserklärung Anbieterin und Emittentin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die IQ fairprofit AG Sitz: Berlin Geschäftsanschrift: Torellstrasse 1 D Berlin Die Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche, vertreten durch ihren Vorstand, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Berlin, 23. Februar 2017 (Datum der Prospektaufstellung) Harald Huth Vorstand IQ fairprofit AG Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird

7 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlage Fair Profit 2016 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlage Fair Profit 2016 Emittentin/Anbieterin/ Prospektverantwortliche Rechtsform/Registergericht Sitz/Geschäftsanschrift Vorstand Geschäftstätigkeit Investitionsvorhaben/ Anlageobjekte IQ fairprofit AG Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB Berlin/ Torellstr. 1, D Berlin Harald Huth (Vorsitzender des Vorstands), Ralf Näcke (Vorstand) Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie ggf. die Errichtung von Immobilien. Ferner ist sie auch im Bereich der Immobilienvermittlung tätig. Daneben beteiligt sich die Emittentin an kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere im Bereich zukunftsweisender Technologien. Ferner vergibt die Emittentin Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen. Untergeordnet nimmt die Emittentin zum Zwecke der Liquiditätssteuerung Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form vor. Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sieben Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis (inkl. Renovierungs- und Nebenkosten) von Euro ,02 mit einer Jahres- Nettokaltmiete von insgesamt Euro ,80 erworben. Die erworbenen Objekte weisen zusammen eine Mietrendite von 8,56 % auf. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 sollen für den Erwerb von Immobilien; die Beteiligung an Unternehmen; die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen sowie zur Liquiditätssteuerung in den Erwerb von Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder des Vorstands bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Eine Darstellung der Investitionsgrundsätze erfolgt im Kapitel Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG - Anlageobjekte Seite 47 bis Seite

8 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlage Fair Profit 2016 Vermögensanlage Gesamtbetrag der Vermögensanlage Besteuerung Übertragbarkeit Erwerbspreis Mit diesem Verkaufsprospekt wird ein Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 angeboten. Das Nachrangdarlehen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. Die Rückzahlung der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 sowie Zinszahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die Einzelheiten des Nachrangdarlehens richten sich nach den Bedingungen, in denen die Modalitäten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Die Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 ist festverzinslich. Euro ,- Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der angebotenen Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 sowie die Vermögensanlage selbst erfolgt mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung. Die Übertragung kann vollständig oder in Teilbeträgen erfolgen. Mindestbeträge sind nicht einzuhalten. Der Erwerbspreis entspricht dem vom Anleger gewählten Anlagebetrag. Dieser kann entweder als Einmalzahlung oder in Form einer Ratenzahlung erbracht werden. Zuzüglich zum gewählten Anlagebetrag hat der Anleger ein Agio in Höhe von 8 % des Anlagebetrags zu leisten. Bei Einmalzahlung beträgt der Mindestanlagebetrag Euro 1.000,-. Bei Ratenzahlung beträgt der Mindestanlagebetrag Euro 1.389,- (Mindestrate Euro 23,15 x Mindestratendauer 60 Monate). Der Anleger wählt sowohl die Höhe der Raten als auch die Gesamtdauer der Ratenzahlung seines Anlagebetrags auf dem Zeichnungsschein. Bei Ratenzahlung kann der Anleger neben dem gewählten Anlagebetrag und dem Agio in Höhe von 8 % des Anlagebetrages eine Eröffnungszahlung leisten. Die Höhe der Eröffnungszahlung wird auf dem Zeichnungsschein gewählt. Das Agio sowie die Eröffnungszahlung sind gemeinsam mit der Zahlung der ersten Rate zu leisten. Agio Gewährungszeitpunkt 8 % des gezeichneten Anlagebetrags. Das Nachrangdarlehen gilt bei Einmalzahlung am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Anlagebetrages nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt. Im Falle gewählter Ratenzahlung gilt das Nachrangdarlehen am Tag der unwiderruflichen Gutschrift der ersten Rate und ggf. der Eröffnungszahlung nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt

9 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlage Fair Profit 2016 Laufzeit und Kündigung Zinssatz Zinszahlung/Zinslauf Zinstermin Kapitalrückzahlung Zahlungsvorbehalt/Rangstellung Zeichnungsfrist Angesprochene Anlegerkreise Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet durch Kündigung. Eine erstmalige ordentliche Kündigung ist zum Ablauf der auf dem Zeichnungsschein gewählten Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zulässig. Die Mindestlaufzeit hat mindestens fünf Jahre zu betragen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf eines weiteren Jahres ordentlich gekündigt werden. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Daneben besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Laufzeit und beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags für die ersten fünf Jahre der Laufzeit und erhöht sich ab dem sechsten Jahr der Laufzeit jährlich um 0,15 % p. a. Der Zinssatz beträgt maximal 7 % p. a. Endfällige Zinszahlung, d. h. am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet mit Ende der Laufzeit bzw. Wirksamkeit der Kündigung. Am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf des Zinslaufes. Grundsätzlich zum valutierten Anlagebetrag am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet bei Vollplatzierung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Anleger mit langfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher Ergebniserwartung. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage (Seite 28 bis Seite 36) dargestellten Risiken bewusst sein. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen

10 Zusammenfassung des Angebotes Marktumfeld Marktumfeld Immobilienmarkt Der Wohnungs- und Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Die Perspektiven für den deutschen Immobilienmarkt nehmen deutlich zu. Immobilien sind schließlich ein solides Fundament privater Vermögensbildung. Seit Jahren sind Wohn- und Geschäftshäuser für Kapitalanleger eine verlässliche, sachwertgeschützte Anlageform. Insbesondere die Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise haben dem Immobilienmarkt zusätzliche Impulse gegeben. Dafür gibt es gute Gründe: Immobilien bieten Substanz, Inflationsschutz, erwirtschaften nachhaltige Erträge und verzeichnen geringe Renditeschwankungen. Der Immobilienmarkt entwickelte sich in Deutschland seit Mitte 2009 positiv. Das Jahr 2014 war wiederum bemerkenswert für den Immobilienmarkt Deutschland. Deutschlandweit sind ca Immobilien im Wert von ca. EUR 191 Mrd. verkauft worden. Das Investitionsvolumen hat damit den höchsten Stand seit 2007 erreicht. Die Investitionsvolumina für den Kauf von Immobilien steigen zwischen 2009 und 2014 um ca. 8 % p. a. Im Jahr 2014 entfielen ca. 65 % der Transaktionen auf Großstädte und städtische Kreise. Mit ca. EUR 130 Mrd. Kaufinvestitionen dominierte der Wohnungsmarkt deutlich. (Quelle: Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA), Immobilienmarktbericht Deutschland 2015) Im europäischen Vergleich verlor der deutsche Immobilienmarkt durch die Finanzkrise kaum an Attraktivität. Nach einer Befragung des Beratungsunternehmens CBRE Group ist Deutschland der attraktivste Immobilienmarkt, gefolgt von Großbritannien. 35 % der Befragten (362 Investoren) halten den deutschen Immobilienmarkt für den reizvollsten. Großbritannien kam dagegen lediglich auf 24 %. Investitionsstandort Berlin Berlin ist Bundeshauptstadt und Regierungssitz Deutschlands. Berlin ist ein bedeutendes Zentrum der Politik, Medien, Kultur und Wissenschaft in Europa. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Museen genießen internationale Anerkennung. Der Berliner Immobilienmarkt ist Studien zufolge auch in der gegenwärtigen Finanzkrise attraktiv. Mit einem Gesamtvolumen von ca. Euro 18,1 Mrd. im Jahr 2015 erreichte der Immobilienmarkt Berlin ein neues Rekordjahr (+35 % gegenüber dem Vorjahr). Die Anzahl der Kauffälle nahm wieder deutlich zu und stieg auf (+21 %). Die Gesamtfläche der veräußerten Grundstücke stieg auf ha (+11%), die Wohn-/Nutzfläche für Wohnungs- und Teileigentum stieg sogar um +27 % auf rd. 1,8 Mio. m²..(quelle: Immobilienmarktbericht 2015/ Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin) Investitionsstandort Potsdam Potsdam ist die bevölkerungsreichste Stadt und Hauptstadt des Landes Brandenburg sowie vor allem für sein historisches Vermächtnis als ehemalige Residenzstadt Preußens mit den zahlreichen und einzigartigen Schloss- und Parkanlagen bekannt. Im Jahr 1990 wurden die Kulturlandschaften von der UNESCO als größtes Ensemble der deutschen Welterbestätten in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit aufgenommen. Wirtschaftlich konnte sich die Stadt seit der Wiedervereinigung vergleichsweise positiv entwickeln. So haben sich ca kleinere und mittelständische Unternehmen in der Stadt niedergelassen. Laut der Untersuchungen der Boston Consulting Group, A. T. Kearney und BioCom ist die Region Potsdam mit insgesamt 160 Unternehmen und direkt Beschäftigten einer der führenden Biotech-Standort in Deutschland. Die dynamischen Entwicklungen auf dem Potsdamer Immobilienmarkt, die seit 2011 zu verzeichnen sind, haben sich auch 2015 fortgesetzt. Die Baulandpreise erreichten in vielen Stadtgebieten neue Höchststände, ebenso die Umsatzzahlen. Weiterhin ist besonders stark der Teilmarkt des Wohnungseigentums gefragt. Hier war ein Geldumsatzplus von rund 70 % zu verzeichnen. Mit Euro 983,3 Mio. ist der Gesamtgeldumsatz gegenüber dem Jahr 2014 nochmals um 32 % gestiegen und damit der zweithöchste Umsatz seit (Quelle: Potsdamer Grundstücksmarktbericht Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Potsdam)

11 Zusammenfassung des Angebotes Marktumfeld Investitionsstandort Leipzig Leipzig ist ein dynamisches wirtschaftliches, kulturelles und wissenschaftliches Zentrum im Freistaat Sachsen. Die positive Entwicklung der Stadt zeigt sich auch in der Belebung des Wohnungsmarktes. Die Bautätigkeiten liegen vorwiegend in der Restaurierung und Sanierung der vorhandenen Altbauten. Leipzig verfügt über einen beträchtlichen Bestand an Vorkriegsbebauung, die während der Gründerzeit, um die Jahrhundertwende sowie in der Weimarer Republik entstanden ist. Die Bestandsobjekte, sei es zur Miete oder zum Kauf, treffen in den guten und sehr guten Lagen (insbesondere Waldstraßen- und Musikerviertel, Teile von Leutzsch, Gohlis-Süd und Schleußig) auf eine steigende Nachfrage. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Kauffälle mit um 14 % gegenüber dem Vorjahr an. Insgesamt Euro Mio. wurden auf dem Leipziger Immobilienmarkt umgesetzt. Dabei dominiert mit ca Kauffällen weiterhin der Verkauf von Eigentumswohnungen, insbesondere der Bereich der sanierten Altbauwohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis stieg auch 2015 noch einmal deutlich um rund 12 % auf Euro 3.088,-/m 2. Bei sanierten Eigentumswohnungen im Wiederverkauf reicht die Preisspanne von Euro 311,- bis 2.936,- pro m 2. Eigentumswohnungen in neu errichteten Wohnanlagen (inklusive Tiefgaragen- bzw. Stellplatzanteil) erzielten 2015 einen durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von Euro 3.184,-/m 2 und lagen damit auf Vorjahresniveau. (Quelle: Leipziger Grundstücksmarktbericht 2015 des Gutachterausschuss Leipzig) Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird sich die Region auch zukünftig weiterhin stabil entwickeln, so dass auch mit einer Steigerung des Bedarfes an Wohnraum gerechnet werden kann. Unternehmensbeteiligungen/Private Equity Der Markt der unternehmerischen Beteiligungen birgt herausragendes Wachstumspotenzial. Während gestandene mittelständische Unternehmen wie auch so genannte Startups mit einer Reihe von innovativen und renditeträchtigen Ideen aufwarten, fehlt ihnen häufig das nötige Kapital, diese Ideen in die Tat umzusetzen. Anstatt innovativ voran zu schreiten, müssen viele Unternehmen zu sehen, wie andere ihre Ideen verwirklichen, während sie den Anschluss verlieren. Geschuldet ist diese Schieflage allzu oft einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Fremdkapitalgeber. Solche Finanzierungslücken erlauben Kapitalgebern vielversprechende Engagements. Angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen wächst auf der anderen Seite die Nachfrage nach Kapitalanlagen mit lukrativen Renditechancen. Über Beteiligungsgesellschaften wie die IQ fairprofit AG können beide Seiten zusammen geführt werden

12 Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zzgl. Agio zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen tritt im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die für den Anleger entstehenden weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind Bei Erwerb der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 hat der Anleger neben dem Erwerbspreis ein Agio zu leisten. Das Agio beträgt 8 % des gezeichneten Anlagebetrags. Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Vermögensanlage, die Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016, die die Emittentin nicht zu vertreten hat, schuldet der Anleger der Emittentin neben dem ggf. gezahlten Agio zur Deckung der Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eine Abgangsentschädigung in Höhe von 12 % des gezeichneten Anlagebetrags. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung Euro ,-. Das entspricht 10,75 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage. Die Vergütung der Provisionen wird in Höhe von durchschnittlich 8 % der eingeworbenen Anlagebeträge durch das Agio gedeckt. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, in Höhe von Euro ,- und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Vermögensanlage, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger und Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro ,- an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich Euro ,-. Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio in Höhe von Euro ,- gegenüber. Daher entsteht bei einer Vollplatzierung aus den Emissionskosten eine Nettobelastung der Vermögensanlage in Höhe von voraussichtlich Euro ,

13 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei der vorliegenden Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit dem Anspruch auf fester Verzinsung, deren Höhe sich nach der Anzahl der Jahre der Laufzeit richtet, und dem Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags, soweit die Zahlungsvorbehalte des 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100 dem jeweiligen Anspruch nicht entgegenstehen. Eine Beendigung der Vermögensanlage ist nur durch Kündigung zum Ablauf der vom Anleger gewählten Mindestlaufzeit möglich, welche mindestens fünf Jahre zu betragen hat. Bei Kündigung hat der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotene Vermögensanlage ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D. h., das der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sind die planmäßigen Investitionen in die unmittelbaren Anlageobjekte und die damit verbundene Erzielung der Anlageziele der Vermögensanlage Fair Profit 2016 (Erzielung langfristige Erträge durch eine renditeorientierte Verwertung von Immobilien und Grundstücken entweder aus der Vermietung von Immobilien oder aus der Veräußerung von Immobilien; Erzielung langfristige mittelbare Erträge aus der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsunternehmen aufgrund des Haltens von Beteiligungen an Unternehmen; Erzielung langfristige Einnahmen aus der Verzinsung durch die Vergabe von Finanzierungen an Unternehmen; Erzielung von Einnahmen aus den Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form ). Zur Erreichung der Anlageziele der Vermögensanlage Fair Profit 2016 plant die Emittentin, die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in den Erwerb von Immobilien; die Beteiligung an Unternehmen sowie in die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen zu investieren. Zur Liquiditätssteuerung wird ein Teil der Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage Fair Profit 2016 für Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form genutzt werden. Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Bei den Investitionen in Immobilien beabsichtigt die Emittentin, Investitionen in sogenannte Vorzugsimmobilien, die aus Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Bankverwertungen, Konzernbeständen, Erbschaftsauseinandersetzungen etc. weit unter Wert erworben werden können. Die Objekte sollen nach den Planungen auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin eine Mietrendite von mindestens 7,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Eine konkrete Ausgestaltung zukünftiger Finanzierungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Nach den Planungen soll jeweils eine Vergabe von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an andere Unternehmen erfolgen. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Finanzierungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlagen insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Finanzierungsverträgen erfolgen können. Während der Laufzeit der Finanzierungsverträge ist auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin geplant, dass die Emittentin Zinsen in Höhe von maximal 12 % p. a. (PROGNOSE) bezogen auf den jeweils eingezahlten Finanzierungsbetrag erhält. Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen vorzunehmen. Nach dem Konzept der Emittentin werden nicht nur Beteiligungen an gewerblichen, sondern auch an vermögensverwaltenden Unternehmen erfolgen. Nach den Planungen auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindes

14 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung tens 12,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Die Gesellschaften, in die die Emittentin zukünftige Investitionen vornehmen wird, stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei dem Erwerb von Immobilien ist für die Erzielung von Einnahmen (Veräußerungserlöse/Mieteinnahmen) durch die Emittentin Voraussetzung, dass die Immobilien sich entsprechend positiv entwickeln. Dabei sind die Qualität der Immobilie, die Entwicklung des Standortes und die Nachfrage nach entsprechenden Immobilien entscheidend. Handelt es sich um eine Immobilie in einem strukturstarken Standort, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs, so besteht eine entsprechende Marktnachfrage hinsichtlich der Vermietung. Ebenso die derzeit noch vorhandene Knappheit an entsprechenden Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolregionen, führt zu einer erhöhten Marktnachfrage. Aufgrund einer erhöhten Marktnachfrage ist es möglich, die Immobilie langfristig bzw. ohne langfristigen Leerstand zu vermieten. In den von der Emittentin bevorzugten Investitionsstandorten - Berlin und Umland, Potsdam und Leipzig - existieren positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen und bieten der Emittentin entsprechende Bedingungen für die Erreichung ihrer Ziele. Aber auch der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existierende Immobilienmarkt lässt positive Rückschlüsse auf die Erreichung von Einnahmen aus den Immobilien und somit auf das Erreichen der bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen/Rückzahlungen) zu. Begriffe wie Eurokrise, Realzinsfalle oder auch die schwankenden Kapitalmärkte beschäftigen nicht nur die Medien, sondern auch Investoren. Insbesondere institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland wie Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Family Office sehen Immobilien als wichtigen Baustein für die Vermögensstruktur in unruhigen Zeiten. Die niedrigen Zinsen für Immobilientransaktionen in Deutschland verstärken hierbei die Attraktivität zusätzlich bei nationalen und internationalen Kaufinteressenten. Allein im Jahr 2013 wurde in Deutschland in gewerbliche und private Immobilien im Wert von EUR 183,3 Mrd. investiert, laut Schätzungen des Immobilienverbandes IVD. Dieser Wert liegt etwa EUR 15 Mrd. bzw. 9 % höher als im Vorjahr. Die Qualität einer Immobilie kann sich während der Realisierung abweichend von den Planungen negativ verändern, wodurch eine Vermietung/Veräußerung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein können. Auch kann sich während der Realisierung des Immobilienprojektes die Nachfrage an entsprechenden Immobilien aufgrund eines Überangebots an Immobilien negativ entwickeln, wodurch ebenfalls eine Vermietung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein können. Wesentliche Voraussetzung für die Erzielung von langfristigen Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen und die damit verbundenen bedingungsgemäße Zins- bzw. Rückzahlungen an die Anleger ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der einzelnen Unternehmen. Damit ist die Emittentin unmittelbar von der Entwicklung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft und mittelbar vom Anlageerfolg der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft abhängig. Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Emittentin ist, dass die Beteiligungsunternehmen ihr jeweiliges operatives Geschäft sorgfältig wahrnehmen und Investitionen tätigen, die sich positiv auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Die Entwicklung des Marktes für zukunftsweisende Technologien ist fortwährenden Veränderungen ausgesetzt. Dadurch besteht einerseits die Chance für die Emittentin, sich an Unternehmen zu beteiligen, deren Produkte eine höhere Akzeptanz als andere am Markt erreichen, so dass eine positive Ertragsentwicklung erreicht wird. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zinsansprüche der Anleger gefährdet sein. Gleiches gilt für die geplanten Investitionen der Emittentin in die Vergabe von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an andere Unternehmen. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zinsansprüche der Anleger gefährdet sein. Die Anlagestrategie der Vermögensanlage beruht auf dem Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Portfolio der Emittentin soll aus mehreren Immobilien, Finanzierungsverträgen, Beteiligung an anderen Unternehmen, Wertpapieren, Edelmetallen sowie Rohstoffen bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage für die Emittentin geschaffen werden, umso die Zins- sowie Rückzahlungsansprüche an die Anleger zu erfüllen

15 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Im Rahmen der geplanten Investitionen sind wesentliche Grundlagen und Bedingungen für Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 auch, dass Vertragspartner der Emittentin zahlungsfähig sind, künftige Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen und die gegenwärtige Rechtslage sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen fortbestehen. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten (Verwaltungskosten, Steuerzahlungen) der Emittentin. Diese werden ebenfalls aus den Einnahmen der Emittentin, welche sie aufgrund ihrer Investitionen erzielt, bestritten. Insoweit stehen die Einnahmen der Emittentin nicht nur zur Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zur Verfügung. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus den Einnahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Emittentin, der Veräußerung von Immobilien und/oder Beteiligungen bzw. Wertpapieren, Edelmetallen oder Rohstoffen sowie Auflösung von Finanzierungsverträgen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten und/oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite und/oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Maßgeblich für die Wahl der Art der Finanzierung zur Rückzahlung der Vermögensanlage ist die Verfassung der Märkte, insbesondere des Kredit-, Immobilien und Kapitalmarktes. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 muss nicht nur aus den Mitteln der nachfolgenden Beispiele erfolgen, sondern kann auch aus einer Mischung aus den Mitteln der nachfolgenden Beispiele erfolgen. Beispiel 1: Wenn die Kreditmarktkonditionen zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage günstig sind, ist es wirtschaftlich sinnvoll, zukünftige Finanzierungen über Banken zu realisieren. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kann hieraus erfolgen. Beispiel 2: Wenn der Immobilienmarkt zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 keine interessanten Projekte bietet, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dann können Finanzierungsverträge aufgelöst werden. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kann hieraus erfolgen. Beispiel 3: Wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 die Konditionen am Kapitalmarkt günstig sind und zeitgleich am Immobilienmarkt interessante Projekte angeboten werden, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich sinnvoll. Die Rückzahlung der Vermögensanlage kann aus den Mitteln einer Folgeemission erfolgen. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage zu leisten. Wenn die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen nicht eingehalten werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an den Anleger kommen (siehe hierzu die Darstellung der Risiken im Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 28 bis 36)

