Bericht des Rechnungshofes

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1 Reihe KÄRNTEN 2011/6 Bericht des Rechnungshofes System der Jugendwohl - fahrt in den Ländern Burgenland und Rechnungshof GZ /142 1B1/11

2 Auskünfte Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) presse@rechnungshof.gv.at Impressum Herausgeber: Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Redaktion und Grafik: Herausgegeben: Wien, im Oktober 2011

3 Vorbemerkungen Vorbemerkungen Vorlage an den Landtag Der Rechnungshof erstattet dem Kärntner Landtag gemäß Art. 127 Abs. 6 Bundes Verfassungsgesetz nachstehenden Bericht über Wahrnehmungen, die er bei einer Geba rungs über prüfung getroffen hat. Berichtsaufbau In der Regel werden bei der Berichterstattung punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Textzahl), deren Beurteilung durch den Rechnungshof (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeich nung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des Rechnungshofes (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. Das in diesem Bericht enthaltene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf und Abrundungen. Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes ist nach der Vorlage über die Website des Rechnungshofes verfügbar. 2011/6 1

4 2 2011/6

5 Bericht des Rechnungshofes System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und 2011/6 3

6 4 2011/6

7 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen und Abbildungsverzeichnis 6 Abkürzungsverzeichnis 8 Wirkungsbereich des Landes System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und KURZFASSUNG 9 Prüfungsablauf und gegenstand 22 Allgemeines 22 Rechtsgrundlagen 27 Leistungen 30 Anzahl der betreuten Minderjährigen 31 Finanzielle Entwicklung 40 Personal 62 Aufsicht 74 Steuerung 77 Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 87 ANLAGE Vergleich der Jugendschutzbestimmungen in den Ländern Burgenland und /6 5

8 Tabellen Abbildungen Tabellen und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Übersicht über die Zuständigkeiten im Burgenland und in 24 Entwicklung der Anzahl der Minderjährigen im Burgenland und in 33 Entwicklung der Anzahl der Einwohner im Burgenland und in 33 Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung im Burgenland und in 34 Volle Erziehung durch Unterbringung bei Pflegeeltern im Burgenland und in 35 Volle Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen im Burgenland und in 36 Hilfen zur Erziehung gesamt im Burgenland und in 37 Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der Minderjährigen in Bezug auf die Anzahl der betreuten Minderjährigen in den Hilfen zur Erziehung im Burgenland und in von 2006 bis Tabelle 8: Tabelle 9: Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen für die Jugendwohlfahrt in den Jahren 2006 bis Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen für die Jugendwohlfahrt pro Einwohner in den Jahren 2006 bis Abbildung 2: Entwicklung der Ausgaben für die Jugendwohlfahrt pro Einwohner im Burgenland und in von 2006 bis Tabelle 10: Tabelle 11: Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen für die Jugendwohlfahrt pro Minderjährigem in den Jahren 2006 bis Entwicklung der Ausgaben für betreute Minderjährige in der Unterstützung der Erziehung in den Jahren 2006 bis /6

9 Tabellen Abbildungen Abbildung 3: Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro betreutem Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung im Burgenland und in von 2006 bis Tabelle 12: Entwicklung der Ausgaben für betreute Minderjährige in der vollen Erziehung bei Pflegeeltern in den Jahren 2006 bis Abbildung 4: Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro Pflegekind im Burgenland und in von 2006 bis Tabelle 13: Entwicklung der Ausgaben für betreute Minderjährige in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen in den Jahren 2006 bis Abbildung 5: Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro betreutem Minderjährigen in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen im Burgenland und in von 2006 bis Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Entwicklung der Gemeindebeiträge für die Jugendwohlfahrt in den Jahren 2006 bis Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Abschnitten 43 der Rechnungsabschlüsse 2006 bis 2009_ 59 Abschnitte 43: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Unterabschnitten der Rechnungsabschlüsse 2006 bis 2009 in Prozent der Ausgaben des jeweiligen Jahres 61 Einwohner pro Vollzeitäquivalent bei den Bezirksverwaltungsbehörden im Burgenland im Jahr Einwohner pro Vollzeitäquivalent bei den Bezirksverwaltungsbehörden in im Jahr Burgenland; Hilfen der vollen Erziehung bei den Bezirksverwaltungsbehörden von 2006 bis ; Hilfen der vollen Erziehung bei den Bezirksverwaltungsbehörden von 2006 bis /6 7

10 Abkürzungen Abkürzungsverzeichnis ABGB Abs. Art. B VG BGBl. BMWFJ bspw. bzw. ca. d.h. etc. EUR EW HZE i.d.(g.)f. inkl. i.v.m. JWG LGBl. Mill. Nr. rd. RH SVE TZ u.a. UDE usw. VZÄ Z z.b. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Absatz Artikel Bundes Verfassungsgesetz Bundesgesetzblatt Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beispielsweise beziehungsweise circa das heißt et cetera Euro Einwohner Hilfen zur Erziehung in der (geltenden) Fassung inklusive in Verbindung mit Jugendwohlfahrtsgesetz Landesgesetzblatt Million(en) Nummer rund Rechnungshof sonstige volle Erziehung Textzahl(en) unter anderem Unterstützung der Erziehung und so weiter Vollzeitäquivalent(e) Ziffer zum Beispiel /6

11 Wirkungsbereich des Landes System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Bei der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und stieg die Anzahl der betreuten Minderjährigen, obwohl in beiden Ländern die Anzahl der Minderjährigen zurückging. Die Ausgaben für die Jugendwohlfahrt erhöhten sich im Burgenland von 2006 bis 2009 um rd. 48 % von 8,63 Mill. EUR auf 12,76 Mill. EUR, in um rd. 37 % von 33,44 Mill. EUR auf 45,65 Mill. EUR. In waren im Jahr 2009 die Ausgaben für die Jugendwohlfahrt pro Einwohner mit rd. 81 EUR annähernd doppelt so hoch wie im Burgenland mit rd. 45 EUR. Die Ausgaben pro betreutem Minderjährigen waren sowohl in der Unterstützung der Erziehung (Burgenland: EUR, : EUR), der vollen Erziehung bei Pflegeeltern (Burgenland: EUR, : EUR) als auch in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen (Burgenland: EUR, : EUR) in deutlich höher als im Burgenland. Im Burgenland wurden überdies prozentuell mehr Minderjährige in der kostengünstigen Form der Unterstützung der Erziehung betreut, während in die kostenintensivere Form der vollen Erziehung bei Pflegeeltern und die kostenintensivste Form der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen höher gewichtet waren. KURZFASSUNG Prüfungsziel Ziel der Überprüfung des Systems der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und war der Vergleich der Organisation, der Rechtsgrundlagen, der Leistungen, der Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen, der finanziellen Entwicklung, des Personals, der Aufsicht sowie der Steuerung der Jugendwohlfahrt mit dem Ziel, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. (TZ 1) 2011/6 9

