Kann ich von der unbefristeten Teilzeit in die befristete Teilzeit (Brückenteilzeit)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kann ich von der unbefristeten Teilzeit in die befristete Teilzeit (Brückenteilzeit)"

Transkript

1 Brückenteilzeit Fragen und Antworten zur Brückenteilzeit Allgemein Warum wird die Brückenteilzeit eingeführt? Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ein, die den Arbeitszeitpräferenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommt. Für diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt und damit sichergestellt werden, dass sie nach der Teilzeitarbeit wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren. Welche Formen von Teilzeit gibt es? Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit kann sich nicht nur aus dem TzBfG, sondern auch aus speziellen gesetzlichen Vorschriften ergeben. Spezielle gesetzliche Regelungen zur Teilzeitarbeit enthalten das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). In der Regel wird die spezielle Teilzeitregelung für die Beschäftigten günstiger sein, da sie zumeist mit einer finanziellen Förderung und anderen Schutzrechten (z. B. besonderer Kündigungsschutz) verbunden ist. Was ist die Brückenteilzeit? Im TzBfG wird neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt. Beschäftigt ein Arbeitgeber in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können diese, sofern ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahre verringert wird. Kann ich von der unbefristeten Teilzeit in die befristete Teilzeit (Brückenteilzeit) wechseln? Ein bestehendes zeitlich nicht begrenztes Teilzeitarbeitsverhältnis kann nicht in ein Arbeitsverhältnis mit Brückenteilzeit umgewandelt werden. Es besteht aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit zeitlich nicht begrenzter Teilzeitarbeit die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu nutzen und ihre Stundenzahl für einen begrenzten Zeitraum weiter zu verringern. Sie kehren dann nach der Brückenteilzeit zur vorherigen Arbeitszeit in der nicht begrenzten Teilzeit zurück. Was ist, wenn mein Arbeitgeber auf meinen Antrag auf Brückenteilzeit nicht reagiert? Der Arbeitgeber hat die gewünschte Verringerung mit dem Arbeitnehmer zu erörtern mit dem Ziel zu einer Vereinbarung zu gelangen. Eine Entscheidung über den Antrag hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens

2 einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Falls der Arbeitgeber keine solche schriftliche Entscheidung trifft, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit gilt als festgelegt. Für Arbeitnehmer Wann habe ich einen Anspruch auf die Brückenteilzeit? Der Anspruch ist davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis vor der Antragstellung mehr als sechs Monate bestanden hat und der Arbeitgeber in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (unabhängig von der Anzahl der Auszubildenden und anderen Personen in Berufsbildung) beschäftigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Für diesen Zeitraum werden eine Mindestdauer von einem Jahr und eine Höchstdauer von fünf Jahren festgelegt. Durch Tarifvertrag kann ein abweichender Rahmen für den begehrten Zeitraum der Arbeitszeitverringerung vereinbart werden. Muss ich meinen Wunsch auf Brückenteilzeit bei meinem Arbeitgeber begründen? Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe (zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) gebunden. Eine Begründung des Teilzeit-Wunsches ist daher nicht erforderlich. Wie vereinbare ich die Brückenteilzeit mit meinem Arbeitgeber? Es ist folgendes Verfahren vorgesehen: Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit einschließlich des Zeitraums der Verringerung sowie des Wunsches der Verteilung der Arbeitszeit ist mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit in Textform (z.b. per ) zu stellen. Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwunsch mit der Arbeitnehmerin bzw. mit dem Arbeitnehmer mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit hat der Arbeitgeber seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Wenn der Arbeitgeber nicht bis spätestens einen Monat vor Beginn seine Entscheidung mitteilt, gilt die Brückenteilzeit als nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt. Muss mein Arbeitgeber mir die Möglichkeit der Brückenteilzeit geben? Der Anspruch auf Brückenteilzeit gilt nur gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber kann die Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Für Arbeitgeber mit mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Sie können die Brückenteilzeit ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet. Gibt es bestimmte gesetzliche oder tarifliche Regelungen, wann Brückenteilzeit gewährt werden muss? Der Anspruch auf Brückenteilzeit soll in 9a TzBfG geregelt werden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Brückenteilzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor der Antragstellung mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (unabhängig von der Anzahl der Auszubildenden und anderen Personen in Berufsbildung) beschäftigt. Kann ich Brückenteilzeit in Anspruch nehmen, wenn meine Anstellung befristet ist?

