SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 03 Online-Archiv Seite Organ des BDS

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1 Berichte und Meinungen Hessen BzVgg. Limburg Die regionale Fortbildungsveranstaltung verbunden mit der Jahreshauptversammlung am verzeichnete eine gute Resonanz: 90 Schp., das sind ca. 30 % aller Mitglieder der BzVgg., waren der Einladung des Vorstandes in die Stadthalle nach Haiger gefolgt. Nach der Begrüßung durch den Vors. Koll. Manfred Schneider sprachen Grußworte Erster Stadtrat Kern, Haiger, und der Direktor des Amtsgerichts Dillenburg. PräsLG Dr. Winfried Rothweiler, Limburg, referierte über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, über Planungen und Inhalte des neuen Hessischen Schiedsamtsrechts, dessen erste Lesung den Landtag passiert habe und das nun in Fachausschüssen und Anhörungsverfahren weiter beraten würde. Das Spektrum der außergerichtlichen Streitschlichtung biete eine Vielfalt von Möglichkeiten, u.a. Verletzung der pers. Ehre, Nachbarschaftsstreit, Mietrecht, Verkehrsunfälle, Reparatursachen und einiges mehr. Ausgenommen seien allerdings Rechtsschutzangelegenheiten und Familiensachen. Das neue Gesetz lasse neben den bestehenden Schiedsämtern auch andere sogenannte»schlichtungsstellen«zu, z. B. Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwälte, Mietervereine und auf besonderen Antrag auch kompetente Privatpersonen. Als Höchstgrenze beim Streitwert stehe im Gesetzentwurf weiterhin DM, außerdem sei vorgesehen, das Gesetz für 3 Jahre zur Probe laufen zu lassen. Großen Unmut bei den Anwesenden, der sich auch in der anschließenden Diskussion niederschlug, rief die Bemerkung des Referenten hervor, dass die so genannte Erscheinenspflicht der Parteien aufgehoben werde und analog dazu auch auf das bisher obligatorische Ordnungsgeld bei unentschuldigtem Ausbleiben verzichtet werden solle. Das sei vor dem Hintergrund der Befürchtungen zu verstehen, dass die Zahl der Fälle bei den Schp. zu stark zunehmen würde, was wiederum zu einer Zunahme der Anzahl der gescheiterten Verfahren führen würde. Da auch mit einem Anstieg der Zahl der Mahnverfahren gerechnet würde, ergäbe sich für die Gerichte eine erhöhte Arbeitsbelastung statt der erhofften Entlastung. In der Diskussion wiesen die Anwesenden darauf hin, dass sich die beiden»druckmittel«ordnungsgeld und Erscheinenspflicht in der Vergangenheit durchaus bewährt hät- Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/5

2 ten und darum unbedingt beibehalten werden müssten. Auch die Begrenzung der örtlichen Zuständigkeit auf den jeweiligen gleichen Landgerichtsbezirk wurde von der Kollegenschaft beklagt, hier ergäben sich besondere Schwierigkeiten in den Ballungsgebieten Rhein/Main und Mittelhessen. LVors. Schneider erklärte, mit allen im Landtag vertretenen Parteien Gespräche führen zu wollen, in denen er die von den Koll. angesprochenen Fehler im Gesetz thematisieren wolle. Danach konnten PräsLG Dr. Rothweiler und LVors. Schneider einige verdiente Schp. auszeichnen: Die Kollegen Willi Schinke, Hüttenberg, und Willi Kühn, Schöffengrund, erhielten Ehrenurkunden für ihre 25- jährige SchATätigkeit, Hans-Werner Heinz, Wetzlar, wurde für 10-jährige Tätigkeit als SchM geehrt und gleichzeitig mit Hang Jörg Naumann, Aßlar, verabschiedet. Koll. Otto Barfuß, Wetzlar, wurde nach 27-jähriger Tätigkeit als SchM und über 20-jähriger Mitarbeit im Vorstand unter großem Beifall der Anwesenden zum Ehrenvorstandsmitglied ernannt. (An dieser Stelle herzliche Glückwünsche den genannten Kollegen von der Redaktion der Schiedsamtszeitung.) Die anschließende Jahreshauptversammlung wurde mit einem Bericht des LVors. Koll. Schneider eröffnet, der ausführlich über die Bundesvertreterversammlung und die Festveranstaltung zum Jubiläum des BDS referierte und gleichzeitig mitteilte, dass der Landesvertretertag 2001 in Wetzlar von der BzVgg. Limburg ausgerichtet würde. Für den verhinderten Kassierer verlas Koll. Schneider dann den Kassenbericht, und in diesem Zusammenhang beschloss die Versammlung, bei der Umstellung der Währung zum den Beitrag von derzeit 40 DM auf dann 30 Euro zu erhöhen Nach der Entlastung des Vorstandes waren einige Nachwahlen durchzuführen: Zum stellv. Vors. wurde Koll. Heinz Jost gewählt, zum Beisitzer Koll. Alfons Heun und Pressewart Koll. Helmut Hahn wird in Zukunft gleichzeitig die Aufgaben des Schriftführers wahrnehmen. Für die Mitglieder der BzVgg. Limburg wird vom 17. bis 21. Mai 2001 eine Studienfahrt nach Paris geplant, die nächste Fortbildungsveranstaltung mit Jahreshauptversammlung wird am in Bad Camberg stattfinden. Nordrhein Westfalen BzVgg. Bochum Am führte die BzVgg. Bochum eine Mitgliederversammlung mit Schulungsveranstaltung durch. Die Vors. Koll in Ganteföhr konnte aus der Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/5

