Semesterstart: Volkshochschule mit Bewährten und Neuen > S. 3. Mittelsachsen zeigt Produkte auf der Grünen Woche

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1 mittelsachsen Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Nr. 02/13 / 6. Februar 2013 kurier. Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Betriebsbesuch: Landrat bei Unternehmen zu Gast > S. 2 Semesterstart: Volkshochschule mit Bewährten und Neuen > S. 3 Vermessung: Wissenswertes zum Liegenschaftskataster > S. 4 Mittelsachsen zeigt Produkte auf der Grünen Woche Unter dem Motto Landkreise für vitales ländliches Leben stellten sich insgesamt 15 Landkreise am Stand des Deutschen Landkreistages zur Internationalen Grünen Woche in Berlin vor. Am 22. Januar warb eine Auswahl regionaler Produkte stellvertretend für die vielen interessanten Erzeugnisse aus Mittelsachsen. Das Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung des Landratsamtes stellte mit der Produktschau, die von traditionellen Handwerksprodukten bis hin zu innovativen Produkten aus den Bereichen Kosmetik, Getränke und Spielzeug reicht, Mittelsachsen so vor wie es ist: kreativ und ideenreich. Waschechte Marktleute mit Spinnrad und Handspindel aus dem Striegistal, ein Burgfräulein und ein Ritter von der Rochsburg rundeten die Präsentation getreu dem Motto Mittelsachsen. mitten im Leben. mitten in Sachsen. ab. Mit dabei war auch Landrat Volker Uhlig. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreises Prof. Dr. Hans-Günter Henneke schauten am Areal des Landkreises Mittelsachsen ebenfalls vorbei. Sie interessierten sich unter anderem für die Herstellung eines Kettenhemdes am Stand der Rochsburg (Foto). Für einen Mann sind hierfür 240 Arbeitsstunden und Metallringe aufzuwenden. Die Präsentation erregte auch bei den Besuchern große Aufmerksamkeit und sie staunten über die Vielseitigkeit und die Originalität Mittelsachsens und seiner Produkte. Das lag auch nicht zuletzt an der Verkostung von Produkten der Lichtenauer Mineralquellen und des Brauhauses Hartmannsdorf. Ein solcher Messeauftritt steigert den Bekanntheitsgrad des Landkreises und ist Bestandteil der Wirtschaftsförderung. Deshalb haben wir Produkte aus Mittelsachsen präsentiert, so Landrat Volker Uhlig. Viele kannten die Region oder haben in Mittelsachsen schon einmal Urlaub gemacht. Der Landrat sieht den Auftritt zur Internationalen Grünen Woche als Erfolg an, was anhand der Gespräche und Reaktionen bestätigt wurde. Er bedankte sich beim Deutschen Landkreistag über die Möglichkeit der Präsentation in Berlin. Zwei Firmen aus dem Landkreis waren mit eigenen Ständen auf der Messe präsent das Freiberger Brauhaus und die Fleischerei Richter aus Oederan. Ein Blick auf den Stand des Landkreises auf der Grünen Woche in Berlin. Mittelsachsen präsentierte sich auf der Fläche des Deutschen Landkreistages. Foto: DLT, LRA Sächsische Gesundheitswoche Aufruf zur Beteiligung Die Sächsische Gesundheitswoche feiert dieses Jahr ihr 20. Jubiläum. In den vergangenen Jahren führten sächsische Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen, Institutionen und weiteren Kooperationspartnern eine Vielzahl von Veranstaltungen durch, um die Bevölkerung über gesundheitsrelevante Themen zu informieren und für eine gesündere Lebensführung zu motivieren. Dieses Jahr wird die Sächsische Gesundheitswoche vom 27. bis zum 31. Mai unter dem Motto Gesund aufwachsen - gemeinsame Verantwortung von Gesundheits- und Jugendhilfe begangen. Alle an Gesundheit interessierten Mittelsachsen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Institutionen, Vereine etc. sind dazu aufgerufen, sich an der Gesundheitswoche zu beteiligen. Das Gesundheitsamt Mittelsachsen beziehungsweise die Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung im Landkreis Mittelsachsen (AGF) stehen als Kooperationspartner für die Planung und Durchführung gern zur Verfügung. Über das Gesundheitsamt Mittelsachsen können Fördermittel vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für das Engagement an der Gesundheitswoche beantragt werden. Gesundheitsamt Mittelsachsen Kerstin Hoffmann Telefon: Kerstin.Hoffmann@ landkreis-mittelsachsen.de

2 Seite 2 \ mittelsachsenkurier. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen. Erreichbarkeit des Landratsamtes Mittelsachsen: Zentrale Postanschrift: Frauensteiner Straße Freiberg Zentrale Einwahl: Tel.: Fax: landratsamt@landkreismittelsachsen.de Internet: Außenstelle Döbeln Straße des Friedens 20, Döbeln Außenstelle Mittweida Am Landratsamt 3, Mittweida Öffnungszeiten* des Landratsamtes: Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 12:00 Uhr 13:00 18:00 Uhr Mittwoch: nach Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 12:00 Uhr 13:00 18:00 Uhr Freitag: 09:00 12:00 Uhr * Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungsstellen, das Jobcenter Freiberg-Mittweida und das Kommunale Jobcenter - Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung Döbeln. Nachzulesen sind diese im Internetauftritt des Landkreises. Nächste Ausgabe: Mittwoch, Redaktionschluss: Donnerstag, Impressum Herausgeber des Amtsblattes ist das, vertreten durch den Landrat Frauensteiner Straße Freiberg Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes André Kaiser Frauensteiner Straße Freiberg Tel.: Fax: Verlag, Satz, Druck, Vertrieb: WochenSpiegel Sachsen Verlag GmbH Heinrich-Lorenz-Str Chemnitz Tel.: , Fax: Anzeigen: WochenSpiegel Freiberg Obermarkt 17, Freiberg Tel.: , Fax: WochenSpiegel Mittweida Markt 6, Mittweida Tel.: , Fax: Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom Druck: Suhler Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Schützenstraße 2, Suhl Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint 14-täglich und wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises verteilt. Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung zu nennen. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter Landrat besucht Unternehmen in Mittelsachsen Landrat Volker Uhlig hat zu Beginn des neuen Jahres zwei Unternehmen in Mittelsachsen besucht. Zum einen lernen wir damit die Vielfältigkeit des Landkreises noch stärker kennen und zum anderen kommen wir direkt mit den Unternehmern und Geschäftsführern ins Gespräch", so Uhlig. Das sei auch für die Arbeit als Behördenleiter und Lokalpolitiker wichtig. Es ist unsere Aufgabe Rahmenbedingungen zu schafen, in denen sich die Unternehmen entwickeln können." Freiberger Porzellan GmbH Die Freiberger Porzellan GmbH ist ein sehr traditionsreiches Unternehmen, das mit der Wende einen erheblichen Umstrukturierungsprozess erlebte. Heute werden hier 20 Mitarbeiter beschäftigt. Die Firmenleitung bewegt verschiedene Dinge, im Besonderen aber die steigenden Energiekosten mit deren Auswirkungen auf die Kleinbetriebe oder aber die Berufsausbildung verbunden mit den Anforderungsprofi len an die jungen Menschen. Wie in vielen anderen Betrieben ringt man an der Zuger Straße um den Berufsnachwuchs. Seit Jahren steht die Firma als Praktikumsbetrieb für die Sächsisches Metallwerk Freiberg Der Besuch im Sächsischen Metallwerk Freiberg am gleichen Tag war nicht der Einweihung des Hallenneubaus geschuldet, wenn auch der Neubau symbolisch für die Perspektiven und die Investitionstätigkeit des Unternehmens steht. Die beiden Geschäftsführer, Eberhard Engel und Knut Ebert, haben die Philosophie des Unternehmens deutlich gemacht und betont, dass es zukünftig in erster Linie um den Erhalt der Arbeitsplätze in Sachsen gehen muss. Auch wenn mit Hilfe von Fördermitteln in der Vergangenheit rund 30 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden so lässt sich diese Entwicklung bei heute 90 Mitarbeiter nicht beliebig fortschreiben. Beim Die Verlängerung der Gültigkeit von Jagdscheinen erfolgt ab 19. Februar in der unteren Jagdbehörde in Freiberg, Am Rotvorwerk 3, 1. Etage Zimmer 210 zu den bekannten öffentlichen Sprechzeiten (linke Spalte). Darüber hinaus wird dies auch in den Außenstellen Döbeln und Mittweida zu nachstehenden Terminen möglich sein: In Döbeln jeweils dienstags am 05., 12. und 19. März in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und überbetriebliche Ausbildung zur Verfügung oder bemüht sich anderweitig um Auszubildende. Die Freiberger Porzellan GmbH, mit der Geschäftsleitung hat es verstanden, über regionale Verknüpfungen und Kontakte, dem veränderten Markt und individuellen Kundenwünschen Rechnung zu tragen. Es entstehen zum Beispiel Haushalts-, Kinder-, und Hotelporzellan, Stimmungslichter, Bierkrüge und Becher. Am Standort in der Zuger Straße in Freiberg wurde in moderne Fertigungs- und Brenntechnik investiert. Trotzdem ist und bleibt die Porzellanfertigung Handarbeit. Für die Herstellung von Freiberger Porzellan ist das Rundgang über das Betriebsgelände und durch die Produktionsstätten zeigte sich der Landrat von den technologischen Prozessen sowie der Qualität des NE-Metallguss begeistert. Die Herstellung von Stangen, Rohren, Profi len, Flach-und Vierkantleisten sowie Sandguss nach Modell aus Kupfergusslegierung gehören zur Produktion des Unternehmens. Weiterhin ergänzen die Fertigbearbeitung von Buchsen, Lagern und Leisten sowie der Handel und Lagerverkauf das Profi l der Firma, die sich vorwiegend auf die Fertigung von Einzelstücken und Serien bis maximal 2000 Stück spezialisiert hat. So werden beispielsweise Gleitlager für Tagebaubrücken und Zulieferteile für Stromabnehmer in U-Bahnen gefertigt. Sie ist Landrat Volker Uhlig schaut der Mitarbeiterin Heidemarie Schweda beim Dekorieren über die Schulter. Wissen und das Engagement unserer Mitarbeiter die wichtigste Voraussetzung, erzählt 13:00 bis 18:00 Uhr im ausgeschilderten Nebengebäude der Außenstelle des Landratsamtes, Straße des Friedens 20, Zimmer 101, sowie in Mittweida jeweils donnerstags am 07., 14. und 21. März von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Anbau KfZ- Zulassungstelle, Zimmer 001. Nach der Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes wird der Jahresjagdschein in der Regel für drei Jagdjahre erteilt. Ein gültiger Jagdhaftplichtversicherungsnachweis über die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheines ist Voraussetzung für eine Erteilung. Falls kein Verlängerungseintrag im Jagdscheinheft möglich ist und somit ein neues Heft ausgestellt werden muss, ist vom Antragsteller zusätzlich ein aktuelles Passbild vorzulegen. Es ist zu beachten, dass zu den aufgeführten Terminen Geschäftsführerin Cornelia Mitzlaff vom Alltag im Unternehmen. In der Graphitbearbeitung des Sächs. Metallwerkes trifft der Landrat Paula Stockmann, die als Lehrling im 2. Ausbildungsjahr ihre Frau steht. Fotos: Volker Dietzmann Verlängerung Jagdscheine in Freiberg, Döbeln und Mittweida der einzige Anbieter im Bereich der Stranggussprodukte im Nichteisen-Metall-Bereich in den neuen Bundesländern. Mit Freude und Anerkennung nahm Landrat Uhlig zur Kenntnis, dass es zur Firmenphilosophie gehört, neben der Weiterentwicklung von Technologien und technischer Ausrüstung, die Qualifi zierung der Mitarbeiter und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. ausschließlich die Verlängerung der Gültigkeit des Jagdscheines erfolgen kann. Referat Forst und Jagd Silvia Braun, Tel , silvia.braun@landkreis-mittelsachsen.de Anke Knorn, Tel , anke.knorn@landkreismittelsachsen.de

