Studienordnung. für den. Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften. Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften
|
|
- Leander Frank
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienrdnung für den Bachelrstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hchschulen im Land Berlin (Berliner Hchschulgesetz - BerlHG) vm 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 12. Gesetz zur Änderung des Berliner Hchschulgesetzes vm 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278) hat die bbw Hchschule die flgende Studienrdnung beschlssen*: Gliederung der Ordnung: 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiengangs 3 Studienvraussetzungen 4 Fachgebundene Studienberechtigung 5 Anrechenbarkeit vn außerhalb der Hchschule erwrbenen Kenntnissen 6 Studienbeginn und Studiendauer 7 Exmatrikulatin, Beurlaubung 8 Aufbau und Umfang des Studiengangs 9 Praxisphasen 10 Inkrafttreten Anlagen der Ordnung Anlagen 1 und 2 Studienplanübersichten Anlage 3 Richtlinien für die inhaltliche Gestaltung der Praxisphasen *Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Frschung angezeigt am
2 1 Geltungsbereich Die Studienrdnung regelt das Studium zum Erwerb des akademischen Grads eines Bachelr f Arts im Studiengang Wirtschaftswissenschaften auf der Grundlage der entsprechenden Prüfungsrdnung der bbw Hchschule. 2 Ziel des Studienganges (1) Der Studiengang "Wirtschaftswissenschaften der vn der bbw Hchschule angebten wird, umfasst ein gebührenfinanziertes, wirtschaftswissenschaftliches, dreijähriges Vllzeitstudium bzw. vierjähriges berufsbegleitendes Studium mit branchenrientierter Spezialisierung, das in deutscher Sprache und zum Teil im Anwendungsstudium in englischer Sprache angebten wird. Durch die zu erbringenden Prüfungsleistungen sll festgestellt werden, b die Kandidatin bzw. der Kandidat die für Managementaufgaben in der Berufspraxis ntwendigen Fachkenntnisse erwrben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methden und Erkenntnisse bei der Lösung praktischer Aufgaben selbstständig anzuwenden. (2) Das Studium sll Akademiker ausbilden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das für alle wirtschaftlichen und administrativen Funktinsbereiche entwickelte Instrumentarium auf die Lösung praktischer Prbleme anwenden können. Durch die Wahl einer Spezialisierung im Spezialstudium verfügen sie zugleich über prfundes branchenrientiertes Wissen. (3) Nach Beendigung ihres Studiums sllen die Studierenden a. über Fach-, Methden- und Szialkmpetenzen verfügen, b. Prjekt- und Teamarbeit beherrschen, c. sich Wissen eigenständig erschließen können, d. Wissenstransfer aus der Therie in die betriebliche Praxis vllziehen können, e. Aufgaben und Prbleme auch im ausländischen Umfeld bewältigen. (4) Der Hchschulabschluss Bachelr f Arts kann in flgenden zwei Studienfrmen erlangt werden: a. Sechssemestriges Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten, in dem die betriebliche Praxis für die Integratin der den Wiedereinstieg in das Berufsleben dient; b. Achtsemestriges berufsbegleitendes Studium, welches die betriebliche Praxis und das Studium integrieren, sdass die Studierenden zugleich Berufstätige sind. (5) Im Studium der bbw Hchschule wird in allen Bachelrstudiengängen besnderer Wert auf die Analyse vn Prblemen aus der künftigen beruflichen Praxis gelegt. Diesem Ziel dienen insbesndere die eingeschlssenen Student Cnsulting Analysen und Praxisphasen, wdurch der Lernrt vn der Hchschule in das Unternehmen verlagert wird. (6) Das fachliche Prfil der bbw Hchschule ist branchenrientiert ausgerichtet. Nach einem generalistischen Grundlagenstudium können die Studierenden im Rahmen des Spezialstudiums Kenntnisse einer spezifischen Branche (Turismus- und Eventmanagement, Gesundheitsmanagement, Handelsmanagement, Cffeemanagement, Immbilienmanagement und Medienmanagement) entsprechend des Branchenangebtes der bbw Hchschule vertiefen. Durch Wahlmdule können spezifische Interessen verflgt und Schnittstellen zwischen den Branchen berücksichtigt werden. Das anschließende Anwendungsstudium 2
