Vermögensanlagen-Informationsblatt

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1 Vermögensanlagen-Informationsblatt Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, Walldorf/Namensschuldverschreibungsemission // NUR FÜR INTERNE ZWECKE // Stand: 5. Mai 2014 Kommentare 1 Bezeichnung der Vermögensanlage Namensschuldverschreibungen ausgegeben von der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG 2 Art der Vermögensanlage Unverbriefte Namensschuldverschreibungen mit qualifizierter Nachrangabrede 3 Anbieterin der Vermögensanlage Astoria Invest AG, Altrottstraße 31, Walldorf Emittentin der Vermögensanlage Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, Altrottstraße 31, Walldorf 4 Beschreibung der Vermögensanlage (Prospekt Seiten 28 ff.) Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Verzinsung Zeichnungsfrist Unverbriefte Namensschuldverschreibungen ausgegeben von der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Emittentin). Die Namensschuldverschreibungen begründen Gläubigerrechte, aber keine Gesellschafterrechte und insbesondere keine Mitwirkungs,- Stimm- oder Kontrollrechte in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Die Zeichner sind nicht am Vermögenund Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) der Emittentin beteiligt. Aus dieser Vermögensanlage erwachsen Rechte (insbesondere Ansprüche auf Zinszahlungen und Rückzahlungsansprüche) und Pflichten (insbesondere Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl. Agio). Es handelt sich um eine unternehmerische Kapitalanlage mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Der Art nach handelt es sich bei der Vermögensanlage um unverbriefte Namensschuldverschreiben. Ausgehend vom Mindestbetrag der Zeichnungssumme von EUR beträgt die Anzahl der angebotenen Vermögensanlage Die endgültige Anzahl ergibt sich aus dem Umfang der tatsächlichen Zeichnungen der Anleger und ist abhängig von den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Der maximale Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage in Form von Namensschuldverschreibungen beträgt EUR ( maximale Zeichnungssumme ) zzgl. maximal EUR Agio. Werden die Namensschuldverschreibungen nicht in voller Höhe gezeichnet, kann sich die Anzahl der angeboten Namensschuldverschreibungen reduzieren. Die Namensschuldverschreibungen sind (vorbehaltlich der Bestimmungen zum Nachrang) mit einer festen Basisverzinsung von 8,0 % p. a. des Nennbetrages ausgestattet. Die Basisverzinsung erfolgt taggenau ab Gutschrift des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio auf dem Konto der Emittentin. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt grundsätzlich anteilig jeweils hälftig zum 31. März und zum 30. September eines Jahres nachträglich am nächstfolgenden Bankarbeitstag. Neben der Basisverzinsung besteht in Abhängigkeit des Zeichnungszeitpunktes die Möglichkeit, dass Anleger einen Reservierungs- oder- Frühzeichnungsbonus erhalten. Zu weiteren Informationen wird auf die Anlagebedingungen verwiesen. Das öffentliche Angebot beginnt frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet spätestens am 31. Dezember Die Geschäftsführung der Emittentin hat nach freiem Ermessen die Möglichkeit, die Zeichnung der Vermögensanlage vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, insbesondere bei Überzeichnung.