3 6. Februar 2013 / Seite 3 Bewährtes und Neues : Volkshochschule startet ins Frühjahrsemester Ab Februar beginnen in der Volkshochschule Mittelsachsen in Freiberg, Mittweida und Döbeln, die neuen Weiterbildungsangebote. Sprachkurse Die Volkshochschule bietet eine Vielzahl an Sprachkursen, von Englisch und Italienisch bis hin zu Arabisch sowie den Grundlagen der deutschen Gebärdensprache an. Englisch-Kurse sind nach wie vor am meisten nachgefragt. Doch das Spektrum ist viel breiter. Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen und auch für Berufstätige ist es nach der Arbeit möglich, Kurse zu belegen. Beispielsweise ist am 24. April eine Kombination aus Italienischgrundkurs und der Commedia dell Arte Der Diener zweier Herren im Mittelsächsischen Theater Freiberg geplant. Kunstkurse Auch ohne Vorkenntnisse können Interessenten in der Volkshochschule zum Beispiel in kleinen Gruppen das Gitarrenspiel, Schneidern und den Umgang mit einer Nähmaschine erlernen. In Freiberg erfreuen sich die Kurse Zeichnen und Malen sowie die Aquarellkurse großer Beliebtheit. Gesundheitskurse Den körperlichen Ausgleich bieten orientalischer Tanz, Modern Jazzdance oder Hip Hop. Kursteilnehmer können Auch Mal- und Zeichenkurse unter der Leitung des Freiberger Künstlers Wesselin Gospodinov können belegt werden. Foto: Volkshochschule auch Tai Chi und Lach-Yoga kennenlernen. Nach wie vor sind Gesundheitskurse sehr begehrt. Allerdings gibt es im Zuspruch Unterschiede in den einzelnen Regionen. Während in Freiberg und Mittweida die Zumba-Kurse sehr begehrt sind und auch Yoga als Altbewährtes gut besucht wird, ist in Döbeln Aerobic stark nachgefragt. Interessenten für Einen Tag mit Bäumen, Kräuterwanderungen, einen Barmixerkurs oder Workshops und Vorträge zu verschiedenen Themen aus Geschichte, Pädagogik und Psychologie werden in Programm das Richtige fi nden. Berufl iche Weiterbildung Neben zahlreichen Computerkursen können Interessenten für ein schnelleres Schreiben am PC in nur zwölf Stunden mit einer neuen und erprobten Methode das 10-Finger Tastschreiben erlernen. Dieses Angebot ist sicher für Jugendliche besonders interessant. Für Firmen stellen die Mitarbeiter der Volkshochschule gern bedarfsgerechte Kurse zusammen. Bei Sprachkursen hat sich bewährt, dass elf der 40 Dozenten die zu erlernende Sprache als ihre Heimatsprache sprechen. Kursheft erscheint Eine Übersicht über alle Kurse erhalten Interessenten im Volkshochschulheft für das Frühjahressemester, welches ab Anfang Februar in den Geschäftsstellen der Volkshochschule und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich ist. Außerdem ist das Kursangebot bereits jetzt im Internet unter einzusehen. Natürlich stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstellen der Volkshochschule in Freiberg, Mittweida und Döbeln gern zur Beratung zur Verfügung. Volkshochschule Mittelsachsen Geschäftsstelle Freiberg: Burgstraße 19, Freiberg, Tel.: Geschäftsstelle Döbeln: Mastener Straße 18, Döbeln, Tel.: Geschäftsstelle Mittweida: Heinrich-Heine-Straße 39, Mittweida, Tel.: Internet: Vorstellung des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes Zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer aus allen Teilen des Landkreises folgten am 16. Januar im Landratsamt in Freiberg interessiert den Ausführungen von Karl Bey, der über Entstehung, Aufgaben und Ziele des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes referierte. Auf Einladung der Ausländerbeauftragten Ilse Rose wurde dieses Konzept erstmalig in der Öffentlichkeit vorgestellt. Bey, Referatsleiter im Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, war maßgeblich an der Erstellung des Konzeptes beteiligt und konnte somit auch fachkundig die Fragen der Teilnehmer beantworten. Das Konzept mit dem Titel Respekt, Toleranz, Achtung soll durch die drei gleichberechtigten Säulen: Interkulturelle Öffnung, Interkulturelle Kompetenz und Interkultureller Dialog verwirklicht werden. Dazu wurden 130 Ziele formuliert, die es umzusetzen gilt. An der Umsetzung beteiligen sich Ministerien der Landesregierung, die wiederum auf die Unterstützung der Kommunen und die der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen sind. Aufgabe der Mehrheitsgesellschaft ist es, Rahmenbedingungen für die Integration aller ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Berücksichtigung der demografi schen Entwicklung, garantieren, so Bey. In der Diskussion wurden von den Teilnehmern u.a. Fragen zur Arbeitserlaubnis Asylsuchender, zur Arbeitsplatzsituation im Allgemeinen, Finanzierungsmöglichkeiten von Migrantenvereinen gestellt und von Karl Bey beantwortet. Dabei bat er auch um den direkten Kontakt zu ihm unter und Ilse Rose moderierte die Veranstaltung und erklärte anhand von Beispielen aus der Praxis, warum dieses Zuwanderungs- und Integrationskonzept auch für Der Vortrag von Karl Bey im Landratsamt stieß auf eine große Resonanz. Foto: Ines Pomp einen Landkreis mit vergleichsweise wenigen ausländischen Mitbürgern von Bedeutung ist. Die Anzahl der Zuwanderinnen und Zuwanderer darf nicht das Kriterium sein, denn jeder Einzelne ist wichtig und hat Anspruch auf Chancengleichheit so Rose.