16 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IQ fairprofit AG Plan-Bilanzen (PROGNOSE) AKTIVA 31. Dezember Dezember Dezember Dezember 2020 Euro Euro Euro Euro A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen Summe Anlagevermögen C. Umlaufvermögen I. Vorräte (inkl. Immobilien des Umlaufvermögens) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankund Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen Bilanzsumme

17 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Plan-Bilanzen (PROGNOSE) PASSIVA 31. Dezember Dezember Dezember Dezember 2020 Euro Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklagen IV. Bilanzgewinn/Ergebnisvortrag Summe Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten davon Nachrangdarlehen Fair Profit davon Nachrangdarlehen Fair Profit davon Nachrangdarlehen Fair Profit davon Zinsen Nachrangdarlehen Fair Profit 1, Fair Profit 2015, Fair Profit 2016 zum Stichtag Summe Verbindlichkeiten Bilanzsumme

18 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (PROGNOSE) 01. Januar 2017 bis 31. Dezember Januar 2018 bis 31. Dezember Januar 2019 bis 31. Dezember Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Euro Euro Euro Euro 1. Umsatzerlöse / Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand (inkl. Abgänge Immobilien des Umlaufvermögens) Personalaufwendungen Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge-/ aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Gewerbesteuer Körperschaftsteuer inkl. Soli Jahresergebnis

19 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Plan-Liquiditätsrechnungen (PROGNOSE) 01. Januar 2017 bis 31. Dezember Januar 2018 bis 31. Dezember Januar 2019 bis 31. Dezember Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Euro Euro Euro Euro Jahresüberschuss nicht liquiditätswirksame Aufwendungen (z.b. Abschreibungen) nicht liquiditätswirksame Erträge (z.b. Erträge aus Verlustzuweisungen) Aufwand/Ertrag aus Abgang Sach- /Finanzanlagevermögen Verminderung/Erhöhung Vorräte (inkl. Immobilien des Umlaufvermögens) Verminderung/Erhöhung sonstige Aktiva, Erhöhung/Verminderung sonstige Passiva Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens Cash-Flow Investitionstätigkeit Einzahlungen Anleger (ohne Agio) davon Fair Profit davon Fair Profit davon Fair Profit Auszahlungen Anleger davon Fair Profit davon Fair Profit davon Fair Profit Fremdmittelzahlungen (Saldo) Cash-Flow Finanzierung Summe Cash-Flow verfügbare liquide Mittel alt verfügbare liquide Mittel neu

20 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Alle quantitativen Wertangaben wurden kaufmännisch gerundet. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen. Hinweis: Da es sich bei den Investitionsvorhaben um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maximal für das Geschäftsjahr 2017 und die folgenden drei Geschäftsjahr aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über Auswirkungen der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Erläuterungen Plan-Bilanzen Aktiva Im Anlagevermögen ist unter den Immateriellen Vermögensgegenständen die Software der Emittentin zur Verwaltung der von der Emittentin bisher ausgegebenen und zukünftige begebenen Vermögensanlagen sowie der Immobilien ausgewiesen. Die ausgewiesene Sachanlage enthält eine Immobilie der Emittentin, welche noch im Bestand der Emittentin gehalten wird. Unter der Position Vorräte werden die sich zum Ende eines Geschäftsjahres aufgrund der noch nicht vollzogenen Weiterveräußerung im jeweiligen Geschäftsjahr noch im Bestand befindlichen Eigentumswohnungen ausgewiesen. Aufgrund dessen, dass die Emittentin, die von ihr erworbenen Immobilien grundsätzlich weiter veräußert, werden diese Investitionen nicht als Sachanlagen, sondern im Umlaufvermögen unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Ferner umfasst diese Position auch die Investitionen in andere Unternehmen (Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen), da es sich hierbei ebenfalls um kurzfristige Investitionen handelt. Zur Liquiditätssteuerung wird ein Teil der Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage Fair Profit 2016 für Investitionen in Wertpapiere investiert, welche dementsprechend unter der Position Wertpapiere erfasst worden sind. Die Position Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten umfasst die liquiden Mittel der Emittentin. Passiva Das ausgewiesene Eigenkapital setzt sich aus dem Grundkapital der Emittentin, der gesetzlichen Rücklage sowie dem Bilanzgewinn zusammen. Die Verbindlichkeiten beinhaltet keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden die liquiden Mittelzuflüsse aus den bisher von der Emittentin begebenen Nachrangdarlehen der Emittentin sowie das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen ausgewiesen. Erfasst wurde nicht der gezeichnete, sondern der tatsächlich eingezahlte Betrag. Ab dem Geschäftsjahr 2017 werden der Emittentin neben den Mittelzuflüssen aus dem Nachrangdarlehen Fair Profit 1 sowie der Vermögensanlage Fair Profit 2015 zusätzlich die Mittel aus der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 zufließen. Aufgrund der angebotenen Möglichkeit der Ratenzahlung fließen der Emittentin sowohl die Mittel aus der Vermögensanlage Fair Profit 2015 als auch aus der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sowie dem Nachrangdarlehen Fair Profit 1 sukzessive zu. Ferner enthält die Position die jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres bestehenden Verbindlichkeiten der Emittentin bzgl. der Zinszahlungen an sämtliche von der Emittentin begebenen Nachrangdarlehen an die Anleger. Darin enthalten sind auch die endfälligen Zinsen auf die angebotenen Nachrangdarlehen Fair Profit 2016, die in den jeweiligen Geschäftsjahren bereits buchhalterisch erfasst werden, jedoch erst endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit, an den Anleger gezahlt werden

21 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen Umsatzerlöse/Sonstige betriebliche Erträge Ausgewiesen sind die Einnahmen der Emittentin aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, aus den Finanzanlagen sowie die Einnahmen der Emittentin aus dem Agio, welches die Anleger bei Erwerb der Vermögensanlage zu leisten haben. Materialaufwand Ausgewiesen sind die Aufwendungen der Emittentin für die Nebenkosten des Erwerbs von Immobilien (Notar, Grundbuch etc.), und ggf. Renovierungsarbeiten an den Immobilien. Personalaufwendungen Ausgewiesen sind die Aufwendungen der Emittentin für Löhne und Gehälter inklusive der Sozialversicherungsleistungen. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen erfolgen plangemäß auf die Immobilien. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Kosten der Emittentin für Miete, Telefon, Rechts- und Beratungskosten, für Buchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Kosten des Wirtschaftsprüfers. Zinserträge/-aufwendungen In dieser Position sind enthalten die Zinseinnahmen der Emittentin aus den Finanzierungsverträgen, wobei die Emittentin nach ihren Planungen von Zinsen in Höhe von 12 % p. a. ausgeht, und zum anderen die Zinsaufwendungen auf die sämtliche von der Emittentin bisher begebenen Nachrangdarlehen sowie auf das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen Fair Profit Nach den Planungen werden der Emittentin Zinseinnahmen aus den Finanzierungsverträgen in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2017, in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2018, in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2019 sowie in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2020 zufließen. Diesen Einnahmen stehen Aufwendungen der Emittentin für Zinszahlungen an die Anleger sämtlicher von der Emittentin begebenen Nachrangdarlehen einschließlich des mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 gegenüber. Nach den Planungen fallen Zinsaufwendungen auf sämtliche von der Emittentin begebenen Nachrangdarlehen ( Fair Profit I, Fair Profit 2015 sowie Fair Profit 2016 ) für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro ,-, für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro ,-, für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro ,- sowie für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro ,- an. Darin enthalten sind auch die endfälligen Zinsen auf die angebotenen Nachrangdarlehen Fair Profit 2016, die in den jeweiligen Geschäftsjahren bereits buchhalterisch erfasst werden, jedoch erst endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit, an den Anleger gezahlt werden. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich aus der Summe der vorgenannten Positionen und ist Basis für die Berechnung der nachfolgend ausgewiesenen Gewerbe- sowie Körperschaftsteuer der Emittentin. Gewerbesteuer Ausgewiesen ist die von der Emittentin zu zahlende Gewerbesteuer

22 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Körperschaftsteuer inkl. Soli Ausgewiesen ist die von der Emittentin zu zahlende Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Jahresergebnis Das Jahresergebnis der Emittentin ergibt sich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abzüglich der Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Nach den Prognosen wird die Emittentin im laufenden Geschäftsjahr sowie in den folgenden drei Geschäftsjahren jeweils einen Jahresüberschuss erwirtschaften. Plan-Liquiditätsrechnungen Jahresüberschuss Ausgewiesen ist das jeweilige in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Jahresergebnis der Emittentin. Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen In dieser Position sind die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfasst. Verminderung/Erhöhung Vorräte In dieser Position sind die Investitionen der Emittentin in Immobilien ausgewiesen. Verminderung/Erhöhung sonstige Aktiva, Verminderung/Erhöhung sonstige Passiva Ausgewiesen sind die Investitionen der Emittentin in die Beteiligung bzw. die Vergabe von Finanzierungen an anderen Unternehmen. Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit Ausgehend vom Jahresergebnis wurde der Cash Flow aus der operativen Tätigkeit ermittelt. Cash-Flow Investitionstätigkeit Der Cash Flow der Investitionstätigkeit basiert auf den Investitionen der Emittentin in der Anschaffung von Software und sonstigen geringwertigen wirtschaftlichen Geschäftsgütern. Der Cash-Flow Investitionstätigkeit erfasst nur die langfristigen Investitionen der Emittentin in das Anlagevermögen. Bei den von der Emittentin geplanten Investitionen in Immobilien, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Vergabe von Finanzierungen handelt es sich jeweils um kurzfristige Investitionen, welche im Umlaufvermögen erfasst sind (Vorräte (Immobilien)/Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Unternehmensbeteiligungen/Finanzierungsverträge)). Diese Investitionen sind im Cash-Flow Geschäftstätigkeit erfasst (siehe Verminderung/Erhöhung Vorräte sowie Verminderung/Erhöhung sonstige Aktiva, Verminderung/Erhöhung sonstige Passiva ). Einzahlungen Anleger (ohne Agio) Ausgewiesen sind die geplanten Einzahlungen der Anleger auf die von der Emittentin bereits begebenen Nachrangdarlehen Fair Profit 1 und Fair Profit 2015 sowie die geplanten Zuflüsse aus dem mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen Fair Profit Aufgrund dessen, dass die Emittentin den Anlegern die Möglichkeit der Ratenzahlung anbietet, fließen der Emittentin nicht sofort die angebotenen und platzierten Gesamtanlagebeträge zu. Auszahlungen Anleger Ab dem Geschäftsjahr 2017 sind erstmalige Rückzahlungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 1 an die Anleger fällig. Ausgewiesen sind die von der Emittentin geplanten Anlagebeträge, welche aufgrund prognostizierter Kündigungen an die Anleger zurückzuzahlen sind. Nach den Planungen soll die Rückzahlung des Nachrangdarlehens Fair Profit 1 aus den Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit erfolgen

23 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fremdmittelzahlungen (Saldo) Die Emittentin wird neben den Nachrangdarlehen Fair Profit 1, Fair Profit 2015 sowie Fair Profit 2016 kein weiteres Fremdkapital aufgrund von Finanzierungen durch Kreditinstituten aufnehmen. Cash-Flow Finanzierung Ausgewiesen ist der Saldo aus Einzahlungen Anleger (ohne Agio), Auszahlungen Anleger und Fremdmittelzahlungen (Saldo). Summe Cash-Flow Ausgewiesen ist der Saldo aus Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit, Cash-Flow Investitionstätigkeit sowie Cash-Flow Finanzierung. Verfügbare liquide Mittel alt Diese Position enthält die liquiden Mittel der Emittentin zum Anfang eines Geschäftsjahres. Verfügbare liquid Mittel neu Diese Position enthält die liquiden Mittel der Emittentin zum Ende eines Geschäftsjahres und entspricht der Position Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten in den Plan-Bilanzen der Emittentin. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IQ fairprofit AG Nach Bedienung sämtlicher geplanten Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) und Investitionen stehen der Emittentin für den dargestellten Zeitraum zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen deutliche Liquiditätsüberschüsse zur Verfügung. Nach den Planungen erfolgen für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 die Zinszahlungen an die Anleger sämtlicher Nachrangdarlehen der Emittentin daher auch vertragsgemäß. Da es sich bei den Investitionsvorhaben um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maximal für das Geschäftsjahr 2017 und die folgenden drei Geschäftsjahre aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über die Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Aufgrund der angebotenen Möglichkeit der Ratenzahlung bzgl. des Anlagebetrages durch den Anleger bei sämtlichen von der Emittentin angebotenen Nachrangdarlehen ( Fair Profit 1, Fair Profit 2015 sowie der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Fair Profit 2016 ) fließen der Emittentin liquide Mittel aus der Platzierung der Vermögensanlage Fair Profit 2015 und der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sukzessiv zu. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgt die Platzierung des mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen Fair Profit Aufgrund dessen sollen nach den Planungen liquide Mittel aus dem Nachrangdarlehen Fair Profit 1, Fair Profit 2015 sowie Fair Profit 2016 in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2017, in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2018, in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2019 und in Höhe von Euro ,- im Geschäftsjahr 2020 zufließen. Aufgrund dessen erhöht sich der Bestand an Nachrangdarlehen von Euro ,- im Geschäftsjahr 2017 auf Euro ,- im Geschäftsjahr 2020 (PROGNOSE) (siehe Plan-Bilanzen Passiva Sonstige Verbindlichkeiten abzgl. der dort ausgewiesenen zum jeweiligen Stichtag anfallenden Zinsen an Anleger sämtlicher bei der Emittentin bestehende Nachrangdarlehen, Seite 17). Darin enthalten sind auch die endfälligen Zinsen auf die angebotenen Nachrangdarlehen Fair Profit 2016, die in den jeweiligen Geschäftsjahren bereits buchhalterisch erfasst werden, jedoch erst endfällig, d. h. am Ende der Laufzeit, an den Anleger gezahlt werden. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2020 wird die Emittentin entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit im Wesentlichen Investitionen in den Erwerb von Immobilien vornehmen, welche anschließend gewinnbringend veräußert werden sollen. Der Emittentin fließen Einnahmen aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, aus den Finanzanlagen sowie die Einnahmen der Emittentin aus dem Agio, wel

24 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage ches die Anleger bei Erwerb der Vermögensanlage leisten, zu, so dass die Emittentin entsprechende Umsatzerlöse erzielt, welche sich im Geschäftsjahr 2017 auf Euro belaufen und sich in den folgenden dargestellten Geschäftsjahren nach den Planungen kontinuierlich bis auf Euro ,- im Geschäftsjahr 2020 steigern (PROGNOSE). Abzüglich der Betriebskosten der Emittentin (Materialaufwand, Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen) bleiben der Emittentin ausreichende liquide Mittel um die Zinszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird die teilweise Rückzahlung des Nachrangdarlehens Fair Profit 1 der Emittentin an die Anleger fällig. Auch hierfür stehen der Emittentin nach Zahlung sämtlicher Aufwendungen inkl. Zinszahlungen an die Anleger gemäß den Prognosen ausreichende liquide Mittel zur Verfügung. Auf die Fähigkeit Zinszahlungen sowie Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an die Anleger zu leisten, könnten sich Abweichungen der geplanten Einnahmen der Emittentin (Umsatzerlöse) auswirken. Eine Ursache könnte darin liegen, dass die Emittentin die geplanten Investitionen nicht oder nicht im geplanten Umfang vornehmen kann. Ursächlich hierfür könnte im Wesentlichen sein, dass die Emittentin nicht ausreichend Immobilien akquirieren kann, die den Investitionskriterien (siehe Seite 47 und Seite 49) entsprechen. Ebenso ist der tatsächliche Abschluss von Kauf- und Verkaufsverträgen zu den entsprechenden Konditionen wesentliche Voraussetzung für den Eintritt der prognostizierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Bei Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Investitionsvorhaben der Emittentin oder bei einer negativen Entwicklung von Anlageobjekten könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden. Die prognostizierten Einnahmen seitens der Emittentin könnten nicht realisiert werden. Dadurch kann es zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins- bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kommen. Auswirkungen auf die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an die Anleger könnten auch unplanmäßige Kosten, Aufwendungen oder höhere Steuern haben. In einem solchen Fall müsste die Emittentin diese Kosten und Aufwendungen ebenfalls aus den generierten Einnahmen leisten, so dass in einem solchen Fall nicht genügend Mittel für die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an die Anleger zur Verfügung stehen. Die gewählte Mindestlaufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 hat fünf Jahre zu betragen. Zu diesem Zeitpunkt können erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin gelten gemacht werden. Bei einer Zeichnung im Jahr 2017 können dementsprechend Rückzahlungsansprüche frühestens im Jahr 2022 geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang die Vermögensanlage Fair Profit 2016 erstmalig im Jahr 2022 ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob und wie viele Anleger der Vermögensanlage eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren wählen und die dann bestehende erstmalige Kündigungsmöglichkeit tatsächlich wahrnehmen und Rückzahlungsansprüche geltend machen. Da die Rückzahlungsansprüche bedingungsgemäß dann erstmals im Jahr 2022 geltend gemacht werden können, werden sie in den vorliegenden Planungen nicht berücksichtigt. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus den Einnahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Emittentin, der Veräußerung von Immobilien und/oder Beteiligungen bzw. Wertpapieren, Edelmetallen oder Rohstoffen sowie Auflösung von Finanzierungsverträgen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Sofern sämtliche Investitionen entsprechend den Planungen abgeschlossen und somit die prognostizierten Einnahmen generiert werden und keine unplanmäßigen Kosten, Aufwendungen oder Steuern von der Emittentin getragen werden müssen, ist die Emittentin nach den vorliegenden Prognosen in der Lage die Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an die Anleger zum jeweiligen Fälligkeitspunkt zu bedienen. Darstellung der Geschäftsaussichten der IQ fairprofit AG Im Geschäftsjahr 2017 sollen die Nettoeinnahmen aus der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 neben den liquiden Mittel aus der Platzierung der Nachrangdarlehen Fair Profit 1 sowie Fair Profit 2015 sowie aus der Geschäftstätigkeit für Investitionen genutzt werden. Nach den Planungen soll die Vermögensanlage Fair Profit 2016 im Geschäftsjahr 2017 vollständig platziert werden. Aufgrund der Möglichkeit der Ratenzahlung werden der Emittentin jedoch nur sukzessive liquide Mittel aus der Platzierung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zu fließen

25 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in den Erwerb von Immobilien, die Beteiligung an Unternehmen sowie die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen. Diese Investitionen sind im Umlaufvermögen (Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände) der Emittentin in den Plan-Bilanzen erfasst. Zur Liquiditätssteuerung wird ein Teil der Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage Fair Profit 2016 für Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form genutzt werden (siehe Plan-Bilanzen, Umlaufvermögen Wertpapiere). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder konkrete unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder des Vorstandes bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Die entsprechenden Investitionsgrundsätze können dem Kapitel Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageobjekte Seite 47 bis Seite 49 entnommen werden. Im Rahmen der Realisierung von Anlageobjekten kann jedes Mitglied des Vorstands bis zu einem Investitionsvolumen von Euro ,- eine Investitionsentscheidung alleine treffen. Darüber hinausgehende Investitionen werden durch die Mitglieder des Vorstands gemeinsam entschieden. Aus ihren Investitionen erzielt die Emittentin Umsatzerlöse, welche sich im Geschäftsjahr 2017 auf Euro ,- belaufen und sich bis zum Geschäftsjahr 2020 auf Euro ,- erhöhen (PROGNO- SE). Darüber hinaus erzielt sie Zinseinnahmen aus der Vergabe von Finanzierungen, welche sich im Geschäftsjahr 2017 auf Euro ,-, im Geschäftsjahr 2018 auf Euro ,-, im Geschäftsjahr 2019 auf Euro ,- und im Geschäftsjahr 2020 auf Euro ,- belaufen (PROGNOSE). Die geplanten Erträge der Emittentin müssen die Tragung der Verwaltungskosten der Emittentin sowie die Zinszahlungen an den Anleger über die Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 decken. In den dargestellten Geschäftsjahren 2017 bis 2020 werden prognosegemäß ausreichende Einnahmen durch die Emittentin erzielt, um die entsprechenden Zinsen auf sämtliche von der Emittentin angebotenen Nachrangdarlehen zu leisten. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 aufrechterhalten bleiben. Auswirkungen der Geschäftsaussichten der IQ fairprofit AG Aus Sicht der Anbieterin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin aktiv ist, die Standortaussichten sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt. Insoweit wird hinsichtlich der konkreten Geschäftsaussichten inklusive des prognostizierten Emissions- und Investitionsverlaufs auf die Darstellung im vorherigen Abschnitt verwiesen. Da es sich bei den Investitionsvorhaben um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageobjekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen den Geschäftsaussichten maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahr aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über die geplanten Geschäftsaussichten und deren Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt und nicht über die vom Anleger zu wählende Mindestlaufzeit, welche mindestens fünf Jahre zu betragen hat, erfolgen. Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanzund Ertragslage ein, sind Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an die Anleger nicht gefährdet. Eine Vielzahl von Faktoren kann sich positiv aber auch negativ auf diese Geschäftsaussichten auswirken. Nachfolgend werden die Faktoren dargestellt, die Einfluss auf die Zins- und Rückzahlung des Nachrangdarlehens haben können: Investitionen Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen in Immobilien, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Vergabe von Finanzierungen, Wertpapiere, Edelmetalle sowie Rohstoffe erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entspre