2 Laufzeit Nachrang Verfügbarkeit/Übertragung Anlageobjekte Die vom Anleger gezeichnete und eingezahlte Nennbetragssumme wird grundsätzlich nach einer Grundlaufzeit von drei Jahren nach Einzahlung zur Rückzahlung fällig, ohne dass der Anleger die Kündigung gegenüber der Emittentin vorzunehmen hat. Der Anleger kann bei der Emittentin eine Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr beantragen. Der Antrag muss mindestens sechs Monate vor dem Ende der dreijährigen Grundlaufzeit bei der Emittentin eingehen. Die Annahme des Antrags durch die Emittentin kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Emittentin zustande. Nach Annahme des Antrags verlängert sich die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen um ein weiteres Jahr mit der erneuten Option auf Laufzeitverlängerung bei Beantragung. Eine Kündigung durch den Anleger ist auch hier nicht erforderlich. Die Laufzeit der gesamten emittierten Namensschuldverschreibungs-Vermögensanlage ist begrenzt bis zum 31. Dezember Zu diesem Zeitpunkt werden alle emittierten Namensschuldverschreibungen ohne dass es einer Kündigung bedarf spätestens zur Rückzahlung fällig. Die Forderungen der Namensschuldverschreibungs-Anleger auf Rückzahlung und Verzinsung treten gegenüber allen anderen gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen von nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin im Rang zurück. Die Anlegerverpflichten sich, ihre nachrangigen Zins- und Rückzahlungsforderungen gegenüber der Emittentin solange nicht geltend zumachen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen würde. Sollte es zu einer Liquidation der Emittentin kommen, sind die Ansprüche auf Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals gegenüber anderen gegenwärtigen und künftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Ansprüchen anderer Gläubiger nachrangig. Die Emittentin wird sich im Rahmen der Vergabe von Nachrangdarlehen Forderungen der Astoria Private Equity GmbH gegen Projektierungsgesellschaften sicherungshalber abtreten lassen. Der Anleger kann seine unverbrieften Namensschuldverschreibungen nur mit vorheriger Zustimmung der Emittentin rechtsgeschäftlich im Wege der Abtretung übertragen (eingeschränkte Handelbarkeit); eine Übertragung ist nur zum 1. April und 1. Oktober des jeweiligen Jahres möglich. Ferner besteht für Kapitalanlagen dieser Art kein organisierter Markt im Sinne eines Börsenhandels, geregelten Marktes oder anderen Zweitmarktes. Die Handelbarkeit der Namensschuldverschreibungen ist stark eingeschränkt. Außerordentlichen Kündigungen kann die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in besonderen Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung) nach billigem Ermessen zulassen. Die Emittentin reicht das ihr zur Verfügung stehende Kapital maßgeblich als Fremdkapital an die Astoria Private Equity GmbH weiter. Die Astoria Private Equity GmbH als Projektentwicklungsgesellschaft stellt das erhaltene Kapital international tätigen Projektierungsgesellschaften in Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung, um diesen die Projektierung von Anlagen zur industriellen Kompostierung von organischen Abfällen ( Super-Compost-Verfahren ) zu ermöglichen. Neben der Gewährung von Nachrangdarlehen kann die Emittentin auch direkt in Kompostierungsanlagen oder Gesellschaften die solche Anlagen betreiben investieren.

3 Anlageziel/Anlagestrategie Anlagepolitik Finanzierung Die Emittentin beabsichtigt die Erzielung von Einnahmen zur Leistung von Zins und Tilgung auf die Namensschuldverschreibungen. Die Anlagestrategie der Emittentin besteht darin, der Astoria Private Equity GmbH zweckgebundene Nachrangdarlehen als Fremdkapital zur Verfügung zu stellen. Daneben kann die Emittentin auch eigene Projektentwicklungen, den Bau und Betrieb sowie die Akquisition von bestehenden Kompostierungsanlagen vornehmen. Die Emittentin will durch die Verfolgung ihrer Anlagestrategie das Anlageziel erreichen. Mit Ausnahme der Emission von Namensschuldverschreibungen sind weitere Fremdfinanzierungen nicht vorgesehen. 5 Risiken (Prospekt Seiten 12 bis 27) Maximalrisiko Geschäftsrisiko Ausfallrisiko der Emittentin Der Anleger geht mit der Zeichnung dieser Vermögensanlage eine langfristige Kapitalanlage ein. Er sollte daher alle in Betrachtkommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage zu entnehmen. Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Bleiben die erwarteten Liquiditätszuflüsse aus der Investition aus, kann dies nicht nur zu verspätet ausgezahlten, verminderten oder ausfallenden Zinszahlungen, sondern auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Im ungünstigsten Fall hat der Anleger zusätzlich Steuerzahlungen, Kapitaldienste (bestehend aus Zins und Tilgung) für in Anspruch genommene Finanzierungen der Käufe von Namensschuldverschreibungen sowie Kosten externer, selbst beauftragter Berater zu leisten. Von der Finanzierung von Käufen der Namensschuldverschreibung wird ausdrücklich abgeraten. Aus den vorgenannten Punkten besteht das Maximalrisiko der Gefährdung des Privatvermögens bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers, wenn die aus dem Vermögen des Anlegers zu bestreitenden Zahlungen seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. Die mit der Zeichnung der Namensschuldverschreibungen einhergehenden Risiken sind ähnlich den Risiken bei Eingehen einer unternehmerischen Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die Anbieterin und die Emittentin können kann die Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes, auf dem letztlich die Projektierungsgesellschaften tätig werden. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und negative Auswirkungen haben. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz der Emittentin kann zum Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört.