4 Seite 4 \ mittelsachsenkurier. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen. Was man über das Liegenschaftskataster wissen sollte Gut die Hälfte aller Haushalte in Deutschland verfügt über Haus- und Grundbesitz. Insbesondere der gegenwärtige Trend, Geldvermögen in Sachwerte zu investieren, bedarf einer genauen Kenntnis der Materie. Kenntnisse in Sachen Geldvermögen sind in der Regel vorhanden bzw. werden durch die Vertreter dieser Branchen vermittelt. Rechtliche Kenntnisse und speziell das Katasterrecht spielen auf den ersten Blick eine beiläufige Rolle sollte aber immer im Blick behalten werden. Das Referat Vermessung- und Gutachterstelle beantwortet die wichtigsten Fragen. Welche Aufgaben erfüllt das Liegenschaftskataster? Um die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken hinsichtlich Lage, Größe und Form verbindlich festzuhalten, dient das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr. Das Liegenschaftskataster schafft Rechtssicherheit an Grund und Boden, weil die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstückgrenzen als rechtsverbindlich festgelegt gelten, solange nicht der Nachweis des Gegenteils erbracht wird. Der bloße Zweifel oder eine Behauptung, dass die Grenzen des Liegenschaftskatasters falsch sind, genügt nicht. Dieser Grundsatz wird umgangssprachlich auch mit dem Begriff des öffentlichen Glaubens beschrieben und drückt das Vertrauen aus, welches dem Liegenschaftskataster entgegengebracht wird. Wie ist das Liegenschaftskataster aufgebaut? Das Liegenschaftskataster ist in Sachsen ein bei den Landkreisen und kreisfreien Städten geführtes Register. Das Liegenschaftskataster besteht dabei aus einem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und einer automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in denen alle Flurstücke für das Gebiet des Freistaates Sachsens fl ächendeckend dargestellt und beschrieben sind. Darüber hinaus gehören dazu die vermessungstechnischen Unterlagen und die sonstigen Unterlagen, welche für die Flurstücksentwicklung von dauerhafter Bedeutung sind (Liegenschaftskatasterakten). Welche Informationen werden im Liegenschaftskataster geführt? Die Informationen der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuches können am Computerbildschirm sichtbar gemacht und auf Papier ausgegeben werden. Definition Flurstück Das Flurstück ist als geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche im Sächsischen Vermessungsgesetz defi niert. Es wird auf Antrag oder, wenn es für das Liegenschaftskataster zweckmäßig ist, von Amts wegen gebildet. Das Flurstück entsteht mit der Eintragung im Liegenschaftskataster. Das Flurstück wird mit einer Flurstücksnummer eindeutig beschrieben und ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Im Gegensatz dazu ist im Grundbuch das Grundstück die kleinste Buchungseinheit. Ein Grundstück im Grundbuch kann mehrere Flurstücke beinhalten. Jedoch ist ein Flurstück im Liegenschaftskataster genau einem Grundstück zugeordnet. Zu jedem Flurstück werden im Liegenschaftskataster die Flurstücksgrenzen, die Flurstücksnummer, die Fläche, die Nutzung, sofern vorhanden die Lage und Gebäude geführt. Weiterhin werden die Flurstücke mit ihrer kommunalen Gebietszugehörigkeit, Angaben zur Buchungsart, dem Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, laufende Nummer im Bestandverzeichnis des Grundbuches und Hinweisen zu öffentlichen rechtlichen Verfahren beschrieben. Flurstücksgrenzen Die Grenzen von Flurstücken werden durch unterschiedliche Verfahren bestimmt. So zum Beispiel durch Katastervermessungen, durch Sonderungen, durch Bodenordnungsverfahren oder durch Zivilgerichtliches Urteil. Nach Abschluss dieser Verfahren werden die Ergebnisse in das Liegenschaftskataster übernommen. Oftmals ist es jedoch auch von großem Interesse, die im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit zu übertragen. Dieses Verfahren nennt man Grenzwiederherstellung. Damit die Sichtbarkeit der Grenzen in der Örtlichkeit auch möglichst lange erhalten bleibt, sind die Grenzen mit dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken abzumarken. An dieser Stelle soll jedoch besonders betont werden, dass nicht die örtlichen Abmarkungen die rechtliche gesicherte Grenze defi nieren. Gibt es Fälle, bei den das Liegenschaftskataster nicht den rechtmäßigen Grenzverlauf wiedergibt? Insbesondere bei Flurstücken, welche durch den Lauf eines Gewässers begrenzt werden oder bei Flurstücken an der Staatsgrenze werden die Festlegungen des Liegenschaftskatasters durch höheres Recht beziehungsweise spezialgesetzlichen Regelungen verdrängt. Ebenso verhält es sich an den Grenzen, wo nachgewiesen ist, dass das Liegenschaftskataster fehlerhaft ist. Diese Grenzen werden dann im Liegenschaftskataster besonders gekennzeichnet. Wann muss ein Flurstück vermessen werden? Zunächst einmal muss ein Flurstück, welches bereits im Liegenschaftskataster eingetragen ist, nicht vermessen werden. Soll jedoch ein Flurstück im Liegenschaftskataster neu eingetragen werden, so müssen durch eine Katastervermessung die Grenzen dazu bestimmt werden. Beispiel: Der Eigentümer eines Grundstückes beabsichtigt die Veräußerung einer Teilfläche eines Flurstückes an einen Bauwilligen. Hierbei ist es erforderlich, dass die Grenzen der zu veräußernden Teilfl äche in einer Katastervermessung bestimmt werden. Die Ergebnisse der Katastervermessung Soll ein Flurstück eingetragen werden, ist eine entsprechende Vermessung erforderlich. Foto: LRA werden danach in das Liegenschaftskataster übernommen. Sowohl die zu veräußernde Teilfl äche (Trennstück) als auch das beim Veräußerer verbleibende Reststück werden als eigenständige Flurstücke mit jeweils einer eigenen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster eingetragen (katastertechnische Zerlegung). Die Änderung am Bestand der Flurstücke wird dem Grundbuchamt automatisch mitgeteilt. Bis zu diesem Verfahrensschritt hat sich an den Eigentumsverhältnissen noch nichts geändert. Die katastertechnische Zerlegung hat die rechtliche Teilung im Grundbuch lediglich vorbereitet. Die rechtliche Wirkung der Teilung wird erst dadurch bewirkt, dass die neuen Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden. Die Übereignung von Grundstückseigentum geschieht erst mit der Umschreibung des Grundstückes vom Grundbuchblatt des Veräußerers auf das Grundbuchblatt des Erwerbers. Einsicht in das Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Eine Einsichtnahme in die Daten und Unterlagen des Liegenschaftskatasters ist jeder Person gestattet. Lediglich Informationen über Eigentümerdaten sind nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist allen zu empfehlen, die beabsichtigen, Eigentum an Grund und Boden zu erlangen, um sich über die Lage, Form und Größe eines Flurstückes zu informieren. Darüber hinaus kann es notwendig sein, Katasterunterlagen in Augenschein zu nehmen, um genauere Kenntnisse über das betreffende Flurstück zu erhalten. Empfehlungen Wer Klarheit über den Verlauf von Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit haben will, muss eine Grenzwiederherstellung beantragen. Wer lediglich auf vorhandene Abmarkungen in der Örtlichkeit vertraut, geht ein erbliches Risiko ein, dass z.b. beabsichtigte bauliche Anlagen oder Gebäude nicht auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommen und es zu einer Grenzüberschreitung/ Grenzüberbauung kommt. Die Zuhilfenahme eines Katasterfachmannes (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) ist bei Baumaßnahmen in Grenznähe unerlässlich. Die Kosten für eine Grenzwiederherstellung betragen nur einen geringen Anteil von etwaigen späteren Grenzstreitigkeiten bzw. Beseitigungsaufwendungen. Eindeutige und klare Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sind die grundlegende Voraussetzung für jede bauliche Tätigkeit. Abteilung Kreisentwicklung und Bauen Referat Vermessung und Gutachterstelle Außenstelle Döbeln Straße des Friedens 9a Tel vermessung@landkreis-mittelsachsen.de

