Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Holzkirchen. Mai Holzkirchner. Gemeindeblatt

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1 Mai 2008 Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Holzkirchen Holzkirchner Gemeindeblatt

2 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 3107_Gesunde_Entscheidung UBR_Kamp4c_KSPK Miesbach_137x185:3107_Gesunde_Entscheidung UBR_ Wir k ümmer n uns um Ihr e Gesundheit als wär s unser e eigene. Sicherheit und Vermögensbildung zugleich einen guten Start von Anfang an fürs Leben: Unsere Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung macht es möglich. Informationen in allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse. Fragen Sie unsere Berater. S Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Wir versichern Bayern.

3 inhaltsverzeichnis 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt Inhaltsverzeichnis Mai 2008 Editorial 4 Informationen 6 Sitzungsprotokoll 6 Amtl. Bekanntmachungen der Marktgemeinde Holzkirchen 10 Mitteilungen / Informationen 20 Bildung und Kultur 32 Gemeindebücherei Volkshochschule Holzkirchen Otterfing veranstaltungskalender MAI Kinder und Jugend 40 Kirchen 42 VereinE 46 gesundheit 58 Medizinisches Verzeichnis Service von A-z 66 Kleinanzeigen / Impressum 70 Manuskripte zur Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe unseres Gemeindeblattes bitten wir bis spätestens 12. Mai 2008 im Rathaus, Zimmer 223, auf Datenträger abzugeben oder per an webers@holzkirchen.de zu übersenden. Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. Der Markt behält sich vor, die Beiträge zu kürzen oder zu ändern. Weitere Termine für das Holzkirchner Gemeindeblatt Ausgabe Erscheinungstermin Redaktionsschluss gewerbl. Anzeigenschluss Juni / Juli / August /

4 4 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt editorial Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nach einer kurzen Rückkehr des Winters stehen nun aufgrund der steigenden Temperaturen wieder Aktivitäten im Freien im Vordergrund. Wandern, Radfahren und vieles mehr wird uns in den nächsten Monaten nach draußen locken. Ein weiteres Zeichen für den Frühling sind auch die ebenso wie die Frühlingsblumen sprießenden Baustellen. Neben der verkehrlichen Verbesserungsmaßnahmen, auf die ich im letzten Heft hingewiesen habe, beginnt nun auch der lange ersehnte Ausbau des Holzkirchner Kultur- und Bürgerhauses - Manchem besser bekannt als Oberbräusaal. Das Kultur- und Bürgerhaus ist aber wesentlich mehr als der Oberbräusaal. Der Saal ist allseits bekannt von allerlei Veranstaltungen bis hin zu den Bürgerversammlungen. Jetzt wird das Gebäude einer weitläufigeren Nutzung zugeführt. Der Erdgeschossbereich unter dem Saal wird umgebaut zum zentralen Zugangsbereich mit Toiletten, Garderoben und auch einer kleinen Gastronomie. Der hintere Gebäudebereich wird komplett ausgebaut. Dort finden dann Ausstellungs- Theater- und Versammlungsräume ebenso Platz wie eine Catering-Küche zur Bewirtung der Räumlichkeiten. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden wir mit dem Kultur- und Bürgerhaus mit seinen vielfachen Nutzungsmöglichkeiten ein Juwel im Zentrum von Holzkirchen haben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein freudvolles Frühlingserwachen. Ihr Josef Höß 1. Bürgermeister

5 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt Sie denken schon an Ihren Urlaub? Wir auch! Neue Kollektionen eingetroffen Sonnenbrillen für jeden Typ Riesige Auswahl In jeder Sehstärke Augenoptik im Atrium Münchner Straße 56a Holzkirchen Tel Mo - Fr durchgehend geöffnet von 9-19 Uhr Sa Uhr Kostenlose Parkplätze Klimatisierte Räume

