Zertifizierungsvereinbarung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zertifizierungsvereinbarung"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 1 2 Zweck 1 3 Verantwrtlichkeit 1 4 Durchführung Zertifizierungsanfrderungen Kriterien zur Erteilung, Aufrechterhaltung, zum Entzug, zur Aussetzung, zur Erweiterung der zur Einschränkung des Geltungsbereiches und zur Überwachung der Zertifikate Zertifikatsnutzung Einsprüche, Beschwerden und Streitfälle 5 5 Zu beachtende Unterlagen 6 6 Anlagen 6 1 Geltungsbereich Die Verfahrensanweisung gilt für die Festlegung vn Rechten und Pflichten des Kunden und vn Randbedingungen, die im Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle einzuhalten sind. 2 Zweck Sicherstellen vn Festlegungen zu den Rechten und Pflichten des Kunden und vn Randbedingungen, die im Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle einzuhalten sind. 3 Verantwrtlichkeit Verantwrtlich für die Einhaltung der Festlegungen dieser QMV sind der Kunde, der Zertifikatsinhaber, die Leitung und die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle der WIND-certificatin GmbH. QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Datum Name Unterschrift Erstellt Hänschke M. Sc. QM-Vermerk Hänschke M. Sc. Freigabe Dipl.-Ing. Hickisch QMV 23.dcx Seite 1 vn 6

2 4 Durchführung 4.1 Zertifizierungsanfrderungen Der Kunde verpflichtet sich die Zertifizierungsanfrderungen, einschließlich der Prduktanfrderungen, stets zu erfüllen. Entsprechende Änderungen der Anfrderungen werden durch die Zertifizierungsstelle rechtzeitig mitgeteilt. Gilt die Zertifizierung für eine laufende Prduktin, hat der Kunde sicher zu stellen, dass das zertifizierte Prdukt weiterhin die Prduktanfrderungen erfüllt. Sfern Kunde der Zertifizierungsstelle und späterer Zertifikatsinhaber vneinander abweichen, hat der Kunde den Zertifikatsinhaber über dessen Rechte und Pflichten zu infrmieren. Die Zertifizierungsverfahren basieren auf aktuellen Nrmen und nrmativen Dkumenten, die die Prduktanfrderungen festlegen. Die Zertifizierungsverfahren frdern vm Kunden / Antragsteller einen förmlichen Antrag, mit dem er die Zertifizierungsvereinbarung anerkennt. Die Gültigkeit des Einheitenzertifikats, Anlagenzertifikats und des Kmpnentenzertifikats beträgt maximal 5 Jahre. Darüber hinaus gelten flgende Bedingungen: Vraussetzung für die Gültigkeit eines Einheiten- und Kmpnentenzertifikats ist die Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagements des Herstellers nach ISO Die Geltungsdauer ist für den Einsatz der Erzeugungseinheiten in einer vr Ablauf dieser Gültigkeit in Betrieb genmmen Erzeugungsanlage unbegrenzt, sfern keine für die Kraftwerkseigenschaften relevanten Änderungen vrgenmmen werden. Die Gültigkeit eines Anlagenzertifikats endet 6 Mnate nach Inbetriebnahme der letzten EZE in der EZA. Die Gültigkeit endet mit dem Datum der Ausstellung der EZA-Knfrmitätserklärung, aber spätestens 12 Mnate nach Inbetriebnahme der ersten EZE in der EZA. In Absprache mit dem Netzbetreiber und der Zertifizierungsstelle kann die Frist vn verlängert werden. Die Zertifizierungsstelle ist über die Ausstellung der EZA-Knfrmitätserklärung durch eine rechtskräftige Benachrichtigung durch den Zertifikatsinhaber zu infrmieren. Der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich Veränderungen gegenüber den Antragsunterlagen (z.b. des Prduktinsstandrtes, Firmenname, -struktur, Herstellungsprzess der des QM- Systems), die Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung haben könnten, der Zertifizierungsstelle mitzuteilen. Des Weiteren verpflichtet sich der Zertifikatsinhaber alle Knstruktinsänderungen und Parameteränderungen an Kmpnenten der EZE bzw. der EZA insgesamt, swie Mdifikatinen in den EZE-Steuerungen, die die zertifizierten Eigenschaften beeinflussen, zeitnah schriftlich der Zertifizierungsstelle mitzuteilen. Bei Unterlassung haftet der Zertifikatsinhaber für alle Schäden und Ansprüche, die aus dem weiteren Gebrauch des Zertifikats entstehen. Der Antragssteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zertifikate mit Prduktbezeichnung, Zertifikatsnummer, Zertifikatsdatum und Status (gültig/ungültig) veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden die Angaben mit flgenden Infrmatinen ergänzt: das Einheitenzertifikat mit Leistung, Nummer des validierten EZE-Mdells und Sftwareumgebung des validierten Einheitenmdells das Anlagenzertifikat mit Leistung, Spezifikatin (Anzahl und Typ der EZE) QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Seite 2 vn 6

