Studienordnung. für den. Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften. Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften

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1 Studienrdnung für den Bachelrstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hchschulen im Land Berlin (Berliner Hchschulgesetz - BerlHG) vm 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 12. Gesetz zur Änderung des Berliner Hchschulgesetzes vm 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278) hat die bbw Hchschule die flgende Studienrdnung beschlssen*: Gliederung der Ordnung: 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiengangs 3 Studienvraussetzungen 4 Fachgebundene Studienberechtigung 5 Anrechenbarkeit vn außerhalb der Hchschule erwrbenen Kenntnissen 6 Studienbeginn und Studiendauer 7 Exmatrikulatin, Beurlaubung 8 Aufbau und Umfang des Studiengangs 9 Praxisphasen 10 Inkrafttreten Anlagen der Ordnung Anlagen 1 und 2 Studienplanübersichten Anlage 3 Richtlinien für die inhaltliche Gestaltung der Praxisphasen *Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Frschung angezeigt am

2 1 Geltungsbereich Die Studienrdnung regelt das Studium zum Erwerb des akademischen Grads eines Bachelr f Arts im Studiengang Wirtschaftswissenschaften auf der Grundlage der entsprechenden Prüfungsrdnung der bbw Hchschule. 2 Ziel des Studienganges (1) Der Studiengang "Wirtschaftswissenschaften der vn der bbw Hchschule angebten wird, umfasst ein gebührenfinanziertes, wirtschaftswissenschaftliches, dreijähriges Vllzeitstudium bzw. vierjähriges berufsbegleitendes Studium mit branchenrientierter Spezialisierung, das in deutscher Sprache und zum Teil im Anwendungsstudium in englischer Sprache angebten wird. Durch die zu erbringenden Prüfungsleistungen sll festgestellt werden, b die Kandidatin bzw. der Kandidat die für Managementaufgaben in der Berufspraxis ntwendigen Fachkenntnisse erwrben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methden und Erkenntnisse bei der Lösung praktischer Aufgaben selbstständig anzuwenden. (2) Das Studium sll Akademiker ausbilden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das für alle wirtschaftlichen und administrativen Funktinsbereiche entwickelte Instrumentarium auf die Lösung praktischer Prbleme anwenden können. Durch die Wahl einer Spezialisierung im Spezialstudium verfügen sie zugleich über prfundes branchenrientiertes Wissen. (3) Nach Beendigung ihres Studiums sllen die Studierenden a. über Fach-, Methden- und Szialkmpetenzen verfügen, b. Prjekt- und Teamarbeit beherrschen, c. sich Wissen eigenständig erschließen können, d. Wissenstransfer aus der Therie in die betriebliche Praxis vllziehen können, e. Aufgaben und Prbleme auch im ausländischen Umfeld bewältigen. (4) Der Hchschulabschluss Bachelr f Arts kann in flgenden zwei Studienfrmen erlangt werden: a. Sechssemestriges Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten, in dem die betriebliche Praxis für die Integratin der den Wiedereinstieg in das Berufsleben dient; b. Achtsemestriges berufsbegleitendes Studium, welches die betriebliche Praxis und das Studium integrieren, sdass die Studierenden zugleich Berufstätige sind. (5) Im Studium der bbw Hchschule wird in allen Bachelrstudiengängen besnderer Wert auf die Analyse vn Prblemen aus der künftigen beruflichen Praxis gelegt. Diesem Ziel dienen insbesndere die eingeschlssenen Student Cnsulting Analysen und Praxisphasen, wdurch der Lernrt vn der Hchschule in das Unternehmen verlagert wird. (6) Das fachliche Prfil der bbw Hchschule ist branchenrientiert ausgerichtet. Nach einem generalistischen Grundlagenstudium können die Studierenden im Rahmen des Spezialstudiums Kenntnisse einer spezifischen Branche (Turismus- und Eventmanagement, Gesundheitsmanagement, Handelsmanagement, Cffeemanagement, Immbilienmanagement und Medienmanagement) entsprechend des Branchenangebtes der bbw Hchschule vertiefen. Durch Wahlmdule können spezifische Interessen verflgt und Schnittstellen zwischen den Branchen berücksichtigt werden. Das anschließende Anwendungsstudium 2