5 6. Februar 2013 / Seite 5 Regionale Produkte aus dem Landkreis Mittelsachsen Konsequent regional die Kelterei Sachsenobst GmbH vor den Toren der Stadt Döbeln In der Region zwischen Penig und Rechenberg-Bienenmühle bzw. zwischen Ostrau und Leubsdorf werden unterschiedliche Produkte hergestellt. So groß dieses Gebiet auch ist, so vielfältig sind die regionalen Erzeugnisse und genau das macht Mittelsachsen so interessant. Vom Anbau bis zur Abfüllung - konsequent regional arbeitet das Traditionsunternehmen Kelterei Sachsenobst GmbH in Neugreußnig. Im Obstland zwischen Grimma, Dürrweitzschen, Oschatz und zwischen Mutzschen, Mügeln und Colditz reifen neben Äpfeln auch Birnen, Süß- und Sauerkischen, Pfl aumen, Johannisbeeren, Himbeeren und Erdbeeren. Das durchschnittliche Ernteaufkommen liegt jährlich bei über Tonnen. Damit ist das Obstland mit etwa Hektar deutschlandweit die größte Obstbauplantage. Mit 85 Prozent bilden die Äpfel den Schwerpunkt der Obsterzeugung, aber auch in der Kelterei ist Apfelsaft die Nummer 1 im Sortiment. Die vollständige Rückverfolgbarkeit der Herkunft unserer Rohstoffe und die Transparenz bei der Herstellung der Fruchtsäfte und Obstweine geben dem Verbraucher ein gutes Gefühl, berichtet Steffen Rockmann, Geschäftsführer der Kelterei. Er ist stolz auf die lange Tradition des einstigen Familienunternehmens erwarb Heinrich Hirschberger die Greußniger Mühle und errichtete eine Süßmost- und Obstweinkelterei kreierte der Firmeninhaber den fruchtigen Kultwein Hirschblut. Damals entstand der Mehrfruchtwein aus Kirsch-, Apfel- und Johannisbeeren aus der Notwendigkeit zur Vermarktung schwerverkäuflicher Fruchtsäfte und Obstweine. Heute hat das Kultgetränk bereits einen eigenen Fanclub, der sich zum Tag der offenen Tür der Kelterei im Jahr 2010 gründete. In den Jahren 1997 bis 2000 wurde die Kelterei umfassend rekonstruiert und modernisiert. Investitionen in Höhe von rund 11,2 Millionen Euro ließen die einstmals kleine Familienmosterei zu einem der modernsten, technisch und technologisch auf höchstem Niveau befi ndlichen Keltereibetriebe in Sachsen wachsen. 40 Arbeitnehmer sind in der Produktion, im Lager, Außendienst, in der Logistik und im Büro beschäftigt. Als Ausbildungsbetrieb zum Fruchtsafttechniker gibt die Kelterei jungen Menschen eine Perspektive. Die Verarbeitung des Frischobstes erfolgt nach dem Motto Morgens geerntet, abends im Tank während der Erntesaison von Juli bis Ende Oktober. Ganzjährig werden die leckeren Fruchtsäfte und die aromatischen Fruchtweine ausgemischt und abgefüllt. Im Jahr kommen so bis zu acht Millionen Liter von den Tanks in die Flaschen. Über den Getränkefach- und Lebensmitteleinzelhandel gelangen die Köstlichkeiten aus Mittelsachsen nach ganz Sachsen und in die neuen Bundesländer. Als regionaler Produzent sollte man konsequent nicht das tun, was andere machen. Wir kennen und verfolgen den Weg vom Anbau der Früchte bis zum Fruchtsaft oder -wein sehr genau und garantieren unseren Kunden gesunde Produkte - schließlich heißt es auch: Steffen Rockmann im Lager der Sachsenobst Kelterei Sachsenobst - So schmeckt Natur!, erzählt Steffen Rockmann. Qualität und Kundennähe praktiziert die Sachsenobst - Kelterei auch durch die Lohnvermostung. So kann es schon mal sein, dass aus Äpfeln Bananen werden, scherzt der Geschäftsführer. Die Sortenvielfalt der mittelsächsischen Streuobstwiesen ist gut für die Foto: Kerstin Kunze Qualität des Sachsenobst-Apfelsaftes, der ausschließlich als Direktsaft hergestellt wird. Im Gegenzug könnte man sich für 100 Kilogramm Äpfel im Lohnmosttausch auch mal 60 Flaschen Bananen-Nektar schmecken lassen. Weitere Informationen unter Eine kleine Produktschau von Erzeugnissen soll, stellvertretend für die Vielzahl an mittelsächsischen Produkten, in kleinen Ausstellungen, aber vor allem auf Messen oder Wirtschaftstagen für Mittelsachsen werben. Firmen oder Institutionen, die Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mittelsachsen im Besonderen oder an der Produktschau im Allgemeinen haben, sollten folgenden Kontakt suchen. Abteilung und Bauen Kreisentwicklung Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung Ansprechpartner: Kerstin Kunze Tel kerstin.kunze@landkreis-mittelsachsen.de oder Katrin Harthun Tel katrin.harthun@landkreis-mittelsachsen.de Nachhaltig für eine starke Wirtschaft Arbeit des Regionalmanagements wird fortgesetzt Nach knapp zweijähriger Tätigkeit endete im Dezember 2012 der Maßnahmezeitraum des geförderten Projektes Regionalmanagement Mittelsachsen. Seit Januar 2011 wurden die Themen Fachkräfte, Technologietransfer und Standortmarketing unter der Leitung von Kerstin Adam-Staron gemeinsam mit Marielle Otto umgesetzt. Das Regionalmanagement Mittelsachsen, das aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch den Freistaat Sachsen bezuschusst wurde, initiierte unter anderem Studien und Konzeptionen. Eine Befragung von rund Studierenden an der TU Bergakademie Freiberg und der Hochschule Mittweida zu ihren Erwartungen an die Region und ihre Arbeitgeber hatte unter anderem zum Ergebnis, dass es dem künftigen Fachkräftenachwuchs neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes auch um ein ansprechendes Lebensumfeld geht, in dem sich Familie und Beruf gut vereinbaren lassen. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden in Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Daraus resultierend untersetzte das Regionalmanagement die Konzepte mit konkreten Projektideen und Maßnahmen. So zählt das neue Imagevideo für die Wirtschaftsregion Mittelsachsen genauso zu den Ergebnissen des Projektzeitraums wie die Strategiegespräche zur Fachkräfteproblematik und die beiden kommunikativen Unternehmernachmittage in den Jahren 2011 und 2012, die eine Kontaktplattform für Unternehmen darstellten. Rückblickend wurden wichtige Impulse gesetzt, die es fortzuführen gilt. schätzt Dr. Manfred Graetz, 1. Beigeordneter des Landkreises ein. An die begonnenen Projekte wird nun durch das Team des Referates Wirtschaftsförderung und Etwa 120 Unternehmer folgten der Einladung des Regionalmanagements zum 2. Mittelsachsenforum im Mai Foto: Kerstin Kunze Bauplanung um Leiter Hartmut Schneider angeknüpft. Ziel ist es weiterhin, Mittelsachsen als Nachhaltigkeitsregion, auch über die Landesgrenzen hinaus, zu einem anerkannten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort weiter zu entwickeln und zu verstetigen. Dabei konzentrieren sich die Projekte auf den Dreiklang von ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit.