3 Einen Anspruch auf Brückenteilzeit haben grundsätzlich auch befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Dauer ihres befristeten Arbeitsvertrages. Kann ich als Zeit-/Leiharbeiter Brückenteilzeit beanspruchen? Auch Leiharbeitnehmer können einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen, aber nicht beim entleihenden Betrieb, sondern beim Verleiher als ihrem Arbeitgeber. Kann ich als Azubi Brückenteilzeit beanspruchen? Das TzBfG gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es findet daher keine Anwendung auf Auszubildende. Allerdings besteht für Auszubildende nach 8 Berufsbildungsgesetz bzw. nach 27b Handwerksordnung die Möglichkeit, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit zu verkürzen (Teilzeitberufsausbildung). Was gilt für Beamte? Das TzBfG gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es findet daher keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte. Allerdings bestehen in Bund und Ländern zum Teil unterschiedliche Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten. Gibt es eine wöchentliche Mindestarbeitszeit, die man leisten muss, um Brückenteilzeit zu beantragen? Der Gesetzentenentwurf sieht keine Mindestarbeitszeit für die Brückenteilzeit vor. Gibt es Fristen, die ich bei der Beantragung berücksichtigen muss? Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit einschließlich des Zeitraums der Verringerung ist mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit in Textform (z.b. per ) zu stellen. Dabei soll die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auch den Wunsch zur Verteilung der Arbeitszeit angeben. Welche betrieblichen Gründe können gegen die Gewährung von Brückenteilzeit vom Arbeitgeber vorgebracht werden? Wie bei der zeitlich nicht begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Regelung verweist auf die entsprechende Vorschrift in 8 Absatz 4 TzBfG. Ein betrieblicher Grund liegt danach insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren. Wie lange darf ich in Brückenteilzeit gehen (Minimum/Maximum)? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können verlangen, dass ihre Arbeitszeit für einen im Voraus begrenzten Zeitraum verringert wird. Dieser Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Durch die zeitliche Begrenzung wird sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Planungssicherheit gewährleistet. Durch Tarifvertrag kann ein abweichender Rahmen für den begehrten Zeitraum der Arbeitszeitverringerung vereinbart werden. Unabhängig davon bleibt es dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer unbenommen, einvernehmlich einen anderen Zeitraum zu vereinbaren. Kann ich die Brückenteilzeit auf Wunsch frühzeitig beenden? Während der Brückenteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden. Sie haben keinen Anspruch darauf, innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums ihre Arbeitszeit weiter zu verkürzen oder zu verlängern. Auch ein Anspruch auf vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit besteht nicht.