3 Partnervereinigung Neuruppin den Kollegen Kreutzfeld und vom Rechtsamt der Stadt um Frau Ruffert begrüßen. Zu Beginn der Veranstaltung stand als besonderes Ereignis die Verabschiedung der Koll'innen und Koll. an, die im Laufe des Jahres aus dem Schiedsamt ausgeschieden waren. Koll'in Ganteföhr überreichte entsprechende Urkunden der BzVgg und dankte den Ausscheidenden für Ihr Engagement und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten. Ein besonderer Dank ging an den Koll. Bohn aus Herne-Wanne, der 32 Jahre als Schiedsmann tätig war. Der zweite Teil der Versammlung knüpfte an die im September mit Dr. Rammert durchgeführte Fortbildung zum neuen Schiedsamtsgesetz NRW an. Da zurzeit noch keine neuen, entsprechend angepassten Formulare vorhanden sind, wurde von den Schp. anhand eines fiktiven Falles die richtige Benutzung der alten Formulare unter Berücksichtigung der durch das neue Gesetz erforderlichen Streichungen und Hinzufügungen geübt. Danach berichtete Vors. Ganteföhr, dass die BzVgg. Bochum seit Oktober 2000 im Internet unter zu finden ist. Diese Internet-Präsenz ist das Ergebnis der Arbeit verschiedener Mitglieder der BzVgg. Bochum, die sich in einem Arbeitskreis seit Januar 2000 einmal monatlich getroffen haben und denen die Vors. für ihren außerordentlichen und ehrenamtlichen Einsatz dankte. Über dieses Medium sind, so Vors. Ganteföhr, bereits erste Bürgerkontakte zu verzeichnen. Die Versammlung fand dann einen gemütlichen Ausklang, in dem auch das inzwischen fertig gestellte Gästebuch der Feier zum 50-jährigen Jubiläum der Vereinigung vorgestellt wurde, womit viele Erinnerungen an diese gelungene Veranstaltung geweckt wurden. Bz Vgg. Siegen Wegen der Änderung des SchAG NRW, die am in Kraft getreten ist, war mit der Jahreshauptversammlung eine Dienstbesprechung für alle Schp. der 4 AGBezirke Bad Berleburg, Lennestadt, Olpe und Siegen verbunden. Außer LGPräs. Dr. Heinz Helling konnte Vors. Anschütz begrüßen DirAG Hammer, Siegen, als den Vertreter der AG Lennestadt Herrn Poetsch und Olpe, Herrn Fuhge, sowie RiAG Dr. Wuppermann. LGPräs. Dr. Helling gab zu verstehen, dass er sehr konkrete Vorstellungen von der Tätigkeit der Schp. habe. Er habe in Köln mit ihnen zu tun gehabt und dabei feststellen können, dass sie in sozialen Brennpunkten viel Arbeit gehabt hätten. Im Gegensatz zur Großstadt würden hier im ländlichen Raum die Schp. vielleicht weniger in Anspruch genommen, ihre Arbeit werde sich aber wohl nicht unterscheiden. Wie Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/5