6 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Sitzungsprotokoll des Marktgemeinderates vom in Auszügen, komplette Fassung unter einsehbar Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, den um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Holzkirchen Ladung: Öffentliche Sitzung Durch Rundschreiben mit Aushändigung der Tagesordnung, Bekanntgabe in der Presse und öffentlichem Aushang ordnungsgemäß erfolgt. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom Gegen das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom werden keine Einwände erhoben. 2. Anpassung der Abwassergebühren Bei der Abwasserbeseitigung Holzkirchen KU wurden in der Kalkulation der Einleitungsgebühren bisher die Zuwendungen aufgelöst. Das KU muss in seiner Bilanzierung die Zuwendungen unter dem Eigenkapital ausweisen und darf diese nicht auflösen. Um für die Bürger die Gebührenanpassung moderat zu gestalten, sollte nur zu 50 % auf die Auflösung der Zuwendungen verzichtet werden. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates des KU Abwasserbeseitigung Holzkirchen, die Einleitungsgebühr um 13 Cent bzw. 11,61 % ab auf 1,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser zu erhöhen. Die beigefügte Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Abstimmung 21 : 0) 3. Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen (KU) Abwasserbeseitigung Holzkirchen Bei der Außenprüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde die Anmerkung gemacht, dass die Satzungsformulierung zu 3 (1) der Unternehmenssatzung klargestellt werden sollte. Neue Formulierung: 3 Stammkapital, Geschäftsjahr, Umwandlung (1) Das Stammkapital des Kommunalunternehmens beträgt ,00 Euro Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates des KU Abwasserbeseitigung Holzkirchen, die Satzung rückwirkend zum zu ändern. Die beigefügte Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Abstimmung 21 : 0) 4. Bauleitplanung 4.1 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 Der Markt Holzkirchen führt auf Antrag der Fa. ALDI (Vorhabenträger) ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 durch (Geltungsbereich: Flst. 503/3 = Rudolf-Diesel-Ring 4 und angrenzende Teilflächen der Flste. 503 und 503/4). Die Fa. ALDI hat der Gemeinde einen am unterzeichneten Durchführungsvertrag zugesandt. Der Vertrag bedarf der Genehmigung durch den Marktgemeinderat und Gegenzeichnung durch den Bürgermeister. Beschluss Der Marktgemeinderat genehmigt auf Empfehlung des Bauausschusses den Durchführungsvertrag vom (Abstimmung 21 : 0) 4.2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet am Rudolf-Diesel-Ring;

7 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Anpassung des Flächennutzungsplanes Auf Antrag der Firma ALDI hat der Marktgemeinderat beschlossen, für das Grundstück Rudolf-Diesel-Ring 4 (Flst.503/3) ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten und das Verfahren auf der Grundlage des 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen (Ziel und Zweck der Planung: Der Fa. ALDI soll ermöglicht werden, die Verkaufsfläche des bestehenden Lebensmittelmarktes auf rd. 905 qm zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt.) Beschluss Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung des Bauausschusses zu und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 i.d.f. vom als Satzung und die Begründung hierzu. Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, den Flächennutzungsplan auf der Grundlage des Planentwurfes des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München vom (43. Änderung des Flächennutzungsplanes/Berichtigung) anzupassen. (Abstimmung 21 : 2) 4.3 Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 121 für das Gebiet zwischen der Münchner Straße, der Heignkamer Straße, dem Otterfinger Weg und dem Reitschulweg; Ergebnis der Auslegung und Behördenbeteiligung Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Planungskonzept sieht in dem Gebiet die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebiets vor. Teilflächen (insbesondere die bereits bebauten Bereiche) sollen als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die Erschließung des Gebiets ist über die zu einer Ringstraße auszubauenden Ohmstraße geplant. Darüber hinaus enthält die Planung Aussagen über die Sicherung und den Ausbau von Fuß- und Radwegverbindungen. Beschluss Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung des Bauausschusses zu und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 121 i.d.f. vom (ausgenommen den die Flurstücke 4005, 4005/1, 4005/2 und 4005/3 umfassenden Teilbereich) als Satzung und die Begründung hierzu sowie für den von der Verabschiedung ausgenommenen (und um das Flst. 4006) erweiterten Teilbereich 2 (siehe Planskizze des Bauamtes vom ) das Aufstellungsverfahren gesondert fortzuführen. (Abstimmung 21 : 0) 4.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118c für die kommunale Entlastungsstraße Holzkirchen-Nord Kreisstraße MB 9 (hier: Bauabschnitt BA 03); Ergebnis der Auslegung und Behördenbeteiligung Der Marktgemeinderat hat beschlossen, für den Neubau einer Kommunalen Entlastungsstraße Holzkirchen-Nord den Flächennutzungsplan zu ändern und Bebauungspläne aufzustellen. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Bebauungspläne Nr. 118a und 118b (Bauabschnitte BA 02 und BA 04) sind bereits wirksam geworden bzw. in Kraft getreten. Der verfahrensgegenständliche Bebauungsplan Nr. 118c bezweckt die Verlegung der Heignkamer Straße sowie der Straßenunterführung an der Bahnlinie Holzkirchen-München zur Beseitigung der derzeit im Straßenverlauf bestehenden Engstelle (= Bauabschnitt BA 03).

