Die neuen Pflegeausbildungen. Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen

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1 Die neuen Pflegeausbildungen Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen

2 Inhalt Zeitplanung Bund und Land Wichtige Fakten zu den neuen Ausbildungen Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen

3 1. Zeitplanung

4 Zeitplan Bund Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) vom 17. Juli 2017 Artikel 10 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (E-GSAV) Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 02. Oktober 2018 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vom 02. Oktober 2018 Empfehlende Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne zum 01. Juli 2019 (mit Handlungsempfehlungen des BIBB) Die Mitglieder der Fachkommission haben ihre Berufsschreiben erhalten. Veröffentlichung am , die erste Sitzung 18. /

5 Zeitplan Land Entscheidung über die zuständige Stelle im Land (Umlage) vom 02. Oktober 2018 Entscheidung Pauschalverhandlungen für Pflegeschulen und Ausbildungsträger vom 02. Oktober 2018 Rechtsgrundlage für die Organisation der Ausbildungsumlage in BW Öffentlich rechtlicher Vertrag zwischen Land BW und Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) Schiedsstellenverordnung für die Ausbildungsumlage in BW bis April 2019

6 Zeitplan Land Entscheidung über zulässige Einsatzorte (z. B. Pädiatrie, Psychiatrie) günstig bis Ende 2018 Artikelgesetz für die landesrechtlichen Regelungen zu den neuen Pflegeausbildungen bis Ende 2019 Verbindliche Lehrpläne für die Pflegeschulen bis Ende 2019

7 Zeitplan Land Arbeitsgruppen beim Sozialministerium / Kultusministerium Strukturen Ausbildungsinhalte Finanzen Kooperationsverträge Einsatzorte Planung der praktischen Ausbildung Zeugnisse, Noten Zwischenprüfung Mindestanforderungen an Pflegeschulen Fort- und Weiterbildung von Praxisanleitungen Zahlungsflüsse bei Pflichteinsätzen Kosten der Pflegeschulen Kosten der Ausbildungsträger Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen fließen in die Gesetzgebung (Artikelgesetz) ein.

8 Zeitplan Pflegeschulen Entscheidung über Übernahme der Ausbildungsplanung bis Ende 2018 / Anfang 2019 Entscheidung über Ausbildungsangebote (Abschlüsse) bis Ende 2021 Anpassung Lehrpersonal und Ausstattung (soweit erforderlich) bis Ende 2019 Curriculum der Pflegeschulen bis zum Start der Ausbildung Entscheidung über Fort- und Weiterbildungsangebote

9 2. Wichtige Fakten

10 Fakten Vorbehaltene Tätigkeiten Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege 4 PflBG / gilt ab 2020

11 Fakten Ziele Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen

12 Fakten - Ausbildungswege 3. Jahr Spezialisierung Kinderkrankenpflege Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Start mit Vertiefung pädiatrische Versorgung Start mit Vertiefung stationäre Akutpflege ambulante Pflege psychiatrische Versorgung Start mit Vertiefung stationäre Langzeitpflege ambulante Pflege mit Ausrichtung Langzeitpflege 1. und 2. Jahr generalistisch - nach einheitlichem Lehrplan - gemeinsamer Unterricht möglich Zwischenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres 3. Jahr generalistisch - schulisch nach einheitlichem Lehrplan - praktisch gemäß Vertiefungseinsatz 3. Jahr Spezialisierung Altenpflege Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann - für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung - EU-weit anerkannt Altenpfleger/in

13 Fakten Ausbildungen Jede Ausbildung beginnt mit dem Ziel Pflegefachmann / Pflegefachfrau Die Spezialisierung kann nur der bzw. die Auszubildende wählen und auch nur, wenn sie oder er ein Wahlrecht hat Der Vertiefungseinsatz kann mit Zustimmung des Ausbildungsträgers vor seinem Beginn verändert werden Wählt ein Auszubildender eine Spezialisierung, muss der Ausbildungsvertrag geändert und die Ausbildung entsprechend angepasst werden Nur der Abschluss Pflegefachmann/-frau garantiert eine universale Einsatzmöglichkeit und eine Anerkennung in der EU

14 Fakten Ausbildungsabschlüsse Der Umfang der Zwischenprüfung wird von den Ländern festgelegt Die Anforderungen an die Auszubildenden für den Abschluss Altenpfleger/in sind geringer als bei den beiden anderen Abschlüssen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Helfer- oder Assistenzausbildungen werden landesrechtlich geregelt Die bisherigen Helferausbildungen werden auch 2019/2020 noch angeboten Überlegungen zur Neuausrichtung der Helferausbildungen (mittelfristig) Neuregelung für Geflüchtete die eine Pflegehelfer- und/oder eine Pflegeausbildung beginnen (Duldung auf Landesebene)

15 Fakten Pflichten des Trägers Verantwortung für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung: Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den anderen praktischen Lernorten Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans Kooperationsverträge mit allen anderen Ausbildungseinrichtungen Erstellen eines Ausbildungsplans für jeden Auszubildenden Meldung von Anzahl der Azubis und VZÄ (15. Juni eines Jahres) Kostenlose Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln Freistellung für schulische Veranstaltungen Rücksichtnahme auf Lehr- und Vorbereitungszeiten

16 Fakten Praxisanleitung Sicherstellung Praxisanleitung von 10 % der Ausbildungszeit auch für betriebsfremde Auszubildende (während der Pflichteinsätze) Berufspädagogische Zusatzqualifikation von 300 Stunden Bestandsschutz für bereits aktive Praxisanleiter/innen Fortbildungspflicht von 24 Stunden jährlich für alle PAL Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Behörde im Land 1 Jahr Einsatz im jeweiligen Bereich in den letzten 5 Jahren Schriftliche Leistungseinschätzungen für die Auszubildenden PAL ist Fachprüfer/in der Prüfungskommission für die praktische Prüfung

17 Fakten Finanzierung Direkte Einzahler Empfänger Altenpflegeeinrichtungen* Land Pflegeversicherung** Krankenhäuser* Fonds Pflegeschulen Träger der praktischen Ausbildung * Refinanzierung nach den Regelungen des SGB XI bzw. SGB V ** Direkteinzahlung zur Entlastung der Pflegebedürftigen

18 Fakten Finanzierung Träger Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen Anrechnungsschlüssel: stationär 9,5 : 1 ambulant 14 : 1 Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung inklusive der Kosten der weiteren Einsatzorte Die Ausgleichszuweisungen Orientieren sich an der tatsächlichen Anzahl der Auszubildenden Veränderungen müssen der zuständigen Stelle im Land gemeldet werden

19 Fakten Finanzierung Träger 637 Stationär 1 : 9,5 Ambulant 1 : Vergütungen Der Wegfall des Eigenanteils für das 1. Ausbildungsjahr soll bis 2020 in 27 PflBG berücksichtigt werden (E-GSAV, Art. 10) Beispielrechnung mit einem angenommenen Brutto-Fachkraftentgelt von Wertschöpfung: Stationär 1/9,5 = 263 Ambulant 1/14 = 179 Wertschöpfung wird über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen refinanziert. Mehrkosten: Vergütung des Auszubildenden abzüglich der Wertschöpfung = = 437 Mehrkosten werden über den Ausgleichsfonds refinanziert.

20 Fakten Finanzierung Schulen Betriebskosten der Pflegeschulen (inkl. Praxisbegleitung ohne Investitionskosten) Personalkosten Sachkosten Instandhaltungskosten Mietkosten und sonstige Investitionskosten werden nicht berücksichtigt Die Ausgleichszuweisungen Pflegeschulen müssen Veränderungen der BWKG melden Keine Veränderung der Refinanzierung innerhalb des Finanzierungszeitraums (Kalenderjahr)

21 Fakten Übergangsregelungen Begonnene Ausbildungen nach AltPflG oder KrPflG können bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Erlaubnis zur Führung der alten Berufsbezeichnung Die Länder können die Überleitung der alten Ausbildung in die neue Ausbildung nach PflBG ermöglichen.

22 3. Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen Was können / sollten Pflegeeinrichtungen jetzt schon tun

23 Wer soll sich kümmern? Warten Sie nicht darauf, dass Andere die Aufgabe für Sie lösen werden Sie aktiv! Verantwortung (Leitung) und Mitarbeit (Personal) Festlegung von Zuständigkeiten und Delegation Qualitätszirkel und/oder einzelne Mitarbeiter/innen Alle Beschäftigten über den Prozess informieren Nutzen Sie Informations- und Beratungsmöglichkeiten (z. B. Beratungsteam Pflegeausbildung, Verband, regionale und lokale Netzwerke)

24 Analyse der Ausbildung Wie bilden wir derzeit aus? Einstellung, Ressourcen, Rückmeldungen, Innen- und Außenwirkung Was machen andere Pflegeeinrichtungen in der Region? Vergleichen Sie. Sind wir konkurrenzfähig? Was können wir im Ausbildungsprozess verbessern? Ressourcen, Umgang mit Auszubildenden, Dienstplanung, Rücksichtnahme auf Lern- und Vorbereitungszeiten, Boni, Stellenbeschreibung PAL, etc. Erstellen oder überarbeiten Sie Ihr Ausbildungskonzept Verankern Sie Ausbildung in Ihr Leitbild

