Kapitalanlage BS RELAX

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1 Kapitalanlage BS RELAX Verkaufsprospekt der BS Backup Suisse Deutschland GmbH für das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen BS Relax

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3 Hinweis Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 03

4 Inhaltsverzeichnis Inhalt... 4 Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung... 6 ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES... 7 Eckdaten der Vermögensanlagen... 7 Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Prospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Kosten des Anlegers Provisionen Emissionskosten WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG DES KAPITALS Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung Erläuterung der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Auswirkungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzplanung Geschäftsaussichten Auswirkungen der Geschäftsaussichten RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Abschließender Risikohinweis GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND MARKTUMFELD DER BS BACKUP SUISSE DEUTSCHLAND GMBH Geschäftstätigkeit Allgemeine Ausführungen zur Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des Geschäftsjahres Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin ANLAGEZIEL, ANLAGEPOLITIK, ANLAGESTRATEGIE DER VERMÖGENSANLAGEN ANLAGEOBJEKTE Finanzierungsvertrag Investitionsgesellschaft Realisierungsgrad Finanzierungs- und Investitionsplanung der Emittentin (PROGNOSE) Finanzierungs- und Investitionsplanung der BS Backup Suisse AG (PROGNOSE) DIE VERMÖGENSANLAGEN (NACHRANGDARLEHEN) Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen Hauptmerkmale der Anteile Zinsrechte Laufzeit, Kündigungsrechte Rückzahlungsanspruch Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an den Anleger

5 Mitwirkungsrechte Mitwirkungspflicht Rangstellung Liquidationserlös Übertragbarkeit der Vermögensanlagen Handelbarkeit der Vermögensanlagen Bekanntmachungen Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Erwerbsvoraussetzungen DIE WESENTLICHEN GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer Sonstige Steuern DIE BS BACKUP SUISSE DEUTSCHLAND GMBH Unternehmensangaben Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Managementkompetenz und -erfahrung Gesellschafterversammlung Abschlussprüfer WEITERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN- VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG - VERMVERKPROSPV JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk ZWISCHENÜBERSICHT DER BS BACKUP SUISSE DEUTSCHLAND GMBH ZUM 29. FEBRUAR Zwischen-Bilanz zum 29. Februar Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2015 bis zum 29. Februar VORAUSSICHTLICHE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BS BACKUP SUISSE DEUTSCHLAND GMBH Plan-Bilanzen der BS Backup Suisse Deutschland GmbH (PROGNOSE) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der BS Backup Suisse Deutschland GmbH (PROGNOSE) Plan-Liquiditätsrechnung der BS Backup Suisse Deutschland GmbH (PROGNOSE) GESELLSCHAFTSVERTRAG NACHRANGDARLEHEN BS RELAX DER BS BACKUP SUISSE DEUTSCHLAND GMBH - BEDINGUNGEN GLOSSAR INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Vermögensanlagen

6 Verantwortlichkeitserklärung Anbieterin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlagen mit der Emissionsbezeichnung BS Relax sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die BS Backup Suisse Deutschland GmbH Sitz: München Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 2 D München Die Anbieterin, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. München, 20. April 2016 (Datum der Prospektaufstellung) Anke Rauterkus-Hennig // Geschäftsführerin BS Backup Suisse Deutschland GmbH Hinweis Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben werden. 06

7 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Vermögensanlagen Emittentin Rechtsform/Registergericht Sitz/Geschäftsanschrift Geschäftsführung Geschäftstätigkeit Kapitalanlage BS Backup Suisse Deutschland GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB München/Maximilianstraße 2, D München Frau Anke Rauterkus-Hennig Verwaltung eigenen Vermögens Festverzinsliche Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung BS Relax in den Typen A und B. Die Typen unterscheiden sich in der Höhe der Zinsen und werden vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Die Nachrangdarlehen beinhalten einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin sowie Zahlungsvorbehalte ( 9 der Bedingungen der Nachrangdarlehen BS Relax auf Seite 69). Emissionsvolumen Euro ,- Besteuerung Handelbarkeit Mindestanlagebetrag Agio Gewährungszeitpunkt Mindestlaufzeit Kündigung Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Abtretung mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein Zweitmarkt für Handel. Ein Mindestanlagebetrag für den Anleger besteht nicht. Ein Agio (Ausgabeaufschlag) wird nicht erhoben. Die Nachrangdarlehen gelten am Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als gewährt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit und werden die Zinsen berechnet. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf volle Kalenderjahre. Ordentliche Kündigung: Zum Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Sonderkündigung Emittentin: Die Emittentin ist berechtigt, die Nachrangdarlehen BS Relax insgesamt, quotal oder einzeln unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vorzeitig zum Ablauf von zwei Jahren, nachfolgend zum Ablauf eines weiteren Jahres, zu kündigen. Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit möglich. Zinssatz Typ A: 3 % p. a. des valutierten Anlagebetrags. Typ B: 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags. 07