8 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Beschluss Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung des Bauausschusses zu und beschließt den Bebauungsplan Nr. 118c i.d.f. vom als Satzung und die Begründung hierzu. (Abstimmung 22 : 0) Nachdem die Fachreferenten vom Landratsamt zu TOP 4.5 noch nicht anwesend sind, werden die Tagesordnungspunkte 4.6 und 5 vorgezogen. 4.6 Einziehung eines Teilabschnitts des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 126 (Meßnerweg) Auf Antrag einer mit ihrem Grundbesitz an einen Teilabschnitt des öffentlichen Feld- und Waldwegs Meßnerweg angrenzenden Grundstückseigentümerin hat der Marktgemeinderat am beschlossen, ein Verfahren zur Einziehung für den westlichen ca. 190 m langen Teil des Weges einzuleiten. Der Marktgemeinderat ging hierbei davon aus, dass dieser Wegeabschnitt jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG am ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht. Im Rahmen der Drei-Monats-Frist wurden Einwendungen nicht vorgebracht. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses die Einziehung eines Teilabschnitts des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 126, Meßnerweg, Grundstück Fl.-Nr der Gemarkung Hartpenning auf einer Länge von ca. 188 m. Beginn der Einziehung: km 1,182 Ende der Einziehung: km 1,370 Der Feld- und Waldweg endet damit bei: km 1,182. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung zu erlassen und bekannt zu machen. (Abstimmung 19 : 3) 5. Ladenschlussgesetz Antrag des Wirtschaftsforum Holzkirchen e.v. auf Erweiterung der gemeindlichen Ladenschluss-verordnung um 2 zusätzliche verkaufsoffene Sonntage Mit Schreiben vom nimmt das Wirtschaftsforum den o.g. Antrag zurück und wird ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen. 4.5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 (Teilbereich 1) für das Gebiet am Bahnhofsplatz: Festsetzungen zum Baumschutz Dem Marktgemeinderat lag in seiner Sitzung am der Antrag des Eigentümers des Grundstücks Bahnhofplatz 3 a vor, den im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 (Teilbereich 1) vorgesehenen Bestandsschutz der auf dem Grundstück vorhandenen 3 Rosskastanien aufzuheben, ggf. gegen Festsetzung einer entsprechenden Ersatzpflanzung. Der Marktgemeinderat hat dem Antrag nicht stattgegeben, nachdem die untere Naturschutzbehörde die Aussagen eines vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenen Baumgutachtens (2 der 3 Rosskastanien wurden als nicht erhaltenswert beurteilt) in Zweifel zog und sich für den Bestandsschutz der Bäume, die das Ortsbild entscheidend prägen, plädierte. Herr Faas und Frau Lewald-Brudi vom Landratsamt Miesbach stellen den Gutachtensverlauf in chronologischer Reihenfolge ebenso dar, wie den aus der Sicht des unteren Naturschutzes vorliegenden Zustand der Kastanien. Sämtliche Fragen werden erschöpfend beantwortet. Aus der Mitte des Marktgemeinderates wird beantragt, den als vital eingeschätzten Baum von der Aufhebung des Bestandsschutzes auszunehmen.

9 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Aufhebung des Baumbestandsschutzes für die im Westen des Grundstücks Fl.Nr. 653/5 stehenden Rosskastanien zu entsprechen. Ersatzweise sind im Bebauungsplan Nr. 116 (Teilbereich 1) entsprechend der Anregung des Amtes für Fachlichen Naturschutz Ersatzpflanzungen vorzusehen. Zur Sicherung der Ersatzpflanzung ist vom Antragsteller eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.400,00 Euro zu erbringen. Der Marktgemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 (Teilbereich 1) in der Fassung vom Die Verwaltung wird mit der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes beauftragt. (Abstimmung 14 : 8) Damit erübrigt sich die Abstimmung über den weiteren Antrag aus dem Marktgemeinderat. Marktgemeinderat Kraft nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Satz GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil. 6. Parkplatz Industriestraße; Planungskonzept Das Ingenieurbüro Schreder wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom mit den Ingenieurleistungen zur Erstellung des Parkplatzes an der Industriestraße beauftragt. Die Verwaltung hat vorab einen Planentwurf angefertigt, der dem Bauantrag Neubau eines öffentlichen PKW-Parkplatzes, davon 21 Stellplätze für den Kindergarten Holzkirchen zugrunde gelegt wurde. Beschluss Der Marktgemeinderat beauftragt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Bauausführung nach der Variante 2. Weiterhin wird empfohlen, die Fahrgassen, Gehwege und die Parkstände zu asphaltieren. (Abstimmung 21 : 2) 7. Unvorhergesehenes 7.1 Zuschussanfrage der Initiative gegen Lärm von abgestellten S-Bahnen Seit November 2007 ist dem Markt Holzkirchen aufgrund einer Anliegerbeschwerde bekannt, dass von nachts abgestellten S-Bahnen unzumutbarer Lärm für die Anwohner ausgehen soll. Eine entsprechende Unterschriftenliste von 48 Betroffenen liegt vor. Die Betroffenenzahl liegt bei ca. 92. Auch in anderen End- bzw. Abstellbahnhöfen wie z.b. Herrsching, Aying oder Deisenhofen sind diese Probleme vorhanden. Dort versuchen Betroffene - z.t. seit Jahren - ohne größeren Erfolg für Abhilfe zu sorgen. Insbesondere in Deisenhofen, das zur Gemeinde Oberhaching gehört, war man aktiv. Dort hat sich auch die Gemeinde bereits eingeschaltet. Da die Einzelaktionen bisher nichts bewirkt haben, hat die Gemeinde Oberhaching im Januar 2008 die o.g. Initiative ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang fanden bisher zwei Treffen statt, bei denen auch der Markt Holzkirchen jeweils vertreten war. Zur Unterstützung und Begründung der Forderungen soll nun ein ca ,00 Euro teures Gutachten durch den TÜV SÜD Rail, beauftragt werden. Dazu bittet die Gemeinde Oberhaching, die in der Angelegenheit koordinierend wirkt, u. a. den Markt Holzkirchen um einen Zuschuss von 1.000, ,00 Euro. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt, die beantragten Mittel zur anteiligen Finanzierung des Gutachtens i.h.v. max ,00 Euro zur Verfügung zu stellen. (Abstimmung 23 : 0)