6 Seite 6 \ mittelsachsenkurier. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen. Aus dem Programm des Mittelsächsischen Theater Schräger Vogel und Spiel s noch mal, Sam Zwei Schauspielinszenierungen haben Anfang Februar am Mittelsächsischen Theater Premiere: Für Kinder ab 5 Jahren inszeniert Ekkehardt Emig Schräger Vogel von Vern Thiessen nach einer Erzählung von Albert Wendt. Premiere ist am 8. Februar um 10:00 Uhr in der BiB. In Döbeln kommt Woody Allens Komödie Spiel s nochmal, Sam, die vor allem durch die Verfi lmung populär geworden ist, auf die Bühne. Frank Voigtmann, der am Mittelsächsischen Theater bereits mit Fräulein Smillas Gespür für Schnee sehr erfolgreich war, inszeniert in der Ausstattung von Peter Schubert; Premiere ist am 9. Februar um 19:30 Uhr. Puppentheater für Ferien- Kinder Damit auch in den Ferien keine Langeweile aufkommt, hat das Mittelsächsische Theater die Puppenspielerin Karla Wintermann nach Döbeln und Freiberg eingeladen. Am Mittwoch, den 13. Februar um 10:00 Uhr im Döbelner TiB spielt sie Das tapfere Schneiderlein. Am Donnerstag, den 14. Februar (nicht, wie ursprünglich geplant, am 12. Februar) um 10:00 Uhr in der Freiberger BiB heißt es Kleine Frau, was nun?. Sie sind im Februar zu Gast: Franziska Troegner und Jaecki Schwarz. Herkuleskeule, Jaecki Schwarz und Franziska Troegner zu Gast in Mittelsachsen Am 16. Februar jeweils um 19:30 Uhr gibt es auch auf den Hauptbühnen in Döbeln und Freiberg spannende und unterhaltsame Gastspiele: In Döbeln versprechen Franziska Troegner und Jaecki Schwarz einen schaurig schönen Abend unter dem Motto Mit der Lammkeule auf dem Weg zum Himmel. Die beiden populären Schauspieler präsentieren die humorvollen Kriminalgeschichten von Roald Dahl. Im Theater Freiberg unternimmt zur gleichen Zeit die Dresdner Foto: PR Herkuleskeule einen Ausfl ug in Gallensteins Lager. (Mittelsächsisches Theater) Wechsel in der Kinderklinik Mittweida neuer Leitender Oberarzt DM Ulrich Doerfel und Dr. Burkhard Matthé bei der Übergabe. Foto: LMK ggmbh 34 Jahre lang stand er im Dienst der jungen Patienten, nun hat Dipl.-Med. Ulrich Doerfel seinen Ruhestand angetreten. Der 63-jährige war seit 1978 am Mittweidaer Krankenhaus als Facharzt für Kinderund Jugendmedizin und seit 2000 als Leitender Oberarzt tätig. Vom ersten bis zum letzten Tag war ich Kinderarzt mit Leib und Seele, erklärt Doerfel. Er blickt auf ein wechselvolles Arbeitsleben zurück. In den Jahren nach der politischen Wende verbesserten sich die medizinischen Bedingungen wie in allen Bereichen erheblich, erinnert er sich. Ganz besonders sei dies im Jahr 2000 mit dem Umzug der Kinderstation in den Krankenhausneubau zum Tragen gekommen. Doerfel hatte seinen Dienstvertrag bereits zweimal verlängert. Nun konnte mit Dr. Burkhard Matthé ein junger Kinderarzt gewonnen und damit der Erhalt der Kinderstation am Standort Mittweida sichergestellt werden. Er ist seit 2007 Facharzt für Kinderund Jugendmedizin. Unter anderem war er in verschiedenen sächsischen Kliniken und von 2009 bis 2012 als Kinderarzt in Australien tätig. Seit Ende 2012 ist der gebürtige Meißner wieder in Sachsen. Die pädiatrische Abteilung bietet ein umfangreiches Behandlungsangebot im stationären Bereich und stellt die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren sicher. Die Abteilung wird seit Oktober 2009 durch die Kreiskrankenhaus Freiberg ggmbh betrieben, Chefarzt ist Dr. med. Klaus-Dieter Paul. Davor stand die Mittweidaer Kinderklinik von 2002 bis 2009 unter der Betreiberschaft der Klinikum Chemnitz ggmbh. (LMKgGmbH) Bundestagswahlen 2013 Vorbereitungen laufen Aufruf zur Einreichung von Berufungsvorschlägen der Fraktionen, Parteien und Wählervereinigungen in den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 163 Chemnitzer Umland Erzgebirgskreis II Im September diesen Jahres ist die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag vorgesehen. Durch das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde Rüdiger Hahne zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises 163 berufen. Sein Stellvertreter ist Rico Ott. Zu seinen wesentlichen Aufgaben als Kreiswahlleiter zählt die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl. So werden bei ihm beispielsweise die Kreiswahlvorschläge eingereicht und geprüft, über deren Zulassung der Kreiswahlausschuss entscheidet. Der Kreiswahlausschuss stellt fest, wie viel Stimmen in den Wahlkreisen für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses werden durch den Kreiswahlleiter als Vorsitzender und sechs weiteren Wahlberechtigten als Beisitzer ausgeübt. Die Beisitzer werden durch den Kreiswahlleiter in den Kreiswahlausschuss berufen. Weiterhin beruft der Kreiswahlleiter für jeden Beisitzer einen Stellvertreter, welcher den Beisitzer im Verhinderungsfall bei den Sitzungen des Kreiswahlausschusses vertritt. Bei Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter sind die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund Foto: André Kaiser bittet Rüdiger Hahne, bis zum 28. Februar 2013 geeignete Personen zur Berufung zu benennen. Bei der Auswahl sei zu beachten, dass niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein darf. Wahlorgane sind der Bundeswahlausschuss, der Landeswahlausschuss, der Kreiswahlausschuss sowie die örtlichen Wahl- und Briefwahlvorstände. Weiterhin weist Hahne darauf hin, dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden dürfen. Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses werden voraussichtlich in der Außenstelle des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Aue erfolgen. Landratsamt Erzgebirgskreis Kreiswahlleiter Paulus-Jenisius-Straße Annaberg-Buchholz Telefon ( ) Telefax ( ) Ruediger.Hahne@ Kreis-ERZ.de Internet