26 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage chende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedienen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest. Daher ist die Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte entscheidend. Einerseits muss es der Emittentin gelingen, ausreichende Anlageobjekte zu generieren, die den Investitionskriterien entsprechen. Andererseits können sich Anlageobjekte besser oder schlechter als erwartet darstellen, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinsen und die Rückzahlung zu leisten. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnte nachhaltig gestört werden, wenn die Anlageobjekte ausfallen bzw. Verluste erleiden, hieraus also nicht die Rückzahlung der investierten Mittel erwirtschaftet werden kann. Der Entwicklung der Anlageobjekte kommt eine hohe Bedeutung zu. Sofern die Unternehmen, an denen sich die Emittentin beteiligt oder denen sie eine Finanzierung gewährt, ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Ergebnisbeteiligungen/Zinsen und Rückzahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommt, ist es wahrscheinlich, dass die Emittentin ihrer Verpflichtung zur Zinszahlung an die Anleger bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen kann. Abschließende Aussagen über die Höhe der sich dadurch reduzierenden Zinszahlungen oder reduzierenden Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getroffen werden. Markt und Standortaussichten Die Geschäftsaussichten der Emittentin hängen stark von den Rahmenbedingungen und der Entwicklung des Immobilienmarktes ab. Einerseits wird von einer rückläufigen Bevölkerungszahl ausgegangen. Andererseits steigt die Anzahl der Privathaushalte. Die Zahl der Single-Haushalte nimmt stetig zu. Zudem steigen Wohnflächenansprüche. Die derzeit noch vorhandene Knappheit an entsprechenden Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolregionen, führt zu einer erhöhten Marktnachfrage. Aufgrund einer erhöhten Marktnachfrage ist es möglich die Immobilie mit entsprechenden Aufschlägen zu veräußern. In den von der Emittentin bevorzugten Investitionsstandorten - Berlin und Umland, Potsdam und Leipzig - existieren positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen und bieten der Emittentin entsprechende Bedingungen für die Erreichung ihrer Ziele. Aber auch der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existierende Immobilienmarkt lässt positive Rückschlüsse hinsichtlich der Geschäftsaussichten zu. Insbesondere institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland wie Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Family Office sehen Immobilien als wichtigen Baustein für die Vermögensstruktur in unruhigen Zeiten. Die niedrigen Zinsen für Immobilientransaktionen in Deutschland verstärken hierbei die Attraktivität zusätzlich bei nationalen und internationalen Kaufinteressenten. Allein im Jahr 2013 wurde in Deutschland in gewerbliche und private Immobilien im Wert von EUR 183,3 Mrd. investiert, laut Schätzungen des Immobilienverbandes IVD. Dieser Wert liegt etwa EUR 15 Mrd. bzw. 9 % höher als im Vorjahr. Die Geschäftstätigkeit der Emittentin könnt nachhaltig gestört werden, wenn sich während der Realisierung eines Immobilienprojektes die Nachfrage an entsprechenden Immobilien aufgrund eines Überangebots an Immobilien negativ entwickeln, wodurch ebenfalls eine Veräußerung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge erzielen. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Ebenso kann es zu einer negativen Veränderung der für die Investitionen bevorzugten Standorte kommen, wodurch die Veräußerung/Vermietung der Immobilien nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Sofern die Investitionen der Emittentin nicht erfolgreich verlaufen oder ganz ausfallen, kann dies die Fähigkeit der Emittentin zur Bedienung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger betreffen. Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 hat folgenden Einfluss auf ihre Fähigkeit der Emittentin, Zinsen und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zu leisten: Für die geplanten Investitionen ist ein genügender Zufluss aus dem Nachrangdarlehen erforderlich. Nur mit genügendem Zufluss von Anlegergeldern und den entsprechenden Investitionen können die Einnahmen in geplantem Umfang nachhaltig generiert werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zins- und Rückzahlungspflicht der Emittentin geringer als erwartet ausfällt

27 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der IQ fairprofit AG zur Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage Gleichzeitig reduzieren sich die platzierungsabhängigen Emissionskosten (Provisionen). Unabhängig davon ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der fixen Emissionskosten (Initiierung der Vermögensanlage, Marketing und Gewinnung der Finanzvertriebe) der Kapitalzufluss aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 ausschließlich zur Deckung dieser Emissionskosten ausreicht und die Emittentin zur Zins- und Rückzahlung nicht fähig ist. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Zinspflicht der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höheren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Der Umfang der Beeinflussung und die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 der Höhe nach, hängt von der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen ab und kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht kalkuliert werden. Exit-Szenarien Die Vermögensanlage Fair Profit 2016 hat eine unbestimmte Laufzeit und können nur durch Kündigung beendet werden. Eine Kündigung ist nur zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Diese beginnt ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Anlagebetrags auf dem Konto der Emittentin) und hat eine Dauer von mindestens fünf Jahren, wobei eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten ist. Zu diesem Zeitpunkt können erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus den Einnahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Emittentin, der Veräußerung von Immobilien und/oder Beteiligungen bzw. Wertpapieren, Edelmetallen oder Rohstoffen sowie Auflösung von Finanzierungsverträgen erfolgen. Die Emittentin behält sich vor, auch eine Refinanzierung aus Bankkrediten und/oder Folgeemissionen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Konditionen der Bankkredite und/oder Folgeemissionen günstiger sind als die aktuellen Konditionen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Maßgeblich für die Wahl der Art der Finanzierung zur Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ist die Verfassung der Märkte, insbesondere des Kredit-, Immobilien und Kapitalmarktes. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 muss nicht nur aus den Mitteln der nachfolgenden Beispiele erfolgen, sondern kann auch aus einer Mischung aus den Mitteln der nachfolgenden Beispiele erfolgen. Beispiel 1: Wenn die Kreditmarktkonditionen zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 günstig sind, ist es wirtschaftlich sinnvoll, zukünftige Finanzierungen über Banken zu realisieren. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kann hieraus erfolgen. Beispiel 2: Wenn der Immobilienmarkt zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 keine interessanten Projekte bietet, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dann können Finanzierungsverträge aufgelöst werden. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kann hieraus erfolgen. Beispiel 3: Wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 die Konditionen am Kapitalmarkt günstig sind und zeitgleich am Immobilienmarkt interessante Projekte angeboten werden, ist eine Investition von Anlegergeldern wirtschaftlich sinnvoll. Die Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 kann aus den Mitteln einer Folgeemission erfolgen. Sollten über die aufgezeigten Wege nicht ausreichende Mittel generiert werden können, wäre die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung beeinträchtigt

28 Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Risiken der Vermögensanlage Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Vermögensanlage der IQ fairprofit AG, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Verkaufsprospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die vom Anleger erworbene Vermögensanlage seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und sein Anlagebetrag nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Maximalrisiko Über den Totalverlust der Vermögensanlage zzgl. Agio hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern aus seinem weiteren Vermögen leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Verkaufsprospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamten Vermögensanlage gefährden und somit bis zum Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers zzgl. Agio führen können. Risiken aus der Geschäftstätigkeit Risiken aus Finanzierungsverträgen bzw. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Da die Emittentin zum einen als Finanzierungsgesellschaft tätig ist und zum anderen die Beteiligung an kleinen und mittelständischen Unternehmen beabsichtigt, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass

29 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken die aus dem Finanzierungsvertrag/Beteiligungsvertrag geplanten Ergebnisse nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ertragskraft des jeweiligen Anlageobjektes nicht den Erwartungen entsprochen hat; die in das Unternehmen investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von evtl. Insolvenzen wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt geringere Ergebnisse aus einer Beteiligung/Finanzierung ergeben kann. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiken aus dem Bereich Immobilien Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit sind die Ergebnisse der Emittentin von der Entwicklung der eigenen Immobilien und von der Marktentwicklung des Immobilienmarktes abhängig. Insbesondere können branchenspezifische Risiken dadurch eintreten: dass durch eine Angebotsverknappung und höhere Kaufpreise von Bestandsobjekten sich geringere Ergebnisse aus den Immobilien ergeben; dass sich durch eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken und durch ungünstigere Finanzierungskonditionen sowohl auf Seiten der Verkäufer als auch auf Seiten der Erwerber Investitionshemmnisse bzw. Absatzschwierigkeiten ergeben könnten; dass Fehleinschätzungen bei der Auswahl geeigneter Immobilien den Verkauf der Objekte zu den geplanten Preisen erschweren könnten, was zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen könnte; dass sich Entwertungen der Immobilieninvestitionen aus Lärm oder Immissionsbelästigungen ergeben; dass zu den noch nicht bekannten Immobilienobjektinvestitionen keine Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit, Bauqualität, eingeschränkte Wiederverkäuflichkeit, mangelhafte Objektrendite usw.) gemacht werden können; dass sich bei Objektsanierungen höhere als die geplanten Kosten und/ oder unvorhergesehene Zusatzaufwendungen sowie Vermietungs- und/ oder Verkaufsrisiken für die Immobilien ergeben; dass eine Veräußerung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgt und dass sich hieraus geringere Ergebnisse für die Emittentin ergeben; dass sich die Marktsituation vor Ort durch Aktivitäten von Wettbewerbern nachteilig für die Emittentin verändert; dass die kalkulierten zukünftigen Verkaufserlöse nicht in der geplanten Höhe entstehen und sich daraus nachteilige wirtschaftliche Folgen für die Emittentin ergeben. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiken aus dem Bereich Wertpapiere Wertpapierinvestitionen, die zur zwischenzeitlichen Liquiditätssteuerung und zur Kurzfristanlage flüssiger Mittel vorgenommen werden können, d.h. Investitionen in Finanzanlagen, werden bei Erwerb mit den Anschaffungskosten angesetzt. Verringert sich der Kurswert derartiger festverzinslicher Wertpapiere oder in Ermangelung eines solchen der tatsächliche Wert gegenüber den Anschaffungskosten, findet eine Korrektur des Wertansat

30 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken zes im Rahmen des Jahresabschlusses statt, die zu einer Verringerung des Jahresüberschusses führt. Kursverluste, die unterjährig auftreten, führen zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses, wenn diese Verluste durch Veräußerung der Wertpapiere realisiert werden. Kursverluste, die sich aus dem Vergleich des Wertpapierkurses zum Bilanzstichtag ergeben, führen auch zur Verringerung des Jahresüberschusses, wenn sie nicht realisiert werden. Dies kann zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen, so dass es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zinsen oder die verbriefte Forderung selbst bei Fälligkeit nicht bedient werden und hierdurch geringere Ergebnisse der Emittentin erwirtschaftet werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Reputationsrisiko Eine wichtige Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist ihre Reputation (Vertrauenswürdigkeit) bei ihren Vertragspartnern. Wenn in der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Emittentin gestört wird, kann dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit führen, so dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Vertragserfüllungsrisiko Die Ergebnisse der Emittentin sind unter anderem davon abhängig, dass etwaige Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den mit ihnen eingegangenen Verträgen einhalten. Vertragsverletzungen der Vertragspartner und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten können zur Kündigung oder Nichterfüllung von Verträgen führen. In dem Fall, dass ein oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht ebenfalls das Risiko, dass kalkulierte Einnahmen nicht realisiert werden können und neue Verträge mit anderen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen. Gleiches gilt bei wirtschaftlich nachteiliger Entwicklung von Vertragspartnern der Emittentin. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann dazu führen, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aus der Objekt-/Projektauswahl Die Ergebnisse der Emittentin hängen insbesondere von der Auswahl der jeweiligen Immobilien bzw. Unternehmensbeteiligung und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Immobilien/Projekte ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Immobilien/Projekte sich negativ entwickeln und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Blind-Pool-Risiko Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Anlageobjekte ab. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierungsrisiko der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch Darlehen von Kreditinstituten durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen

31 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Verträge über Darlehen mit Kreditinstituten vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aus der Planungsunsicherheit Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und / oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Liquiditätsrisiko Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Anleger zu bedienen. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Ebenso können geringere Ergebnisse und mangelnde Liquidität bei der Emittentin dazu führen, dass sie anstehende Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht uneingeschränkt und/oder nicht fristgerecht ihren Vertragspartnern und/oder Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonenrisiko Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko aus dem Vertrieb der Vermögensanlage Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung des Nachrangdarlehens abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investitionen generiert werden kann, so dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen

32 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Risiko aufgrund Kürzungsmöglichkeit Die Emittentin ist durch Beschluss des Vorstands berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Zeichnungen von Anlegern zu kürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass der Anlagebetrag des Anlegers geringer ausfällt, so dass der Anleger geringere Zinszahlungen als die bei der Zeichnung erwarteten Zinszahlungen erhält. Risiko aufgrund vorzeitiger Beendigung der Platzierung Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss des Vorstands ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung des Gesamtanlagebetrags ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Emittentin geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aufgrund des Widerrufsrechts der Anleger Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts ( 355 BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Anlagebeträgen das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig wird. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko von Interessenkonflikte Hinweise auf besondere Umstände Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass die Vorstände Herr Harald Huth und Herr Ralf Näcke gleichzeitig Vorstände der Uniq Finanzservice AG sind, mit welcher die Emittentin einen Vertriebsvertrag hinsichtlich des mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehens und einen Vertrag über ein Nachrangdarlehen abgeschlossen hat. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund dessen geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aufgrund von Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Dies kann den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio für den Anleger zur Folge haben

33 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Risiko aufgrund der Rangstellung der Ansprüche der Anleger Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio zur Folge. Risiko fehlender Mitwirkungs- und Vermögensrechte Das Nachrangdarlehen begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin. Es gewährt keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Maßnahmen der Aktionäre nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass von den Aktionären Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Die Emittentin könnte dadurch geringere Ergebnisse erwirtschaften. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Emittentin (Satzung) zu, so dass eine Änderung der Satzung, insbesondere eine etwaige Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit, nicht der Zustimmung der Anleger bedarf. In diesem Fall könnte die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin erheblich von den Prognosen abweichen, so dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko aufgrund der Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Eine Kündigung des Nachrangdarlehens ist zum Ende der auf dem Zeichnungsschein gewählten Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens fünf Jahre. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer. Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über die erforderliche Liquidität für die Rückzahlung der Vermögensanlage verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko Handelbarkeit Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit der angebotenen Vermögensanlage sind stark eingeschränkt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage sowie die Vermögensanlage selbst sind mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Abtretung möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem die angebotene Vermögensanlage der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung der Vermögensanlage ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin bzw. der Anbieterin möglich. Dabei besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen und/oder nur unter dem ursprünglichen Anlagebetrag möglich ist und der Anleger einen teilweisen Verlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio erleidet

34 Risiken der Vermögensanlage Prognose- und anlagegefährdende Risiken Im Falle, dass sich kein Käufer findet, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit die Emittentin nicht über die erforderliche Liquidität für die Rückzahlung der Vermögensanlage verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko Verwässerung Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht. Für den Anleger besteht das Risiko, dass die Höhe der tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen sowie dass er an vorrangigen Kapitalien oder Kapitalanlagen mit günstigeren Konditionen nicht partizipieren kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko Steuern der Emittentin Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko Gesetzgebung bzgl. der Geschäftstätigkeit der Emittentin Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht das Risiko, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen die Emittentin zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist und somit geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Prognoserisiko Dieser Verkaufsprospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Risiko fehlender Einlagensicherung und staatlicher Kontrolle Das mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Nachrangdarlehen unterliegt keiner Einlagensicherung und keiner laufenden staatlichen Kontrolle. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko, dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus der angebotenen Vermögensanlage nicht bedient werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Aufsichtsrecht Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Fall, dass die Emittentin zum Zeitpunkt

35 Risiken der Vermögensanlage Anlegergefährdende Risiken der Rückabwicklung nicht über die entsprechende Liquidität verfügt, kann es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio kommen. Quellenangaben Sofern in diesem Verkaufsprospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Unrichtigkeit könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Ratingrisiko Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für die Emittentin weder ein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit noch ein Emissionsrating in Bezug auf das angebotene Nachrangdarlehen durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Vermögensanlage ist ausschließlich anhand dieses Verkaufsprospektes und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht ausreichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnten die vom Anleger gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins- und Rückzahlung) als erwartet aufweisen. Beratungsrisiko Eine Anlageentscheidung sollte nicht alleine aufgrund der Ausführungen des vorliegenden Verkaufsprospektes getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des individuellen Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Sollte ein Anleger auf eine entsprechende qualifizierte Beratung verzichten, besteht das Risiko, dass seine eigene Sachkunde zur Einschätzung der angebotenen Vermögensanlage nicht ausreicht, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die gezeichnete Vermögensanlage geringere Rückflüsse (Zins- und Rückzahlung) als vom Anleger erwartet aufweisen. Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers zzgl. Agio führen können, sondern aufgrund der Verpflichtung zu Zahlungen aus dem weiteren Vermögen des Anlegers darüber hinaus auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers. Fremdfinanzierungsrisiko des Anlegers Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Vermögensanlage ganz oder teilweise durch Fremdmittel (z. B. Bankdarlehen) zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung aus seinem weiteren Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Risiko Steuern und Gesetz bzgl. des Nachrangdarlehens Trotz des Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Nachrangdarlehen von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung des Nachrangdarlehens besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Total

36 Risiken der Vermögensanlage Abschließender Risikohinweis verlustes des Anlagebetrags zzgl. Agio durch den Anleger aus seinem weiteren Vermögen zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel Risiken der Vermögensanlage werden nach Kenntnis der Anbieterin alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage vollständig dargestellt

37 Marktumfeld Immobilien Marktumfeld Immobilien Der Wohnungs- und Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Die Perspektiven für den deutschen Immobilienmarkt nehmen deutlich zu. Immobilien sind schließlich ein solides Fundament privater Vermögensbildung. Seit Jahren sind Wohn- und Geschäftshäuser für Kapitalanleger eine verlässliche, sachwertgeschützte Anlageform. Insbesondere die Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise haben dem Immobilienmarkt zusätzliche Impulse gegeben. Dafür gibt es gute Gründe: Immobilien bieten Substanz, Inflationsschutz, erwirtschaften nachhaltige Erträge und verzeichnen geringe Renditeschwankungen. Der Immobilienmarkt entwickelte sich in Deutschland seit Mitte 2009 positiv. Das Jahr 2014 war wiederum bemerkenswert für den Immobilienmarkt Deutschland. Deutschlandweit sind ca Immobilien im Wert von ca. EUR 191 Mrd. verkauft worden. Das Investitionsvolumen hat damit den höchsten Stand seit 2007 erreicht. Die Investitionsvolumina für den Kauf von Immobilien steigen zwischen 2009 und 2014 um ca. 8 % p. a. Im Jahr 2014 entfielen ca. 65 % der Transaktionen auf Großstädte und städtische Kreise. Mit ca. EUR 130 Mrd. Kaufinvestitionen dominierte der Wohnungsmarkt deutlich. (Quelle: Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA), Immobilienmarktbericht Deutschland 2015) In Wohnimmobilien, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, steckt ein enormes Potential, insbesondere da in Deutschland die Eigentumsquote gering ist. Mit gerade mal 44 % liegt Deutschland im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Damit stellt Deutschland einen Mietermarkt dar. An dieser Situation wird sich voraussichtlich mittelfristig wenig ändern. In Deutschland leben derzeit ca. 82 Mio. Menschen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung werden es im Jahr ,1 Mio. Einwohner sein mit weiterem Abwärtstrend. Doch trotz rückläufiger Bevölkerungszahl, wird die Nachfrage nach Wohnraum weiter steigen. Gründe ergeben sich aus verschiedenen Entwicklungstendenzen: So nimmt zum einen die Zahl der Single-Haushalte stetig zu. Nach verschiedenen Schätzungen werden im Jahr ,6 Mio. Single Haushalt erwartet. Im Jahr 2000 lebten etwa 13,9 Mio. Menschen allein in einem Haushalt. Insgesamt geht das Statistische Bundesamt von einem deutschlandweiten Anstieg der Haushalte bis zum Jahr 2020 um fast eine Million auf 41,1 Mio. Haushalte aus. Zum anderen wird nach einer Studie der BulwienGesa AG mit einer steigenden Nachfrage nach Wohnfläche pro Person gerechnet. Demnach wird die Wohnfläche pro Person von durchschnittlich 42,2 m 2 im Jahr 2008 auf durchschnittlich 46 bis 48 m 2 im Jahr 2025 steigen. In vielen deutschen Metropolen sind Wohnungen bereits jetzt wieder Mangelware geworden. Dieser Mangel wird sich in den nächsten Jahren stetig ausweiten, da die Zahl der Baufertigstellungen sich seit langem im Abwärtstrend befindet. Weil seit dem Jahr 2000 nur Wohnungen gebaut wurden, ist der Wohnungsmarkt in den Top-Standorten heute wie leergefegt. Der Anteil an leer stehenden Wohnungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. (Quelle: DG HYP- Immobilienmarkt Deutschland 2015/2016) Nach der Wohnungsmarktprognose 2025 des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) besteht ein jährlicher Neubaubedarf von ca Wohnungen im Zeitraum 2010 bis 2025, wovon ca Wohnungen auf West- und ca Wohnungen auf Ostdeutschland entfallen. Aufgrund dessen sind weiterhin steigende Mietpreise zu erwarten, insbesondere bei Neuvermietungen. Gerade in den Großstädten nimmt auch der Wohnungsbedarf zum einen durch den Zuzug von Arbeitskräften, zum anderen aber auch durch die überproportional zunehmende Anzahl von Singleoder Zwei-Personen-Haushalten, zu. Die Wohnungsmarktprognose 2015 der BulwienGesa AG sieht einen Anstieg der durchschnittlichen Neubaumiete von 4,2 % bis zum Jahr Die zunehmende Knappheit auf den Wohnungsmärkten hat die Mieten stark steigen lassen. Seit 2000 zog die durchschnittliche Erstbezugsmiete der sieben Top-Standorte um über 40 % auf heute rund Euro 12,50 pro m 2 an. Die Bandbreite reicht von etwas mehr als Euro 11,- in Stuttgart bis zu über Euro 15,- in München. Im Spitzensegment fiel der Anstieg vergleichbar kräftig aus. Im Durchschnitt stieg die Miete auf weit über Euro 17 pro m 2. (Quelle: DG HYP- Immobilienmarkt Deutschland 2015/2016)