12 Kurzfassung Grundlagen der Jugendwohlfahrt Die Leistungen der Jugendwohlfahrt umfassten generell die Bereiche soziale Dienste, Pflegekinder, Heime und sonstige Einrichtungen für Minderjährige, Vermittlung der Annahme an Kindesstatt und Hilfen zur Erziehung. (TZ 2) Die Hilfen zur Erziehung Schwerpunkt dieser Prüfung setzten sich zusammen aus den Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung (Beratungs, Förderungs und Betreuungsleistungen für Minderjährige und Erziehungsberechtigte) und den Maßnahmen der vollen Erziehung (Unterbringungsformen Pflegefamilie, Heim und sonstige Einrichtungen). (TZ 2) In beiden Ländern war das Land Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt. Die Aufgaben, die sich aus den Jugendwohlfahrtsgesetzen ergaben, führten die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden durch. Die Aufbauorganisationen in der öffentlichen Jugendwohlfahrt waren im Burgenland und in weitgehend ident. Aufgaben der Aufsicht, der sozialen Dienste, der Heime und sonstigen Einrichtungen nahmen die Landesregierungen, Aufgaben der Pflegekinder sowie der Durchführung der Hilfen zur Erziehung nahmen die Bezirksverwaltungsbehörden wahr. Im Burgenland administrierten die Bezirksverwaltungsbehörden auch Aufgaben der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen; die Jugendwohlfahrt im Burgenland war somit in diesem Bereich dezent raler organisiert. (TZ 3) Beide Länder bedienten sich zur Aufgabenerfüllung auch Trägern der freien Jugendwohlfahrt, nachdem sie deren Eignung mit Bescheid festgestellt hatten; diese erbrachten einen wesentlichen Anteil der Aufgaben der Jugendwohlfahrt. Im Burgenland erfüllten rd. 50 private Einrichtungen Aufgaben der Jugendwohlfahrt, in waren es rd. 90. Auf sie entfielen im Jahr 2009 im Burgenland rd. 79,75 %, in ca. 84,93 % der Gesamtkosten. (TZ 3) Leistungen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung Der Bedarfs und Entwicklungsplan für die Jugendwohlfahrt bot in ein reichhaltigeres und besser strukturiertes Angebot als im Burgenland. In war die Beschreibung der Leistungen, der Angebote sowie der Ziele der Maßnahmen umfangreicher und detaillierter als im Burgenland. (TZ 8) /6

13 Kurzfassung System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen und der Ausgaben sowie der Einnahmen Die demographische Entwicklung der Minderjährigen war im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 in beiden Bundesländern rückläufig. Im Burgenland verringerte sich die Anzahl der Minderjährigen von auf ( 8,02 %), in von auf ( 4,66 %). Im gleichen Zeitraum stieg die Gesamtanzahl der im Bereich der Hilfen zur Erziehung betreuten Minderjährigen pro Minderjährige im Burgenland um 67,18 % sowie in um 21,46 %. Eingehende Analysen dieser Entwicklung lagen zur Zeit der Prüfung durch den RH trotz entsprechender gesetzlicher Aufträge zur unterstützenden Forschung für die Jugendwohlfahrtsarbeit ( 8 Abs. 1 Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz; 43 Abs. 1 Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz) nicht vor. (TZ 10) 2011/6 11

14 Kurzfassung in % 160 Entwicklung der Anzahl der Minderjährigen in Bezug auf die Anzahl der betreuten Minderjährigen in den Hilfen zur Erziehung im Burgenland und in von 2006 bis Jahr (Datenbasis 2006 = 100 %) Anzahl der Minderjährigen im Burgenland Anzahl der Minderjährigen in Anzahl der betreuten Minderjährigen im Burgenland Anzahl der betreuten Minderjährigen in Quellen: BMWFJ, RH Im Burgenland ergab sich trotz sehr stark steigender Zahlen in der Unterstützung der Erziehung keine Entlastungswirkung, sondern die Zahlen im Bereich der vollen Erziehung stiegen stark an. In konnte trotz immerhin stark steigender Zahlen in der Unterstützung der Erziehung bei den bereits auf einem sehr hohen Niveau befindlichen Zahlen der vollen Erziehung lediglich eine Stabilisierung, jedoch keine Entlastungswirkung erreicht werden. (TZ 10) /6

15 Kurzfassung System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Die Ausgaben für die Jugendwohlfahrt stiegen in den Jahren 2006 bis 2009 signifikant an und unterschieden sich deutlich. Sie betrugen im Jahr 2009 im Burgenland rd. 12,76 Mill. EUR, in rd. 45,65 Mill. EUR. Die Einnahmen für die Jugendwohlfahrt beliefen sich im Jahr 2009 im Burgenland auf rd. 6,62 Mill. EUR, in auf rd. 24,12 Mill. EUR. Die Steigerungen von 2006 bis 2009 verliefen im Burgenland einnahmen und ausgabenseitig gleichförmig um jeweils rd. 48 %. In stiegen die Ausgaben mit rd. 37 % etwas geringer, es blieben jedoch die Einnahmensteigerungen mit rd. 20 % deutlich unter dieser Rate. Dadurch erhöhten sich die Nettoausgaben des Landes in diesem Zeitraum um rd. 62 %. In waren im Jahr 2009 die Ausgaben für die Jugendwohlfahrt pro Einwohner mit rd. 81 EUR annähernd doppelt so hoch wie im Burgenland mit rd. 45 EUR. (TZ 12) Entwicklung der Ausgaben für die Jugendwohlfahrt pro Einwohner im Burgenland und in von 2006 bis 2009 Ausgaben pro Einwohner in EUR Jahr Burgenland Quellen: Länder Burgenland und, Jugendwohlfahrtsbericht, eigene Berechnungen 2011/6 13

16 Kurzfassung Unterstützung der Erziehung In der Unterstützung der Erziehung stieg sowohl im Burgenland (+ 61,91 %) als auch in (+ 35,11 %) die Anzahl der betreuten Minderjährigen deutlich. Das Burgenland war von einem sehr starken, von einem starken Anstieg der Zahlen der Unterstützung der Erziehung geprägt. Im Jahr 2009 wurde rund jedes 50. Kind im Burgenland und rund jedes 100. Kind in in Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung betreut. (TZ 10) Die jährlichen Ausgaben pro in der Unterstützung der Erziehung betreutem Minderjährigen stiegen im Burgenland von 2006 bis 2009 deutlich um 41,56 %, in blieben sie im selben Zeitraum mit einer Steigerung um 4,06 % in etwa gleich hoch. Allerdings waren die Ausgaben pro betreutem Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung im Jahr 2009 im Burgenland mit EUR deutlich niedriger als in mit EUR. (TZ 13) Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro betreutem Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung im Burgenland und in von 2006 bis 2009 Durchschnittsabgaben pro betreutem Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung in EUR Burgenland Jahr Quellen: Länder Burgenland und, Jugendwohlfahrtsbericht, eigene Berechnungen /6

