Sparpaket ( manovra correttiva )

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1 Kundeninfo Sparpaket ( manovra correttiva ) Mit Notverordnung vom Nr. 98 hat die italienische Regierung ein Sparpaket für die nächsten Jahre erlassen. Dieses Sparpaket wurde ungewöhnlich rasch vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt (Gesetz vom Nr. 111). Grund dafür war zweifellos der Druck der internationalen Finanzmärkte, welche in den letzten Wochen an der Fähigkeit Italiens zu zweifeln begannen, die enorme Schuldenlast der öffentlichen Hand abzubauen. Ob das Sparpaket dieses Ziel erreicht, muss sich erst zeigen, nachdem eine Reihe der in diesem Gesetz vorgesehen Maßnahmen erst in den Jahren 2013 und 2014 konkrete Auswirkungen zeigen werden. Nachstehend eine Auflistung der wichtigsten Neuerungen im Steuersektor: Reduzierung des Steuerrückbehaltes für Sanierungsarbeiten Der Steuerrückbehalt für Sanierungsarbeiten an Immobilien in Zusammenhang mit den Steuerabsetzbeträgen 36% und 55% wird von 10% auf 4% gesenkt. Dieser Steuerrückbehalt war erst im Juli vergangenen Jahres eingeführt worden und hatte bei einigen Handwerksund Bauunternehmen Liquiditätsschwierigkeiten zur Folge. zeitlich unbegrenzte Verlustvorträge Die Regelung, wonach Verluste aus ordentlicher Buchhaltung nur für 5 Jahre vorgetragen werden dürfen, wird für Kapitalgesellschaften abgeschafft. Die Kompensation der Verluste mit künftigen Gewinnen ist demnach in Zukunft ohne zeitliches Limit möglich. Allerdings wird die Kompensation auf 80% des steuerbaren Einkommens beschränkt (bisher war die Kompensation zu 100% möglich). Diese Einschränkung gilt nicht für Verluste, welche in den ersten 3 Geschäftsjahren angefallen sind. Verschärfung der Strafen für die Branchenrichtwerte Die Strafen für die unterlassene Abgabe bzw. das fehlerhafte Ausfüllen des Fragenbogens betreffend die Branchenrichtwerte ( studi di settore ) werden erheblich verschärft. Zudem wird der Termin, innerhalb welchem die Branchenrichtwerte seitens des Finanzministeriums genehmigt werden müssen, auf den verschoben (bisher allerdings wurde dieser Termin bisher nie eingehalten!). Das erschwert wiederum die Berechnungen der Unternehmen und Freiberufler, welche während des Geschäftsjahres wissen möchten, ob sie die Branchenrichtwerte einhalten. Pauschalbesteuerung für Jungunternehmer Es wird eine neue Form der Pauschalbesteuerung für Unternehmer und Freiberufler eingeführt, welche ihre Tätigkeit neu beginnen. Die Eckpunkte dieser neuen Form der Besteuerung sind: Sie gilt ab dem Jahr 2012 für alle neuen Tätigkeiten und hat eine Dauer von insgesamt 5 Jahren. Demnach kann sie rückwirkend für alle Unternehmer/Freiberufler angewandt werden, welche ihre Tätigkeit ab dem Jahr 2008 begonnen haben. Kundeninfo Seite