4 Freiwillige Vereinbarungen sind möglich. Dafür kann auch die neue Regelung in 7 TzBfG genutzt werden, wonach der Arbeitgeber mit einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer den Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern hat. Kann man die Brückenteilzeit aufsplitten? Eine Aufteilung der Brückenteilzeit ist - anders als bei der Elternzeit - gesetzlich nicht geregelt. Wie lange vor Ende der regulären Arbeitszeit kann man Brückenteilzeit beantragen? Auch noch mit 65 Jahren? Die Brückenteilzeit kann - wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, auch von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragt werden. Die zeitlich begrenzte Teilzeit kann auch eine Brücke in die Rente bilden. Wie wird mein Arbeitgeber daran gebunden, mich wieder mit der ursprünglichen Arbeitszeit zu beschäftigen? Nach Ablauf des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vereinbarten Zeitraums der Brückenteilzeit kehrt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer automatisch zur Arbeitszeit vor der Teilzeitarbeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) zurück. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich. So soll sowohl für die Teilzeitbeschäftigten als auch für den Arbeitgeber Planungssicherheit erreicht werden. Es besteht kein Anspruch, dass die Beschäftigung mit der veränderten Arbeitszeit auf dem gleichen Arbeitsplatz erfolgt. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts eine gleichwertige Arbeit zuweisen. Ist die Brückenteilzeit eine einmalige Sache? / Wie oft kann ich in Brückenteilzeit gehen? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können frühestens ein Jahr nach Rückkehr aus der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit erneut eine Brückenteilzeit oder eine zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Für den Fall der berechtigten Ablehnung eines Antrags auf Brückenteilzeit aufgrund betrieblicher Gründe gilt für einen erneuten Antrag - wie bei der zeitlich nicht begrenzten Teilzeitarbeit - eine Frist von zwei Jahren nach der berechtigten Ablehnung. Nach berechtigter Ablehnung aufgrund der Zumutbarkeitsregelung für Arbeitgeber mit insgesamt nicht mehr als 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Die Möglichkeit, die Arbeitszeit aufgrund anderer Gesetze (z.b. nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz) zu verändern, bleibt unberührt. Was ist die minimale Arbeitszeit, die man erfüllen muss, um Brückenteilzeit zu beantragen? Der Gesetzentwurf sieht für die Brückenteilzeit keine Mindest- oder Höchststundenzahl für die Arbeitszeit vor. Das gilt auch für den bestehenden Rechtsanspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit nach dem Teilzeitund Befristungsgesetz. Muss ich in der Brückenteilzeit meine Arbeitszeit gleichmäßig auf die Wochentage verteilen oder kann ich flexibel arbeiten? Eine flexible Verteilung der Arbeitszeit ist möglich.die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer soll bei ihrem Antrag auf Brückenteilzeit auch Wünsche zur Verteilung der Arbeitszeit angeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben den Wunsch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung über die Brückenteilzeit zu gelangen. Dabei ist auch Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

5 Kann ich bspw. im ersten Jahr der Brückenteilzeit die Hälfte der vereinbarten Arbeitszeit leisten und im zweiten Jahr zweidrittel oder ähnlich? Während der Brückenteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden. Sie haben keinen Anspruch darauf, innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums ihre Arbeitszeit weiter zu verkürzen oder zu verlängern. Auch ein Anspruch auf vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit besteht nicht. Jedoch kann eine weitere (auch stufenweise) Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit, eine vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit oder eine Verlängerung des im Voraus bestimmten Zeitraums zwischen Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit einvernehmlich vereinbart werden. Was ändert sich an meinem Rentenanspruch durch Nutzung der Teilzeit? Teilzeit bedeutet in aller Regel eine reduzierte Arbeitszeit und entsprechend weniger Arbeitsentgelt. Das wirkt sich auch auf die Rentenhöhe aus. Für jedes Kalenderjahr mit beitragspflichtiger Beschäftigung werden Entgeltpunkte ermittelt, indem das versicherte Arbeitsentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird. Die Wartezeiten werden insbesondere durch Kalendermonate erfüllt, für die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt worden sind. Ob es sich dabei um Vollzeit- oder Teilzeitarbeit handelt, ist gleichgültig, solange der Kalendermonat mit Beiträgen belegt ist. Wie verändert sich meine Entlohnung in der Brückenteilzeit? Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden. Teilzeitkräfte erhalten grundsätzlich den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte. Entsprechend der kürzeren Arbeitszeit verringert sich aber das Einkommen. Ist die Dauer der Arbeitszeit für die Leistungsbemessung ohne Bedeutung, müssen den Teilzeitbeschäftigten die gleichen Leistungen wie den Vollzeitbeschäftigten gewährt werden (z. B. Jubiläumszuwendungen, Fahrtkostenzuschüsse, Sicherheits- und Erschwerniszulagen, Stellung von Arbeitskleidung). Teilzeitbeschäftigten, auch geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern darf eine Sondervergütung wie das Weihnachtsgeld nicht verweigert werden, wenn sie den Vollzeitbeschäftigten allgemein gewährt wird. Wie verändert sich mein Urlaubsanspruch in der Brückenteilzeit? Auch bei der Urlaubsdauer gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vier Wochen. Entsprechend besteht bei einer 5-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Eine längere Urlaubsdauer kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Derzeit ist ein tariflicher Jahresurlaub von fünf bis sechs Wochen üblich. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter nicht an allen Arbeitstagen der Woche oder des Monats, wird der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen im gleichen Umfang gekürzt, wie die Zahl ihrer Arbeitstage gegenüber der einer Vollzeitkraft vermindert ist. Beispiel: Haben die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb bei einer 5-Tage-Woche sechs Wochen (30 Arbeitstage) Urlaub, erhält der Mitarbeiter, der immer nur an drei Tagen in der Woche arbeitet, 18 ("persönliche") Arbeitstage Urlaub (30 : 5 x 3). Das ergibt ebenso wie bei den Vollzeitkräften sechs arbeitsfreie Wochen. Was passiert im Krankheitsfall? / Auf welcher Arbeitszeit basiert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall ihre Vergütung vom Arbeitgeber für maximal sechs Wochen fortgezahlt. Sie sind also während dieser Zeit so zu stellen, als hätten sie gearbeitet. Im Anschluss an den Sechs-Wochen-Zeitraum haben die erkrankten Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen ihre gesetzliche Krankenkasse.