3 das Kmpnentenzertifikat mit Leistung, Nummer des validierten KZE-Mdells und Sftwareumgebung des validierten Kmpnentenmdells (sweit ntwendig) Die ben genannten Angaben zu den Zertifikaten werden auf der Internetseite der WINDcertificatin GmbH veröffentlicht. Zusätzlich werden diese Angaben zu Einheiten- und Kmpnentenzertifikate gemäß den FGW-Richtlinien auf der Internetseite des FGW e.v. - Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien veröffentlicht. Für die Zertifikatsverlängerung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Neubeantragung. Bei berechtigtem Interesse ist die Zertifizierungsanweisung zum jeweiligen Zertifizierungsverfahren für den Kunden in den Geschäftsräumen der WIND-certificatin GmbH einsehbar. Auftrags- und kundenbezgene Infrmatinen / Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit, um den Schutz des Auftraggebers und die Eigentumsrechte des Kunden zu sichern. Die Zertifizierungsstelle verpflichtet sich diese im Rahmen ihrer Tätigkeit vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Infrmatinen die hinsichtlich gesetzlicher, vertraglicher der Infrmatinen aus anderen Quellen als vm Kunden selbst stammen. 4.2 Kriterien zur Erteilung, Aufrechterhaltung, zum Entzug, zur Aussetzung, zur Erweiterung der zur Einschränkung des Geltungsbereiches und zur Überwachung der Zertifikate Der Kunde hat alle ntwendigen Vrkehrungen zu treffen für die Durchführung der Evaluierung und Überwachung. Die Zertifizierungsstelle erteilt ein Zertifikat unter den Vraussetzungen, dass: die Bewertung der Knfrmität des Prduktes zu den entsprechenden Nrmen und nrmativen Dkumenten psitiv ausfällt, die für die Bewertung herangezgenen Nrmen und nrmativen Dkumente gültig sind, die Anfrderungen nach Checkliste der Überprüfung zur Zertifikatsentscheidung (vgl. Zertifikat) erfüllt wurden. Ein Zertifikat mit nachträglich festgestellten Fehlern wird für ungültig erklärt und vn der ausstellenden Zertifizierungsstelle zurückgezgen. Missbrauch des Zertifikats wird durch Entzug geahndet. Eine Aussetzung der ein Entzug des Zertifikats erflgt nach einer Änderung, die eine erneute Begutachtung und Bewertung ntwendig macht, im Falle vn: Änderungen des Designs der der Spezifikatin des Prduktes, Änderungen der Nrmen der Bestimmungen, denen das Prdukt gemäß der Zertifizierung entsprechend sll, Eigentümer- der Strukturwechsel der Wechsel des Zertifikatsinhabers, QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Seite 3 vn 6

4 Vrliegen vn Infrmatinen, die darauf schließen lassen, dass das Prdukt den Anfrderungen des Zertifizierungssystems nicht mehr genügt. Bei nicht Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, alle Knstruktinsänderungen an Kmpnenten, swie Mdifikatinen in den EZE-Mdellen, die die zertifizierten Eigenschaften beeinflussen, der Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Umfang und Auswirkungen der Mdifikatinen sind zu belegen swie verständlich darzustellen. Das weitere Vrgehen ist abzustimmen. Bei Unterlassung haftet der Zertifikatsinhaber für alle Schäden und Ansprüche, die aus dem weiteren Gebrauch des Zertifikats entstehen. Der ausstellenden Zertifizierungsstelle sind alle 18 Mnate schriftlich mit einer unaufgefrderten Herstellererklärung Änderungen der keine Änderungen in der eingesetzten Sftware und Sftwareversinen zu bestätigen (gilt nicht für Anlagenzertifikate). Bleibt diese nach Ablauf einer Frist vn 3 Mnaten und nach schriftlicher Mahnung aus, wird das Zertifikat vn der Zertifizierungsstelle zurückgezgen und in allen veröffentlichen Listen als ungültig gekennzeichnet. Im Zweifelsfall hat zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Auftraggeber eine Abstimmung zu erflgen, b die vrgesehene Sftware-Änderung die Gültigkeit des Zertifikates beeinflusst. In allen Fällen des außerrdentlichen Wegfalls der Gültigkeit des Zertifikats, wird der Zertifikatsinhaber innerhalb vn 2 Wchen infrmiert. Die Zertifizierungsstelle kann jeder Zeit natürlichen und juristischen Persnen swie Institutinen auf Antrag und Nachweis eines berechtigten Interesses Infrmatinen über das Bestandsverzeichnis zertifizierter Prdukte mit aktuellem Status der Laufzeit der Zertifikate geben. Die Überwachung der laufenden Zertifikate wird ereignisrientiert, jedch mindestens einmal im Jahr, durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt und in Kntrlllisten (xx-zertifikate JJJJ- MM-TT.xlsm) dkumentiert. Es wird geprüft, b Änderungsmitteilungen zum zertifizierten Prdukt durch den Zertifikatsinhaber vrliegen und wie der Status des Zertifikats ist (z.b.: Gültigkeitszeitraum). Sfern sich kritische Inhalte zu zertifizierten Prdukten herausstellen, die ein Zertifikat in Frage stellen könnten, wird der Zertifikatinhaber zu einer Herstellererklärung aufgefrdert. Bei Anlagenzertifikaten wird die Gültigkeit der verwendeten Einheitenzertifikate geprüft. Mit Ende der Gültigkeit der Zertifikate endet die Überwachung. Werden Erweiterungen der Einschränkungen des Geltungsbereichs der Zertifizierung ntwendig, wird vn der Zertifizierungsstelle entschieden b das Zertifikat gültig bleibt der zurückgezgen wird. 4.3 Zertifikatsnutzung Das Zertifikat darf nur im eindeutigen Zusammenhang mit dem gültigen Geltungsbereich, für den die Zertifizierung erteilt wurde, verwendet werden. Das Zertifikat darf nicht in einer Frm verwendet werden, die die Zertifizierungsstelle in Misskredit bringt. Es dürfen keine Äußerungen über die Prduktzertifizierung abgegeben werden, die dazu führen könnten, dass die Zertifizierungsstelle als irreführend der unautrisiert angesehen wird. QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Seite 4 vn 6