2 In den 3 Jahren vor Tätigkeitsbeginn darf keine Unternehmer- oder Freiberuflertätigkeit ausgeübt worden sein. Die begünstigte Besteuerung liegt bei 5% des Einkommens. Die neue Pauschalbesteuerung für Jungunternehmer ersetzt das System für Kleinunternehmer ( regime dei minimi ). Demnach müssen alle Unternehmer/Freiberufler, die bisher das Kleinunternehmersystem angewandt haben und obige neuen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, in das ordentliche Besteuerungssystem mit progressiver IRPEF-Besteuerung wechseln. Allerdings sind für diese Subjekte einige Erleichterungen vorgesehen, welche weiterhin bestehen bleiben (Führung einer vereinfachten Buchhaltung, jährliche Abrechnung der Mwst, IRAP- Befreiung). Zu dieser Neuerung wird eine Durchführungsverordnung folgen. Abfindung von Steuerstreitverfahren Am 1. Mai 2011 vor den Steuerkommissionen bzw. dem Kassationsgerichtshof anhängige Steuerstreitverfahren (Rekurse) bis zu einem Streitwert von können in begünstigter Form abgefunden werden. Die Zahlung des Abfindungsbetrages muss bis vorgenommen werden. Der Abfindungsantrag ist bis zu stellen. Erhöhung regionale Wertschöpfungssteuer für Banken und Versicherungen Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP wird ab dem Geschäftsjahr 2011 für Banken auf 4,65% (+0,75% im Vergleich zum normalen Steuersatz) und für Versicherungen auf 5,90% (+2%) erhöht. Stempelsteuer auf Wertpapierdepots Die Stempelsteuer auf Wertpapierdepots wird mit sofortiger Wirkung deutlich erhöht. Ab dem Jahr 2013 erfolgt dann eine zusätzliche Erhöhung. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen: für Depots bis : Stempelsteuer von 34,20 jährlich (unverändert!); für Depots zwischen und : 70 jährlich (ab ); für Depots von bis : 240 jährlich (ab ); für Depots über : 680 jährlich (ab ). Erhöhung Kraftfahrzeugsteuer für Luxusautos ( super bollo ) Für Luxusautos wird die Kraftfahrzeugsteuer drastisch erhöht. Die Erhöhung betrifft nur Personenkraftwagen und berechnet sich wie folgt: 10 für jedes kw über 225 kw Leistung. Die Zahlungstermine werden in Kürze in einer eigenen Verordnung festgelegt. Sanierung für nicht aktive Mwst-Nummern Positionen in Bezug auf nicht aktive Mwst-Nummern, deren Abmeldung vergessen worden ist, können bis zum mit einer Abfindungszahlung von 129 saniert werden. Terminverschiebung Vollstreckbarkeit Feststellungsbescheide Das Inkrafttreten der Bestimmung, wonach Feststellungsbescheide ( avvisi di accertamento ) sofort vollstreckbar sind (abgesehen von der Möglichkeit, die Aussetzung zu beantragen), wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober verschoben. Kundeninfo Seite

3 Reduzierung der Strafe für verspätete Zahlungen Die Strafe für verspätete Steuerzahlungen (bisher 30% ab dem 1. Tag der Verspätung) wird für Zahlungen innerhalb von 15 Tagen ab der Fälligkeit reduziert. Sie beträgt dabei 2% für jeden Tag der Verspätung bis zum 15. Tag. Ab diesem Termin findet wieder die bisherige Strafe von 30% Anwendung. Zuweisung 5 Promille für das Jahr 2012 Ab dem Jahr 2012 kann die Zuweisung der 5 Promille in der Steuererklärung auch zu Gunsten von Tätigkeiten im Bereich Kulturgüter und Landschaftsschutz erfolgen. Neuregelung Abschreibesätze Die Abschreibesätze für Unternehmer und Freiberufler sollen ab dem Jahr 2013 neu geregelt und den veränderten wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Allerdings wurde diese Anpassung bereits in Vergangenheit öfters angekündigt, aber nie umgesetzt. begünstigte Besteuerung Produktivitätsprämien Die begünstigte Besteuerung der Produktivitätsprämien für Angestellte im Privatsektor wird auch für das Jahr 2012 verlängert. Die Höhe der Begünstigung soll durch eine noch ausstehende Verordnung festgelegt werden. Abschaffung von Steuerbegünstigungen Eine Bestimmung, die buchstäblich im letzten Moment eingeführt wurde, betrifft die Abschaffung von Steuerbegünstigungen ab dem Jahr Ab diesem Jahr sollen verschiedene Steuerbegünstigungen um 5%, ab dem Jahr 2014 sogar um 20% reduziert werden. Davon erhofft sich die Regierung Einsparungen von 4 Milliarden für das Jahr 2013 und 20 Milliarden für das Jahr Allerdings wird nicht konkret festgelegt, um welche Steuerbegünstigungen es sich handelt. Experten, welche die Schnelllebigkeit des italienischen Steuersystems kennen, können über eine Bestimmung, die erst 2013 ihre Wirkung zeigen wird und zudem äußerst vage formuliert ist, wohl nur schmunzeln. Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ( decreto sviluppo ) Mit Gesetz vom Nr. 106 wurde die Notverordnung Nr. 70/2011 in ein Gesetz umgewandelt. Dieses Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, welche die Wirtschaft ankurbeln und bürokratische Erleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen bewirken sollen. In der Folge eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte: Aufwertung landwirtschaftliche Gründe/Baugründe und Beteiligungen Die Möglichkeit der steuerlichen Aufwertung folgender Vermögenswerte wird wieder eingeführt: landwirtschaftliche Gründe und Baugründe; Beteiligungen an nicht quotierten Gesellschaften. Kundeninfo Seite

