Transparente Finanzierung der Universitäten. Orientierung an Leistungsträgern in Lehre und Forschung / EEK

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1 Ziele Transparente Finanzierung der Universitäten Orientierung an Leistungsträgern in Lehre und Forschung / EEK Verbesserung der Qualität in der Lehre ohne Verringerung der Studienplätze

2 Maßnahmen Erster Schritt zur Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung zweiter Schritt hat bis 31. März 2014 zu erfolgen Zugangsregelungen in besonders stark nachgefragten Studien

3 Universitätsfinanzierung IST Leistungsvereinbarungsperiode Leistungsvereinbarungsverhandlungen Indikatoren Grundbudget Verteilung auf Basis von Verhandlungen: ca. 6,9 Mrd. Hochschulraum Strukturfonds - Verteilung auf Basis von 4 Indikatoren - Mittel zur Förderung von Kooperationen im Vergabeverfahren 450 Mio. Zusätzliche Mittel für Baumaßnahmen und den klinischen Mehraufwand

4 Universitätsfinanzierung Nächster Schritt Prüfungsaktiven Studien je Fächergruppe Indikatoren Lehre Forschung & EEK Prüfungsaktive Studien X FO/EEK Zuschlag Prüfungsaktive Studien x Bewertung der Fächergruppe Strategische Komponente Wissenschaftliche Universitäten Wettbewerbs- Komponente Strategische Komponente Universitäten der Künste FO-Wettbewerbs- Komponente EEK-Wettbewerbs- Komponente Strategische Komponente Infrastruktur Forschungsgroßinfrastruktur Gebäude Globalbudget

5 Universitätsfinanzierung ZIEL Prüfungsaktive Studien Prüfungsaktiv ist: Bachelor-, Master- oder Diplomstudium mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte oder mindestens 8 positiv beurteilte Semesterstunden

6 Universitätsfinanzierung ZIEL 7 Fächergruppen FG 1: Grundstufe des Bedarfs an Ausstattung und Betreuung (SoWi, GeiWi, ReWi, ) FG 2: Mittlerer Bedarf an Ausstattung oder Betreuung (Mathematik, Informatik, Psychologie, ) FG 3: Hoher Bedarf an Ausstattung und Betreuung (Nawi,Technik, ) FG 4,5: Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin FG 6,7: Bildende Kunst, Musik

7 Zugangsregeln Anfangsszenario Österreichweite Anzahl an Studienplätzen für StudienanfängerInnen pro Studienjahr und Studienfeld: Studienfeld Gesamt Architektur und Städteplanung* Biologie und Biochemie** Informatik Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/ Wirtschaftswissenschaft Pharmazie * ausgenommen Studien an der Universität für angewandte Kunst Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Wien ** ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen gemäß 124b Abs. 4 bestehen Umfasst derzeit 28 Bachelor und Diplomstudien Aufteilung der Studienplätze auf die einzelnen Universitäten und Studien durch die Leistungsvereinbarungen

8 Zugangsregeln Rollierende Änderungen Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan Festlegung der österreichweiten Anzahl an Studienplätzen für StudienanfängerInnen pro Studienjahr und Studienfeld (u.a.) Verordnung durch BM für WF im Einvernehmen mit dem Haupausschuss des Nationalrats Festlegung jedes 3. Jahr Gültig für 6 Jahre Rektorat kann durch Verordnung ein Aufnahmeverfahren vor Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach Zulassung vorsehen

9 Wie geht s weiter? Begleitung der Universitäten bei der Ein-/Durchführung von Aufnahmeverfahren Entwurf des ersten Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplanes Erstellung eines detaillierten & vollziehbaren Finanzierungsmodells Novelle von 12 und 13 des Universitätsgesetzes bis 31. April 2014 Partielle Einführung der Studienplatzfinanzierung in der Leistungsvereinbarungsperiode Volle Umsetzung der Studienplatzfinanzierung in der Leistungsvereinbarungsperiode

10 Für weiterführende Informationen: Mag. Georg TUMMELTSHAMMER Telefon: +43/1/53120/

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