17 Kurzfassung System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Volle Erziehung Während es im Burgenland sowohl bei der vollen Erziehung bei den Pflegekindern mit + 36,96 % als auch in Heimen und sonstigen Einrichtungen mit + 33,72 % deutliche Steigerungsraten gab, blieben in die Zahlen für die Pflegekinder mit + 1,97 % und die volle Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen mit 2,75 % in etwa stabil. (TZ 10) Bei Pflegeeltern wurden im Jahr 2009 im Burgenland wesentlich weniger Minderjährige pro Minderjährige betreut als in (knapp zwei Drittel). Die jährlichen Ausgaben pro Pflegekind zeigten in beiden Ländern nach einem Rückgang von 2006 auf 2007 seit dem Jahr 2007 eine steigende Tendenz. Die Ausgaben pro betreutem Pflegekind waren im Jahr 2009 im Burgenland mit EUR jedoch deutlich niedriger als in mit EUR. Die Unterschiede sind u.a. auf in den Pflegeeltern gewährte Sonderaufwendungen und auf das in zuerkannte Ruhegeld zurückzuführen. (TZ 10, 13) Die Betreuungsquote der in Heimen und sonstigen Einrichtungen betreuten Minderjährigen der beiden Länder war 2006 deutlich unterschiedlich. Bis zum Jahr 2009 verringerte sich der Unterschied allerdings insofern, als die Anzahl der betreuten Minderjährigen im Burgenland (4,77 Maßnahmen der sonstigen vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen auf Minderjährige) anstieg, während die Quote in (6,57 Maßnahmen der sonstigen vollen Erziehung auf Minderjährige) auf einem deutlich höheren Niveau annähernd gleich blieb. Die Ausgaben pro in Heimen und sonstigen Einrichtungen betreutem Minderjährigen waren im Jahr 2009 im Burgenland mit EUR deutlich niedriger als in mit EUR. (TZ 10, 13) 2011/6 15

18 Kurzfassung Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro betreutem Minderjährigen in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen im Burgenland und in von 2006 bis 2009 Entwicklung der Durchschnittsausgaben pro betreutem Minderjährigen in der sonstigen vollen Erziehung in EUR Burgenland Jahr Quellen: Länder Burgenland und, Jugendwohlfahrtsstatistik, eigene Berechnungen Kostenstruktur Die internen Personal und Verwaltungskosten beliefen sich im Jahr 2009 im Burgenland auf rd. 20,25 % der Gesamtkosten für die Jugendwohlfahrt, in auf rd. 15,07 %. (TZ 11) Die laufenden aufgaben bzw. fachbezogenen finanziellen Steuerungsaktivitäten der Fachdienststellen bezogen sich in beiden Ländern überwiegend auf die Verläufe ihrer jährlichen Ausgaben für die Jugendwohlfahrt (wie z.b. für Träger der freien Jugendwohlfahrt und Pflegeverhältnisse für Pflegekinder) und nur in wesentlich geringerem Ausmaß auf die gesamthafte Sichtweise der Kostenentwicklungen der Aufgaben bzw. Leistungsbereiche inkl. der Personalausgaben. (TZ 11) /6

19 Kurzfassung System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Kostentragung für die Jugendwohlfahrt In war der Kostenanteil der Gemeinden an der Jugendwohlfahrt nach Abzug der Einnahmen aus Kostenbeiträgen durch Minderjährige und ihre Unterhaltspflichtigen für die volle Erziehung im Jahr 2009 mit 56 % höher als im Burgenland mit 50 %; dabei war in der historischen Entwicklung der Kostentragung in beiden Ländern eine Reduktion des Gemeindeanteils zu verzeichnen. Die Kostenbeiträge der Gemeinden in (+ 20,75 %) waren seit 2006 jedoch in einem geringeren Ausmaß gestiegen als im Burgenland (+ 48,72 %). Die Aufteilung der Gemeindebeiträge zwischen den Gemeinden war durch die Ermittlung über die Steuerkraft im Burgenland bzw. über die Einwohnerzahl in unterschiedlich geregelt. Die Gemeinden im Burgenland und in hatten im Gegensatz zur Finanzierungsverantwortung keine Ausgaben bzw. Aufgabenverantwortung. Sie trugen mit 50 % bzw. 56 % zur Kostentragung bei, ohne jedoch maßgeblich in den Vollzug eingebunden zu sein. (TZ 14) Verbuchung Eine vergleichende Auswertung der Einnahmen und Ausgaben der Jugendwohlfahrt aus den Rechenwerken wurde erschwert, da die Konten unterschiedlich geführt wurden. (TZ 15) Personalstrategie In beiden Ländern lagen Bedarfs und Entwicklungspläne für die Jugendwohlfahrt vor, die den aktuellen und den zu erwartenden Anforderungen an eine Personalstrategie Rechnung trugen. In den Bedarfs und Entwicklungsplänen oder in diese ergänzende Konzepte waren allerdings keine konkreteren Festlegungen hinsichtlich der quantitativen personellen Erfordernisse im Bereich der Jugendwohlfahrt enthalten. (TZ 16) 2011/6 17