4 Der Besitz dieser Güter muss dabei am bestanden haben, um zur Aufwertung zugelassen zu sein. Die Aufwertung wird bis durch eine beeidete Schätzung eines Freiberuflers und die Zahlung folgender Ersatzsteuer durchgeführt: 2% im Falle von nicht qualifizierten Beteiligungen; 4% für qualifizierte Beteiligungen und Grundstücke. Durch diese Aufwertung kann die Steuerbelastung im Falle eines Verkaufs deutlich reduziert werden. Die Möglichkeit der Aufwertung gilt nicht für Vermögenswerte im Besitz von Unternehmen. Abschaffung der Mitteilung an die Sicherheitsbehörde bei Immobilienverkäufen Die Mitteilung an die Sicherheitsbehörde ( pubblica sicurezza ) im Falle der Abtretung von Immobilien und dinglichen Rechten wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die Registrierung des zugrundeliegenden Vertrages ersetzt in Zukunft diese Verpflichtung. Vereinfachungen im Bereich Privacy Es werden Erleichterungen für die Verarbeitung von Daten zu verwaltungstechnischen und buchhalterischen Zwecken eingeführt. Zudem wird der Sicherheitsbericht (DPS documento programmatico di sicurezza ) durch eine Eigenerklärung ersetzt, sofern keine sensiblen Daten verarbeitet werden. Neuverhandlung Wohnbaudarlehen Physische Personen, die ein Hypothekardarlehen mit variablem Zinssatz für den Kauf oder die Sanierung einer Wohnung aufgenommen haben, können die Anwendung eines fixen Zinssatzes verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: der ursprüngliche Darlehensbetrag muss unter liegen; der ISEE-Indikator darf den Betrag von nicht überschreiten; die vergangenen Raten müssen ordnungsgemäß bezahlt worden sein. bürokratische Vereinfachungen im Steuerbereich Steuerfreibeträge: für Angestellte/Arbeiter und Pensionisten wird die jährliche Erklärung betreffend die Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder abgeschafft; die Erklärung ist nur mehr im Falle von Änderungen dem Arbeitgeber zu übermitteln; Steuerabzug für Sanierungsmaßnahmen 36%: die Meldung an das Dienstzentrum in Pescara betreffend den Steuerabzug 36%, welche vor Beginn der Arbeiten abzugeben war, wird abgeschafft; die entsprechenden Daten sind in Zukunft in der Steuererklärung anzugeben; weiters wird in Zusammenhang mit dem Steuerabzug 36% die Verpflichtung abgeschafft, auf den betroffenen Rechnungen Arbeitsleistung und Material getrennt auszuweisen; Kundenlisten: Verkäufe, welche mit Bankomatkarten oder Kreditkarten bezahlt werden, müssen nicht mehr in der Kundenliste angegeben werden; Steuertermine: alle Steuerverpflichtungen und Steuerzahlungen (auch telematisch), welche auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, werden auf den darauf folgenden Arbeitstag aufgeschoben; einfache Buchhaltung: Erhöhung der Ertragsgrenzen zur Führung der einfachen Buchhaltung ( für Dienstleistungen; für sonstige Tätigkeiten). Kundeninfo Seite

5 Terminaufschub Steuerzahlungen August Auch heuer wird der mittlerweile übliche Terminaufschub für die Steuerzahlungen und einige sonstige steuerlichen Verpflichtungen im Monat August gewährt: Es wird festgelegt, dass alle Zahlungen mittels Mod. F24 betreffend Steuern und Sozialabgaben, welche zwischen 1. August und 22. August fällig sind, bis 22. August ohne Aufschlag durchgeführt werden können. Dieser Aufschub betrifft hauptsächlich die Zahlungen mit Fälligkeit 16. August (Mehrwertsteuer, Lohnsteuern, Sozialabgaben Arbeiter + Angestellte, INPS-Fixraten für Kaufleute/Handwerker, Steuerrückbehalte usw.). Einzige Ausnahme bilden wie in den Vorjahren die Zahlungen der Steuern laut Steuererklärung 2010, welche am 5. August fällig sind. Dieser Termin wurde nicht aufgeschoben. Ebenfalls aufgeschoben ist der Termin für die telematische Übermittlung des Modells 770 für Steuersubstitute. Hingegen nicht aufschoben ist derzeit der Termin für die Übermittlung der monatlichen Intrastat-Erklärungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen betreffend Juli Dieser Termin bleibt auf den 25. August 2011 festgelegt. Büroferien Unser Büro bleibt in der Zeit vom 15. August bis 26. August geschlossen! Im Falle dringender Mitteilungen in dieser Zeit würden wir Sie ersuchen, diese an zu senden. Für Kunden der Lohnbuchhaltung ist zu beachten: Für Anmeldungen von Personal bitten wir Sie, in diesen 2 Wochen die notwendigen Daten per Telefax ( ) oder (lohnbuchhaltung@datex-service.com) an uns zu übermitteln. Wir werden uns natürlich auch in dieser Zeit um die termingerechte Abwicklung der Anmeldungen kümmern. Im Falle von Arbeitsunfällen würden wir Sie ersuchen, uns das Krankenzeugnis ebenfalls per Telefax oder zukommen zu lassen. Für ein Beratungsgespräch zu obigen Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung. Gamper & Lahner Kundeninfo Seite

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