Name. Vorname. Geb. Datum. Klasse/Lehrperson. Schullaufbahnentscheide sind laut 33 Volksschulverordnung Promotions- und Übertrittsentscheide.

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1 SCHULLAUFBAHN-ENTSCHEIDE Promotions-/Übertrittsmappe der Schule Dietlikon für die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe Name Vorname Geb. Datum Klasse/Lehrperson Allgemeine Vorbemerkungen Schullaufbahnentscheide sind laut 33 Volksschulverordnung Promotions- und Übertrittsentscheide. Die vorliegende Mappe enthält alle Unterlagen für Promotionsmassnahmen an allen Stufen der Schule Dietlikon. Die für die betreffende Stufe relevanten Merkblätter bzw. Formulare sind im Inhaltsverzeichnis ersichtlich. Je nach Promotionsmassnahme müssen nicht alle Blätter/Formulare ausgefüllt bzw. ausgedruckt werden. Gemäss den Promotionsbestimmungen des Volksschulgesetzes werden alle Schullaufbahnentscheide auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen. Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG 32 Abs. 3) und die Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV 33 Abs. 1-3) regeln die Details zur Gesamtbeurteilung. Gesamtbeurteilungen beruhen auf den Schulleistungen (summative Beurteilung in Form von Lernkontrollen und Beobachtungen) und berücksichtigen die formative und die prognostische Beurteilung. Es werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Beurteilungen der Fachlehrpersonen werden eingeholt, wenn sie für den zu fällenden Entscheid massgebend sind. Die Promotionstermine werden von den Schulleitungen jeweils im August für das laufende Schuljahr auf der Homepage veröffentlicht. Version Oktober 2012 Informationen extern 2012/pv 1 / 18

2 Inhaltsverzeichnis 1. Promotionen an der Kindergartenstufe Vorzeitige Einschulung in den Kindergarten (Antrag durch die Eltern) Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergartenstufe) vor Beginn des Schuljahres (Antrag durch die Eltern) Rückstellung von der Schulpflicht im Laufe des Schuljahres (Antrag durch die Eltern oder Antrag durch die Lehrperson) Frühzeitiger Übertritt in die 1. Klasse (Antrag durch die Eltern oder Antrag durch die Lehrperson) Promotionen auf der Primarstufe Umstufungskriterien Aufstufung (eine Klasse überspringen) Repetition Übertritt in die Sekundarstufe Zuteilungskriterien... 6 Das Übertrittsverfahren von der 6. Klasse in die Sekundar- stufe A, B, C... 6 Übertrittsempfehlung 6. Klasse Dreiteilige Sekundarschule... 8 Übertritt Primarschule Dreiteilige Sekundarschule Promotionen auf der Sekundarstufe Umstufungskriterien Aufstufung Abstufung Repetition Antrag bzw. Stellungnahme Promotionsmassnahme (durch die Lehrperson auszufüllen) Gesamtbeurteilung Erbrachte Leistungen (summative Beurteilung) Leistungsfortschritte (formative Beurteilung) Prognose (prognostische Beurteilung) Fazit / Antrag der Lehrperson inkl. Begründung Erklärung der Schulpsychologin (nur bei vorzeitiger Einschulung und Rückstellung aus der Schulpflicht) Formulare für die Eltern Antrag einer Promotionsmassnahme durch die Eltern (inkl. Begründung) Eltern lehnen einen Promotionsantrag ab (inkl. Begründung) Informationen extern 2012/pv 2 / 18