10 10 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für ein Gebiet am Rudolf-Diesel-Ring Der Marktgemeinderat hat am die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 i.d.f. vom als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, Zimmer II/ ) während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 in Kraft. Hinweise: Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen ( 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1.eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis

11 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 11 Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 Bahnhofplatz (Teilbereich 1) Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB); Erneute öffentliche Auslegung nach 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das Gebiet südöstlich des Bahnhofs obigen Bebauungsplan aufzustellen (Ziel und Zweck der Planung: Aus Anlass des Verkaufs und der eingeleiteten Freistellung von Bahnbetriebszwecken soll die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Bahnhofs durch einen Bebauungsplan gesteuert werden. Orientiert an der Funktion und dem Charakter des Gebiets sollen dort insbesondere Geschäftsgebäude, Läden, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe entstehen). Der Bebauungsplanentwurf i.d.f. vom wurde in der Zeit vom öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. In seiner Sitzung am hat der Marktgemeinderat nun auf Antrag eines Grundstückseigentümers die Änderung dieses Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Folgende Änderungen haben sich ergeben: Gegenüber der ursprünglichen Festsetzung zur Grünordnung, die u.a. den Erhalt von drei Kastanienbäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 653/5 festschrieb, wird nunmehr festgesetzt, dass diese drei Bäume beseitigt werden können (Auflage: Ersatzpflanzungen). Im Bereich der Zufahrt zu den geplanten Stellplätzen des vorgenannten Grundstückes, über das auch das Hinterliegergrundstück Fl.Nr. 656 erschlossen werden soll, ist ein bestehender Kfz.-Stellplatz des Bahnhofplatzes aufzulösen. Beidseits der Zufahrt wird je eine Pflanzinsel planzeichnerisch ausgewiesen. Leitungstrassen wurden planzeichnerisch festgesetzt. Der vom Architekturbüro Eberhard von Angerer, München, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf i.d.f. vom mit Begründung liegt in der Zeit vom bis in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) erneut öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 Teilbereich 1

12 12 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Inkrafttreten der Außenbereichssatzung für den Ortsbereich Heignkam Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am die Außenbereichssatzung für den Ortsbereich Heignkam in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB tritt die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Heignkam in Kraft. Die Satzung mit Begründung wird ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, Zimmer II/ ) während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Außenbereichssatzung oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen ( 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1.eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Ortsbereich Heignkam Schlafen wie auf Wolken Siesta Bettenstudio

13 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 13

14 14 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen 40. Änderung des Flächennutzungsplanes und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 für das Gebiet am Albrecht-Dürer-Ring; öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan Nr. 38 zu ändern (Ziel und Zweck der Planung: Mit einer Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes soll für den Wohnbedarf Einheimischer Wohnbaurecht geschaffen werden). Zu den Änderungsverfahren wurde in der Zeit vom bis die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt ( 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). In der zugrunde liegenden Planung haben sich keine Änderungen ergeben. Lediglich im Bebauungsplanverfahren werden die textlichen Festsetzungen um Hinweise zum Denkmalschutz und zur Nutzung von Erdwärme ergänzt. Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, München, ausgearbeitete Entwurf der 40. Flächennutzungsplanänderung i.d.f. vom sowie der vom Ingenieurbüro Attila Kárpáty, Otterfing, ausgearbeitete Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 in der Fassung vom , jeweils mit Begründung und Umweltbericht, liegen in der Zeit vom bis in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) während der üblichen Öffnungszeiten aus. Gleichzeitig besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit sich im Bauamt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungs- und Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter ergeben sich aus der Begründung und dem Umweltbericht. I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Wir planen und bauen hochwertige Gartenanlagen! Eine wichtige Rolle spielen Natursteinarbeiten, Schwimmteiche und die Pflanzen. Außerdem unterstützen wir Ihre Lebens(t)räume nach modernen westlichen Feng Shui und der Geomantie. Mehr Informationen gibt es bei: Georg Gerr *Gärten zum Leben* Fellach 9 Tel: , Geltungsbereich Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung; Bebauungsplan Nr. 38

15 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 15

16 16 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114 für das Gebiet Am Ladehof Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 114 Am Ladehof in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, Zimmer II/ ) während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen ( 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis Restaurant Weinstube Bacchus