6 Für Arbeitgeber Warum sollte ich als Arbeitgeber Brückenteilzeit gewähren? Die Arbeitszeitpolitik ist ein zentrales Handlungsfeld bei der Gestaltung der Zukunft der Arbeit. Die Lebensentwürfe der Menschen werden individueller und vielfältiger. Gleichzeitig müssen Arbeit-geber in Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung immer flexibler agieren, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Arbeitgeber, die die Wünsche der Arbeitnehmer nach mehr selbstbestimmter Arbeitszeit respektieren und fördern, steigern damit die Unternehmensbindung der Beschäftigten und schaffen ein Betriebsklima, in dem Flexibilität in beide Richtungen gelebt wird. Teilzeitarbeit ist dabei ein wichtiger Baustein der modernen Arbeitsorganisation. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Brückenteilzeit ermöglichen, sichern sich zudem ihre Fachkräfte, die nach der Brückenteilzeit dem Unternehmen wieder mit der ursprünglichen Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Wo wird die Brückenteilzeit geregelt? Die Brückenteilzeit wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Das Gesetz wird um einen neuen Paragrafen ( 9a zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit) ergänzt. Unter welchen Umständen muss ich keine Brückenteilzeit gewähren? Der Arbeitgeber kann den Antrag des Arbeitnehmers nach Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Für Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, wird eine Zumutbarkeitsregelung eingeführt. Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn er bereits einer oder einem pro angefangen 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Brückenteilzeit gewährt hat. Beispiel: Für einen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 45 bis 60 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern greift die Zumutbarkeitsregelung, wenn bereits mindestens vier seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeiten. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Gewährung von Brückenteilzeit bzw. für welche Unternehmen gelten Ausnahmen bei der Pflicht zur Gewährung von Brückenteilzeit? Der Anspruch auf Brückenteilzeit gilt für alle Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. In kleineren Betrieben (ab 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) kann der bestehende Rechtsanspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeit genutzt werden. Was droht bei nicht Gewährung der Brückenteilzeit? Es handelt sich um einen individuellen Anspruch der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, hat der Arbeitgeber der Veränderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zuzustimmen. Gegebenenfalls kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Anspruch auf dem Rechtsweg über eine Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Welche Fristen muss der Arbeitnehmer einhalten? Wenn die Voraussetzungen vorliegen, hat der Arbeitgeber der Veränderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zuzustimmen. Er hat seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen.