8 Zinslauf Zinstermin Kapitalrückzahlung Zahlungsvorbehalt Zeichnungsfrist Angesprochene Anlegerkreise Der erste Zinslauf beginnt jeweils am Gewährungszeitpunkt und endet am 31. Dezember Folgende Zinsläufe beginnen am 01. Januar eines Kalenderjahres und enden am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufes. Ordentliche Kündigung: Am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung zum valutierten Anlagebetrag. Außerordentliche Kündigung: Am 14. Bankarbeitstag nach Kündigung zum valutierten Anlagebetrag. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 9 der Bedingungen der Nachrangdarlehen BS Relax auf Seite 69). Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen beginnt einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Zeichnungsfrist endet bei Vollplatzierung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Anleger mit langfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher Ergebniserwartung. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlagen (Seite 19 bis 26) dargestellten Risiken bewusst sein. 08

9 Vermögensanlagen Mit diesem Prospekt werden Nachrangdarlehen mit den Emissionsbezeichnungen BS Relax in den Typen A und B angeboten. Die Typen unterscheiden sich lediglich in der Höhe der jährlichen Zinsen. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Anlagebetrag wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Ein Mindestanlagebetrag besteht nicht. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt Euro und ist nicht auf die einzelnen Typen aufgeteilt. Struktur der Vermögensanlagen Die Anleger haben die Möglichkeit, Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung BS Relax wahlweise des Typ A oder des Typ B zu zeichnen, welche von der BS Backup Suisse Deutschland GmbH ausgegeben werden. Die Anlage des Anlegers erfolgt direkt bei der Emittentin und nicht über einen Treuhänder. Die Nachrangdarlehen sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung, dass die Rückzahlung der Vermögensanlagen sowie Zinszahlungen nur verlangt werden können, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 9 der Bedingungen der Nachrangdarlehen BS Relax auf Seite 72). Die Forderungen aus den Vermögensanlagen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die Einzelheiten der Nachrangdarlehen richten sich nach den Bedingungen der Nachrangdarlehen, in denen die Modalitäten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Die Vermögensanlagen sind festverzinslich. Die Anleger erzielen mit den Vermögensanlagen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Vermögensanlagen zielen sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Anlagebetrag wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Ein Mindestanlagebetrag besteht nicht. Laufzeit, Kündigung, Kündigungsfrist Die Laufzeit der Vermögensanlagen ist unbestimmt und endet durch Kündigung. Eine Kündigung der Vermögensanlagen kann sowohl durch den Anleger als auch durch die Emittentin erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet nach einer Mindestlaufzeit von fünf vollen Kalenderjahren zum 31. Dezember. Somit haben die Vermögensanlagen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs. Nachfolgend ist eine Kündigung jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall sechs Monate. Die Emittentin ist berechtigt, die Vermögensanlagen jederzeit insgesamt, quotal oder einzeln zum Ende einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen. Übertragbarkeit Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus den angebotenen Vermögensanlagen sowie die Vermögensanlagen selbst erfolgt mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung. Die Übertragung kann vollständig oder in Teilbeträgen erfolgen. Mindestbeträge sind nicht einzuhalten. 09