38 Marktumfeld Immobilien Neben steigenden Mieten wird allgemein auch ein Anstieg der Kaufpreise für Wohnhäuser erwartet. Insbesondere in den Top-Lagen werden die Neubaupreise in den nächsten fünf Jahren deutlich anziehen. Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Wohnungsneubaus stehen Transaktionen von und Investitionen in Bestandsimmobilien im zunehmenden Fokus des Immobilienmarktes. Auch für Bestandsimmobilien wird ein Preisanstieg von ca. 2,8 % erwartet (BulwienGesa AG). Im deutschen Immobilienbestand stecken gewaltige Wertschöpfungs-Potentiale. Mittlerweile fließen 80 % der Bauinvestitionen in Modernisierung oder Instandhaltung (BBSR, Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland 2011). Der Grund liegt darin, dass sich der Lebenszyklus einer Immobilie durch einen rascheren Wandel und eine größere Differenzierung der Anforderungen generell verkürzt hat. Zur Verlängerung und Erneuerung des Lebenszyklus ist die stetige Sanierung bzw. Neuentwicklung der Immobilien sowie die Planung alternativer Nutzungsformen zwingend erforderlich. Gründe für den eintretenden Leerstand sind sichtbarer Investitionsstau bei Sanierungen, Mängel hinsichtlich Zuschnitt, Teilbarkeit und Ausstattung der Flächen. Hierin liegt ein großes Revitalisierungspotenzial. Dieses besteht jedoch nicht nur bei Leerbeständen, sondern auch bei schlecht vermieteten Gebäuden und solchen, bei denen absehbar ist, dass sie bei Auslaufen der Mietverträge nicht mehr marktgerecht sind und daher neu positioniert werden müssen. Darüber hinaus nimmt die energetische Sanierung eine immer größer werdende Rolle ein. Jährlich sollen 2 % des Gebäudebestands bis 2050 umfassend saniert werden, um den Primärenergiebedarf um 80 % zu senken. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) werden Euro 750 Mrd. in die Sanierung und Instandsetzung von Bestandsimmobilien fließen. Angesichts der hohen Anzahl von veralteten Immobilien, die lediglich in ihrem Ist-Zustand verwaltet werden, finden Immobilieninvestoren in Deutschland einen gewaltigen Markt. Besonders gefragt sind Objekte in wirtschaftlichen Wachstumsregionen mit positiven Fundamentaldaten (Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote, Haushalte, Wirtschaft). Nach Angaben von RIWIS (Regionales ImmobilienWirtschaftliches InformationsSystem) wechselten 2010 bebaute Grundstücke für über Euro 20 Mrd. den Eigentümer und weitere Euro 20 Mrd. wurden im Teileigentum umgesetzt. Die Bedeutung von Bestandsimmobilien wird weiter zunehmen. Wenn bestehende Objekte nicht oder nicht mehr den Markterfordernissen entsprechen und die gegenwärtigen Eigentümer nicht in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen an dem Objekt durchzuführen, kann die Immobilie mit einem deutlichen Wertabschlag erworben werden. Aufgrund einer durchdachten Projektentwicklung kann durch Sanierung, Umnutzung und Revitalisierung das Objekt im Wert gesteigert werden, da nachhaltig die Miete erhöht und eine Verringerung des Leerstandes erreicht werden kann. Wichtiger Faktor hierfür ist nicht allein die Immobilie, sondern auch eine erfolgreiche Konzeption der Neuentwicklung des Objektes. Investitionsstandort Berlin Berlin ist Bundeshauptstadt und Regierungssitz Deutschlands und bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg. Mit ca Einwohnern (Stand 12/2015) die bevölkerungsreichste und flächengrößte Stadt Deutschlands sowie nach Einwohnern die zweitgrößte und nach Fläche die fünftgrößte Stadt der Europäischen Union. Die Arbeitslosenquote beträgt ca. 9,8 % (Stand 01/2017). Berlin ist ein bedeutendes Zentrum der Politik, Medien, Kultur und Wissenschaft in Europa. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Museen genießen internationale Anerkennung. Die Stadt ist Anziehungspunkt für Kunst- und Kulturschaffende aus aller Welt. Die Geschichte Berlins, die vielfältige Architektur sowie das Nachtleben sind über die Grenzen hinaus bekannt. Der Berliner Immobilienmarkt ist Studien zufolge auch in der gegenwärtigen Finanzkrise attraktiv. Mit einem Gesamtvolumen von ca. Euro 18,1 Mrd. im Jahr 2015 erreichte der Immobilienmarkt Berlin ein neues Rekordjahr (+35 % gegenüber dem Vorjahr). Die Anzahl der Kauffälle nahm wieder deutlich zu und stieg auf (+21 %). Die Gesamtfläche der veräußerten Grundstücke stieg auf ha (+11%), die Wohn-/Nutzfläche für Wohnungs- und Teileigentum stieg sogar um +27 % auf rd. 1,8 Mio. m²..(quelle: Immobilienmarktbericht 2015/ Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin)

39 Marktumfeld Immobilien Der durchschnittliche Immobilienkaufpreis liegt in Berlin derzeit bei Euro 3.774,23/m². Eigentumswohnungen mit einer Größe von 100 m 2 werden aktuell mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich Euro 4.602,85 kalkuliert, während Häuser mit einer Größe von 200 m 2 mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich Euro 2.637,49 kalkuliert werden. (Quelle: Immobilienpreisspiegel Berlin 01/2017, PWIB Wohnungs-Infobörse GmbH, Die Mieten sind von der Finanzkrise weniger betroffen. Nach dem RDM konnte insbesondere bei exklusiven Altbauten um die Jahrhundertwende ein Anstieg verzeichnet werden. Nennenswerte Mietsteigerungen der Nettokaltmiete im Bestand sind bereits aufgrund gestiegener Nebenkosten derzeit nicht zu erwarten. Abhängig ist die Entwicklung des Immobilienmarktes auch davon, ob die Menschen nach einer Zeit des Abwartens wieder vermehrt auf solide und wertstabile Anlagen setzen. Schließlich ist eine Immobilie in jeder Zeit ein wichtiger Baustein des Vermögensaufbaus gewesen und die Eigentumsquote von ca. 15 % in Berlin bietet noch einiges an Potential. Investitionsstandort Potsdam Mit Einwohnern (Stand: 12/2015) ist Potsdam die bevölkerungsreichste Stadt und Hauptstadt des Landes Brandenburg. Sie liegt unmittelbar südwestlich von Berlin und gehört zur europäischen Metropolregion Berlin/Brandenburg. Die Stadt ist vor allem bekannt für sein historisches Vermächtnis als ehemalige Residenzstadt Preußens mit den zahlreichen und einzigartigen Schloss- und Parkanlagen wurden die Kulturlandschaften von der UNESCO als größtes Ensemble der deutschen Welterbe Stätten in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit aufgenommen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich Potsdam zu einem Wissenschaftszentrum. Heute sind drei öffentliche Hochschulen und mehr als 30 Forschungsinstitute in der Stadt ansässig. Ca. 15 % der Einwohner sind Studenten. Das traditionsreiche ehemalige UFA-Filmstudio Babelsberg ist eines der führenden Zentren der Film- und Fernsehproduktion in Europa. Die Wirtschaft konnte sich seit der Wiedervereinigung vergleichsweise positiv entwickeln. Die Arbeitslosenquote ist mit ca. 6,8 % (Stand: 01/2017) niedriger als im Durchschnitt der neuen Bundesländer. Die positive Entwicklung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Vor allem war die Wirtschaft der DDR in Potsdam eher an Verwaltung, Dienstleistung und Entwicklung orientiert und weniger an Produktion. Damit wurde der abrupte Strukturwandel im Vergleich zu anderen industriell geprägten Städten nach der Wiedervereinigung wesentlich erleichtert. Der historische Standort als Forschungszentrum erleichtert die Anpassung an die Erfordernisse einer modernen Marktwirtschaft mit höheren Ausbildungsniveaus. Ca kleinere und mittelständische Unternehmen haben sich in der Stadt niedergelassen. Ferner haben sich forschungsnahe Unternehmen aufgrund der Vielzahl der Forschungsinstitute angesiedelt. Laut der Untersuchungen der Boston Consulting Group, A. T. Kearney und BioCom ist die Region Potsdam mit insgesamt 160 Unternehmen und direkt Beschäftigten einer der führenden Biotech-Standort in Deutschland. In Potsdam sind Wohnungen und Häuser landesweit weiterhin am teuersten. Die dynamischen Entwicklungen auf dem Potsdamer Immobilienmarkt, die seit 2011 zu verzeichnen sind, haben sich auch 2015 fortgesetzt. Die Baulandpreise erreichten in vielen Stadtgebieten neue Höchststände, ebenso die Umsatzzahlen. Weiterhin ist besonders stark der Teilmarkt des Wohnungseigentums gefragt. Hier war ein Geldumsatzplus von rund 70 % zu verzeichnen. Mit Euro 983,3 Mio. ist der Gesamtgeldumsatz gegenüber dem Jahr 2014 nochmals um 32 % gestiegen und damit der zweithöchste Umsatz seit (Quelle: Potsdamer Grundstücksmarktbericht Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Potsdam) Derzeit liegt der durchschnittliche Immobilienkaufpreis in Potsdam bei ca. Euro 3.426,64 pro m 2. Hinsichtlich des Erwerbs eines Hauses mit einer Größe von 200 m 2 ist aktuell ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich ca. Euro 2.305,04 zu kalkulieren, während für Eigentumswohnungen mit einer Größe von 100 m 2 Quadratmeterpreise durchschnittlich mit ca. Euro 4.277,18 zu rechnen ist bzw. für eine Eigentumswohnung mit einer Größe von 60 m 2 Quadratmeterpreise von ca. Euro 3.286,74 aufgerufen werden. (Quelle: Immobilienpreisspiegel Potsdam 01/2017, PWIB Wohnungs-Infobörse GmbH,

40 Marktumfeld Unternehmensbeteiligungen Investitionsstandort Leipzig Leipzig ist mit Einwohnern (Stand: 03/2016) nach Berlin die bevölkerungsreichste Stadt der östlichen Bundesländer. Neben Dresden ist Leipzig ein dynamisches wirtschaftliches, kulturelles und wissenschaftliches Zentrum im Freistaat Sachsen. In den letzten Jahren hat sich der bedeutende Messestandort zu einem Dienstleistungsstandort (Banken, Versicherungen, Medien) und einem Zentrum für die Automobilindustrie (Porsche, BMW und weitere Zulieferer) entwickelt. Aber auch Unternehmen der Kommunikationstechnologie sind vermehrt in Leipzig beheimatet. Die Logistikbranche ist eine der wachstumsstärksten der Region. So ging das europäische Luftdrehkreuz der Post- Frachttochter DHL 2008 in Betrieb. Aufgrund der stabilen Wirtschaftsentwicklung steigt die Einwohnerzahl stetig an. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,5 % (Stand: 01/2017). Die positive Entwicklung der Stadt zeigt sich auch in der Belebung des Wohnungsmarktes. Leipzig verfügt über einen beträchtlichen Bestand an Vorkriegsbebauung, die während der Gründerzeit, um die Jahrhundertwende sowie in der Weimarer Republik entstanden ist. Diese Altbauviertel wurden während der DDR-Zeit stark vernachlässigt und verfielen. Eine Umstellung der Wohnungsbaupolitik mit dem Grundsatz der Stadterneuerung im Bestand hat nun die großflächige Restaurierung der Gründerzeitquartiere zum Ziel. Die Bestandsobjekte, sei es zur Miete oder zum Kauf, treffen in den guten und sehr guten Lagen (insbesondere Waldstraßen- und Musikerviertel, Teile von Leutzsch, Gohlis-Süd und Schleußig) auf eine steigende Nachfrage. So werden die sanierten Bestandsobjekte in den gründerzeitlichen Vierteln gut angenommen. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Kauffälle mit um 14 % gegenüber dem Vorjahr an. Insgesamt Euro Mio. wurden auf dem Leipziger Immobilienmarkt umgesetzt. Dabei dominiert mit ca Kauffällen weiterhin der Verkauf von Eigentumswohnungen, insbesondere der Bereich der sanierten Altbauwohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis stieg auch 2015 noch einmal deutlich um rund 12 % auf Euro 3.088,-/m 2. Bei sanierten Eigentumswohnungen im Wiederverkauf reicht die Preisspanne von Euro 311,- bis 2.936,- pro m 2. Eigentumswohnungen in neu errichteten Wohnanlagen (inklusive Tiefgaragen- bzw. Stellplatzanteil) erzielten 2015 einen durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von Euro 3.184,-/m 2 und lagen damit auf Vorjahresniveau. (Quelle: Leipziger Grundstücksmarktbericht 2015 des Gutachterausschuss Leipzig) Derzeit liegt der durchschnittliche Immobilienkaufpreis bei ca. Euro 2.532,69/m 2. Hinsichtlich des Erwerbs eines Hauses mit einer Größe von 200 m 2 ist aktuell ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich ca. Euro 1.905,28 zu kalkulieren, während für Eigentumswohnungen mit einer Größe von 100 m 2 Quadratmeterpreise durchschnittlich mit ca. Euro 3.378,73 zu rechnen ist bzw. für eine Eigentumswohnung mit einer Größe von 30 m 2 Quadratmeterpreise von ca. Euro 2.591,43 aufgerufen werden. (Quelle: Immobilienpreisspiegel Leipzig 01/2017, PWIB Wohnungs-Infobörse GmbH, Hierbei handelt es sich jedoch nur um Durchschnittspreise die tatsächlichen Preise können je nach Lage erheblich schwanken. In Leipzig-Mitte werden in Spitzen auch über Euro 4.000,-/m 2 erzielt. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird sich die Region auch zukünftig weiterhin stabil entwickeln, so dass auch mit einer Steigerung des Bedarfes an Wohnraum gerechnet werden kann. Insbesondere in den begehrten Wohnlagen wird das Angebot die Nachfrage kaum decken können. Vor diesem Hintergrund lassen sich hohe Preise durchsetzen. Unternehmensbeteiligungen Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wesentlichen Finanzierungsinstrument von Innovations-, Wachstums- und Restrukturierungsprozessen entwickelt. Zwar werden Forschungs- Entwicklungsaktivitäten und Innovationen noch maßgeblich von Großunternehmen und vom Staat finanziert. Bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen oder neuen Verfahren in kommerziell verwertbare Produkte und Technologien stehen jedoch traditionelle Finanzierungsinstrumente auf Grund der damit verbundenen hohen Risiken, meist nicht mehr zur Verfügung. Daher ist an die Stelle der traditionellen Finanzierung zunehmend die Bereitstellung von Beteiligungskapital durch Private Equity- Gesellschaften getreten. Ohne die Unterstützung durch Private Equity wäre eine Entwicklung von Computern und Mobiltelefonie, Software, Internet oder Biotechnologie in ihrer heutigen Form nicht möglich gewesen

41 Marktumfeld Unternehmensbeteiligungen Aber auch etablierte Unternehmen des Mittelstandes stehen auf Grund des immer härteren und globaleren Wettbewerbes vor der Herausforderung, die eigene Markstellung und den Unternehmenserfolg durch weiteres Wachstum zu sichern. Dabei reichen die traditionellen Instrumente der Fremdfinanzierung zur Deckung des benötigten Kapitalbedarfs bei weitem nicht aus, und müssen durch zusätzliches Eigenkapital ergänzt werden. Hier kann Private Equity die Finanzierungslücke schließen und den Unternehmen die Expansion ermöglichen

42 Geschäftstätigkeit der IQ fairprofit AG Geschäftstätigkeit Geschäftstätigkeit der IQ fairprofit AG Geschäftstätigkeit Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie ggf. die Errichtung von Immobilien. Im Rahmen dessen sollen vorrangig Immobilien aus Insolvenzen, Versteigerungen, Erbschaftsauseinandersetzungen und Bankverwertungen erworben werden. Derartige Objekte können regelmäßig weit unter Wert erworben werden und mit entsprechenden Aufschlägen lukrativ weiterveräußert werden. Ein Teil der Immobilien wird gewinnbringend unverzüglich weiterveräußert. Hochwertige Immobilien, die bereits auf längere Zeit vollständig vermietet sind bzw. deren zügige Anschlussvermietung nach Einschätzungen des Vorstandes ohne längeren Leerstand möglich sind, können auch im Eigenbestand der IQ fairprofit AG verbleiben, um beteiligten Anlegern eine optimale Rendite zu gewährleisten. Ferner ist sie auch im Bereich der Immobilienvermittlung tätig. Daneben beteiligt sich die Emittentin an kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Bereich zukunftsweisender Technologien. Ferner vergibt die Emittentin Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen. Untergeordnet nimmt die Emittentin zum Zwecke der Liquiditätssteuerung Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form vor. Realisierte Immobilien Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sieben Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis (inklusive Renovierungs- und Nebenlosten) von Euro ,02 mit einer Jahres-Nettokaltmiete von insgesamt Euro ,80 erworben. Die erworbenen Objekte weisen zusammen eine Mietrendite von 8,56 % auf. Bei den nachfolgenden Objekten handelt es sich nicht um Anlageobjekte der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit Eigentumswohnung Seefeld, Ahornstraße 7 Mit notariellem Vertrag vom 18. September 2015 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Werneuchen, Ortsteil Seefeld, Ahornstraße 7 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Seefeld des Amtsgerichts Bernau Blatt 721 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Ein- Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss mit einer Größe von 47,88 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz. Der Kaufpreis ist vollständig von der Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Eigentumswohnung ist seit dem 01. September 2014 vermietet. Die Nettokaltmiete beträgt derzeit monatlich Euro 341,-. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 errichtet. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. In Abt. II des Grundbuches sind Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte) eingetragen. Eigentumswohnung Seefeld, Ahornstraße 5 Mit notariellem Vertrag vom 18. September 2015 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Werneuchen, Ortsteil Seefeld, Ahornstraße 5 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Seefeld des Amtsgerichts Bernau Blatt 691 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit einer Größe von 60,62 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz. Der Kaufpreis ist vollständig von der Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Eigentumswohnung ist seit dem 16. November 2012 vermietet. Die Nettokaltmiete beträgt derzeit monatlich Euro 399,-. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 errichtet. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. In Abt. II des Grundbuches sind Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte) eingetragen

43 Geschäftstätigkeit der IQ fairprofit AG Realisierte Immobilien Eigentumswohnung Seefeld, Eichenstr. 4 Mit notariellem Vertrag vom 09. September 2016 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Werneuchen, Ortsteil Seefeld, Eichenstr. 4 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Seefeld des Amtsgerichts Bernau Blatt 518 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss mit einer Größe von 77,87 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz. Der Kaufpreis ist vollständig von der Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Eigentumswohnung ist vermietet. Die Nettokaltmiete beträgt derzeit monatlich Euro 525,00. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 errichtet. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. Dingliche Belastungen bestehen nicht. Eigentumswohnung Rüdersdorf bei Berlin Mit notariellem Vertrag vom 12. August 2016 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Rüdersdorf bei Berlin, Neue Vogelsdorfer Str. 7 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Rüdersdorf bei Berlin des Amtsgerichts Strausberg Blatt 4207 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von 45,56 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum. Der Kaufpreis ist vollständig durch die Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten bzgl. Bad und Küche wird die Wohnung wieder vermietet. Die Nettokaltmiete wird dann monatlich Euro 368,92 betragen. Das Gebäude wurde im Jahr 1984 errichtet. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. Dingliche Belastungen bestehen nicht. Eigentumswohnung Markkleeberg Mit notariellem Vertrag vom 05. April 2016 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Markkleeberg/Leipzig, Hauptstraße 338 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Markkleeberg des Amtsgerichts Borna Blatt 378 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Zwei- Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss mit einer Größe von 58,81 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum. Der Kaufpreis ist vollständig durch die Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Nettokaltmiete beträgt monatlich Euro 481,08. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. Dingliche Belastungen bestehen nicht. Eigentumswohnung Markranstädt Mit notariellem Vertrag vom 09. Mai 2016 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Seebenisch/Markranstädt, Ernst-Thälmann-Str. 7 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Kulkwitz des Amtsgerichts Borna Blatt 769 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss mit einer Größe von 50,00 m 2 sowie dazugehörigem Kellerraum sowie Stellplatz. Der Kaufpreis ist vollständig durch die Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Eigentumswohnung ist seit dem 04. April 2013 vermietet. Die Nettokaltmiete beträgt derzeit monatlich Euro 294,00. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. Dingliche Belastungen bestehen nicht. Eigentumswohnung Rostock, Ilja-Ehrenburg-Str. 5 Mit notariellem Vertrag vom 01. Februar 2017 hat die Emittentin eine Eigentumswohnung in Rostock, Ilja-Ehrenburg-Str. 5 erworben. Die Immobilie ist im Grundbuch von Rostock des Amtsgerichts Rostock Blatt 4905 eingetragen. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um eine Ein-Zimmer- Wohnung im zweiten Obergeschoss mit einer Größe von 51,52 m 2. Der Kaufpreis ist vollständig von der Emittentin gezahlt worden. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten wird die Wohnung wieder vermietet. Die Nettokaltmiete wird dann monatlich Euro 426,40 betragen. Das Gebäude wurde im Jahr 1992 errichtet. Der Zustand des Gebäudes entspricht dem Alter. In Abt. II des Grundbuches ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht zur Abwasserbeseitigung) eingetragen