5 Das Zertifikat darf ausschließlich dazu verwendet werden, um aufzuzeigen, dass die Erzeugungseinheit hinsichtlich ihrer Knfrmität mit festgelegten Nrmen zertifiziert ist. Die Weitergabe des Zertifikats swie zugehöriger Dkumente hat in deren Gesamtheit bzw. wie in den entsprechenden Dkumenten festgelegt zu erflgen. Bei Verwendung des Zertifikats in Kmmunikatinsmedien, wie Dkumenten, Prspekten der Werbematerial, ist sicherzustellen, dass alle Anfrderungen der Zertifizierungsstelle erfüllt werden. Alle Anfrderungen der Zertifizierungsstelle hinsichtlich der Verwendung vn Zertifikaten und Knfrmitätszeichen sind zu erfüllen (siehe QMV 22 /23/, verfügbar auf der Hmepage der Zertifizierungsstelle unter im Dwnladbereich). Der Kunde verpflichtet sich, das Zertifikat der Teile davn nicht missbräuchlich bzw. irreführend zu benutzen. Der Missbrauch wird durch Entzug des Zertifikates geahndet. Nach Aussetzung und Entzug des Zertifikats der Beendigung der Zertifizierung, ist jegliche Werbung einzustellen, die sich auf die Zertifizierung in irgendeiner Weise bezieht. 4.4 Einsprüche, Beschwerden und Streitfälle Alle Einsprüche, Beschwerden und Streitfälle zur Zertifizierung sind vm Kunden direkt an die Zertifizierungsstelle zu richten. Die Zertifizierungsstelle verfügt über ein neutrales Bearbeitungsverfahren. Einsprüche, Beschwerden und Streitfälle des Kunden, Ursachenanalyse und Krrekturmaßnahmen werden aufgezeichnet, analysiert und dkumentiert. Die Zertifizierungsstelle frdert vm Anbieter zertifizierter Prdukte, dass er Aufzeichnungen aller an ihn gerichteten Beschwerden bezüglich der Einhaltung der Zertifizierungsanfrderungen aufbewahrt und diese auf Verlangen zugänglich macht. Der Anbieter zertifizierter Prdukte hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen in Bezug auf slche Beschwerden swie jegliche Mängel, die die Erfüllung der Zertifizierungsanfrderungen beeinträchtigen. Die Beschwerden, Mängel und Krrekturmaßnahmen sind zu dkumentieren und der Zertifizierungsstelle zur Einsichtnahme zu Verfügung zu stellen. 4.5 Mittel der Zertifizierungsstelle Die Zertifizierungsstelle finanziert sich ausschließlich über die Gebühren der Zertifizierungstätigkeiten und ingenieurtechnischen Dienstleistungen. QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Seite 5 vn 6

6 Dkument ( 1) Bezeichnung (2) Nr. (3) 23 Erstellt Datum (4) Erstellt Name ( 5) Hänschke M. Sc. QM Ver mer k Datum ( 6) QM Ver mer k Name ( 7) Hänschke M. Sc. Freigabe D atum (8) Freigabe N ame (9) Dipl.-Ing. Hickisch Revisin ( 10) 6 QMV Verfahrensanweisung Zertifizierungsvereinbarung 5 Zu beachtende Unterlagen /1/ WIND-certificatin GmbH (WIND-cert) : Qualitätsmanagement - Handbuch. QM-System /23/ WIND-certificatin GmbH (WIND-cert) : QMV 22: Verwendung vn Zertifikaten und Knfrmitätszeichen. QM-System unveröffentlicht. Bargeshagen (D) : WIND-cert, akt. Fassung /24/ WIND-certificatin GmbH (WIND-cert) : QMZ 01: Einheitenzertifikat. QM-System /25/ WIND-certificatin GmbH (WIND-cert) : QMZ 02: Anlagenzertifikat. QM-System /26/ WIND-certificatin GmbH (WIND-cert) : QMZ 03: Kmpnentenzertifikat. QM-System /106/ Deutsches Institut für Nrmung e.v. (DIN) : Knfrmitätsbewertung - Anfrderung an Stellen, die Prdukte, Przesse und Dienstleistungen zertifizieren (ISO/IEC 17065:2012). DIN EN ISO/IEC 17065:2012. Berlin (D) : Beuth-Verlag GmbH, Anlagen Keine QM-System Verfahrensanweisung QMV 23 Rev. 6 Seite 6 vn 6