10 Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben Bei der BS Backup Suisse Deutschland GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der BS Backup Suisse AG mit Sitz in Zug/Schweiz. Kerngeschäft der BS Backup Suisse AG liegt in dem Angebot von richtungsweisenden, Cloud-basierten Healthcare-Management-Lösungen (Speicherung, Archivierung von Patienteninformationen und damit verbundenen administrativen Daten). Die BS Backup Suisse AG beabsichtigt, Investitionen in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nocht nicht feststehenden Healthcare-Projekten zu tätigen. Für die Finanzierung dieses Vorhabens ist die Vergabe von Finanzierungen von der Emittentin an die BS Backup Suisse AG (im Folgenden auch Investitionsgesellschaft ) vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, ob die Finanzierung an die Investitionsgesellschaft über Darlehen oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung) erfolgen soll. Ein entsprechender Vertrag liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor. Die BS Backup Suisse AG Geschäftstätigkeit Die Sicherheit von Patientendaten ist ein Kernproblem der Gesundheitsbranche. Dieser Bereich bildet einen der im Gesundheitswesen sensibelsten und zugleich schützenswertesten. Die rechtssichere Primär- und Langzeitarchivierung von Patientendaten ist eine zentrale Herausforderung für das gesamte Gesundheitswesen. Die Shared Medical Archiving Services (SMAS) der BS Backup Suisse AG haben eine Antwort auf diese Herausforderung. Mit den SMAS bietet das Unternehmen branchenorientiertes, standortübergreifendes Daten-Management für Kliniken, Arztpraxen und die Gesundheitsindustrie an. Hierzu betreibt die BS Backup Suisse AG mehrere hochmoderne Rechenzentren mit mehreren hundert Terrabyte Archivkapazität, in deren Ausbau investiert werden soll. Darüber hinaus wird die Investitionsgesellschaft Investitionen in andere Healthcare-Projekte vornehmen. Die von der Investitionsgesellschaft angebotenen SMAS sind Cloud-basierte Primär- und Langzeitspeichersysteme, die Sicherheit, Flexibilität, Zugänglichkeit und Skalierbarkeit mit Kosteneffizienz kombinieren. Anstelle der Verarbeitung der Patienteninformationen und den verbundenen administrativen Daten in lokale Speichermedien, werden die Daten von einer dezentralen, hochleistungsfähigen Infrastruktur erfasst, die ein umfassendes Management aller medizinischen und kaufmännischen Daten ermöglicht. Die SMAS bilden die erforderliche IT-Infrastruktur zur zertifizierten Langzeitarchivierung aller anfallenden medizinischen Daten wie Bildern und Filmen, Stammdaten, Befund- und Dokumentationsdaten, digitalisierter und digitaler Dokumente sowie s. Investitionsvorhaben Die Strategie des Unternehmens sieht für die nächsten Jahre Investitionen in die Realisierung anderer Healthcare- Projekte vor. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Vorhaben noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Die Auswahl der einzelnen Projekte liegt im Ermessen des Verwaltungsrates, wobei folgende Kriterien zu beachten sind: Die im Rahmen des Healthcare-Projektes entwickelten Anwendungen/Lösungen müssen patentierbar sein. Vergleichbare Produkte sollten nicht auf dem Markt sein. Das Healthcare-Projekt sollte innerhalb von maximal zwei Jahren Marktreife erlangen. 10

11 Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen mit der Emissionsbezeichnung BS Relax beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Vermögensanlagen, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Prospekt, Nachträge, Veröffentlichungspflicht Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 20. April Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlagen neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Emittentin oder der angebotenen Vermögensanlagen von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Prospekt zu veröffentlichen. Veröffentlichungspflicht gemäß 11a Vermögensanlagengesetz Die Emittentin der Vermögensanlagen ist nach Beendigung des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlagen verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf sie oder die von ihr emittierten Vermögensanlagen unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung entfällt mit vollständiger Tilgung der Vermögensanlagen. Unterlagen Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, die Vermögensanlagen-Informationsblätter sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle BS Backup Suisse Deutschland GmbH, Maximilianstraße 2, D München, bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, die Vermögensanlagen-Informationsblätter, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet. 11

12 Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlagen nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht und es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Kosten des Anlegers Der Anleger kann in begründeten Fällen vor der Möglichkeit zur Kündigung nach 6 und 7 der Bedingungen die vorzeitige Beendigung der Vermögensanlagen mit Begründung bei der Emittentin beantragen. Beabsichtigt die Emittentin, einem solchen Antrag zuzustimmen, ist sie berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 12 % des valutierten Anlagebetrags zu erheben. Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus den Vermögensanlagen trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung Euro ,-. Das entspricht 10 % Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen. Darüber hinaus werden keine weiteren Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, geleistet. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen in Höhe von Euro ,- und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Vermögensanlagen, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Vermögensanlagen, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger und Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro ,- an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich Euro ,-. 12