25 Ausbildungskapazitäten Ziele der Ausbildungsbemühungen klären und kommunizieren Fachkräftegewinnung, Gesellschaftliche Verantwortung Legen Sie Ihre Ausbildungskapazitäten fest Eigene Ausbildungen Plätze für Pflichteinsätze für fremde Auszubildende Überprüfen Sie den Bedarf an Praxisanleiter/innen (Sicherstellung PAL) Gewinnung und Weiterbildung von neuen PAL Zeitliche und sachliche Ressourcen für PAL ab 2020 Finanzielle Anreise für PAL ab 2020 Klärung des Umgangs mit alten Azubis (z. B. Anleitungszeit)

26 Kooperationspartner Intern: Klären Sie die eigenen Erwartungen an die Kooperationspartner Entscheiden Sie, ob Sie die Wahrnehmung der Aufgaben der Lernortkooperation und der Planung der praktischen Ausbildung an eine Pflegeschule übertragen möchten? Vor- und Nachteile abwägen Welche Pflegeschulen bieten dieses Leistung an? Konditionen der Pflegeschulen Wollen Sie einem Ausbildungsverbund beitreten?

27 Kooperationspartner Sichtung der möglichen Kooperationspartner Gibt es Netzwerke oder sollen sie noch entstehen? Gibt es Koordinierungsstellen beim Landkreis, Verband, etc. Kontaktaufnahme und Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern Einzelgespräche oder im Rahmen von Netzwerken Austausch der gegenseitigen Erwartungen Auswahl der Kooperationspartner und Abschluss von Kooperationsverträgen (Einzel- oder Verbundverträge)

28 Lernortkooperation Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungsverständnisses Gemeinsame Verfahrensregelungen und Formulare Erholungsurlaub, Krankheit, Fehlzeiten, Informationsfluss, Hospitationen von PAL in Pflegeschule und Pflegeeinrichtungen Klärung der finanziellen Fragen für Pflichteinsätze Aufbau einer Kommunikationsstruktur Welche Personen sollen sich wie oft treffen? Vorbereitung und Fortbildungen für die PAL Welche Vorbereitungen brauchen die aktiven PAL? Wie und wo kann die jährliche Fortbildungspflicht erfüllt werden?

29 Ausbildungsplanung Meldung an die BWKG bis spätestens 15. Juni Anzahl der Auszubildenden für das nächste Jahr Höhe der Ausbildungsvergütungen Vollzeitbeschäftigte (Stand 15. Dezember des Vorjahres) Entwicklung von Ausbildungsplänen (schrittweise) Für die eigenen Auszubildenden Für Pflichteinsätze (unterschiedliche Ausbildungszeiten beachten) Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne Curriculum der Pflegeschulen Informationen der Pflegeschulen

30 Die Arbeitshilfe für Pflegeeinrichtungen

31 Praxis - Arbeitshilfe für die praktische Pflegeausbildung Mit der Arbeitshilfe (AH) wollen wir Ihnen und Ihrer Pflegeeinrichtung dabei helfen, jetzt schon die richtigen Fragen zu stellen, damit Sie die Ausbildungssituation in Ihrem Unternehmen gründlich analysieren und zur Erfüllung der neuen Anforderungen weiter entwickeln können. Die AH dient als Empfehlung für die Gestaltung des Umstellungsprozesses. In der AH sind die Rechtsverordnungen des Bundes noch nicht eingearbeitet.

32 Inhalt der Arbeitshilfe Glossar für die Erläuterung (A-Z) Hinweise zur Nutzung Themenbereiche Zentrale Fragen Indikatoren Meilensteine Zu erledigen

33 Thema Frage Meilensteine Indikatoren Aufgaben

34 Unterstützungsmöglichkeiten Beratungsteam Informationsveranstaltungen an Pflegeschulen und bei Verbänden Einzel- und Gruppenberatungen in Einrichtungen und Pflegeschulen Fortbildungen und Workshops Beratung und Unterstützung u.a. zu folgenden Themen: Umsetzung des PflBG Optimierung der Ausbildungsqualität Erstellung eines Ausbildungskonzeptes Aufbau der Lernortkooperation Erstellung der Ausbildungsplanung Ausbildungsmarketing und Bewerbergewinnung Bildung von Ausbildungsverbünden / Netzwerken 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Klaus Dorda Berater Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Beratungsteam Pflegeausbildung Region Baden-Württemberg Postfach 1108, Seelbach Tel.:

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