3 MERKBLATT 1. Promotionen an der Kindergartenstufe Promotionen auf der Kindergartenstufe sind (Details siehe unten): 1. Vorzeitige Einschulung in den Kindergarten (Antrag Eltern) (VSV 3, Abs. 1 lit a) 2. Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergartenstufe) vor Beginn des Schuljahres (Antrag Eltern), (VSV 3, Abs. 1 lit b) 3. Rückstellung von der Schulpflicht im Laufe des Schuljahres (Antrag Eltern oder Lehrperson) (dazu gehört auch ein 3. Kindergartenjahr), (VSG 5, Abs. 3) 4. Frühzeitiger Übertritt in die 1. Klasse (Antrag Eltern oder Lehrperson), (VSG 5 Abs. 3) Diese Gesamtbeurteilung setzt sich je nach Promotion zusammen aus: a. der lernzielbezogenen Beurteilung in allen Unterrichtsbereichen (nur für obgenannte Punkte 3 und 4 sowie ein drittes Kindergartenjahr), allenfalls anhand eines Schulischen Standortgesprächs b. der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (für Punkte 1 bis 4) c. der prognostischen Beurteilung (für Punkte 1 bis 4) Die Beurteilungskriterien basieren auf dem Lehrplan für den Kindergarten und sind für alle Lehrpersonen verbindlich. Es sollen auch die Meinungen der Fachlehrpersonen eingeholt werden. Die Gesamtbeurteilung dient sowohl als Entscheidungsgrundlage als auch für einen Antrag seitens der Lehrpersonen. Details zu Promotionen auf der Kindergartenstufe 1.1. Vorzeitige Einschulung in den Kindergarten (Antrag durch die Eltern) Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. (VSV 3 Abs. 1, lit a) Über die vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitungskonferenz auf Gesuch der Eltern (Formular 8.1 verwenden). Um den Entwicklungsstand des Kindes abzuklären, kann die Schulleitungskonferenz Fachpersonen (z.b. schulpsychologischer Dienst, kinderpsychiatrischer Dienst, Kinderspital, Ärzte) beiziehen und weitere Abklärungen vornehmen oder in besonderen Fällen anordnen (VSG 38). Als weitere Entscheidungsgrundlage für die vorzeitige Einschulung verbringt das Kind im Mai des laufenden Schuljahres eine Hospitationszeit (Schnupperwoche) in einem Kindergarten. Die Kindergartenlehrperson gibt eine Gesamtbeurteilung (Formular 6) ab. In dieser Zeit wird es durch die Schulpsychologin im Kindergarten während 1 Stunde besucht. Diese gibt eine Kurzempfehlung ab (Formular 7). Die Eltern geben eine Empfehlung des Kinderarztes und allenfalls der Spielgruppenleiterin ab. Eine vorzeitige Einschulung im Laufe des Schuljahres ist nicht möglich. Informationen extern 2012/pv 3 / 18

4 1.2. Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergartenstufe) vor Beginn des Schuljahres (Antrag durch die Eltern) Eine Rückstellung vom Kindergarten ist bis zu einem Jahr möglich, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. (VSV 3 Abs. 1, lit b) Über die Rückstellung von der Schulpflicht vor Beginn des Schuljahres entscheidet die Schulleitungskonferenz auf Gesuch der Eltern (Formular 8.1 verwenden). Sie darf zur Abklärung der Fragen, inwieweit im Kindergarten Schwierigkeiten voraussehbar sind, Fachpersonen beiziehen oder Abklärungen anordnen. (VSV 34, Abs. 3) 1.3. Rückstellung von der Schulpflicht im Laufe des Schuljahres (Antrag durch die Eltern oder Antrag durch die Lehrperson) Die Rückstellung von der Schulpflicht kann auch noch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Da sie eine so einschneidende Massnahme ist, darf sie erst dann getroffen werden, wenn andere Massnahmen nicht helfen und sich herausstellt, dass die Schwierigkeiten des Kindes massgeblich auf eine Entwicklungsverzögerung zurückzuführen sind. Über die Rückstellung von der Schulpflicht während des Schuljahres entscheidet die Schulleitungskonferenz auf Gesuch der Eltern (Formular 8.1 verwenden) oder der Kindergartenlehrperson (Formular 5 verwenden). Der Antrag der Kindergartenlehrperson kann auch gegen den Willen der Eltern gestellt werden. Die Schulleitungskonferenz (bzw. eine Vertretung) hört die beteiligten Personen an und kann nötigenfalls Fachpersonen beiziehen. (VSV 35) 1.4. Frühzeitiger Übertritt in die 1. Klasse (Antrag durch die Eltern oder Antrag durch die Lehrperson) Übertritte in die Primarstufe, die nicht nach zwei Jahren Kindergarten erfolgen, sind Schullaufbahnentscheide, für welche das Verfahren gemäss 5 Abs 3 sowie 32 sowie der Volksschulverordnung Anwendung findet. Über den vorzeitigen Übertritt in die 1. Klasse entscheidet die Schulleitungskonferenz auf Gesuch der Eltern (Formular 8.1 verwenden) oder der Lehrperson (Formular 5 mit Gesamtbeurteilung 6 verwenden). Massgebendes Kriterium für eine vorzeitige Einschulung ist der Entwicklungsstand des Kindes. Um diesen abzuklären, kann die Schulleitungskonferenz Fachpersonen (z.b. schulpsychologischer Dienst, kinderpsychiatrischer Dienst, Kinderspital, Ärzte) beiziehen und weitere Abklärungen vornehmen oder anordnen. Zwingend muss ein Bericht der Lehrperson / ein Arztbericht eingereicht werden. Einsprache der Eltern bei ablehnenden Entscheiden Beschliesst die Schulleitungskonferenz gegen den Willen der Eltern eine Rückstellung von der Schulpflicht oder verweigert sie eine beantragte Rückstellung, eine vorzeitige Einschulung oder einen vorzeitigem Übertritt in die 1. Klasse, haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Schulpflege Einsprache zu erheben (Formular 8.2 verwenden). Informationen extern 2012/pv 4 / 18

