Für die Neuromodulation
|
|
- Alke Christina Lorentz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KDIERLEITFADEN 2012 Für die Neuromodulation
2 Unternehmensmission Unsere Unternehmensmission ist die Entwicklung von Medizintechnik und Dienstleistungen, die Ärzten weltweit optimale Kontrolle bei der Behandlung von Herzkrankheiten, neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen ermöglicht. Wir haben uns verpfl ichtet, den Fortschritt in der Medizin voranzutreiben, indem wir die Risikominimierung in allen Aspekten und die Verbesserung der Therapieergebnisse für jeden Patienten in den Mittelpunkt stellen.
3
4 Vorwort Nachdem das DRG-System 2003 mit 664 DRGs gestartet ist, hat sich nunmehr die Anzahl der DRGs fast verdoppelt. Auch wenn damit die Abbildungsgenauigkeit deutlich zugenommen hat, so ist dennoch der Umgang mit dem System nicht leichter geworden. Die DRGs im Bereich der Neurochirurgie sind weitestgehend prozedurengesteuert, d.h. die Eingruppierung in eine bestimmte DRG ist in erster Linie von den angewandten Prozeduren abhängig. Es ist daher in diesem Leitfaden ein besonderes Augenmerk auf die PS-Codes gelegt worden. Es ist uns ein Anliegen, Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Wir hoffen mit diesem Leitfaden einen weiteren Teil dazu beitragen zu können. Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit dankbar und berücksichtigen Sie gerne in zukünftigen Updates. Fragen zu diesem Leitfaden bitte an: Jannis Radeleff Manager Reimbursement
5 Inhaltsverzeichnis 1. Diagnosen, die eine Indikation zur Neuromodulation (ICD-10-GM Version 2012) darstellen können Prozedurencodes (PS Version 2012) 9 SCS 9 10 PNS 11 DBS 12 Nachkontrolle 13 Zugänge DRGs 15 SCS 15 PNS DBS Zusatzentgelte (ZE) DRG Gruppierungsbeispiele 20 SCS 20 Beispiel 1: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) 20 Beispiel 2: CRPS (Compex Regional Pain Syndrome) 21 Beispiel 3: PAVK (Periphere Arterielle Verschlusskrankheit) 22 Beispiel 4: Angina Pectorisschmerz 23 PNS 24 Beispiel 1: Chronische Schmerzen in den oberen Extremitäten 24 Beispiel 2: Chronische therapierefraktäre Migräne 25 Beispiel 3: Chronischer Leistenschmerz 26 Beispiel 4: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) 27 DBS 28 Beispiel 1: Parkinsonsyndrom 28 Beispiel 2: Dystonie 29 Beispiel 3: Essentieller Tremor 30 PCCL Effekte Fallzusammenführung 32 Beispiel 1: Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer 33 Beispiel 2: Wiederaufnahme bei Ausnahme von Wiederaufnahme -Tatbestand 34 Beispiel 3: Wiederaufnahme bei gleicher Basis-DRG Ambulante Versorgung mit Neurostimulatoren 36 Ambulant im Krankenhaus nach 115b SGB V 36 Ambulant beim Vertragsarzt 37 Glossar 38 Daten-CD 39 Kodierleitfaden Neuromodulation
6 1. Diagnosen Folgende Diagnosen (ICD-10-GM Version 2012) können eine Indikation zur Neuromodulation darstellen. Die hier gelisteten Diagnosen sind typisch für Patienten, die mit Neuromodulationssystemen behandelt werden und finden in den Beispielen dieses Leitfadens Anwendung. Die getriggerten DRGs gelten jeweils für den Fall einer eines Neuromodulationssystems. Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS FBSS M96.1 Failed Back Surgery Syndrome (FBSS) I10E I28B CRPS Nervenläsionen und Neuralgien >> weiter siehe S. 7 M89.04 M89.05 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen) Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Beckenregion und berschenkel (Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk) B18Z B17B B18Z B17B M89.06 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Unterschenkel (Fibula, Tibia, Kniegelenk) B18Z B17B M89.07 M89.08 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Knöchel und Fuß (Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes) Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Sonstige (Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule) B18Z B17B B18Z B17B M89.09 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Nicht näher bezeichnete Lokalisationen B18Z B17B G56.4 Complex Regional Pain Syndrome II (CRPS) der oberen Extremität B18Z B17B G57.8 Complex Regional Pain Syndrome II (CRPS) der unteren Extremität B18Z B17B G54.0 Läsionen des Plexus brachialis B18Z B17B G54.1 Läsionen des Plexus lumbosacralis B18Z B17B G54.2 Läsionen der Zervikalwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.3 Läsionen der Thorakalwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.4 Läsionen der Lumbosakralwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.5 Neuralgische Amyotrophie B18Z B17B G56.0 Karpaltunnel-Syndrom B18Z B17B G56.1 Sonstige Läsionen des N. medianus B18Z B17B G56.2 Läsion des N. ulnaris B18Z B17B G56.3 Läsion des N. radialis B18Z B17B G56.8 Sonstige Mononeuropathien der oberen Extremität B18Z B17B G56.9 Mononeuropathie der oberen Extremität, nicht näher bezeichnet B18Z B17B G57.0 Läsion des N. ischiadicus B18Z B17B G57.1 Meralgia paraesthetica B18Z B17B G57.2 Läsion des N. femoralis B18Z B17B G57.3 Läsion des N. fibularis (peronaeus) communis B18Z B17B G57.4 Läsion des N. tibialis B18Z B17B G57.5 Tarsaltunnel-Syndrom B18Z B17B G57.6 Läsion des N. plantaris B18Z B17B G57.8 Sonstige Mononeuropathien der unteren Extremität B18Z B17B G57.9 Mononeuropathie der unteren Extremität, nicht näher bezeichnet B18Z B17B G58.0 Interkostalneuropathie B18Z B17B G58.7 Mononeuritis multiplex B18Z B17B G58.8 Sonstige näher bezeichnete Mononeuropathien B18Z B17B G58.9 Mononeuropathie, nicht näher bezeichnet B18Z B17B 6 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
7 1. Diagnosen Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS G63.1* Polyneuropathie bei Neubildungen (C00-D48 ) z.b. bei C41.2 I10E I28B Polyneuropathien G63.2* Diabetische Polyneuropathie (E10-E14, vierte Stelle.4) B18Z B17B G63.3* Polyneuropathie bei sonstigen endokrinen und Stoffwechselkrankheiten (E00-E07, E15-E16, E20-E34, E70-E89 ) z.b. bei E C 901D G63.4* Polyneuropathie bei alimentären Mangelzuständen (E40-E64 ) z.b. bei E C 901D G63.5* Polyneuropathie bei Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M35 ) I10E I28B G63.6* Polyneuropathie bei sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (M00-M25, M40-M96 ) I10E I28B G63.8* Polyneuropathie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten z.b. bei N18.1 L09D L04C M54._ Rückenschmerzen 5. Stelle: 0 Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule 1 kzipito-atlanto-axialbereich 2 Zervikalbereich 3 Zervikothorakalbereich 4 Thorakalbereich 5 Thorakolumbalbereich 6 Lumbalbereich 7 Lumbosakralbereich 8 Sakral- und Sakrokokzygealbereich 9 Nicht näher bezeichnete Lokalisation M54.0_ Pannikulitis in der Nacken- und Rückenregion (5. Stelle: 0-9) 0-2: 901C 3-9: I10E 0-2: 901D 3-9: I28B M54.1_ Radikulopathie (5. Stelle: 0-6) 0-3: B18Z 4-8: I10E 9: B18Z 0-3: B17B 4-8: I28B 9: B17B M54.2 Zervikalneuralgie I10E I28B M54.4 Lumboischialgie I10E I28B M54.5 Kreuzschmerz I10E I28B