13 Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei den vorliegenden Vermögensanlagen handelt es sich um Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung in Höhe von 3 % p. a. des valutierten Anlagebetrags bei Typ A und 6 % p. a. des valutierten Anlagebetrags bei Typ B und dem Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags. Eine Beendigung der Vermögensanlagen ist nur durch Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren zum 31. Dezember möglich. Bei Kündigung hat der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotenen Vermögensanlagen sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D.h., dass der Anspruch auf Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 9 der Bedingungen der Nachrangdarlehen BS Relax auf Seite 69). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Die Emittentin plant die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in die Vergabe von Finanzierungen an die BS Backup Suisse AG (nachfolgend auch Investitionsgesellschaft ) für die Realisierung für zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehende Healthcare-Projekte zu investieren. Hinsichtlich der Art der Finanzierung hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, ob die Finanzierung an die BS Backup Suisse AG über Darlehen oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (Stille Beteiligung) erfolgen soll. Der Finanzierungsvertrag wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses individuell ausgestaltet. Nach den Planungen soll ein entsprechender Finanzierungsvertrag abgeschlossen werden, sofern der Emittentin aus der Emission der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlagen ausreichende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Ausgestaltung des Finanzierungsvertrages wird die Emittentin jedoch auf die Konditionen der angebotenen Vermögensanlagen Rücksicht nehmen. Nach den Planungen wird die BS Backup Suisse AG für die von der Emittentin erhaltenen Finanzierungen einen Zins in Höhe von ca. 6 % p. a. an die Emittentin zahlen. Aufgrund dessen ist eine wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen an die Anleger die planmäßige Investition in die Vergabe von Finanzierungen an die BS Backup Suisse AG und die damit verbundene Erzielung des Anlageziels nachhaltige und langfristige Erträge aus dem Finanzierungsvertrag in Form von Zinsen oder Ergebnisbeteiligungen zu generieren. Wesentliche Bedingung für die Erzielung der Erträge aus dem Finanzierungsvertrag und die damit verbundenen bedingungsgemäßen Zahlungen an die Anleger (Zinsen/Rückzahlungen) ist, dass seitens der Investitionsgesellschaft das operative Geschäft sorgfältig wahrgenommen wird und geeignete Healthcare- Projekte (mittelbare Anlageobjekte) ausgewählt werden, die sich positiv entwickeln. Im Falle ausbleibender Zahlungen der Investitionsgesellschaft an die Emittentin, verfügt die Emittentin nicht über ausreichendes Eigenkapital, um ihre Verpflichtungen auf Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Vermögensanlagen an die Anleger zu erfüllen. Die Strategie der Investitionsgesellschaft sieht für die nächsten Jahre Investitionen in die Realisierung von Healthcare-Projekten vor. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Vorhaben noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool. Die Auswahl der einzelnen Projekte liegt im Ermessen des Verwaltungsrates. Die Nachfrage nach unkomplizierten Anwendungen/ Lösungen im Bereich des Gesundheitswesens, sei es im Bereich der Behandlung von Patienten oder in der Verwaltung, wird aufgrund der steigenden Bedürfnisse der Menschen nach Würde, Selbstbestimmung, Datenschutz und Kundenorientierung im Bereich der gesundheitlichen Behandlungen vermehrt zunehmen. Aufgrund dessen gehen sowohl die Investitionsgesellschaft als auch die Emittentin von stabilen Einnahmen aus der Realisierung und Vermarktung von verschiedenen Healthcare-Projekten aus. Die Anlagestrategie der Investitionsgesellschaft beruht auf dem Grundsatz der Diversifikation. D.h., das Portfolio soll aus mehreren Healthcare-Projekten bestehen. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragslage für die Investitionsgesellschaft und somit auch für die Emittentin geschaffen werden, um so die Zins- sowie Rückzahlungsansprüche an die Anleger zu erfüllen. 13

