Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung

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1 Thüringer IVlinisterium für Soziales, Familie und Gesundheit Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz FG Wasserhygiene IVIärz 2004 Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung 4 Einleitung + Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen 4 Begriffsbestimmungen $ Anforderungen an die Wasserqualität $ Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb der Anlage + Anforderungen an das Badeumfeld + Überwachung und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen Untersuchungsmethoden Einleitung In letzter Zeit bieten Privatfirmen verstärkt den Bau von künstlichen Kleinbadeteichen unter den verschiedensten Bezeichnungen an (z.b. Bioteiche, Schwimmteiche, Bio-Badebecken). Dabei handelt es sich meist um den Umbau von sanierungsbedürftigen Freibeckenbädern. Die vorhandene Wasseraufbereitung wird stillgelegt, bestehende Beckenmauern teilweise abgebrochen und stattdessen bekieste Strandbereiche geschaffen. Die Anlage besteht aus einem künstlichen Badeteich und einem Regenerationsbereich, der die Wasseraufbereitung durch Boden-und/oder Sandfiltration, Schönungsteiche und einen Schilfgürtel umfaßt. Die Erstbefüllung erfolgt in der Regel über das örtliche Trinkwassernetz oder eine eigene Wasserversorgungsanlage, danach wird der Badeteich über Pumpen mit dem Wasser aus dem Regenerationsbereich gefüllt. Für die Überwachung und Beurteilung dieser Kleinbadeteiche ist die DIN ungeeignet. Ebensowenig können die Grenzwerte der EU-Badegewässerrichtlinie herangezogen werden, da das hygienische Risiko bei Kleinbadeteichen anders einzuschätzen ist: Die Belastung ist nahezu ausschließlich durch die Badegäste bedingt. Eine ausreichende Verdünnung kann nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Es handelt sich um frische Verunreinigungen verbunden mit der Gefahr einer höheren Konzentration an Krankheitserregern. Die Dauer der Inaktivierung von Krankheitserregern im Badeteich kann Wochen und länger betragen. Eine Desinfektion des Wassers ist nicht möglich. Diese besonderen Bedingungen erfordern spezielle Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung der Kleinbadeteiche, um das Gesundheitsrisiko für die Benutzer zu minimieren.

2 2 Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen ^ GesetzzurVerhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz^lfSG)vom 20.Juli 2000 D Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 3.August1990,zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Bereinigung des Rechts im Ereistaat Thüringen (Erstes Thüringer Rechtsbereinigungsgesetz^OOR-Recht) vom 25.September1996 ^ Grdnungsbehördliche Verordnung über Sioherheitsvorkehrungen in Badeanstalten vom ^ Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm-und Badeteichanlagen^, Empfehlung des Llmweltbundesamtes(Bundesgesundheitsbl ) ^ Empfehlungen für Planung,Bau,Instandhaltung und Betrieh von öffentlichen^ und Badeteichanlagen,Eorschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v., Ausgabe 2003 ^ Richtlinien für den Bäderbau des Koordinierungskreises Bäder,4.Auflage 2002 (Vertrie Druckerei Wehlmann GmbH, Natorpstraße 36, Essen) ^ Aufsicht in Schwimmbädern während des öffentlichen Badebetriebes, Merkblatt der Oeutschen Gesellschaft für das Badewesen e.v., April 1997 (Vertrieb: Bundesfachverbandöffentliche Bäder e.v.,rostfach ,45074Essen) Begriffsbestimmungen Künstliche Kleinbadeteiche mit bioiogiscb^mecbaniscber Aufbereitung (im weiteren nur als Kleinbadeteiche bezeichnet) sind aus Beckenbädern hervorgegangene oder neu geschaffene Ereibäder,die gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und bei denen die Wasseraufbereitung ausschließlich durch biologische, physikalische und physikalischchemische Maßnahmen erfolgt. Oie Möglichkeit einer vollständigen Entleerung bleibt erhaltenundwirdvorallemzurteilentleerung und Entfernung nährstoffreichentiefenwassers genutzt. Eine Wasseraufbereitung durch Chemikalien oder andere Zusatzstoffe erfolgt nicht. Weitere Badebereiche (z.b. gesicherte Kinderhadestellen), die nicht in den Kleinbadeteich integriert sind, dürfen nur nach OIN betrieben werden. Badeteichwasser ist das im Schwimm-und Badebereich befindliche Wasser. Füllwasser ist das Wasser,das von außen dem System zugeführt wird und nicht dem internen Kreislauf entstammt. Eüllwasser wird insbesondere zur Erstbefüllung,zur Nachspeisung von Verdunstungsverlusten und zur Verbesserung der mikrobiologischen und chemischen Wasserqualität (Verdünnung) benötigt Aufbereitetes nasser ist das durch biologische und physikalisch-technische Maßnahmen aufbereiteteteichwasser,das den Kleinbadeteichen wieder zugeführt wird. Aufbereitungsbereich ist der Bereich, der der biologischen, physikalischen und physikalisch-chemischen Aufbereitung des Wassers dient und für den Badebetrieb gesperrt ist.

