Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 2020

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1 Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 2020 Gekürzte Fassung der Informationsveranstaltung in der Altenpflegeschule des Lahn-Dill-Kreises Herborn am Ulrike König 1 Grundsätze: Sicherstellung einer wohnortnahen Pflegeausbildung Ausreichende Anzahl an Pflegefachkräften Vermeidung von Nachteilen im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen Stärkung der Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen Gewährleistung wirtschaftlicher Ausbildungsstrukturen ( PflBG) 2

2 Anzahl der mit der Altenpflegeschule des Lahn-Dill- Kreises kooperierenden Ausbildungsbetriebe Stationäre Pflegeeinrichtungen: 26 Ambulante Pflegeeinrichtungen: 16 3 Quelle: Hessischer-Pflegemonitor

3 Altersbedingt ausscheidende Altenpfleger/innen bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Lahn-Dill-Kreis* (Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte) Bestand 2015 altersbedingter Ersatzbedarf 2025 altersbedingter Ersatzbedarf 2030 altersbedingter Ersatzbedarf 2035 altersbedingter Ersatzbedarf 2035 in % % Quelle: Hessischer-Pflegemonitor Demografiebedingter Erweiterungsbedarf an Altenpfleger/innen bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Lahn-Dill-Kreis (Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte) Bestand 2015 Zukünftiger Erweiterungsbedarf 2025 Bedarf 2030 bedarf Zukünftiger Erweiterungs- Bedarf Zukünftiger Bedarf 2035 Erweiterungsbedarf 2035 Erweiterungsbedarf 2035 in % % Quelle: Hessischer-Pflegemonitor

4 Zentrale Innovationen des Pflegeberufegesetzes Generalistische Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen - auf europäischer Ebene anerkannt -- Pflegefachmann / Pflegefachfrau Möglichkeit der Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen im dritten Ausbildungsjahr: -- Altenpfleger / Altenpflegerin -- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / bzw. -pflegerin 7 Das bisherige dreigliedrige Ausbildungssystem in der Pflege: Altenpfleger/in Gesundheits- u. Krankenpfleger/in Gesundheits- u. Kinderkrankenpfleger/in Das neue (+3.) Generalisitik- bzw. (ab 3.) Y-Optionsmodell (Pflegeausbildung ab 2020) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Generalistische Ausbildung Abschluss: Pflegefachfrau/-mann 3. Jahr Altenpflege 3. Jahr Kinderkrankenpflege Abschluss: Altenpfleger/in Abschluss: Gesundheitsu. Kinderkrankenpfleger/in 8

5 Zentrale Innovationen des Pflegeberufegesetzes Berufliche Ausbildung und hochschulische Erstausbildung möglich Pflegefachmann (B.A.) / Pflegefachfrau (B.A.) Definition von Vorbehaltsaufgaben Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Erweiterung um heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorhaben 9 Dauer und Struktur der Ausbildung 3 Jahre in Vollzeit - höchstens 5 Jahre in Teilzeit 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht (Pflegeschule) 2500 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Einsatzgebieten ( 6PflBG) 10

6 Erstes und zweites Ausbildungsjahr I. Orientierungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung) Std. 400 II. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen 1. Stationäre Akutpflege Stationäre Langzeitpflege Ambulante Akut- und Langzeitpflege 400 III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung 120 Pädiatrische Versorgung (bis 2024 mind. 60 höchsten 120) Std. Summe erstes und zweites Ausbildungsjahr Drittes Ausbildungsjahr Std. IV. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung Allgemein,- geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung 2. Bei Ausübung des Wahlrechts nach 59 Abs. 3 PflBG (Altenpflegeausbildung) nur gerontopsychiatrische Versorgung 3. Bei Ausübung des Wahlrechts nach 59 Abs. 2 PflBG (Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) V. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes 1. Im Bereich eines Pflichteinsatzes (den drei allgemeinen Versorgungsbereichen) 2. Für das Wahlrecht Altenpflegeausbildung im Bereich der stationären und ambulanten Langzeitpflege 3. Für das Wahlrecht Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Bereich der pädiatrischen Versorgung VI. Weitere Einsätze / Stunden zu freien Verteilung 1. Beispiel: Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation Bei Ausübung des Wahlrechts Gesundheits-und Kinderkrankenpflege im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen; Bei der Ausübung des Wahlrechts Altenpflege im Bereich der Versorgung von alten Menschen Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes. 80 Summe drittes Ausbildungsjahr

