14. Anhang Checkliste Bewerber_innenerklärung Nachunternehmensverzeichnis

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1 Leistungsbeschreibung für die Gestaltung, Druck und Verteilung von Fotokalender und Postkarten für die EU-Verwaltungsbehörde ELER im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inhalt 1. Auftragsgegenstand Auftrag gebende Institution Kontext und Zielstellung... 3 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zielgruppe Auftragsumfang Beschreibung des Auftrages: Los a) Gestaltung des Fotokalenders Los b) Druck und Versand des Fotokalenders Los c) Gestaltung von Postkarten mit den Siegermotiven Los d) Druck und Verteilung von Postkarten mit den Siegermotiven im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt Zeitrahmen Vergütung Inhalt des Angebots Formale Anforderungen Fachliche Eignung Leistungsfähigkeit Zuschlagskriterien Bewertung und Auswahlverfahren... 8 Zuschlagserteilung Vertragsbedingungen Angebotseinreichung Fragen zu den Unterlagen Vertraulichkeit Verfahrensausschluss

2 14. Anhang Checkliste Bewerber_innenerklärung Nachunternehmensverzeichnis Erklärung zum Nachunternehmereinsatz Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit Vertragsbedingungen

3 1. Auftragsgegenstand Diese Ausschreibung basiert auf der bereits vergebenen Leistung, der Durchführung eines Fotowettbewerbs. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Gestaltung, der Druck und der Versand eines Fotokalenders mit den Siegermotiven des Fotowettbewerbs sowie die Gestaltung, der Druck und die Verteilung von Postkarten mit den Siegermotiven. 2. Auftrag gebende Institution Die Auftrag gebende Institution (AGI) ist die EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds EU-VB-ELER im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, Magdeburg. 3. Kontext und Zielstellung Das Land Sachsen-Anhalt profitiert in höchstem Maße von der EU-Förderpolitik. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt (ELER) gehört zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in Sachsen-Anhalt, welche die wichtigsten Fördermittelquellen des Landes sind. Insbesondere die in den letzten 25 Jahren erbrachten Aufbauleistungen hätten ohne die europäischen Fördermittel, so auch ohne den ELER, in dieser Form nicht umgesetzt werden können. Diverse Marktstudien zeigen jedoch immer wieder, dass der breiten Bevölkerung dieser Umstand noch nicht hinreichend bewusst ist. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für den ELER in Sachsen-Anhalt sollen der Fotokalender und die Postkarten die Wahrnehmung, Bekanntheit und das Image des ELER in Sachsen-Anhalt stärken. Durch den Kalender und die Postkarten wird zudem der ländliche Raum in Sachsen-Anhalt beworben, denn die Fotos zeigen, was in Sachsen-Anhalt Lust auf Landleben macht. Im Folgenden einige Hintergrundinformationen zum ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Der ELER dient der weiteren Entwicklung des strukturschwachen ländlichen Raums sowie der Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft. Die Schwerpunkte des ELER lauten wie folgt: Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Land- und Forstwirtschaft 3

4 Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten (LEADER und CLLD) Förderung des Breitbandausbaus Für die Förderperiode stehen Sachsen-Anhalt rund 859,3 Millionen Euro ELER-Mittel zur Verfügung. Um die herausragende Rolle der EU-Förderung im Land bekannt zu machen, wird die Umsetzung der Fördermaßnahmen durch diverse Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Federführung für den ELER obliegt dabei der EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds - EU-VB-ELER im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. In Bezug auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu beachten. Vor diesem Hintergrund ist die in den Texten verwendete Sprache immer geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden. Weiterhin wird ein besonderer Wert auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gelegt. Hinweise zur Umsetzung sind unter zu finden. Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der Erstellung von Kalender und Postkarten durchgängig zu berücksichtigen. 4. Zielgruppe Die Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit in Sachsen-Anhalt, bevorzugt im ländlichen Raum. 5. Auftragsumfang 5.1. Beschreibung des Auftrages: Mit Hilfe eines Fotowettbewerbs werden 13 Siegerbilder ausgewählt. Diese 13 Bilder sollen in einem Fotokalender veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen Postkarten mit den Siegermotiven gedruckt und in Sachsen-Anhalt, bevorzugt im ländlichen Raum, verteilt werden. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt: a) Gestaltung des Fotokalenders b) Druck und Versand des Fotokalenders c) Gestaltung von Postkarten mit den Siegermotiven. d) Druck und Verteilung von Postkarten mit den Siegermotiven in Sachsen-Anhalt 5.2. Los a) Gestaltung des Fotokalenders Folgende Leistungsschwerpunkte sind Bestandteil des zu vergebenen Auftrags: Format: DIN A2 Hochformat Umfang: 1 Titelblatt + zwölf Monatsblätter + Graukarton-Rückwand Kalendarium mit Wochentag, Datum und Monat 4

