Umsetzung der Strategie vernetztes und automatisiertes Fahren

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1 Umsetzung der Strategie vernetztes und automatisiertes Fahren Ministerialdirektor Dr. Tobias Miethaner Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

2 Potenziale des automatisierten und vernetzten Fahrens Steigerung der Verkehrseffizienz Erhöhung der Verkehrssicherheit Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland

3 Die Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren Ziele 1 Wir wollen Leitmarkt bleiben. Wir wollen Leitanbieter bleiben. 2 Wir wollen Leitmarkt werden. Wir wollen Leitmarkt werden. 3 Wir wollen das automatisierte und vernetzte Fahren auf die Straße bringen.

4 Handlungsfelder/Herausforderungen bei der Strategieumsetzung Infrastruktur Recht Innovation Digitale Infrastruktur Standards für die intelligente Straße Rechtsrahmen (national/international) Fahrausbildung Typgenehmigung/ techn. Überwachung Digitale Testfelder Forschungsförderung/-rahmen Vernetzung Mobilitäts- und Geodaten Intelligente Verkehrssysteme IT-Sicherheit und Datenschutz Standards für IT-Sicherheit Handlungsbedarf im Datenschutz Gesellschaftlicher Dialog Chancen und Risiken des AVF Informationsbereitstellung

5 Handlungsfelder/Herausforderungen bei der Strategieumsetzung Infrastruktur Recht Innovation Digitale Infrastruktur Standards für die intelligente Straße Rechtsrahmen (national/international) Fahrausbildung Typgenehmigung/ techn. Überwachung Digitale Testfelder Forschungsförderung/-rahmen Vernetzung Mobilitäts- und Geodaten Intelligente Verkehrssysteme IT-Sicherheit und Datenschutz Standards für IT-Sicherheit Handlungsbedarf im Datenschutz Gesellschaftlicher Dialog Chancen und Risiken des AVF Informationsbereitstellung

6 Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) 25. Jan. 2017: Kabinettbeschluss 30. März 2017: Beschluss des Deutschen Bundestages 12. Mai 2017: Zustimmung des Bundesrates 21. Juni 2017: Inkrafttreten Rechten und Pflichten von Fahrer/in eines Fahrzeugs mit hoch- / vollautomatisierten Fahrfunktionen bei der Fahrt im Automodus Assistenzsysteme, teilautomatisierte Fahrfunktionen (Stauassistent) und das autonome / fahrerlose Fahren sind nicht Gegenstand dieses Änderungsgesetzes Abgrenzung von auf den Markt drängenden Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen, die nicht den für Level 3 / 4 erforderlichen Anforderungen entsprechen 6

7 Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) Kernpunkt des Änderungsgesetzes in 1 b StVG: Fahrzeugführer darf sich unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrzeugführung im Automodus vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden. Wichtig: Fahrzeugführer ist nach wie vor vorhanden, darf sich jedoch bei Einhaltung der neuen Vorschriften auf das Funktionieren des Systems verlassen keine Haftung bei Systemversagen 7

8 Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) I. Anforderungen an das automatisierte System Vorhandensein von hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen, die unter anderem in der Lage sind, o wahrnehmbar anzuzeigen, wenn die Übernahme der Fahrzeugsteuerung (mit ausreichender Zeitreserve) durch Fahrzeugführer erforderlich ist o die auf eine der Systembeschreibung zuwiderlaufende Verwendung hinzuweisen o während des Betriebs den an den Fahrer gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen 8

9 Achtes Gesetz zur Änderung des 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom II. Weitere Vorgaben Automatisierte Fahrfunktion muss internationalen Standards und Regelungen entsprechen oder: Ausnahmegenehmigung nach der EU-Rahmenrichtlinie über die Typgenehmigung Hersteller muss in der Systembeschreibung verbindlich erklären, dass das Fahrzeug die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an die automatisierten Fahrfunktion erfüllt 9

10 Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) Zentrale Regelung in 1b StVG: Der/Die Fahrzeugführerin darf sich während der automatisierten Phase von der Fahrzeugsteuerung und dem Verkehrsgeschehen abwenden, allerdings unter Beachtung folgender Pflichten: III. Pflichten des Fahrzeugführers Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Umfang ergibt sich aus der Systembeschreibung des Herstellers Wahrnehmungsbereitschaft: Übernahme der Fahrzeugsteuerung bei Übernahmeaufforderung durch das System Fahrer erkennt oder muss aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen, dass Übernahme erforderlich ist (Reifenplatzer) 10

11 Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I, S. 1648) V. Regelungen zum Datenspeicher (1 von 2) Speicherung des Wechsels der Fahrzeugführung Klärung der Frage, ob System oder Fahrzeugführer das Fahrzeug gesteuert hat Gab es eine Übernahmeaufforderung? Ist eine technische Störung eingetreten? Keine Speicherung weiterer Daten (Fahrstil, Fahrgeschwindigkeit, usw.) VI. Evaluierung Evaluierung nach Ablauf des Jahres

12 Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren Überblick Auftraggeber: Bundesminister Dobrindt Status: Unabhängige Kommission Auftrag: Erarbeitung von ethische Leitlinien für das automatisierte und vernetze Fahren Leitung: Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio Mitglieder: Experten aus der Wissenschaft, Gesellschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft Arbeitsphase: 9/2016 bis 6/2017 Übergabe des Berichts am

13 Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren Ergebnis der Ethik-Kommission Zulassung automatisierter und vernetzter Fahrsysteme unter Berücksichtigung von menschlicher Würde, Sicherheit, persönlicher Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie ethisch verantwortbar und kann wenn Potenziale der Schadensminimierung genutzt werden können gesellschaftlich und ethisch sogar geboten sein. Kernpunkt des Berichtes bilden 20 ethische Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr 13

