1. wie viele minderjährige und volljährige Menschen mit einem angeborenen Herzfehler jeweils in Baden-Württemberg leben und behandelt werden;
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- Adolph Franke
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag des Abg. Rainer Hinderer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Medizinische Betreuung von Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler (EMAH) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele minderjährige und volljährige Menschen mit einem angeborenen Herzfehler jeweils in Baden-Württemberg leben und behandelt werden; 2. wie viele Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie in welchen Planungsbereichen in Baden-Württemberg als Vertragsärzte niedergelassen bzw. zur ambulanten Behandlung ermächtigt sind; 3. wie viele Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinder-Kardiologie in welchen Planungsbereichen in Baden- Württemberg als Vertragsärzte niedergelassen bzw. zur ambulanten Behandlung ermächtigt sind; 4. wie viele der unter Ziffer 2 und 3 genannten Fachärztinnen und Fachärzte jeweils eine Zusatz-Qualifikation Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung (EMAH-Qualifikation) absolviert haben; 5. welche Position sie in Bezug auf die fachliche Notwendigkeit der Absolvierung einer EMAH-Qualifikation für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinder-Kardiologie einnimmt; 6. welche Position sie in Bezug auf die fachliche Notwendigkeit der Absolvierung einer EMAH-Qualifikation durch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie einnimmt, wenn diese Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern behandeln; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. welche Möglichkeiten sie sieht, um die Quote der niedergelassenen und im Klinikbetrieb arbeitenden Fachärztinnen und Fachärzte, die eine EMAH-Qualifikation erwerben, zu erhöhen; 8. welche Möglichkeiten sie sieht, die von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung zertifizierten EMAH Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg flächendeckend zu implementieren; 9. welche Position sie in Bezug auf den Ansatz einnimmt, dass Menschen mit angeborenem Herzfehler aufgrund fachlicher Kompetenzen und Erfahrung der Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen vorzugsweise durch diese behandelt werden sollten; 10. wie die derzeitige Situation bezüglich des Übergangs von jungen Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern von den Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen zu Kardiologinnen und Kardiologen für Erwachsene (Transition) aussieht (z. B. bezüglich zeitlicher Struktur, Regelungen, Finanzierung); 11. ob sie die Notwendigkeit sieht, die Transition für die Gruppe der EMAH zu verbessern; 12. welchen Einfluss die Medizinische Leitlinie zur Behandlung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) auf die Behandlungspraxis sowie die Abrechnungsmodalitäten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Fach - gebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg hat Hinderer, Kenner, Rivoir, Rolland, Wölfle SPD Begründung Mit Erreichen des Erwachsenenalters dürfen Menschen mit angeborenen Herzfehlern, die Dank des medizinischen Fortschritts immer älter werden, nicht mehr von den bisher behandelnden Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen weiterbehandelt werden. Aus Sicht der betroffenen Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern liegt hier eine Versorgungslücke vor: Bei einem Wechsel zu Kardiologinnen und Kardiologen für Erwachsene fällt die langjährige Erfahrung der Kinderkardiologin oder des Kinderkardiologen und die Expertise in Bezug auf angeborene Herzfehler weg. Auch bei vorliegender EMAH-Zertifizierung haben Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Weiterbetreuung ihrer gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab dem 18. Geburtstag. Teilweise bestehen (in den Ländern unterschiedlich ausgehandelte) Ausnahmen, sodass Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen einen gewissen Teil ihrer Patientinnen und Patienten weiter behandeln dürfen. Schon im Gutachten 