5 M E R K B L A T T 2. Promotionen auf der Primarstufe Für einen Wechsel innerhalb der Primarschule auf einen der vorgesehenen Termine (jeweils zum Zeugnistermin) ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler als Entscheidungsgrundlage vorgeschrieben. (VSV 33 Abs. 2/3) Diese Gesamtbeurteilung setzt sich zusammen aus: a. der lernzielbezogenen Beurteilung in allen Unterrichtsbereichen (Fächern) b. der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens c. der formativen Beurteilung d. der prognostischen Beurteilung Die Beurteilungskriterien basieren auf dem Lehrplan und sind für alle Lehrpersonen verbindlich. Es sollen soweit relevant auch die Meinungen der Fachlehrpersonen eingeholt werden. Eine Promotionsmassnahme kann auf Antrag der Eltern (Formular 8.1) oder der Lehrperson (Formular 5) erfolgen Umstufungskriterien Eine Umstufung in eine andere Klasse erfolgt aufgrund einer Beurteilung in den Kernfächern (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik (inkl. Geometrie) Mensch/Umwelt), wo nötig unter Einbezug der Fachlehrpersonen und unter Berücksichtigung der formativen und prognostischen Beurteilung. (VSV 33/34) 2.2. Aufstufung (eine Klasse überspringen) Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens ausserordentliche Leistungen erbringen, über hohe Sozialkompetenzen verfügen und eine günstige prognostische Beurteilung haben, können in die nächsthöhere Klasse aufgestuft werden. (VSV 38) 2.3. Repetition Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens die Lernziele nicht erreichen, ungenügende Leistungen erbringen und eine ungünstige prognostische Beurteilung haben, können in die nächst tiefere Klasse abgestuft werden. (VSV 37) Informationen extern 2012/pv 5 / 18

