Schriftliche Kleine Anfrage
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- Christin Schreiber
- vor 8 Jahren
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1 23. Oktober 2015 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna von Treuenfels und Jennyfer Dutschke (FDP) vom und Antwort des Senats - Drucksache 21/ Betr.: Aktueller Stand der Flüchtlingsbeschulung Die Beschulung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder ist eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik. Deshalb ist ein aktueller Sachstand unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Pressemitteilung des Senats vom 9. Oktober 2015 heißt es, Schulsenator Rabe rechnet bundesweit mit Flüchtlingskindern, die an die Schulen kommen und 3,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten verursachen. a. Auf welcher Grundlage ist die Zahl von Kindern errechnet worden? b. Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Zahl konkret? c. Wie viele Flüchtlingskinder davon sind heruntergerechnet in Hamburg zu erwarten? d. Auf welcher Grundlage wurde die Zahl von 3,2 Milliarden Euro errechnet? e. Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Zahl konkret? f. Wie hoch sind die Kosten heruntergerechnet auf Hamburg? Die der Fragestellung zu Grunde liegende Pressemitteilung informiert über die Beratungsergebnisse der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. und 9. Oktober Aufgrund der vom Bundesinnenministerium übermittelten Zahlen geht die KMK für die beiden Jahre 2014 und 2015 von insgesamt rund 1,3 Millionen Flüchtlingen aus. Nach Einschätzung der Länder schwankt der Anteil an schulpflichtigen Flüchtlingen zwischen 17 und 33 %. Bei den Berechnungen der KMK wurde trotz der länderspezifischen Schwankungen ein Mittelwert von 25 % Schulpflichtiger an der Gesamtzahl aller Flüchtlinge unterstellt. Die Kosten errechnen sich auf der Basis der gemittelten Schülerjahreskostenprognose aller Länder für das Jahr Diese überschlägige Prognose stellt den jährlichen Mehrbedarf der Länder ab dem 1. Januar 2016 für die Beschulung der 2014 und 2015 nach Deutschland geflüchteten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen dar. Der jährliche Mehrbedarf beträgt mindestens 2,3 Mrd., nicht wie in der Frage angegeben, 3,2 Mrd.. Nach dem aktuellen Königsteiner Schlüssel entfallen auf Hamburg 2,53 % der schulpflichtigen Flüchtlinge und damit auch die mit diesen Schülerzahlen verbundenen Kosten. Allerdings ist aufgrund der hohen Fluktuation im Bundesgebiet nicht eindeutig vorherzusagen, ob die Freie und Hansestadt Hamburg bis zum Jahresende 2015 entsprechend dem Königsteiner Schlüssel auch Flüchtlinge aufgenommen haben wird. Die bisherigen Berechnungen für Hamburg deuten zudem darauf hin, dass der Anteil der schulpflichtigen Flüchtlinge in Hamburg bei unter 20 % liegt und damit etwas niedriger ist, als die KMK für das gesamte Bundesgebiet annimmt. 2. Wie viele Flüchtlingskinder werden aktuell insgesamt in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) unterrichtet? Wie viele IVK gibt es aktuell? Wie hoch ist die durchschnittliche Frequenz der IVK? 3. Wie viele Flüchtlingskinder werden aktuell insgesamt in Basisklassen unterrichtet? Wie viele Basisklassen gibt es aktuell? Wie hoch ist die durchschnittliche Frequenz der Basisklassen? Seite 1 von 6
2 2 Aktuell gibt es 145 Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) und 31 Basisklassen an Hamburger Schulen. Da aufgrund des starken Zustroms von Flüchtlingen fortlaufend neue Klassen eingerichtet werden und fortlaufend Zu- und Abgänge erfolgen, variiert die Frequenz täglich. Mit Stand 16. Oktober 2015 betrug die durchschnittliche Frequenz in IVK rund elf und in Basisklassen rund neun Schülerinnen und Schüler. 4. Wie viele Flüchtlingskinder werden aktuell insgesamt in den Lerngruppen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unterrichtet? Wie viele Lerngruppen in den ZEA gibt es aktuell? Wie hoch ist die durchschnittliche Frequenz dieser Lerngruppen? Derzeit werden 739 Flüchtlingskinder in 41 Lerngruppen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) beschult, sechs weitere Lerngruppen befinden sich im Aufbau. Die durchschnittliche Frequenz beträgt derzeit ohne Berücksichtigung der sechs zusätzlichen Lerngruppen rund 18 Schülerinnen und Schüler (Stand 16. Oktober 2015). Da aufgrund des starken Zustroms von Flüchtlingen fortlaufend neue Lerngruppen eingerichtet werden und fortlaufend Zu- und Abgänge erfolgen, variiert die tatsächliche Frequenz täglich. 