14 Die Qualität eines Healthcare-Projektes kann sich während der Realisierung abweichend von den Planungen negativ verändern (z.b. höhere Kosten der Realisierung oder spätere Markeinführung als geplant), wodurch die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielen würde. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem Finanzierungsvertrag erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Emittentin gefährdet sein können. Dadurch könnten dann die Ansprüche der Anleger auf Zins- und/oder Rückzahlung der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen gefährdet sein. Auch kann sich während der Realisierung eines Healthcare-Projektes die Nachfrage an entsprechenden Healthcare-Projekten aufgrund eines Überangebots negativ entwickeln, wodurch ebenfalls eine der Absatz eines Projektes nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus dem Finanzierungsvertrag erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Emittentin gefährdet sein können. Dadurch könnten dann die Ansprüche der Anleger auf Zins- und/oder Rückzahlung der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen gefährdet sein. Hierzu siehe die Darstellung der Risiken im Abschnitt Entwicklungsrisiken im Kapitel Risiken der Vermögensanlagen Prognose- und anlagegefährdende Risiken Geschäftstätigkeit - Risiken aus der Geschäftstätigkeit/ Investitionen der BS Backup Suisse AG (Investitionsgesellschaft) auf Seite 20. Die Entwicklung des Marktes für Healthcare-Projekte ist fortwährenden Veränderungen ausgesetzt. Dadurch besteht einerseits die Chance für die Investitionsgesellschaft, sich an Unternehmen zu beteiligen, deren Produkte eine höhere Akzeptanz als andere am Markt erreichen, so dass eine positive Ertragsentwicklung erreicht wird. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z.b. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Sollte sich die Auswahl der Investitionsgesellschaft als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Gewinnbeteiligungs- oder Zinsansprüche der Emittentin gefährdet sein, wodurch auch die Zinsansprüche der Anleger gefährdet werden. Hierzu siehe die Darstellung der Risiken im Abschnitt Wettbewerbsrisiken im Kapitel Risiken der Vermögensanlagen Prognose- und anlagegefährdende Risiken Geschäftstätigkeit - Risiken aus der Geschäftstätigkeit/Investitionen der BS Backup Suisse AG (Investitionsgesellschaft) auf Seite 19. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten der Emittentin. Die Vermögens- und Finanzlage der Emittentin ist davon abhängig, dass die Investitionsgesellschaft ihre Verpflichtungen (insbesondere die Zahlung von Zinsen bzw. Ergebnisbeteiligungen) aus dem noch zu schließenden Finanzierungsvertrag erfüllt. Im Falle ausbleibender Zahlungen an die Emittentin, verfügt die Emittentin nicht über ausreichendes Kapital, um ihre Verpflichtungen (insbesondere die Zahlung von Zinsen an die Anleger) zu erfüllen. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche teilweise aus den Einnahmen der Geschäftstätigkeit der Emittentin sowie Refinanzierungen durch Kreditinstitute erfolgen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierungen durch Kreditinstitute getroffen werden. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, sind nach Einschätzung der Emittentin die Voraussetzungen zur Zahlung der Verzinsung und der Rückzahlung gegeben. 14

15 Auswirkungen der Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung des Kapitals Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung Plan-Bilanzen (Prognose) AKTIVA A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Bankguthaben PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnvortrag III. Jahresüberschuss B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Verbindlichkeiten Plan-GuV (Prognose) 1. Umsatzerlöse 2. Gesamtleistung 3. sonstige betriebliche Erträge 4. Materialaufwand 5. sonstige betriebliche Aufwendungen 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.Jahresüberschuss Plan-Liquiditätsrechnungen (Prognose) Zahlungseingänge Umsatz abzgl. Ford.mehrung gg. Mutter Nachrangdarlehen Tilgung Nachrangdarlehen Zinsen und ähnliche Erträge abzgl. Ford.mehrung ggü. AG Summe Zahlungseingänge Zahlungsausgänge Darlehensweiterreichung Rückzahlung an Anleger bezogene Leistungen Raumkosten Versicherungen Fahrzeugkosten Reisekosten gemindert um Aufl. ARAP Provisionen sonstige betriebliche Aufwendungen Veränderung Verb. L+L Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern (VJ) Kautionen abzgl. Aufl. PRAP Summe Zahlungsausgänge Veränderung der liquiden Mittel Finanzmittelbestand Finanzmittelbestand in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , bis bis bis bis bis bis , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , bis bis bis bis bis bis , , , , ,32 414, , , , , , , , , , , , , ,32 414, , , , , , , , , , , , , ,32 414, , , , , , , , , , , , , ,32 414, , , , , , , , , , , , , ,32 414, , , , , , , , , , , , ,32 414, , , , , , , , ,49 15