QM-System. Verfahrensanweisung QMV 23. Zertifizierungsvereinbarung

QM-System. Verfahrensanweisung QMV 23. Zertifizierungsvereinbarung V.: T:\\#QM- SYS\\CONTROL\\qm_control.doc Z.: Z81_ Titel: Zertifizierungsvereinbarung Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 1 2 Zweck 1 3 Verantwortlichkeit 1 4 Durchführung 1 4.1 Zertifizierungsanforderungen

Mehr

DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung

DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung 300-004 DGUV Grundsatz 300-004 DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen Juli 2018 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2

Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2 Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2 Angaben zur beantragten Anerkennung / Zertifizierung Art der Anerkennung / Zertifizierung: Erstanerkennung /

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für die Zertifizierung von Personal

Allgemeine Bestimmungen für die Zertifizierung von Personal Inhalt Inhalt... 1 1. Allgemeines... 2 2. Geltungsbereich... 2 3 Zertifizierungsverfahren... 2 3.1 Antrag... 2 3.2 Prüfung für das Zertifizierungsgebiet... 2 3.3. Zertifikatserteilung... 3 3.4 Zertifikatsverlängerung,

Mehr

ZE _EZE_01_C-Pro Programm EZE-Zertifizierung Windenergieanlagen

ZE _EZE_01_C-Pro Programm EZE-Zertifizierung Windenergieanlagen Revision: 00 Seite 1 von 7 ZE _EZE_01_C-Pro Programm EZE-Zertifizierung Windenergieanlagen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Zweck... 2 3 Verantwortlichkeit für dieses Dokument... 2 4 Produkt

Mehr

ZE_KOM_01_C-Pro Titel: Programm EZA-Komponenten-Zertifizierung (Umrichter für WEA, FACTS, Kompensationen und Parkregler)

ZE_KOM_01_C-Pro Titel: Programm EZA-Komponenten-Zertifizierung (Umrichter für WEA, FACTS, Kompensationen und Parkregler) Seite 1 von 7 Titel: Programm EZA-Komponenten-Zertifizierung (Umrichter für WEA, FACTS, Kompensationen und Parkregler) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck 3 Verantwortlichkeit 4 Produkt Definitionen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen präq GmbH (nachfolgend Zertifizierungsstelle) und ihren Auftraggebern geschlossene

Mehr

Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle. für das

Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle. für das Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Zertifizierungsstelle Zertifizierungsstelle ist die zbb als e.v. und unabhängige

Mehr

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Zulassung eines verantwortlichen Mitarbeiters einer Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen Berlin, 23. März

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aktivitäten von AS+C als Zertifizierungsstelle für Produkte und Dienstleistungen gemäß EN ISO/IEC 17065 für Personen gemäß ISO/IEC 17024 für Managementsysteme gemäß

Mehr

Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH. Maßnahmenzulassung gemäß 179, 180 SGB III i.v.m. AZAV 3, 4

Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH. Maßnahmenzulassung gemäß 179, 180 SGB III i.v.m. AZAV 3, 4 Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hchschulring 2 15745 Wildau Maßnahmenzulassung gemäß 179, 180 SGB III i.v.m. AZAV 3, 4 Dkument WP04 C - D01 Z U S A M M E N F A S S U N G - Prüfungsrdnung

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachmann/-frau Projektmanagement Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachmann/-frau Projektmanagement Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Antrag auf Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Konformitätsnachweis System 2+

Antrag auf Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Konformitätsnachweis System 2+ Antrag auf Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Konformitätsnachweis System 2+ Hersteller / Inverkehrbringer: Herstellungsort: Straße, Nr.: Werk/Grube: Land: Telefon: Ansprechpartner:

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Umweltmanagementbeauftragter Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Umweltmanagementbeauftragter Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft für Datenschutz Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft für Datenschutz Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV )

Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV ) TÜV NORD CERT GmbH Personenzertifizierung Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV ) der nach ISO/IEC 17024 durch die DAkkS akkreditierten TÜV NORD CERT-Zertifizierungsstelle für Personen

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung der Inhalt A. Allgemeine Bedingungen und Grundsätze... 2 B. Bedingungen für die Prüfung von Produkten... 3 C. Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten... 3 C.1 Allgemein... 3 C.2 Freiwillige Zertifikate

Mehr

Zeichensatzung des IBS-zertifiziert -Zeichens

Zeichensatzung des IBS-zertifiziert -Zeichens Zeichensatzung des IBS-zertifiziert -Zeichens Seite 2 von 5 1 Zweck und Geltungsbereich Diese Zeichensatzung regelt die Form und Verwendung des IBS-zertifiziert - Zeichens, im Folgenden Zert-Zeichen genannt.