M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule I10E I28B M54.8_ Sonstige Rückenschmerzen (5. Stelle: 0-9) I10E I28B M54.9_ Rückenschmerzen, nicht näher bezeichnet (5. Stelle: 0-9) I10E I28B Phantomschmerz G54.6 Phantomschmerz B18Z B17B Postherpetische Neuralgie PAVK Angina Pectoris Migräne und Clusterkopfschmerz >> weiter siehe S. 8 B02.2+ Zoster mit Beteiligung anderer Abschnitte des Nervensystems B18Z B17B G53.0* Neuralgie nach Zoster (B02.2+) B18Z B17B G63.0* Polyneuropathie B18Z B17B I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen 901C I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration 901C I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän 901C I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Schulter-Arm-Typ, alle Stadien 901C I20.1 Angina pectoris mit nachgewiesenem Koronarspasmus 901C I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris 901C I20.9 Angina Pectoris, Ischämischer Thoraxschmerz 901C G43.0 Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] B17B G43.1 Migräne mit Aura [Klassische Migräne] B17B G43.2 Status migraenosus B17B G43.3 Komplizierte Migräne B17B G43.8 Sonstige Migräne B17B G43.9 Migräne, nicht näher bezeichnet B17B Kodierleitfaden Neuromodulation
8 1. Diagnosen Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS G44.0 Cluster-Kopfschmerz B17B Migräne und Clusterkopfschmerz Parkinson Dystonie Essentieller Tremor Zwangsstörungen G44.1 Vasomotorischer Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert B17B G44.2 Spannungskopfschmerz B17B G44.3 Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz B17B G44.4 Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert B17B G44.8 Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome B17B G20.00 G20.01 G20.10 G20.11 G20.20 G20.21 Primäres Parkinson-Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation B21A B21A B21A B21A B21A B21A G20.90 Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: hne Wirkungsfluktuation B21A G20.91 Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Mit Wirkungsfluktuation B21A G24.0 Arzneimittelinduzierte Dystonie B21A G24.1 Idiopathische familiäre Dystonie B21A G24.2 Idiopathische nichtfamiliäre Dystonie B21A G24.3 Torticollis spasticus B21A G24.4 Idiopathische orofaziale Dystonie B21A G24.5 Blepharospasmus B21A G24.8 Sonstige Dystonie B21A G24.9 Dystonie, nicht näher bezeichnet B21A G25.0 Essentieller Tremor B21A G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor B21A G25.2 Sonstige näher bezeichnete Tremorformen B21A G25.3 Myoklonus B21A G25.4 Arzneimittelinduzierte Chorea B21A G25.5 Sonstige Chorea B21A G25.6 Arzneimittelinduzierte Tics und sonstige Tics organischen Ursprungs B21A G25.80 Periodische Beinbewegungen im Schlaf B21A G25.81 Syndrom der unruhigen Beine [Restless-Legs-Syndrom] B21A G25.88 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen B21A G25.9 Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet B21A F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang B21A F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale] B21A F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt B21A F42.8 Sonstige Zwangsstörungen B21A F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet B21A 8 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
9 2. Prozedurencodes (PS Version 2012) Die im Folgenden gelisteten perationen- und Prozedurenschlüssel decken die Eingriffe, die im Zusammenhang mit der Therapie mit Neurostimulationssystemen relevant sind, ab. Sie sind in die Bereiche j Spinal Cord Stimulation (SCS) j Periphere Nervenstimulation (PNS) j Deep Brain Stimulation (DBS) j Nachkontrolle, sowie Codes für j Zugänge unterteilt. SCS PS _ Beschreibung Andere perationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen Hinw.: Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-030 ff, ff, ff) Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation.33 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation.34 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan.35 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch.38 Implantation einer Multifunktionselektrode in den Epidural- oder Spinalraum zur gepulsten Radiofrequenzbehandlung, perkutan Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation a_ Entfernung von Elektroden.a2 Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem.a3 Epidural, Stabelektrode, Mehrelektrodensystem.a4 Epidural, Plattenelektrode, Einzelelektrodensystem.a5 Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem.a6 Subdural, Einzelelektrodensystem.a7 Subdural, Mehrelektrodensystem b c_ Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation Revision von Elektroden.c0 Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem.c1 Epidural, Stabelektrode, Mehrelektrodensystem.c2 Epidural, Plattenelektrode, Einzelelektrodensystem.c3 Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem.c4 Subdural, Einzelelektrodensystem.c5 Subdural, Mehrelektrodensystem d Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation Kodierleitfaden Neuromodulation
10 2. Prozedurencodes (PS Version 2012) SCS PS e_ Beschreibung Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur epiduralen Rückenmarkstimulation sind gesondert zu kodieren ( ff.).e0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.e1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.e2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, f_ Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.f0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.f1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.f2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, g h Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode Hinw.: Die durchgeführte Deafferenzierung ist gesondert zu kodieren ( ) Die Implantation oder der Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation sind gesondert zu kodieren ( ) Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Wechsel einer subduralen Elektrode 10 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
11 PNS PS Beschreibung Andere perationen an Nerven und Ganglien Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems Entfernung eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems _ Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.80 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur Teststimulation.81 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation.82 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems.83 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems.84 Implantation oder Wechsel einer Vagusnervstimulator-Elektrode _ Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.90 Einzelelektrodensystem.91 Mehrelektrodensystem.92 Vagusnervstimulator-Elektroden a_ Entfernung von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.a0 Einzelelektrodensystem.a1 Mehrelektrodensystem.a2 Vagusnervstimulator-Elektroden b c_ Anwendung eines Endoskopiesystems Hinw.: Dieser Code ist ein Zusatzcode für alle Eingriffe am Nervensystem. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur Stimulation des peripheren Nervensystems sind gesondert zu kodieren ( ff.).c0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.c1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.c2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, d_ Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.d0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.d1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.d2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Kodierleitfaden Neuromodulation