4 sich das geänderte SchAG auswirken würde, bleibe abzuwarten, in 2 3 Jahren seien wir klüger. Von den Schp. seines Bezirks, die sich»mit der passenden Bürgertugend des Ehrenamtes schmücken«dürften, erhoffe er sich, dass sie auch mit den neuen Bestimmungen und Vorschriften des SchAG NRW viel Gutes bewirken werden. Vors. Klaus Anschütz versorgte die Schp., darunter zahlreiche neu gewählte, mit Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften und konnte mit Hilfe der anwesenden Richter viele Fragen zu den Neuerungen klären. DirAG Hammer vermutete, dass im Zusammenhang mit den vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Mahnbescheid vorrangig genutzt werde. Der Meinung, dass der Wegfall des Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen in Zivilsachen kaum eine Entlastung der Gerichte bewirken werde, widersprach der LGPräs. Die Schp. könnten eine Filterwirkung entfalten und eine neue Streitkultur erproben. Ob sich allerdings bei den Bürgern ein anderes Verhalten in Rechtsstreiten einstelle, bleibe abzuwarten. Durch den Umzug der bisherigen Kassiererin Koll'in Salaw und das Ausscheiden der langjährigen Schriftführerin Koll' Wierse wurden Ergänzungswahlen fällig. Neue Kassiererin wurde Koll'in Lore Schreiber, zum Schriftführer wählte die Versammlung Koll. Heinz Bub. Die Öffentlichkeitsarbeit für das Siegerland wird zur Entlastung des Koll. Ackerschott der Vors. übernehmen, gleichzeitig auch das Amt des Partnerschaftsbeauftragten. Saarland Bz Vgg. Saarland-Ost Ehrungen und die Neuwahl des Vorstandes waren Hauptpunkte der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der BzVgg. Saarland-Ost. Bürgermeisterin Morsch begrüßte die Kollegenschaft und stellte ihre Gemeinde vor, brachte aber auch zum Ausdruck, dass sie das Amt der Schp. für ein sehr wichtiges halte, da die Streitkultur der Bürger immer mehr abnehme. Umso wichtiger sei die Aufgabe der Schlichtungsstelle, umso größer sei die beruhigende Arbeit der Schp. DirAG Reuter, St. Wendel, ermunterte die Schp., ihre Arbeit zum Wohle der Bevölkerung fortzusetzen, sie sei ein Dienst an der Allgemeinheit. Die Amtsgerichte seien über die hohe Einigungsquote der Schp. sehr froh. Danach überreichte LVors. Norbert Hildesheim die Verdienstmedaille des BDS in Bronze an den Koll. Werner Backes (s. SchAZtg. Heft 1/2001). Für 25 Jahre Mitgliedschaft im BDS wurde Koll. Günter Schneider geehrt, Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/5

5 für 20 Jahre die Kollegen Paul-Gerhard Zeiger und Karl-Heinz Wern, für 10 Jahre die Koll'in Gertrud Rieger und der Koll. Winkle. Vors. Zeiger dankte Schriftführer Werner Raber und dem Kassierer Ferdinand Grundmann für ihre langjährige Tätigkeit und überreichte beiden einen Bildband. (Die Redaktion der SchAZtg. gratuliert den Ausgezeichneten ganz herzlich!) LVors. Koll. Hildesheim sprach dann über die Probleme, die mit dem neuen Vorschaltgesetz zur Zivilprozessordnung auf die Schp. zukommen können. Dieses Gesetz soll zunächst auf 5 Jahre befristet werden, jedoch sind in dem Entwurf noch so manche Bestimmungen, die bei einer In-Kraft-Setzung wohl das Aus für das Schiedsamtswesen bedeuten würden. Hier sprach Koll. Hildesheim besonders den Wegfall der Erscheinenspflicht und Umwandlung der Beistandsregelung in das Recht, sich in der Verhandlung vertreten zu lassen an. Koll. Hildesheim räumte auch, sich an Bürgermeisterin Morsch wendend, mit dem Vorurteil auf, dass die Einrichtung eines Schiedsamtes für die Gemeinde zu Mehrausgaben führen würde. Hier würde von einer bestimmten Lobby bewusst Desinformation betrieben, die trotz besseren Wissens behauptet, die Einrichtung einer Schiedsstelle sei mit der Beschaffung eines Büros und der Beschäftigung einer Sekretärin verbunden. Die Bürgermeisterin meinte dazu, der Städte- und Gemeindetag reagiere»ausgesprochen allergisch«, wenn von neuen Kosten die Rede sei, und sie versprach, in den entscheidenden Gremien für die Interessen der Schp. einzutreten. Die anschließend durchgeführten Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Vorsitzender: Koll. Paul-Gerhard Zeiger Stellv.: Koll. Elmar Schneider Kassierer: Koll. Horst Baron Schriftführer: Koll. Walter Kockler Beisitzer: Kollegen Willi Massing, Werner Backes, Karl-Heinz Marx, Wolfgang Seiler. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/5

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