ABE Kunze Engineering GmbH Großer Kamp 1c D Barsbüttel. Dipl.-Kff. Dörte Schaare. Dipl.-Ing. Sebastian Gerbig
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1 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 1 von 7 Inhalt Dokumenteninformation... 1 Änderungsverzeichnis Geltungsbereich Zertifizierungsverfahren Zertifikatsnutzung Rechte und Pflichten des Kunden Pflichten der ABE Kunze Engineering GmbH Maßnahmen bei Änderung von gesetzlichen Grundlagen... 7 Dokumenteninformation Dokumenten-Nr. ABE 11 (2) Verfasser Erstellt Geprüft ABE Kunze Engineering GmbH Großer Kamp 1c D Barsbüttel Dipl.-Kff. Dörte Schaare Dipl.-Ing. Sebastian Gerbig Datum Seiten Dokument 7 Status Freigegeben Änderungsverzeichnis Revision Ausgabedatum Änderung Bearbeitung Freigabe Erstausgabe Schaare Gerbig Kapitel 2 Schaare Gerbig Kapitel 2 Schaare Gerbig
2 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 2 von 7 1 Geltungsbereich Die ABE Kunze Engineering GmbH zertifiziert die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen nach SDLWindV Teil 4 8 mit Anlage 1 und 2 im Zusammenhang mit der Technischen Richtlinie 8 der FGW e.v. in der Revision 4. Eine Akkreditierung gemäß DIN EN für diesen Bereich wird derzeit angestrebt. 2 Zertifizierungsverfahren Phase 1: Angebot Der Kunde füllt das Antragsformular ABE 3 für Übergangsanlagen (Inbetriebnahme vom bis zum ) bzw. ABE 5 für Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem ) der ABE Kunze Engineering GmbH aus und sendet es unterschrieben zu. Die ABE Kunze Engineering GmbH erstellt auf Basis des Antragsformulars das Angebot für die Zertifizierung und / oder Erstellung der Konformitätserklärung. Das Angebot wird unterschrieben, mit dem Leitfaden zur Dokumentenbereitstellung für Anlagenzertifikat ABE 22, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Hinweis auf diese Zertifizierungsregeln an den Kunden versandt. Der Betreiber der Erzeugungseinheiten oder Anschlussanlage oder ein bevollmächtigter Vertreter nehmen das Angebot schriftlich an. Der Kunde akzeptiert mit der Annahme des Angebotes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ABE-AGB-E, diese Zertifizierungsregeln und beauftragt die ABE Kunze Engineering GmbH mit der Zertifizierung und / oder Erstellung der Konformitätserklärung. Der Kunde erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung von der ABE Kunze Engineering GmbH. Phase 2: Einreichung der Dokumente Die benötigten Dokumente zur Zertifizierung und Konformitätserklärung gemäß dem Leitfaden zur Dokumentenbereitstellung für Anlagenzertifikat ABE 22 sind zeitnah vom Kunden bei der ABE Kunze Engineering GmbH in digitaler oder Papierform einzureichen. Die einzureichenden Dokumente für die Zertifizierung sind: Kontaktdaten des Planungsansprechpartners vollständige Planungsdokumentation der Erzeugungseinheit(e) (EZE) und der Erzeugungsanlage (EZA; Gesamtheit aller EZE bis zum Netzanschlusspunkt) Terminplan über die Neuerrichtung der EZE und der EZA mit Angabe der Inbetriebnahmedaten Konzept, Beschreibung und Dokumentation über die Umsetzung des Parkmanagement-, des Steuerungs- und /oder Regelungssystems Einheitenzertifikat(e) der EZE Validiertes Modell(e) für DIgSILENT Power Factory 14.0, mit Angaben und Beschreibungen Auszug aus dem Prüfbericht der TR3 (Netzverträglichkeit ) Datenerfassungsbögen der TR8 C.A = Vordruck F1 bdew Datenerfassungsbögen der TR8 C.B
3 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 3 von 7 Singleline Diagramm(e) aller angeschlossenen Windenergieanlagen mit Angabe der Kabeltypen, -längen und querschnitten für die Leistungs- und Kommunikationskabel Singleline Diagramm(e) und technische Beschreibung(e) der Übergabestation und / oder des Umspannwerkes oder weitere technische Einrichtungen / Komponenten (z.b. Kompensationsanlage(n), externe STATCOM, externe FACTS) Geographischer Lageplan ggf. erstelltes Anlagengutachten nach SDLWindV 4, 5 oder 8 mit den EZE, die am identischen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind. schriftliche technische Absprachen mit dem Netzbetreiber (z.b. Netzanschlussvertrag, Netzanschlusszusage, Genehmigungsplanung) Die einzureichenden Dokumente für die Konformitätserklärung sind: Schutzprüfprotokoll(e) der EZA (Q/U Schutz, Kurzschlussschutzeinrichtung, Entkupplungsschutz, sonstiger Schutz) Schutzprüfprotokoll(e) der EZE Typprüfprotokolle der Schutzgeräte und der EZE Inbetriebnahmeprotokoll(e) inkl. Einstellprotokoll(e) der EZE Inbetriebsetzungsprotokolle gemäß der bdew-richtlinie für die EZA und für die EZE Errichterbestätigungen für alle Einrichtungen / Komponenten (z.b. EZE, Übergabestation, Umspannwerk, Leistungs- und Kommunikationskabel) Prüfprotokolle für alle Einrichtungen / Komponenten (z.b. EZE, Übergabestation, Umspannwerk, Leistungs- und Kommunikationskabel, Wandler) Protokoll über den erfolgreichen Test der Schnittstelle zum Netzbetreiber für die Wirkleistungssteuerung und die Blindleistungsbereitstellung (gemäß Datenerfassungsbogen der TR8 C.B) Über den Stand der eingereichten Dokumente informiert die ABE Kunze Engineering GmbH den Kunden regelmäßig und unterstützt entsprechend. Um die Terminschiene einzuhalten kann die ABE Kunze Engineering GmbH Fristen für die Einreichung der Dokumente setzen. Die Dokumente werden auf Vollständigkeit und Inhalt von Mitarbeitern der ABE Kunze Engineering GmbH geprüft. Bei positivem Ergebnis werden die notwendigen Berechnung in die Wege geleitet.