16 Erläuterung der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die vorstehende Darstellung bildet die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin für die Jahre 2016 bis 2021 ab. Aus Gründen der besseren Übersicht und größeren Transparenz wurden die einzelnen Geschäftsjahre separat dargestellt und nicht kumuliert. Plan-Bilanzen In den Aktiva der Plan-Bilanzen wurden zunächst die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich im Wesentlichen aus den Forderungen gegen die Muttergesellschaft, die BS Backup Suisse AG aus dem Finanzierungsvertrag zusammen setzen. Ferner wurde das prognostizierte Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Passiva setzten sich aus dem Eigenkapital, den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten der Emittentin zusammen. Im Eigenkapil wurde das Stammkapital, der Gewinnvortrag sowie die geplanten Jahresüberschüsse ausgewiesen. Die Rückstellungen setzen sich aus den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen zusammen. Die prognostizierten Verbindlichkeiten der Emittentin bestehen im Wesentlichen aus den bisher platzierten Nachrangdarlehen sowie den mit diesem Prospekt angebotenen Nachrangdarlehen. Plan-Gewinn- und Verlustrechnung Die Emittentin generiert im Wesentlichen Einnahmen aus dem mit der Muttergesellschaft zu schließenden Finanzierungsvertrag, die als Zinserträge ausgewiesen wurden. Die wichtigsten ausgewiesenen Aufwendungen sind die Zinszahlungen an den Anleger sowie sonstige Aufwendungen, wie Kosten der laufenden Buchhaltung und der Jahresabschlüsse. Die Zinszahlungen an die Anleger sind von der Erfüllung der Pflichten der Muttergesellschaft aus dem zu schließenden Finanzierungsvertrag abhängig. Liquiditätsplanung Liquide Mittel generiert die Emittentin plangemäß aus den Zahlungen der Muttergesellschaft aufgrund des Finanzierungsvertrages sowie aus den mit diesem Prospekt angebotenen Nachrangdarlehen. Wesentliche Abflüsse von Liquidiät erfolgen durch die Investitionen in die Muttergesellschaft und untergeordnet in betriebliche Aufwendungen. Ab dem Geschäftsjahr 2020 kalkuliert die Emittentin mit Auszahlungen auf gekündigte Nachrangdarlehen. Die Hierfür erforderliche Liquidität wird plangemäß aus einer teilweisen Beendigung des Finanzierungsvertrages generiert. Insoweit ist die Rückzahlung der Nachrangdarlehen von der Erfüllung der Pflichten der Muttergesellschaft aus dem zu schließenden Finanzierungsvertrag abhängig. Auswirkungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzplanung Nach den Planungen wird die Emittentin über die Laufzeit der Vermögensanlagen durchgängig positive Jahresergebnisse erzielen. Für die Bedienung sämtlicher geplanten Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) und Investitionen stehen der Emittentin zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen ausreichend Liquidität zur Verfügung. Eine Gefährdung der Zinszahlungen könnte entstehen, wenn die geplanten Einnahmen nicht realisiert werden. Ursache hierfür könnten Zahlungsschwierigkeiten der Investitionsgesellschaft (Muttergesellschaft der Emittentin) sein. 16