7 Wonach entscheide ich, wenn mehr Beschäftigte für den gleichen Zeitraum Brückenteilzeit beantragen als ich eigentlich gewähren muss? Haben mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den gleichen Tag den Beginn einer Brückenteilzeit beantragt und hat der Arbeitgeber unter ihnen eine Auswahl zu treffen, so entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen des billigen Ermessens, welcher Arbeitnehmerin oder welchem Arbeitnehmer er den Anspruch gewährt. Kann ich für die Dauer einer Brückenteilzeit eine Ersatzkraft einstellen und diese ohne weiteres entlassen? Zur Überbrückung der Arbeitszeitverringerung kann der Arbeitgeber für die Dauer der Verringerung zum Beispiel eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer befristet beschäftigen. Dazu kann er den Sachgrund der Vertretung ( 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TzBfG) nutzen. Ist die Kündigung eines Mitarbeiters während der Brückenteilzeit möglich? Weder bei den Kündigungsfristen noch beim Kündigungsschutz wird zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Die rechtlichen Regelungen finden für Beschäftigte mit Brückenteilzeit genauso Anwendung wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Gleichbehandlungsgrundsatz der Teilzeitbeschäftigten ist insbesondere bei der Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz zu beachten. Teilzeitbeschäftigte dürfen dabei nicht von vorneherein als weniger sozial schutzbedürftig eingestuft werden als Vollzeitbeschäftigte. Barrierefrei informieren und kommunizieren Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert

Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert Veröffentlicht am 06.09.2018 Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert Die Bundesregierung plant entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen eine Änderung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts A. Problem und Ziel Es ist ein wichtiges arbeits- und familienpolitisches Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit Stand: 17.04.2018 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit A. Problem und Ziel Es ist ein wichtiges arbeits-,

Mehr

Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG vom 21. Dezember 2000 einschließlich der Änderungen vom 11. Dezember 2018 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

Mehr

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung Möglichkeiten zur Verringerung der Arbeitszeit René Szymkowiak 1 Themenschwerpunkt Teilzeit Gesetzliche bzw. tarifl. Möglichkeiten zur Reduzierung der AZ Begriffsbestimmung Rechtl.

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch

Mehr

Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle

Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle -Kurzvorträge zum Arbeitsrecht - Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle Ass.jur. Der gesetzliche Auftrag 1 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) Ziele Ziel des Gesetzes ist,

Mehr

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit Brückenteilzeit Vortrag am 15.01.2019 in Stuttgart und am 22.01.2019 in Waiblingen im Rahmen des MitMachProgramm 2019 ver.di-bezirk Stuttgart Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Breitscheidstraße

Mehr

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten

Mehr

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966)

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ( HI856) Gesetzesstand Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom. Dezember 000 (BGBl. I 000, S. 966) Amtl. Gliederungsnummer:

Mehr

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitreduzierung)

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitreduzierung) RECHTSPRECHUNG 370 Nicht-amtliche Leitsätze 1. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff schriftlich im Zusammenhang mit einer Willens erklärung, meint er regelmäßig die Schriftform des 126 Abs. 1 BGB. 2.

Mehr

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung 80 85 90 3. Nicht nur im Gesetz, auch in den AVR selbst gibt es eine Anspruchsgrundlage für Mitarbeiter zur Reduzierung der Arbeitszeit. Für alle Mitarbeiter, die in den Geltungsbereich der Anlage 5 fallen,

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) 1)2)

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) 1)2) 1 1, 2 TzBfG 102 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) 1)2) Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) (FNA 800-26) zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG)

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG) TzBfG Ausfertigungsdatum: 21.12.2000 Vollzitat: "Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG)

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG) TzBfG Ausfertigungsdatum: 21.12.2000 Vollzitat: "Teilzeit und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl.

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 1/2019 Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Mehr

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts A-2/02-2017 06. März 2017 INTERESSENVERTRETUNG Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf zur Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)

Mehr

Teilzeitarbeit - im Fokus

Teilzeitarbeit - im Fokus Teilzeitarbeit - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: November 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L T S V E

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit A. Problem und Ziel Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs-

Mehr

Die Voraussetzungen der Brückenteilzeit sind künftig in einem neuen 9a TzBfG geregelt und im Grunde aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieben:

Die Voraussetzungen der Brückenteilzeit sind künftig in einem neuen 9a TzBfG geregelt und im Grunde aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieben: Infobrief Servicebereich Personal An alle Mitgliedsorganisationen Sehr geehrte Damen und Herren, 010/18 13.06.2018 ab Januar 2019 soll neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10 Teil 1: Teilzeitarbeit 12 Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 1 Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz 14 1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mehr

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Teilzeitarbeit Stand: Dezember 2002 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Die im Merkblatt "Teilzeitarbeit" zusammengestellten Hinweise sollen den Metallinnungen