12 2. Prozedurencodes (PS Version 2012) DBS PS Beschreibung Stereotaktische perationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten Implantation oder Wechsel von intrazerebralen Elektroden Inkl.: Neurophysiologische und klinisch-neurologische Untersuchung und Ersteinstellung Kranielle Zielpunktberechnung und Ventrikulographie.90 Implantation von temporären Mikroelektroden zur monolokulären Ableitung und Stimulation.92 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur Dauerstimulation.93 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur Dauerstimulation.94 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 1 bis 5 Elektroden.95 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 6 bis 10 Elektroden.96 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 11 und mehr Elektroden.9x Sonstige Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten _ Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode (z.b. Epilepsiechirurgie).20 Implantation einer temporären Neurostimulationselektrode zur kortikalen Teststimulation.21 Implantation und Wechsel einer permanenten Neurostimulationselektrode zur kortikalen Dauerstimulation.23 Implantation oder Wechsel eines berflächenelektrodenträgers zur auditorischen Hirnstammstimulation.24 Implantation oder Wechsel eines berflächenelektrodenträgers und eines Trägers für penetrierende Elektroden zur auditorischen Hirnstamm- oder Mittelhirnstimulation Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur Dauerstimulation Entfernung eines Neurostimulators zur Hirnstimulation oder einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion Entfernung einer Neurostimulationselektrode _ Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode sind gesondert zu kodieren ( ff., ff).90 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.91 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.92 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, a_ Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.a0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.a1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.a2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Andere perationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten f g Implantation von Knochenankern zur Vorbereitung auf die stereotaktische Einführung von Stimulationselektroden Entfernung von Knochenankern 12 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
13 2. Prozedurencodes (PS Version 2011) Nachkontrolle PS _ Beschreibung Neurostimulation Hinw.: Die Ersteinstellung nach Implantation ist im Code für die Implantation enthalten Ein Code aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Hirnstimulation Hinw.: Dieser Code darf nur verwendet werden, wenn die folgenden Qualitätsstandards erfüllt werden: Quantitative Testung durch pharmakologische Stimulation mit klinischer Skalierung (ggf. mehrfach), neurologischer und neurophysiologischer Testung und Medikamentenanpassung Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Rückenmarkstimulation.10 hne pharmakologische Anpassung.11 Mit pharmakologischer Anpassung _ Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur peripheren Nervenstimulation.20 hne pharmakologische Anpassung.21 Mit pharmakologischer Anpassung Kodierleitfaden Neuromodulation
14 2. Prozedurencodes (PS Version 2012) Zugänge PS Beschreibung Zugang zum kraniozervikalen Übergang und zur Halswirbelsäule Kraniozervikaler Übergang, transoral Kraniozervikaler Übergang, dorsal Kraniozervikaler Übergang, lateral _ HWS, dorsal.30 1 Segment.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente _ Laminotomie HWS.40 1 Segment.41 2 Segmente.42 Mehr als 2 Segmente _.50 1 Segment.51 2 Segmente Hemilaminektomie HWS.52 Mehr als 2 Segmente _ Laminektomie HWS.60 1 Segment.61 2 Segmente.62 Mehr als 2 Segmente _ HWS, ventral.70 1 Segment.71 2 Segmente.72 Mehr als 2 Segmente HWS, lateral Zugang zur Brustwirbelsäule _ BWS, dorsal.00 1 Segment.01 2 Segmente.02 Mehr als 2 Segmente _ Laminotomie BWS.10 1 Segment.11 2 Segmente.12 Mehr als 2 Segmente _.20 1 Segment.21 2 Segmente Hemilaminektomie BWS.22 Mehr als 2 Segmente PS _ Beschreibung Laminektomie BWS.30 1 Segment.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente bere BWS, ventral mit Sternotomie BWS, transpleural BWS, retropleural BWS, dorsolateral Kombiniert transpleural-retroperitoneal Kombiniert extrapleural-retroperitoneal _ Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum s sacrum und zum s coccygis LWS, dorsal.00 1 Segment.01 2 Segmente.02 Mehr als 2 Segmente _ Flavektomie LWS.10 1 Segment.11 2 Segmente.12 Mehr als 2 Segmente _ Laminotomie LWS.20 1 Segment.21 2 Segmente.22 Mehr als 2 Segmente _.30 1 Segment Hemilaminektomie LWS.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente _ Laminektomie LWS.40 1 Segment.41 2 Segmente.42 Mehr als 2 Segmente LWS, transperitoneal LWS, retroperitoneal LWS, dorsolateral s sacrum und s coccygis, dorsal s sacrum und s coccygis, ventral a b Kombiniert pararektal-retroperitoneal Kombiniert thorako-retroperitoneal c Transiliakaler Zugang nach Judet 14 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
15 3. DRGs In diesem Kapitel werden die gemäß Definitionshandbuch für die Neurostimulation relevanten DRGs dargestellt. Je nach Kombination von Hauptdiagnose, Nebendiagnose(n) und Prozedur(en) wird mittels DRG-Grouper unter Berücksichtigung weiterer Kriterien (i.e. Alter und/oder VWD) eine DRG angesteuert. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die DRG-bezogenen Parameter, auf die in diesem Leitfaden Bezug genommen wird. SCS DRG B03A B03B B18Z I10A I10B I10C I10D I10E 901C Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) perative Eingriffe bei nicht akuter Para- / Tetraplegie oder Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes Bestimmte andere Eingriffe an der Wirbelsäule mit äußerst schweren CC, mit aufwändigem Eingriff Bestimmte andere Eingriffe an der Wirbelsäule mit äußerst schweren CC, ohne aufwändigen Eingriff Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, mit bestimmtem komplexen Eingriff oder Halotraktion Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, mit aufwändigem Eingriff oder Wirbelfraktur oder Para- / Tetraplegie Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, ohne komplexen Eingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 3, , , , , , , , , x ) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag Kodierleitfaden Neuromodulation