7 Fallkonstellation A Auszubildender beginnt im Altenpflegeheim Pflegeausbildung zum Pflegefachmann Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb: Orientierungseinsatz: Pflichteinsatz in Langzeitpflege: Praktischer Einsatz beim Träger: Vertiefungseinsatz ab 3. Ausbildungsjahr/ einschl. Einsatz zur freien Verfügung Gesamtnettostunden: 531 Std. 429 Std. 156 Std. 794 Std Std. 13 Fallkonstellation B Auszubildender beginnt im Altenpflegeheim Pflegeausbildung zum Pflegefachmann. Der Träger betreibt zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb/beim Träger: Orientierungseinsatz: 531 Std. Pflichteinsatz in Langzeitpflege: 429 Std. Pflichteinsatz in der ambulanten Pflege: 413 Std. Praktischer Einsatz beim Träger: 156 Std. Vertiefungseinsatz ab 3. Ausbildungsjahr/ 794 Std. einschl. Einsatz zur freien Verfügung Gesamtnettostunden: Std. 14

8 Ausbildungsträger: Krankenhäuser (Zulassung zur Versorgung nach 108 SGB V) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Zulassung zur Versorgung nach 71 Abs. 2 und 72 Absatz 1 nach SGB XI) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Zulassung zur Versorgung nach 71 Absatz 1 nach SGB XI und nach 37 nach SGB V) Diese müssen eine Pflegeschule selbst betreiben oder mit mindestens einer Pflegeschule einen Vertrag über die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts geschlossen haben. ( 8 PflBG) 16

9 Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung: Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung einschließlich der Organisation Kooperationsvereinbarungen mit allen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden Ausbildungsplan zeitlich und sachlich gegliedert Praxisanleitung 17 Auszubildende Übernahme der Aufgaben des Trägers von Altenpflegeschule bei Trägeridentität oder Pflegeschule Kooperationsverträge Träger der praktischen Ausbildung durch Vereinbarung auf Pflegeschule Pflichteinsätze Pflichteinsätze bei bei Pflichteinsätze Kooperationspartnern Kooperationspartnern bei Pflichteinsätze Kooperationspartnern bei Kooperationspartnern Pflichteinsätze bei Pflichteinsätze Kooperationspartnern bei Pflichteinsätze Kooperationspartnern bei Pflichteinsätze Kooperationspartnern bei Kooperationspartnern 18

10 Angebot Pflegeschule des Lahn-Dill-Kreises: Kooperation und Organisation der praktischen Ausbildung in der Akutpflege (z.b. Lahn-Dill-Kliniken) Kooperation und Organisation der praktischen Ausbildung in der psychiatrischen Pflege (z.b. Vitos- Klinik) Kooperation und Organisation mit Beratungsstellen Verhandlungen mit der pädiatrischen Versorgung

11 Praxisanleitung 10 Prozent Praxisanleitung der während eines Einsatzes zu leistenden Ausbildungszeit Praxisanleiter mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation im Umfang von 300 Stunden 21 Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung Unterstützung der Praxisanleiter Fachliche Betreuung der Auszubildenden Beurteilung der Auszubildenden Regelmäßige, persönliche Präsenz (je ein Besuch pro Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz) 22

12 Zugangsvoraussetzungen: 1. Mittlerer Schulabschluss oder 2. Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer oder erfolgreich abgeschlossene mindestens einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten mindestens einjährigen Assistenz oder Helferausbildung in der Pflege oder 3. erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. 23 Kompetenzbereich Gesamtstunden I Pflegeprozesse und Pflegdiagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren II Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten III Intra-und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten IV Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen V Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen Stunden zur freien Verteilung