Mehr

ABE Kunze Engineering GmbH Großer Kamp 1c D Barsbüttel. Dipl.-Kff. Dörte Schaare. Dipl.-Ing. Sebastian Gerbig

ABE Kunze Engineering GmbH Großer Kamp 1c D Barsbüttel. Dipl.-Kff. Dörte Schaare. Dipl.-Ing. Sebastian Gerbig ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 1 von 7 Inhalt Dokumenteninformation... 1 Änderungsverzeichnis... 1 1 Geltungsbereich... 2 2 Zertifizierungsverfahren... 2 3 Zertifikatsnutzung... 5 4 Rechte

Mehr

Verfahrensanweisung Umgang_mit_Einspruechen.doc INHALT

Verfahrensanweisung Umgang_mit_Einspruechen.doc INHALT INHALT 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 2 Begriffe / Definitionen 2 2.1 Definitionen 2 3 Zuständigkeiten 2 4 Verfahrensbeschreibung 3 4.1 Beschreibung 3 4.1.1 Erfassung 3 4.1.2 Vertraulichkeit 3 4.1.3 Information

Mehr

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag Vertrag A1209 Seite 1 von 6 Vertrag Verbandszertifizierung nach den Verbandsvorgaben und des geführten Personenmanagements zwischen der Verbands- Zertifizierungsstelle, vertreten durch die Prüfungskommission,

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Prüf- und Zertifizierungsordnung Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel...

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens ISO und DIN 15593

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens ISO und DIN 15593 Inhaltsverzeichnis 1 ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN... 2 1.1 Auditvorbereitung... 2 1.2 Audit Stufe 1... 2 1.3 Audit Stufe 2 Zertifizierungsaudit... 3 1.4 Zertifikaterteilung... 3 2 ÜBERWACHUNGSAUDIT... 3 3

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung der Inhalt A. Allgemeine Bedingungen und Grundsätze... 2 B. Bedingungen für die Prüfung von Produkten... 3 C. Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten... 5 C.1 Allgemein... 5 C.2 Freiwillige Zertifikate

Mehr

Erfahrungsaustausch. DeuZert Auditorinnen/Auditoren Bad Belzig am

Erfahrungsaustausch. DeuZert Auditorinnen/Auditoren Bad Belzig am Erfahrungsaustausch DeuZert Auditorinnen/Auditoren 2017 Bad Belzig am 16.06.2017 Dipl.-Ing. Jürgen Heene Hochschulring 2 15745 Wildau bei Berlin + 3375 217459-0 www.deuzert.de 1 Fachbeitrag ISO/IEC 17021-1:2015:

Mehr

Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren

Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die

Mehr

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH Inhalt 1 Vorbemerkung 6 Vergütung 2 Beauftragung / Vertragsdauer 7 Änderungen der Zertifizierungsregeln 3 Zertifizierung / Zertifikat 8 Einspruchsverfahren 3.1 Zertifizierung 9 Vertraulichkeit 3.2 Verwendung

Mehr

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS VERTRAG Nr. DE/YYY/ZZZ ÜBER DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES UMWELTZEICHENS DER GEMEINSCHAFT Die zuständige Stelle PRÄAMBEL RAL ggmbh, mit Sitz in Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin, nachstehend

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens von Lötpersonal

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens von Lötpersonal Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens von Lötpersonal Erstellt/Revidiert: 02 von: Mag. Susanne Bachner am: 18.05.2016 Geprüft: von: Dipl.-Ing. (FH) A. Dvorak, M.Sc. am: 25.05.2016 Freigegeben: von:

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens FSSC 22000

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens FSSC 22000 Inhaltsverzeichnis 1 ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN... 2 1.1 Auditvorbereitung... 2 1.2 Audit Stufe 1... 2 1.3 Audit Stufe 2 Zertifizierungsaudit... 3 1.4 Zertifikaterteilung... 3 2 ÜBERWACHUNGSAUDIT... 3 3

Mehr

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Allgemeine Infrmatinen Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Errichtung des Vereins Ein Verein wird durch die Vereinbarung vn Statuten

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Wundexperte Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Wundexperte Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Hygienebeauftragter im Gesundheits- und Sozialwesen Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Hygienebeauftragter im Gesundheits- und Sozialwesen Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft für Datenschutz Bereich Personenzertifizierung

Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft für Datenschutz Bereich Personenzertifizierung Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...