16 3. DRGs PNS DRG B03A B03B B06A B06B B07Z B17A B17B B17C I08A I08B I08C Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) perative Eingriffe bei nicht akuter Para- / Tetraplegie oder Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, Alter < 19 Jahre oder mit schweren CC, Alter < 16 Jahre Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, Alter < 19 Jahre oder mit schweren CC, Alter > 15 Jahre Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit äußerst schweren CC oder komplizierender Diagnose Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexer Diagnose Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 Jahre, mit komplexem Eingriff Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 Jahre, ohne komplexem Eingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder mit sehr komplexen Diagnosen, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik bei Zerebralparese oder Kontraktur oder mit bestimmtem Eingriff bei Beckenfraktur Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder mit sehr komplexen Diagnosen, ohne steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik bei Zerebralparese oder Kontraktur, ohne bestimmten Eingriff bei Beckenfraktur, Alter < 16 Jahre Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder sehr komplexen Diagnosen, Alter > 15 Jahre oder mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC bei Para- / Tetraplegie oder Beckenfraktur oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer Extremität oder Wirbelsäule Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 3, , , , , , , , , , , ) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag 16 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
17 3. DRGs PNS DRG I08D Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik, außer bei Para- / Tetraplegie, ohne bestimmte Eingriffe bei Beckenfraktur Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 2, I08E Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC, ohne steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik, oder ohne komplexen Eingriff, ohne äußerst schwere CC, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik 1, I13B Bestimmte Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk mit bestimmten Mehrfacheingriff oder komplexer Diagnose oder bestimmter komplexer steotomie bei komplexem Eingriff oder schwerem Weichteilschaden, oder bestimmte Eingriffe bei Endoprothese der oberen Extremität 2, I28A Komplexe Eingriffe am Bindegewebe 2, I28B Mäßig komplexe Eingriffe am Bindegewebe 1, D Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, ohne andere Eingriffe an Kopf und Wirbelsäule, Alter > 0 Jahre, außer bei Para- / Tetraplegie 2, x ) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag Kodierleitfaden Neuromodulation
18 3. DRGs DBS DRG B02A B02B B02C B20A B20B B20D B20E B21A B21B B39A Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, bei bestimmter Neubildung des Nervensystems Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen oder Alter < 6 Jahre oder Alter < 18 Jahre mit großem intrakraniellen Eingriff und äußerst schweren CC, bei bestimmter Neubildung des Nervensystems oder mit bestimmten Eingriff am Schädel Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration, Alter < 6 Jahre oder Alter < 18 Jahre mit großem intrakraniellen Eingriff und äußerst schweren CC oder mit komplizierender Konstellation oder mit verschiedenartiger komplexer Prozedur Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring oder komplexer Diagnose Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, ohne intraoperatives neurophysiologisches Monitoring, ohne komplexe Diagnose Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration ohne komplexe Prozedur, Alter > 2 Jahre, mit komplexer Diagnose oder bestimmtem Eingriff bei Trigeminusneuralgie Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplantation Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, ohne Sondenimplantation Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter R-Prozedur, mehr als 72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mit komplizierender Konstellation Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 10, , , , , , , , , , B39B Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter R-Prozedur, bis 72 Stunden mit komplexem Eingriff, oder mehr als 72 Stunden, ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation 3, I26Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 588 / 552 Aufwandspunkte oder hochaufwändiges Implantat bei hochkomplexer Gewebe- / Hauttransplantation 9, x ) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag 18 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
19 4. Zusatzentgelte (ZE) Gemäß KHG 17b Absatz 1 Satz 12 sind für bestimmte Leistungen, die nicht adäquat in Fallpauschalen abgebildet werden können, Zusatzentgelte vereinbart. Zusatzentgelte sind Bestandteil des Erlösbudgets, die zusätzlich zu einer DRG berechnet werden. Der Art nach unterscheidet man folgende Zusatzentgelte: j Bundeseinheitliche Zusatzentgelte gemäß KHEntgG 9 (1) 2. Diese Entgelte sind im DRG-Katalog in Anlage 2 und 5 gelistet. Für diese ZE sind im DRG-Katalog feste Euro-Beträge ausgewiesen, die bundeseinheitlich zur Anwendung kommen. Diese ZEs dürfen bei vorhandenem Versorgungsauftrag immer ohne Verhandlung ab dem 1.1. abgerechnet werden. j Unbewertete Zusatzentgelte gemäß KHEntgG 6 (1). Im DRG-Katalog sind diese Entgelte in den Anlagen 4 und 6 zu finden. Unbewertete ZEs dürfen bei gegebenen Versorgungsauftrag ebenfalls ohne Verhandlung ab 1.1. abgerechnet werden zunächst pauschal mit 600 Spitzabrechnung bei nachträglicher Verhandlung oder Fortschreibung nach Verhandlung des letzten Jahres Im Bereich der Neuromodulation kommen folgende Zusatzentgelte zur Anwendung: ZE Beschreibung Entgelt ZE86 Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalsystem, nicht 5362,53 ZE87 ZE127 ZE Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nerven systems, Einkanal system, nicht Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmark stimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehr kanalsystem, 6714, ,59 Das Entgelt ist krankenhaus individuell nach 6 (1) KHEntgG zu Kodierleitfaden Neuromodulation