44 Geschäftstätigkeit der IQ fairprofit AG Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015, auf das sich der letzte offen gelegte Jahresabschluss bezieht Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015, auf das sich der letzte offen gelegte Jahresabschluss bezieht Seit dem Stichtag des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 waren bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung des vorliegenden Verkaufsprospektes Nachrangdarlehen Fair Profit 2015 mit einem Volumen von Euro ,- platziert worden, wovon ca. Euro ,22 eingezahlt sind (Ausführung zu diesen Nachrangdarlehen sind dem Abschnitt Kapitalausstattung im Kapitel Rechtliche Grundlagen - Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Seite 54 und Seite 55 zu entnehmen). Die Zeichnungsfrist endete am 22. Dezember Im Geschäftsjahr 2016 hat die Emittentin zwei Eigentumswohnungen zu einem Gesamtverkaufspreis von Euro ,- gewinnbringend veräußern können. Gleichzeitig erwarb sie vier neue Eigentumswohnungen. Aufgrund dessen hat Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sieben Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis (inklusive Renovierungs- und Nebenlosten) von Euro ,02 mit einer Jahres-Nettokaltmiete von insgesamt Euro ,80 erworben. Die Tätigkeit der der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Aussichten für das Geschäftsjahr 2017 der Emittentin Ab dem Geschäftsjahr 2017 sollen die Nettoeinnahmen aus der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 neben den liquiden Mitteln aus den Nachrangdarlehen Fair Profit 1 sowie Fair Profit 2015 für entsprechende Investitionen genutzt werden. Nach den Planungen soll die Vermögensanlage Fair Profit 2016 im Geschäftsjahr 2017 vollständig platziert werden. Aufgrund der Möglichkeit der Ratenzahlung werden der Emittentin jedoch nur sukzessive liquide Mittel aus der Platzierung der Vermögensanlage Fair Profit 2015 sowie der Vermögensanlage Fair Profit 2016 zu fließen. Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in den Erwerb von Immobilien, die Beteiligung an Unternehmen sowie die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder konkrete unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder des Vorstandes bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Die entsprechenden Investitionsgrundsätze können dem Kapitel Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageobjekte Seite 47 bis Seite 49 entnommen werden. Im Rahmen der Realisierung von Anlageobjekten kann jedes Mitglied des Vorstands bis zu einem Investitionsvolumen von Euro ,- eine Investitionsentscheidung alleine treffen. Darüber hinausgehende Investitionen werden durch die Mitglieder des Vorstands gemeinsam entschieden. Aus ihren Investitionen erzielt die Emittentin Umsatzerlöse aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, aus den Finanzanlagen sowie die Einnahmen der Emittentin aus dem Agio, welches die Anleger bei Erwerb der Vermögensanlage zu leisten haben, welche sich im laufenden Geschäftsjahr 2017 auf Euro ,- belaufen werden (PROGNOSE). Daneben erzielt die Emittentin Zinseinnahmen aus der Vergabe von Finanzierungen, welche sich im Geschäftsjahr 2017 auf Euro ,- belaufen werden (PROGNOSE). Die geplanten Erträge der Emittentin müssen die Tragung der Verwaltungskosten der Emittentin sowie die Zinszahlungen an den Anleger über die Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 decken. Für das Geschäftsjahr 2017 fallen nach Planungen der Emittentin Zinszahlungen in Höhe von Euro ca ,- auf die bereits begebenen Nachrangdarlehen Fair Profit 1 und Fair Profit 2015 sowie dem mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen Fair Profit 2016 an

45 Geschäftstätigkeit der IQ fairprofit AG Wichtige Verträge Wichtige Verträge Vertriebsvertrag Die Emittentin hat am 13. September 2013 mit der Uniq Finanzservice AG mit Sitz in Berlin (Geschäftsanschrift: Torellstr. 1, D Berlin) einen Vertriebsvertrag abgeschlossen. Danach wird die Uniq Finanzservice AG mit dem Alleinvertrieb des angebotenen Nachrangdarlehens beauftragt. Dabei kann sie sich weiteren Vertriebspartner bedienen. Für die Vermittlung erhält die Uniq Finanzservice AG von der Emittentin eine Provision in der im Kapitel Wichtige Hinweise für den Anleger - Provisionen genannten Höhe (vgl. Seite 12). Die Laufzeit des Vertrags ist unbestimmt und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Investitionsvertrag Die Emittentin hat als Darlehensgeberin mit Vertrag vom 13. September 2013 der Uniq Finanzservice AG (Darlehensnehmerin) ein nachrangiges Darlehen gewährt. Der Anlagebetrag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von bis zu Euro ,-, der in Raten abgerufen werden kann. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung valutiert es mit einem Betrag in Höhe von Euro ,-. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 und weist einen Zinssatz von 12 % p.a. aus

46 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageziele, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageziele, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlage Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sollen für den Erwerb von Immobilien; die Beteiligung an Unternehmen; die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen sowie zur Liquiditätssteuerung in den Erwerb von Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form genutzt werden. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte noch nicht fest. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder des Vorstands bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Eine Darstellung der Investitionsgrundsätze erfolgt im Abschnitt Anlageobjekte Seite 47 bis Seite 49. Für die Realisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik sind die Nettoeinnahmen aus dieser Emission auf Ebene der Emittentin allein ausreichend. Auf der Ebene der Gesellschaften, an welche die Emittentin eine Finanzierung vergeben oder sich beteiligen wird, kann Fremdkapital zur Realisierung von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehenden Investitionen aufgenommen werden, so dass die Nettoeinnahmen auf der Ebene dieser Gesellschaften alleine nicht ausreichen. Da es sich auf Ebene dieser Gesellschaften um einen Blind-Pool handelt, kann zur Höhe des Fremdkapitals noch keine Aussage getroffen werden. Änderungen der Anlagestrategie oder Anlagepolitik und der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften sind nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern, wozu eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter notwendig ist. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik. Anlageziel der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ist es, durch eine renditeorientierte Verwertung von Immobilien und Grundstücken entweder langfristige Erträge aus der Vermietung von Immobilien oder Erträge aus der Veräußerung von Immobilien zu erzielen. Weiteres Anlageziel der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ist es, aufgrund des Haltens von Beteiligungen an Unternehmen langfristige mittelbare Erträge aus Ergebnisbeteiligungen zu generieren. Ferner ist Anlageziel der Vermögensanlage Fair Profit 2016 durch die Vergabe von Finanzierungen an Unternehmen (Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen) langfristige Einnahmen aus der Verzinsung zu erzielen. Bzgl. der geplanten Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form ist ebenfalls Anlageziel, dass die Emittentin aus diesen Investitionen Erträge erzielt. Die Anlagepolitik der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sieht den Erwerb von Immobilien vorrangig aus Insolvenzen, Versteigerungen, Erbschaftsauseinandersetzungen und Bankverwertungen vor. Die Immobilien, die bereits auf längere Zeit vollständig vermietet sind bzw. deren zügige Anschlussvermietung nach Einschätzungen des Vorstandes ohne längeren Leerstand möglich sind, werden im Bestand der Emittentin verbleiben. Ein Teil der noch zu erwerbenden Immobilen wird nach den Planungen der Emittentin mit entsprechenden Aufschlägen lukrativ veräußert. Die Objekte sollen eine Mietrendite von mindestens 7,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Ferner sieht die Anlagepolitik der Vermögensanlage Fair Profit 2016 die Beteiligung an zuvor auf Rentabilität geprüften kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere im Bereich zukunftsweisender Technologien, vor. Vor jeder Investitionsentscheidung werden die Unternehmen analysiert, indem die wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (Finanzkraft und Kapitalisierung), das Geschäftsmodell, die Plausibilität der Unternehmenskonzepte geprüft werden sowie eine Standort- und Marktanalyse und Analyse der Wettbewerbssituation durchgeführt wird. Nach den Planungen auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindestens 12,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Darüber hinaus plant die Emittentin die Vergabe von Finanzierungen (Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen) an andere noch nicht feststehenden Unternehmen. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Finanzierungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen, die

47 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageobjekte Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Finanzierungsverträgen erfolgen können. Während der Laufzeit der Finanzierungsverträge ist auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin geplant, dass die Emittentin Zinsen in Höhe von maximal 12 % p. a. (PROGNOSE) bezogen auf den jeweils eingezahlten Finanzierungsbetrag erhält. Ferner sieht die Anlagepolitik der Vermögensanlage Fair Profit 2016 vor, dass nach eigenem Ermessen des Vorstands und je nach Marktsituation und Marktpreisen eine Auswahl unter den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form getroffen wird. Im Rahmen der Anlagepolitik der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sind die im nachfolgenden Abschnitt Anlageobjekte Seite 47 bis Seite 49 dargestellten Investitionsgrundsätze einzuhalten. Die Anlagestrategie der Vermögensanlage Fair Profit 2016 besteht darin, durch Einhaltung der Anlagepolitik und der Investitionskriterien bezüglich der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Anlageobjekten ein Portfolio an Immobilien, Beteiligungen, Finanzierungsverträgen, Wertpapieren, Edelmetallen sowie Rohstoffen in physischer Form aufzubauen, das geeignet ist, die Anlageziele zu fördern. Anlageobjekte Aufgrund der Anlageziele und der Anlagepolitik der Vermögensanlage Fair Profit 2016 handelt es sich bei den zukünftig zu erwerbenden Immobilien, den Beteiligungsverträgen bzw. Finanzierungsverträgen mit anderen Gesellschaften sowie den Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe um unmittelbare Anlageobjekte. Die Investitionen der Gesellschaften, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten bzw. bei denen sich die Emittentin beteiligt, stellen jeweils mittelbare Anlageobjekte dar. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder konkrete unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parameter, die die Mitglieder des Vorstandes bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben. Im Rahmen der Realisierung von Anlageobjekten kann jedes Mitglied des Vorstands bis zu einem Investitionsvolumen von Euro ,- eine Investitionsentscheidung alleine treffen. Darüber hinausgehende Investitionen werden durch die Mitglieder des Vorstands gemeinsam entschieden. Investitionskriterien bzgl. Immobilien Nur solche Objekte kommen für den Erwerb in Betracht, die vom Vorstand ggf. in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern aus Vertrieb, Planung und Vermietung gewissenhaft analysiert und geprüft worden sind. Standort Einen wichtigen Eckpfeiler der Investitionsstrategie der Emittentin bildet der Standort der Immobilien. Favorisiert werden derzeit Berlin und Umland, Potsdam und Leipzig. Strukturstarke Standorte, mit niedriger Arbeitslosenquote und jährlichem Bevölkerungszuwachs. Wenn sich in anderen Regionen Geschäftsangelegenheiten ergeben, oder das Potenzial in den favorisierten Regionen nicht ausreicht, können diese ebenfalls genutzt werden. Dabei legt der Vorstand sein Hauptaugenmerk auf eine vollständig ausgebaute Infrastruktur Einkaufsmöglichkeiten, Anschluss zum Personennahverkehr, Schulen, Kindergärten, ärztliche Versorgung sowie Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten. Kauf unterbewerteter Immobilien Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in sogenannte Vorzugsimmobilien, die aus Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Bankverwertungen, Konzernbeständen, Erbschaftsauseinandersetzungen etc. weit unter Wert erworben werden können. Die Objekte sollen eine Mietrendite von mindestens 7,5 % (PROGNOSE) aufweisen

48 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageobjekte Objektart Die Emittentin plant vorrangige Investitionen in Bestandsimmobilien. Reine Wohnimmobilien sollen dabei einen Schwerpunkt des Immobilienportfolios bilden, jedoch sind rein gewerblich genutzte Immobilien und gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser ebenfalls zulässig. Bei den Wohnimmobilien kann es sich um Wohnungen, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser handeln. Im Hinblick auf die gewerblich genutzten Immobilien soll es sich lediglich um eine Nutzung durch den Einzelhandel sowie durch das Dienstleistungsgewerbe handeln. Nach den Planungen der Gesellschaft können auch bei sich bietender Gelegenheit Investitionen in den Ausbau oder den Neubau von Immobilien erfolgen. Die Gesellschaft wird jedoch kein industriell genutztes Objekt in ihr Portfolio aufnehmen. Der Erwerb von unbebauten Grundstücken ist ebenso vorgesehen. Grundsätzlich wird der Schwerpunkt der Investitionen auf solche Immobilien gelegt, die in kurzer Zeit abgesetzt werden können. Diversifikation Die Anlagestrategie der Vermögensanlage Fair Profit 2016 beruht darüber hinaus auf den Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Immobilienportfolio soll aus mehreren Objekten an verschiedenen Standorten bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage aus der Vereinnahmung von Mieten bzw. Veräußerungserlösen geschaffen werden. Investitionskriterien bzgl. Unternehmensbeteiligungen Die Emittentin wird eine Auswahl unter den sich ihr anbietenden bzw. angebotenen Unternehmen treffen, an denen sie sich beteiligen will. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen werden die Mitglieder des Vorstands insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Liquidität der Investitionen und der sonstigen Mittelverwendung beachten. Vor jeder Investitionsentscheidung werden die Unternehmen analysiert, indem die wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (Finanzkraft und Kapitalisierung), das Geschäftsmodell, die Plausibilität der Unternehmenskonzepte geprüft werden sowie eine Standort- und Marktanalyse und Analyse der Wettbewerbssituation durchgeführt wird. Dabei wird sich der Vorstand der Emittentin der Unterstützung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberater und Finanzberatern bedienen. Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen vorzunehmen. Nach dem Konzept der Emittentin werden nicht nur Beteiligungen an gewerblichen, sondern auch an vermögensverwaltenden Unternehmen erfolgen. Fokussiert werden kleine und mittelständische Unternehmen mit Ausrichtung auf zukunftsweisende Technologien. Dabei stellt die Emittentin nicht auf eine bestimmte Rechtsform oder Unternehmensgröße der Beteiligungsunternehmen (Zielunternehmen) ab. Ziel der Emittentin ist es, ihr Kapital den Unternehmen für Investitionen in deren operatives Geschäft zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug an deren wirtschaftlichem Erfolg sowie dem Unternehmenswachstum der Zielunternehmen durch laufende Erträge teilzunehmen. Nach den Planungen auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindestens 12,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Eine konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungen ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Insbesondere hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, ob eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Form des Erwerbs von GmbH- Anteile/Aktien/Kommanditanteile erfolgen soll. Der jeweilige Beteiligungsvertrag wird zum entsprechenden Zeitpunkt individuell ausgestaltet. Wesentliche Hauptmerkmale einer Beteiligung als Gesellschafter/Aktionär sind Informations- und Kontrollrecht, Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, Recht auf Ergebnisbeteiligung, Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden sowie Recht zur Übertragung der Anteile bzw. Aktien. Wesentliche Hauptmerkmale einer Kommanditbeteiligung sind Informations- und Kontrollrecht, Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, Recht auf Ergebnisbeteiligung, Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden sowie Recht zur Übertragung der Kommanditanteile

49 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Realisierungsgrad Investitionskriterien bzgl. der Vergabe von Finanzierungen Eine konkrete Ausgestaltung zukünftiger Finanzierungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Nach den Planungen soll jeweils eine Vergabe von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an andere Unternehmen erfolgen. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Finanzierungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Finanzierungsverträgen erfolgen können. Während der Laufzeit der Finanzierungsverträge ist auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin geplant, dass die Emittentin Zinsen in Höhe von maximal 12 % p. a. (PROGNOSE) bezogen auf den jeweils eingezahlten Finanzierungsbetrag erhält. Bei Abschluss des jeweiligen Finanzierungsvertrages mit anderen Unternehmen in Form der Vergabe von Nachrangdarlehen oder einer Genussrechts-Beteiligung sind wesentliche Hauptmerkmale, dass die Emittentin verpflichtet ist, der jeweiligen Gesellschaft einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und die jeweilige Gesellschaft, der Emittentin den vorher vereinbarten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Der weitere Inhalt von Darlehen oder Genussrechts-Beteiligungen, insbesondere die Rangstellung der Rückzahlungsansprüche, ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsverhältnis der Emittentin zu der jeweiligen Gesellschaft ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, in dem Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, Gewinnbeteiligungen, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Wesentliche Hauptmerkmale einer Beteiligung als stiller Gesellschafter sind Gewinnbeteiligung, Kündigung der Beteiligung, Rückzahlungsanspruch der Einlage, Recht auf Übertragung der Beteiligung sowie Informations- und Kontrollrechte. Investitionskriterien bzgl. Erwerb von Wertpapieren, Edelmetallen oder Rohstoffen Die Mitglieder des Vorstands werden nach eigenem Ermessen und je nach Marktsituation und Marktpreisen eine Auswahl unter den sich ihr angebotenen Investitionsmöglichkeiten in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form treffen. Weitere Investitionskriterien bestehen seitens der Emittentin nicht. Realisierungsgrad Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung konkrete Anlageobjekte nicht feststehen, können keine Aussagen zu Immobilien, Verträgen, Beschreibungen zu Immobilien, Finanzierungsverträgen, Beteiligungsverträgen, Wertpapiere, Edelmetalle oder Rohstoffe und mittelbaren Anlageobjekten, Art der Investitionen etc. getroffen werden. Bei den Investitionen in Immobilien beabsichtigt die Emittentin, Investitionen in sogenannte Vorzugsimmobilien, die aus Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Bankverwertungen, Konzernbeständen, Erbschaftsauseinandersetzungen etc. weit unter Wert erworben werden können. Die Objekte sollen eine Mietrendite von mindestens 7,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Eine konkrete Ausgestaltung zukünftiger Finanzierungsverträge ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vorhanden. Nach den Planungen soll jeweils eine Vergabe von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen erfolgen. Im Rahmen der Ausgestaltung des jeweiligen Finanzierungsvertrages wird die Emittentin die Konditionen der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 insoweit beachten, dass die Höhe der Zinsen, die Laufzeit sowie Kündigungsrechte so ausgestaltet werden, dass Zinszahlungen und Rückzahlung der Vermögensanlage Fair Profit 2016 an den Anleger nicht gefährdet sind und aus den Einnahmen aus den Finanzierungsverträgen erfolgen können. Während der Laufzeit der Finanzierungsverträge ist auf Basis der bisherigen Geschäftstätigkeit der Emittentin geplant, dass die Emittentin Zinsen in Höhe von maximal 12 % p. a. (PROG- NOSE) bezogen auf den jeweils eingezahlten Finanzierungsbetrag erhält. Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen vorzunehmen. Nach dem Konzept der Emittentin werden nicht nur Beteiligungen an gewerblichen, sondern auch an vermögensverwaltenden Unternehmen erfolgen. Nach den Planungen auf Basis der bisherigen Ge

50 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) schäftstätigkeit der Emittentin sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindestens 12,5 % (PROGNOSE) aufweisen. Die Gesellschaften, in die die Emittentin zukünftige Investitionen vornehmen wird, stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren auch noch keine Vorverträge. Die Emittentin prüft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mögliche Anlageobjekte gemäß ihren Investitionsgrundsätzen hinsichtlich der Aufnahme ins Portfolio. Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) Auf der Ebene des Emittenten besteht die Mittelverwendung in dem Erwerb von Immobilien, der Beteiligung an anderen Gesellschaften, der Ausreichung von Finanzierungen an andere Gesellschaften, dem Erwerb von Wertpapieren, Edelmetallen und Rohstoffen (unmittelbare Anlageobjekte). Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Ebenso steht Seitens der Emittentin nicht fest, in welche Höhe in einzelne Anlageobjekte investiert werden soll. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Auf der Ebene der Gesellschaften, an denen sich die Emittentin beteiligt bzw. die eine Finanzierung durch die Emittentin erhalten, steht die Mittelverwendung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ebenfalls nicht fest. Auch auf dieser Ebene handelt es sich um einen Blind-Pool. Der Blind-Pool-Charakter macht eine abschließende Betrachtung der Mittelverwendung auf Ebene dieser Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unmöglich. Da es sich um einen Blind-Pool handelt können auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften keine Aussagen zu den voraussichtlichen Gesamtkosten getroffen werden. Da es sich um einen Blind-Pool handelt können auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften auch keine Aussagen zu der geplanten Finanzierung, Fremdkapitalquote sowie zu etwaigen Hebeleffekten getroffen werden. Aufgrund dessen folgt nur eine Darstellung des Finanzierungs- und Investitionsplans auf Ebene der Emittentin. Finanzierungs- und Investitionsplan der Emittentin (PROGNOSE) Die nachfolgende Übersicht stellt in Bezug auf die geplanten Investitionen die Herkunft der einzusetzenden Mittel sowie deren Einsatz in Verbindung mit den Emissionskosten dar. Bei der Darstellung des Finanzierungs- und Investitionsplans handelt es sich um eine Prognose, die für den Investitionszeitraum aufgestellt wurden. Die Planung beruht im Wesentlichen auf dem plangemäßen Zufluss des Kapitals aus der Vermögensanlage Fair Profit Finanzierungsplan (PROGNOSE) in % der absolut in Euro Gesamtfinanzierung 1. Kapital aus Nachrangdarlehen (Fremdkapital) ,59% 2. Agio ,41% Gesamtfinanzierung % Investitionsplan (PROGNOSE) in % des absolut in Euro Gesamtaufwandes 3. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten ,27% 4. Emissionskosten ,73% Gesamtaufwand %