17 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1.eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Seit 1969 Steinmetzbetrieb Meisterbetrieb akad. Bildhauer Steinmetz- und Steinbildhauermeister Seit 30 Jahren Mitglied der Steinmetzinnung und ausgezeichnet mit dem goldenem Meisterbrief. Die Grabmalausstellung kann ständig besichtigt werden, auch am Wochenende. Ausführung in allen Materialien. SteiN eisen Holz BroNze edelstahl Unsere besondere leistungen sind individuelle entwürfe und eigene Anfertigung in unseren Steinmetz und Bildhauerwerkstätten. Wir übernehmen alle Steinmetzarbeiten am Friedhof: inschriften reparaturen reini- GUNG Oberhaching Münchner Str. 4 am Friedhof tel.: Fax: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114

18 18 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet zwischen dem Otto-Mair-Ring und der Bahnlinie Holzkirchen-Rosenheim (Baugebiet am Distelweg); Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) öffentliche Auslegung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Der Marktgemeinderat hat am beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten (Ziel und Zweck der Planung: Mit der Bebauungsplanänderung soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 545/3 anstelle eines zweigeschossigen Einzel- oder Doppelhauses die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit dazwischenliegenden Garagen ermöglicht werden. Für das Grünflächengrundstück Fl.Nr. 546/5 hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes den Verzicht auf die Ausweisung eines Standortes für eine Wertstoffinsel bestimmt. Aufgrund eines redaktionellen Versehens fand dieser Verzicht in den nachfolgenden Bebauungsplanänderungen keine Berücksichtigung. Der Bebauungsplan wird hinsichtlich dieser Festsetzungen im Wege der Berichtigung angepasst). Die von dem Planfertiger Werner Geltinger, Schliersee, ausgearbeitete Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom mit Begründung liegt in der Zeit vom bis in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Qualität ist unsere Stärke!

19 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 19 Hinweis: Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen. Umweltbezogene Informationen stehen zu dieser Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung. Genießen Sie Ihr Schwimmbad mit Produkten von Bayrol I.A. Herbst, Bauamt/Verw. Berichtigung im Zuge der 4. Änderung Fl.Nr. 546/5 Beim Kauf von Bayrol-Produkten erhalten Sie kostenlos 1 Wasserball Bebauungsplan Nr. 80 Geltungsbereich der 4. Änderung Fl.Nr. 545/3 Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen der Marktgemeinde Holzkirchen: Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren haben nur ergänzenden informellen Charakter. Die nach den baurechtlichen Bestimmungen erforderliche ortsübliche Bekanntmachung einzelner Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren erfolgt durch Anschlag an den Amtstafeln in Holzkirchen, Großhartpenning und Föching. Nur durch diesen Anschlag an den Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den Gemeindebürgern wird deshalb zur Wahrung ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an den Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren zu informieren. Tölzer Str. 14 info@freudenstein-heizung.de

20 20 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Bekanntmachung des Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung Holzkirchen Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) und Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) des Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung Holzkirchen Aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 23, 24, 89 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt das Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung Holzkirchen folgende Satzung: 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) und Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) des Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung i.d.f. vom mit der Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: Abs. 2 erhält folgende Fassung: a) Die Einleitungsgebühr beträgt Euro 1,25 pro Kubikmeter Abwasser b) Die Beseitigungsgebühr beträgt aa) Euro 12,00 pro Kubikmeter Abwasser aus abflusslosen Gruben bb) Euro 29,00 pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus Hauskläranlagen Abs. 3 erhält folgende Fassung: Auf die Gebührenschuld sind für die Monate Januar bis Dezember Abschlagszahlungen in Höhe eines Zwölftels der zu erwartenden Jahresgebühren zu leisten. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Albert Götz, Vorstand Bauhofleitung in neuen Händen Sepp Klafterböck, der in den letzten sieben Jahren unseren gemeindlichen Bauhof geleitet hat, wechselt zum 01. Mai 2008 zur Holzkirchner Kultur- und Bürgerhaus GmbH. In der neuen Funktion wird er zunächst die Umbauarbeiten am Kultur- und Bürgerhaus begleiten und das Gebäude anschließend in bewährter Funktion als Saalmeister betreuen. Nachfolger in der Position des Bauhofleiters wird Peter Heiß, der sich seit einem Jahr bereits die Leitungsfunktion mit Sepp Klafterböck teilt. Nachdem Herr Heiß bereits vorher sechs Jahre als stellvertretender Bauhofleiter Erfahrungen sammeln konnte, wissen wir den Bauhof bei ihm wieder in guten Händen. Als stellvertretender Bauhofleiter rückt Oskar Langl jun., der bisher schon als Vorarbeiter eingesetzt ist, nach. Wir wünschen den Kollegen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei ihren künftigen Aufgaben. links: Sepp Klafterböck, rechts: Peter Heiß