6 MERKBLATT 3. Übertritt in die Sekundarstufe 3.1. Zuteilungskriterien Grundsätzlich gilt als Zuteilungskriterium die Gesamtbeurteilung. Kurz zusammengefasst, können folgende Beurteilungskriterien für die Zuteilung in die Abteilungen der Sekundarschule genannt werden: Sek A: Notendurchschnitt der Kernfächer (F, M, Gm, D, E) über 4-5 (Lernziele sehr gut erreicht), gutes Arbeitstempo, gute Konzentrationsfähigkeit, sehr guter Arbeitswille, sehr gute Lern- und Arbeitstechniken, durchgehend Freude an der Schule Sek B: Notendurchschnitt der Kernfächer (F, M, Gm, D, E) zwischen 3-4 und 4-5 (Lernziele mehrheitlich erreicht), genügende Konzentrationsfähigkeit, meist guter Arbeitswille, genügende Lern- und Arbeitstechniken, teilweise Freude an der Schule Sek C Notendurchschnitt der Kernfächer (F, M, Gm, D, E) unter 3-4 (Lernziele teilweise nicht erreicht):, teilw. Schwierigkeiten sich zu konzentrieren, ungenügende Lern- und Arbeitstechniken, wenig Freude an der Arbeit in der Schule Ist aufgrund dieser Kriterien keine eindeutige Zuteilung möglich, so werden die Leistungen in anderen Fachbereichen beurteilt Das Übertrittsverfahren von der 6. Klasse in die Sekundarstufe A, B, C a. im Herbst Die Eltern/Erziehungsberechtigten der 6. Klässler/innen werden an einer Informationsveranstaltung durch die Lehrpersonen der Primar- und Sekundarschule über das Übertrittsverfahren, die Gesamtbeurteilung und die Anforderungen der Sekundarstufen A, B und C orientiert. Die Verteilung der Einladung erfolgt durch die Lehrpersonen der 6. Klasse. b. bis Ende Januar Die Klassenlehrperson führt mit den Eltern in Anwesenheit des Kindes ein Standortgespräch über die zukünftige Schullaufbahn des Kindes. Die Lehrperson kann in diesem Gespräch bereits die Übertrittsempfehlung abgeben. (VSV 39 Abs. 1) c. Mitte März Die Lehrperson der 6. Klasse stellt aufgrund einer Gesamtbeurteilung den Eltern/ Erziehungsberechtigten eine schriftliche Übertrittsempfehlung zu (Formular 3.2 Übertrittsempfehlung 6. Klasse Dreiteilige Sekundarschule). Wenn sich alle Beteiligten einig sind, können die Eltern mit ihrer Unterschrift auf ein weiteres Gespräch (Schritt d) verzichten und die Einteilung in die Sekundarstufe gilt. Die Klassenlehrperson leitet in diesem Fall die Übertrittsempfehlung an die Schulleitungskonferenz weiter. Die Einteilung wird den Eltern nach der Schulleitungskonferenz im März auf dem Korrespondenzweg offiziell mitgeteilt. d. bis März/April Die Klassenlehrperson führt bei Uneinigkeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, in der Regel in Anwesenheit des Kindes, ein Gespräch über die Übertrittsempfehlung. Das Gesprächsergebnis wird schriftlich festgehalten (Formular 3.3). (VSV 39 Abs. 2) Informationen extern 2012/pv 6 / 18

7 Kommt keine Einigung zustande, wird die Schulleitung der Primarschuleinheit und eine Lehrperson der Sekundarschule zu einer weiteren Aussprache beigezogen. e. bis Frühlingsferien Bei Einigkeit: Die Klassenlehrperson teilt den Zuteilungsantrag den Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich mit (Formular 3.3). Das entsprechende Doppel reicht sie der Schulleitungskonferenz ein. Bei Uneinigkeit: Sind die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Zuteilungsantrag nicht einverstanden, können sie innert 10 Tagen bei der Schulleitungskonferenz dessen Überprüfung verlangen. Bitte das Formular 8.2 Eltern lehnen einen Promotionsantrag ab (inkl. Begründung) verwenden. f. bis Ende Mai/Juni Die Schulleitungskonferenz klärt in strittigen Fällen die schulischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ab. Grundlage ist dabei die Gesamtbeurteilung und das Gespräch, das die Schulleitung der Primarschule mit den Eltern geführt hat (gemäss Schritt d). Es dürfen keine Prüfungen gemacht werden. Die Schulleitungskonferenz entscheidet über die Zuteilung, die bis mindestens zum ersten Umstufungstermin gilt. Eine Einsprache durch die Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Schulpflege ist mittels Brief und Begründung möglich. Bitte das Formular 8.2 Eltern lehnen einen Promotionsantrag ab (inkl. Begründung) verwenden. Informationen extern 2012/pv 7 / 18