20 5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 1: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) Ein Patient mit chronischen Beinschmerzen nach vorangegangener Wirbelsäulenoperation wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 T85.1 (HD) M96.1 Kodierung PS (AP) e1 (AP) e2 (AP) f1 (AP) f2 (AP) b (.c0) DRG I10D I10E I10E I10E I10E B18Z Relativgewicht 1,375 1,223 1,223 1,223 1,223 1,939 Partition untere GVD 1) Abschlag pro Tag 733,70 658,30 658,30 658,30 658,30 933,80 obere GVD 2) DRG-Erlös 3) 3.987, , , , , ,10 Zusatzentgelt ZE127 ZE ZE127 ZE Erlös für Zusatzentgelt , ,59 Gesamterlös/Fall 3.987, , ,70 zzgl. ZE , ,70 zzgl. ZE ,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von ) ZE ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl xx bis xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: M96.1 Postlaminektomie-Syndrom, anderenorts nicht klassifiziert (FBSS) T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem I10D Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, mit komplexem Eingriff oder Halotraktion, ohne Wirbelfraktur, außer bei Para- / Tetraplegie I10E Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff oder Halotraktion, mit mäßig komplexem Eingriff B18Z Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Alternativ kann Testung und/oder Implantation ambulant nach 115b SGB V durchgeführt werden. 20 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
21 5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 2: CRPS (Compex Regional Pain Syndrome) Ein 60-jähriger Patient wird aufgrund seiner Erkrankung an Morbus Sudeck mit chronischen Schmerzen im Bereich des Fußes stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD M89.09 M89.09 M89.09 M89.09 M89.09 T85.1 (HD) M89.09 Kodierung PS (AP) e1 (AP) e2 (AP) f1 (AP) f2 (AP) b (.c0) DRG B18Z B18Z B18Z B18Z B18Z B18Z Relativgewicht 1,939 1,939 1,939 1,939 1,939 1,939 Partition untere GVD 1) Abschlag pro Tag 933,80 933,80 933,80 933,80 933,80 933,80 obere GVD 2) DRG-Erlös 3) 5.623, , , , , ,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE ZE127 ZE Erlös für Zusatzentgelt , ,59 Gesamterlös/Fall 5.623, , ,10 zzgl. ZE , ,10 zzgl. ZE ,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von ) ZE ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl xx bis xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: M89.09 CRPS I Morbus Sudeck T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem B18Z Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Alternativ kann Testung und/oder Implantation ambulant nach 115b SGB V durchgeführt werden. Kodierleitfaden Neuromodulation
22 5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 3: PAVK (Periphere Arterielle Verschlusskrankheit) Ein 60-jähriger Patient mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit wird mit schweren Schmerzen in den unteren Extremitäten stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD I70.22 I70.22 I70.22 I70.22 I70.22 T85.1 (HD) I70.22 Kodierung PS (AP) e1 (AP) e2 (AP) f1 (AP) f2 (AP) b (.c0) DRG 901C 901C 901C 901C 901C B18Z Relativgewicht 2,648 2,648 2,648 2,648 2,648 1,939 Partition untere GVD 1) Abschlag pro Tag 965,70 965,70 965,70 965,70 965,70 933,80 obere GVD 2) DRG-Erlös 3) 7.679, , , , , ,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE ZE127 ZE Erlös für Zusatzentgelt , ,59 Gesamterlös/Fall 7.679, , ,20 zzgl. ZE , ,20 zzgl. ZE ,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von ) ZE ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl xx bis xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: I70.22 PAVK der Extremitäten, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem 901C Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel kann die Implantation in kurzer zeitlicher Abfolge zur Testung durchgeführt werden, da die DRG 901C von der Wiederaufnahme-Regelung ausgenommen ist (vgl. DRG- Katalog, Hauptabteilungen Spalte 13). Testung und/oder Implantation des Neurostimulationssystems können nach 115b SGB V auch ambulant durchgeführt werden. 22 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
23 5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 4: Angina Pectorisschmerz Ein 60-jähriger Patient wird zur Behandlung seiner therapierefraktären Angina pectoris stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD I20.9 I20.9 I20.9 I20.9 I20.9 T85.1 (HD) I20.9 Kodierung PS (AP) e1 (AP) e2 (AP) f1 (AP) f2 (AP) b (.c0) DRG 901C 901C 901C 901C 901C B18Z Relativgewicht 2,648 2,648 2,648 2,648 2,648 1,939 Partition untere GVD 1) Abschlag pro Tag 965,70 965,70 965,70 965,70 965,70 933,80 obere GVD 2) DRG-Erlös 3) 7.679, , , , , ,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE ZE127 ZE Erlös für Zusatzentgelt , ,59 Gesamterlös/Fall 7.679, , ,20 zzgl. ZE , ,20 zzgl. ZE ,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von ) ZE ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl xx bis xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: I20.9 Angina pectoris, Ischämischer Thoraxschmerz T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem 901C Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel kann die Implantation in kurzer zeitlicher Abfolge zur Testung durchgeführt werden, da die DRG 901C von der Wiederaufnahme-Regelung ausgenommen ist (vgl. DRG- Katalog, Hauptabteilungen Spalte 13). Testung und/oder Implantation des Neurostimulationssystems können nach 115b SGB V auch ambulant durchgeführt werden. Kodierleitfaden Neuromodulation
24 5. DRG Gruppierungsbeispiele PNS Beispiel 1: Chronische Schmerzen in den oberen Extremitäten Ein 60-jähriger Patient mit Z.n. operativer Behandlung des Karpaltunnel-Syndroms und erlittener Läsion des Nervus medianus hat chronische Schmerzen im Handgelenk. Er wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD G56.1 G56.1 G56.1 G56.1 G56.1 T85.1 (HD) G56.1 Kodierung PS c c d d (.1) DRG B17B B17B B17B B17B B17B B17C Relativgewicht 1,396 1,396 1,396 1,396 1,396 0,973 Partition untere GVD 1) Abschlag pro Tag 693,10 693,10 693,10 693,10 693, ,40 obere GVD 2) DRG-Erlös 3) 4.048, , , , , ,70 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE ZE127 ZE Erlös für Zusatzentgelt , ,59 Gesamterlös/Fall 4.048, , ,40 zzgl. ZE , ,40 zzgl. ZE ,70 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von ) ZE ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl xx bis xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G56.1 Sonstige Läsionen des N. medianus T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation c1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht c2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, d1 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht d2 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Einzelelektrodensystem Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B17B Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexem Eingriff B17C Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., ohne komplexen Eingriff ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. 24 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012
KoDieRleitFADen 2014. Für die Neuromodulation
KoDieRleitFADen 2014 Für die Neuromodulation Unternehmensmission St. Jude Medical hat es sich zum Ziel gesetzt, bei der Behandlung einiger der teuersten Volkskrankheiten der Welt neue Wege zu gehen. Dazu
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrVereinbarung zur Umsetzung einer Screening-Maßnahme. nach 7 Abs. 2 der Anlage 4 des Hausarztvertrages. 2. PAVK-Screening (01.01.2012-30.06.
