Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch Pensionskassen. BVG-Apèro

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1 Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch Pensionskassen BVG-Apèro Regulatorische Grundlagen Artikel 71 Absatz 1 BVG; Prudent Man Rule Artikel 49a Absatz 2 BVV 2; Rechenschaftspflicht Die Vorsorgeeinrichtung stellt die Regeln auf, die bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte zur Anwendung kommen. Adressat dieser Bestimmungen: - Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG - Nicht jedoch andere Einrichtungen wie Anlagestiftungen, Versicherungsgesellschaften 1

2 Nutzen der Aktionärsrechte Wie können die Rechte der Vorsorgeeinrichtung als Aktionärin am besten genutzt werden? Welcher Nutzen besteht im Aktionärsaktivismus? N = (P ak P oa ) - (K ak K oa ) Generell: Langfristige Zielharmonisierung zwischen Unternehmung und institutionellem Investor (PK) P Performance K Kosten ak Aktionärsaktivismus oa ohne Aktionäraktivismus Studien: Harvard Business School / McKinsey / Weltbank / WWZ Basel Fiduciary Responsibility Ist die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Vorsorgeeinrichtung nicht deren Pflicht als Treuhänderin der Versicherten? Vergleiche mit CalPERS (USA) neueste Entwicklung ABP (NL) 2

3 Legitimation Wie ist aber die Vorsorgeeinrichtung für die Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte legitimiert? Durch die Versicherten/Begünstigten den Arbeitgeber das Gesetz Eigentumsfrage Wer ist eigentlich Eigentümer des Vorsorgevermögens? oder Corporate Governance beginnt in der Pensionskasse! 3

4 Organisation In welcher organisatorischen Formation können die Aktionärsrechte durch die Vorsorgeeinrichtungen am effizientesten umgesetzt werden? Jede Vorsorgeeinrichtung für sich selbst Pooling der Vorsorgeeinrichtungen Unterschiede Unterschiede zwischen Pensionskassen und Annexeinrichtungen (wie Anlagestiftungen und Versicherungsgesellschaften) bezüglich Corporate Governance-Aktivismus. Unterschiede bezüglich Auftraggeber Strategischer Instanz (Parität/Keine Parität) Rechtlicher Grundlage 4

5 Führung Wer übernimmt im Bereich Corporate Governance unter den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz die Führung? die öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen die privaten Vorsorgeeinrichtungen Vergleiche mit USA und Holland Einwirkungsebene der Aktionärsrechte In welchen Bereichen können die Aktionärsrechte der Vorsorgeeinrichtungen am besten zum Einsatz kommen (Hebel)? Aktionärsversammlung Verwaltungsrat Management Kontrollstelle Beratung Ansatz je nach Unternehmung 5

6 Ausstiegsszenarien Wie steht es mit dem Ausstieg aus dem Aktionärsengagement der Vorsorgeeinrichtungen? Welche Exit-Strategien bieten sich für die Vorsorgeeinrichtungen an? Volumen und Beschränkungen Vermögensvolumen der VE für Corporate Governance (zur Zeit ca. 120 Mrd. CHF) Beschränkung vorerst auf Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz, dann auch auf Unternehmungen mit Sitz im Ausland? 6

7 Wie weiter? Stiftung Corporate Governance Zweck und Aufgabe: Pooling der Vorsorgeeinrichtungen und Vertretung der Interessen der Pensionskassen in den Unternehmungen, nicht nur an Generalversammlungen Corporate Governance-Prozess der CGC Organisation des Pooling unter Pensionskassen nach bestimmten Kriterien zwecks Stärkung des Einflusses und Minderung der Kosten Voraussetzung des Pooling: Gleiche oder ähnliche Anlagestrategien der betreffenden Pensionskassen (Homogenität der Anlagephilosophien) Auswahl des geeigneten Interessenvertreters aufgrund spezifischer Kriterien Anwendung der anerkannten CG-Standards im Kulturkreis der betreffenden Unternehmung, zb Swiss Best Practive of Corporate Governance der Economiesuisse. 7

8 Kontakte Prof. Thomas Fischer Corporate Governance Agentur Waldeggstrasse Liebefeld Tel Dr. Werner Nussbaum, Rechtsexperte BVG Waldeggstrasse Liebefeld Tel.:

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