Informationsveranstaltung für kooperierende Einrichtungen zum neuen Pflegeberufegesetz und zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

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1 Informationsveranstaltung für kooperierende Einrichtungen zum neuen Pflegeberufegesetz und zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Am 10. September 2018 Am 24. September 2018 Am 4. Oktober 2018 Bürgerhof Rheine

2 Die generalistische Pflegeausbildung mit dem Caritas Bildungswerk Ahaus und seinen Bildungszentren für Pflege und Gesundheit 1

3 Inhaltsübersicht Begründungszusammenhang und allgemeine Grundlagen Der neue Pflegeberuf Die Struktur der Ausbildung Lernortkooperation Aufgaben des Anstellungsträgers Verantwortung der Pflegeschule Finanzierung Ausblick Diskussion und Fragen 2

4 Begründungszusammenhang Mit dem PflBG ist ein neuer Beruf geschaffen worden. Den Auszubildenden werden Kompetenzen vermittelt, die über die Kompetenzen der bisherigen getrennt geregelten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege hinausgehen und den Aufbau einer umfassenden Handlungskompetenz verfolgen. Dies gelingt nicht durch eine Addition bisheriger Ausbildungsinhalte, sondern nur durch eine Neukonzeption. Begründung zu 1 Abs. 1 PflAPrV-E 3

5 Kompetenzorientierung Vermittlung der Kompetenzen, die zur Erreichung des Ausbildungszieles ( 5 PflBG) erforderlich sind. Während des Unterrichts ist die Entwicklung der zur Ausübung des Pflegeberufs erforderlichen [fachlichen und] personalen Kompetenz einschließlich der Sozialkompetenz und der Selbständigkeit zu fördern. Während der praktischen Ausbildung werden die Auszubildenden befähigt, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 PflAprV-E 4

6 Die Ziele der Reform Universelle Einsetzbarkeit Förderung der Flexibilität, Durchlässigkeit und EU-weite Mobilität Steigerung der Attraktivität des Berufes Aufstiegs- und Wechselchancen Anerkennung der Abschlüsse auf EU-Ebene Vorbehaltsaufgaben (erstmalig in der Pflege) Förderung hochschulischer Ausbildung 5

7 Der neue Pflegeberuf Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau bzw. fachmann eine generalistische Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen oder mit der Möglichkeit der Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen im dritten Ausbildungsjahr: Altenpfleger bzw. Altenpflegerin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin 6

8 Spezialisierte Berufsabschlüsse Die spezialisierten Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind dem generalistischen Abschluss in Bezug auf die vorbehaltenen Tätigkeiten gleichgestellt. Ihnen fehlen aber die universelle Einsatzmöglichkeit in allen Bereichen der Pflege, die EU-weite Anerkennung und ggfs. der Zugang zu spezifischen Fachweiterbildungen. 7

9 Übergangsvorschriften Begonnene Ausbildungen nach AltPflG oder KrPflG können bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Erlaubnis zur Führung der alten Berufsbezeichnung 8

10 Berufsbezeichnungen der generalistischen Ausbildung Berufliche Pflegeausbildung: Pflegefachfrau/ Pflegefachmann mit Angabe des Vertiefungseinsatzes Hochschulische Pflegeausbildung: Pflegefachfrau (B.A.) / Pflegefachfrau (B.Sc.) Pflegefachmann (B.A.) / Pflegefachmann (B.Sc.) 9

11 Bestandsschutz Fachkräfte Bisherige Ausbildungen nach AltPflG oder KrPflG werden einer Ausbildung nach PflBG künftig gleichgestellt. Die bisherigen Berufsbezeichnungen gelten fort: Eine Umschreibung auf die neue Berufsbezeichnung erfolgt nicht. 10

12 Struktur der Ausbildung I 11

13 Ausbildungsziel Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen 124

14 Vorbehaltene Tätigkeiten Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege 134

15 Zugangsvoraussetzungen 1. Mittlerer Schulabschluss oder 2. Hauptschulabschluss [Klasse 9] plus erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung gemäß den Mindestanforderungen der ASMK / GMK alte Helfer-Ausbildungen nach Landesrecht (Beginn bis ) nach erfolgreichem Abschluss 3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung 14

16 Struktur der Ausbildung II Dauer: 3 Jahre (bis zu 5 Jahren in Teilzeit) Struktur: theoretischer und praktischer Unterricht (2.100 Stunden) praktische Ausbildung (mindestens Stunden) Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung soll beim Anstellungsträger stattfinden! 15

17 Struktur der Ausbildung II Beginn: Alle Auszubildenden beginnen eine generalistische Ausbildung mit dem Ziel Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Aus der Wahl des Ausbildungsbetriebs ergibt sich der Vertiefungseinsatz: Stationäre Akutpflege Stationäre Langzeitpflege allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege mit möglicher Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege pädiatrische Versorgung 16

18 Struktur der Ausbildung II Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 17

19 Struktur der Ausbildung II Ausbildungsweg mit dem CBW Start mit Vertiefung stationäre Langzeitpflege ambulante Pflege psychiatrische Versorgung 1. und 2. Jahr generalistisch - nach einheitlichem Lehrplan 3. Jahr generalistisch - schulisch nach einheitlichem Lehrplan - praktisch gemäß Vertiefungseinsatz Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann - für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung - EU-weit anerkannt 17a

20 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Evtl. nur Std. Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 18

21 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 19

22 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 20

23 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 216

24 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Wahlrecht vor dem letzten Ausbildungsdrittel Auszubildende mit Vertiefungseinsatz pädiatrische Versorgung stationäre Langzeitpflege ambulante Pflege mit Ausrichtung Langzeitpflege können einen alternativen Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin Altenpfleger bzw. Altenpflegerin 22