8 PROMOTIONEN Übertrittsempfehlung 6. Klasse Dreiteilige Sekundarschule 3.3. Schuljahr Personalien Name Geb.-Datum Adresse Vorname Geschlecht Name, Vorname Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrperson Schulhaus Empfehlung Aufgrund der Gesamtbeurteilung Ihres Kindes empfehle ich folgende Einstufung: Eintritt in Abteilung A Eintritt in Abteilung B Eintritt in Abteilung C Bemerkungen Datum Unterschrift Lehrperson(en) Elterngespräch Um mit Ihnen die Empfehlung im Detail zu besprechen, möchte ich Sie zu einem Elterngespräch einladen. Als Termine biete ich Ihnen an (evtl. gemäss separater Liste): Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigte Ich habe/wir haben von oben stehender Empfehlung Kenntnis genommen und wünsche/n folgenden Termin für das Elterngespräch Ersatztermin(e) Ich habe/wir haben von oben stehender Empfehlung Kenntnis genommen und stimmen der Einstufungs-Empfehlung der Lehrperson zu. Diese Übertrittsempfehlung ist in diesem Fall gleichzeitig der Zuteilungsantrag. Die oben genannte Einstufung wird den Eltern im März schriftlich bestätigt. Datum Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Informationen extern 2012/pv 8 / 18

9 PROMOTIONEN Übertritt Primarschule Dreiteilige Sekundarschule 3.4. Schuljahr Personalien Name Geb.-Datum Adresse Name, Vorname Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrperson Vorname Geschlecht Schulhaus Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten A. Die Übertrittsempfehlung wurde am Gespräch erläutert und begründet. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind mit der Übertrittsempfehlung einverstanden. sind mit der Übertrittsempfehlung nicht einverstanden. Sie verlangen eine Aussprache unter Beizug einer Lehrperson der Sekundarschule und der Schulleitung der Primarschule (VSV 39 Abs. 2). Datum... Unterschrift Lehrperson(en).... Unterschrift(en) Eltern/ Erziehungsberechtigte.... B. Das zweite Gespräch (unter Einbezug einer Lehrperson der Sekundarschule und der Schulleitung der Primarschule) fand heute statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind mit der Übertrittsempfehlung einverstanden. sind mit der Übertrittsempfehlung nicht einverstanden. Sie verlangen den Entscheid durch die Schulleitungskonferenz (VSV 39 Abs. 3). Datum Unterschrift Lehrperson(en)... Unterschrift(en) Eltern/ Erziehungsberechtigte Unterschrift Lehrperson Sekundarschule... Unterschrift Schulleitung Primarschule... Informationen extern 2012/pv 9 / 18

10 MERKBLATT 4. Promotionen auf der Sekundarstufe An der dreiteiligen Sekundarschule wird in drei unterschiedlichen Niveaus unterrichtet. Die Einstufung in eine der Sekundarschul-Abteilungen A, B oder C erfolgt durch die Primarlehrperson, die Umstufung innerhalb der Sekundarschule durch die Sekundarlehrperson (Formular 5) oder auf Antrag der Eltern (Formular 8.1). Für einen Wechsel innerhalb der Sekundarschule auf einen der vorgesehenen Termine (1. Sek: Ende November, Mitte April und Ende Schuljahr, 2. und 3. Sek: jeweils zum Zeugnistermin) ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben. (VSV 40 Abs. 1-4) Diese Gesamtbeurteilung setzt sich zusammen aus: a. der lernzielbezogenen Beurteilung in allen Unterrichtsbereichen (Fächern) b. der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens c. der formativen Beurteilung d. der prognostischen Beurteilung 4.1. Umstufungskriterien Eine Umstufung erfolgt aufgrund einer Beurteilung der Kernfächer (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik (inkl. Geometrie), Geografie, Geschichte und Naturkunde), unter Einbezug der Fachlehrpersonen und unter Berücksichtigung der prognostischen Beurteilung. Die Beurteilungskriterien basieren auf dem Lehrplan und sind für alle Lehrpersonen verbindlich. Es sollen soweit relevant auch die Meinungen der Fachlehrpersonen eingeholt werden. (VSV 33 und 34) 4.2. Aufstufung Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens sehr gute Leistungen (mindestens Notenschnitt über 5) erbringen und eine günstige prognostische Beurteilung haben, können aufgestuft werden Abstufung Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens die Lernziele nicht erreichen und ungenügende Leistungen erbringen (Notenschnitt unter 4) und eine ungünstige prognostische Beurteilung haben, werden abgestuft Repetition Die Klassen der Sekundarstufe können nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung (Sek A, B, C) Rechnung getragen werden kann. (VSV 37, Abs. 2) Das letzte Jahr kann bei sehr guten Leistungen (Notenschnitt klar über 5) und auf Empfehlung der Lehrperson in der nächst höheren Stufe repetiert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine solche Repetition mit Aufstufung. Informationen extern 2012/pv 10 / 18