51 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) Erläuterung des Finanzierungs- und Investitionsplans Finanzierungsplan 1. Kapital aus Nachrangdarlehen (Fremdkapital) In dieser Position wird das Kapital ausgewiesen, das der Emittentin prognosegemäß aus der Emission des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 zufließt. Es handelt sich um Fremdkapital. Der Gesamtbetrag des Nachrangdarlehens beträgt Euro ,-. Der jeweilige Anlagebetrag wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Der Mindestanlagebetrag bei Einmalzahlung beträgt Euro 1.000,-. Bei Ratenzahlung beträgt der Mindestanlagebetrag Euro 1.389,- (mindestens Euro 23,15 monatlich bei einer Ratenzahldauer von mindestens 60 Monaten). Die Höhe und Anzahl der monatlichen Raten wird auf dem Zeichnungsschein gewählt. Neben dem Erwerbspreis haben die Anleger ein Agio in Höhe von 8 % des Anlagebetrags zu leisten. Bei Ratenzahlung kann der Anleger eine Eröffnungszahlung leisten. Die konkrete Höhe wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Der Anleger hat während der Laufzeit des Nachrangdarlehens gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit Der Zins beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags für die ersten fünf Jahre der Laufzeit und erhöht sich ab dem sechsten Jahr der Laufzeit jährlich um 0,15 % p. a. Der Zinssatz beträgt jedoch maximal 7 % p. a. des valutierten Anlagebetrages. Die Zinsen werden endfällig durch die Emittentin gezahlt, d. h. am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet mit Ende der Laufzeit bzw. Wirksamkeit der Kündigung. Die Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet durch Kündigung. Eine erstmalige ordentliche Kündigung ist zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zulässig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage Fair Profit 2016 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf eines weiteren Jahres ordentlich gekündigt werden. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Daneben besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Vermögensanlage Fair Profit 2016 erfolgt grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung. Neben dem Nachrangdarlehen Fair Profit 2016 wird die Emittentin kein weiteres Fremdkapital über Bankdarlehen für Investitionen nutzen. Eine End- bzw. Zwischenfinanzierung über Fremdkapital liegt nicht vor. Eine zukünftige End- bzw. Zwischenfinanzierung über Fremdkapital ist nicht geplant und auch nicht verbindlich zugesagt. Die Prognosen sehen insgesamt die Aufnahme von Fremdkapital in Form des angebotenen Nachrangdarlehens in Höhe von voraussichtlich Euro 4 Mio. vor, was einer angestrebten Fremdkapitalquote von 100 % entspricht. Durch die Aufnahme von Fremdkapital zur Realisierung einer Investition kann ein sogenannter (positiver) Hebeleffekt entstehen. Dieser tritt ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen geringer ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Ein Hebeleffekt bewirkt höhere Rückflüsse in Prozent bezogen auf das Eigenkapital, als diese ohne den Einsatz von Fremdkapital zu erzielen wären. Ein negativer Hebeleffekt tritt dann ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen höher ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Der Einsatz von Eigenkapital ist nicht geplant. 2. Agio Auf das Nachrangdarlehen Fair Profit 2016 haben die Anleger ein Agio in Höhe von 8 % des Anlagebetrags zu leisten, das der Deckung der Emissionskosten dient. Investitionsplan 3. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte Es wurde unter dieser Position der Betrag ausgewiesen, der in Anlageobjekte investiert werden soll. Dabei erfolgte der Ausweis inklusive etwaig anfallender Nebenkosten wie z. B. Notar- und Grundbuchgebühren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht seitens der Emittentin nicht fest, in welche Höhe in einzelne Anlageobjekte investiert werden soll

52 Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Finanzierungs- und Investitionsplan (PROGNOSE) 4. Emissionskosten Für die Platzierung des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 fällt eine Vergütung an, die in dieser Position ausgewiesen wurde

53 Rechtliche Grundlagen Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Rechtliche Grundlagen Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Unternehmensangaben Firma, Sitz, Geschäftsanschrift Die Firma des emittierenden Unternehmens lautet IQ fairprofit AG. Sitz der Gesellschaft ist Berlin (Geschäftsanschrift: Torellstr. 1, D Berlin). Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer Die IQ fairprofit AG wurde am 04. Dezember 2000 unter der Firma Unit Finanzservice Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung mit Vertragsschluss errichtet. Sie ist mit Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nr. HRB am 07. März gegründet worden. Die Hauptversammlung vom 18. Mai 2009 hat die Umfirmierung in Unit Immobilienservice AG beschlossen. Die Eintragung der Änderung der Firmierung in das Handelsregister erfolgte am 22. Juni Die Hauptversammlung vom 30. September 2013 hat die Umfirmierung in IQ fairprofit AG beschlossen. Die Eintragung der Änderung der Firmierung in das Handelsregister erfolgte am 22. Oktober Die Rechtsform der Emittentin ist die Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Emittentin unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist Herr Ralf Näcke. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat Aktien in Höhe von Euro (Gesamtbetrag), eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils Euro 50,-, insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist unter der Geschäftsanschrift Torellstr. 1, D Berlin geschäftsansässig. Unternehmensgegenstand der Emittentin Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Verträgen über Kapitalanlagen, wobei sich diese Vermittlungstätigkeit ausschließlich auf Verträge zur Anschaffung und/oder Veräußerung von Vermögensanlagen im Sinne und Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes und/oder Anteile an Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes und/oder ausschließlich von Krediten und/oder Darlehen bezieht. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien oder Teilen davon und/oder von Finanzanlagen, insbesondere von Beteiligungen an in- und/oder ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher Art oder verwandter Art gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweisen solchen Unternehmen überlassen. Geschäftsjahr, Bekanntmachungen Das Geschäftsjahr der IQ fairprofit AG ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der Emittentin, die die Aktionäre betreffen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht

54 Rechtliche Grundlagen Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Kapitalausstattung Grundkapital Die Höhe des gezeichneten Grundkapitals beträgt Euro ,- und ist eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils Euro 50,-. Davon hat der Aktionär, Herr Ralf Näcke, Aktien in Höhe von Euro ,- übernommen. Das Grundkapital wurde in voller Höhe zur freien Verfügung des Vorstands eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Bisher ausgegebene Wertpapiere/Vermögensanlagen Nachrangdarlehen Fair Profit 1 Die Emittentin hat von August 2012 bis zum 31. Dezember 2015 Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 1 in Typen A und B ausgegeben. Die gewährten Nachrangdarlehen Fair Profit 1 stellten zum Zeitpunkt ihrer Gewährung keine Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes dar. Erst mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 werden Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes erfasst. Die Typen A und B der Nachrangdarlehen unterscheiden sich in der Einzahlvariante, der Höhe des Erwerbspreises, des Agios, der Zinsen und Laufzeit. Die Nachrangdarlehen Typ A kann der Anleger durch Einmalzahlung eines Erwerbspreises von mindestens Euro 1.000,- zzgl. Agio vergeben. Die Höhe des Agios ist von der auf dem Zeichnungsschein gewählten Mindestlaufzeit abhängig und beträgt 5 % des gezeichneten Anlagebetrags bei gewählter Mindestlaufzeit von fünf Jahren; 7 % des gezeichneten Anlagebetrags bei gewählter Mindestlaufzeit von zehn Jahren bzw. 8 % des gezeichneten Anlagebetrags bei gewählter Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren. Bei den Nachrangdarlehen Typ B beträgt der Erwerbspreis mindestens Euro 25,- monatlich bei einer Rateneinzahldauer von mindestens 60 Monaten (Euro 1.500,-) inkl. Agio. Das Agio beträgt bei Typ B 8 % des gezeichneten Anlagebetrags. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen ist unbestimmt und endet durch Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags auf dem Konto der Emittentin). Die Mindestlaufzeit beträgt bei Typ A wahlweise fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Bei Typ B beträgt die Mindestlaufzeit fünf bis 25 Jahre. Der Anleger trifft die Wahl jeweils auf dem Zeichnungsschein. Zinsen werden ab dem Gewährungszeitpunkt berechnet. Der erste Zinslauf endet ein Jahr nach dem Gewährungszeitpunkt. Die Höhe der Zinsen richtet sich bei Typ A nach der gewählten Mindestlaufzeit und beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von fünf Jahren; 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von zehn Jahren bzw. 7 % p. a. des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren. Die Höhe der Zinsen bei Typ B richtet sich nach der tatsächlichen Laufzeit des Darlehens und beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags in den ersten fünf Beteiligungsjahren; 5,5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des sechsten und bis zum Ende des zehnten Beteiligungsjahres; 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des elften und bis zum Ende des 15. Beteiligungsjahres; 6,5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des 16. und bis zum Ende des 20. Beteiligungsjahres bzw. 7 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des 21. Beteiligungsjahres. Zum Ende der vom Anleger gewählten Laufzeit wird dem Anleger ein einmaliger Bonuszins bei Typ A in Höhe von 5 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von fünf Jahren; 7,5 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von zehn Jahren bzw. 10 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren gewährt. Zum Ende der vom Anleger gewählten Laufzeit wird dem Anleger ein einmaliger Bonuszins bei Typ B in Höhe von 5 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von fünf Jahren; 7,5 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von sechs bis zehn Jahren bzw. 10 % des valutierten Anlagebetrags bei einer gewählten Mindestlaufzeit von mehr als zehn Jahren gewährt. Der Bonuszins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten aus den Nachrangdarlehen voraus

55 Rechtliche Grundlagen Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Die Rückzahlung des Anlagebetrags erfolgt grundsätzlich nach Wirksamwerden der Kündigung. Erstmalige Rückzahlungen werden ab dem Geschäftsjahr 2017 fällig. Ab einem Rückzahlungsbetrag von Euro ,- kann der Anleger zwischen Rückzahlung in einem Betrag oder Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten wählen, wobei eine Rückzahlungsdauer von 120 Monaten, 180 Monaten oder 240 Monaten gewählt werden kann. Während der Rückzahlungsdauer wird der valutierte und noch nicht zurückgezahlte Anlagebetrag verzinst. Der Zins beträgt 5 % p. a. bei einer Rückzahlungsdauer von 120 Monaten; 6 % p. a. bei einer Rückzahlungsdauer von 180 Monaten bzw. 7 % p. a. bei einer Rückzahlungsdauer von 240 Monaten. Der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlungen/Zahlung von Bonuszinsen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags entfällt allerdings, wenn bei der Emittentin durch die jeweilige Zahlung ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zu Zahlungen an die Anleger. Der Anspruch des Anlegers auf Zahlung der Zinsen/Zahlung von Bonuszinsen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, hat die Zahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, erfolgt keine Rückzahlung an den Anleger. Nachrangdarlehen Fair Profit 1 sind mit einem Volumen von Euro ,- platziert worden, wovon aufgrund der angebotenen Ratenzahlung ca. Euro ,43 eingezahlt sind. Nachrangdarlehen Fair Profit 2015 Die Emittentin hat im Platzierungszeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 ein Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2015 mit einem Gesamtbetrag von Euro ,- begeben. Die Zeichnungsfrist endete am 22. Dezember Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Bei Erbringung des Mindestanlagebetrags beträgt der Erwerbspreis bei Einmalzahlung Euro Bei Erbringung des Mindestanlagebetrags beträgt der Erwerbspreis bei Ratenzahlung Euro 1.389,- (mindestens Euro 23,15 monatlich bei einer Ratenzahldauer von mindestens 60 Monaten). Bei Erwerb haben die Anleger ein Agio in Höhe von 8 % zu leisten. Im Rahmen der Ratenzahlung kann der Anleger eine Eröffnungszahlung leisten. Die Höhe wird auf dem Zeichnungsschein durch den Anleger gewählt. Der Anleger hat während der Laufzeit des Nachrangdarlehens gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Laufzeit der Vermögensanlage. Der Zins beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags für die ersten fünf Jahre der Laufzeit und erhöht sich ab dem sechsten Jahr der Laufzeit jährlich um 0,15 % p. a. Der Zinssatz beträgt jedoch maximal 7 % p. a. des valutierten Anlagebetrages. Die Zinsen werden jährlich durch die Emittentin gezahlt Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt, dem Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Nachrangdarlehens auf dem Konto der Emittentin, und endet ein Jahr später. Die Zahlung der Zinsen für einen Zinslauf erfolgt am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes. Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Anlagebetrags auf dem Konto der Emittentin) und endet durch Kündigung. Eine erstmalige Kündigung ist zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zulässig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf eines weiteren Jahres gekündigt werden. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Vermögensanlage erfolgt grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind noch keine Rückzahlungen fällig. Erstmalige Rückzahlungen werden ab dem Geschäftsjahr 2021 fällig. Nachrangdarlehen Fair Profit 2015 sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einem Volumen von Euro ,- platziert worden, wovon aufgrund der angebotenen Ratenzahlung ca. Euro ,72 eingezahlt sind

56 Rechtliche Grundlagen Die IQ fairprofit AG (Anbieterin und Emittentin) Aktien Die Emittentin hat bereits an ihren Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Aktien in Höhe von Euro ,- bei Gründung ausgegeben. Der Platzierungszeitraum betrug dementsprechend einen Tag. Die Aktien sind eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils Euro 50,-. Den bisher ausgegebenen Aktien steht gemäß 186 Aktiengesetz ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu. Weitere Wertpapiere, die ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sind nicht im Umlauf. Darüber hinaus wurden in Bezug auf die Emittentin bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren Wertpapiere oder weitere Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Management der IQ fairprofit AG Mitglieder des Vorstands der Emittentin Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin nehmen die Geschäftsführung wahr und haben unter eigener Verantwortung die Aktiengesellschaft zu leiten und sie gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entscheiden die Mitglieder des Vorstands der Emittentin über alle Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs, allgemeine Fragen der Refinanzierung und der Festsetzungen der Bedingungen für das Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz. Weitere Einzelheiten, wie etwaige Zustimmungsvorbehalte für Leitungsmaßnahmen, können durch die Satzung bzw. den Aufsichtsrat geregelt werden. Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind Herr Harald Huth (Vorsitzender des Vorstands) und Herr Ralf Näcke (Mitglied des Vorstands) bestellt. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB im Rahmen des 112 AktG befreit. Zwischen den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin besteht keine Funktionstrennung. Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin werden von der Hauptversammlung gewählt und haben die vornehmliche Aufgabe, die Mitglieder des Vorstands der Emittentin im Rahmen ihrer Kompetenzen zu überwachen, gleichzeitig aber auch zu beraten und zu unterstützen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin beschließen außer den sonst in der Satzung und gesetzliche genannten Fällen insbesondere über die Bestellung und Abberufung sowie die Anstellungsbedingungen der Mitglieder des Vorstands der Emittentin; Geschäftsordnung für die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sowie Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers. Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind Herr Professor Dr. Willi K.M. Dieterle (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herr Werner Müller (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Herr Gunter Höffner (Mitglied des Aufsichtsrats). Abschlussprüfer Abschlussprüfer, der den Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2015 geprüft hat, ist Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG. Der Abschlussprüfer ist unter der Geschäftsanschrift Auguste-Viktoria-Straße 118, D Berlin geschäftsansässig. Der Bestätigungsvermerk ist in seinem vollen Wortlaut auf Seite 86 abgedruckt

57 Rechtliche Grundlagen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Kompetenz des Managements Harald Huth, Vorsitzender des Vorstands Herr Harald Huth (Jahrgang 1961) ist seit März 1985 in der Finanzdienstleistungsbranche tätig und sammelte bereits früh Erfahrungen über die Mechanismen von Kapitalanlagen zur Altersvorsorge und deren strukturell organisierten Absatz. Von 1991 bis 1993 war er als Geschäftsstellenleiter einer der größten Finanzdienstleistungsunternehmen Deutschlands tätig. Seine Umsatzverantwortung lag bei ca. DM 30 Mio. jährlich. Seit Juli 1994 hat er als Gesellschafter der Unit Finanzservice GbR die Geschäftsführung der Gesellschaft übernommen, deren Unternehmensschwerpunkt auf der Organisation von Venture-Capital in der Region Berlin lag. Bis zum Jahr 2002 wurden ca. Euro 40 Mio. platziert. Ab Dezember 2000 ist er als Vorstand für die IQ fairprofit AG tätig. Ziel der Gesellschaft war es sich im Allfinanzbereich zu etablieren. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit setzte Herr Huth im Aufbau des Außendienstes, die Organisation von renditestarken Immobilien sowie die fachgerechte Vermarktung der Immobilie als Kapitalanlage. In den letzten Jahren haben sich das Immobiliengeschäft an ausgewählten Standorten sowie die Vergabe von Finanzierung an ausgesuchte Unternehmen bzw. Kunden als Kernkompetenzen entwickelt. Seit Januar 2008 ist er gleichzeitig Vorstand der Uniq Finanzservice AG. Ralf Näcke, Mitglied des Vorstands Herr Ralf Näcke (Jahrgang 1962) ist seit 1990 in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. In den Jahren 1990 bis 1994 arbeitete er als Versicherungsvermittler und übernahm Führungsaufgaben. Im Juli 1994 begann er als geschäftsführender Gesellschafter bei der Unit Finanzservice GbR. Diese Tätigkeit mündete dann im Dezember 2000 in die Übernahme der Vorstandstätigkeit bei der IQ fairprofit AG. Seit Januar 2008 ist er gleichzeitig Vorstand der Uniq Finanzservice AG. Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Bei der von den Anlegern zu erwerbenden Vermögensanlage Fair Profit 2016 handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Die Anleger erwerben keine Aktien und werden somit nicht Gesellschafter der Emittentin. Aufgrund dessen haben sie ganz andere Rechte und Pflichten als der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Anleger werden in dem folgenden Abschnitt Hauptmerkmale der Anteile (Nachrangdarlehen) zukünftiger Anleger (Rechte und Pflichten) und die Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden in dem Abschnitt Hauptmerkmale der Anteile (Aktien) des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (Rechte und Pflichten) auf der Seite 58 aufgezählt. Hauptmerkmale der Anteile (Nachrangdarlehen) zukünftiger Anleger (Rechte und Pflichten) Anspruch auf Zinszahlungen ( 4 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 99), wenn und soweit dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird ( 8 Abs. 1 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Die Forderungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück ( 8 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Anspruch auf Rückzahlung der Vermögensanlage ( 5 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 99), wenn und soweit dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird ( 8 Abs. 1 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Die Forderungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Ab

58 Rechtliche Grundlagen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung satz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück ( 8 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Kündigungsrecht ( 6 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 99); Recht auf Übertragung ( 5 Abs. 3 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 99); Eintragung in das Anlegerregister ( 2 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 98); Pflicht zur Erbringung des gezeichneten Anlagebetrages zzgl. Agio in Höhe von 8 % ( 3 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 98); Mitteilungspflicht über Änderung der Stammdaten ( 2 Abs. 2 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 98); Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, soweit die Emittentin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist ( 9 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100); Pflicht zur Tragung der mit der Übertragung des Nachrangdarlehens verbundenen Kosten ( 5 Abs. 3 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 99); Pflicht zur Zahlung einer Abgangsentschädigung bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung des Nachrangdarlehens ( 7 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Hauptmerkmale der Anteile (Aktien)des Gesellschafters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Erbringung der auf die Aktien entfallenden Kapitaleinlagen; Informations- und Kontrollrecht; Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dabei stehen dem Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 100 % der Stimmrechte zu. Recht auf Ergebnisbeteiligung; Recht zur Übertragung der Aktien; Bestellung/Abberufung des/der Mitglieds/er des Vorstands und des Aufsichtsrates; Feststellung des Jahresabschlusses und Bestimmung über die Verwendung des Ergebnisses; Änderung der Satzung; Erhöhung des Grundkapitals; Auflösung der Gesellschaft; Beteiligung am Liquidationserlös. Ehemaligen Gesellschaftern stehen keine Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin zu