17 Eine geringe Platzierung der Nachrangdarlehen, die hinter den Planungen zurück bleibt, hätte nur geringe Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin die Zinszahlung zu leisten. Bereits die ersten Mittelzuflüsse können ertragswirksam in die Investitionsgesellschaft investiert werden. Die Nachrangdarlehen haben eine Mindestlaufzeit von fünf vollen Kalenderjahren, wobei eine Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Somit können bei einer Zeichnung von Nachrangdarlehen im Jahr 2016 erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin zum 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Die für die Rückzahlung der Nachrangdarlehen notwendigen Mittel werden plangemäß durch die Auflösung des Finanzierungsvertrages mit der Muttergesellschaft generiert. Beim Abschluss des Vertrages wird die Emittentin einen Gleichlauf der Vertragslaufzeiten zwischen Investitionsvertrag und Nachrangdarlehen berücksichtigen. Zum 31. Dezember 2021 beträgt nach den langfristigen Prognosen der Verschuldungsgrad der Emittentin (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital) 6,3. Eine Gefährdung der Rückzahlung der Nachrangdarlehen würde dann eintreten, wenn die Muttergesellschaft nicht in der Lage ist, die Rückzahlungsbeträge aus dem Finanzierungsvertrag zu leisten. Geschäftsaussichten Die Emittentin geht von einer Aufnahme der Platzierung im Geschäftsjahr 2016 aus. Hier soll auch die Vollplatzierung erfolgen, so dass ein Mittelzufluss aus dieser Emission in Höhe von Euro im Jahr 2016 geplant ist (PROGNOSE). Ebenfalls im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin Investitionen in die Muttergesellschaft in Höhe von Euro (PROGNOSE). Die hierzu eingesetzten Mittel stammen aus den Nachrangdarlehen sowie den Erträgen des operativen Geschäftes. Aus den Investitionen in die Muttergesellschaft resultieren prognostizierte Zinseinnahmen von ca. Euro Auf die Nachrangdarlehen sind Zinsen in Höhe von ca. Euro zu zahlen. Die Zinseinnahmen und die Zinszahlungen reduzieren sich mit der geplanten teilweisen Beendigung des Finanzierungsvertrages mit der Muttergesellschaft und der prognostizierten Kündigung von Nachrangdarlehen durch Anleger. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit der Nachrangdarlehen aufrecht erhalten bleiben. Auswirkungen der Geschäftsaussichten Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit auch die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein, sind Zinszahlungen auf die Nachrangdarlehen nicht gefährdet. Die Rückzahlung kann nicht aus den Liquiditätsüberschüssen des operativen Geschäftes erfolgen. Es ist eine Beendigung des Finanzierungsvertrages mit der Muttergesellschaft erforderlich. Nachfolgend werden die Geschäftsaussichten dargestellt, die Einfluss auf die Zins- und Rückzahlung der Nachrangdarlehen haben können: Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlagen hat nur einen geringen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. Für weitere Investitionen ist ein Zufluss aus den Nachrangdarlehen erforderlich. Nur mit diesem Zufluss und den Investitionen können die Umsatzerlöse ausgebaut werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zinszahlungspflicht der Emittentin geringer als erwartet ausfällt, so dass die geringeren Umsatzerlöse nicht zwangsläufig auch zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen müssen. 17

18 Investitionen Die Bonität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedienen. Hierbei ist die Entwicklung der Bonität der Muttergesellschaft entscheidend. Diese kann sich besser oder schlechter als erwartet darstellen, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinsen und die Rückzahlung zu leisten. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Zinspflicht der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höheren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Exit-Szenarien Die Vermögensanlagen haben eine unbestimmte Laufzeit und können nur durch Kündigung beendet werden. Eine Kündigung ist nur zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Diese hat eine Dauer von mindestens fünf Kalenderjahren, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Zu diesem Zeitpunkt können erstmals Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Für die Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist die Beendigung des Finanzierungsvertrages mit der Muttergesellschaft und die Rückzahlung des Finanzierungsbetrages erforderlich. 18

19 Risiken der Vermögensanlagen Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um Vermögensanlagen der BS Backup Suisse Deutschland GmbH, welche mit Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die vom Anleger erworbenen Vermögensanlagen seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und sein Anlagebetrag nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Vermögensanlagen dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlagen von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Allgemeiner Hinweis Über den Totalverlust der Vermögensanlagen hinaus besteht das Risiko der Gefährung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlagen teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus den Vermögensanlagen erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlagen sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlagen aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/oder die eventuellen zusätzlichen Steuern leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Prospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger führen können. Semi-Blind-Pool Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamten Vermögensanlagen gefährden und somit bis zum Totalverlust des Anlagebetrags des Anlegers führen können. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte seitens der Investitionsgesellschaft, in welche die Emittentin durch Vergabe von Finanzierungen investiert, nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben der Investitionsgesellschaft ab und damit von der Auswahl der jeweiligen mittelbaren Anlageobjekte durch diese. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden und/ oder die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln. Dies kann zu geringeren bzw. ausbleibenden Zahlungen der Investitionsgesellschaft an die Emittentin führen, so dass es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages kommen kann. 19