20 Kurzfassung Personelle Ressourcen Die Einwohneranzahl pro Jugendwohlfahrtsmitarbeiter bei den Bezirksverwaltungsbehörden differierte im Burgenland zwischen den Bezirkshauptmannschaften stark (4.367 bis ), in war diese Differenz weniger deutlich ausgeprägt (3.596 bis 5.931). In beiden Ländern waren die Anteile der gerichtlichen Verfügungen hinsichtlich der vollen Erziehung zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden stark unterschiedlich. So betrug der Anteil der gerichtlichen Verfügungen in den Jahren 2006 bis 2009 bei den Pflegekindern im Burgenland zwischen 27,5 % und 81,9 %, in zwischen 7,5 % und 95,6 % bzw. bei der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen im Burgenland zwischen 4,9 % und 64,8 %, in zwischen 15,6 % und 57,3 %. (TZ 17) Personalrekrutierung Im Burgenland und in gab es Probleme bei der Personalrekrutierung. Beide Länder setzten zielorientierte Maßnahmen zur Überbrückung von personellen Engpässen. Im Burgenland war die für die Fachaufsicht zuständige Mitarbeiterin in den Jahren 2003 bis 2008 teilzeitbeschäftigt. Eine personelle Aufstockung erfolgte In forderte der Landtag im März 2010 die Landesregierung auf, für eine Erhöhung des Personalstandes der Jugendwohlfahrt, insbesondere mehr Planstellen für Sozialarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften, zu sorgen. (TZ 18) Personalfortbildung, Supervision und Burn out Prophylaxe In beiden Ländern lag ein umfassendes Angebot zur Supervision und Burn out Prophylaxe vor. Das Fortbildungsangebot in war noch umfangreicher als jenes im Burgenland. Die Inanspruchnahme der Angebote zur Fort und Weiterbildung erfolgte im Burgenland verpflichtend, in grundsätzlich auf freiwilliger Basis. (TZ 19) Aufsicht Die Landesregierungen hatten durch Verordnungen Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen zu erlassen. Im Burgenland lag eine entsprechende Verordnung vor, hatte eine entsprechende Verordnung bislang nicht erlassen. Im Burgenland wurden die Heime und sonstigen Ein /6

21 Kurzfassung System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und richtungen mindestens einmal jährlich überprüft. In wurde die Aufsicht über Heime und sonstige Einrichtungen nicht in dem Ausmaß durchgeführt, wie dies im Gesetz vorgesehen war. (TZ 20) In beiden Ländern konnte die Fachaufsicht im Amt der Landesregierung erst mit zeitlicher Verzögerung bekanntgeben, inwieweit die Bezirksverwaltungsbehörden die geforderten Pflegeaufsichten einmal jährlich durchführten. Im Burgenland wurden die Pflegeaufsichten bspw. im Bezirk Mattersburg entsprechend den vorgelegten Unterlagen in den Jahren 2008 und 2009 nicht zur Gänze wie gesetzlich vorgeschrieben zumindest einmal jährlich durchgeführt. In nahmen die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsbehörden bei den Hausbesuchen anlässlich der Pflegeaufsicht in der Regel auch mit den Pflegekindern persönlich Kontakt auf. (TZ 21) Jugendwohlfahrtsstatistik In beiden Ländern stellte der RH Erhebungsfehler hinsichtlich der Anzahl der Pflegekinder fest (teilweise Einbeziehung der von engeren Verwandten betreuten Minderjährigen sowie der betreuten Minderjährigen aus einem anderen Bundesland). (TZ 9) Berichtswesen Den Jugendwohlfahrtsstatistiken konnten aufgrund der stichtagsbezogenen Datenerfassung keine Informationen über den zeitlichen Betreuungsumfang für die Minderjährigen in einem Kalenderjahr entnommen werden. Damit fehlte die Möglichkeit, ausreichende Aufschlüsse über den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen und der Entwicklung der damit verbundenen Kosten zu erhalten. Angaben über die langfristigen Wirkungen der Maßnahmen der Jugendwohlfahrt lagen nicht vor. (TZ 22) Prävention In beiden Ländern enthielten weder der Bedarfs und Entwicklungsplan noch die Verträge mit den Trägern der freien Jugendwohlfahrt konkrete Festlegungen für die Dokumentation und das Monitoring der Wirkungen der Prävention. (TZ 23) 2011/6 19

22 Kurzfassung Auslastungszahlen der Heime und sonstigen Einrichtungen Ein automatisiertes, tagesaktuelles Meldesystem hinsichtlich freier Kapazitäten in den Jugendwohlfahrtseinrichtungen war in beiden Ländern nicht etabliert. (TZ 24) Datenbanklösungen Im Burgenland war eine Wissensmanagementdatenbank, in eine personen und fallzahlbezogene Datenbank im Aufbau begriffen. Nach Ansicht des RH stellten beide Lösungen zweckmäßige Weiterentwicklungen dar. (TZ 25) Qualitätssicherung In lagen im Gegensatz zum Burgenland die für eine Qualitätssicherung erforderlichen Prozesshandbücher für die volle Erziehung und die stationären/teilstationären Dienste vor. Beide Länder verfügten für den Bereich der Unterstützung der Erziehung jedoch über kein landesweit geltendes Regelwerk. (TZ 26) Schnittstellen In den Ländern Burgenland und war das Zusammenwirken an der Schnittstelle Amt der Landesregierung/Bezirksverwaltungsbehörden verbesserungswürdig. (TZ 27) Jugendschutzgesetze der Länder Die Jugendschutzgesetze in den Ländern Burgenland und waren in den Grundzügen ähnlich, wichen in zahlreichen Details wie bspw. hinsichtlich Ausgehzeiten, Urlaub und auswärtige Übernachtungen, Tabak und Alkohol, jugendgefährdende Gegenstände und verbotene Orte jedoch geringfügig voneinander ab. Evaluierungen des Beitrags der Jugendschutzbestimmungen bzw. ihres Vollzuges zur Jugendwohlfahrt insbesondere auch über die Ursachen für die unterschiedlichen Regelungen konnten weder das Burgenland noch vorlegen. (TZ 6) /6

23 Rechtsgrundlagen Bund Burgenland System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Kenndaten zum System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Bundesgesetz vom 15. März 1989, mit dem Grundsätze über die Mutterschafts, Säuglings, und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften in diesem Bereich erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 JWG), BGBl. Nr. 161/1989 i.d.f. BGBl. I Nr. 41/2007 Gesetz vom 16. Jänner 1992 über die Jugendwohlfahrt (Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz), LGBl. Nr. 32/1992 i.d.f. LGBl. Nr. 75/2009 Gesetz vom 3. Oktober 1991 über die Jugendwohlfahrt (Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz), LGBl Nr. 139/1991 i.d.f. LGBl. Nr. 77/2005 Minderjährige und betreute Minderjährige im Burgenland und in Änderung 2006 bis 2009 Burgenland Anzahl in % Gesamtzahl der Minderjährigen ,02 Hilfen zur Erziehung durch die Jugendwohlfahrt jeweils zum 31. Dezember Unterstützung der Erziehung ,91 Pflegekinder ,96 sonstige volle Erziehung ,72 Anzahl in % Gesamtzahl der Minderjährigen ,66 Hilfen zur Erziehung durch die Jugendwohlfahrt jeweils zum 31. Dezember Unterstützung der Erziehung ,11 Pflegekinder ,97 sonstige volle Erziehung ,75 Quellen: Jugendwohlfahrtsbericht des BMWFJ; eigene Berechnung Ausgaben für die Jugendwohlfahrt Änderung 2006 bis 2009 in Mill. EUR in % Burgenland 8,63 9,24 10,97 12,76 47,86 33,44 37,63 39,66 45,65 36,51 Quellen: Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Burgenländischen Landesregierung 2011/6 21