2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Bundestagsdrucksache 16/13770, Unterrichtung durch die Bundesregierung) wurde vor allem auf die Problematik in Bezug auf Patientinnen und Patienten mit komplexen angeborenen Herzfehlern hingewiesen, bei denen bereits kleine Behandlungsfehler oder die Unterlassung einer Maß - nahme zu einer schweren Komplikation oder zumindest zu einer deutlichen Verschlechterung der Symptome mit negativem Einfluss auf die Prognose (490., Seite 225) führen können. Der vorliegende Antrag soll klären, welchen Handlungsbedarf die Landesregierung sieht und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 Nr /16/4151 nimmt das Ministerium für Soziales und Integration zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele minderjährige und volljährige Menschen mit einem angeborenen Herzfehler jeweils in Baden-Württemberg leben und behandelt werden; Eine detaillierte statistische Erfassung aller von einem angeborenen Herzfehler betroffenen Menschen, die in Baden-Württemberg leben, liegt nicht vor. Zur Anzahl von Behandlungen von Menschen mit angeborenen Herzfehlern können Daten der Krankenhausstatistik herangezogen werden. Gezählt werden die Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Dabei werden Stundenfälle (d. h. stationär aufgenommene, am gleichen Tag wieder entlassene bzw. verlegte oder verstorbene Fälle) nicht in die Statistik einbezogen. Bei Patienten, die in einem Jahr mehrfach vollstationär behandelten werden, wird jeder Krankenhausaufenthalt einzeln gezählt. In den Jahren 2007 bis 2016 wurden in Baden-Württemberg im Durchschnitt rund vollstationäre Krankenhausfälle von Menschen mit angeborenen Herzfehlern pro Jahr gezählt; davon sind jährlich rund Krankenhausaufenthalte minderjähriger Menschen und rund 800 volljähriger Menschen. (siehe Tabelle 1) Tabelle 1: Anzahl der vollstationären Krankenhausfälle (2007 bis 2016) von minderjährigen und volljährigen Menschen mit angeborenen Herzfehlern in BW (ICD10 Q20-24) Quelle: Krankenhausstatistik, Statistisches Bundesamt (Destatis), Stand 11. Juni 2018 Daten zu ambulanten Behandlungen von Menschen mit angeborenen Herzfehlern liegen nicht vor. 3
4 2. wie viele Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie in welchen Planungsbereichen in Baden-Württemberg als Vertragsärzte niedergelassen bzw. zur ambulanten Behandlung ermächtigt sind; (basierend auf Angaben der KV BW) 4
5 3. wie viele Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinder-Kardiologie in welchen Planungsbereichen in Baden- Württemberg als Vertragsärzte niedergelassen bzw. zur ambulanten Behandlung ermächtigt sind; (basierend auf Angaben der KV BW) 4. wie viele der unter Ziffer 2 und 3 genannten Fachärztinnen und Fachärzte jeweils eine Zusatz-Qualifikation Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung (EMAH-Qualifikation) absolviert haben; Auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Kardiologie ist eine Liste mit Ärzten, Stand: 20. März 2017, veröffentlicht, die die Zusatzqualifikation EMAH erworben haben ( Hiernach werden 41 Ärztinnen und Ärzte aus Baden- Württemberg benannt. Eine detaillierte Aufstellung, geordnet nach den unter Ziff. 2 und 3 genannten Fach - ärztinnen und Fachärzten, ist nach Auskunft der Landesärztekammer Baden- Württemberg (LÄK) nur unter großem zeitlichem Aufwand möglich. 5. welche Position sie in Bezug auf die fachliche Notwendigkeit der Absolvierung einer EMAH-Qualifikation für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinder-Kardiologie einnimmt; 6. welche Position sie in Bezug auf die fachliche Notwendigkeit der Absolvierung einer EMAH-Qualifikation durch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie einnimmt, wenn diese Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern behandeln; Aufgabe des Landes ist es, den Rahmen der Versorgungsstrukturen für alle medizinischen Bedarfe zu schaffen. Spezialisierte Versorgungsinhalte und -formen werden von den medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet. Aus Sicht des Landes ist die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern gewährleistet. Diese erfolgt in Baden-Württemberg beispielsweise in den Kardiologischen Zentren an den Universitätskliniken. Die regelhafte Betreuung kann durch die etablierten ambulanten Versorgungsstrukturen geleistet werden. 5