Mehr

Qualitäts- und Sicherheitsstandards von eoperations Schweiz

Qualitäts- und Sicherheitsstandards von eoperations Schweiz Qualitäts- und Sicherheitsstandards vn eoperatins Schweiz Versin vm 18. Dezember 2017 eoperatins Schweiz AG Speichergasse 39 3001 Bern www.eperatins.ch inf@eperatins.ch Inhalt 1 Ziel 3 2 Allgemeine Qualitätsstandards

Mehr

24. Windenergietage, Linstow. Anlagenzertifizierung

24. Windenergietage, Linstow. Anlagenzertifizierung 24. Windenergietage, Linstow Anlagenzertifizierung 11. November 2015 WIND-certification GmbH 1 Übersicht 1. Vorstellung 2. Nachweisverfahren 3. Mittelspannungsanschluss 4. Hochspannungsanschluss 5. Fragen

Mehr

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten

Mehr

Zertifizierungsordnung für die Zertifizierung von Produkten nach DIN EN ISO / IEC 17065:

Zertifizierungsordnung für die Zertifizierung von Produkten nach DIN EN ISO / IEC 17065: PB_CERT_ 09 Anlagenzertifizierung Zertifizierungsordnung für die Zertifizierung von Produkten nach DIN EN ISO / IEC 17065:2013-01 der P&M Power Certification GmbH (nachfolgend Zertifizierungsstelle genannt)

Mehr

Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung

Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung Rev. 06 / Stand: August 2015 Anmerkung zum Dokument: Dieses Dokument wurde entsprechend den Vorgaben

Mehr

Eichung oder Konformitätsbewertung

Eichung oder Konformitätsbewertung VDMA Psitin Einleitung Der VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, ist der größte eurpäische Industrieverband. Der VDMA vertritt die Interessen vn ca. 3100 Mitgliedsunternehmen aus nahezu allen

Mehr

Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen

Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Berlin, 25. Januar 2010 Zusammenarbeit der DAkkS mit den KBS wichtige Prozesse Herr Ralf Egner Agenda Zusammenarbeit der DAkkS

Mehr

Zertifizierungsvereinbarung

Zertifizierungsvereinbarung Zertifizierungsvereinbarung Zwischen der Firma Musterfirma GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt in der Folge kurz Hersteller genannt, und dem HNL Ingenieur- und Prüfgesellschaft mbh Flensburger Straße

Mehr

Informationen zur Rezertifizierung

Informationen zur Rezertifizierung Infrmatinen zur Rezertifizierung für Seminarabslventen der ICW/TÜV Wundfrtbildungen Die gemeinsame Zertifizierungsstelle vn ICW und PersCert TÜV hat seit 2008 die Zertifikate auf fünf Jahre befristet.

Mehr

Einleitung Audit - Fragenkatalog DIN EN ISO 13485:

Einleitung Audit - Fragenkatalog DIN EN ISO 13485: Einleitung Audit - Fragenkatalg DIN EN ISO 13485:2016-08 hier können Sie den gesamten Fragenkatalg bestellen QUMsult GmbH & C. KG Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77

Mehr

Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS

Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS Diese Zeichensatzung und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungslogos,

Mehr

Antrag Probenehmer ENplus-Briketts (Version 2.0 vom )

Antrag Probenehmer ENplus-Briketts (Version 2.0 vom ) Anmeldung zur Listung als gelisteter Probenehmer für das Zertifizierungsprogramm ENplus Holzbriketts Gemäß Handbuch ENplus Holzbriketts ist die Probenahme nur durch vom Deutschen Pelletinstitut gelistete

Mehr

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit.

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit. Ablauf Zertifizierungsverfahren Sie interessieren sich für den Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens in den Bereichen Managementsysteme sowie der Prozesszertifizierung bei Tervis Zertifizierungen GmbH.

Mehr

ZERTIFIKAT über Produktkonformität (QAL1 )

ZERTIFIKAT über Produktkonformität (QAL1 ) ATÜVRheinland Genau. Richtig. ZERTIFIKAT über Prduktknfrmität (QAL1 ) Zertifikatsnummer: 0000050628 Messeinrichtung: Hersteller: Prüfinstitut: Mercury Freedm system für Hg Therm Fisher scientific 27, Frge

Mehr

Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Secure CA Operation für BSI TR-03145

Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Secure CA Operation für BSI TR-03145 Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Secure CA Operation für BSI TR-03145 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Bundesamt für

Mehr

Prüf- und Zertifizierungswesen

Prüf- und Zertifizierungswesen PM 101 April 2011 Richtlinie für das Prüf- und Zertifizierungswesen der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH (VDE-Institut) A Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH Merianstraße 28 63069 Offenbach

Mehr

Umbau/Einsatz gebrauchter Maschinen unter Beachtung des ProdSG. Dipl-Ing. (FH) Winfried Wolfrum, Ingenieurbüro Wolfrum 21.