11 PROMOTIONEN 5. Antrag bzw. Stellungnahme Promotionsmassnahme (durch die Lehrperson auszufüllen) (inkl. Begründung und Gesamtbeurteilung) Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht m w Adresse Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrperson/Klasse Bisherige Einteilung Beantragte Promotionsmassnahme Elterngespräch zur oben genannten Promotionsmassnahme (Volksschulverordnung 3 Abs. 1 lit a und 34 Abs. 3) hat stattgefunden. Datum Unterschrift Lehrperson Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Unterschrift Schulleitung Antrag der Lehrperson(en): Erziehungsberechtigte sind einverstanden Erziehungsberechtigte sind nicht einverstanden und wünschen eine Überprüfung durch die Schulleitungskonferenz. Es ist zwingend eine schriftliche Begründung einzureichen (Formular 8.2). Antrag der Erziehungsberechtigten: Lehrpersonen sind einverstanden. Lehrpersonen sind nicht einverstanden. Entscheid der Schulleitungskonferenz Der beantragten Promotionsmassnahme wird zugestimmt. Der beantragten Promotionsmassnahme wird nicht zugestimmt. Datum/Unterschrift Schulleitungskoordinator Informationen extern 2012/pv 11 / 18

12 6. Gesamtbeurteilung 6.1. Erbrachte Leistungen (summative Beurteilung) Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht m w Notenzusammenstellung gemäss aktuellem Stand. Falls im jetzigen Zeitpunkt ein Zeugnis ausgestellt würde, hätte die Schülerin/der Schüler folgende Noten. Bitte nachstehende Tabelle ausfüllen oder aktuelles Portfolio beilegen (ausgenommen Kindergarten und 1. Primarklassen). Portfolio (Lehreroffice) beiliegend (in diesem Fall nachstehende Tabelle leer lassen) Fach Deutsch* Englisch* Französisch* Geographie* Geometrie* Geschichte* Mathematik* Naturkunde* Handarbeit Hauswirtschaft Musik Sport * Kernfächer Note Letztes Zeugnis (s. Beilage) Arbeitsverhalten (s. auch Beilage Zeugnis 2. Seite) Beobachtungen/Beurteilungen zum Beispiel zu Interesse, Engagement und Motivation, Konzentration und Ausdauer, zur Sicherheit und Selbständigkeit, zu Arbeitsorganisation und -ergebnissen, zur Zuverlässigkeit und zur persönlichen Sicherheit. Text Text Das Arbeitsverhalten entspricht den Anforderungen der folgenden Stufe... Informationen extern 2012/pv 12 / 18

13 Sozialverhalten (s. auch Beilage Zeugnis 2. Seite) Beobachtungen/Beurteilungen zum Beispiel zur Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit, zur sozialen Sicherheit und Selbstbehauptung, zum sozial verantwortungsvollen und hilfsbereiten sowie zum sozial sensiblen Verhalten und zur Kooperations- und Integrationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit im Hinblick auf die schulische Leistungsfähigkeit. Text Text Das Sozialverhalten entspricht den Anforderungen der folgenden Stufe... Lernverhalten (s. auch Beilage Zeugnis 2. Seite) Beobachtungen/Beurteilungen zum Beispiel zur Wiedergabefähigkeit, Übertragungsfähigkeit, Denkfähigkeit sowie zur Urteilsfähigkeit und zum kritischen Denken, Wahrnehmungsfähigkeit und zur Auffassungsfähigkeit. Text Text Das Lernverhalten entspricht den Anforderungen der folgenden Stufe... Informationen extern 2012/pv 13 / 18