6 Durch die Weiterentwicklung in der Medizin haben sich die Behandlungsmöglichkeiten von Kindern mit angeborenen Herzfehlern verbessert. Diese neuen Entwicklungen haben bislang keinen Eingang in die Abbildung der Weiterbildungsinhalte in der Weiterbildungsordnung für Ärzte (MWBO) gefunden. Damit die für diese Patientengruppe speziellen Kenntnisse qualitätsgesichert vermittelt werden, hat die interdisziplinäre Task Force EMAH 2007 eine eigene Zusatzqualifikation aufgelegt. Im Rahmen der Beratungen zur Novellierung der MWBO wurde von ihr angeregt, eine entsprechende Qualifikation in das Weiterbildungsrecht aufzunehmen. Der diesjährige 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat der Einführung einer solchen Zusatzweiterbildung dem Grunde nach zugestimmt. 7. welche Möglichkeiten sie sieht, um die Quote der niedergelassenen und im Klinikbetrieb arbeitenden Fachärztinnen und Fachärzte, die eine EMAH-Qualifikation erwerben, zu erhöhen; Die Planung der Fachabteilungen findet grundsätzlich auf der Ebene der Fach - gebiete der ärztlichen Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der jeweils aktuell gültigen Fassung statt. Das Land nimmt keinen Einfluss darauf, ob die stationär tätigen Fachärzte Zusatzqualifikationen erwerben, die von Fachgesellschaften angeboten werden. Eine Förderung des öffentlichen Bewusstseins und die Darstellung des Mehrwerts für die EMAH-Qualifikation durch die Fachgesellschaften stellt eine Möglichkeit dar, um die Quote der niedergelassenen und im Klinikbetrieb arbeitenden Fach - ärztinnen und Fachärzte zu erhöhen. Folgende Rahmenbedingungen können Anreize sein, die Quote zu erhöhen: Zeitnahe Einführung einer weiterbildungsrechtlich anerkannten ärztlichen Qualifikation, Schaffung von validen Bedarfskriterien, Einführung einer diesbezüglichen Bedarfsprüfung, Setzen von Anreizstrukturen bei evidentem Bedarf. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg geht davon aus, dass bei entsprechendem Bedarf solche Strukturen in zunehmendem Maße entstehen könnten. 8. welche Möglichkeiten sie sieht, die von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung zertifizierten EMAH Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg flächendeckend zu implementieren; Da es gemäß 16 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als sinnvoll erachtet wird, die Fachinternisten trotz ihrer Schwerpunkte als eine gemeinsame Arztgruppe zu beplanen, soll der Zulassungsausschuss bei der Nachbesetzung eines Praxissitzes für eine flächendeckende Versorgung und eine sinnvolle, ausgewogene Verteilung der Subspezialitäten insbesondere bei Fachinternisten und Nervenärzten Sorge tragen. Aufgrund der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetages ist die Installation einer neuen Zusatzbezeichnung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) mit Novellierung der Musterberufsordnung auch als Grundlage der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in den nächsten Jahren zu erwarten. Im Falle einer Installation der Zusatzweiterbildung als Honorierungsgrundlage für definierte Betreuungsleistungen könnte dies zu einem zusätzlichen Anreiz führen. Die Entscheidung, inwieweit Anreize über die vertragsärztliche Gebührenordnung gesetzt werden, obliegt nach 87 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) dem Bewertungsausschuss. Über die regionale Honorarverteilung wiederum entscheidet u. a. auf der Basis des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) die Selbstverwaltung auf Landesebene. 6