Vereinbarung zur Umsetzung einer Screening-Maßnahme nach 7 Abs. 2 der Anlage 4 des Hausarztvertrages 2. PAVK-Screening (01.01.2012-30.06.2012) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) und dem Hausärzteverband
MehrEs können sowohl Kodes der ICD-10- und OPS-Versionen 2014 als auch der Versionen 2013 angegeben werden.
Wichtige Information zur Nutzung des Vorschlagstools Das Vorschlagstool beinhaltet fünf verschiedene Formblätter: 1. Stammformblatt 2. Problembeschreibung 3. Lösungsvorschlag 4. ICD-/OPS-Zuordnung 5. Änderung
MehrWEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE
WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE Nabelschnurblut ist wertvoll! Wenn sich Eltern dafür entscheiden, das Nabelschnurblut ihres Kindes aufzubewahren, können sie damit dem Kind selbst,
MehrInsbesondere sollten die folgenden Punkte bedacht werden:
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für 2006 in Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der G-DRG-Versionen 2004/2006 und 2005/2006 bzw. den darauf beruhenden Groupern Die G-DRG-Version
MehrPlanbetten und aufgestellte Betten 2009
Planbetten und aufgestellte Betten 2009 Planbetten aufgestellte Betten für Anästhesiologie 12 12 Augenklinik 95 91 (Chirurgische II) 132 132 52 52 für Dermatologie, Venerologie und Allergologie 71 67 Frauenklinik
MehrAOK-HZV-Vertrag: Änderungen zum 2. Quartal 2016 K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet
AOK-HZV-Vertrag: Änderungen zum 2. Quartal 2016 Neu hinzugekommen sind: K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet 2 90502 5 I09.1 Rheumatische Krankheiten des Endokards, Herzklappe nicht
Mehr1 Vollständigkeit der Kodierung in 2006 und 2007 (exemplarisch)
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2008 in Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der G-DRG-Versionen 2006/2008 und 2007/2008 bzw. den darauf beruhenden Groupern Die G-DRG-Version
MehrDr. Jan Stumper. Kodierleitfaden für die Hals-Nasen-Ohren Heilkunde Updates und Ergänzungen für das Jahr 2013
Dr. Jan Stumper Kodierleitfaden für die Hals-Nasen-Ohren Heilkunde Updates und Ergänzungen für das Jahr 2013 Kodierleitfaden für die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Updates und Ergänzungen für das Jahr 2013
MehrMedizin-Controlling 2007 1. DRG-System 2007. Was ist neu? Die Änderungen. Was ist gestrichen? Was fehlt? Medizin-Controlling 2007 2
Medizin-Controlling 2007 1 DRG-System 2007 Was ist neu? Die Änderungen Was ist gestrichen? Was fehlt? Medizin-Controlling 2007 2 Gliederung DRG-Katalog 2007 Änderung der CCL-Matrix OPS-Katalog 2007 Medizin-Controlling
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE Tiefe Hirnstimulation
OPS GUIDE Tiefe Hirnstimulation HINWEISE ZUR KODIERUNG ANPASSUNGEN IN DER OPS-VERSION Redaktionelle Änderung der Kodes für vollimplantierbare wiederaufladbare Neurostimulatoren Seit dem Jahr 2005 sind
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrKünstlicher Hüftgelenksersatz
Künstlicher Hüftgelenksersatz Künstlicher Hüftgelenksersatz Was ist eine Hüftgelenk-Arthrose? Das Hüftgelenk ist eine bewegliche Verbindung zwischen dem Becken- und dem Oberschenkelknochen. Die am Gelenk
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrRisiken und Revisionsoperationen nach einem künstlichen Kniegelenksersatz
Risiken und Revisionsoperationen nach einem künstlichen Kniegelenksersatz Dies bedeutet eine ausgedehntere Operation mit mehr Blutverlust. Der Ersatz einer Teilprothese mit einer Totalprothese ist relativ
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE Tiefe Hirnstimulation
OPS GUIDE Tiefe Hirnstimulation ÄNDERUNG DER KODIERVORGABEN FÜR U.A. ZWEIZEITIGE EINGRIFFE SEIT DER OPS-VERSION 2015 UND AUSWIRKUNG AUF DIE ZE-ZUORDNUNG Überarbeitung des Kapitel 5: Operationen Im Rahmen
MehrKnochenersatzmaterial teuer oder wirtschaftlich? DRG-2014
Knochenersatzmaterial teuer oder wirtschaftlich? DRG-2014 Die Entscheidung für oder gegen den Einsatz von autologer Spongiosa, für oder gegen ein Knochenersatzmaterial ist in erster Linie eine medizinische
Mehr3M KAPS - Release-Notes zur Programmversion 5.8
3M KAPS - Release-Notes zur Programmversion 5.8 Stand: 21.12.2012 In der Programmversion 5.8 von 3M KAPS sind für die DRG-Abrechnungsprüfung die neuen Regelungen FPV 2013 umgesetzt. Das Prüfmodul enthält
MehrDiabetes mellitus : Folgeschäden
Diabetes mellitus : Folgeschäden Warum ist der Diabetes mellitus eine wichtige Erkrankung? a. Akute Probleme: Hypoglykämie Hyperglykämie Ketoazidose b. Chronische Probleme: Folgeschäden: Typische Schäden:
MehrNeuroseminar ÖANCK LKH Feldkirch
Neuromodulation zur Behandlung chronischer Schmerzen Neuroseminar ÖANCK LKH Feldkirch OÄ Dr Mòzes-Balla E.-M. Neurochirurgie evamaria.mozes@lkhf.at (Chronische) Schmerzen- Therapie Prinzip : Behandlung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDialyseshunt und DRG System. K. Lange
Dialyseshunt und DRG System K. Lange Zugangschirurgie Dialyseshunt 2013 1 Folie: alles klar? 5-392.1 MDC DRG 01 B04A, B04B, B04C, B04D 05 F01A, F01B, F01D, F05Z, F07A, F07B, F08B, F08D, F28A, F42Z, 05
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrIntraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs
Intraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs Uniklinik Köln 1 Kein Grund für Verzweiflung Wenn die Diagnose Brustkrebs festgestellt wird, ist erst einmal die Sorge groß. Beruhigend zu wissen, dass es
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Implantate sind heute in vielen Fällen geeignet, den Traum eigener, fest verankerter Zähne
MehrDRGs das Neueste für die Klinik. Kennzahlen und Berichtswesen: Was interessiert den Kliniker wirklich? Torsten Fürstenberg
DRGs das Neueste für die Klinik Kennzahlen und Berichtswesen: Was interessiert den Kliniker wirklich? Torsten Fürstenberg Westfälische Wilhelms- Universität Münster DRG-Research-Group Universitätsklinikum
MehrSachgerechte Kodierung in der ambulanten Versorgung
Sachgerechte Kodierung in der ambulanten Versorgung Beispiel: Schmerztherapie Mit der Einführung der Kodierungsziffer F45.41 wurde im ICD-10-GM 2009 zum ersten Mal ein Instrument geschaffen, die chronischen
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE 2017
OPS GUIDE Rückenmarkstimulation Implantierbare Medikamentenpumpen ÄNDERUNG DER KODIERVORGABEN FÜR U.A. ZWEIZEITIGE EINGRIFFE SEIT DER OPS-VERSION 2015 UND AUSWIRKUNG AUF DIE ZE-ZUORDNUNG Überarbeitung
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE Periphere Nervenstimulation
OPS GUIDE Periphere Nervenstimulation HINWEISE ZUR KODIERUNG ANPASSUNGEN IN DER OPS-VERSION Redaktionelle Änderung der Kodes für vollimplantierbare wiederaufladbare Neurostimulatoren Seit dem Jahr 2005
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen
MehrMöchten Sie auch wieder so richtig kraftvoll zubeißen können? Implantate im MIMI -Verfahren. schmerzarm - patientenfreundlich - bezahlbar
Möchten Sie auch wieder so richtig kraftvoll zubeißen können? Implantate im MIMI -Verfahren schmerzarm - patientenfreundlich - bezahlbar Implantate sind die moderne Alternative zu Teil- und Vollprothesen,
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
Mehr>> osteopathie marion wolter >> heilpraktikerin
>> osteopathie marion wolter >> heilpraktikerin Die Geschichte der Osteopathie Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt der Arzt A.T. Still eine ganzheitliche manuelle Medizin. Auf der Grundlage genauer Beobachtung,
MehrOrthopädie. Anhang 2 zu Anlage 12. P2A_unspezifischer. P2B_ Spezifischer Rückenschmerz P3_Arthrose. E2_ Fallkonferenz. P5_Rheumatoide.
Auszug aus der ICD-Liste Die Anforderungen an die richtige Diagnosestellung laut Dimdi sind zwingend einzuhalten --> www.dimdi.de Anlage 12 Anhang 2 - F45.40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung Chronische
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrDGfM-Herbstsymposium, 19.10.07, D. D. Selter
Erlösoptimierung D. D. Selter Ärztlicher Leiter Stabstelle Medizincontrolling Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.v. 19.10.2007
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrB0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97)
B0200 Ambulante Kodierrichtlinien Version 2010 B02 NEUBILDUNGEN B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97) Die Schlüsselnummer(n) für den Primärtumor, den Rezidivtumor und/oder die Metastase(n) sind immer
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrFehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems
Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE 2018
OPS GUIDE Rückenmarkstimulation Implantierbare Medikamentenpumpen HINWEISE ZUR KODIERUNG ANPASSUNGEN IN DER OPS-VERSION Redaktionelle Änderung der Kodes für vollimplantierbare wiederaufladbare Neurostimulatoren
MehrKODIERUNG UND VERGÜTUNG OPS GUIDE Periphere Nervenstimulation
OPS GUIDE Periphere Nervenstimulation ÄNDERUNG DER KODIERVORGABEN FÜR U.A. ZWEIZEITIGE EINGRIFFE SEIT DER OPS-VERSION 2015 UND AUSWIRKUNG AUF DIE ZE-ZUORDNUNG Überarbeitung des Kapitel 5: Operationen Im
MehrStammzelltransplantation
Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus Dresden 1 Klinische Einteilung - Begriffsbestimmung Autologe Quelle: Patient selbst KM oder peripheres Blut (Apherese)
MehrINFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN
INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN WORIN BESTEHT DIE NACHSORGE? Straumann-Implantate sind eine moderne Möglichkeit für Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Diese bekannte und hochwertige
MehrWiederaufladbare Hirn- und Rückenmarkschrittmacher
Wiederaufladbare Hirn- und Rückenmarkschrittmacher Joachim K. Krauss Neurochirurgische Klinik, Medizinische Hochschule, Hannover Neuromodulation - Entwicklung - späte 1960er Jahre Rückenmarkstimulation
MehrICL. Zur Korrektur sehr hoher Fehlsichtigkeiten. www.euroeyes.de/icl. ab - 8 Dpt. ab + 3 Dpt. bis 6 Dpt.
ICL Zur Korrektur sehr hoher Fehlsichtigkeiten Kurzsichtigkeit Weitsichtigkeit Hornhautverkrümmung ab - 8 Dpt. ab + 3 Dpt. bis 6 Dpt. www.euroeyes.de/icl Was ist eine ICL? Die individuelle Lösung für Ihr
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrWissenswertes und Aktuelles zur GOÄ
GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrGeriatrische Rehabilitation. Bezirksklinikum Ansbach
Geriatrische Rehabilitation Bezirksklinikum Ansbach Bezirksklinikum Ansbach Ansbach mit seiner reizvollen Altstadt liegt an der Romantischen Straße zwischen dem Naturpark Frankenhöhe und dem Fränkischen
MehrImplantate Anwendung in unserer Praxis
PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.