3 realisiert internatinal und branchenrientiert ausgerichtete Case-Studies und schließt mit der Bachelrthesis und einem Kllquium ab. 3 Studienvraussetzungen (1) Zu dem Bachelr-Studiengang kann auf schriftlichen Antrag zugelassen werden, wer a) das Zeugnis der Hchschulreife der Fachhchschulreife der b) die fachgebundene Studienberechtigung laut 11 BerIHG erbringt, c) für das Berufsbegleitende Studium eine szialversicherungspflichtige Beschäftigung der die Selbständigkeit nachweist. Bei einem Hchschulwechsel kann nicht zugelassen werden, wer in einem curricular gleichwertigen Mdul eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass er/sie sich in keinem schwebenden Prüfungsverfahren befindet. (2) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. (3) Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für behinderte Studierende im Rahmen vn Eignungsfeststellungsverfahren und hinsichtlich zeitlicher und frmaler Vrgaben im Studium wird durch die bbw Hchschule sicher gestellt. 4 Fachgebundene Studienberechtigung (1) Auf der Grundlage des 11 Berliner Hchschulgesetz (BerIHG) können flgende Bewerber für die genannten Studiengänge zugelassen werden: a) Bewerber mit Realschulabschluss der einer gleichwertigen Schulbildung und einer für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlssenen Berufsausbildung und danach einer mindestens vierjährigen Berufserfahrung b) Meister(innen), staatlich geprüfte Techniker(innen) c) staatlich geprüfte Betriebswirt(innen) (2) Flgende Berufsausbildungen werden nach Absatz 1 Buchst. a als geeignet für die entsprechenden Studienrichtungen anerkannt: Bank- (Sparkassen-) kaufmann/-frau Bürkaufmann/-frau Datenverarbeitungskaufmann/-frau Fachgehilfe/in in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen Htelkaufmann/-frau Immbilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürkmmunikatin Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Kaufmann/-frau für Dialgmarketing Kaufmann/-frau für Freizeit und Turismus Kaufmann/-frau im Grß- und Außenhandel Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Whnungswirtschaft Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen Kaufmann/-frau für Kurier, Express- und Pstdienstleistungen 3
4 Kaufmann/-frau für Medienkmmunikatin Kaufmann/-frau für Speditin und Lgistikdienstleistung Kaufmann/-frau für Verkehrsservice Kaufmannsgehilfe/-in im Htel- und Gaststättengewerbe Luftverkehrskaufmann/-frau Medienkaufmann/-frau Rechtsanwalts- und Ntargehilfe/-in Reiseverkehrskaufmann/-frau Restaurantfachmann/-frau Schifffahrtskaufmann/-frau Speditinskaufmann/-frau Sprt- und Fitnesskaufmann/-frau Staatlich geprüfte(r) Turistikassistent/in Veranstaltungskaufmann/-frau Verlagskaufmann/-frau Versicherungskaufmann/-frau Werbekaufmann/-frau (3) Über die inhaltliche Vergleichbarkeit vn Berufsausbildungen mit einer anderen Bezeichnung als den genannten, entscheidet die Hchschulleitung. (4) Bewerber mit fachgebundener Studienberechtigung werden für die Dauer vn zwei Semestern vrläufig immatrikuliert, längstens jedch für vier Semester. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss der Hchschule auf der Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulatin. Der Teilnehmer erhält die allgemeine Hchschulreife. 5 Anrechenbarkeit vn außerhalb der Hchschule erwrbenen Kmpetenzen Laut KMK Beschluss vm (Rechtsgrundlage) können außerhalb des Hchschulwesens erwrbene Kenntnisse und Fähigkeiten bis zu 50 % eines Hchschulstudiums ersetzen, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Studium gleichwertig sind. Grundlage der Niveaueinstufung ist das Qualitätsrahmenwerk für Deutsche Hchschulabschlüsse vm (KMK). Die Anerkennung vn Studiensemestern erflgt nach einer Einstufungsprüfung durch die Hchschule. Fachwirte und Fachkaufleute können das Grundlagenstudium und Teile des Spezialstudiums, Betriebswirte (insbesndere Staatlich anerkannte Betriebswirte ) und IT- Frtbildungsberufe das Grundlagenstudiums nach einer Einstufungsprüfung durch eine fünfstündige Klausur an der Hchschule anerkennen lassen. Entsprechende Repetitrien zur Vrbereitung auf die Einstufungsprüfung werden angebten. Für eine Einstufung in das dritte bzw. vierte Semester müssen Englischkenntnisse in einem TOEIC-Test entsprechend der Englischausbildung im zweiten Semester des Grundlagenstudiums nachgewiesen werden. Es müssen mindestens 550 Punkte erreicht werden. Entsprechende Vrbereitungskurse werden vn der Hchschule angebten. Nach Krrektur der Einstufungsklausur erflgt der Vrschlag zur Einstufung durch die Prüfungskmmissin an den Rektr der Hchschule zur Bestätigung. 