24 Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte vom Mai bis Juni 2010 das System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und. Ziel dieser Überprüfung war der Vergleich der Organisation, der Rechtsgrundlagen, der Leistungen, der Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen, der finanziellen Entwicklung, des Personals, der Aufsicht sowie der Steuerung mit dem Ziel, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Schwerpunkt der Gebarungsüberprüfung lag in den Bereichen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung. Zu dem im Jänner 2011 übermittelten Prüfungsergebnis nahm die Burgenländische Landesregierung im März 2011 Stellung. Die Kärntner Landesregierung nahm im Juni 2011 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerung an die beiden Landesregierungen im Oktober Allgemeines Generelle Leistungen der Jugendwohlfahrt 2 Entsprechend dem 2. Hauptstück des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992 i.d.g.f., sowie des Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 139/1991 i.d.g.f., umfassten die Leistungen der Jugendwohlfahrt generell die Bereiche soziale Dienste (Hilfen zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse werdender Eltern, Minderjähriger und deren Erziehungsberechtigte), Pflegekinder (hoheitliche Aufgaben wie Vermittlung von Pflegeplätzen, Bewilligung und Aufsicht), Heime und sonstige Einrichtungen für Minderjährige (hoheitliche Aufgaben wie Bewilligung und Aufsicht), Vermittlung der Annahme an Kindesstatt und Hilfen zur Erziehung (Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung). Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung umfassten Beratungs, Förderungs und Betreuungsleistungen für Minderjährige und Erziehungsberechtigte. Die Maßnahmen der vollen Erziehung gliederten sich in die Unterbringungsformen der Pflegefamilie, des Heims und der sonstigen Einrichtungen (siehe TZ 8) /6

25 Allgemeines Grundlagen der Organisation System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und 3.1 (1) In beiden Ländern war das Land Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt. Die Durchführung der sich aus den Jugendwohlfahrtsgesetzen ergebenden Aufgaben oblag der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden. Beide Länder bedienten sich zur Aufgabenerfüllung nach Feststellung deren Eignung mit Bescheid auch Trägern der freien Jugendwohlfahrt. Solche Einrichtungen unterlagen der Aufsicht der Behörden (siehe TZ 20). Weitere Akteure der Jugendwohlfahrt waren das BMWFJ (u.a. Mitwirkung an der Grundsatzgesetzgebung, Jugendwohlfahrtsstatistik siehe TZ 9), Gerichte (gerichtliche Verfügungen), Schulen, Ärzte sowie Psychologen. (2) Im Amt der Burgenländischen Landesregierung war das Hauptreferat Sozialwesen in der Abteilung 6 Soziales, Gesundheit, Familie und Sport federführend tätig. In den Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften waren die Referate Jugendwohlfahrt und Soziales eingerichtet. Im Amt der Kärntner Landesregierung war die Unterabteilung Sozial und Entwicklungsplanung, Jugend, Familie und Frau der Abteilung 13 Soziales federführend tätig. In den Kärntner Bezirkshauptmannschaften waren die Referate Jugend und Familie eingerichtet. (3) Entsprechend den rechtlichen Regelungen oblag in beiden Ländern den Landesregierungen bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden die Durchführung der nachfolgend dargestellten Aufgaben: 2011/6 23

26 Allgemeines Tabelle 1: Übersicht über die Zuständigkeiten im Burgenland und in Zuständigkeit im Burgenland Zuständigkeit in Soziale Dienste Vorsorge für soziale Dienste Landesregierung Landesregierung Heranziehung von Trägern der freien Jugendwohlfahrt zur Besorgung sozialer Dienste Bestellung eines Kinder und Jugendanwalts Pflegekinder Vermittlung von Pflegeplätzen, Erteilung und Widerruf der Pflegebewilligung sowie Pflegeaufsicht Administration des Pflegegeldanspruches von Pflegeeltern Heime und sonstige Einrichtungen Bewilligung von Heimen und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Aufsicht Feststellung der Eignung von Trägern der freien Jugendwohlfahrt einschließlich der Aufsicht Entgegennahme der Anzeige über den Betrieb von Jugenderholungsheimen einschließlich Aufsicht Landesregierung Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde Landesregierung Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Vermittlung der Annahme an Kindesstatt Vermittlung der Annahme an Kindesstatt in das Ausland Vermittlung der Annahme eines Minderjährigen an Kindesstatt, außer bei Fällen der Vermittlung in das Ausland Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde /6

27 Allgemeines System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Fortsetzung Tabelle 1: Übersicht über die Zuständigkeiten im Burgenland und in Zuständigkeit im Burgenland Zuständigkeit in Durchführung der Hilfen zur Erziehung Durchführung der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen Durchführung der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung bei Pflegeeltern Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Verlängerung der Erziehungshilfen Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde Vorsorge für Mutter/ Elternberatungsstellen Heranziehung von Trägern der freien Jugendwohlfahrt zur Besorgung der Aus und Fortbildung sowie zur Beratungshilfe Administration Fachliche Aufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Aus und Fortbildung des Personals Landesregierung Landesregierung Planung Landesregierung Landesregierung Forschung und Öffentlichkeitsarbeit Landesregierung Landesregierung Quellen: Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz, Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz (4) Im Burgenland erfüllten rd. 50 private Einrichtungen Aufgaben der Jugendwohlfahrt, in rd. 90. Ihr Anteil an den Gesamtkosten für Jugendwohlfahrt belief sich im Jahr 2009 im Burgenland auf rd. 79,75 %, in auf ca. 84,93 %; der restliche Anteil fiel für Personal und Verwaltungskosten im öffentlichen Bereich an (siehe TZ 11). Die wesentlichen Leistungen der Träger der freien Jugendwohlfahrt waren sowohl im Burgenland als auch in : Unterbringung von Minderjährigen sozialpädagogische Betreuungen 2011/6 25

28 Allgemeines Lernförderungen Freizeitgestaltungen Verpflegung innerhalb einer Gruppe bzw. Einrichtung individuelle Leistungen betreffend bspw. Bekleidung, Schule, medizinischer Bedarf, Körperpflege Erstellung von Erziehungs und Betreuungsplänen Beziehungsarbeit leisten Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien Umgang mit Regeln und Grenzen beibringen lebenspraktische Erziehung (Umgang mit Geld und Behörden, Verkehrserziehung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege usw.) Elternarbeit Kooperationen mit Vernetzungspartnern wie Sozialarbeitern, Lehrern, Vorgesetzten usw. Spiel und Sportangebote unterbreiten Dokumentation der Betreuungsarbeit. Die Träger der freien Jugendwohlfahrt erbrachten ihre Leistungen in beiden Ländern insbesondere in den Betreuungsformen: Wohngemeinschaften (sozialpädagogische und sozialtherapeutische) Kinderdörfer Ambulante Betreuung Familienintensivbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe /6