MehrBeiden Patientinnen wurde von ihrem behandelnden Arzt vorgeschlagen, einem spezialisierten Chirurgen vorzustellen.
Vor Jahren fiel bei meiner Routineuntersuchung ein kleiner Knoten in der Schilddrüse auf. Einige Zeit veränderte er sich nicht, jetzt ist er plötzlich gewachsen, wie nun weiter? Ich habe Angst vor den
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrAbgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder
Abgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder Historie - BGSW als Pendant zur AHB; überwiegend in Reha-Kliniken - Abrechnung über tagesgleiche
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrAmbulante Eingriffe zur Behandlung chronischer Rückenschmerzen an der Univ.Klinik für Orthopädie, AKH Wien
Ambulante Eingriffe zur Behandlung chronischer Rückenschmerzen an der Univ.Klinik für Orthopädie, AKH Wien FACETTENGELENKSINFILTRATIONEN Definition: Eine Injektion von Lokalanästhetikum und Kortisonpräparat
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
Mehr1. Kennlinien. 2. Stabilisierung der Emitterschaltung. Schaltungstechnik 2 Übung 4
1. Kennlinien Der Transistor BC550C soll auf den Arbeitspunkt U CE = 4 V und I C = 15 ma eingestellt werden. a) Bestimmen Sie aus den Kennlinien (S. 2) die Werte für I B, B, U BE. b) Woher kommt die Neigung
MehrDr.med. Tom Vogel Klassische Homöopathie
Dr.med. Tom Vogel Klassische Homöopathie Klassische Homöopathie häufig unbekannt Viele Menschen kennen den Begriff Homöopathie. Die meisten aber verwechseln echte Homöopathie mit anderen teils angelehnten
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
Mehriloq Privus Bedienungsanleitung Schließanlagen Programmierung Version 1 - Copyright 2013
iloq Privus Schließanlagen Programmierung Version 1 - Copyright 2013 Kurth Electronic GmbH Kommunikations- & Sicherheitssysteme / Im Scherbental 5 / 72800 Eningen u. A. Tel: +49-7121-9755-0 / Fax: +49-7121-9755-56
MehrDas Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts
Die Anzahl der Longiergurt-Ringe Marie Symbill Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrDas ICD-Patientenzufriedenheitsbarometer
Das ICD-Patientenzufriedenheitsbarometer Zu Ihrer Person 1. Geburtshr bzw. Alter Einige Fakten: 1. Das Durchschnittsalter lag bei 66 Jahren. 2. Die Hälfte von Ihnen ist mindestens 69 Jahre alt. 3. Die
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
Mehrimpact ordering Info Produktkonfigurator
impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrOsteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen
Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen
MehrIm Mittelpunkt steht der Mensch. Über die Naturheilpraxis von Katrin Gerhard. Wie sie denkt, arbeitet und warum.
Im Mittelpunkt steht der Mensch. Über die Naturheilpraxis von Katrin Gerhard. Wie sie denkt, arbeitet und warum. Mir geht es nicht um das bloße Kurieren von Symptomen. Es geht um die Ursachen. Und wie
MehrWAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke
Hans Kottke Blasiusstr.10 38114, Braunschweig mail@hanskottke.de ca. 701 Wörter WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von Hans Kottke Mai 2012 Die Ausgangslage Kottke / Was tun bei Angst & Depression / 2 Es
MehrAUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung
AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat
MehrVerordnungsmanagement
Verordnungsmanagement BEI PRAXISBESONDERHEITEN UND LANGFRISTGENEHMIGUNGEN Was bedeutet Extrabudgetär Jeder Arzt hat ein Heilmittel-Verordnungs-Budget: Das Heilmittel-Richtgrößenvolumen! (Ausnahme Bayern
Mehrzum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -
Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLeitfaden #1a. "zanox Publisher-Statistik" (next generation)
Leitfaden #1a "zanox Publisher-Statistik" (next generation) Thema: Sortieren von Leads und Sales nach dem Bearbeitungsdatum (inklusive Abschnitt "Filterung nach Transaktionsstatus") 1/8 Leitfaden "Sortieren
MehrBrustrekonstruktion bei / nach Brustentfernung. - Information und Aufklärung -
Brustrekonstruktion bei / nach Brustentfernung - Information und Aufklärung - Inhalte der Beratung 1. Welche Möglichkeiten bestehen grundsätzlich und wann empfehlen wir welches Verfahren? 2. Welches Ergebnis
MehrWebalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012
Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne
MehrAmbulante gynäkologische Operationen
Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 1 Integrierte Versorgung Ambulante gynäkologische Operationen Ihre Partner für Qualität. Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 2 DAK: Schrittmacher für innovative
MehrÜbersicht Verständnisfragen
Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen
MehrNeue Patientenleitlinie zu Colitis Ulcerosa erschienen
Entzündliche Darmerkrankung wirksam behandeln Neue Patientenleitlinie zu Colitis Ulcerosa erschienen Berlin (15. November 2012) Über den aktuellen Wissenstand rund um die chronisch-entzündliche Darmerkrankung
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
Mehr3.9 Brustdrüse der Frau
ICD-10 C50 Ergebnisse zur 77 3.9 Brustdrüse der Frau Kernaussagen Inzidenz und Mortalität: Die altersstandardisierte Inzidenz von Krebserkrankungen der weiblichen Brustdrüse (Mammakarzinom) ist seit den
MehrMEDOK-Browser: Ein System zur Unterstützung des Controlling der DRG-Begutachtung beim MDK Nord
MEDOK-Browser: Ein System zur Unterstützung des Controlling der DRG-Begutachtung beim MDK Nord Dirk Melcher MDK-Nord Hammerbrookstr. 5 20097 Hamburg DVMD 2011 Hintergrund und Fragestellung MEDOK-Browser
MehrTechnische Analyse der Zukunft
Technische Analyse der Zukunft Hier werden die beiden kurzen Beispiele des Absatzes auf der Homepage mit Chart und Performance dargestellt. Einfache Einstiege reichen meist nicht aus. Der ALL-IN-ONE Ultimate
Mehr