7 6. Februar 2013 / Seite 7 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 15. Januar 2013 zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert am 17. August 2012, BGBl. I S Erstaufforstung einer Teilfläche des Flurstückes 475/1 in der Gemeinde Großhartmannsdorf, Gemarkung Mittelsaida Az.: Gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 17. August 2012, BGBl. I S. 1726, wird Folgendes bekannt gemacht: Die Stadt Chemnitz, Annaberger Straße 89, Chemnitz, beantragte mit Datum vom 20. November 2012 gemäß 10 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992, rechtsbereinigt mit Stand vom 28. Dezember 2009 eine Genehmigung zur Erstaufforstung auf einer Teilfläche des Flurstückes 475/1 in der Gemeinde Großhartmannsdorf, Gemarkung Mittelsaida. Das beantragte Vorhaben ist in Nr zu 2 Abs. 2 Punkt 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 des UVPG aufgeführt und bedarf daher einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c Satz 2 UVPG i. V. m. der Anlage 2 des UVPG. Diese Vorprüfung führte das mit Eröffnung des Genehmigungsverfahrens nach 10 SächsWaldG anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt. Die Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß 3a Satz 2, 2. Halbsatz, UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 3a Satz 3 UVPG die vorgenannte Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Freiberg, den 15. Januar 2013 Volker Uhlig Landrat Nachruf Tief erschüttert erreichte uns die Nachricht über den Tod des langjährigen Mitarbeiters Lutz Niekrawietz Wir trauern um einen kompetenten und engagierten Kollegen. Er begann seine Tätigkeit 1986 beim Rat des Kreises in Döbeln, dem späteren Landratsamt Döbeln. Seit 2008 arbeitete er als Sachbearbeiter in der Abteilung Ordnung und Sicherheit. Er hat sich in dieser Zeit Achtung und Anerkennung seiner Vorgesetzten und Kollegen erworben. Wir werden Lutz Niekrawietz ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme in den Stunden des Abschieds gilt den Angehörigen. Volker Uhlig Landrat Christina Srocke Vorsitzende des Personalrates Änderungen von Regelungen für Telekommunikationsleistungen in besonderen Fällen Am 24. März 2011 ist ein neues Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz - PTSG) in Kraft getreten. Die sich daraus ergebenden Änderungen für eine vorrangige Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten (vorrangige Entstörung von Anschlüsse und Übertragungswege und Inanspruchnahme vorrangiger Verbindungen bei Mobilfunkanschlüssen) werden im Folgenden erläutert. Telekommunikationsbevorrechtigte im Sinne des neuen PTSG sind: Danach werden sie aufgehoben, sofern sie nicht Anschlüsse von Bevorrechtigten betreffen, die unter die oben Genannten der Nr. 1 bis 8 fallen. 2. für Mobilfunkanschlüsse - die bisher gemäß der TKSiV getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen und ausgestellten Bevorrechtigungsbescheinigungen für Telekommunikationskunden zur Einräumung von Vorrechten bei Mobilfunkanschlüssen bleiben zunächst bis zum 31. März 2013 bestehen. Danach werden sie aufgehoben, sofern sie nicht Anschlüsse von Bevorrechtigten betreffen, die unter die oben Genannten der Nr. 1 bis 8 fallen. (Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit zehn Jahre nach Ausstellungsdatum, sofern auf der Bescheinigung nicht eine kürzere Geltungsdauer vermerkt ist.) Folgende Entgeltansprüche werden gemäß PTSG durch die Telekommunikationsunternehmen gegenüber den geltend Bevorrechtigten gemacht: - für jeden Anschluss und jeden Übertragungsweg der vorrangig entstört werden soll, ein einmaliges Entgelt in Höhe von 100 Euro, - für jeden Mobilfunkanschluss, für den zusätzlich technische Vorkehrungen für eine Inanspruchnahme von vorrangigen Verbindungen, ein zusätzliches einmaliges Entgelt in Höhe von 50 Euro Verfassungsorgane des Bundes und der Länder 2. Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände 3. Gerichte des Bundes und der Länder 4. Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte 5. Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen Wenn Telekommunikationskunden über den 31. März 2013 hinaus lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und dazu auf die vorrangige Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten im Sinne des PTSG angewiesen sind, bedürfen sie einer neuen Bescheinigung einer für diese Feststellung zuständigen Behörde. Im Landkreis Mittelsachsen ist das Landratsamt als zuständige Behörde für die Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung zuständig. Das verkauft vier ausgesonderte Fahrzeuge: 6. Aufgabenträger im Gesundheitswesen 7. Hilfs- und Rettungsdienste 8. Rundfunkveranstalter 9. Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nr. 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste angewiesen sind. Auf Grund von 12 des neuen PTSG ergeben sich nunmehr folgende Änderungen: 1. für Festnetzanschlüsse Nur Telekommunikationskunden, die lebensoder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben (nach o. g. Nr. 9 der Bevorrechtigten) und dazu auf Telekommunikationsdienste angewiesen sind bedürfen dieser neuen Bescheinigung. Entsprechende formlose Anträge sind zu stellen an: Abteilung Ordnung und Sicherheit Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Frauensteiner Straße Freiberg 1. Transporter Daimler-Benz (D), Typ 410D-KA (Kastenwagen) 2. Pkw Volkswagen Polo - die bisher für Festnetzanschlüsse von Telekommunikationsbevorrechtigten getroffenen technischen Vorkehrungen werden bis zum 31. März 2013 aufgehoben. - die bisher nach der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) getroffenen organisatorischen Vorkehrungen für vorrangige Entstörung von Festnetzanschlüssen Telekommunikationsbevorrechtigter und die dafür ausgestellten Bevorrechtigungsbescheinigungen bleiben zunächst bis zum 31. März 2013 bestehen. Rechtzeitig vor dem 31. März 2013 haben diese Kunden ihrem Telekommunikationsunternehmen mitzuteilen: 1. welche Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig entstört werden sollen, 2. für welche Mobilfunkanschlüsse vorrangige Verbindungen in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist die vom Landratsamt ausgestellte Bescheinigung mit vorzulegen. 3. Pkw Volkswagen Bora Pkw Volkswagen Bora 1.6 Detaillierte Informationen zu den Fahrzeugen inklusive weiterer Bilder sowie zu dem jeweiligen Ausschreibungsverfahren können im Internet unter abgerufen werden. Gebote werden bis zum 22. Februar 2013, 24:00 Uhr entgegen genommen.