29 Allgemeines System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und 3.2 Die Aufbauorganisationen in der öffentlichen Jugendwohlfahrt waren im Burgenland und in weitgehend identisch. Aufgaben der Aufsicht, der sozialen Dienste, der Heime und sonstigen Einrichtungen nahmen die Landesregierungen, Aufgaben für Pflegekinder sowie Durchführung der Hilfen zur Erziehung nahmen die Bezirksverwaltungsbehörden wahr. Im Burgenland war die Aufgabenwahrnehmung der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden dezentraler organisiert. Einen wesentlichen Anteil der Aufgaben der Jugendwohlfahrt erbrachten Träger der freien Jugendwohlfahrt. Rechtsgrundlagen Kompetenzgrundlage des Jugendwohlfahrtsrechts 4 (1) Die Kompetenzen der Mutterschafts, Säuglings und Jugendfürsorge waren gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B VG in der Grundsatzgesetzgebung Angelegenheit des Bundes. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung waren Sache der Länder. (2) Die wesentliche bundesrechtliche Rechtsgrundlage für die Jugendwohlfahrt war das Bundesgesetz vom 15. März 1989, mit dem Grundsätze über die Mutterschafts, Säuglings und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften in diesem Bereich erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 JWG), BGBl. Nr. 161/1989 i.d.f. BGBl. I Nr. 41/ Darin waren folgende Prinzipien der Jugendwohlfahrt abgebildet: das Familienunterstützungsprinzip; das Subsidiaritätsprinzip öffentliche Jugendwohlfahrt war zu gewähren, wenn und soweit die Erziehungsberechtigten das Wohl des Minderjährigen nicht gewährleisten konnten; das Verhältnismäßigkeitsprinzip die öffentliche Jugendwohlfahrt durfte in familiäre Bereiche und Beziehungen nur insoweit eingreifen, als dies zum Wohl des Minderjährigen erforderlich war; 1 Weitere wichtige bundesrechtliche Grundlagen für die Aufgaben der Jugendwohlfahrt waren das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB, JGS Nr. 946/1811, i.d.f. BGBl. I Nr. 58/2010) und das Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz AußStrG), BGBl. I Nr. 111/2003, i.d.f. BGBl. I Nr. 58/2010. Das im ABGB enthaltene Kindschaftsrecht enthielt die obsorgerechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen, im Außerstreitgesetz war u.a. das Verfahren für gerichtliche Verfügungen im Bereich der Jugendwohlfahrt geregelt. 2011/6 27

30 Rechtsgrundlagen das Gewaltschutzprinzip der Eingriff in familiäre Bereiche und Beziehungen war besonders auch dann erlaubt und notwendig, wenn zur Durchsetzung von Erziehungszielen Gewalt angewendet oder körperliches oder seelisches Leid zugefügt wurde. (3) Die wesentliche landesgesetzliche Rechtsgrundlage für die Jugendwohlfahrt war im Burgenland das Gesetz vom 16. Jänner 1992 über die Jugendwohlfahrt (Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz), LGBl. Nr. 32/1992 i.d.f. Nr. 75/2009, in das Gesetz vom 3. Oktober 1991 über die Jugendwohlfahrt (Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz), LGBl. Nr. 139/1991 i.d.f. Nr. 77/2005. Flankierend wirkten die Jugendschutzgesetze der Länder, das Gesetz vom 31. Jänner 2002 zum Schutz der Jugend, Burgenländisches Jugendschutzgesetz 2002, Bgld. JSG 2002, LGBl. Nr. 54/2002 i.d.g.f., und das Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend, Kärntner Jugendschutzgesetz K JSG, LGBl. Nr. 5/1998 i.d.g.f. Der Jugendschutz fiel ausschließlich in die Kompetenz der Länder. Für den Vollzug waren in beiden Ländern weitere Rechtsnormen wie Verordnungen, Erlässe, Richtlinien und Dienstanweisungen von Bedeutung. Jugendwohlfahrtsgesetze der Länder 5 Die Bestimmungen in den Ausführungsgesetzen der Länder Burgenland und waren weitgehend gleich gestaltet. Unterschiedlich geregelt waren die Kostentragung zwischen dem Land und den Gemeinden sowie die Kostenaufteilung zwischen den Gemeinden (siehe TZ 14), die Gewährung des Pflegegeldes bei voller Erziehung durch Verwandte (siehe TZ 13) und die Zuständigkeit für die Durchführung der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen sowie für die Entgegennahme der Anzeige über den Betrieb von Jugend erholungsheimen einschließlich Aufsicht (siehe TZ 3). Jugendschutzgesetze der Länder 6.1 Die Jugendschutzgesetze in den Ländern Burgenland und waren in den Grundzügen ähnlich, wichen in zahlreichen Details wie bspw. hinsichtlich Ausgehzeiten, Urlaub und auswärtige Übernachtungen, Tabak und Alkohol, jugendgefährdende Gegenstände und verbotene Orte jedoch geringfügig voneinander ab (siehe Anlage) /6

31 Rechtsgrundlagen System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Weder das Burgenland noch konnten Evaluierungen der Jugendschutzbestimmungen und ihres Vollzuges insbesondere auch über die Ursachen für die unterschiedlichen Regelungen vorlegen. 6.2 Der RH empfahl den Ländern Burgenland und, Evaluierungen der Jugendschutzbestimmungen vorzunehmen bspw. den Vollzug der Jugendschutzgesetze mit der Entwicklung von Daten aus dem Gesundheitswesen (Alkohol und Suchtproblematiken) in Beziehung zu setzen und insbesondere die Ursachen für die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Punkten zu hinterfragen und gegebenenfalls die Regelungen zu harmonisieren. 6.3 Die Burgenländische Landesregierung teilte mit, dass die Koordinierung und Evaluierung der Jugendschutzbestimmungen beim Amt der Landesregierung äußerst aktiv wahrgenommen werde. Insbesondere koordiniere das Amt der Landesregierung verstärkte Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen des Burgenländischen Jugendschutzgesetzes durch die Sicherheitsbehörden und würden jährlich zusammengefasste Berichte verfasst werden. Jährlich würden Treffen aller für den Jugendschutz relevanten Einrichtungen abgehalten und neue Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen diskutiert und beschlossen werden. Hervorzuheben seien etwa Aktionen wie No alc but cocktails (Förderaktion alkoholfreie Bar bei Veranstaltungen) oder der Literaturwettbewerb Goldenes Kleeblatt gegen Gewalt. Das BMWFJ koordiniere aktuell eine österreichweite Arbeitsgruppe zur Prüfung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Es zeichne sich ein gemeinsames Vorgehen der Länder hinsichtlich der Kennzeichnung von Videofilmen und Computerspielen ab (Einführung der PEGI Kennzeichnung ). 6.4 Der RH anerkannte die Bemühungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung um Koordinierung und Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Er wies jedoch darauf hin, dass Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des Burgenländischen Jugendschutzgesetzes keine Evaluierungen im Sinne einer gesamthaft auf den Jugendschutz ausgerichteten Wirkungsorientierung darstellen. Bei diesen sollen auch aussagekräftige Zahlen über relevante Problemfelder mitbetrachtet werden (z.b. Jugendliche mit Suchtproblemen, Jugendliche mit Schul und Ausbildungsabbrüchen). 2011/6 29