5 Bei der grafischen Gestaltung muss das Signet-Paar des ELER Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden, ebenso das Logo für den Wettbewerb selber inkl. zwei Korrekturphasen inkl. fertiger Druckdatei (Druckdatenvorbereitung, Druck- und Farbprofilüberprüfung) Ausschließliche, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrechte der Drucksache Die Druckdateien sind der AGI als ungesicherte, druckfähige PDF-Datei zu übergeben mit den ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechten Los b) Druck und Versand des Fotokalenders Folgende Leistungsschwerpunkte sind Bestandteil des zu vergebenen Auftrags: Format: DIN A2 Hochformat Umfang: Titelblatt + zwölf Monatsblätter + Graukarton-Rückwand Verarbeitung: Wire-O-Bindung weiß mit Aufhängebügel Material: 250g/m 2 Papierstärke, matt (Deckblatt, Kalenderblätter), Rückwand: Graukarton 500 g/m 2 Druck: Titelblatt 4/0 mit Dispersionslack matt, Monatsblätter 4/0 Auflage: Stück Versand von je 20 Kalendern an die 13 Gewinner in Sachsen-Anhalt (Gesamt: 260 Kalender) Versand der restlichen Kalender an die AGI 5.4. Los c) Gestaltung von Postkarten mit den Siegermotiven Folgende Leistungsschwerpunkte sind Bestandteil des zu vergebenden Auftrags Gestaltung der Postkarten 13 verschiedene Postkarten mit jeweils einem Gewinnermotiv Bei der Gestaltung soll das Logo des Wettbewerbs, das Signet-Paar des ELER Sachsen-Anhalt und der Satz, warum das Bild Lust auf Landleben macht, berücksichtigt werden. inkl. fertiger Druckdatei (Druckdatenvorbereitung, Druck- und Farbprofilüberprüfung) inkl. zwei Korrekturphasen Ausschließliche, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrechte der Drucksache Die Druckdatei ist der AGI als ungesicherte, druckfähige PDF-Datei zu übergeben mit den ausschließlichen, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechten. 5

6 5.5. Los d) Druck und Verteilung von Postkarten mit den Siegermotiven im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt Folgende Leistungsschwerpunkte sind Bestandteil des zu vergebenden Auftrags Druckdaten: Format: DIN A6 Material: 255g / m 2 Druck: 4/4, Dispersionslack vorn Auflage gesamt max Postkarten Druck und Versand für die AGI: 50 Karten pro Motiv für die AGI (Gesamt 650 Karten) Versand der 650 Karten an die AGI Druck und Verteilung an mehreren öffentlichkeitswirksamen Stellen in Sachsen-Anhalt, bevorzugt im ländlichen Bereich: Auslagezeit der Postkarten jeweils 4 Wochen von jedem Motiv sollte möglichst die gleiche Anzahl gedruckt und verteilt werden 5.6. Zeitrahmen Gestaltung, Druck und Versand des Kalenders sowie der Postkarten findet im Jahr 2018 statt. Der Versand der Kalender soll ab 01. November 2018 stattfinden, ebenso die Verteilung der Postkarten. 6. Vergütung Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung und Rechnungslegung im Rahmen der verbindlichen Kostenaufstellung des Angebots durch die ANI. 7. Inhalt des Angebots Es besteht die Möglichkeit sowohl für alle hier ausgeschriebenen Lose, als auch nur für ausgewählte Lose Angebote abzugeben. Die hier aufgeführten Anforderungen sind für alle Lose entsprechend einzureichen. 6