21 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 21 Stellenausschreibung der Marktgemeinde Holzkirchen Der Markt Holzkirchen sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiter (m/w) in Vollzeit für den gemeindlichen Bauhof Für die Besetzung der Stellen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner oder im Bereich Heizung/Sanitär erforderlich Neben einer der genannten Ausbildung und entsprechender einschlägiger Erfahrungen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie einen Führerschein mindestens der Klasse B besitzen. Wenn Sie darüber hinaus engagiert sind, Interesse an vielseitiger Arbeit (u. a. allgemeine Bauhofarbeiten einschließlich Winterdienst) haben und sich gut in ein großes Team integrieren können, sollten Sie sich bei uns bewerben. Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir ein gutes Arbeitsklima in einem gut funktionierenden Team. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Markt Holzkirchen, Marktplatz 2, Holzkirchen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel / Der Markt Holzkirchen bietet zum 1. September 2008 drei Wehrdienstverweigerern die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten. Einsatzbereich von zwei Stellen ist die Grundschule und Hauptschule an der Baumgartenstraße. Für die dritte Stelle ist der Einsatzbereich die Grund- und Realschule an der Probst-Sigl-Straße. Interessenten, die anerkannte Wehrdienstverweigerer sind und gleichzeitig Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben, melden sich bitte schriftlich bei Markt Holzkirchen, Marktplatz 2, Holzkirchen, Tel.: 08024/

22 22 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Mit Druckluftpumpe und Zitronensäure gegen den Schmutz Tipps für den sanften Frühjahrsputz Fenster putzen, Flecken beseitigen, Abflüsse reinigen all das geht auch ohne teure Sprühreiniger, streng riechende Extra-Tinkturen oder aggressive Rohrreiniger. Die Alternativen sind einfach, preiswert und meistens sowieso in jedem Haushalt vorhanden. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (BayerGUVV) und die Bayerische Landesunfallkasse (BayerLUK) hin. Bei BayerGUVV und BayerLUK sind alle Haus-haltshilfen im Freistaat Bayern (Ausnahme: München, dort gibt es eine eigene Unfallkasse) gegen Arbeitsunfälle versichert anmelden muss sie allerdings der Arbeitgeber. Essig contra Duftspüler Toilettenbürste, Reiniger und Essig säubern das WC gründlicher als WC-Beckensteine oder Duftspüler. Essig oder die etwas mildere Zitronensäure wirken auch gut gegen Kalkflecken. Und wer möchte, dass es gut riecht, öffnet einfach das Fenster das kostet nichts und ist gesünder für die Atemwege als etwa ein Citrus-Spray. Spirale contra Rohrreiniger Rohrreiniger sind eine schnelle Lösung bei verstopften Abflüssen. Die ätzenden Substanzen reizen jedoch die Haut und, bei empfindlichen Naturen, die Atemwege. Preiswert und besser für die Gesundheit sind Saugglocke, Spirale oder Druckluftpumpe. Spülmittel contra Fensterreiniger Und Fenster putzen? Auch wer auf teure und schnell verbrauchte Fensterreiniger verzichtet, kann durch saubere Scheiben gucken: Mikrofasertücher und heißes Wasser machen es möglich. Ganz normales Spülmittel im Putzwasser reinigt sanft die Fenster. Die trockenen Scheiben mit Zeitungspapier nachpolieren fertig sind blitzsaubere Glasscheiben. Der Blaue Engel Auch schadstoffarme Produkte (erkennbar am Umweltzeichen Der Blaue Engel ) können die Haut oder die Atemwege reizen. Deshalb: sparsam verwenden. Die Haut schützt uns Beim Putzen sind die Hände oft im Wasser. Es entzieht der Haut Fette und feuchtigkeitsbindende Stoffe Die Haut wird trocken, rissig und verliert nach und nach ihre Schutzfunktion. Schutzhandschuhe und eine fetthaltige, rasch einziehende Creme beugen dem vor. Weitere Informationen bietet die Hautschutz- Kampagne der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherer unter Informationsbroschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Für den Notfall vorgesorgt Die genannte Broschüre gibt Tipps zur Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen. Es wird unter anderem den Fragen nachgegangen wie eine Vorratshaltung von Lebensmitteln organisiert sein soll, wie einem längeren Energieausfall begegnet werden, oder wie man wichtige Dokumente sichern kann. Aber auch der vorbeugende Brandschutz sowie das richtige Verhalten beim Brand werden hier behandelt. Die Broschüre kann im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 220 oder 222 kostenlos abgeholt werden. Sie kann aber auch über die Internetadresse als pdf heruntergeladen werden.