13 Zeugnisse Jahreszeugnisse in jedem Ausbildungsjahr Je eine Note für die theoretische und praktische Ausbildung Fehlzeitendarstellung differenziert nach Unterricht und praktischer Ausbildung 25 Zwischenprüfung Bezieht sich auf die in den ersten beiden Jahren aufgeführten Kompetenzen Fortsetzung der Ausbildung unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung Bei Bedarf Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. ( 7 PflAPrV) 26

14 Staatliche Prüfung Schriftlich, praktisch, mündlich Im letzten Quartal der Ausbildung ( 9 PflAPrO)

15 Praktische Prüfung Einrichtung - Vertiefungseinsatz Praxisanleiter aus Vertiefungseinsatz im Prüfungsausschuss Durchführung der Prüfung in realen und komplexen Pflegesituationen bei zwei Patienten / Bewohnern Schriftliche Ausarbeitung des Pflegeplans vor der Prüfung Prüfung mit Fallvorstellung, Durchführung der geplanten Pflegemaßnahmen und einem Reflexionsgespräch ( 240 Min.) 29 Schriftliche Prüfung Drei Aufsichtsarbeiten von jeweils 120 Min. Dauer Variation der Klausuren hinsichtlich -- der Altersstufe -- des sozialen und kulturellen Umfelds -- des Versorgungsbereichs der zu pflegenden Menschen 30

16 Mündliche Prüfung In drei Kompetenzbereichen Dauer: 30 bis 45 Minuten 31 Bestehen der Prüfung / Nichtbestehen der Prüfung Jeder Teil der Prüfung und jeder Teil der schriftlichen Prüfung müssen mindestens mit ausreichend benotet sein Jeder nicht bestandene Teil / jede nicht bestandene schriftliche Prüfungsklausur kann einmal wiederholt werden 32

17 Ausgleichsfonds auf Landesebene Direkte Einzahler Altenpflegeeinrichtungen* Land Pflegeversicherung* * Krankenhäuser* Fond Empfänger Pflegeschulen Träger der praktischen Ausbildung * Refinanzierung nach den Regelungen des SGB XI bzw. SGB V ** Direkteinzahlung zur Entlastung der Pflegebedürftigen 26 ff PfBG 33 Finanzierung der Kosten der Pflegeausbildung durch Ausgleichsfonds Einzahler: Krankenhäuser (57,2 %) Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (30,2 %) Jeweiliges Land (8,9 %) Soziale und private Pflegepflichtversicherung (3,6 %) Empfänger: Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschulen 34

18 Finanzierung der Ausgleichsfonds erfolgt über Umlageverfahren Krankenhäuser: Erhebung der Umlagebeträge zusätzlich zu den Entgelten für ihre Leistungen als Ausbildungszuschläge Ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen: Berücksichtigungsfähigkeit der Umlagebeträge in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen ( 84 (1), 89 SGB XI). 35 Grundsätze des Ausbildungsbudgets Ausbildungsbudget des Trägers der praktischen Ausbildung umfasst Ausbildungsvergütung und Kosten der Auszubildenden Kosten für Arbeitsmaterialien Reisekosten Kommunikationskosten Kosten der Praxisanleitung Sonstige Sachaufwandskosten Allgemeine Verwaltungskosten Ausbildungskosten der weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen 36

19 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Hrsg.) Die Pflegeberufe der Zukunft Ausbildungsbudget der Pflegeschulen umfasst Kosten des hauptberuflichen Lehrpersonals Kosten der Praxisbegleitung incl. Fahrtkostenerstattung Kosten des nebenberuflichen Lehrpersonals Lehr- und Lernmittel Fort- und Weiterbildung Büro- und Schulbedarf Anwendungssoftware Kosten für Zertifizierung Betriebskosten für das Schulgebäude / Mietnebenkosten Sonstige Sachaufwandskosten der Pflegeschule 38

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 39

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