STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL FAUNISTISCHES GUTACHTEN

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1 STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL FAUNISTISCHES GUTACHTEN Kohlmeise Breitflügelfledermaus Amsel Stand: Bearbeiter: Hanjo Steinborn, Dipl.-Landschaftsökol. Planungsgesellschaft mbh Escherweg 1 Postfach 3867 Telefon 0441/ Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung Oldenburg Oldenburg Telefax 0441/ info@nwp-ol.de

2 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten I Inhalt 1. Einleitung Brutvögel Methode Ergebnisse Bewertung Fledermäuse Methode Ergebnisse Bewertung Weitere Arten Konfliktanalyse und Hinweise zum Artenschutz Brutvögel Fledermäuse Weitere Arten Literatur...9 Anhang: Karte: Brutvögel Karte: Fledermäuse

3 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 1 1. EINLEITUNG Der Stadtteil Bethel soll verändert und aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang sind u. a. die Freilegung des Bohnenbaches und die Neuanlage von Grünflächen vorgesehen. Die Planung (DeZwarteHond, 2011) sieht dabei auch den Abriss verschiedener Gebäude und die Fällung von einzelnen Bäumen vor. Um zu überprüfen, ob bei der Umsetzung der Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG berührt werden, wurde eine Brutvogel- und Fledermauskartierung durchgeführt. Außerdem wurden gemäß Abfrage planungsrelevanter Arten über das LANUV NRW, Messtischblatt 3917 stichprobenhaft die streng geschützten Arten Zauneidechse, Kleiner Wasserfrosch und Kammmolch kartiert. (vgl. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW, 2010) 2. BRUTVÖGEL 2.1 Methode Für die Beschreibung des Brutvogelbestandes wurden sechs Begehungen vorgenommen (vgl. Tab. 1). Als Untersuchungsgebiet (UG) wurde der Geltungsbereich des Stadtumbaus Bethel festgelegt (Karte 1). Tab. 1: Termine und Witterung der Brutvogelerfassung Datum Witterung C, 30% Wolken, windstill, Abendkartierung C, 60% Wolken, windstill, Frühkartierung C, 0% Wolken, Wind: NE 3-4, Frühkartierung C, 0% Wolken, windstill, Frühkartierung C, 5% Wolken, Wind: NW 1, Frühkartierung C, 0% Wolken, windstill, Frühkartierung Die Kartierungen fanden in der Regel frühmorgens beginnend mit Sonnenaufgang statt. An einem Termin wurde die Begehung in die späten Abend / frühen Nachtstunden verlegt, um dämmerungs- bzw. nachtaktive Vogelarten (z.b. Eulen) zu erfassen. Aufgrund der Auftragserteilung im April konnte die Zeit der Haupt-Balzaktivität beispielsweise von Eulen und Spechten nicht mehr vollständig kartiert werden. Insbesondere bei diesen Artengruppen wurde zusätzlich auf Nachweise über rufende Nestlinge geachtet. Es wurden sämtliche Vögel mit territorialem oder brutbezogenem Verhalten (z.b. Balzflüge, Gesang, Nestbau, Fütterung) kartiert. Die Erfassung fand zu Fuß oder auf dem Fahrrad auf unterschiedlichen Wegen durch das Untersuchungsgebiet (UG) statt. Auch während der Fledermauskartierung (s.u.) wurden Vorkommen von dämmerungs- und nachtaktiven Brutvogelarten notiert. Für alle Brutvögel wurde nach der Methode der Revierkartierung vorgegangen (SÜDBECK et al. 2005). Besondere Berücksichtigung fanden Arten der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten Deutschlands und NRW (SÜDBECK et al. 2007; SUDMANN et al. 2009) sowie gebäudebewohnende Brutvögel und Arten, deren Nester regelmäßig und über mehrere Brutperioden auch durch andere Vogelarten genutzt werden können.