4 Haftungsrisiko/Nachrangigkeit Anleger, die Namensschuldverschreibungen zeichnen, haften nicht gegenüber Dritten. Die Forderungen der Namensschuldverschreibungsinhaber treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Emittentin im Rang zurück. Weiterhin darf die Zinszahlung oder Rückzahlung der gezeichneten Namensschuldverschreibungen einen Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeiführen. Sowohl die Zinszahlung als auch die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen erfolgen im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger. Damit handeltes sich um eine unternehmerische Kapitalanlage mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. 6 Verfügbarkeit (Prospekt Seiten 14, 31, 113 ) Unverbriefte Namensschuldverschreibungen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Für diese Vermögensanlagen existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung der Namensschuldverschreibungen durch den Kapitalanleger ist grundsätzlich rechtlich möglich. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt. 7 Keine Garantieerklärungen (Prospekt Seiten 12, 15, 129 ) Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlagen an die Anleger hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Eine Pflicht der Anbieterin oder der Emittentin, die Namensschuldverschreibungen vor Ablauf der Grundlaufzeit zurückzunehmen, besteht nicht. 8 Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge (Prospekt Seiten 80 bis 90) Gesamtauszahlungen (Prognose), davon: laufende Auszahlungen und Schlussauszahlung (Prognose) Diese Vermögensanlage hat langfristigen Charakter. Die Geschäftsführung der Emittentin hat eine Prognoserechnung vorgenommen, die im Verkaufsprospekt dargestellt ist. Die Prognoserechnung stellt die für die Zukunft vermuteten Einnahmen und Ausgaben dieser Vermögensanlagen dar. Prognostiziert sind die folgenden Auszahlungen, die bei ungünstiger Entwicklung der Vermögensanlage geringer ausfallen können. Die Gesamtauszahlungen teilen sich in laufende Zinszahlungen und Zahlungen aus Schlussauszahlungen auf. Erwartet werden vorbehaltlich des Nachrangs Zinszahlungen und Schlussauszahlungen in Prozent des Nominalbetrages der Namensschuldverschreibungen in Höhe von : Basisverzinsung in Höhe von 8,0 % des Nennbetrages p. a. Die Berechnung der Basisverzinsung wird jährlich nachschüssig und mit taggenauer Berechnung vorgenommen. Die Basisverzinsung wird jeweils hälftig zum 31. März und 30. September eines jeden Kalenderjahres fällig. Für das Jahr der Einzahlung des Zeichnungsbetrages erfolgt die Berechnungzeit anteilig. Daneben kann abhängig vom Zeichnungszeitpunkt ein Reservierungs- oder Frühzeichnerbonus gewährt werden. Zu näheren Informationen hierzu wird auf den Prospekt verwiesen. Die ordentliche Laufzeit aller ausgegebenen Namensschuldverschreibungen ist begrenzt auf den 31. Dezember 2020; die Schlussauszahlung beträgt 100,0 % bezogen auf den gezeichneten Nominalbetrag der Namensschuldverschreibung.

5 Auszahlungen unter verschiedenen Marktbedingungen (Abweichungsanalyse, Prognose) Die Emittentin hat noch keine Nachrangdarlehen vertraglich ausgereicht noch in andere Anlageobjekte investiert, so dass es sich bei der Vermögensanlage um einen Blind-Pool handelt. Eine Verbesserung des handelsrechtlichen Jahresergebnisses der Emittentin im Vergleich zu den Beispielrechnungen resultiert nicht in einer höheren Verzinsung zugunsten der Anleger. Erreicht die Emittentin nicht die prognostizierten Erträge aus der Gewährung von Nachrangdarlehen, besteht das Risiko, dass die Anleger keinen Kapitalrückfluss, also weder Rückzahlung der Zeichnungssumme noch Zinszahlungen, erhalten. Die Nachholung von nicht geleisteten Zahlungen ist nicht gewährleistet. 9 Durch die Vermögensanlage angesprochener Anlegerkreis (Prospekt Seiten 13) Das Angebot richtet sich an Anleger, die bereit sind, Risiken zu übernehmen, die einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar sind sowie über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. Die Anleger sollten weiter über einen langfristigen Anlagehorizont verfügen, da eine jederzeit uneingeschränkte Veräußerung der Namensschuldverschreibungen nicht möglich ist. Der angesprochene Anlegerkreis muss bereit sein, dass oben dargestellte Maximalrisiko zu tragen. 10 Haftung und Nachschusspflicht (Prospekt Seiten 31, 33, 90) Die Anleger haften für die Einzahlung der jeweils gezeichneten Namensschuldverschreibungen. Die Haftung erlischt mit vollständiger Einzahlung. Bei einer Insolvenz der Emittentin müssen unter Umständen bereits von den Anlegern erhaltene Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückgeführt werden. Eine darüber hinausgehende Haftung oder eine Nachschussverpflichtung der Namensschuldverschreibungs-Anleger existiert nicht.