23 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 23 Nordic Walking im Trentino 6 Tage Fleimstal - Dolomiten Rügen & Hiddensee 6 Tage Wandern auf der schönsten Insel Deutschlands Böhmerwald - Aktiv erleben 6 Tage Nordic Walking, Wandern & Wellness Radreise Schlösser der Loire 8 Tage Zauberhaftes Tal der Loire Radeln im Baltikum 11 Tage Litauen & Kurische Nehrung Radtage in der Wachau 5 Tage Mit dem Drahtesel durch das Kleinod Österreichs Der Dunajec Radweg 8 Tage Von Zakopane nach Krakau Wanderreisen Unsere Wanderreisen sind in der Regel leicht bis mittelschwer und bei normaler Gesundheit und Kondition gut zu bewältigen. Alpenrosenblüte in Südtirol 6 Tage ****Wanderhotel Rainer Trauminsel Elba 7 Tage Wandern und Baden an Traumstränden Radreisen Bei unseren Radsportreisen kann jeder mitmachen! Verbringen Sie interessante und erlebnisreiche Tage im Kreis sportlicher und aktiver Menschen. Moldau - Radweg 7 Tage Von Prag nach Passau Der Elberadweg Teil 2 8 Tage Von Hamburg ins Herz Deutschlands Aktiv Traumurlaub im Tal der Almen in Großarl 8 Tage ****Superior Hotel Edelweiß Wandertage im Engadin 6 Tage Schweizer Nationalpark - Alp Languard - Höhenweg Val Fex Radeln Neusiedler See 7 Tage Die Sonnenseite Österreichs Radurlaub Riesengebirge 7 Tage dem Rübezahl auf der Spur Radreise ins Elsass 6 Tage Weinstraße und Höhenweg der Vogesen Radabschlussreise Istrien 7 Tage Das sonnenverwöhnte Dreieck der Adria Dietramszell Tel / Fax

24 24 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Amt für öffentliche Ordnung Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm Zum Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm gilt in ganz Deutschland eine umgesetzte EU- Richtline. Die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt den Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm in Wohngebieten. Die allgemein interessanten Regelungen werden nachfolgend aufgeführt. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nur in Wohngebieten, nicht aber Gewerbegebieten. Mischgebiete sind zwar grundsätzlich auch nicht erfasst. Dort sollten die Regelungen aber trotzdem beachtet werden. Im Einzelnen: Rasenmäher: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen, entgegen der bisherigen Regelung, auch nicht länger betrieben werden. Heckenscheren: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Tragbare Motorkettensägen: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Beton- und Mörtelmischer und andere Maschinen auf Baustellen: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Im Rahmen von Baugenehmigungen sind auch die damit erlassenen Auflagen zu beachten. Rasentrimmer/Rasenkantenschneider: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Vertikutierer: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Schredder/Zerkleinerer (sogen. Häcksler): Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden. Freischneider: Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.

25 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt Grastrimmer/Graskantenschneider: Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer/Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben! Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Laubbläser: Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Laubsammler: Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. ht Rücksic Merke: Voraussicht! ist Autoversicherung Jetzt zum Testsieger! st ÖKO-Te r 2007 Februa OBURG HUK-C arif -T Classic er«g»testsie Holen Sie sich jetzt bei uns Ihr Angebot und überzeugen Sie sich. Wir bieten: TOP-Tarife TOP-Leistungen TOP-Schadenservice Gleich informieren. Wir beraten Sie gerne! VERTRAUENSLEUTE Hildegard Kammler Telefon Telefax hildegard.kammler@hukvm.de Schwarzrinnstraße Holzkirchen Gernot Conrad Telefon Telefax conrad@hukvm.de Hauptstraße 12c Holzkirchen Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung ab Uhr Anton Lerch Telefon lerch@hukvm.de Sollacher Straße Holzkirchen 25