4 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 4 von 7 Phase 3: Berechnungen im Rahmen der Zertifizierung Die für das Zertifizierungsverfahren notwendigen Berechnungen sind u.a.: Rechnerischer Nachweis zum Blindleistungsunterspannungsschutz Rechnerischer Nachweis des Blindleistungsvermögens Berechnung des Kurzschlussstrombeitrages Dynamische Simulation zum Verbleib am Netz Die Berechnungen und Simulationen werden in der Software DIgSILENT Power Factory vorgenommen. Die Ergebnisse werden in einer Berechnungsstudie dokumentiert. Phase 4: Zertifizierung Die Berechnungsstudie ist die Grundlage für den Zertifizierungsbericht. Abweichungen zu den Anforderungen und Vorgaben werden in dem Zertifizierungsbericht entsprechend festgehalten. Können die Abweichungen nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums beseitigt werden, wird das Zertifizierungsverfahren geschlossen und der bisher entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Wunsch der Wiederaufnahme des Verfahrens nach dieser Frist muss erneut mit Phase 1 begonnen werden. Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung trifft der Leiter der Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat wird ausschließlich für den geprüften Bereich ausgestellt. Das Zertifikat und die mitgeltenden Unterlagen werden dem Kunden nach vertraglicher Vereinbarung in einfacher Papierform und / oder digitaler Form zur Verfügung gestellt. Phase 5: Vor-Ort Begutachtung für Konformitätserklärung Die ABE Kunze Engineering GmbH nennt dem Kunden zeitnah nach Einreichen der vollständigen Unterlagen Terminvorschläge sowie den Experten bzw. das Expertenteam für die Vor-Ort Begutachtung. Die Vor-Ort Begutachtung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter der ABE Kunze Engineering GmbH oder autorisierte, unterbeauftragte Experten. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntmachung Änderungswünsche bezüglich Termin, Ablauf und Begutachtungsteam einbringen, die entsprechend berücksichtigt werden. Die Begutachtung erfolgt nach den herstellerspezifischen Checklisten. Bei der Begutachtung muss der Kunde nicht anwesend sein. Der Zugang zu den EZE und EZA muss gewährleistet sein. Phase 6: Konformitätserklärung Das Ergebnis der Vor-Ort Begutachtung wird in dem Konformitätsbericht festgehalten. Bei signifikanten Abweichungen legt ABE Korrekturmaßnahmen fest und zeigt dem Kunden diese an. Nach Durchführung der Korrekturmaßnahmen kann eine Neuterminierung stattfinden. Der Konformitätsbericht wird von der Zertifizierungsstelle geprüft. Stellt diese Abweichungen zum Anlagenzertifikat fest, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß TR 8 ausgestellt werden. Die Konformitätserklärung und die mitgeltenden Unterlagen werden dem Kunden nach vertraglicher Vereinbarung in einfacher Papierform und / oder digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 5 von 7 3 Zertifikatsnutzung Die Berechtigung zur Nutzung des Zertifikates durch den Kunden beschränkt sich auf den im Zertifikat benannten Geltungsbereich. Das Zertifikat darf nur im eindeutigen Zusammenhang mit dem gültigen Geltungsbereich verwendet werden. Zertifikatsinhaber ist die im Datenerfassungsbogen TR8 Anhang C Teil A genannte Gesellschaft bzw. Person. Bei Erweiterung von Erzeugungseinheiten bzw. Komponenten an demselben Netzverknüpfungspunkt ist die ABE Kunze Engineering GmbH unmittelbar zu informieren und erneut mit Phase 1 zu beginnen. Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates ist zu überprüfen, wenn das Einheitenzertifikat, auf dem das Anlagenzertifikat aufbaut, seine Gültigkeit verliert; Erzeugungseinheiten oder Komponenten an demselben Netzverknüpfungspunkt wegfallen; Konstruktionsänderungen an Komponenten der EZE bzw. der EZA insgesamt vorgenommen werden; Modifikationen in den EZE-Steuerungen, die die zertifizierten Eigenschaften beeinflussen, vorgenommen werden. Die ABE Kunze Engineering GmbH überprüft jeden Einzelfall, ob ein erneutes Durchlaufen des Zertifizierungsprozesses erforderlich ist und dokumentiert dies entsprechend. Ein Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn die im Zertifikat genannte Gültigkeitsdauer überschritten ist; der Vertrag über die Zertifizierung durch den Kunde gekündigt wird. Ein Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle ausgesetzt werden, wenn der Kunde den vereinbarten Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt; der Kunde seine Pflichten grob verletzt; Abweichungen festgestellt werden, die von Kunden nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums geschlossen werden. Die Zertifizierungsstelle haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden aus der Nichterteilung, dem Erlöschen oder der Zurückziehung eines Zertifikats entstehen.