6 11 Kosten und Provisionen (Prospekt Seite 33, 71) Platzierungsphase Bestandsphase Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von der Emittentin gezahlten Provisionen zusammen. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Während der Platzierungsphase (Emission der Namensschuldverschreibungen) fallen bei der Emittentin fondsabhängige Vergütungen (Provisionen) und Nebenkosten der Vermögensanlage in Höhe von 15,3 % der maximalen Zeichnungssumme an (14,5 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um: Konzeptionsgebühren: EUR (2,0 % der maximalen Zeichnungssumme; 1,9 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) Kapitalbeschaffungskosten: EUR ohne Agio (mit Agio: EUR ) (ohne Agio: 6,9 % der maximalen Zeichnungssumme; 6,6 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens mit Agio: 11,9 % der maximalen Zeichnungssumme; 11,3 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) Vertriebskosten: EUR (1,5 % der maximalen Zeichnungssumme; 1,4 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) Vertriebskoordination: EUR (3,1 % der maximalen Zeichnungssumme; 2,9 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) wirtschaftliche/steuerliche/vertragliche Beratung einschl. Mittelverwendungskontrolle: EUR (1,8 % der maximalen Zeichnungssumme; 1,7 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) bezogen auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von z. B. EUR entspricht dies EUR (15,3 % von EUR ) Teile des Kapitals der Anleger werden zur Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet In den fondsabhängigen Vergütungen sind Vergütungen für die Vermittlung des Kapitals für die Anbieterin in Höhe von 12,9 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens ohne Agio (mit Agio: 17,6 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens) enthalten. Aus diesen Kosten werden von der Anbieterin Provisionen an die Vertriebspartner sowie sonstige eigene Kosten gezahlt. Die Gesamthöhe der Provisionen (einschließlich Agio) beträgt plangemäß maximal EUR und entspricht 15,7 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens. Darüber hinaus werden keine Provisionen, Vermittlungsprovisionen oder ähnliche Vergütungen geleistet. Während der prognostizierten Laufzeit fallen bei der Emittentin jährlich laufende Vergütungen für die Geschäftsführung durch die Komplementärin in Höhe von EUR sowie die Haftungsvergütung in Höhe von EUR an. Daneben treten weitere Kosten in Höhe von gesamt EUR für externe Dienstleister und Vertragspartner z. B. für Mittelverwendungskontrolle an. Darüber hinaus fallen Zinsaufwendungen für die emittierten Namensschuldverschreibungen mit einer Basisverzinsung von 8,0 % p. a. an. Soweit auf Kosten Umsatzsteuer entfällt, ist diese enthalten.

7 Weitere Kosten beim Anleger Einzelfallbedingt können dem Anleger individuelle Kosten entstehen, z. B. bei Einschaltung eines Steuerberaters für persönliche Steuererklärungen durch Einschaltung eines Maklers bei Erwerb oder Veräußerung der Namensschuldverschreibung durch anfallende Zinsen im Rahmen einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage und mit einer solchen Fremdfinanzierung zusammenhängende Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigungen 12 Besteuerung (Prospekt Seiten 74 bis 78) Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern er als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Namensschuldverschreibung im Privatvermögen hält. Die Rückzahlung der Zeichnungssumme (Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen ohne Agio) bzw. Teile hiervon unterliegt nicht der Einkommensteuer. Nähere Erläuterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sind auf den Seiten 74 ff. des Prospekts dargestellt. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten. 13 Sonstiges Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung dar.insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes. Hinweise Bezug des Prospektes und des Vermögensanlagen-Informationsblattes Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes zu dieser Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekt zu entnehmen. Dieser beschreibt insbesondere die Bedingungen, Chancen und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt ist die alleinige Grundlage für die Zeichnung. Das VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der Anbieter haftet nur für solche Angaben im VIB, die irreführend, unrichtig oder nicht mit einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar sind. Zudem können Ansprüche nur dann bestehen, wenn die Namensschuldverschreibungen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben werden. Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und evtl. Nachträge hierzu sowie das VIB unter und kann diese kostenlos bei der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, Altrottstraße 31, 69190Walldorf, anfordern.

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