8 Seite 8 \ mittelsachsenkurier. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen. Öfentliche Notbekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur öfentlichen Erörterung bezüglich der Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend des Vorhabens: Errichtung und Betrieb der Windfarm VTE Moldava in der Tschechischen Republik Öfentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zu den Nachtrags- und Ergänzungsunterlagen bezüglich der Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung betrefend des Vorhabens: Errichtung und Betrieb der Windfarm VTE Moldava in der Tschechischen Republik Die Firma EP Renewables a. s., Pobřežní 297/14, Praha 8 (Tschechische Republik) beabsichtigt, südöstlich der Gemeinde Moldava 18 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen elektrischen Nennleistung von 3 MW zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist der Typ VES- TAS V112 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 112 m, alternativ ENERCON E101 mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m oder SIEMENS SWT101 mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 101 m. Bekanntmachung Die Mittelsächsische Theater und Philharmonie ggmbh gibt hiermit gemäß den gesetzlichen Vorschriften ( 99 SächsGemO) bekannt, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 ( bis ) erteilt wurde. Die Gesellschafterversammlung hat am mit Beschluss 225/13 den Jahresabschluss festgestellt. Der Jahresabschluss 2011/2012, bestehend aus Da als Folge der Realisierung des Vorhabens grenzüberschreitende Auswirkungen auf deutsches Territorium möglich sind, ist entsprechend der Espoo-Konvention vom i. V. m. 9b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 15 G vom (BGBl. I S. 212) eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 8 der Espoo- Konvention ist die Öffentlichkeit in dem betroffenen Staat frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Beteiligung durch Unterrichtung über das Vorhaben, über die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie über damit verbundene öffentliche Erörterungen und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Mit Schreiben vom wurde das Landratsamt Mittelsachsen durch das tschechische Umweltministerium darüber informiert, dass für das Vorhaben Windfarm VTE Moldava am unten genannten Ort eine öffentliche Erörterung stattfi nden wird. Ort: Městké kulturní zařízení Lidový dům in Dubí 3 (Stadtkulturhaus Volkshaus) Sadová 192/ Dubí Datum: Uhrzeit: 14:00 Uhr Die öffentliche Erörterung wird in tschechischer Sprache durchgeführt. Freiberg, den Volker Uhlig Landrat (Diese Notbekanntmachung wurde außerdem am 01. Februar 2012 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht: Freie Presse Ausgaben Chemnitz, Flöha, Freiberg, Mittweida und Rochlitz, Döbelner Anzeiger, Döbelner Allgemeine Zeitung.) Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen vom bis einschließlich in den Geschäftsräumen der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie ggmbh Freiberg, Borngasse 1, Zimmer 212, in der Zeit Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr öffentlich aus. Dr. Christine Klecker Geschäftsführerin Die Firma EP Renewables a. s., Pobřežní 297/14, Praha 8 (Tschechische Republik) beabsichtigt, südöstlich der Gemeinde Moldava 18 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen elektrischen Nennleistung von 3 MW zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist der Typ VESTAS V112 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 112 m, alternativ ENERCON E101 mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m oder SIEMENS SWT101 mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 101 m. Da als Folge der Realisierung des Vorhabens grenzüberschreitende Auswirkungen auf deutsches Territorium möglich sind, ist entsprechend der Espoo-Konvention vom i. V. m. 9b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 15 G vom (BGBl. I S. 212) eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 8 der Espoo-Konvention ist die Öffentlichkeit in dem betroffenen Staat frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Beteiligung durch Unterrichtung über das Vorhaben einschließlich über die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Unterlagen zur Dokumentation über die Beurteilung des Umwelteinflusses des Vorhabens wurden für den Landkreis Mittelsachsen am öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren wurde für den Landkreis Mittelsachsen am die geplante Überarbeitung der Dokumentation öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind nun von der Firma EP Renewables a. s. unter Berücksichtigung der beim tschechischen Umweltministerium in Prag eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und im Hinblick auf konkrete Punkte ergänzt und überarbeitet worden. Diese Nachtrags- und Ergänzungsunterlagen (einschließlich des Gutachtens zur Dokumentation) wurden dem per Schreiben des tschechischen Umweltministeriums vom übermittelt. Diese Unterlagen liegen in deutscher Sprache im, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Immissionsschutz, Zimmer V.204, Leipziger Str. 4, in Freiberg sowie in der Gemeinde Rechenberg- Bienenmühle, An der Schanze 1, Zi. 104 (Bauamt), Rechenberg-Bienenmühle vom bis einschließlich zur Einsichtnahme für jedermann während der jeweiligen Sprechzeiten öffentlich aus. Die Unterlagen sind außerdem im Internet unter einsehbar. Jedermann kann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftliche Einwendungen zu dem Vorhaben abgeben. Die Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens /ENV/12 an das tschechische Umweltministerium an die Adresse Ministerstvo Životního Prostředí Vršovická PRAHA 10 Česká republika zu senden. Es gilt das Datum des Posteingangs beim tschechischen Umweltministerium. Die Einwendungen müssen in leserlicher Schrift verfasst sein und den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten. Freiberg, den Volker Uhlig Landrat

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