Umbau/Einsatz gebrauchter Maschinen unter Beachtung des ProdSG. Dipl-Ing. (FH) Winfried Wolfrum, Ingenieurbüro Wolfrum 21. Umbau/Einsatz gebrauchter Maschinen unter Beachtung des PrdSG Dipl-Ing. (FH) Winfried Wlfrum, Ingenieurbür Wlfrum 21. Juni 2012 Unsere Leistungen Durchführung vn Risikbeurteilungen (Knfrmitätsbewertung)

Mehr

Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der c-works GmbH

Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der c-works GmbH Seite 1 vn 6 Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der Datum des Inkrafttretens: 19-10-2011 Dkument-Eigentümer: Versin Versin Datum Beschreibung Autr 1.0 10.10.2011 Service Level Agreement H. Latzk

Mehr

Version 4.0; Stand: 02/2016 Seite 1 von 10

Version 4.0; Stand: 02/2016 Seite 1 von 10 Richtlinie der Zertifizierungsstelle für Produkte des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (MPA NRW) für die Zertifizierung von Produkten und der werkseigenen Produktionskontrolle Inhaltsverzeichnis

Mehr

Version 2.0; Stand: 08/2013 Seite 1 von 11

Version 2.0; Stand: 08/2013 Seite 1 von 11 Richtlinie der Zertifizierungsstelle für Produkte des Materialprüfungsamtes Nordrhein- Westfalen (MPA NRW) für die Zertifizierung und Überwachung von Produkten und der werkseigenen Produktionskontrolle

Mehr

Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Ersetzendes Scannen (RESISCAN) für BSI TR-03138

Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Ersetzendes Scannen (RESISCAN) für BSI TR-03138 Vertrag zur Zertifizierung als Auditor Ersetzendes Scannen (RESISCAN) für BSI TR-03138 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Bundesamt

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt

Mehr

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-12055-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 08.08.2016 bis 07.08.2021 Ausstellungsdatum: 01.11.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MS - ISO 9001, MS - ISO 14001, MS - ISO/TS MS - OHSAS und MS - ISO 50001

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MS - ISO 9001, MS - ISO 14001, MS - ISO/TS MS - OHSAS und MS - ISO 50001 Das Zertifizierungsverfahren des Managementsystems auf Basis der Norm ISO 9001 bzw. ISO 14001 bzw. ISO/TS 29001 bzw. OHSAS 18001 bzw. ISO 50001 besteht aus der Angebots- und Vertragsphase, der Auditvorbereitung,

Mehr

Ökobilanzen Life Cycle Assessment. Bernhard Zimmer

Ökobilanzen Life Cycle Assessment. Bernhard Zimmer Ökbilanzen Life Cycle Assessment Bernhard Zimmer Die Prdukt-Ökbilanz Eine prduktbezgene Ökbilanz (LCA) ist eine öklgisch bewertete Stff- und Energieflußanalyse über den gesamten Lebensweg eines Prduktes,

Mehr

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Stand 05.03.2018 Öffentliches Verfahrensverzeichnis über die Verarbeitung persnenbezgener Daten Gemäß 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für Datenschutz

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MAAS BGW auf Grundlage der DIN EN ISO 9001

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MAAS BGW auf Grundlage der DIN EN ISO 9001 Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MAAS BGW auf Grundlage der DIN EN ISO 9001 Zertifi zierung Inhaltsverzeichnis 1 ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN... 2 1.1 Auditvorbereitung... 2 1.2 Audit Stufe 1...

Mehr

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ)

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) vom... Entwurf vom 1. Februar 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 1 über den

Mehr

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten,

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, 4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) 4.3.1 Umweltaspekte Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, a) um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte

Mehr

Checkliste für Gewinnspiele bei Facebook

Checkliste für Gewinnspiele bei Facebook Checkliste für Gewinnspiele bei Facebk Gewinnspiele sind eine lhnende Marketingmaßnahme- aber auch hier gilt es, einige wichtige rechtliche Vrgaben einzuhalten. Damit du ganz entspannt Gewinnspiele anbieten

Mehr

Einleitung des Zertifizierungsprozesses

Einleitung des Zertifizierungsprozesses Revision: 00 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis ZE_ZP_02_AW 1 Geltungsbereich... 2 2 Zweck... 2 3 Verantwortlichkeit für dieses Dokument... 2 4 Übersicht... 2 5... 3 5.1 Kundenanfrage... 3 5.2 Anfrage spezifizieren...

Mehr

Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie:

Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen

Mehr

Anforderungen an Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2008. Aufbau der Norm und Beratungspreise

Anforderungen an Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2008. Aufbau der Norm und Beratungspreise Dr. Michael Bck Im Mre 33, 30167 Hannver inf@mhw-beratung.de Was frdert die Nrm? Anfrderungen an Qualitätsmanagement gemäß Aufbau der Nrm und Beratungspreise 0 Einleitung... 1 1 Anwendungsbereich... 1

Mehr

Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17024:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Personen zertifizieren

Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17024:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Personen zertifizieren Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17024:2012 für die

Mehr

So erhalten Sie ein von Seecert zertifiziertes Produkt

So erhalten Sie ein von Seecert zertifiziertes Produkt Verfahrensübersicht 1 Informationen für Antragsteller 2 Antrag auf Zertifizierung / Vertrag / Auftrag 3 Vergabe von Unteraufträgen 4 Evaluieren eines Produktes 5 Benötigte Unterlagen des Kunden 6 Erteilen

