Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs
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- Stefan Paul Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs
2 Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht und Schuladressen 1 2. Postanschrift 2 3. Seminarleitung und -verwaltung 2 4. Sprechzeiten 2 5. Schriftwechsel 2 6. Informationssäule/Anschlagtafel 2 7. Hausordnung 3 8. Bibliothek 3 9. Verschiedene Adressen und Zuständigkeiten Krankmeldungen Reisekosten 4
3 Vorwort Sehr verehrte Damen und Herren, wir begrüßen Sie am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Freiburg und freuen uns über Ihren Entschluss, Lehrer/Lehrerin 1) an einer beruflichen Schule zu werden. Der Beruf des Lehrers ist interessant und gleichermaßen anspruchsvoll und herausfordernd. Bei der Realisierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in den verschiedensten Klassen des beruflichen Schulwesens werden seitens aller Partner, die an der Ausbildung beteiligt sind, hohe Ansprüche an Ihre berufliche Kompetenz gestellt werden. Unsere Anregungen zielen gemeinsam mit der Ausbildungsschule darauf ab, Sie im Verlauf der pädagogischen Schulung bestmöglich für Ihren neuen Beruf zu qualifizieren. Diese Anstrengungen können nur dann erfolgversprechend sein, wenn Sie hohes Engagement, stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende Kooperationsbereitschaft zeigen. Die Ausführungen dieses Umdruckes sollen während der gesamten Ausbildung als erste Informationsquelle dienen. Die Homepage des Seminars ( enthält weitere Informationen, auf die Sie im Bedarfsfall zurückgreifen können. Wir wünschen Ihnen einen guten Verlauf der pädagogischen Schulung und bereits heute einen erfolgreichen Abschluss. Mit freundlichen Grüßen Prost (Ständiger Vertreter des Direktors)
4 Allgemeine Informationen 1. Stadtplanauszug Standorte von Beruflichen Schulen in Freiburg Berufsschulzentrum, Bissierstraße 17 - Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule - Gertrud-Luckner-Gewerbeschule - Edith-Stein-Schule Walther-Rathenau-Gewerbeschule, Friedrichstraße 51 Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule, Friedrichstraße 51 Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, Außenstelle Kirchstr. 4 Walter-Eucken-Gymnasium, Glümerstraße. 4 Max-Weber-Schule, Fehrenbachallee 14 Merian-Schule, Rheinstraße 3-1 -
5 2. Postanschrift Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Freiburg Bertoldstraße Freiburg 3. Seminarleitung und Verwaltung Direktor Prof. Bernhard Vogelbacher 0761/ Ständiger Vertreter des Direktors Prof. Ralf-Oliver Prost 0761/ Sekretariat Frau Janine Gutgsell Frau Sonja Riesterer 0761/ / Bibliothek Frau Ursula Uhl 0761/ Telefax 0761/ Website: 4. Sprechzeiten Seminarleitung: nach Vereinbarung Sekretariat: täglich: Uhr Uhr außerhalb der Seminarveranstaltungen 5. Schriftwechsel Während Ihrer Ausbildung am Seminar sollten Sie Ihren Schriftverkehr mit allen Institutionen (Regierungspräsidium, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport usw.) immer auf dem Dienstweg über das Seminar abwickeln, wenn ein Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung am Seminar besteht. Dies gilt z.b. für Freistellungen vom Seminarveranstaltungen, die Sie aus besonderen Gründen beantragen. In welcher Form Sie sich bei Krankheiten entschuldigen sollen, wird auf Seite 4 beschrieben. Bitte übermitteln Sie uns von Ihren Schreiben grundsätzlich zwei Fertigungen unter Angabe der Kursnummer, der Ausbildungsschule und der Fächerkombination. Ist die Schule von Ihrem Anliegen betroffen, so übergeben Sie bitte eine weitere Fertigung Ihrem Schulleiter. Der Dienstweg gilt nicht für Ihren Schriftverkehr mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung. 6. Informationssäule/Anschlagtafel Bitte sehen Sie die Anschläge regelmäßig ein. Aktuelle Informationen finden Sie an der Informationssäule