3 3 Anforderungen an die Wasserqualität Tabelle 1. Badeteichwasser Parameter Höchstwert Richtwert 100/100 ml 50/100 ml Pseudomonas aeruginosa 10/100 ml Gesamtphosphor 10 ug/l Sichttiefe 1 m 2 m Wassertemperatur <23 C Aufgrund der oben genannten besonderen Bedingungen müssen an die hygienische Wasserqualität (mikrobiologische Parameter) strengere Anforderungen gestellt werden als in der EU-Badegewässerrichtlinie. Das Vorhandensein von Nährstoffen (Gesamtphosphor) muß begrenzt werden, um das Algenwachstum zu verhindern. Eine durch Trübung verringerte Sichttiefe ist ein Hinweis auf eine beginnende Verschlechterung der Wasserqualität. Zusätzlich ist eine Begrenzung aus Unfallschutzgründen sinnvoll. Die Festsetzung einer zulässigen Höchsttemperatur dient dazu, die Überlebensbedingungen von Krankheitserregern zu verschlechtern. Tabelle 2. Füllwasser Parameter Höchstwert Richtwert 0/100 ml 0/100 ml Gesamtphosphor 10ug/l Füllwasser muss mikrobiologisch Trinkwasserqualität aufweisen und nährstoffarm sein (Gesamtphosphor). Höhere Gehalte an Eisen und Mangan (> 0,2 mg/l) können sich negativ auf die Sichttiefe und die Aufbereitung auswirken. Bei begründetem Verdacht können die Untersuchungen auf weitere Parameter ausgedehnt werden. Tabelle 3. Aufbereitetes Wasser Parameter Pseudomonas aeruginosa Gesamtphosphor Richtwert Reduzierung um eine log-stufe gegenüber der Belastung des Badeteichwassers 10pg/l Das aufbereitete Wasser soll nach der biologischen und physikalisch-technischen Aufbereitung eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Teichwasser aufweisen. Diese Erfordernis gilt als erfüllt, wenn die Richtwerte nach Tabelle 3 eingehalten werden. Die Reduktionsleistung sollte überprüft werden, wenn die Höchstwerte der Indikatororganismen im Badeteichwasser überschritten sind.