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)

Mehr

Prüfungsordnung für den Abschluss. Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Prüfungsordnung für den Abschluss. Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation Prüfungsordnung für den Abschluss Sachkundiger für Immobilienbewertung 1 Zulassung Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Sachkundiger für Immobilienbewertung sind: Eine abgeschlossene Ausbildung

Mehr

Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung

Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen im Bereich der Personenzertifizierung Rev. 07 / Stand: Juni 2018 Anmerkung zum Dokument: Dieses Dokument wurde entsprechend den Vorgaben zur

Mehr

Allgemeine Förderrichtlinien

Allgemeine Förderrichtlinien Vrsitzender: Stellv. Vrsitzende: Vertreter der jungen Generatin: Präsident des Aerclubs NRW: E-Mail: Dr. Siegfried Baumgartl Dr. Karl-Dieter Lerch Felix Hffmann Karsten Wltering Tbias Bieniek Matthias

Mehr

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen

Mehr

: Steffen Rode, Sorapong Sumandta

: Steffen Rode, Sorapong Sumandta 1 Geltungsbereich und Anbieter OnlineShp der, die Sie bei dem Nutriprt GmbH CarlZeissStrasse 27 24568 Kaltenkirchen : Steffen Rde, Srapng Sumandta 18 Lebensjahr vllendet haben, die das (3) Unsere Lieferungen,

Mehr

Technische Richtlinie

Technische Richtlinie Technische Richtlinie für Erzeugungseinheiten Teil 7: Instandhaltung von Kraftwerken für Erneuerbare Energien Rubrik D2: Zustands Ereignis Ursachen Schlüssel für Erzeugungseinheiten (ZEUS) Begriffe, Klassierung

Mehr

IHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort.

IHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort. Seite 1 730 0 Fachkraft im Bewachungsgewerbe 29.06.2017 bis 20.07.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 26.09.2017 bis 19.10.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 23.11.2017 bis 14.12.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus

Mehr

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies 1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten

Mehr

RICHTLINIE Personenzertifizierung

RICHTLINIE Personenzertifizierung RICHTLINIE Personenzertifizierung Gültig für die Zertifizierungsprogramme Zertifizierter Photovoltaiktechniker /-planer Zertifizierter Solarwärmeinstallateur /-planer Zertifizierter Wärmepumpeninstallateur

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten

Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Energietechnische Gesellschaft (ETG) FA V2.2 Arbeiten unter Spannung Güteausschuss AuS BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Version 1 Zertifizierungsprogramm für Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse mit der Leistungseigenschaft Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Vorwort Dieses produktbezogene Zertifizierungsprogramm

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach DIN 33430 (Stand: September 2016) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de

Mehr

Datenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem

Datenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem Datenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit DIN NIA 27 AK 1 & 5 ad hoc Meeting Datenschutzmanagementsystem 15. Juli 2016, Bonn 2016

Mehr

IHK n Die Weiterbildung. Bildung von Profis für Leute mit Zielen!

IHK n Die Weiterbildung. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Seite 1 Seite 2 Anmeldung Prüfungsvrbereitung Industriekauffrau/-mann - schriftliche Prüfung Vrbereitung zur Smmerprüfung 2017 Termin Teilnehmer Anrede Vrname Nachname Geburtsdatum Geburtsrt PLZ Ort Straße

Mehr

SLS-Programm (Studium Leistung Sport)

SLS-Programm (Studium Leistung Sport) SLS-Prgramm (Studium Leistung Sprt) Das SLS-Prgramm (Studium-Leistung-Sprt) zur Unterstützung vn studentischen Leistungssprtler/innen ist ein gemeinsames Prjekt der Universität Wien und des Vereins KADA

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich Persönliche

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit ( Uhr) -

Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit ( Uhr) - Absender: Rhein-Erft-Kreis Fax: (02271) 83 2348 Amt 70/33 Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, den Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissinsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit (22.00-6.00

Mehr

Vordrucke für die Wahl der Mitarbeitervertretung

Vordrucke für die Wahl der Mitarbeitervertretung Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Diözese Würzburg Vrdrucke für die Wahl der Mitarbeitervertretung ð Liste aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Blatt

Mehr

Das optimale Gesprächsprofil für meine Existenzgründungsberatung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Das optimale Gesprächsprofil für meine Existenzgründungsberatung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Das ptimale Gesprächsprfil für meine Existenzgründungsberatung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Wir freuen uns, dass Sie die IHK im Bereich Existenzgründung ansprechen, wir beraten Sie sehr gerne.

Mehr

ECM-Zertifizierungsvereinbarung und -programm

ECM-Zertifizierungsvereinbarung und -programm Railway Cmpetence and Certificatin GmbH ECM-Zertifizierungsvereinbarung und -prgramm Datum Überarbeitete Kapitel Bemerkungen 2016-06-22 alle Neuerstellung 2016-07-14 7.1, 7.3, 7.7 Anpassungen Cpyright

Mehr