6 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann nur jeweils zum Beginn eines Semesters aufgenmmen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Prüfungen und der Erstellung der Abschlussarbeit drei Jahre (Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten) bzw. vier Jahre (berufsbegleitendes Studium). 4
5 (3) Die Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der Prüfungsrdnung erbracht. 7 Exmatrikulatin, Beurlaubung (1) Das Studium endet mit der Exmatrikulatin. (2) Die Exmatrikulatin erflgt nach erflgreichem Abschluss der Bachelrprüfung, nach dem endgültigen Nichtbestehen der Bachelrprüfung der auf schriftlichen Antrag zum Ende eines Semesters. Der Antrag auf Exmatrikulatin muss spätestens sechs Wchen vr Ende des Studienjahres beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. (3) Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss in begründeten Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigen. 8 Aufbau und Umfang des Studiengangs (1) Der Bachelr-Studiengang umfasst drei (Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten) bzw. vier (berufsbegleitendes Studium) Studienjahre. Jedes Studienjahr gliedert sich in zwei Semester. Die Studienjahre sind in Studienphasen (Grundlagenstudium, Spezialstudium, Anwendungsstudium) aufgeteilt. Im Studienzeitraum sind insgesamt 180 Creditpunkte entsprechend dem ECTS zu erwerben. (2) Die Studieninhalte werden in Mdulen zusammengefasst. Die Beschreibung der Mdule und die Zurdnung der einzelnen Kurseinheiten zu den Mdulen finden sich in den Anlagen 3 und 4 zu dieser Studienrdnung. Der Studiengang unterscheidet Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmdule. Im Grundlagen- und Anwendungsstudium werden ausschließlich Pflichtmdule angebten. Im Rahmen des Spezialstudiums müssen die Studierenden eine branchenrientierte Vertiefungsrichtung wählen. Innerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung sind Wahlpflichtfächer im Umfang vn 20 CP zu belegen und insgesamt 8 CP aus Wahlpflichtmdulen zu erwerben. (3) Prjektarbeiten erfrdern die Mitarbeit der Studierenden in Frm schriftlicher und mündlicher Präsentatinen. Die bzw. der Veranstaltende kann weitere Leistungen der die Teilnahme an vrbereitenden Lehrveranstaltungen verlangen. (4) Als Anlagen 1 und 2 sind dieser Studienrdnung exemplarische Studienablaufpläne beigefügt. 9 Praxisphasen (1) Der Bachelrstudiengang Wirtschaftswissenschaften umfasst neben den im Studienplan gemäß Anlagen 3 bzw. 4 genannten Lehrgebieten Praxisphasen im Umfang vn 20 Leistungspunkten (ECTS), die in den Studienplansemestern 2 und 4 (Vllzeitstudium) der in den Studienplansemestern 1 bis 7 im berufsbegleitenden Studium durchgeführt werden. Der Umfang beträgt insgesamt 600 Stunden. Das Fachpraktikum richtet sich nach den Richtlinien für die inhaltliche Gestaltung der Praxisphase gemäß Anlage 5. (2) Für die Durchführung der Praxisphase werden Aufgabenstellungen (Student Cnsulting) vn der Hchschule in Absprache mit dem Praxisbetrieb vergeben. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem in den Anlage 1 bzw. 2 zur Prüfungsrdnung ausgewiesenen Wrklad. Diese ist berufs- bzw. praktikumsbegleitend zu bearbeiten und wird mit einer 5
6 Hausarbeit abgeschlssen, die bewertet wird. Über äquivalente Prüfungsleistungen entscheidet die bbw Hchschule. 10 Inkrafttreten Diese Studienrdnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung der bbw Hchschule in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses der Hchschulleitung vm und der Bestätigung durch das Kuratrium der bbw Hchschule (in der Gründungsphase die gesetzlichen Vertreter des Trägers der Hchschule) vm Berlin, den Der Rektr der bbw Hchschule 6
Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit Spezialisierungen Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin
MehrArtikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.
Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrStudienordnung. Management im Sozial- und Gesundheitswesen (kurz: Management)
Fachhchschule der Diaknie Grete-Reich-Weg 9 33617 Bielefeld Studienrdnung für die Studiengänge Management im Szial- und Gesundheitswesen (kurz: Management) und Mentring Beraten und Anleiten im Szialund
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie (M.Sc. Psychologie) an der Universität Leipzig
13/24 Universität Leipzig Eignungsfeststellungsrdnung für den Masterstudiengang Psychlgie (M.Sc. Psychlgie) an der Universität Leipzig Vm 9. Mai 2014 Aufgrund des Gesetzes über die Hchschulen im Freistaat
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrI Wegleitung zu den Fächerstudiengängen auf Masterstufe... 2
Wegleitungen der StuP vm 6. Januar 0 Masterstufe Letzte Änderung* in der Fakultätsversammlung vm 5. September 04 Inhaltsverzeichnis I Wegleitung zu den Fächerstudiengängen auf Masterstufe... II Wegleitung
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrFachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrOTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG
1 OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät Elektrotechnik Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Energietechnik vom 3. April 1996 2 Aufgrund des 11 Abs. 1 sowie der 77 Abs.
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrAusgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 03 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrÄnderungen der Prüfungsordnungen in den Bachelor-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12. Information für Studierende
Fakultät IV, Abteilung Betriebswirtschaft Fakultät IV, Abteilung Wirtschaftsinfrmatik Änderungen der Prüfungsrdnungen in den Bachelr-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12 Infrmatin für Studierende
MehrTeil B: Besondere Regelungen
Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrFakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrBestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5
Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrInhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Studienrdnung für den Studiengang MINT: Mathematik, Infrmatik und Naturwissenschaften, mit Anwendungen in der Technik mit dem Abschluss Bachelr f Science (B.Sc.) an der Technischen Universität Chemnitz
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Vom 01. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrStudiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel
Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Energiemanagement Institut für
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrS T U D I E N O R D N U N G
T E C H N I S C H E U N I V E R S I T Ä T D R E S D E N F a k u l t ä t E r z i e h u n g s w i s s e n s c h a f t e n S T U D I E N O R D N U N G für das Ergänzungsstudium Berufliche Bildung/Berufliche
MehrM 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach
81 M 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach Studienvoraussetzungen sind der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen B.A.- Studiums im Fach Geschichte als Erstfach oder äquivalenter
MehrNeue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in telematisch und multimedial unterstützten Studiengängen
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (StudO-FPB) Fassung vom auf der Grundlage von 13 Abs. 4, SächsHSG Aus Gründen der
MehrVorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien
Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
Mehr-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1
-31/1- Universität Leipzig Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1 Der Senat
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
Mehr15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studiengangs 4 Regelstudienzeit
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 2. Februar 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrZugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht
Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)
MehrAufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System)
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studienganges
MehrZiel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:
Mehr