14 Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren Weiteres Vorgehen Analyse der im Bericht zusammengefassten Ergebnisse Ableitung von Schlussfolgerungen und Handlungserfordernissen Erörterung in der Bundesregierung Diskussion in Gesellschaft, Politik und Fachkreisen 14

15 Handlungsfelder/Herausforderungen bei der Strategieumsetzung Infrastruktur Recht Innovation Digitale Infrastruktur Standards für die intelligente Straße Rechtsrahmen (national/international) Fahrausbildung Typgenehmigung/ techn. Überwachung Digitale Testfelder Forschungsförderung/-rahmen Vernetzung Mobilitäts- und Geodaten Intelligente Verkehrssysteme IT-Sicherheit und Datenschutz Standards für IT-Sicherheit Handlungsbedarf im Datenschutz Gesellschaftlicher Dialog Chancen und Risiken des AVF Informationsbereitstellung

16 Das Digitale Testfeld Autobahn Das Digitale Testfeld Autobahn Das Digitale Testfeld Autobahn Automatisiertes und vernetztes Fahren Intelligente Verkehrsinfrastruktur Labor unter Realbedingungen als Angebot für Industrie und Wissenschaft Förderung von Forschung und Innovationen durch Erproben, Weiterentwickeln und Validieren Schaffung von Akzeptanz Erkenntnisse für rechtliche und verkehrspolitische Entscheidungen durch die Politik 16

17 Das Digitale Testfeld Autobahn Ergänzende Infrastrukturausstattung zur Unterstützung des automatisierten Fahrens Digitale hochgenaue Referenzkarte Fahrbahn-/Fahrstreifenmarkierungen Reflektoren (Laser und Radar) 13 Landmarkenschilder 17

18 Unterstützung weiterer Testfelder Zusammenspiel von Autobahn-,Landund Stadtverkehr zukunftssicher ausrichten Erkenntnisse aus komplexen Fahrsituationen, z. B. an Ampeln, Kreuzungen, Kreisverkehr, Erkennen von Hindernissen Förderung erster Vorhaben auf digitalen Testfeldern in den Städten Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Ingolstadt, München. Weitere Städte/Regionen können hinzukommen. 18

19 Digitale Testfeld Deutschland-Frankreich Bestandteil der Deutsch-Französischen Initiative Elektromobilität und Digitalität Unterzeichnung einer Absichtserklärung am 8. Februar 2017 in Berlin Ziele und Eckpunkte der Zusammenarbeit: Gemeinsame Gestaltung des Testfeldes in Zusammenarbeit mit zuständigen Straßenverwaltungen Technologieoffenes Angebot für Wirtschaft und Forschung, innovative Technologien im grenzüberschreitenden Einsatz zu erproben Etablierung eines gemeinsamen Erfahrungsaustausches Einbringen der gewonnenen Erkenntnisse in internationale Gremien

20 Forschungsprogramm AVF im Straßenverkehr Im Fokus stehen verkehrs- und gesellschaftspolitische Themen, insbesondere: sicherer und effizienter Mischverkehr Funktionssicherheit der Automatisierungs- und Vernetzungskomponenten gesellschaftliche Aspekte des automatisierten und vernetzten Fahrens 20

21 Forschungsprogramm Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr Förderschwerpunkte Förderrichtlinie Automatisiertes und vernetztes Fahren (1/2017) Zusammenwirken von Fahrer und Fahrzeug Kooperation und Vernetzung Organisation des Straßenverkehrs Gesellschaftliche Aspekte Erprobung im Straßenverkehr (Realverkehr) Förderrichtlinie Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland (7/2016)

22 Förderrichtlinie Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland Aktuell werden sechs Forschungsprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 25 Millionen Euro bis 2020 gefördert Name des Forschungsprojekts Testfeld Forschungsgegenstand und Partner Fördersumme Providentia DTA Fahrzeugsensorik, die einen zuverlässigen Vorausblick hochautomatisierter Fahrzeuge auf die jeweilige Verkehrssituation gewährleistet; Partner: Fortis, BMW, u. a. ConVex DTA Entwicklung einer einheitlichen Vehicle-to- Infrastructure-Kommunikationsplattform auf Basis des 5G-Standards; Partner: Qualcomm, Ericsson, Audi, u. a. Digitaler Knoten 4.0 Braunschweig Entwicklung digitaler Lösungen für Verkehrsknoten (Kreuzungen) mit Mischverkehren; Partner: DLR, TU Braunschweig, VW, u. a. 6,1 Millionen Euro 1,5 Millionen Euro 5,8 Millionen Euro

23 Förderrichtlinie Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland Name des Forschungsprojekts Testfeld Forschungsgegenstand und Partner Fördersumme Veronika Kassel Vernetzung von Fahrzeugen und Lichtsignalanlagen für einen besseren Verkehrsfluss; Partner: Uni und Stadt Kassel DIGINET-PS Berlin Verarbeitung und Bereitstellung von statischen und dynamischen Straßenverkehrsinformationen für AVF; Partner: TU Berlin, T-Systems, Berlin Partner und Fraunhofer Harmonize DD Dresden Entwicklung eines neuartigen Cloud-basierten Gesamtsystems zur Unterstützung hochautomatisierter und konventioneller Fahrzeuge in innerstädtischen Bereichen; Partner: BMW, Fraunhofer, TU Chemnitz, TU Dresden, IAV, Vodafone u.a. 2,3 Millionen Euro 5,2 Millionen Euro 3,8 Millionen Euro

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Invalidenstraße Berlin

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