4 4 Anforderungen an die Gestaltung und den Be^eb der Anlage D ^ D ^ Bei Planung und Bau eines Kleinbadeteiohes sollten die oben genannten Empfehlungen der PorsohungsgesellsohaftLandsohaftsentwioklungLandsohaftsbaue.V.,Ausgabe 2003 zugrunde gelegt werden,besonders die Kapitel5 Planerisohe Anforderungen" und6 Baulioh-teohnisohe Anforderungen". Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos sollte für Kleinkinder bevorzugt ein eigenes B^^ oken, das gemäß OIN gebaut und betrieben wird, zur Verfügung gestellt werden. Oas Gesundheitsamt ist bereits in der Planungsphase zu beteiligen. Oie Inbetriebnahme des Kleinbadeteiohes ist dem Gesundheitsamt mindestens zwei Woohen im voraus anzuzeigen Anforderungen an das Badeumfeld Oas Omfeld ist entsprechend den Anforderungen an Preihäder nach den Richtlinien für den Bäderhau des Koordinierungskreises Bäder in der jeweils aktuellen Auflage (zur Zeit: 4. Auflage 2002) zu gestalten. Entsprechende Angaben enthalten auch die Empfehlungen der Porschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v(2003^ unter Punkt 5.3 Infrastruktur". Bei einem Kleinbadeteich handelt es sich um ein für Verunreinigungen besonders empfindliches System.Eine Oesinfektion desteichwassers ist nicht möglich.oie Badbenutzer müssen durch deutliche Hinweise darauf aufmerksam gemacht werden, dass aufgrund der fehlenden Oesinfektion ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden kann. Vor dem Aufenthalt im Kleinbadeteich muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Oiese Forderung sollte in einer allgemein zugänglichen Badeordnung festgelegt werden. Zur Verminderung des Eintrages an hygienisch relevanten Mikroorganismen sind in ausreichender ZahlToiletten und Warmwasserduschen vorzusehen. Als Ouschwasser ist grundsätzlichtrinkwasser zu verwenden. Lim Ordnung, Sicherheit und Hygiene in der Anlage zu gewährleisten, hat der Badbetreiber qualifiziertes Personal in ausreichendem Omfang einzusetzen. Oer Betreiber sollte das Merkblatt der Oeutschen Oesellschaft für das Badewesen Aufsicht in Schwimmbädern während des öffentlichen Badebetriebes" in derjeweils gültigen Passung (zur Zeit: April 1997) beachten Überwachung und l^a^nabmen bei Grenzwertüberscbreitungen Nach^37 Infektionsschutzgesetz muß das Schwimm-und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern und Gewerbebetrieben so beschaffen sein,dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger,nicht zu besorgen ist. Nach^38 Abs.2Satz3gilt das auch für sonstiges Wasser in Gewerbebetrieben,öffentlichen Bädern sowie in sonstigen,nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen, das zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird. Oie Überwachungsaufgaben für das Gesundheitsamt leiten sich aus^6nr.6der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst ab. Künstliche Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Aus der Grdnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten ergeben sich Verpflichtungen für den Inhaber der Badeanstalt oder den von ihm bes Leiter

5 ^ ^ e ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ e ^ ^ ^ e ^ e ^ ^ Ausführliche Hinweise zu Betrieb und Kontrolle geben die Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm-und Badeteichanlagen der PorschungsgesellschaftLandschaftsentwicklung Landschaftsbaue.V.(2003) in Kapitell. Hier die Mindestanforderungen gemäß der Empfehlung des Llmweltbundesamtes vom Juni 2003 Teichwasser OieTeichwasserqualitätwird im ersten Betriebsjahrwährend der Badesaison wöchentlich überprüft.werden die Höchstwerte nachtabellelbezüglich der mikrobiologischen Parameter bei 95^der Proben eingehalten,kann vom 2.Betriebsjahr an die Überwachung 14-tägig erfolgen. Bei einer Überschreitung der Höchstwerte wird erneut wie im ersten Betriebsjahr beprobt Oie ersten Proben werden zwei Wochen vor Beginn der vom Betreiber festgelegten Badesaison entnommen in begründeten Einzelfällen ist die Untersuchung auf Krankheitserreger reus, Salmonellen u.a.^auszudehnen. Aufbereitetes Wasser Oie mikrobiologische Qualität des aufbereiteten Wassers ist zu prüfen, wenn d te für die Indikatororganismen im Badeteichwasser überschritten sind. Oer Gesamtphosphor- Gehalt sollte kontrolliertwerden,sobald die Sichttiefe unter2msinkt. Püllwasser Oas Püllwasser ist, wenn nicht anderweitig analysiert, mindestens zweimal pro Jahr auf die Einhaltung der hygienisch-mikrobiologischen Parameter zu überprüfen Alle üntersuchungsergebnisse sind dem Gesundheitsamt in Perm einer Zweitschrift zu übergeben Betriebstagebuch Ourch das Aufsichtspersonal ist ein Betriebstagebuch zu führen Hier werden die Ergebne der oben genannten Überwachungsaufgaben protokolliert. Oarüberhinaus sind folgende Angaben täglich zu protokollieren: D Anzahl der Badegäste ^ Lufttemperatur ^ Witterungsverhältnisse ^ Menge des täglich zugespeisten Püllwassers ^ ümwälzleistung D lnspektions-,wartungs-, Pflege-und Instandsetzungsarbeiten ^ Besondere Vorkommnisse Oie Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimmund Badeteichanlagen der Porschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v.(2003)enthalten in Anhang2zu Punkt 3.3ein Musterfür das Betriebstagebuch.