20 Geschäftstätigkeit Finanzierungsgesellschaft Da die Emittentin als Finanzierungsgesellschaft tätig ist, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus dem Finanzierungsvertrag mit der BS Backup Suisse AG (nachfolgend auch Investitionsgesellschaft) geplanten Erlöse aus Verzinsungen/Gewinnbeteiligungen nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse der Investitionsgesellschaft nicht den geprüften Erwartungen entsprochen haben; die in die Investitionsgesellschaft investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge einer evtl. Insolvenz wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt geringere als die erwarteten Ergebnisse des eingesetzten Kapitals ergeben können. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Risiken aus der Geschäftstätigkeit/Investitionen der BS Backup Suisse AG (Investitionsgesellschaft) Die Investitionsgesellschaft beabsichtigt, in die Realisierung von Healthcare-Projekten zu investieren. Die sich im Speziellen aus diesen Investitionen ergebenden Risiken werden im Folgenden dargestellt. Objekt-/Projektauswahl Die Ergebnisse der Emittentin hängen mittelbar von der Auswahl der Healthcare-Projekte durch die Investitionsgesellschaft und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass durch die Investitionsgesellschaft ungünstige Investitionen ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Healthcare-Projekte sich negativ entwickeln. Auch kann es sein, dass zum Zeitpunkt der Investition nicht genügend geeignete Healthcare-Projekte vorhanden sind, in die die Investitionsgesellschaft investieren kann. Es besteht das Risiko, dass die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse oder Verluste erwirtschaftet, wodurch die Gewinnbeteiligungsansprüche oder Zinsund/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können. Das kann zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Haftungsrisiken die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse oder Verluste erwirtschaftet, wodurch die Gewinnbeteiligungsansprüche oder Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können. Das kann zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Entwicklungsrisiken Die Entwicklung des Marktes für sogenannte Healthcare- Projekte ist fortwährenden und dynamischen Änderungen unterworfen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass allgemeine Veränderungen in der Branche oder auch eine sinkende Akzeptanz in der Öffentlichkeit gegenüber der von der Investitionsgesellschaft verwandten Anwendungen negativen Einfluss auf bestehende oder vorbereitete Verträge der Investitionsgesellschaft haben könnten. Es besteht das Risiko, dass die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse oder Verluste erwirtschaftet, wodurch die Gewinnbeteiligungsansprüche oder Zinsund/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können. Das kann zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Die von der Investitionsgesellschaft vertriebenen Produkte können aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht der vertraglich vereinbarten Qualität entsprechen. Dies kann zu Regressansprüchen der Abnehmer gegen die Investitionsgesellschaft führen. Es besteht das Risiko, dass 20

21 Insolvenz von Vertragspartnern In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Einnahmen nicht erzielt werden könnten und neue Verträge mit anderen Kunden abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden zunächst weitere Aufwendungen verursachen, die das Betriebsergebnis der Investitionsgesellschaft verringern könnten. Außerdem wäre die Investitionsgesellschaft möglicherweise gezwungen, geringere Vergütungen mit den neuen Vertragspartnern zu vereinbaren. Es besteht das Risiko, dass die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse oder Verluste erwirtschaftet, wodurch die Gewinnbeteiligungsansprüche oder Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können. Das kann zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Wettbewerbsrisiken Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt, z.b. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht voraussehen. Die Entwicklung und der Vertrieb weiterer Healthcare- Anwendungen durch Konkurrenzunternehmen könnte die kalkulierte Absatzsituation beeinträchtigen. Es besteht das Risiko, dass die Investitionsgesellschaft geringere Ergebnisse oder Verluste erwirtschaftet, wodurch die Gewinnbeteiligungsansprüche oder Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Emittentin aus dem Finanzierungsvertrag nicht oder nicht in geplanter Höhe bedient werden können. Das kann zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Eigenkapitalausstattung Die Vermögens- und Finanzlage der Emittentin ist davon abhängig, dass die Investitionsgesellschaft ihre Verpflichtungen (insbesondere die Zahlung von Zinsen bzw. Ergebnisbeteiligungen) zum einem aus dem noch zu schließenden Finanzierungsvertrag sowie zum anderen aus dem Finanzierungsvertrag BS 2013 erfüllt. Im Falle ausbleibender Zahlungen an die Emittentin, verfügt die Emittentin nicht über ausreichendes Eigenkapital, um ihre Verpflichtungen (insbesondere die Zahlung von Zinsen an die Anleger) zu erfüllen. Dies würde zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Eine Insolvenz hätte einen Totalverlust des Anlagebetrags der Anleger zur Folge. Fremdfinanzierung Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z.b. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und/oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen sowohl für Investitionen als auch für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. 21

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