25 Struktur der Ausbildung II Die praktische Ausbildung Wahlrecht vor dem letzten Ausbildungsdrittel Der/die Auszubildende entscheidet allein.die Entscheidung erfolgt frühestens 6 Monate und regulär 4 Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels. Die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege und der pädiatrischen Versorgung müssen vor der Entscheidung jeweils mindestens zur Hälfte absolviert sein. 23

26 Struktur der Ausbildung II 24

27 Lernorte der Ausbildung Ausbildungsvertrag (Schulplatz/-vertrag) Kooperationsverträge Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschule Weitere Pflichteinsätze Weitere Einsätze Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 25

28 Lernorte der Ausbildung Lernortkooperation Kooperationsverträge Auf der Basis von Lehr- und Ausbildungsplan Kooperationsverträge zwischen allen an der Ausbildung beteiligten Lernorten Ausbildungsverbünde als dauerhafte Lernortkooperation Die Aufgaben der Ausbildungsplanung und der Koordination der weiteren Einsätze können auch von einer Pflegeschule wahrgenommen werden 26

29 Lernorte der Ausbildung Lernortkooperation (was bleibt) Kooperationsverträge Bewerberauswahl durch die ausbildende Einrichtung Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen und ggfs. Eignungsprüfung durch die Pflegeschule Kursplan von Pflegeschule (Blockwochen) Erster Orientierungs-Einsatz beim Anstellungsträger 27

30 Lernorte der Ausbildung Lernortkooperation (was könnte sich ändern) Kooperationsverträge Organisation der berufspraktischen Wahl-/Pflichteinsätze Delegation an Schule? Inhaltliche Gestaltung? Festlegung der Lernziele bzw. Lernangebote der versch. Lernorte? Zusammenarbeit der Ausbildungsstellen? (Koop-Verträge?) Sicherstellung der (Anleitungs-) Qualität? Praxisbegleitung bei externen Einsätzen durch Anstellungsträger? Vernetzung von vorherigem Unterricht und nachfolgender Praxis kaum möglich! Nadelöhr z.b. Akutpflege, Pädiatrie Urlaubsplanung, durch die Schule? 28

31 Aufgaben des Anstellungsträgers Verantwortung für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den anderen praktischen Lernorten (Übertragung auf Pflegeschule ist möglich) Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans Vertrag mit einer Pflegeschule (z.b. CBW ) 29

32 Aufgaben des Anstellungsträgers Sicherstellung der Praxisanleitung (s. nächste Folie) Kostenlose Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel Freistellung für Schulbesuche und Prüfungen Rücksichtnahme auf Lern- und Vorbereitungszeiten 30

33 Aufgaben des Anstellungsträgers An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf die Praxisanleitung. Dies gilt auch für betriebsfremde Auszubildende. Geplant und strukturiert (Nachweis) auf Grundlage des Ausbildungsplanes. Durch entspr. qualifizierte Fachkräfte Die Kosten der Praxisanleitung sind refinanzierbar. 300 Stunden berufspädagogische Weiterbildung für PraxisanleiterInnen erforderlich für Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze im Krankenhaus, stat. und amb. Pflegeeinrichtungen Teilnahme und Mitbewertung bei praktischen Examensprüfungen Bestandsschutz Jährlich 24 Stunden Fortbildung. Schwerpunkt: Praxisanleitung 31

34 Gesamtverantwortung der Pflegeschulen Trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung (vgl. PflBG 10) Prüft, ob der Ausbildungsplan den Anforderungen des schulinternen Curriculums entspricht Prüft anhand des Ausbildungsnachweises, ob die praktische Ausbildung gemäß Ausbildungsplan durchgeführt wird. Unterstützt die praktische Ausbildung durch die Praxisbegleitung Ist auch während der praktischen Ausbildung Ansprechpartner für die Auszubildenden (mind. ein Besuch einer Lehrkraft je Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz) 32

35 Finanzierung Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 33

36 Finanzierung Ausbildungskosten für die Träger der praktischen Ausbildung Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 34

37 Finanzierung Ausgleichsfonds Keine Kontingentierung der Ausbildungszahlen Berücksichtigung der tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse Höhere Ausbildungskosten aufgrund zusätzlicher Azubis werden sofort aus der Liquiditätsreserve erstattet. Bei Erschöpfung der Reserve Erstattung im Folgejahr. Einfache Nachweispflicht der pauschalierten Ausbildungskosten Exakter Nachweis der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung Leistungen Dritter sind vorrangig (z.b. Umschulungsförderung) Quelle: Georgios Vasios Berater PflegeberufeNRW Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 35

38 Unser Profil: Ausblick Die Pflegeschulen des Caritas Bildungswerkes als kompetente Partner auch mit dem neuen Pflegeberufegesetz! Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau mit Schwerpunkt der stationären Langzeitpflege und ambulanten Akut- und Langzeitpflege Orientiert an den kooperierenden Einrichtungen und den Auszubildenden zur Sicherstellung einer qualitativen Ausbildung Konsequente Planung, Durchführung und Evaluation der Ausbildung Individuelle Betreuung und Begleitung von Auszubildenden Multiprofessionelle Teams Großer Träger von 8 Bildungszentren und eigenem Referat für Fortund Weiterbildung (z.b. Praxisanleiterweiterbildung) Lange Erfahrung auch mit Curriculumserstellung und -umsetzung 36

39 Ihre Fragen und Anregungen?! 37

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