3 realisiert internatinal und branchenrientiert ausgerichtete Case-Studies und schließt mit der Bachelrthesis und einem Kllquium ab. 3 Studienvraussetzungen (1) Zu dem Bachelr-Studiengang kann auf schriftlichen Antrag zugelassen werden, wer a) das Zeugnis der Hchschulreife der Fachhchschulreife der b) die fachgebundene Studienberechtigung laut 11 BerIHG erbringt, c) für das Berufsbegleitende Studium eine szialversicherungspflichtige Beschäftigung der die Selbständigkeit nachweist. Bei einem Hchschulwechsel kann nicht zugelassen werden, wer in einem curricular gleichwertigen Mdul eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass er/sie sich in keinem schwebenden Prüfungsverfahren befindet. (2) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. (3) Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für behinderte Studierende im Rahmen vn Eignungsfeststellungsverfahren und hinsichtlich zeitlicher und frmaler Vrgaben im Studium wird durch die bbw Hchschule sicher gestellt. 4 Fachgebundene Studienberechtigung (1) Auf der Grundlage des 11 Berliner Hchschulgesetz (BerIHG) können flgende Bewerber für die genannten Studiengänge zugelassen werden: a) Bewerber mit Realschulabschluss der einer gleichwertigen Schulbildung und einer für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlssenen Berufsausbildung und danach einer mindestens vierjährigen Berufserfahrung b) Meister(innen), staatlich geprüfte Techniker(innen) c) staatlich geprüfte Betriebswirt(innen) (2) Flgende Berufsausbildungen werden nach Absatz 1 Buchst. a als geeignet für die entsprechenden Studienrichtungen anerkannt: Bank- (Sparkassen-) kaufmann/-frau Bürkaufmann/-frau Datenverarbeitungskaufmann/-frau Fachgehilfe/in in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen Htelkaufmann/-frau Immbilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürkmmunikatin Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Kaufmann/-frau für Dialgmarketing Kaufmann/-frau für Freizeit und Turismus Kaufmann/-frau im Grß- und Außenhandel Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Whnungswirtschaft Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen Kaufmann/-frau für Kurier, Express- und Pstdienstleistungen 3

4 Kaufmann/-frau für Medienkmmunikatin Kaufmann/-frau für Speditin und Lgistikdienstleistung Kaufmann/-frau für Verkehrsservice Kaufmannsgehilfe/-in im Htel- und Gaststättengewerbe Luftverkehrskaufmann/-frau Medienkaufmann/-frau Rechtsanwalts- und Ntargehilfe/-in Reiseverkehrskaufmann/-frau Restaurantfachmann/-frau Schifffahrtskaufmann/-frau Speditinskaufmann/-frau Sprt- und Fitnesskaufmann/-frau Staatlich geprüfte(r) Turistikassistent/in Veranstaltungskaufmann/-frau Verlagskaufmann/-frau Versicherungskaufmann/-frau Werbekaufmann/-frau (3) Über die inhaltliche Vergleichbarkeit vn Berufsausbildungen mit einer anderen Bezeichnung als den genannten, entscheidet die Hchschulleitung. (4) Bewerber mit fachgebundener Studienberechtigung werden für die Dauer vn zwei Semestern vrläufig immatrikuliert, längstens jedch für vier Semester. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss der Hchschule auf der Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulatin. Der Teilnehmer erhält die allgemeine Hchschulreife. 5 Anrechenbarkeit vn außerhalb der Hchschule erwrbenen Kmpetenzen Laut KMK Beschluss vm (Rechtsgrundlage) können außerhalb des Hchschulwesens erwrbene Kenntnisse und Fähigkeiten bis zu 50 % eines Hchschulstudiums ersetzen, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Studium gleichwertig sind. Grundlage der Niveaueinstufung ist das Qualitätsrahmenwerk für Deutsche Hchschulabschlüsse vm (KMK). Die Anerkennung vn Studiensemestern erflgt nach einer Einstufungsprüfung durch die Hchschule. Fachwirte und Fachkaufleute können das Grundlagenstudium und Teile des Spezialstudiums, Betriebswirte (insbesndere Staatlich anerkannte Betriebswirte ) und IT- Frtbildungsberufe das Grundlagenstudiums nach einer Einstufungsprüfung durch eine fünfstündige Klausur an der Hchschule anerkennen lassen. Entsprechende Repetitrien zur Vrbereitung auf die Einstufungsprüfung werden angebten. Für eine Einstufung in das dritte bzw. vierte Semester müssen Englischkenntnisse in einem TOEIC-Test entsprechend der Englischausbildung im zweiten Semester des Grundlagenstudiums nachgewiesen werden. Es müssen mindestens 550 Punkte erreicht werden. Entsprechende Vrbereitungskurse werden vn der Hchschule angebten. Nach Krrektur der Einstufungsklausur erflgt der Vrschlag zur Einstufung durch die Prüfungskmmissin an den Rektr der Hchschule zur Bestätigung. 6 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann nur jeweils zum Beginn eines Semesters aufgenmmen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Prüfungen und der Erstellung der Abschlussarbeit drei Jahre (Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten) bzw. vier Jahre (berufsbegleitendes Studium). 4