7 7.1. Formale Anforderungen Name und Adresse des Unternehmens Telefon-Nummer, -Adresse Name und Kontaktdaten der rechtlich verantwortlichen Person Name und Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners Bitte reichen Sie folgende Eigenerklärungen ein: Bewerber_innenerklärung Diese ist von Ihnen und im Falle einer Bietergemeinschaft auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Bei Beauftragung von Nachunternehmern nach Zuschlagserteilung ist diese Erklärung entsprechend nachzureichen. Nachunternehmerverzeichnis Bitte geben Sie hier an, für welche Leistungen Sie den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen. Die konkrete Benennung der Nachunternehmer kann nach Zuschlagserteilung erfolgen. Als Voraussetzung für den Einsatz der Nachunternehmer (auch nach Zuschlagserteilung) muss von diesen die Bewerber_innenerklärung ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz Schriftliche Bestätigung der Tariftreue Schriftliche Bestätigung der ILO-Kernarbeitsnormen. Für diese Erklärungen liegen im Anhang Formulare bei Fachliche Eignung Weisen Sie anhand von zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren Ihre fachliche Eignung für die entsprechende Leistung, für die Sie ein Angebot abgeben, nach. Der Nachweis kann anhand einer Liste erfolgen, mit Angaben zum Wert, zum Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und zum Leistungsempfänger (inkl. Kontaktdaten) Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind Angaben in Form einer Eigenerklärung zu den Umsatzzahlen der letzten drei Jahre einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle vertretenden Parteien aufgeführt sind und eine für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte vertretende und gesamtzuständige Person bezeichnet ist, 7

8 dass die bevollmächtigte vertretende Person die Mitglieder gegenüber der AGI rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften Zuschlagskriterien Das Angebot muss eine verbindliche Kostenaufstellung einschließlich der Angaben zur Umsatzsteuerhöhe enthalten. Es muss alle anfallenden Kosten als Festpreis für die Umsetzung der geforderten Leistung enthalten. Pro Los ist ein Angebot abzugeben. Eventuelle Rabatte bei Paketbuchungen sind einzeln auszuweisen. Das finanzielle Angebot ist von dem Bietenden rechtsverbindlich (eigenhändig!) zu unterzeichnen. 8. Bewertung und Auswahlverfahren Die Bewertung der Angebote sowie die Auswahl der ANI werden von der AGI wie folgt durchgeführt: Überprüfung der Einhaltung formeller Kriterien (Einhaltung der Fristen, Form, Vollständigkeit, Eindeutigkeit) Prüfung der formalen Anforderungen, Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bieters Prüfung und Bewertung des Preises des Angebotes. Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird dem Angebot erteilt, welches alle Anforderungen erfüllt und die Leistung zum günstigsten Preis anbietet. Nicht berücksichtigte bietende Institutionen werden vor Vertragsabschluss informiert. 9. Vertragsbedingungen Angaben zu den Vertragsbedingungen befinden sich am Ende dieser Leistungsbeschreibung. Es ist zu beachten, dass Angebote mit eigenen AGB nicht berücksichtigt werden können. Laut 9 VOL/A gelten bei Vergaben durch öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 05. August