32 Leistungen Arten der Hilfe zur Erziehung 7 In beiden Ländern waren die Hilfen zur Erziehung im Einzelfall als Unterstützung der Erziehung oder als volle Erziehung zu gewähren. Die Hilfen der Erziehung waren entweder freiwillige Erziehungshilfen oder Erziehungshilfen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten (durch gerichtliche Verfügungen). Dabei war jeweils die gelindeste noch zum Ziel führende Maßnahme zu treffen. Leistungen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung 8.1 Als Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung führten beide Länder in den Jugendwohlfahrtsgesetzen demonstrativ an: die Beratung der Erziehungsberechtigten und der Minderjährigen; die Förderung der Erziehungskraft der Familien, insbesondere zur Durchsetzung der gewaltfreien Erziehung; die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen; die Betreuung Minderjähriger in Gruppen und die Betreuung Minderjähriger nach der Entlassung aus der vollen Erziehung. Im Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetz waren zusätzlich die Vermittlung von Hilfen bei der Führung des Familienhaushalts für die Dauer einer Notsituation und die begleitende Unterstützung außerhalb der Familie als Maßnahmen angeführt. Die volle Erziehung umfasste in beiden Ländern entsprechend den rechtlichen Bestimmungen die Formen der Pflege und Erziehung des Minderjährigen bei Pflegeeltern, in einem Heim, in einer sonstigen Einrichtung. Die Bedarfs und Entwicklungspläne der Länder Burgenland und stellten die Leistungsangebote und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt dar /6

33 Leistungen System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Der Bedarfs und Entwicklungsplan für die Jugendwohlfahrt bot in ein reichhaltigeres und besser strukturiertes Angebot als im Burgenland. In war die Beschreibung der Leistungen, der Angebote sowie der Ziele der Maßnahmen umfangreicher und detaillierter gestaltet als im Burgenland. 8.2 Der RH stellte fest, dass die gesetzliche demonstrative Beschreibung der Maßnahmen der Jugendwohlfahrt im Burgenland umfangreicher war als in. Der Kärntner Bedarfs und Entwicklungsplan beinhaltete auch andere familienfördernde Angebote und Soziale Dienste, die nicht den Kernbereichen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung zuzuordnen waren. Anzahl der betreuten Minderjährigen Jugendwohlfahrtsstatistik 9.1 Die nachfolgend unter der TZ 10 dargestellte Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen entnahm der RH den vom BMWFJ veröffentlichten Jugendwohlfahrtsberichten der Jahre 2006 bis Die Länder hatten dem BMWFJ Daten zur Jugendwohlfahrt zu übermitteln, deren Struktur die Jugendwohlfahrtsverwaltungen der Länder und die zuständige Abteilung im Bundesministerium im Einvernehmen festlegten. Die Hilfen zur Erziehung waren in einer Übersicht zusammenzustellen, welche die Kategorien Unterstützung der Erziehung und volle Erziehung außer Pflegekinder enthielt. Die Pflegekinder wurden als eigene Kategorie gezählt, wobei als Pflegekinder solche zu zählen waren, die von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, von Wahleltern oder vom Vormund gepflegt und erzogen wurden. Als Pflegekinder sollten weiters im jeweiligen Land nur solche gezählt werden, für die in diesem Land die Ausgaben zu tragen waren. Jeweils innerhalb dieser Kategorien wurden verschiedene Altersstufen der betreuten Minderjährigen und jene Maßnahmen unterschieden, welche aufgrund einer Vereinbarung zustande kamen und jene, bei welchen es einer gerichtlichen Verfügung bedurfte. Die Anzahl der betreuten Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung, in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen sowie der Pflegekinder war jeweils stichtagsbezogen zum 31. Dezember zu erheben. 2011/6 31

34 Anzahl der betreuten Minderjährigen Wesentliche für die Steuerung erforderliche Daten wie bspw. durchschnittliche Betreuungsdauern bezogen auf die jeweiligen Hilfen zur Erziehung lagen nicht vor und waren auch nicht in der Jugendwohlfahrtsstatistik enthalten (siehe TZ 22). Beim Vergleich des Jugendwohlfahrtsberichts des BMWFJ mit den während der Gebarungsüberprüfung von beiden Ländern angeforderten auf die Bezirksebene vertieften Daten stellte der RH in beiden Ländern Erhebungsfehler fest. Im Bereich der Pflegekinder waren in den Daten der Bezirksverwaltungsbehörden beider Länder teilweise Verwandten Pflegeverhältnisse enthalten, die jedoch von der vereinbarten Definition nicht gedeckt waren (Pflege durch engere Verwandte). Beide Länder erfassten überdies auch von Pflegeeltern betreute Minderjährige aus anderen Bundesländern. Bei den nachstehenden Darstellungen der vollen Erziehung bei Pflegeeltern bildete der RH zum Zwecke der Vergleichbarkeit auch mit anderen Ländern die Zahlen der Jugendwohlfahrtsstatistik ab. Für die Abbildung der Ausgaben pro Pflegekind (siehe TZ 13) wurden jedoch davon abweichend nur jene Pflegekinder herangezogen, für die das jeweilige Land Pflegegeld bezahlte, um vergleichbare Ausgaben pro Pflegekind des jeweiligen Landes ermitteln zu können. 9.2 Der RH empfahl den Ländern Burgenland und, eine den vereinbarten Definitionen entsprechende Erfassung der Pflegekinder sicherzustellen, um bundesweit über vergleichbare Daten in diesem kostenmäßig so stark steigenden Bereich für Steuerungszwecke zu verfügen. Darüber hinaus wäre insbesondere auch sicherzustellen, dass die für die Steuerung erforderlichen Daten bspw. die durchschnittliche Betreuungsdauer erhoben werden. 9.3 Laut Stellungnahme der Burgenländischen Landesregierung werde nach Rücksprache mit dem BMWFJ anlässlich des nächsten Runden Tisches der Jugendwohlfahrt diese Frage thematisiert, um österreichweit eine einheitliche Vorgehensweise zu erzielen. Entwicklung der Anzahl der betreuten Minderjährigen 10.1 (1) Demographische Entwicklung Die aus den Jugendwohlfahrtsberichten des BMWFJ ersichtliche demographische Veränderung zeigte folgendes Bild: /6