26 26 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Information des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung über Probleme mit Hunden in der Öffentlichkeit Aufgrund immer wieder vorgetragener Beschwerden über Hundekot und Problemen mit Hunden und Hundehaltern im Allgemeinen, sehen wir uns veranlasst, neuerlich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. Problem: Hunde aller Größen bewegen sich mit und ohne Begleitung frei im Ortsbereich. Wir erhalten immer wieder Hinweise von Bürgern über freilaufende Hunde. Besonders von größeren Hunden fühlen sich manche Mitmenschen verständlicherweise bedroht. Das freie Umherlaufen lassen ohne Begleitung ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch regeln einige Gesetze Besonderes. So sind Hunde nach der StVO von der Straße fernzuhalten und im Wald allein frei laufende Hunde können u. U. vom Jäger erschossen werden. Es ist also höchst problematisch, seinen Hund unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch sind die haftungsrechtlichen Folgen z.b. bei einem Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Hund zu bedenken. In Begleitung seines Herrchens bzw. Frauchens darf der Hund weitgehend frei laufen. Er sollte jedoch immer in Seh- und Rufweite bleiben. Zu beachten ist auch die gemeindliche Grünanlagensatzung. Danach dürfen Hunde in öffentlichen Grünanlagen, wie dem Herdergarten oder Krankenhauspark, nur angeleint mitgeführt werden. Zu sämtlichen Spielplätzen ist der Zutritt mit Hunden ganz verwehrt. Die Satzung ist bewehrt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5,- bis 1.000,- Euro geahndet werden. Das Mitführverbot von Hunden gilt, mit Ausnahme von Blindenhunden, auch für alle Friedhöfe. Verstöße können auch hier mit Geldbuße belegt werden. Auch aus Rücksichtnahme auf andere Menschen und Hundehalter sollte man seinen Hund nicht ohne Begleitung laufen lassen. Und in Begleitung ist es ebenso selbstverständlich, seinen Hund auf Bitten anderer anzuleinen oder bei Fuß gehen zu lassen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde berechtigt ist, für Einzelfälle einschränkende Anordnungen, wie den Leinenzwang, zu treffen. Problem: Hunde koten auf öffentlichen Flächen. Hiermit wird jedermann schon einmal unangenehme Bekanntschaft gemacht haben. Hundekot kommt häufig auf Geh- und Spazierwegen und in Parkanlagen, vereinzelt sogar auf Spielplätzen vor. Verboten ist es, Hunde auf Gehwegen und Spielplätzen und ganz allgemein an Plätzen wo besondere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, koten zu lassen. Dazu zählen vor allem Flächen, wo sich häufig Menschen bewegen. Verstöße können mit Geldbuße zwischen 15,- Euro und 100,- Euro geahndet werden. Doch nicht überall, wo es (noch) nicht verboten ist, sollte man den Kot einfach liegen lassen. Gerade innerörtlich ist es heutzutage ein Gebot der Rücksicht und des Anstandes, den Kot seines Hundes selbst zu entsorgen. Ein in den letzten Jahren neu bekannt gewordenes Problem ist Hundekot in Kuh- oder Pferdeweiden. Gerade Weiden neben beliebten Hundespazierwegen sind dann stark mit Hundekot belastet. Beim Abweiden oder

27 informationen 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt 27 wenn das Gras geschnitten und eingefahren wird, verzehren Kühe Bruchteile des Hundekots. In der Folge kann es zu schweren gesundheitlichen Problemen kommen. Vor allem die Neospora caninum genannte Krankheit stellt für die Landwirte eine Gefahr dar. Bei dieser Krankheit besteht das hohe Risiko von Fehl- oder Totgeburten bei den Kühen. Einmal infiziert, besteht das Risiko ein Leben lang. Wenn irgend möglich, sollte deshalb das Koten in Weideflächen vermieden werden. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur bei landwirtschaftlichen Nutzflächen während der Vegetationsperiode zwischen Saat und Ernte und bei Grünland in der Zeit des Graswuchses, nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht gilt. Die Gemeinde hat an vielen Plätzen Hundekottütenspender zusammen mit Abfalleimern aufgestellt. Die Hundehalter werden gebeten von diesem Angebot auch regen Gebrauch zu machen. Letztlich sind die gebrauchten Hundekottüten dann aber auch im nächsten Mülleimer zu entsorgen und nicht, wie gelegentlich zu sehen, einfach am Wegrand, oder schlimmer, in der Wiese abzulegen. Zusammenfassend sei gesagt, dass es unser aller Bestreben sein sollte, ein gutes, auf Rücksicht basierendes Verhältnis zwischen Hunde- und Nichthundebesitzern anzustreben. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz für Hunde in unserer Gesellschaft erreicht und erhalten werden. Überspielservice auf DVD Von VHS oder VHS-C auf DVD: Paketpreis je 30 Minuten Von Super 8 oder Normal 8 auf DVD: Paketpreis je 15 Minuten nur 7,99 nur 17,99 Marktplatz Holzkirchen Tel.: kontakt@foto-apfel.de Bei aller Liebe... bitte denken Sie rechtzeitig an eine gut geeignete Hundehaltung innerhalb der Gemeinde Holzkirchen

28 28 05/2008 Holzkirchner Gemeindeblatt informationen Aufruf an alle Gartenbesitzer Grenzt Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße bzw. Gehweg, bittet die Gemeinde zu prüfen, ob vorhandene Hecken oder Bäume mit ihren Trieben und Ästen in den Straßenraum hineinragen. Ist das der Fall, besteht die Verpflichtung, die Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies gilt im Gehwegbereich bis zu einer Höhe von 2,50 m und im Straßenbereich bis zu einer Höhe von 4 m. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich im Winter Äste durch Schneedruck senken können. Die Aufforderung gilt auch allen Grundstücksanliegern öffentlicher Straßen außerhalb der bebauten Ortsteile im Gemeindegebiet. Damit sind vor allem Waldbesitzer gemeint. Wir sehen uns zu dieser Information veranlasst, da jedes Jahr in der Wachstumszeit der Pflanzen festgestellt werden muss, dass Fußgänger, aber auch Busse, und LKW s beim Gehen bzw. Fahren und/oder deren Sichtfeld auf die Straße und Verkehrszeichen behindert werden. Dazu kommt, dass bei beengten Straßenverhältnissen und Begegnungsverkehr, die gesamte Straßenbreite ausnützen müssen.

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