6 6 Überwachung der K/embadefe/cbe durch das GeswndAe/fsamf Die Überwachung durch das Gesundheitsamt erfolgt mindestens einmal während der Badesaison sowie bei Erst- und Wiederinbetriebnahme und umfaßt folgende Kontrollen: * Erfüllung der Pflichten des Inhabers oder Betreibers des Kleinbadeteiches (Einsichtnahme in das Betriebsbuch und die aktuellen technischen Pläne) * Ortsbesichtigung (Bade- und Regenerationsbereich, Sanitärbereich und das sonstige Badeumfeld) * Entnahme und Untersuchung von Wasserproben (In der Regel wird das Teichwasser beprobt. Wenn es erforderlich ist, können auch Füllwasser und aufbereitetes Wasser in die Untersuchung einbezogen werden. Der Untersuchungsumfang entspricht den Tabellen 1 bis 3.) Zur fachlichen Begleitung und Optimierung der neuen Technik künstlicher Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung sollen die Ergebnisse der Laboruntersuchung (Eigenkontrolle und Überwachung durch das Gesundheitsamt) einmal pro Jahr nach Ende der Badesaison dem TLLV mitgeteilt werden. Maßnahmen be/ Grenzwerfüberscbre/fungen Grenzwertüberschreitungen der mikrobiologischen Parameter erfordern zur Absicherung eine unverzügliche Kontrollprobe und eine sofortige Information des Gesundheitsamtes. Gleichzeitig muss mit der Ursachenforschung begonnen werden: * Prüfung des Betriebstagebuches auf mögliche Überlastung durch den Badebetrieb * Kontrolle des allgemeinen hygienischen Umfeldes * Kontrolle der Qualität von Füllwasser und aufbereitetem Wasser Wird die Grenzwertüberschreitung bestätigt, untersagt die zuständige Behörde die Nutzung des Bades ( 16 Infektionsschutzgesetz). Die obersten 30 cm des Teichwassers werden über eine technische Einrichtung abgezogen und durch Füllwasser ersetzt. Wenn die Teichwasserqualität die Werte nach Tabelle 1 unterschreitet, kann der Badebetrieb wieder aufgenommen werden. Bei Grenzwertüberschreitungen der Sichttiefe (< 1 m) informiert das Aufsichtspersonal unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt. Zur Behebung des Problems ist ein mindestens 10-%iger Wasseraustausch mit phosphatarmem Füllwasser erforderlich. Der Wasseraustausch sollte bis zum Erreichen einer Transparenz > 2 m fortgesetzt werden. Bei der Überschreitung des Temperaturrichtwerteswertes sollte ebenfalls ein Wasseraustausch mit Füllwasser zur Temperatursenkung erfolgen.

7 7 Untersuchungsmethoden Pseudomonas aeruginosa Füllwasser: DIN EN ISO oder Colilert-18/Quanti-Tray Teichwasser und aufbereitetes Wasser: DIN EN ISO , DIN EN ISO oder Colilert-18/Quanti-Tray Füllwasser: DIN EN ISO Teichwasser und aufbereitetes Wasser: DIN EN ISO oder DIN EN ISO DIN EN oder DIN 38411, T. 8 Gesamtphosphor, Eisen, Mangan gemäß Stand der Technik Sichttiefe Secchi-Scheibe

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