6 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 6 von 7 4 Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde hat das Recht auf kompetente Experten und Ansprechpartner; auf unparteiische, sachliche und kompetente Information zum Verfahrensablauf; auf Gleichbehandlung mit anderen Kunden, frei von Diskriminierung, Rassismus und ungemessenen finanziellen Bedingungen; auf Zugang zu allen Dienstleistungen der ABE Kunze Engineering GmbH; auf Geheimhaltung und Verschwiegenheit zu firmeninternen Mitteilungen, Dokumenten und Daten, die innerhalb der Verfahren dem Experten und Ansprechpartner mitgeteilt, übergeben bzw. vorgelegt werden; sich bei Änderungen von Regelwerken, wie gesetzliche Vorschriften, Normen und Richtlinien, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung haben, bei der ABE Kunze Engineering GmbH zu informieren, damit ggf. einzuleitende Maßnahmen termingerecht realisierbar sind; Änderungswünsche bezüglich des Begutachtungstermins, -ablauf und Expertenteams innerhalb von einer Woche nach Bekanntmachen einzubringen; das Zertifikat der ABE Kunze Engineering GmbH in betrieblichen Dokumenten und in Werbematerialien für den ausgewiesenen Gültigkeitsbereich zu verwenden; das Zeichen der ABE Kunze Engineering GmbH entsprechend der Zeichensatzung zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, das festgelegte Zertifizierungsverfahren anzuerkennen; Veränderungen gegenüber den Antragsunterlagen (z.b. Änderungen am bisherigen Produkt oder des Produktionsstandortes, Firmenname, Firmenstruktur, Organisation usw.), die Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung haben können, der ABE Kunze Engineering GmbH unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen; die für die Zertifizierung notwendigen Dokumente und Informationen gemäß Phase 2 rechtzeitig zur Verfügung zu stellen; sicherzustellen, dass sich die Werbung mit dem Zertifikat eindeutig nur auf dessen Gültigkeitsbereich beschränkt; Werbung mit dem Zertifikat einzustellen, wenn die Zertifizierung seine Gültigkeit verloren hat; dem Expertenteam der ABE Kunze Engineering GmbH und wenn notwendig dem Expertenteam der DAkkS GmbH Zugang zu allen betrieblichen Einrichtungen und Dokumenten zu ermöglichen; Aufzeichnungen über Beschwerden bzgl. der Konformität des Produktes und die durchgeführten Maßnahmen zu führen und diese der ABE Kunze Engineering GmbH zur Verfügung zu stellen.
7 ABE 11 (2) Zertifizierungsregeln und -verfahren 7 von 7 5 Pflichten der ABE Kunze Engineering GmbH Die ABE Kunze Engineering GmbH ist verpflichtet, alle ihr im Zusammenhang mit den Zertifizierungsverfahren bekannt gewordenen und zugänglichen Informationen und Unterlagen vertraulich und nur im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zu verwenden; die Ergebnisse der Zertifizierung und erteilte Zertifikate an die zuständigen Stellen zu melden; von ihr fremd vergebene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zertifizierung zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu treffen; den Erfolg der Zertifizierung unabhängig von persönlichen oder finanziellen Aspekten zu gestalten; den Kunden in angemessener Weise beabsichtige Änderungen der Zertifizierungsanforderungen mitteilen. 6 Maßnahmen bei Änderung von gesetzlichen Grundlagen Über Änderungen gesetzlicher und normativer Grundlagen, die für die Zertifizierung relevant sind, informiert die ABE Kunze Engineering GmbH auf Ihrer Homepage. Die Änderungen werden in angemessenen Abstand umgesetzt. Wenn dies Änderungen der Zertifizierungsanforderungen zur Folge hat, berücksichtigt die ABE Kunze Engineering GmbH die Interessen der betroffenen Kreise, bevor die Entscheidung zur Änderung getroffen wird. Sie überprüft, dass ihre Kunden die notwendig gewordenen Anpassungen innerhalb der von ABE vorgesehenen Zeit vornehmen.
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