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Ein Service juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Datum: 21. Dezember 2000 Fundstelle: BGBl I 2000, 1966 Textnachweis ab: 1. 1.2001 Amtliche Hinweise

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit Bun d esrat Drucksache 281/18 14.06.18 Gesetzentwurf der Bundesregierung AIS - FJ - FS - Wi B R Fu ss Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Mehr

Was muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:

Was muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende

Mehr

VOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt

VOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende

Mehr

Die neue Brückenteilzeit Ab 2019 ist befristete Teilzeit möglich

Die neue Brückenteilzeit Ab 2019 ist befristete Teilzeit möglich in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 51/18 Die neue Brückenteilzeit Ab 2019 ist befristete Teilzeit möglich Viele Arbeitnehmer sind zwar an einer Verkürzung ihrer Arbeitszeit interessiert

Mehr

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechtrechts (Einführung einer Brückenteilzeit) passiert in 2. und 3. Lesung den Bundestag

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechtrechts (Einführung einer Brückenteilzeit) passiert in 2. und 3. Lesung den Bundestag ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

MEIN GUTES RECHT. Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

MEIN GUTES RECHT. Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Die IG BCE informiert über Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet,

Mehr

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002, 29. Oktober 2003 und 1. Juni 2018 Zwischen dem Zentralverband des

Mehr

/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.

/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis. Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^

Mehr

2.16 Tarifvertrag über Teilzeitarbeit

2.16 Tarifvertrag über Teilzeitarbeit 06 2002 NDR Handbuch Personal Seite 1 2.16 2.16 Tarifvertrag über Teilzeitarbeit Zwischen der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin und dem Deutschen Journalisten-Verband

Mehr

Inhaltsübersicht. Elternteilzeit - Teilzeit während der Elternzeit

Inhaltsübersicht. Elternteilzeit - Teilzeit während der Elternzeit Elternteilzeit - Teilzeit während der Elternzeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsvoraussetzungen 2.1 Beschäftigtenzahl im Betrieb 2.2 Beschäftigungsdauer 2.3 Arbeitszeit 2.4 Dringende betriebliche

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Pflegezeitgesetz PflegeZG 816 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) 1 Ziel

Mehr

X. Teilzeitbeschäftigung und Lohnsteuerrecht Einheitliche Pauschsteuer Pauschale Lohnsteuer

X. Teilzeitbeschäftigung und Lohnsteuerrecht Einheitliche Pauschsteuer Pauschale Lohnsteuer Abkürzungen..................... 10 Abbildungsverzeichnis................. 13 Kurzinformationen................... 14 I. Einleitung.................. 15 II. Allgemeiner Anspruch auf Arbeitszeitverringerung..

Mehr

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Positionspapier. Aktuelle rechtspolitische Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Positionspapier. Aktuelle rechtspolitische Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes Positionspapier Aktuelle rechtspolitische Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts: Befristeter Teilzeitanspruch, Verbesserung des Aufstockungsanspruchs und

Mehr

Zur Einführung des Rechts auf befristete Teilzeit

Zur Einführung des Rechts auf befristete Teilzeit Zur Einführung des Rechts auf befristete Teilzeit Autoren: Jens Stegmaier, Stefanie Gundert Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechts auf befristete Teilzeit. Sie soll den Beschäftigten mehr

Mehr

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Eine Anleitung für Anfänger, insbesondere zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen und Klausuren

Mehr

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen

Mehr

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechtrechts (Einführung einer Brückenteilzeit) passiert das Bundeskabinett

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechtrechts (Einführung einer Brückenteilzeit) passiert das Bundeskabinett ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Teilzeit und Elternzeit. Infoabend am Referentinnen: Rechtsanwältin Babette Kusche Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß

Teilzeit und Elternzeit. Infoabend am Referentinnen: Rechtsanwältin Babette Kusche Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß Teilzeit und Elternzeit Infoabend am 19.05.2016 Referentinnen: Rechtsanwältin Babette Kusche Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß Anspruch auf Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit: Grundlage: Teilzeit- und Befristungsgesetz

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

Altersteilzeitordnung

Altersteilzeitordnung Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Informationen zum Thema Elternzeit