59 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Art der angebotenen Vermögensanlage Mit diesem Verkaufsprospekt wird eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 zum Erwerb angeboten. Nachrangdarlehen sind eine Darlehensform, bei der die Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers (Emittentin) nachrangig befriedigt werden, d. h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Jedoch werden die Nachrangdarlehen vorrangig gegenüber den reinen Eigenkapitalgebern (Einzahlungen bzw. Vermögenseinbringungen durch die Gesellschafter auf die von ihnen übernommenen Einlagen) bedient. Aufgrund dieser Ausgestaltung übernehmen die Anleger für das Unternehmen Finanzierungsverantwortung. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurück verlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 Seite 100). Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Fair Profit 2016 beträgt Euro ,-. Der Gesamtbetrag ist nicht auf die angebotenen Einmal- und Ratenzahlung des Erwerbspreises aufgeteilt. Bei einem Mindestanlagebetrag von Euro 1.000,- bei Einmalzahlung werden maximal Nachrangdarlehen begeben. Bei einem Mindestanlagebetrag von Euro 1.389,- bei Ratenzahlung werden maximal Nachrangdarlehen begeben. Erwerbspreis der angebotenen Vermögensanlage Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Einmalzahlung Der Mindestanlagebetrag beträgt bei Einmalzahlung Euro Höhere Beträge müssen durch Euro 1.000,- restfrei teilbar sein. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 8 % des Erwerbspreises zu leisten. Ratenzahlung Der Mindestanlagebetrag beträgt bei Ratenzahlung Euro 1.389,- (mindestens Euro 23,15 monatlich bei einer Ratenzahldauer von mindestens 60 Monaten). Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 8 % des Erwerbspreises zu leisten. Im Rahmen der Ratenzahlung kann der Anleger eine Eröffnungszahlung leisten. Die Höhe wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Rechtliche Grundlagen des Angebotes Rechtsgrundlage für die mit dem Nachrangdarlehen verbundenen Rechte sind 488ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach ist der Anleger verpflichtet, der Emittentin einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und die Emittentin, dem Anleger den vorher vereinbarten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Nachrangdarlehen zurückzuerstatten. Der weitere Inhalt von Nachrangdarlehen, insbesondere die Rangstellung der Rückzahlungsansprüche, ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsverhältnis der Anleger zu der Emittentin ausschließlich aus den in im Verkaufsprospekt auf Seite 98 bis Seite 101 abgedruckten Bedingungen des Nachrangdarlehens ergeben, in dem Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich nicht um Treuhandvermögen im Sinne des 1 Absatz 2 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes. Es wurde kein Treuhänder beauftragt und es existiert somit kein Treuhandvertrag. Bei der angebotenen Vermögensanlage erfolgt keine Mittelverwendungskontrolle. Es wurde kein Mittelverwendungskontrolleur beauftragt und es existiert somit kein Mittelverwendungskontrollvertrag

60 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Gewährungszeitpunkt Die Vermögensanlage Fair Profit 2016 gilt am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Anlagebetrags auf dem Konto der Emittentin als gewährt und ist ab diesem Zeitpunkt zinsberechtigt. Im Falle gewählter Ratenzahlung gilt das Nachrangdarlehen am Tag der unwiderruflichen Gutschrift der ersten Rate und ggf. der Eröffnungszahlung nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt. Der Gewährungszeitpunkt stellt auch den Beginn der Laufzeit der Vermögensanlage dar. Zinsrechte Zinssatz und Zinszahlungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit Der Zins beträgt 5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags für die ersten fünf Jahre der Laufzeit und erhöht sich ab dem sechsten Jahr der Laufzeit jährlich um 0,15 % p. a. Der Zinssatz beträgt jedoch maximal 7 % p. a. des valutierten Anlagebetrages. Zinszahlung/Zinslauf Die Zinsen werden endfällig durch die Emittentin an den Anleger gezahlt, d. h. am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet mit Ende der Laufzeit bzw. Wirksamkeit der Kündigung. Zinstermin Die Zahlung der Zinsen am dritten Bankarbeitstag nach Beendigung der Vermögensanlage (Wirksamkeit der Kündigung). Bei einer Kündigung der Vermögensanlage z. B. zum 19. April 2022 erfolgt die Zahlung der Zinsen zusammen mit der Rückzahlung der Vermögensanlage am 22. April Laufzeit, Kündigungsrechte Die Laufzeit der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Gewährungszeitpunkt und endet durch Kündigung. Eine erstmalige ordentliche Kündigung ist zum Ablauf der auf dem Zeichnungsschein gewählten Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zulässig. Die Mindestlaufzeit hat mindestens fünf Jahre zu betragen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf eines weiteren Jahres ordentlich gekündigt werden. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Daneben besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung des Anlegers hat schriftlich (z. B. Brief, Fax oder ) gegenüber der Emittentin und die der Emittentin durch Bekanntmachung mittels Briefs zu erfolgen. Beispielsweise können Nachrangdarlehen mit einer Zeichnung im Jahr 2017 und einer vom Anleger gewählten Mindestlaufzeit von fünf Jahren erstmals zum Jahr 2022; einer vom Anleger gewählten Mindestlaufzeit von sieben Jahren erstmals zum Jahr 2024; einer vom Anleger gewählten Mindestlaufzeit von zehn Jahren erstmals zum Jahr 2027 sowie einer gewählten Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren erstmals zum Jahr 2032 ordentlich gekündigt werden. Der maßgebliche Kündigungstag entspricht dabei dem Kalendertag des jeweiligen Gewährungszeitpunkts

61 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Erfolgt zu diesem Termin keine Kündigung, so kann die Vermögensanlage nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres ordentlich gekündigt werden. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate. Rückzahlungsanspruch Der Anleger hat gegen die Emittentin nach Wirksamwerden der Kündigung einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Vermögensanlage Fair Profit 2016 erfolgt grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung. Bei einer Kündigung z. B. zum 19. April 2022 erfolgt die Rückzahlung der Vermögensanlage zusammen mit den endfälligen Zinsen am 22. April Zahlungsvorbehalt Der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags entfällt allerdings, wenn bei der Emittentin durch Zahlung der Zinsen oder eine Rückzahlung des Anlagebetrags ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens Fair Profit 2016 ). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung oder Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags. Der Anspruch des Anlegers auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des Anlagebetrags lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, hat die Zahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, erfolgt keine Rückzahlung an den Anleger. Zahlstelle für Auszahlungen an den Anleger Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführt, ist die IQ fairprofit AG (Geschäftsanschrift: Torellstr. 1, D Berlin) in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, weitere Zahlstellen zu benennen und die Benennung einzelner Zahlstellen zu widerrufen. Weitere Zahlstellen oder Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführen, wurden nicht eingerichtet. Rangstellung Die Ansprüche aus der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 einschließlich Zinszahlungen begründen unmittelbare, nachrangige und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin. Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen Fair Profit 2016 treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück.. Mitwirkungsrechte Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Vertretung der Emittentin allein den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin. Dem Anleger werden keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, wie Teilnahme an und Stimmrecht in der Hauptversammlung gewährt. Mitwirkungspflicht Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Anleger verpflichtet, Änderungen des Namens (z. B. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Vermögensanlage relevanter Daten (wie z. B. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Anlegerregister eingetragenen Anleger zu leisten

62 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Liquidationserlös Die Anleger haben keine Rechte an den Vermögensgegenständen und Rechten der Emittentin und sind auch nicht am Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Übertragbarkeit der Vermögensanlage Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlage Fair Profit 2016 sowie die Vermögensanlage selbst sind mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung möglich. Die Übertragung kann vollständig oder in Teilbeträgen erfolgen. Mindestbeträge sind nicht einzuhalten. Im Falle des Todes des Anlegers treten die Erben an dessen Stelle. Handelbarkeit der Vermögensanlage Da der Anleger die Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 mit Zustimmung der Emittentin auf Dritte übertragen kann, ist sie auch handelbar. Derzeit gibt es keinen organisierten Markt, an dem das Nachrangdarlehen der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder gegebenenfalls durch Vermittlung der Emittentin möglich. Bei einem privaten Verkauf durch den Anleger besteht die Möglichkeit, dass sich ein entsprechender Käufer nicht finden lässt oder eine Veräußerung ggf. nur zu einem geringen Veräußerungserlös erfolgen kann. Mindestbeträge sind nicht einzuhalten. Ferner kann die Übertragung bei Vorliegen der Zustimmung der Emittentin jederzeit erfolgen. Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen der Übertragung sowie des Fehlens eines organisierten Marktes ist die Handelbarkeit stark eingeschränkt. Bekanntmachungen Die Anleger betreffende Bekanntmachungen erfolgen mittels Brief an die im Anlegerregister der Emittentin benannten Anleger. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Emittentin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Erwerbsvoraussetzungen Zeichnungsschein Für den Erwerb der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Die Zeichnung der Vermögensanlage durch den Anleger wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die IQ fairprofit AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands der Emittentin, wirksam. Die Annahme durch die Mitglieder des Vorstands der Emittentin setzt einen vollständigen und richtig ausgefüllten Zeichnungsschein voraus, insbesondere muss der Anleger angeben, wie hoch sein Anlagebetrag sein soll, ob er Einmal- oder Ratenzahlung bezüglich der Erbringung des Anlagebetrags zzgl. Agio wählt, ob der Anleger eine Eröffnungszahlung bei Ratenzahlung erbringen möchte, in welcher Höhe die Eröffnungszahlung bei Ratenzahlung erfolgen soll sowie welche Mindestlaufzeit gewählt wird. Auf dem Zeichnungsschein bestätigt der Anleger u. a., dass er den Verkaufsprospekt inkl. der Informationen für den Verbraucher mit der Widerrufsbelehrung einschließlich etwaiger Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie eine Durchschrift des Zeichnungsscheins erhalten hat. Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die IQ fairprofit AG, Torellstr. 1, D Berlin

63 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) Einzahlungen, Zahlungsweise Einmaleinlagen Die Überweisung des Erwerbspreises zzgl. Agio erfolgt auf das Konto der IQ fairprofit AG Nr bei der Berliner Sparkasse (BLZ ), IBAN: DE , BIC: BELADE- BEXXX. Im Verwendungsbereich hat der Anleger Name und Vorname sowie Fair Profit 2016 Einmalzahlung anzugeben. Der Erwerbspreis sowie das Agio sind 4 Wochen nach Zeichnung zur Zahlung fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin. Rateneinlagen Hinsichtlich der Ratenzahlung kann der Anleger auf dem Zeichnungsschein wählen, ob er die monatlichen Raten zu einem bestimmten, regelmäßigen Fälligkeitstag auf das Konto der IQ fairprofit AG Nr bei der Berliner Sparkasse (BLZ ), IBAN: DE , BIC: BELADEBEXXX, überweist oder ob er der Emittentin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Hinsichtlich einer ggf. gewählten Eröffnungszahlung kann der Anleger ebenfalls wählen, ob er diese per Überweisung leistet oder ob er der Emittentin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Bei der Wahl der Leistung durch Überweisung hat der Anleger im Verwendungsbereich Name und Vorname sowie Fair Profit 2016 Ratenzahlung anzugeben. Die Zahlung der Monatsrate ist wahlweise am ersten oder fünfzehnten des Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung der ersten Monatsrate und der Eröffnungszahlung sind 4 Wochen nach Zeichnung zur Zahlung fällig, spätestens wahlweise zum ersten oder fünfzehnten des Monats, der der Zeichnung folgt. Im Falle der Ratenzahlung kann der Anleger eine Eröffnungszahlung mit der ersten Rate leisten. Die Höhe der Eröffnungszahlung wird ebenfalls vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Durch die Eröffnungszahlung verkürzt sich die Ratenzahlungsdauer. Die anfänglichen Zahlungen einschließlich einer möglichen Eröffnungszahlung werden zunächst auf das Agio geleistet. Anlegerkreise Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Die Vermögensanlage zielt auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerlichen Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Anleger sollte an einer langfristigen Anlage in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen interessiert sein. Die Entwicklung der Beteiligung wird maßgeblich durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung des Immobilienmarktes/Marktes für Unternehmensbeteiligungen, den Erfolg der jeweiligen Investitionen sowie durch Entscheidungen der Emittentin beeinflusst. Der Anleger sollte wirtschaftlich in Lage sein, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage Fair Profit 2016 ergeben können, zu tragen. Es wird empfohlen, individuellen fachlichen Rat, durch eine unabhängige Beratung, einzuholen. Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung Fair Profit 2016 beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Vermögensanlage, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder des Vorstands der Emittentin ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Mitglieder des Vorstands der Emittentin berechtigt, jederzeit und

64 Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Da-über hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Verkaufsprospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 23. Februar Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlage neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Emittentin oder der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Veröffentlichungspflicht gemäß 11a Vermögensanlagengesetz Die Emittentin der Vermögensanlage ist nach Beendigung des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlage verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf sie oder die von ihr emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung entfällt mit vollständiger Tilgung der Vermögensanlage. Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen- Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle IQ fairprofit AG, Torellstr. 1, D Berlin bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet

65 Steuerliche Grundlagen Allgemeiner Hinweis Steuerliche Grundlagen Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage Fair Profit Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt, sowie im gesamten Verkaufsprospekt ist das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (23. Februar 2017) geltende nationale Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte) der Bundesrepublik Deutschland. Zur Darstellung der steuerlichen Konzeption werden steuerliche Fachausdrücke verwendet, die nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen müssen. Sollte der Anleger nicht mit der Verwendung dieser Fachausdrücke vertraut sein, sollten zum Verständnis des Textes entsprechend qualifizierte Berater (z. B. Steuerberater) in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Anleger, die der Emittentin ein Nachrangdarlehen als Anleger gewähren und die Vermögensanlage im Privatvermögen halten. Zählt die Vermögensanlage dagegen zum Betriebsvermögen des Anlegers ergeben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aussagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahmen- und Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden. Einkommensteuer Einkunftsart Durch die Einzahlung des Anlagebetrags überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger während der Laufzeit des Nachrangdarlehens ein Entgelt, die Zinsen, zu. Die Zinszahlungen rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer. Abgeltungsteuer Die Zinsen des Anlegers werden von der Abgeltungsteuer ( 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden. Bei dem angebotenen Nachrangdarlehen wird ein Steuerabzug von der Emittentin nicht vorgenommen. An den Anleger kommt der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Weder die Emittentin noch eine andere Person übernehmen die Zahlung von Steuern für den Anleger. Die Zinsen hat der Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Zinseinnahmen grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen ( 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können die Erträge aus Zinsen auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwendung der allgemeinen Regel zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt

66 Steuerliche Grundlagen Sonstige Steuern Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Hält der Anleger die Vermögensanlage im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer seit dem 01. Januar 2009 als Einkunft aus Kapitalvermögen ebenfalls der Abgeltungsteuer ( 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Zur Höhe der Abgeltungsteuer sowie zum Verfahren des Steuerabzugs wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Eine Verrechnung von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustrücktrag (Verlustabzug nach 10d EStG) sind ausgeschlossen. Verluste können jedoch grundsätzlich mit allen Einkünften aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Sparer-Pauschbetrag Die Einnahmen (Zinsen bzw. Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen) bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Anlegers den Sparer- Pauschbetrag in Höhe von jährlich Euro 801,- (Euro 1.602,- bei zusammen veranlagten Eheleuten) nicht übersteigen ( 20 Abs. 9 EStG). Tatsächlich angefallene Werbungskosten, selbst wenn sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Steuern Der Erwerb von Nachrangdarlehen durch Erbfall oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ( 2 ErbStG) ist. Familienangehörige und Verwandte können Freibeträge in Anspruch nehmen und damit ggf. eine Besteuerung vermeiden. Die Höhe der möglichen Freibeträge sowie der anwendbare Steuersatz bestimmen sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber. Der Erwerb und die Veräußerung von Nachrangdarlehen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ebenso ist der Abzug einer eventuell anfallenden Vorsteuer grundsätzlich ausgeschlossen. Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Steuerberater beraten lassen

67 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV In den nachfolgenden Angaben dieses Kapitels werden von dem Begriff Anlageobjekte, soweit keine andere Aussage getroffen wird, sowohl die unmittelbaren Anlageobjekte (Immobilien, Beteiligungsund Finanzierungsverträge sowie Wertpapiere, Edelmetalle und Rohstoffe; siehe hierzu Kapitel Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG Anlageobjekte, Seite 47ff.) als auch die mittelbaren Anlageobjekte (Investitionen der Gesellschaften, die einer Finanzierung von der Emittentin erhalten bzw. an denen sich die Emittentin beteiligt; siehe hierzu Kapitel Investitionsvorhaben der IQ fairprofit AG - Anlageobjekte, Seite 47) erfasst. Aufgrund des Blind-Pools sind abschließende Angaben erst möglich, wenn konkrete Anlageobjekte auf allen Investitionsebenen vorliegen. 5 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin hält derzeit keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Sie ist kein Konzernunternehmen. 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Ralf Näcke, ist zugleich Mitglied des Vorstands der Emittentin und erhält dafür eine Vergütung in Höhe von Euro ,- jährlich. Als Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nimmt er mit seinen Aktien am Jahresüberschuss der Emittentin in Form von Dividendenzahlungen teil. Der Jahresüberschuss entspricht dabei den Einnahmen der Emittentin abzüglich der gesamten Kosten. Ob eventuelle Gewinne ausgeschüttet oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden, beschließt die Hauptversammlung, d. h. zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Herr Ralf Näcke als einziger Aktionär. Die für den Zeitraum 2017 bis 2020 prognostizierten Jahresüberschüsse der Emittentin belaufen sich auf insgesamt Euro ,- (PROGNOSE). Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Prognose ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen Blind-Pool handelt und damit wesentliche Faktoren für eine Planung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage nicht feststehen. Eine (vollständige oder teilweise Ausschüttung) von Jahresüberschüssen an den Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist für den prognostizierten Zeitraum nicht vorgesehen. Insoweit stehen dem Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gewinnbeteiligungen in Höhe von insgesamt Euro 0 (Gesamtbetrag) zu. Ferner erhält der Gesellschafter der Emittentin für seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Uniq Finanzservice AG, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernehmen wird, eine Vergütung in Höhe von Euro ,- jährlich. Dem Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen für den Prognosezeitraum 2017 bis 2020 Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt in Höhe von Euro ,- zu (PROGNOSE), wobei die darin berücksichtigten Jahresüberschüsse in Höhe von Euro ,- nicht für die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage, sondern lediglich für den Zeitraum von 2017 bis 2020 berechnet wurden, und nicht zur Ausschüttung kommen, sondern plangemäß bei der Emittentin vorgetragen werden sollen. Darüber hinaus stehen dem Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu

68 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 VermVerkProspV Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Das Führungszeugnis ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Bei dem Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6a VermVerkProspV Über das Vermögen des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6b VermVerkProspV Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV Es wurde keine Erlaubnis des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. 7 Absatz 1 Satz 2 VermVerkProspV Die Angaben zu Name, Geschäftsanschrift der Gründungsgesellschafter bzw. bei juristischen Personen zu Firma und Sitz der Gründungsgesellschafter; zu Art und Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und der eingezahlten Einlagen, zu Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, den Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern insgesamt zustehen; zu Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen der Gründungsgesellschafter wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten sind; zu ausländischen Verurteilungen wegen einer Straftat, die mit den zuvor genannten Straftaten vergleichbar ist, unter Angabe der Art und Höhe der Strafe, ob über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde; ob ein Gründungsgesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig war, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde; über frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt können bzgl. der Gründungsgesellschafter entfallen, da die Emittentin mehr als zehn Jahre vor Aufstellung des Verkaufsprospekts gegründet wurde

69 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 7 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. 7 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. 7 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. 7 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. 7 Absatz 3 VermVerkProspV Gründungsgesellschafter Die Gründungsgesellschafter, Herr Ralf Näcke und Herr Harald Huth, sind als Mitglieder des Vorstands bei der Uniq Finanzservice AG tätig, welche den Vertrieb der emittierten Vermögensanlage übernimmt. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Die Gründungsgesellschafter sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Gründungsgesellschafter sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Gründungsgesellschafter sind nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Herr Ralf Näcke ist als Vorstand der Uniq Finanzservice AG tätig, welche den Vertrieb der emittierten Vermögensanlage übernimmt. Darüber hinaus ist der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospek

70 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV taufstellung noch nicht fest. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. 7 Absatz 4 Nr. 1 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. 7 Absatz 4 Nr. 2 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung. Die Gründungsgesellschafter vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stellt der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung. Der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vermittelt der Emittentin kein Fremdkapital. 7 Absatz 4 Nr. 3 VermVerkProspV Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Gründungsgesellschafter erbringen keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung o- der Herstellung der Anlageobjekte. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erbringt keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. 8 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Die Emittentin ist abhängig von folgenden Verträgen, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind: Vertriebsvertrag mit der Uniq Finanzservice AG vom 13. September 2013 (siehe Seite 45); Investitionsvertrag mit der Uniq Finanzservice AG vom 13. September 2013 (siehe Seite 45). Die Emittentin ist davon abhängig, ob die Vertragspartner ihren vertraglichen Pflichten nachkommen und ob die Vertragsinhalte in vollem Umfang umgesetzt werden. Die Folge der Nichteinhaltung des Vertriebsvertrages ist der Abschluss neuer Verträge mit anderen Vertragspartnern, zeitliche Verzögerungen des Vertriebs der angebotenen Vermögensanlage und damit geplanter Investitionen und möglichen höheren Kosten. Darüber hinaus bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind. 8 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Es gibt keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können. 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV Die Emittentin tätigt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine laufenden Investitionen

71 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand weder der Prospektverantwortlichen und Anbieterin, IQ fairprofit AG, den Gründungsgesellschaftern, dem Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Ralf Näcke, den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin, Herr Harald Huth und Herr Ralf Näcke, und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin, Herr Professor Dr. Willi K.M. Dieterle, Herr Werner Müller und Herr Gunter Höffner, das Eigentum an den Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen desselben zu. Diesen Personen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Die Emittentin wird nach den Planungen keine Fremdfinanzierung über Bankdarlehen aufnehmen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich finanzierende Banken dingliche Besicherungen an den Immobilien, wie z. B. Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen, einräumen lassen. Die Vergabe von Finanzierungen der Emittentin bzw. die Beteiligung an andere Gesellschaften wird ohne die Vereinbarung von dinglichen Belastungen erfolgen. Die Gesellschaften, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten bzw. an denen sich die Emittentin beteiligt, können Fremdfinanzierungen über Bankdarlehen für Investitionen nutzen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder die Gesellschaften, an denen die Emittentin eine Finanzierung vergibt bzw. an denen sie sich beteiligt, fest noch die Investitionen der Gesellschaften und deren Finanzierung fest. Angaben über nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abschließend getroffen werden. 9 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, nicht gegeben. 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV Behördliche Genehmigungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Finanzierungen bzw. der Beteiligung an andere Gesellschaften (unmittelbare Anlageobjekte) sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Erwerb von Wertpapieren, Edelmetallen und Rohstoffen (unmittelbare Anlageobjekte). Behördliche Genehmigungen (Baugenehmigungen) können im Zusammenhang mit den Immobilien (unmittelbare Anlageobjekte) erforderlich sein. Mittelbare Anlageobjekte (Investitionen der Gesellschaften, an denen die Emittentin eine Finanzierung vergibt bzw. an denen sie sich beteiligt) stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen keine erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor und sind auch nicht beantragt. 9 Absatz 2 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin hat noch keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen. 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerkProspV Im Rahmen der Vergabe von Finanzierungen bzw. der Beteiligung an anderen Gesellschaften (unmittelbare Anlageobjekte) werden keine Gutachten durch Sachverständige angefertigt. Gleiches gilt für den Erwerb von Wertpapieren, Edelmetallen und Rohstoffen (unmittelbare Anlageobjekte). Im Rahmen des Erwerbs von Immobilien (unmittelbare Anlageobjekte) werden Gutachten durch Sachverständige angefertigt. Mittelbare Anlageobjekte (Investitionen der Gesellschaften, an denen die Emittentin eine Finanzierung vergibt bzw. an denen sie sich beteiligt) stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können keine Angaben zu den Namen der Person oder Gesellschaft, die ein Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte erstellt hat, das Datum des Bewertungsgutachtens und dessen Ergebnis getroffen werden

72 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 9 Absatz 2 Nr. 8 VermVerkProspV Die nach 3 VermVerkProspV zu nennende Anbieterin, Emittentin und Prospektverantwortliche, IQ fairprofit AG, emittiert die angebotene Vermögensanlage und investiert die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in den Erwerb von Immobilien; die Beteiligung an Unternehmen sowie in die Vergabe von Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen an Unternehmen. Zur Liquiditätssteuerung wird ein Teil der liquiden Mittel für Investitionen in Wertpapiere, Edelmetallen oder Rohstoffe in physischer Form genutzt werden. Die nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gründungsgesellschafter der Emittentin, Herr Harald Huth und Herr Ralf Näcke, erbringen im Rahmen der Geschäftsführung der Anbieterin/Emittentin und Prospektverantwortlichen, IQ fairprofit AG, sowie im Rahmen der Uniq Finanzservice AG, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernimmt, Lieferungen und Leistungen. Der nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Ralf Näcke, erbringt im Rahmen der Geschäftsführung der Anbieterin/Emittentin und Prospektverantwortlichen, IQ fairprofit AG, sowie im Rahmen der Uniq Finanzservice AG, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernimmt, Lieferungen und Leistungen. Die nach 12 VermVerkProspV zu nennende Mitglieder des Vorstands der Emittentin, Herr Harald Huth und Herr Ralf Näcke, erbringen im Rahmen der Geschäftsführung der Anbieterin/Emittentin und Prospektverantwortlichen, IQ fairprofit AG, sowie im Rahmen der Uniq Finanzservice AG, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernimmt, Lieferungen und Leistungen. Die nach 12 VermVerkProspV zu nennende Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin, Herr Professor Dr. Willi K.M. Dieterle, Herr Werner Müller und Herr Gunter Höffner, erbringen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus erbringen die nach 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu nennende Personen, die Anbieterin und Prospektverantwortliche, IQ fairprofit AG, die Gründungsgesellschafter, der Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Herr Ralf Näcke, die Mitglieder des Vorstands der Emittentin, Herr Harald Huth und Herr Ralf Näcke, sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin, Herr Professor Dr. Willi K.M. Dieterle, Herr Werner Müller und Herr Gunter Höffner, keine Lieferungen und Leistungen. 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind Herr Harald Huth (Vorsitzender des Vorstands) und Herr Ralf Näcke (Mitglied des Vorstands). Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind unter der Geschäftsanschrift Torellstr. 1, D Berlin geschäftsansässig. Zwischen den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin besteht keine Funktionstrennung. Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind Herr Prof. Dr. Willi K.M. Dieterle (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Werner Müller (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates) und Herr Gunther Höffner (Mitglied des Aufsichtsrates). Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind unter der Geschäftsanschrift Torellstr. 1, D Berlin geschäftsansässig. Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin besteht keine Funktionstrennung. Einen Beirat bzw. weitere Aufsichtsgremien hat die Emittentin nicht errichtet. 12 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Mitglieder des Vorstands der Emittentin Das Mitglied des Vorstands der Emittentin, Herrn Ralf Näcke, nimmt als Aktionär der Emittentin mit seinen Aktien am Jahresüberschuss der Emittentin in Form von Dividendenzahlungen teil. Der Jahresüberschuss entspricht dabei den Einnahmen der Emittentin abzüglich der gesamten Kosten. Ob eventuelle Gewinne ausgeschüttet oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden, beschließt die Hauptversammlung, d. h. zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Herr Ralf Näcke als einziger Aktionär. Die für den Zeitraum 2017 bis 2020 prognostizierten Jahresüberschüsse der Emittentin belaufen sich auf insgesamt Euro ,- (PROGNOSE). Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Prognose ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, da es sich bei den Investitionsvorhaben der Emittentin um einen Blind-Pool handelt und damit wesentliche Faktoren für eine Planung der Ver

73 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV mögens-, Finanz- und Ertragslage über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage nicht feststehen. Eine (vollständige oder teilweise Ausschüttung) von Jahresüberschüssen an Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist für den prognostizierten Zeitraum nicht vorgesehen. Insoweit stehen den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gewinnbeteiligungen in Höhe von insgesamt Euro 0 (Gesamtbetrag) zu. Ferner erhält Herr Ralf Näcke als Mitglied des Vorstands der Emittentin eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro ,-. Darüber hinaus erhält das Mitglied des Vorstands der Emittentin, Herr Ralf Näcke, für seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstand der Uniq Finanzservice AG tätig, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernehmen wird, eine jährliche Vergütung von Euro ,-. Das Mitglied des Vorstands der Emittentin, Herr Harald Huth, erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro ,-. Darüber hinaus erhält das Mitglied des Vorstands der Emittentin, Herr Harald Huth, für seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstand der Uniq Finanzservice AG tätig, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernehmen wird, eine jährliche Vergütung von Euro ,-. Den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen für den Prognosezeitraum 2017 bis 2020 Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt in Höhe von Euro ,- zu (PROGNOSE), wobei die darin berücksichtigten Jahresüberschüsse in Höhe von Euro ,- nicht für die unbestimmte Laufzeit der Vermögensanlage, sondern lediglich für den Zeitraum von 2017 bis 2020 berechnet wurden, und nicht zur Ausschüttung kommen, sondern plangemäß bei der Emittentin vorgetragen werden sollen. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu. Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin stehen Aufwandsentschädigungen in Höhe von jährlich insgesamt (Gesamtbetrag) Euro 1.200,- zu. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu. 12 Absatz 1 Nr. 3 und Nr. 4 VermVerkProspV Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen der Mitglieder des Vorstands der Emittentin wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Die Führungszeugnisse sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Bei den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin handelt es sich jeweils um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen der Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Die Führungszeugnisse sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin handelt es sich jeweils um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. 12 Absatz 1 Nr. 5a VermVerkProspV Über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Über das Vermögen der Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen

74 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 12 Absatz 1 Nr. 5b VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. 12 Absatz 1 Nr. 6 VermVerkProspV Es wurde keine Erlaubnis der Mitglieder des Vorstands der Emittentin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. Es wurde keine Erlaubnis der Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. 12 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind gleichzeitig als Mitglieder des Vorstand der Uniq Finanzservice AG tätig, welche den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage übernehmen wird. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Vorstands der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. 12 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. 12 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. 12 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind

75 Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV 12 Absatz 3 VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind oder die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind oder die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. 12 Absatz 4 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Vorstands der Emittentin erbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln der Emittentin kein Fremdkapital. Die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin erbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen. 12 Absatz 6 VermVerkProspV Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die IQ fairprofit AG. Aufgrund der Personenidentität wird hinsichtlich der Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands der Anbieterin und Prospektverantwortlichen und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Anbieterin und Prospektverantwortlichen gemäß 12 Absatz 6 i.v.m. den Absätzen 1 bis 4 VermVerkProspV auf die obige Darstellung der Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emittentin (Seite 72 bis Seite 75)verwiesen. Es gibt keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die jedoch die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben. 14 VermVerkProspV Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen

76 Finanzanhang Jahresabschluss der IQ fairprofit AG zum 31. Dezember 2015 Finanzanhang Die Emittentin ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht verpflichtet. Wesentliche Änderungen der Angaben der Zwischenübersicht, die nach dem Stichtag eingetreten sind, bestehen nicht. Jahresabschluss der IQ fairprofit AG zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aktiva Passiva Stand am Stand am Stand am Stand am A. Anlagevermögen , ,52 A. Eigenkapital , ,48 B. Umlaufvermögen , ,01 B. Rückstellungen , ,00 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0, ,00 C. Verbindlichkeiten , , , , , ,

77 Finanzanhang Jahresabschluss der IQ fairprofit AG zum 31. Dezember 2015 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember Umsatzerlöse , ,36 2. Sonstige Erträge , ,94 3. Materialaufwand , ,05 4. Personalaufwand , ,45 5. Abschreibungen , ,90 6. Sonstige Aufwendungen , ,15 7. Steuern , ,57 8. Jahresüberschuss 2.087, ,18 9. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 589, , Einstellungen in die gesetzliche Rücklage -104,39-31, Bilanzgewinn 2.572,82 589,

78 Finanzanhang Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögen zum 31. Dezember 2015 Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Zuschreibungen Buchwerte Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zugänge Abgänge Umbuchungen I. Immaterielle Vermögensgegenstände ,06 0,00 0,00 0, , , ,00 0,00 0, ,06 0,00 550, ,00 II. Sachanlagen , , ,17 0, , , , ,89 0, ,30 0, , ,52 Summe Anlagevermögen , , ,17 0, , , , ,89 0, ,36 0, , ,

79 Finanzanhang Anhang Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des 267 a HGB. Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Immobilien des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die Bildung von Rückstellungen erfolgte nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen mit den notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von EUR ,00 ist eingeteilt in Aktien zum Nennwert von je EUR 50,00. Es handelt sich um Namensaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Gewinn-/Verlustvortrag Bei Aufstellung der Bilanz wurde in den Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 589,46 einbezogen. Angaben zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR ,60 (Vorjahr: EUR ,35)

80 Finanzanhang Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR ,60 (Vorjahr: EUR ,51). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung: Posten der Ergebnisverwendung Betrag EUR + Jahresüberschuss 2.087,75 + Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 589,46 - Einstellung in Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage) 104,39 = Bilanzgewinn 2.572,82 Sonstige Angaben Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Harald Huth ausgeübter Beruf Kaufmann Herr Ralf Näcke ausgeübter Beruf Kaufmann Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Prof. Dr. Willi Dieterle ausgeübter Beruf Kaufmann Herr Werner Müller ausgeübter Beruf Steuerberater Herr Gunter Höffner ausgeübter Beruf Dipl.-Ing. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Prof. Dr. Willi Dieterle. Berlin, den 14. Juni 2016 Harald Huth Vorsitzender des Vorstands Ralf Näcke Vorstand

81 Finanzanhang Lagebericht Lagebericht für das Geschäftsjahr Wirtschaftsbericht 1.1. wirtschaftliches Umfeld Durch das weiterhin anhaltende Niedrigzinsniveau von konventionellen Instituten/Produkten im Kapitalanlagenbereich für den Endverbraucher hat die IQ fairprofit AG mit ihren alternativen Anlageangeboten eine zusätzlich positive Stellung im Markt. Bestärkt wird diese Ansicht auch noch zusätzlich durch die Regulierung des Marktes durch das Kleinanlegerschutzgesetz mit Umsetzung zum und der damit verbundenen Entwicklung der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten. Diese beiden Entwicklungen im Markt können sich somit nach wie vor positiv auf die geplanten Umsätze der IQ fairprofit AG in der Zukunft auswirken. I. Geschäftsverlauf und Lage zum Bilanzstichtag Vermögenslage Kennzahlenübersicht ME TEUR Entwicklung Bilanzsumme Eigenkapital EK-Anteil in % 5,0 7,0-2,0 Buchwert Anlagevermögen AV-Anteil in % 7,4 19,9-12,5 Zusammen mit den langfristigen Forderungen aus der Darlehensvergabe besitzt die Gesellschaft langund mittelfristige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 513 (Vorjahr TEUR 347). Diesen stehen lang- und mittelfristige Kreditverbindlichkeiten aus der Emission von Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 844 (Vorjahr TEUR 527) gegenüber. Damit ist die Fristengleichheit in der Bilanz (langfristiges Vermögen ist durch langfristiges Kapital gedeckt) gewahrt. Trotz des gesunkenen Eigenkapitalanteils ist die Vermögenslage der Gesellschaft nachhaltig und solide aufgestellt. Der hohe Anteil an Umlaufvermögen resultiert unter anderem aus Forderungen gegen Kunden, die im Einklang mit der wachsenden Geschäftstätigkeit gestiegen sind sowie aus im Geschäftsjahr gekauften Eigentumswohnungen, die im Umlaufvermögen ausgewiesen werden

82 Finanzanhang Finanzlage Die Entwicklung der Finanzlage der Gesellschaft im Berichtszeitraum lässt sich mit der folgenden vereinfachten Kapitalflussrechnung darstellen: ME TEUR 2015 Cashflow Jahresergebnis 2 Abschreibungen /- Operatives Geschäft Zuwachs kurzfristiger Verbindlichkeiten 14 Zuwachs kurzfristiger Forderungen Investiver Bereich Investitionen/Verkäufe -91 Darlehensvergabe /- Finanzierungen Kreditaufnahme +316 = Mittelzu-/abfluss im Berichtszeitraum -28 realisiert in: Bestand liquide Mittel Bestand liquide Mittel Die Finanzlage stellt sich zum Bilanzstichtag weiter stabil dar

83 Finanzanhang Ertragslage Bis zum konnten ca. TEUR brutto mit dem Produkt Fair Profit 1 in Form von Nachrangdarlehen platziert werden. Dadurch wurden im Geschäftsjahr 2015 Einnahmen aus Agio-Zahlungen in Höhe von TEUR 153 (Vorjahr TEUR 166) generiert. Darüber hinaus wurden durch die Vermittlungstätigkeit bei Immobilienverkäufen im Geschäftsjahr 2015 zusätzliche Provisionserlöse in Höhe von ca. TEUR 59 (Vorjahr TEUR 167) erzielt. Weiterhin wurden im Jahr 2015 zwei Eigentumswohnungen aus unserem Bestand veräußert. Dadurch wurden zusätzlich zum oben genannten Geschäft TEUR 230 (Vorjahr TEUR 0) generiert. Diesen Erlösen stehen unmittelbar Aufwendungen aus dem Abgang der Eigentumswohnungen in Höhe von TEUR 121 gegenüber. Den betrieblichen Erträgen von TEUR 409 (Vorjahr TEUR 334) steht ein Materialaufwand in Höhe von TEUR 194 (Vorjahr TEUR 142) gegenüber. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb der angebotenen Nachrangdarlehen im Umfang von TEUR 127 (Vorjahr TEUR 142 sowie Aufwendungen aus dem Abgang einer Eigentumswohnung aus dem Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr TEUR 0). Des Weiteren sind betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 199 (Vorjahr TEUR 106) angefallen. Diese enthalten Aufwendungen für Personal (TEUR 72), Abschreibungen (TEUR 14) und sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 113). Die Gesellschaft erreichte im Berichtszeitraum ein positives Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 15. Das Finanzergebnis lag in 2015 durch Zinserträge in Höhe von TEUR 29 und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 37 bei TEUR -8 (Vorjahr TEUR -9). Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstige Steuern im Umfang von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 24) minderten ebenfalls das Ergebnis im Berichtszeitraum. Infolgedessen endete das Geschäftsjahr 2015 für die Gesellschaft mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR Risikobericht 2.1. Chancen Chancen sehen wir vor allem in dem aktuellen Zinsumfeld, durch das Anleger sich vermehrt für andere Anlageinstrumente als Festgeld und Tagesgeld interessieren. Dieses Interesse sehen wir durch die kommende Regulierung des Marktes im Zuge der Umsetzung des Kleinanlegerschutzgesetzes zum zusätzlich bestärkt. Darüber hinaus werden wir von unseren Bestandskunden in deren Umfeld gerne weiter empfohlen Risiken aus Markt- und Umfeldbedingungen Risiken bestehen zum einen in der Verschlechterung des Marktumfeldes, dessen Auswirkungen auf die Realwirtschaft sich nicht eindeutig prognostizieren lassen. Zum anderen können ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit der weltweiten Schuldenkrise und der Stabilität von Banken zu genereller Unsicherheit bei Kunden und deren Investitionsbereitschaft führen. Folgenden Risiken unterliegt die IQ fairprofit AG grundsätzlich:

84 Finanzanhang Adressausfallrisiko Die Forderungen unserer Gesellschaft bestehen in täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einer Forderung für ein vergebenes Darlehen sowie Forderungen an Kunden. Die Forderungen an Kunden bestehen im Wesentlichen an Privatkunden. Das Forderungsausfallrisiko sehen wir als gering an. Liquiditätsrisiko Den Liquiditätsrisiken wird durch die monatlichen Auswertungen der Buchhaltung und die tägliche Überwachung der liquiden Mittel durch den Vorstand entgegengewirkt. Das Liquiditätsrisiko sehen wir daher als gering an. Operationelle Risiken Als operationelles Risiko sehen wir im Wesentlichen das Reputationsrisiko. Dieses ist insofern für die Gesellschaft von Bedeutung, als das Vertrauen der Kunden Voraussetzung für die Geschäfte ist. Wenn in der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft gestört wird, könnte dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit führen. 3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft im aktuellen Geschäftsjahr 2016 hat sich nicht ganz so positiv entwickelt wie geplant. So wurde im Verlauf des 1. Quartals 2016 mit dem Produkt Fair Profit 1 eine Darlehenssumme von ca. TEUR 300 brutto generiert. Dies resultiert aus der Umstellung und Qualifizierung der Berater und den damit einhergehenden innerbetrieblichen strukturellen Veränderungen. Ziel dieser Veränderungen ist es nach wie vor den Beratungsprozess zu optimieren, allen geforderten gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden und die Produkttransparenz für die Kunden weiter zu erhöhen. Zu Beginn des 2. Quartals 2016 wurden durch die Gesellschaft bis zum weitere ca. TEUR 300 platziert. Damit sind bislang insgesamt ca. TEUR platziert worden, wovon ca. TEUR 936 eingezahlt sind. Durch die Vermittlungstätigkeit bei Immobilienverkäufen (fremdgenutzte Eigentumswohnungen) als umsatzsteuerpflichtiges Geschäft sind für das Geschäftsjahr 2016 Provisionserlöse von ca. TEUR 100 eingeplant. Durch die Weiterveräußerung von Immobilien aus dem eigenen Bestand sind weitere Erlöse in Höhe von ca. TEUR 100 zusätzliche geplant. Bezüglich der Finanzierungen von Immobilieninvestitionen hat sich an der Situation nichts geändert, dass keine Bank unser Unternehmen diesbezüglich begleiten möchte. Somit werden nach wie vor alle Projekte eigenfinanziert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind sechs Eigentumswohnungen mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. TEUR 274 (davon TEUR 60 noch zur Zahlung ausstehend) im eigenen Bestand. Die jährlichen Mieteinnahmen liegen bei TEUR 11,31 Netto/Kalt. Die jährliche Rendite liegt im Verhältnis zum investierten Kapital inklusive aller Nebenkosten (ca. TEUR 294) bei etwa 8,69%. Der Wert der Objekte im Bestand wird vom Vorstand auf ca. TEUR 450 geschätzt. Der Plan bei der Vermittlung der Nachrangdarlehen mit eigenen in der Gesellschaft angestellten Beratern zu agieren, ist wie erwähnt angelaufen und wird weiter ausgebaut. Hierfür sind in 2016 Aufwendungen in Höhe von ca. TEUR 60 veranschlagt

85 Finanzanhang Ziel der Gesellschaft im Rahmen der Vermarktung des Produktes Fair Profit 1 ist es, für das Geschäftsjahr 2016 eine Gesamtdarlehenssumme zwischen TEUR bis TEUR brutto zu erreichen. 4.Sonstiges Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen für die beiden Vorstände und drei weitere Mitarbeiter betrug insgesamt EUR ,64. Hiervon entfallen EUR ,00 auf die Vorstände. Variable Vergütungen wurden nicht gezahlt. Es sind nach Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Berlin, den Harald Huth Vorsitzender des Vorstands Ralf Näcke Vorstand

86 Finanzanhang Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der IQ fairprofit AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 25 VermAnlG i.v.m. 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Berlin, den 15. Juni

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