5 (3) Die Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der Prüfungsrdnung erbracht. 7 Exmatrikulatin, Beurlaubung (1) Das Studium endet mit der Exmatrikulatin. (2) Die Exmatrikulatin erflgt nach erflgreichem Abschluss der Bachelrprüfung, nach dem endgültigen Nichtbestehen der Bachelrprüfung der auf schriftlichen Antrag zum Ende eines Semesters. Der Antrag auf Exmatrikulatin muss spätestens sechs Wchen vr Ende des Studienjahres beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. (3) Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss in begründeten Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigen. 8 Aufbau und Umfang des Studiengangs (1) Der Bachelr-Studiengang umfasst drei (Vllzeitstudium mit integrierten Praxisprjekten) bzw. vier (berufsbegleitendes Studium) Studienjahre. Jedes Studienjahr gliedert sich in zwei Semester. Die Studienjahre sind in Studienphasen (Grundlagenstudium, Spezialstudium, Anwendungsstudium) aufgeteilt. Im Studienzeitraum sind insgesamt 180 Creditpunkte entsprechend dem ECTS zu erwerben. (2) Die Studieninhalte werden in Mdulen zusammengefasst. Die Beschreibung der Mdule und die Zurdnung der einzelnen Kurseinheiten zu den Mdulen finden sich in den Anlagen 3 und 4 zu dieser Studienrdnung. Der Studiengang unterscheidet Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmdule. Im Grundlagen- und Anwendungsstudium werden ausschließlich Pflichtmdule angebten. Im Rahmen des Spezialstudiums müssen die Studierenden eine branchenrientierte Vertiefungsrichtung wählen. Innerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung sind Wahlpflichtfächer im Umfang vn 20 CP zu belegen und insgesamt 8 CP aus Wahlpflichtmdulen zu erwerben. (3) Prjektarbeiten erfrdern die Mitarbeit der Studierenden in Frm schriftlicher und mündlicher Präsentatinen. Die bzw. der Veranstaltende kann weitere Leistungen der die Teilnahme an vrbereitenden Lehrveranstaltungen verlangen. (4) Als Anlagen 1 und 2 sind dieser Studienrdnung exemplarische Studienablaufpläne beigefügt. 9 Praxisphasen (1) Der Bachelrstudiengang Wirtschaftswissenschaften umfasst neben den im Studienplan gemäß Anlagen 3 bzw. 4 genannten Lehrgebieten Praxisphasen im Umfang vn 20 Leistungspunkten (ECTS), die in den Studienplansemestern 2 und 4 (Vllzeitstudium) der in den Studienplansemestern 1 bis 7 im berufsbegleitenden Studium durchgeführt werden. Der Umfang beträgt insgesamt 600 Stunden. Das Fachpraktikum richtet sich nach den Richtlinien für die inhaltliche Gestaltung der Praxisphase gemäß Anlage 5. (2) Für die Durchführung der Praxisphase werden Aufgabenstellungen (Student Cnsulting) vn der Hchschule in Absprache mit dem Praxisbetrieb vergeben. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem in den Anlage 1 bzw. 2 zur Prüfungsrdnung ausgewiesenen Wrklad. Diese ist berufs- bzw. praktikumsbegleitend zu bearbeiten und wird mit einer 5

6 Hausarbeit abgeschlssen, die bewertet wird. Über äquivalente Prüfungsleistungen entscheidet die bbw Hchschule. 10 Inkrafttreten Diese Studienrdnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung der bbw Hchschule in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses der Hchschulleitung vm und der Bestätigung durch das Kuratrium der bbw Hchschule (in der Gründungsphase die gesetzlichen Vertreter des Trägers der Hchschule) vm Berlin, den Der Rektr der bbw Hchschule 6

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