4 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 2 Für die Einschätzung des Brutstatus wurde folgende Einteilung vorgenommen: Brutnachweis (Junge gesehen, Nest mit Eiern, Altvögel tragen Futter oder Kotballen, brütende Altvögel u.ä.), Brutverdacht (Balz-, Territorial-, Angst- oder Warnverhalten an mind. zwei Terminen), Brutzeitfeststellung (kein besonderes Verhalten, Feststellung aber in geeignetem Bruthabitat an einem der Termine). Als Brutbestand wurde die Summe aus Brutverdachten und Brutnachweisen gebildet und in Karte Bestand Brutvögel (s. Anhang) dargestellt. Für die Bewertung von Vogelbrutgebieten gibt es in NRW kein rechnerisches Verfahren. In der Regel werden verbalargumentative Bewertungen anhand der Vorkommen von ausgewählten Arten und der Habitatausstattung sowie deren Beeinträchtigungen vorgenommen ( Mitunter kommt jedoch auch das in Niedersachsen entwickelte Bewertungsverfahren nach WILMS et al. (1997) zum Einsatz. Das Verfahren ordnet Rote-Liste-Arten Punktzahlen zu, die addiert und durch einen Flächenfaktor geteilt werden. Im Einzelnen sind hierfür folgende Schritte notwendig: Addieren von Brutnachweis und Brutverdacht gefährdeter Vogelarten Feststellen der Gefährdungskategorien für Deutschland, Bundesland und der Region Ermitteln der Punktzahl für jede gefährdete Vogelart (vgl. Tab. 2) Addieren der einzelnen Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl Dividieren der Gesamtpunktzahl durch den Flächenfaktor (entspricht der UG-Fläche in Quadratkilometer, mind. 1,0) Einstufen des Gebietes entsprechend den Angaben zu Mindestpunktzahlen: ab 4 = lokal; ab 9 = regional, ab 16 landesweit, ab 25 = national bedeutend Tab. 2: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997) für die Bewertung von Brutvogellebensräumen Anzahl Paare RL 1 Punkte RL 2 Punkte RL 3 Punkte ,5 1, ,8 2, ,1 5 21,5 7 3, ,8 4, ,6 4, ,3 4, ,0 jedes weitere Paar 1,5 0,5 0,1 Bei der Bewertung ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die Rote-Liste-Einstufungen für die Region, bis zur landesweiten Bedeutung die Rote-Liste-

5 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 3 Einstufungen für das Bundesland und oberhalb der landesweiten Bedeutung die Rote-Liste- Einstufungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen. 2.2 Ergebnisse Die festgestellten Brutvogelarten werden in der folgenden Tabelle (Tab. 3) und in Karte 1 dargestellt. Angegeben ist zusätzlich der Gefährdungsgrad nach den Roten Listen in Deutschland und NRW (nach SÜDBECK et al. 2007; SUDMANN et al. 2009). Tab. 3: Artenliste der Brutvögel mit Gefährdungsstatus (SÜDBECK et al. 2007; SUDMANN et al. 2009). Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Anzahl Reviere Gefährdung in Deutschland Gefährdung in Nordrhein- Westfalen Gefährdung in Nordrhein- Westfalen (Region Weserbergland) Amsel Turdus merula 28 Blaumeise Parus caeruleus 14 Buchfink Fringilla coelebs 10 Elster Pica pica 1 Grünfink Carduelis chloris 3 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 Haussperling Passer domesticus 3 V V 3 Heckenbraunelle Prunella modularis 3 Kohlmeise Parus major 16 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 Ringeltaube Columba palumbus 5 Rotkehlchen Erithacus rubecula 2 Zaunkönig Troglodytes troglodytes 4 Zilpzalp Phylloscopus collybita 10 Insgesamt wurden 14 Arten als brütend im Gebiet erfasst. Es handelt sich ausschließlich um häufige und weit verbreitete Brutvögel der Siedlungen und Gehölze, die ihre Nester jedes Jahr neu bauen. Einzig der Hausrotschwanz und der Haussperling bauen ihre Nester in Nischen unter Dächern, unter Regenrinnen oder Dachpfannen. Bis auf Elster und Hausrotschwanz kommen alle Brutvögel mit über 1 Million Brutpaaren als sehr häufige Brutvögel in Deutschland vor (SÜDBECK et al. 2007). Auch bei Elster und Hausrotschwanz handelt es sich um zwei häufige Arten mit gleichbleibenden bzw. zunehmenden Bestandstrends in Deutschland und NRW (SÜDBECK et al. 2007). Die häufigsten Arten waren Amsel, Kohl- und Blaumeise sowie Buchfink und Zilzalp. Landesweit gefährdete und / oder planungsrelevante Brutvogelarten (Abfrage planungsrelevanter Arten über das LANUV NRW, Messtischblatt 3917) kamen nicht vor. Lediglich der landesweit auf der Vorwarnliste geführte Haussperling wird regional als gefährdet eingestuft. Bei fast allen festgestellten Arten handelt es sich um Gehölzbrüter. Lediglich Hausrotschwanz und Haussperling nutzen überwiegend Gebäude für die Nistplatzwahl. Während der Haussperling nicht in den für den Abriss vorgesehenen Gebäuden vorkam, brütete der Hausrotschwanz in einem mit neuer Gebäudeplanung vorgesehenen Bereich (Karte 1). Eulen und Spechte wurden nicht festgestellt. Mauersegler und Schwalben kamen lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet vor. Nester dieser Arten konnten nicht ausgemacht werden.

6 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 4 Durch die Umgestaltung des Stadtteils nach den Maßgaben des Maßnahmenplanes (DeZwarteHond, 2011) sind durch Baumfällungen, Gebäudeabriss oder Umgestaltung von Garten- bzw. Grünflächen insgesamt 19 Reviere von acht Arten direkt betroffen (Tab. 4). Tab. 4: Direkt betroffene Brutvögel mit Gefährdungsstatus Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Anzahl Reviere Amsel Turdus merula 6 Blaumeise Parus caeruleus 1 Buchfink Fringilla coelebs 1 Grünfink Carduelis chloris 3 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 Heckenbraunelle Prunella modularis 2 Kohlmeise Parus major 3 Zilpzalp Phylloscopus collybita 2 Gefährdung in Deutschland Gefährdung in Nordrhein- Westfalen Gefährdung in Nordrhein- Westfalen (Region Weserbergland) 2.3 Bewertung Es handelt sich bei den im Gebiet festgestellten Arten um häufige und weit verbreitete Siedlungsbewohner. Planungsrelevante Arten wurden nicht kartiert. Besondere Qualitäten des Stadtteils Bethel sind nicht erkennbar. Da lediglich eine Art (Haussperling) mit einem Rote-Liste-Status auf regionaler Ebene festgestellt wurde, ist eine Bedeutung unterhalb der lokalen Ebene festzustellen. 3. FLEDERMÄUSE 3.1 Methode Um zu überprüfen, ob in den Bäumen und den Gebäuden (insbesondere in den Gebäuden, deren Abriss geplant ist) Fledermausquartiere vorhanden sind, wurde an vier Terminen (Tab. 5) zur Wochenstubenzeit eine Kartierung mit Fledermaus-Detektoren durchgeführt. Tab. 5: Termine und Witterung der Fledermauserfassung Datum Witterung C, 5% Wolken, windstill C, 15% Wolken, Wind: NW C, 70% Wolken, Wind: NW C, 60% Wolken, Wind: NE 0-2 Der Kartierer postierte sich zur Ausflugzeit an strukturell günstigen Punkten (potenzielle Quartiere oder Flugstraßen), wo er so lange verblieb, bis der Ausflug als beendet angesehen werden konnte. Danach wurde das Untersuchungsgebiet auf unterschiedlichen Routen befahren (vorwiegend mit dem Fahrrad, z. T. auch mit dem Auto bei geringen Geschwindigkeiten von etwa km/h) und zu Fuß begangen, um die Verteilung jagender Fledermäuse zu erfassen. In der zweiten Nachthälfte wurde zunächst das Gebiet erneut kartiert, um dann anschließend in der Phase der Dämmerung (ab ca. 45 Min. vor

7 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 5 Sonnenaufgang) durch die Feststellung von gerichteten Streckenflügen und des charakteristischen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug weitere Hinweise auf Quartiere zu erhalten. Die Kartierung wurde mit Hilfe eines Ultraschall-Detektors Petterson D-240x (Mischer mit Zeitdehner) und Sichtbeobachtungen durchgeführt. Mit den Detektoren ist es möglich, die Ultraschallaute, die Fledermäuse zur Orientierung und zum Beutefang einsetzen, für menschliche Ohren hörbar zu machen. Die Artbestimmung erfolgte anhand der akustischen Charakteristika dieser Laute (nach AHLÈN 1990b; AHLÈN 1990a; LIMPENS & ROSCHEN 1995; BARATAUD 2000) bzw. anhand der Analyse von Spektrogrammen in Batsound Version 3.31 (SKIBA 2003). Die Verwendung von Detektoren bietet den Vorteil, mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand relativ schnell zu Aussagen über das Auftreten von Fledermäusen in Jagdgebieten, auf Flugstraßen oder in Quartieren zu gelangen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass einige Arten, wie z.b. Langohren, aufgrund der sehr geringen Lautstärke ihrer Ortungsrufe mit Detektoren nur auf sehr kurze Entfernung wahrgenommen werden können, so dass diese beiden Arten bei Detektorerfassungen in der Regel unterrepräsentiert sind. Bei einigen eng verwandten Arten (z.b. Brandt- und Kleine Bartfledermaus) ist eine eindeutige Determination mit Detektoren kaum möglich. Eine Unterscheidung dieser Arten ist für die vorliegende Fragestellung jedoch nicht relevant. Insgesamt lassen sich die meisten der in Nordwestdeutschland vorkommenden Fledermausarten mit Detektoren gut erfassen (vgl. PETERSEN et al. 2004; RAHMEL et al. 2004).

8 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten Ergebnisse Insgesamt wurden zwei Arten festgestellt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um (Tab. 6): Tab. 6: Nachgewiesenes Artenspektrum mit Gesamthäufigkeiten Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Gefährdung NRW Gefährdung BRD Anzahl Kontakte während der Kartierung Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus RL NRW 2 RL BRD G 4 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus RL NRW - RL BRD - 13 RL BRD = Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009) RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalens (MEINIG et al. 2010) 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste R = selten G = Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt - = ungefährdet Es wurden keine Hinweise auf Fledermausquartiere festgestellt. Es sind zudem keine Hinweise auf besondere Habitatqualitäten als Jagdlebensraum für Fledermäuse erkennbar, da nur wenige Kontakte (im Durchschnitt je Kartierdurchgang 0,7 Breitflügel- und 2,2 Zwergfledermauskontakte) kartiert wurden. Drei der vier Breitflügelfledermaus-Kontakte wurden am nördlichen Ende des Saronweges kartiert (Karte 2). Hinweise auf Flugstraßen oder Quartiere fanden sich nicht. Die Breitflügelfledermaus als Angehörige der Lokalpopulation ist in Nordwestdeutschland nicht selten und kommt vor allem in Dörfern und Städten vor. Dort bezieht sie Spaltenquartiere vor allem in den Firstbereichen von Dachstühlen und hinter Fassadenverkleidungen. Die Jagdgebiete sind meist über offenen Flächen, die teilweise randliche Gehölzstrukturen aufweisen. Dazu zählen Waldränder, Grünland (bevorzugt beweidet) mit Hecken, Gewässerufer, Parks, Baumreihen. Ein Individuum besucht 2-8 verschiedene Jagdgebiete pro Nacht, die innerhalb eines Radius von durchschnittlich ca. 4-6 km liegen (PETERSEN et al. 2004). Die Kontakte der Zwergfledermaus verteilten sich relativ gleichmäßig im UG (Karte 2). Schwerpunkte mit Hinweisen auf Quartiere wurden nicht festgestellt. Die Zwergfledermaus ist in weiten Teilen Deutschlands und Europas häufigste Fledermausart. In ähnlicher Weise wie die Breitflügelfledermaus besiedelt sie vor allem Dörfer und Städte mit Parks und Gärten und bezieht hier als Sommerquartiere enge Spalten und Ritzen in Dachstühlen, Mauern, Wandverkleidungen und hinter Verschalungen oder Fensterläden. Auf ihren Jagdflügen hält sie sich eng an dichte und strukturreiche Vegetationsformen und bevorzugt dabei Waldränder, Gewässer, Baumwipfel und Hecken, wo sie Kleininsekten erbeutet. Die Quartiere werden häufig gewechselt (im Durchschnitt alle Tage). Zwergfledermäuse jagen auf kleinen Flächen in einem Radius von ca m um das Quartier (PETERSEN et al. 2004).

9 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten Bewertung Mit lediglich zwei Fledermausarten und insgesamt geringen Kontaktzahlen hat das UG für Fledermäuse keine besonderen Qualitäten und damit eine Bedeutung unterhalb der lokalen Ebene. 4. WEITERE ARTEN Es wurden während der Brutvogelkartierung der Bohnenbach auf Vorkommen von Amphibien hin überprüft. Als innerstädtische Gewässer entspricht der Bohnenbach in seiner Ausprägung als naturferner Graben einem Gewässertyp, der allgemein nur extrem selten als Laichgewässer von Kammmolch und Kleinem Wasserfrosch genutzt wird. (GÜNTHER 1996). Beide Arten wurden nicht festgestellt. Zusätzlich wurden bei warmer Witterung vormittags und nachmittags potenzielle Sonnplätze von Reptilien aufgesucht. Zauneidechsen suchen insbesondere morgens Plätze bevorzugt auf, um ihre Körper aufzuwärmen. Abends können sie durch den Aufenthalt in sonnenbeschienenen Bereichen ihre Aktivität verlängern (GÜNTHER 1996). Es wurden keine Zauneidechsen im UG festgestellt. 5. KONFLIKTANALYSE UND HINWEISE ZUM ARTENSCHUTZ 5.1 Brutvögel Bei einer Umsetzung der Planung sind auf der Fläche zunächst 19 Reviere von acht Brutvogelarten betroffen. Dies ist vornehmlich durch die Fällung einzelner Bäume der Fall, lediglich der Hausrotschwanz ist durch den Abriss eines Gebäudes betroffen. (s. Anhang, Karte Brutvögel) Es handelt sich dabei nicht um planungsrelevante Arten, so dass eine Art für Art Betrachtung im Zuge des Artenschutzes gemäß der Handlungsempfehlung Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW 2010) nicht vorgenommen werden muss. Bis auf den Hausrotschwanz handelt es sich bei allen betroffenen Arten um sehr häufige und ubiquitäre Brutvögel, die auch nach RUNGE et al. (2010) keiner besonderen artenschutzrechtlichen Abhandlung bedürfen, sofern eine Bauzeitenregelung vorliegt, um ein Töten bzw. Verletzen von Individuen zu vermeiden. Auch der Hausrotschwanz ist ein häufiger Brutvogel Deutschlands mit einem langfristig deutlich zunehmenden Bestandstrend (SÜDBECK et al. 2007). Alle Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand und bauen ihre Nester jährlich neu, so dass die Fortpflanzungs- und Lebensstätten außerhalb der Brutzeit keinem artenschutzrechtlichen Bestandsschutz unterliegen, sofern nicht alle essentiellen Habitatstrukturen im Umfeld des betroffenen Brutplatzes entfernt werden (RUNGE et al. 2010). Da es sich bei der Umsetzung der Planung lediglich um die Entnahme einzelner Bäume bzw. Gebäude handelt und die Lebensraumstrukturen insgesamt durch die Anlage von Grün- und Parkanlagen sowie Gehölzen verbessert werden, ist davon auszugehen, dass der lokale Brutbestand erhalten, wenn nicht aufgewertet wird. Bei den weiteren festgestellten Brutvögeln handelt es sich ausnahmslos um wenig

10 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 8 störungsempfindliche Arten (nach GARNIEL & MIERWALD 2010). Daher wird davon ausgegangen, dass auch die durch die Planung nicht direkt betroffenen Reviere nach der Umsetzung erhalten bleiben. Artenschutzrechtliche Konflikte sind bei einem Einhalt einer Bauzeitenregelung außerhalb der Brutzeit nicht erkennbar. 5.2 Fledermäuse Es wurden lediglich zwei Fledermausarten mit wenigen Kontakten festgestellt. Sowohl die Zwerg- als auch die Breitflügelfledermaus befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand in NRW. Artenschutzrechtlich geschützt sind in Bezug auf Fledermäuse Quartiere (Wochenstuben, Balz- und Winterquartiere) sowie essentielle Jagdgebiete, deren Beeinträchtigung zu einer Schädigung der lokalen Population führen würde (RUNGE et al. 2010). Diese Funktionen sind im UG nicht erkennbar. Es ist anzunehmen, dass sich die Qualität als Jagdlebensraum für Fledermäuse nach Umsetzung der Planung durch die Anlage von Gewässer und Grünflächenkomplexen sogar verbessert. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nicht erkennbar. 5.3 Weitere Arten Es wurden keine weiteren planungsrelevanten Arten festgestellt. Aufgrund der Habitatausstattung ist nicht mit weiteren Arten zu rechnen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind damit auch hier nicht erkennbar.

11 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 9 6. LITERATUR AHLÈN, L. (1990a): European bat sounds. Swedish Society for Conservation of Nature. AHLÈN, L. (1990b): Identification of bats in flight., Stockholm. BARATAUD, M. (2000): Fledermäuse. Buch und Doppel-CD. Musikverlag Edition Ample. DeZwarteHond (2011):Bielefeld Bethel - Maßnahmenplan GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE /2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna. GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer Verlag, Jena. LIMPENS, H. J. G. A. & A. ROSCHEN (1995): Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe. NABU-Projektgruppe "Fledermauserfassung Niedersachsen", mit Kassette. MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): MEINIG, H., H. VIERHAUS, C. TRAPPMANN & R. HUTTERER (2010): Rote Liste der gefährdeten Säugetierarten Nordrhein-Westfalens. 4. Fassung gekürzte Online-Version. Stand NWO & LANUV (Hrsg.). MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW, MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010): ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, GEMEINSAME HANDLUNGSEMPFEHLUNG VOM PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere., Bonn-Bad Godesberg. RAHMEL, U., L. BACH, R. L. BRINKMANN, H. & A. ROSCHEN (2004): Windenergieanlagen und Fledermäuse - Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: RUNGE, H., M. SIMON & T. WIDDIG (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ , (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.). Hannover, Marburg.

12 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 10

13 Stadtumbau Bethel - Faunistisches Gutachten 11 SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., H. G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. In: DRV & NABU: Berichte zum Vogelschutz, 44, SUDMANN, S. R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER- LINDEN, W. SCHUBERT, W. V. DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung gekürzte Online- Version. Stand NWO & LANUV (Hrsg.). Erschienen im März WILMS, U., K. BEHM-BERKELMANN & H. HECKENROTH (1997): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Vogelkundliche Berichte Niedersachsen 29: Fotonachweis Titelbild: Kohlmeise & Amsel: A. TREPTE; Breitflügelfledermaus: M. NOLF

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