7 9. welche Position sie in Bezug auf den Ansatz einnimmt, dass Menschen mit angeborenem Herzfehler aufgrund fachlicher Kompetenzen und Erfahrung der Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen vorzugsweise durch diese behandelt werden sollten; Die fachliche Entscheidung über die Behandlung von speziellen Erkrankungsbildern liegt in der Hand der medizinischen Fachgesellschaften. 10. wie die derzeitige Situation bezüglich des Übergangs von jungen Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern von den Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen zu Kardiologinnen und Kardiologen für Erwachsene (Transition) aussieht (z. B. bezüglich zeitlicher Struktur, Regelungen, Finanzierung); Derzeit ergibt sich der Übergang in erster Linie aus dem Eintritt ins Erwachsenenalter und der hieraus resultierenden grundsätzlichen Notwendigkeit, einen Arzt aufzusuchen, welcher berufsrechtlich zur Behandlung Erwachsener legitimiert ist. Ärzte sind an die Grenzen ihres Fachgebietes, für das sie zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, gebunden. Diese Begrenzung erfolgt aus den entsprechenden Regelungen der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder bzw. auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen (WBO) der Ärztekammern. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. Mai 2016, B 6 KA 13/15 R zu verweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darf eine fachfremde Leistung in der vertragsärztlichen Versorgung grundsätzlich nicht erbracht werden. Somit dürfen Kinder- und Jugendärzte Patientinnen und Patienten in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr behandeln. In Ausnahmefällen dürfen Pädiater junge Erwachsene auch über das 18. Lebensjahr dann behandeln, wenn sie bei Allgemeinärzten, Internisten oder Fachärzten keine Versorgungsangebote vorfinden. Dies gilt auch für pädiatrische Spezialdisziplinen wie etwa die Kinderkardiologie. 11. ob sie die Notwendigkeit sieht, die Transition für die Gruppe der EMAH zu verbessern; Ein Ergebnis des Modellprojekts des Ministeriums für Soziales und Integration zur sektorenübergreifenden Versorgung ist, dass es in der Transition Verbesserungsbedarf gibt. Es wurde vorgeschlagen, die Einrichtung einer Transitionssprechstunde bei speziellen Krankheitsbildern fachlich zu diskutieren. 12. welchen Einfluss die Medizinische Leitlinie zur Behandlung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) auf die Behandlungspraxis sowie die Abrechnungsmodalitäten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg hat. Wie bei allen Leitlinien dienen auch diese Empfehlungen der Hilfestellung für die individuelle Patientenbehandlung unter Einschluss der jeweiligen Grundkompetenz und Qualifikation. Die einzelne Ärztin bzw. der einzelne Arzt schätzt die aus der Leitlinie abzuleitende Evidenzgrade und die Anwendbarkeit für den indivi - duell vorliegenden Fall ein. Die vorliegenden Leitlinien sind vor diesem Hintergrund als Unterstützungsmaßnahme sowohl für die Behandlung als auch die Abrechnung zu sehen. Lucha Minister für Soziales und Integration 7
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DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt nach Beschluss des Vorstandes an ihre Mitglieder
Entwicklung der Situation an den Sozialgerichtsbarkeiten des Landes Baden-Württemberg in Hinblick auf Auslastung und Kosten
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1249 20. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Entwicklung der Situation
1. wie viele Stellen laut Hauhaltsplan für Ärzte in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg vorgesehen sind;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2290 29. 06. 2017 Antrag der Abg. Udo Stein u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Personalsituation in den
Einzelverträge mit den Kostenträgern
Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung
2. welche Erfahrungen mit den Konzepten gemacht wurden und welche Konzepte bisher verändert oder nachgebessert wurden;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5975 22. 03. 2019 Antrag der Abg. Dr. Rainer Balzer u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfahrungen mit
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3288 16. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Pix GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auszahlung
Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe
2. Inwiefern sind Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Bretten zu erkennen?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1132 06. 12. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Medizinische Versorgung
B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.