Informationen zum Thema Elternzeit Informationen zum Thema Elternzeit Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Arbeitsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14448 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf. Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice

Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf. Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf bei der Stadt Ulm verbinden? Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice Pflege, Familie und Beruf I. Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Ziel des Gesetzes Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Hinweise zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vom 11. Dezember 2018

Hinweise zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vom 11. Dezember 2018 1 Hinweise zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vom 11. Dezember 2018 Der Beitrag enthält weiterführende Hinweise zu den spezifischen Änderungen bei Teilzeitansprüchen durch das Gesetz zur

Mehr

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres

Mehr

Zwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4

Zwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4 Anlage 2 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender Arbeitsvertrag 8 geschlossen: 1 (1) Frau/Herr

Mehr

Inhaltsübersicht. Teilzeitarbeit - Teilzeitwunsch des Mitarbeiters

Inhaltsübersicht. Teilzeitarbeit - Teilzeitwunsch des Mitarbeiters Teilzeitarbeit - Teilzeitwunsch des Mitarbeiters Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Was kann der Arbeitnehmer verlangen? 3. Welches Verfahren ist einzuhalten? 3.1 Erörterungspflicht 3.2 Mitteilung der

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Arbeitsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14448 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Merkblatt für werdende Mütter

Merkblatt für werdende Mütter Vorbemerkung Kirchenkreisverwaltungsamt Nordfriesland -Personalabteilung- Merkblatt für werdende Mütter Dieses Merkblatt wurde für werdende Mütter erstellt. Es ist eine Zusammenfassung der wichtigsten

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit Arbeitshilfe zur Anwendung des TVöD/ TV-L Arbeitshilfe Nr. 89 ARBEITSHILFEN FÜR

Mehr

Aus dem Arbeitsrecht.

Aus dem Arbeitsrecht. Aus dem Arbeitsrecht Befristete Teilzeit (anstehende Gesetzesänderung) Urlaubsanspruch bei Ein- und Austritt im laufenden Jahr Rechtliche Risiken bei Aufhebungsverträgen www.pkf-wms.de Befristete Teilzeit

Mehr

Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf www.bayreuth.de Qualifizierung zum betrieblichen Pflegelotsen Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Arbeitsrechtliche Ansprüche Pflegezeitgesetz

Mehr

Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick

Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA 4.13.12 Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Vom 26. Februar 1998 (ABl. EKD 1998 S. 158) zuletzt geändert

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Sommerzeit ist Urlaubszeit. Aber schon bei der Planung kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es Konflikte geben. Schuld an solchen

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern P f l e g e z eitgesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand April 2012 Seit 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz

Mehr

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

Vorwort 3. Abkürzungsverzeichnis 11

Vorwort 3. Abkürzungsverzeichnis 11 Inhalt Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung (Astrid Knüttel, Silke Martini und Julia Graf) 13 I. Neue Entwicklungen und Herausforderungen 13 II. Familienfreundlichkeit als umfassender Begriff

Mehr

1/5. Vollzeit über 40 Stunden steigt vor allem bei Männern

1/5. Vollzeit über 40 Stunden steigt vor allem bei Männern 1/5 Vollzeit über Stunden steigt vor allem bei n von 1 und mehr Stunden in Deutschland (1991-11), in Prozent,7 5, 5, 5,9,,1,3 5,1,7 3, 3, 3, 3,7,,, 3,7 3, 3,9 3,,9,9,9 3,1 3,1, 3, 3,1 3, 3,5 1,9,, 1,9,

Mehr

Teilzeitarbeit. Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit. von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann

Teilzeitarbeit. Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit. von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann Teilzeitarbeit Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 11 Kurzinformationen 13

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Urlaub

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Urlaub Arbeits- und Sozialrechts-Info Urlaub Stand: 1/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Urlaub Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr.

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) - einerseits - und der Gewerkschaft Kirche und Diakonie

Mehr

Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern FMBl. 2006 S. 220 StAnz. 2006 Nr. 50 2034.6-F

Mehr

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr. 30 16225 Eberswalde Vermerke des Jobcenters Org. Zeichen: Kdnr.: Betriebsnr.: Eingangsvermerk Nz. Antrag auf Gewährung

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr