Infoblatt ITaG Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Informationsblatt und Allgemeine Bedingungen

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1 Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Informationsblatt und Allgemeine Bedingungen Die Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen zertifiziert einen Ausbildungsprozess für spezialisierte Kompetenzen in der interventionellen Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen in Deutschland. Der Ausbildungsprozess ist in einem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Angiologie/Gefäßmedizin (DGA) und Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) definiert. Durch diese Zertifizierung soll eine Mindestqualität der Zusatzqualifikation gesichert werden. Das Curriculum und ein Addendum sind publiziert in den Zeitschriften VASA 2012;41: (DOI / /a000209) sowie 2014: in press und Der Kardiologe 2012;6: (DOI /s ) sowie 2014;8:373 (DOI /s x) und wird in diesem Informationsblatt auszugsweise dargelegt. Für Einzelheiten und Lernthemen wird auf den im Curriculum dargestellten Syllabus verwiesen. Die Inhalte des Curriculums basieren auf den aktuellen Leitlinien der DGA und DGK. Mit der Zusatzqualifikation soll die Ausbildung in diesem spezialisierten Bereich verbessert werden, sodass sie über das Ausmaß der allgemeinen Facharztweiterbildung in der Angiologie bzw. Kardiologie hinausgeht. Die Zertifizierung betrifft sowohl die Zulassung von Ausbildungszentren und deren Fortbildern bzw. Leitern des Zusatzqualifikations-Programmes wie auch die Überprüfung der von den auszubildenden Kandidaten geforderten Qualifikationen und Lernprozesse. Struktur des Curriculums Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Dauer: Stufen: Tätigkeit: Logbuch: Das Training im Curriculum interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen dauert in der Summe 24 Monate (2 Jahre), in denen eine klinische sowie regelmäßige Weiterbildung/Ausbildung im Katheterlabor stattfinden sollte. Das Curriculum ist modular eingeteilt. Da die Dauer für die komplette Qualifikation und jedes Moduls variiert, wird sie letztlich vom Leiter der Zusatzqualifikation festgelegt. Die Stufen beginnen mit dem Erlernen diagnostischer Katheteruntersuchungen und schließen mit der selbstständigen Durchführung komplexer Interventionen ab (Details: vgl. Curriculum, insbesondere zu den Mindestzahlen). Schwerpunkt der Tätigkeit des Kandidaten während des Curriculums ist das Katheterlabor; die Interaktion mit der Bettenstation ist jedoch notwendig für die Expertise in Vorbereitung und Nachsorge. Während der Zusatzqualifikation muss ein Logbuch mit den durchgeführten Untersuchungen und der verantwortlichen Position (Erstuntersucher oder Assistenz) geführt werden. Mindestzahlen: Sind detailliert in der o. g. Publikation dargestellt. Supervision: Lernen unter Aufsicht ist der wichtigste Teil des Trainingsprozesses im Bereich der interventionellen Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen. Die Kandidaten sollen die Prozedur auf der Basis von etablierten Protokollen und Einzelfallentscheidungen mit einem Supervisor diskutieren können. Seite 1 von 4

2 Kandidat für die Zusatzqualifikation Ausbildungsstand: Zu Beginn der Zusatzqualifikation muss eine grundlegende Ausbildung in Innerer Medizin und Angiologie bzw. Kardiologie vorhanden sein und Kenntnisse in angiologischer Bildgebung (inkl. farbkodierter Duplexsonographie) und Intensivmedizin beinhalten. Facharzt-Status: Die Ausbildung kann bereits vor Abschluss der Facharztweiterbildung begonnen werden. Die Zertifizierung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Facharztweiterbildung / Schwerpunkterlangung Angiologie oder Kardiologie. Strahlenschutz-Fachkunde: Die Ausbildung kann nach Absolvierung des Basiskurses für die Strahlenschutz-Fachkunde begonnen werden. Ein gültiger Fachkundenachweis und Absolvierung des Spezialkurses Interventionelle Radiologie sind Voraussetzung für die Erteilung der Zusatzqualifikation nach Abschluss des Curriculums. Stätte der Zusatzqualifikation Die von der DGA und DGK für die Akkreditierung benannte Kommission entscheidet über die Qualifikation des Trainingszentrums als Ausbildungsstätte für das Curriculum auf Antrag eines Angiologen oder Kardiologen, welcher die Leitung des Programms übernehmen will. Interventionelle Einheit: Die Trainingszentren sollten eine interventionelle kardiovaskuläre Einheit vorhalten, die dem Kandidaten die Möglichkeit gibt, den Patienten vom Anfang bis zum Ende der interventionellen Behandlung zu beobachten. Mindestzahlen: Empfohlen sind Trainingszentren, die wenigstens 500 Angioplastien im Jahr durchführen. Das Zentrum muss jedoch mindestens sicherstellen, dass der Ausbildungskandidat die für das Curriculum geforderten Untersuchungen durchführen kann. Dokumentation: Eine elektronische Dokumentation der diagnostischen und interventionellen Prozeduren des Zentrums wird überprüft werden (z. B. Qualitätssicherung). Infrastruktur: Neben der Art und Anzahl der Interventionen wird die Infrastruktur des Trainingszentrums (z. B. Konferenzen, Verfügbarkeit von Bildgebungsverfahren) und das Angebot an weiteren auch optionalen Ausbildungsinhalten berücksichtigt werden. Änderungen: Änderungen der Voraussetzungen für die Akkreditierung der Trainingszentren oder von Fortbildern des Curriculums sind umgehend anzuzeigen. Leiter der Zusatzqualifikation Leiter: Der Leiter des Zusatzqualifikationsprogramms ist einer von zwei der Fortbildern, welcher verantwortlich ist für die interventionelle Einheit und sicherstellt, dass die Kandidaten die notwendige Supervision für das Curriculum erhalten. Seite 2 von 4

3 Zertifizierung nach der Übergangsregelung Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie oder Kardiologie mit nachweislich überwiegender Tätigkeit auf dem Gebiet der speziellen interventionellen Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen von insgesamt 2 Jahren während der letzten 5 Jahre vor Antragstellung (und Erbringung der Mindestzahlen des Curriculums in diesen 5 Jahren) können auf Antrag im Rahmen einer Übergangsregelung ohne formale Absolvierung des Curriculums die Anerkennung Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen erhalten. Die Option für diese Übergangsregelung endet am Letztmalige Berücksichtigung können Anträge finden, die am bei der DGK ( curriculum-itag@dgk.org) eingehen. Gebühren Im Rahmen der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen werden unterschiedliche Gebühren fällig, deren Einrichtung eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ins Programm bzw. eine Zertifizierung/Akkreditierung darstellen. Gegenstand Gebühren Zertifizierung Stätte inkl. zwei Fortbilder (Leiter/stellv. Leiter) Rezertifizierung Stätte Akkreditierung neuer Leiter/stellv. Leiter bei Wechsel 250 Zulassung Kandidat ein Teilbereich 100 Zertifizierung Kandidat ein Teilbereich 150 Zulassung Kandidat mehrere/alle Teilbereiche 150 Zertifizierung Kandidat mehrere/alle Teilbereiche 250 Zertifizierung nach d. Übergangsregelung ein Teilbereich 250 Zertifizierung nach d. Übergangsregelung mehrere/alle Teilbereiche 400 Antragstellung Anträge sind ausschließlich per an die DGK zu richten: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Geschäftsstelle c/o Task Force Curriculum Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Grafenberger Allee Düsseldorf curriculum-itag@dgk.org Bei Fragen zu den Anforderungen und/oder Aktivitätsnachweisen wenden Sie sich bitte an folgende -Adresse: curriculum-itag@dgk.org Seite 3 von 4

4 Audits Die DGA und DGK behalten sich eventuelle Besuche durch eine Kommission vor Ort (Audits) und Einsichtnahme in die Originale der eingereichten Nachweise vor. Die Antragsteller erklären sich damit einverstanden. Veröffentlichung Die durch die DGA und DGK zertifizierten Stätten, Leiter und stellv. Leiter erklären sich mit der Veröffentlichung Ihrer Namen und Anschriften einverstanden. Formulare zur Antragstellung In der folgenden Aufstellung ersehen Sie, welche Formulare zur Antragsstellung eingereicht werden müssen. Darin sind die zu belegenden Teilnahmebescheinigungen und Nachweise aufgelistet: I. Kandidat: Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen : Antrag auf Aufnahme in das Programm (Formblatt K1) II. Kandidat: Erteilung der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen : Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation (Formblätter K2) III. Kandidat Übergangsregelung: Erteilung der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen : Anträge auf Erteilung der Zusatzqualifikation Übergangsregelung (Formblätter FB UER + Zusatz ) IV. Leiter / stellv. Leiter der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Antrag auf Benennung zum Leiter / stellv. Leiter der Zusatzqualifikation (Formblatt FB L) V. Stätte: Erteilung der Akkreditierung als Stätte der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen : Antrag Stätte der Zusatzqualifikation (Formblatt FB S) Die Einreichung der Anträge inkl. der jeweils geforderten Belege erfolgt ausschließlich per . Seitens der DGK wird der Eingang bestätigt und gleichzeitig die Rechnung der Bearbeitungsgebühr veranlaßt. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer. Die Antragsunterlagen werden durch die Task Force der Zusatzqualifikation geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Task Force wird das entsprechende Zertifikat versandt. Seite 4 von 4

5 Allgemeine Bedingungen der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen Die Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen bei der DGA und DGK unterliegt den folgenden Allgemeinen Bedingungen : 1. Nachweise Mit ihrer Aufnahme verpflichten sich die zugelassenen Teilnehmer, die im Curriculum geforderten Tätigkeiten und Nachweise zu erbringen. Die notwendigen Sachkunde- und Teilnahmenachweise sowie der persönliche Ausbildungsfortschritt sind im Logbuch zu dokumentieren. Ohne diese Nachweise kann nach Abschluss des Programms kein Zertifikat erteilt werden. 2. Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 24 Monate in Abschnitten von jeweils mindestens 6 Monaten. 3. Gültigkeit des Zertifikats a) Die Zertifizierung Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen ist für Kandidaten und Fortbilder grundsätzlich unbefristet gültig. b) Die Zertifizierung einer Stätte ist jeweils auf fünf Jahre befristet. Beabsichtigte Änderungen an den erforderlichen Voraussetzungen sind der DGK durch die Stätte anzuzeigen. Die Zertifizierung als Leiter ist an die jeweilige Ausbildungsstätte gekoppelt und entfällt bei einem Wechsel der Arbeitsstätte. Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, der DGK unverzüglich über einen Leiterwechsel zu informieren und die Akkreditierung eines neuen Leiters zu besorgen. 4. Recht und Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen ist Düsseldorf (Deutschland). Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 5. Allgemeines Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtswirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Seite 5 von 4

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