5. Wie viele Flüchtlingskinder werden aktuell insgesamt in Deutschkursen in den Erstversorgungseinrichtungen (EVE) unterrichtet? Wie viele dieser Deutschkurse gibt es aktuell an den EVE? Wie hoch ist die durchschnittliche Frequenz dieser Deutschkurse? In einer Erstversorgungseinrichtung (EVE), die über 50 Plätze für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge verfügt, wird regelmäßig bis zur Zuweisung eines regulären Schulplatzes interner Deutschunterricht erteilt. Zur Frequenz siehe Antwort zu 8. Im Übrigen nehmen derzeit 450 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an Deutschkursen externer Anbieter teil. 6. Wo kommen die Lehrkräfte her, die in den ZEA und EVE Unterricht erteilen? a. Falls sie von einzelnen Schulen abgeordnet werden: Erhalten die Schulen dafür vollumfänglich zusätzliche Ressourcen? b. Welche Qualifikationen weisen diese Lehrkräfte auf? c. Welche Schulungen erhalten diese Lehrkräfte vor ihrem Einsatz? d. Wie wird sichergestellt, dass in diesen Kursen nur standardisierte und von der Schulbehörde freigegebene Lehrmittel verwendet werden? Der Unterricht in der EVE wird durch Mitarbeiterinnen des Landesbetriebes Erziehung und Beratung erteilt, die zuvor langjährig als Ausbilderinnen in der beruflichen Bildung für benachteiligte Jugendliche eingesetzt waren und über entsprechende Qualifikationen verfügen. Es werden nur anerkannte Lehrmaterialien vorgehalten und eingesetzt. Die Lehrkräfte, die in den ZEA-Lerngruppen Unterricht erteilen, werden von der jeweiligen betreuenden Stammschule eingestellt. Jede ZEA-Lerngruppe wird mit zusätzlichem Personal im Umfang von 0,6 Stellen Lehrer und 0,6 Stellen Sozialpädagoge ausgestattet. Die Lehrkräfte verfügen in der Regel über das zweite Staatsexamen und können an Fortbildungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) teilnehmen, die speziell für diese Zielgruppe konzipiert wurden. Alle ZEA- Lerngruppen sind mit standardisierten und von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in den Basisklassen, IVK und ZEA-Lerngruppen ausgestattet worden (siehe / /grammatisches-gelaender-ordner/). Die Lehrkräfte werden im Rahmen der genannten Fortbildungen u. a. in der Anwendung dieser Materialien geschult. Im Übrigen siehe Drs. 21/1912, Drs. 21/1532 und Drs. 21/ Wie viele Flüchtlingskinder sind aktuell insgesamt in der sogenannten 3. Phase, d.h. in dem Jahr nach Besuch einer IVK? Wie werden die Ressourcen, die hierfür den einzelnen Schulen zugewiesen werden, konkret in der Praxis errechnet? Bitte beispielhaft ausführen Seite 2 von 6
3 3 Siehe Drs. 21/ Können die geplanten Orientierungsfrequenzen (für IVK: 15 Schüler; für Basisklassen: zehn Schüler; für Lerngruppen in den ZEA: 15 Schüler; für Deutschkurse in den EVE: zwölf Schüler) 1 insgesamt eingehalten werden, oder sind sie in der Praxis aufgrund zu hoher Flüchtlingszahlen nicht mehr realistisch? (Bitte Fälle aufschlüsseln, in denen die Orientierungsfrequenzen nicht eingehalten werden können) In der EVE werden die Orientierungsfrequenzen eingehalten. Zu den IVK, Basisklassen und ZEA- Lerngruppen siehe Antworten zu 2. bis 4. sowie Drs. 21/ Werden für Deutschkurse für Flüchtlingskinder auch Ehrenamtliche eingesetzt? Wenn ja, wo werden diese eingesetzt und welche Qualifikationen weisen diese auf? In den IVK und Basisklassen sowie in den Vorbereitungsmaßnahmen im berufsbildenden Bereich werden keine Ehrenamtlichen eingesetzt. In den ZEA-Lerngruppen wird Deutsch als Zweitsprache (DaZ) von Lehrkräften unterrichtet. Ehrenamtliche können in Abstimmung mit der Schulleitung der Stammschule unterrichtsergänzend eingesetzt werden. Seitens der Ehrenamtlichen ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Im Bereich der Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gibt es zurzeit 27 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die den Spracherwerb der unbegleiteten Minderjährigen unterstützen. Aufgabengebiet Qualifikation EVE 1 Deutschkurs Redakteur/in EVE 2 Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe im Fach Deutsch / Förderung der Sprachkompetenz Informatiker/innen, Krankenschwestern/-pfleger, Lesepaten in Grundschulen EVE 5 Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe im Fach Deutsch / Förderung der Sprachkompetenz Lehrer und Lehrerinnen im Ruhestand EVE 7 Deutschkurs, Hausaufgabenhilfe Erzieher und Erzieherin, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer EVE 9 Nachhilfe im Fach Deutsch Ärztin und Arzt EVE 12 Deutschunterricht (Kleingruppen) Studierende EVE A1 Nachhilfe im Fach Deutsch Krankenschwester und -pfleger Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand über den Verein für Völkerverständigung EVE A2 Nachhilfe im Fach Deutsch Quelle: Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB), Stand Oktober Flüchtlingskinder ab 16 Jahren werden automatisch in die Vorbereitungsmaßnahmen der Berufsschulen (BVJ-M, VJ-M, AV-M) überführt, um dort einen Schulabschluss zu erwerben für eine anschließende Berufsausbildung. a. Wie viele Flüchtlingsschüler befinden sich aktuell insgesamt in diesen speziellen Vorbereitungsmaßnahmen? b. Wie viele dieser Klassen an Berufsschulen gibt es aktuell insgesamt? c. Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Frequenz dieser Klassen? 1 Vgl. Drs. 21/ Seite 3 von 6
4 4 Schulische Angebote für schulpflichtige Flüchtlinge im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) Angebot Anzahl der Lerngruppen/Klassen Anzahl der Schülerinnen und Schüler Berufsvorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (BVJ-M, durchschnittliche Frequenz 14,5 Schülerinnen und Schüler (SuS)) Vorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (VJ-M, durchschnittliche Frequenz 17 SuS) Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AV-M, durchschnittliche Frequenz 13 SuS) Summe: Quelle: HIBB, Stand: 16. Oktober 2015 d. Wie viele Flüchtlingsschüler erzielen im Rahmen dieser Maßnahmen einen Schulabschluss und wie viele nicht? Bitte die absoluten Zahlen sowie prozentual nach Gesamtzahl der in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen beschulten Flüchtlingskinder, jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren seit 2012/2013, angeben. Schulentlassene (SEL) aus Vorbereitungsmaßnahmen (1) an berufsbildenden Schulen und deren Anteile an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) dieser berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Abschluss für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14 (2) Abschluss 2012/ /14 Anzahl Anteil Anteil Anzahl (3) (3) SEL mit Abschlusszeugnis 19 2,3% 44 4,3% SEL mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss ,7% ,1% SEL mit mittlerem allgemeinbildenden Schulabschluss 49 5,8% 76 7,5% SEL mit unbekanntem (4) Schulabschluss ,3% ,4% SEL insgesamt ,1% ,3% SuS in BVJ-M,VJ-M und AV-M insgesamt (1) ,0% ,0% Quelle: Schuljahresstatistik 2013 bis 2014 Anmerkungen: (1) Berufsvorbereitungsjahr für Migrant/-innen = BVJ-M; Vorbereitungsjahr für Migrant/-innen = VJ-M; Ausbildungsvorbereitung für Migrant/-innen = AV-M (2) Für das Schuljahr 2014/15 liegen die Absolventenzahlen noch nicht vor, diese werden nach derzeitigem Planungsstand erst Anfang Februar 2016 vorliegen. (3) Anteil der jeweiligen SEL an der Gesamtzahl der SuS an den drei Bildungsgängen, die im jeweiligen Schuljahr beschult wurden, also u.a. nicht dem den Anteil der SEL an allen SuS im zweiten Ausbildungsjahr. (4) Die statistische Erfassung unter Unbekannt beinhaltet auch unter anderem alle Schulwechsler aufgrund von Wohnortwechsel, Bildungsgangwechsel sowie Schulentlassene ohne Schulabschluss. Eine separate statistische Erfassung von Schulentlassenen ohne Schulabschluss ist nicht vorgesehen. 11. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass es bei Flüchtlingskindern in einzelnen Fällen zu besonderen Problemen hinsichtlich der Durchsetzung der Schulpflicht kommt? Wenn ja: Welche Konzepte entwickelt die zuständige Behörde für dieses Thema? Eine systematisch erhobene Datenlage zu dieser Fragestellung liegt nicht vor. Die Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht liegt bei den nach bürgerlichem Recht Sorgeberechtigten. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Lehrkräfte in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEAs) in Abstimmung mit dem zuständigem Fachpersonal des Betreibers die Anwesenheit der schulpflichtigen Kinder zu überprüfen und bei Bedarf auf die Einhaltung der Schulpflicht hinzuwirken. Dieses gilt ebenso für das Betreuungspersonal in den Erstversorgungseinrichtungen (EVE), solange die dort untergebrachten Jugendlichen noch keine Regelschule besuchen. Mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift wurde Lehrkräften und Betreuungspersonal ein klarer Handlungsrahmen gegeben, die einschlägige Richtlinie zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen enthält umfassende Handlungsansätze. Für alle Flüchtlingskinder, die Regelschulen besuchen, findet die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen unmittelbare Anwendung Seite 4 von 6
5 5 12. Wie viele Lehrerstellen (in Vollzeitäquivalenten) werden aktuell insgesamt für die Flüchtlingsbeschulung benötigt? 13. Wie viele dieser Stellen sind aktuell besetzt? Wie viele davon sind ausgeschrieben? Für die Beschulung in IVK, Basisklassen und ZEA-Lerngruppen werden den allgemeinbildenden Schulen aktuell 234,7 Lehrer- und 24,6 Sozialpädagogenstellen zugewiesen. Es gibt keinen schulbezogenen Stellenplan. Von daher ist die Zuordnung unbesetzter Stellen zu einzelnen Schulen nicht möglich. Der zugewiesene Bedarf wird von den Schulen vollumfänglich genutzt. Alle mit Stand 19. Oktober 2015 an berufsbildenden Schulen zur Beschulung der Flüchtlinge benötigten 144,5 Lehrerstellen sind besetzt. 14. Wie viele Lehrer sind zum Schuljahresbeginn 2015/2016 eingestellt worden? 2 Im August 2015 (zum Schuljahresbeginn 2015/16) sind insgesamt 598 Lehrkräfte (befristet und unbefristet) über alle Schulformen im allgemeinbildenden Bereich eingestellt worden. Das HIBB hat zum Schuljahresbeginn 2015/16 insgesamt 55 Lehrkräfte eingestellt, die sich auf 46,8 Stellen verteilen. 15. Mit welcher Anzahl an Lehrerstellen, die im weiteren Verlauf des Kalenderjahres 2015 für die Beschulung von Flüchtlingskindern notwendig werden, rechnet die zuständige Behörde? Wie viele davon sind bereits ausgeschrieben? Nach derzeitigem Planungsstand werden den allgemeinbildenden Schulen für die Beschulung in IVK, Basisklassen und ZEA-Lerngruppen bis zum Jahresende 293,9 Lehrer- und 43,8 Sozialpädagogenstellen zugewiesen sein. Die Zuweisung an die Schulen erfolgt bedarfsorientiert aufwachsend. Es sind aktuell 22 Stellen zur Besetzung der IVK und ZEA- Lerngruppen ausgeschrieben. Bei gleichbleibendem Zustrom von Flüchtlingen ist im HIBB bis zum Jahresende mit einem Bedarf von weiteren ca. 50 Stellen zu rechnen. Über eine Stellenanzeige in der Tagespresse sowie auf der Homepage des HIBB wurden Lehrkräfte aufgefordert, sich initiativ zu bewerben. 16. Welche Kosten fallen aktuell an durch die zusätzlichen Lehrer im Sinne von Frage 12.? Die in Antwort zu 12. genannten Personalbedarfe sind im allgemeinbildenden Bereich mit jährlichen Personalkosten in Höhe von Tsd. und im berufsbildenden Bereich mit jährlich Tsd. verbunden (Personalkostenverrechnungssatz (PKV) für 2015). 17. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die zuständige Behörde aktuell für die im Sinne von Frage 15. notwendigen zusätzlichen Lehrerstellen in 2015? 3 Die in Antwort zu 15. genannten Personalbedarfe sind im allgemeinbildenden Bereich mit jährlichen Personalkosten in Höhe von Tsd. und im berufsbildenden Bereich mit Tsd. verbunden (PKV 2015). 18. In welchem Umfang fallen im Rahmen der Flüchtlingsbeschulung Kosten für die Schülerbeförderung an? Für die Schülerbeförderung (Busbeförderung) fallen derzeit 170 (inkl. MwSt.) pro Tag an. 2 Vgl. Drs. 21/1065, Antwort auf Frage 9. 3 Im Schulausschuss am teilten die Senatsvertreter mit, dass der Haushaltsplan der Behörde für Schule und Berufsbildung für das zweite Halbjahr 2015 möglicherweise nicht mehr eingehalten werden kann aufgrund der für die Flüchtlingsbeschulung notwendig werdenden zusätzlichen Lehrerstellen Seite 5 von 6
6 6 19. In welchem Umfang fallen im Rahmen der Flüchtlingsbeschulung Kosten für die Mittagsverpflegung an? Für die Schülerinnen und Schüler in den 145 IVKs fallen derzeit Kosten für Mittagsverpflegung in Höhe von rd an, für die 31 Basisklassen rd Seite 6 von 6
1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
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