35 Anzahl der betreuten Minderjährigen System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und Tabelle 2: Entwicklung der Anzahl der Minderjährigen im Burgenland und in Minderjährige Burgenland Jahr Anzahl zum 1. Jänner Anzahl zum 1. Jänner in % Entwicklung ,02 4,66 Quelle: BMWFJ Tabelle 3: Entwicklung der Anzahl der Einwohner im Burgenland und in Einwohner Burgenland Jahr Anzahl zum 1. Jänner Anzahl zum 1. Jänner in % Entwicklung ,00 0,05 Quelle: BMWFJ Die demographische Entwicklung der Minderjährigen (0 bis 18 Jährige) war im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 in beiden Bundesländern im Gegensatz zur Entwicklung der Gesamtbevölkerung rückläufig. Im Burgenland verringerte sich die Anzahl der Minderjährigen von auf ( 8,02 %), in von auf Minderjährige ( 4,66 %). 2011/6 33

36 Anzahl der betreuten Minderjährigen (2) Unterstützung der Erziehung Obwohl in beiden Ländern die Anzahl der Minderjährigen zurückging, stieg sowohl im Burgenland (+ 61,91 %) als auch in (+ 35,11 %) die Anzahl der betreuten Minderjährigen in der Unterstützung der Erziehung deutlich an. Während im Jahr 2006 im Burgenland 11,78 und in 7,87 Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung auf Minderjährige entfielen, waren es im Jahr 2009 im Burgenland 20,73 und in 11,15 Maßnahmen auf Minderjährige. Somit stiegen die Maßnahmen pro Minderjährigen im Burgenland mit + 75,98 % stärker als in mit + 41,68 %. Das Burgenland war somit von einem sehr starken, von einem starken Anstieg der Zahlen der Unterstützung der Erziehung geprägt. Im Jahr 2009 wurde rund jedes 50. Kind im Burgenland und rund jedes 100. Kind in in Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung betreut. Tabelle 4: Jahr Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung im Burgenland und in Minderjährige in UDE 1 zum 31. Dezember Burgenland Maßnahmen pro Minderjährige Minderjährige in UDE 1 zum 31. Dezember Maßnahmen pro Minderjährige , , , , , , , ,15 Entwicklung ,91 75,98 35,11 41,68 1 UDE = Unterstützung der Erziehung Quelle: BMWFJ in % (3) Volle Erziehung Unterschiede in der Entwicklung hinsichtlich der Anzahl der betreuten Minderjährigen zeigten sich auch bei den Maßnahmen der vollen Erziehung: Während es im Burgenland sowohl bei der vollen Erziehung bei den Pflegekindern mit + 36,96 % als auch in Heimen und sonstigen Einrichtungen mit + 33,72 % deutliche Steigerungsraten gab, blieben in die Zahlen für die Pflegekinder mit + 1,97 % und die volle Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen mit 2,75 % in etwa stabil /6

37 Anzahl der betreuten Minderjährigen System der Jugendwohlfahrt in den Ländern Burgenland und In der vollen Erziehung bei Pflegeeltern wurden im Jahr 2006 im Burgenland 1,76 von Minderjährigen als Pflegekinder betreut, in waren es 2,37 Pflegekinder auf Minderjährige. Diese Zahlen glichen sich im Jahr 2009 insofern an, als im Burgenland 2,61 Pflegekinder auf Minderjährige kamen und in 2,54 Pflegekinder. In der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen wurden im Jahr 2006 im Burgenland 3,28 von Minderjährigen betreut, in mit 6,44 auf Minderjährige deutlich mehr. Der Abstand verringerte sich bis zum Jahr 2009 insofern, als die Betreuungsquote im Burgenland auf 4,77 Maßnahmen der sonstigen vollen Erziehung anstieg, während die Quote in mit 6,57 auf Minderjährige auf einem deutlich höheren Niveau annähernd gleich blieb. Die Anzahl der in der vollen Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen betreuten Minderjährigen pro Minderjährigen stieg im Burgenland um 45,43 % an, während sie in, allerdings von einem annähernd doppelt so hohen Niveau ausgehend, mit + 2,02 % in etwa stabil blieb. Tabelle 5: Jahr Volle Erziehung durch Unterbringung bei Pflegeeltern im Burgenland und in Pflegekinder zum 31. Dezember Burgenland Maßnahmen pro Minderjährige Pflegekinder zum 31. Dezember Maßnahmen pro Minderjährige , , , , , , , ,54 Entwicklung ,96 48,30 1,97 7,17 Quelle: BMWFJ in % 2011/6 35

38 Anzahl der betreuten Minderjährigen Tabelle 6: Jahr Volle Erziehung in Heimen und sonstigen Einrichtungen im Burgenland und in Minderjährige in SVE 1 zum 31. Dezember Burgenland Maßnahmen pro Minderjährige Minderjährige in SVE 1 zum 31. Dezember Maßnahmen pro Minderjährige , , , , , , , ,57 Entwicklung ,72 45,43 2,75 2,02 1 SVE = sonstige volle Erziehung Quelle: BMWFJ in % (4) Hilfen zur Erziehung gesamt Die Gesamtzahl der Hilfen zur Erziehung stieg im Burgenland von 16,82 pro Minderjährige im Jahr 2006 auf 28,12 Hilfen im Jahr 2009 (Anstieg um 67,18 %), in von 16,68 pro Minderjährige auf 20,26 (Anstieg um 21,46 %). Insgesamt stieg die Anzahl der betreuten Minderjährigen in den Hilfen zur Erziehung im Burgenland von 881 auf Minderjährige (53,80 %), in von auf Minderjährige (15,78 %). Insgesamt war bei den Hilfen zur Erziehung im Burgenland eine höhere Eingriffsdichte als in festzustellen. Die Dynamik der Entwicklung der Eingriffsdichte war im Burgenland sehr stark, während sie in allerdings ausgehend von einem hohen Niveau annähernd stabil blieb /6

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