9 10. Angebotseinreichung Das Angebot ist schriftlich, vollständig und in deutscher Sprache abzufassen und muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift (handschriftlich!) versehen in einem verschlossenen Umschlag, beklebt mit dem Angebotskennzettel, bis spätestens 07. Juni 2018, 12:00 Uhr unter folgender Anschrift: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt EU-Verwaltungsbehörden für die ESI-Fonds EU-VB-ELER Editharing Magdeburg eingegangen sein. Zum rechtzeitigen Eingang genügt der Eingang in der Poststelle des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (Die Dienstzeiten sind zu berücksichtigen). Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote und Änderungsvorschläge (z. B. durch Telefax, E- Mail oder Telegramm) sind nicht zugelassen. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist eingehen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich/postalisch geändert oder schriftlich zurückgezogen werden. Da seitens der AGI diverse Gremien in den Vergabeprozess einzubinden sind, hält sich die bietende Institution an ihr Angebot bis zum 02. Juli 2018 gebunden. Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet. 11. Fragen zu den Unterlagen Fragen zum Verfahren sowie zu den Unterlagen sind per bis zum 23. Mai 2018 an folgende E- Mail-Adresse zu richten: Sollten die Bietenden ein Interesse an ggf. eingereichten Fragen und deren Beantwortung haben, so sind deren -Adressen ebenfalls bis zum 23. Mai 2018 an die -Adresse zu senden. Die Beantwortung der ggf. eingereichten Fragen durch die AGI erfolgt in anonymisierter Form per bis zum 30. Mai Enthalten die der bietenden Institution zur Verfügung gestellten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung der bietenden Institution gegen geltendes Recht, so ist die bietende Institution verpflichtet, die AGI hierauf unverzüglich, spätestens 9

10 jedoch mit der Angebotsabgabe schriftlich oder per Telefax darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sie sich auf die Unklarheiten oder den Rechtsverstoß nicht berufen. 12. Vertraulichkeit Die AGI sichert eine vertrauliche Behandlung der Angebote zu, soweit nicht die Weitergabe auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Sie ist darüber hinaus berechtigt, Rechtsberater und Rechtsberaterinnen und andere Sachverständige zur Prüfung und Wertung der Angebote einzuschalten. Diese werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet, sofern sie nicht bereits berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Keine Unterlagen, die der bietenden Institution im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der AGI für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit die Unterlagen bzw. die Informationen bereits öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Die bietende Institution hat unter dieser Maßgabe alle Informationen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, vertraulich zu behandeln und darf diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden. 13. Verfahrensausschluss Angebote, welche die o. g. Angaben und Erklärungen (Gliederungspunkt 7) nicht enthalten, können ausgeschlossen werden. Die AGI behält sich jedoch vor, Bietende zur Vervollständigung ihrer Angebote aufzufordern, soweit die Unvollständigkeit nach Einschätzung der AGI Punkte betrifft, die unter Wettbewerbsgesichtspunkten von untergeordneter Bedeutung sind. Die bietenden Institutionen können jedoch in keinem Fall darauf vertrauen, dass ihnen Gelegenheit zur Vervollständigung ihrer Angebote gegeben wird. 10

11 14. Anhang Checkliste Formale Anforderungen Name und Adresse des Unternehmens Telefon-Nummer, -Adresse Name und Kontaktdaten der rechtlich verantwortlichen Person Name und Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners Bewerber_innenerklärung (siehe Anlage) Nachunternehmerverzeichnis (siehe Anlage) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Anlage) Schriftliche Bestätigung der Tariftreue (siehe Anlage) Schriftliche Bestätigung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Anlage) Zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren Angaben über die Umsatzzahlen der letzten drei Jahre in Form einer Eigenerklärung ggf. Erklärung Bietergemeinschaft Finanzielles Angebot, eigenhändig rechtskräftig unterzeichnet 11

12 14.2. Bewerber_innenerklärung Erklärung der Frau/des Herrn, handelnd für das Unternehmen (vollständige Anschrift) Telefon: Telefax: Ich erkläre als (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bewerber/bietende Institution, Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, (vollständige Anschrift) (Zutreffendes bitte ankreuzen) dass a. die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind, b. ich wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin, c. die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind, d. über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, e. sich mein/ unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet und 12