5. Welche gebietsärztlichen Notdienste werden im Zollernalbkreis sowie im Regierungspräsidium
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1333 10. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Weite Wege und lange Wartezeiten
Rolle der APN in der Kinderkardiologie
Rolle der APN in der Kinderkardiologie Corina Thomet, MScN Zentrum für angeborene Herzfehler Ausgangssituation Ca. 1 von 100 Kindern kommt mit einem angeborenen Herzfehler (AHF) zur Welt (0.8%) Dank dem
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3534 15. 02. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3269 15. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden)
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3271 21. 03. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ausbau von Kindertagesstätten
6. Wie viele Sonderpädagogen sollen bei den Gymnasien im Landkreis Böblingen im Zeitraum 2014 bis 2019 eingestellt werden?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6975 10. 06. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Situation
Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 376. Sitzung
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4109 17. 05. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:
1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 233 17. Wahlperiode 15.02.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Beran und Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit,
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue
Einführung. Einführung
Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte
1. Welche Rolle spielen die Kliniken im ländlichen Raum in der Krankenhauskonzeption
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3106 04. 12. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Georg Nelius SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Sicherung von Klinikstandorten
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen in Baden-Württemberg deutsche und ausländische Bewerber
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2119 24. 05. 2017 Antrag der Abg. Dr. Rainer Balzer u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aufnahmeprüfungen
Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4885 01. 10. 2018 Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Situation der
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1280 04. 01. 2017 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auswirkungen
Bedarfsrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung veraltet: Wie will die Landesregierung der drohenden Unterversorgung entgegenwirken?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3550 06.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1374 vom 14. August 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/3422
Antrag auf Zertifizierung als EMAH-Schwerpunktpraxis/-klinik. Antragsteller. 1. Personelle Gegebenheiten der EMAH-Schwerpunktpraxis/-klinik
Antrag auf Zertifizierung als EMAH-Schwerpunktpraxis/-klinik A Antragsteller 1. Personelle Gegebenheiten der EMAH-Schwerpunktpraxis/-klinik 2. Struktur der EMAH-Schwerpunktpraxis/-klinik 3. Kooperationen
Schulden im Zollernabkreis und in Baden-Württemberg Ende 2016
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1392 24. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Schulden im Zollernabkreis und in Baden-Württemberg
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3999 27. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Arbeitszeitkontrollen
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg 04551/883 374 @ qualitaetssicherung@kvsh.de Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger
Zahl der nicht versetzten Schüler und Klassenwiederholer im Landkreis Lörrach
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5615 12. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Lusche CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zahl der nicht versetzten
Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienen - personennahverkehrs
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2187 02. 08. 2012 Antrag der Abg. Hans-Martin Haller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Regionalisierungsmittel
2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 935 08. 11. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Wie sich die Landesregierung mit kreativer Buchführung
2. welche (finanzielle, personelle und materielle) Folgen eine dritte Abmahnung für die Verkehrsunternehmen hat;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2344 12. 07. 2017 Antrag der Abg. Anton Baron u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Konsequenzen der dritten Abmahnung für
Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte (WBS)
Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte (WBS) Die Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung für eine Facharztweiterbildung, einen zugehörigen
EU-Sozialstandards für Lkw-Fahrer: Wochenruhezeiten außerhalb der Fahrerkabine
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5587 25. 01. 2019 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr EU-Sozialstandards für
2. Wie viele Personen erhielten jeweils in den Jahren 2012 bis 2015 die jeweilige Ehrung für soziale oder kulturelle bzw. ehrenamtliche Verdienste?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7683 11. 11. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Ehrungen für im Schießsport engagierte
Strukturqualität Krankenhaus
Anlage 4 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Strukturqualität Krankenhaus Zur
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten
Arzneimittelversorgung und Apotheken im Regierungs - bezirk Tübingen und in Baden-Württemberg nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1752 08. 03. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Arzneimittelversorgung
Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4327 13. 11. 2013 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Taschenrechner im
Erwachsene mit Angeborenen Herzfehlern Eine neue Herausforderung Eine neue Aufgabe
Erwachsene mit Angeborenen Herzfehlern Eine neue Herausforderung Eine neue Aufgabe Die Sicht des Arztes in der EMAH-Schwerpunktpraxis Aus Kindern mit angeborenen Herzfehlern werden Jugendliche und Erwachsene.
2. Wie viele Pflegeplätze stehen in den einzelnen Einrichtungen aufgesplittet nach Landkreis jeweils zur Verfügung?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3131 11. 12. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Pflegesituation
1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis
25. Deutscher Geriatriekongress 2013 Geriatrie die Aufgabe für die Zukunft
Geriatrie die Aufgabe für die Zukunft Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer 12. September 2013 Versorgungsanspruch auf Facharzt-Niveau Jeder Patient in Deutschland hat einen Anspruch auf medizinische
Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Sascha Binder u. a. SPD.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4965 10. 10. 2018 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Besondere Altersgrenze
des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 763 12. 10. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg und Dr. Jörg Meuthen AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung
des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Aufnahme
2. warum falls Ziffer 1. bejaht wird das Ministerium für Integration diese Verfahrensweise
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1485 22. 03. 2012 Antrag der Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Integration Bevorzugung und Benachteiligung