6 7. Hausordnung Bitte beachten Sie die aushängende Hausordnung und die ausgewiesenen Fluchtwege. Aus baupolizeilichen Gründen ist das Rauchen im Hause nicht gestattet. Des Weiteren dürfen aus Sicherheitsgründen Fahrräder und Fahrzeuge aller Art weder im Haus noch auf dem Gehweg vor dem Haus abgestellt werden. Das Gebäude ist während der Dauer der Lehrveranstaltungen nicht abgeschlossen. Für abhanden gekommene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. 8. Bibliothek Die Bibliothek befindet sich im Raum 301. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang. 9. Verschiedene Adressen und Zuständigkeiten Regierungspräsidium Freiburg Abt. 7 Schule und Bildung Eisenbahnstraße 68 Postanschrift: Postfach, Freiburg Telefon: 0761/ abteilung7@rpf.bwl.de Homepage : Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Freiburg - Postanschrift: Bertoldstraße 43, Freiburg Telefon: 0761/ abteilung7@rpf.bwl.de Homepage : Landesamt für Besoldung und Versorgung Postanschrift: Fellbach Homepage: Namen sowie Telefonnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiters werden Ihnen vom Landesamt mitgeteilt. 10. Krankmeldungen Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist für alle Lehrer im Angestelltenverhältnis während der Schulungsphase eine Dienstpflicht. Ist nur die Schule betroffen, dann genügt es, die Schule zu verständigen. Die Form der Krankmeldung richtet sich in diesem Falle ausschließlich nach den Regelungen der Schule. Ist eine Lehrveranstaltung des Seminars betroffen, dann sind hiervon unverzüglich die Seminarverwaltung und der betroffene Fachleiter zu verständigen
7 11. Reisekosten a. Das Seminar erstattet Reisekosten für die Ausbildungs- und Prüfungsreisen gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) in der Fassung vom 20. Mai 1996 (GBl. S. 466), geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 432) und VwV vom (GABl. S. 307). b. Für die Dauer der Ausbildungsreisen steht Ihnen ein gestaffeltes Tagegeld zu: mindestens 8, weniger als 14 Stunden 6 mindestens 14, weniger als 24 Stunden 12 mehr als 24 Stunden 24 c. Die Ausschlussfrist für die Beantragung der Reisekosten beträgt 6 Monate (Eingangsstempel). d. Kosten für Fahrten zum Wohn- oder Dienstort können nicht erstattet werden. Dienstort ist im Regelfall der Ort Ihrer Ausbildungsschule. Diese Kosten können nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. e. Ausbildungsfahrten müssen grundsätzlich vor Antritt schriftlich genehmigt werden. Zu Beginn Ihrer Ausbildung legt das Seminar in Zusammenarbeit mit Ihnen unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht sowie dem allgemeinen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Umfang der Reisekostenvergütung fest (Beförderungsmittel, Dauer sowie Ausgangs- und Endpunkt der Reise) f. Die Lehrveranstaltungen des Seminars sind auf die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt. Der Hauptbahnhof und Straßenbahnhaltestellen liegen ca. 2 Gehminuten vom Seminar entfernt. Bei der Reisekostenerstattung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dabei werden die notwendigen Fahrkosten in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Weiter gilt: Fahrpreisermäßigungen wie Regiokarten, Umweltpunktekarten, Schwerbehindertenermäßigung u. dgl. müssen Sie ausnützen. Die Kosten für die Anschaffung einer BahnCard können nach der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erstattet werden (Formulare dazu in der Verwaltung) g. Für den Einsatz eines privaten Fahrausweises (Zeit- oder Netzkarte, BahnCard) können Sie keine Fahrkostenerstattung erhalten. Sie haben keinen Anspruch auf anteilige Erstattung eines dienstlichen genutzten privaten Fahrausweises. h. Die Kosten für die Fahrten zu den Seminarveranstaltungen mit dem PKW werden mit triftigen Gründen erstattet (Beispiel: fehlende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Fahrgemeinschaften). Die Anerkennung triftiger Gründe muß im Voraus beim Seminar beantragt werden (vgl. 5). Die Wegstreckenentschädigung beträgt dann 25 Cent pro Kilometer. Bitte beachten Sie, dass am Seminar keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. i. Übernachtungskosten können nur im absoluten Ausnahmefall mit vorheriger schriftlichen Genehmigung des Seminars erstattet werden
8 j. Die zuständige Abrechnungsstelle kann die Vorlage der Kostenbelege verlangen. Können diese nicht innerhalb eines Monats vorgelegt werden, so kann die Erstattung abgelehnt werden. Bitte bewahren Sie alle Belege der Ausbildungsfahrten auf. k. Bitte rechnen Sie monatlich auf den seminareigenen Formularen (auf der Homepage) Ihre Reisekosten ab. Nach der Bearbeitung des Reisekostenantrags erhalten Sie einen EDV- Ausdruck, den Sie für die Einkommenssteuererklärung verwenden können. l. Bei Fragen zu den Reisekosten wenden Sie sich an die Verwaltung vor Antritt der jeweiligen Reise
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