13 Der Betrieb ist bei der f. weder mein/unser Unternehmen noch eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber / Bieter in Frage stellt g. dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe/n. h. das Unternehmen über ausreichend Ressourcen verfügt, um den Auftrag abschließend und wie ausgeschrieben auszuführen. (bitte genaue Anschrift der Berufsgenossenschaft angeben) (Bietende Institutionen, die keinen Sitz in Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.) gegen Unfall versichert. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung 1. den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Unterschrift/-en Datum 13

14 14.3. Nachunternehmensverzeichnis Maßnahme / Dienstleistung: Öffentlicher Auftraggeber: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (von der bietenden Institution gegebenenfalls auszufüllen) Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen beabsichtige ich folgende Nachunternehmer mit den von diesen auszuführenden Teilleistungen zu beauftragen: Nachunternehmer 1: Beschreibung der Teilleistungen Nachunternehmer 2: Beschreibung der Teilleistungen 14

15 14.4. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz ( 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes für den Fall des Nachunternehmereinsatzes, 1. eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n), 2. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, 3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und 5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind... (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 15

16 14.5. Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ( 12 des Landesvergabegesetzes) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei 1. der Lieferung, 2. der Erbringung von Bauleistungen und 3. der Erbringung von Dienstleistungen. Folgenden Waren und Warengruppen sind zum Beispiel betroffen: 1. Bekleidung, zum Beispiel Arbeitsbekleidung, Uniformen; 2. Stoffe und Textilwaren, zum Beispiel Vorhangstoffe, Teppiche; 3. Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle; 4. Spielwaren; 5. Naturkautschuk-Produkte, wie zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen; 6. Lederwaren; 7. Produkte aus Holz; 8. Natursteine; 9. Agrarprodukte, zum Beispiel Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft. 16

17 Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden oder wurden? Ja Nein Falls ja, ist folgende Erklärung erforderlich: Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter 12 Abs. 1 und 2 des Landesvergabegesetzes genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, dass zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des Vergabeverfahrens führen kann bzw. nach 18 des Landesvergabegesetzes zu einer Vertragsstrafe von bis zu 5 v. H. des Auftragswertes und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und /oder einem Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe für eine Dauer von bis zu drei Jahren führen wird. Soweit Bau,- Liefer- oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach 12 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren... (Ort, Datum).. (Unterschrift, Firmenstempel) 17

18 14.6. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit ( 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes) Ich erkläre/wir erklären, dass 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), in der jeweils geltenden Fassung, gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer nach 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann. Verstöße gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung können zum Nachteil des Auftragnehmers zu einer Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach 18 des Landesvergabegesetzes führen... (Ort, Datum).. (Unterschrift, Firmenstempel) 18

19 14.7. Vertragsbedingungen Es gelten laut 9 VOL/A die Vertragsbedingungen der VOL/B. Darüber hinaus gelten: Ergänzende Vertragsbedingungen zu den 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach 13 des Landesvergabegesetzes für den Fall des Nachunternehmereinsatzes, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach 10 des Landesvergabegesetzes sowie zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen nach 12 des Landesvergabegesetzes unter Verwendung der beiden Formblätter zu den Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jedem Nachauftragnehmer oder Verleiher schriftlich die Verpflichtung zu übertragen, mindestens jene Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sowie deren Einhaltung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach 17 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Landesvergabegesetzes und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben nach 17 des Landesvergabegesetzes vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den 10, 11, 12 Abs. 2 und 17 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes eine Vertragsstrafe in Höhe von % des Auftragswertes dem Auftraggeber zu zahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste. Nach 18 Abs. 4 des Landesvergabegesetzes bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. 5. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer die aus 10 und 12 des Landesvergabegesetzes resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der 13 und 17 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes verstoßen. Auf die Pflicht des Ausschlusses des Auftragnehmers und/oder Nachauftragnehmers von der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß 18 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren wird hingewiesen. 19

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