14 6.2. Leistungsfortschritte (formative Beurteilung) Wie gross waren die Fortschritte in der Beurteilungsperiode? Wie gross waren die sichtbaren Fortschritte verglichen mit dem Anfangszeitpunkt der Beurteilungsperiode? Text Die Lernfortschritte waren überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich 6.3. Prognose (prognostische Beurteilung) Wie wird sich die Promotionsmassnahme (z.b. Aufstufung/Abstufung/der Verbleib in der Stufe) voraussichtlich auswirken? Einschätzung auf Grund der bisherigen Erfahrungen/Kenntnisse. Text Informationen extern 2012/pv 14 / 18

15 6.4. Fazit / Antrag der Lehrperson inkl. Begründung Zu Handen der entscheidenden Instanz (Schulleitungskonferenz) Text Datum Unterschrift der Klassenlehrperson Evtl. Unterschrift der Fachlehrperson Evtl. Unterschrift der Fachlehrperson Beilagen Protokoll Schulisches Standortgespräch vom... Kopie letztes ordentliches Zeugnis Aktuelles Portfolio des Schülers/der Schülerin aus dem Lehreroffice Begründung der Eltern (wenn Antrag durch die Eltern erfolgt) Begründung der Eltern (wenn Eltern mit der beantragten Promotionsmassnahme nicht einverstanden sind) SPD-Bericht Für Kindergarten: Bericht des Arztes bzw. Leitung Spielgruppe Einzureichen an die Schulleitungskonferenz via Schulleitung des Schulhauses, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon bis eine Woche vor der betreffenden Promotionssitzung Informationen extern 2012/pv 15 / 18

16 PROMOTIONEN 7. Erklärung der Schulpsychologin (nur bei vorzeitiger Einschulung und Rückstellung aus der Schulpflicht) Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht m w Ich unterstütze den Promotionsantrag Ich lehne den Promotionsantrag ab Auf Grund des Schulbesuches vom Siehe Bericht vom Begründung Datum Unterschrift Schulpsychologin Informationen extern 2012/pv 16 / 18

17 PROMOTIONEN 8. Formulare für die Eltern 8.1. Antrag einer Promotionsmassnahme durch die Eltern (inkl. Begründung) Wir als Erziehungsberechtigte von Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht m w Adresse Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrperson/Klasse beantragen folgende Promotionsmassnahme: Beantragte Promotionsmassnahme (z.b. Rückstellung von der Schulpflicht, Frühzeitiger Übertritt in die 1. Klasse, Aufstufung, Repetition, Abstufung, provisorische Promotion etc.) Begründung Zu Handen der entscheidenden Instanz (Schulleitungskonferenz) Weshalb sind Sie der Meinung, dass die oben genannte Promotionsmassnahme beschlossen werden soll? Bei Platzmangel zusätzliches Blatt verwenden. Datum/Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Dieser Antrag muss 7 Tage vor der entsprechenden Promotionssitzung der Schulleitungskonferenz eingetroffen sein. Adresse: Schulleitungskonferenz, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon Informationen extern 2012/pv 17 / 18

18 PROMOTIONEN 8.2. Eltern lehnen einen Promotionsantrag ab (inkl. Begründung) Wir als Eltern/Erziehungsberechtigte von Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht m w Adresse Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrperson/Klasse lehnen den Antrag für folgende Promotionsmassnahme ab: Beantragte Promotionsmassnahme (z.b. Rückstellung von der Schulpflicht, Frühzeitiger Übertritt in die 1. Klasse, Aufstufung, Repetition, Abstufung, provisorische Promotion etc.) Begründung Zu Handen der entscheidenden Instanz (Schulleitungskonferenz) Bitte formulieren Sie aus welchen Gründen Sie den Promotionsantrag ablehnen. Bei Platzmangel zusätzliches Blatt verwenden. Datum/Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Dieser Antrag muss 7 Tage vor der entsprechenden Promotionssitzung der Schulleitungskonferenz, eingetroffen sein. Adresse: Schulleitungskonferenz, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon Informationen extern 2012/pv 18 / 18

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