Interviews elektronische Abrechnung
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- Hertha Adenauer
- vor 5 Jahren
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1 Interviews elektronische Abrechnung Profitieren Sie von der Expertise der Profis Alle Gesundheitsbereiche: Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport, Pflege usw. Auch für Neugründer Interview mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zum Strukturmodell (SIS) Alles zu den bevorstehenden Veränderungen der vereinfachten Dokumentation von Pflegetätigkeiten SIS (Strukturierte Informationssammlung) : Wir fragten Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) über die Hintergründe der bevorstehenden Veränderungen einer vereinfachten Dokumentation von Pflegetätigkeiten.
2 Dr. rer. oec. Peter Pick (MDS), Geschäftsführer des MDS Herr Dr. Pick rechnen Sie noch in diesem Jahr mit einem Durchbruch einer vereinfachten Pflegedokumentation? Dr. Peter Pick: Das Projekt Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation unter Leitung von der Ombudsfrau der Bundesregierung für die Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, hat Empfehlungen für eine schlanke Pflegedokumentation auf einem anerkannten fachlichen Niveau entwickelt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass jetzt auch eine bürokratiearme Pflegedokumentation umgesetzt werden kann. Die relevanten Akteure waren an der Entwicklung der Modellbögen beteiligt, die dann breit in der Praxis getestet wurden. Dieser Praxistest wurde von Trägerorganisationen und Verbänden, Kostenträgern, Medizinischem Dienst sowie den Ländern und Verbraucherverbänden umfassend unterstützt und ist von allen Beteiligten positiv aufgenommen worden. Das sind gute Voraussetzungen für eine baldige Einführung. Wovon hängt es Ihrer Meinung nach ab, ob in der Pflege zukünftig effizienter dokumentiert wird? Dr. Peter Pick: Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Einrichtungen die Chance nutzen und eine eigene Pflegedokumentation auf der Basis dieser Struktur einführen. Dafür ist auf Einrichtungsseite die entsprechende fachliche Kompetenz nötig. Außerdem brauchen Einrichtungen natürlich die Unterstützung der Leistungserbringer-Verbände. Wir als Medizinischer Dienst sind überzeugt, dass wir auch mit der neuen Pflegedokumentation die notwendigen Informationen für die Qualitätsprüfung erhalten. Gibt es schon konkrete Vorstellungen zu einer
3 vereinfachten Dokumentations-Struktur? Wie kann diese im Vergleich zur bisherigen aussehen? Dr. Peter Pick: Viele professionell Pflegende äußern Unzufriedenheit mit dem Umfang der Bürokratie in ihrem Arbeitsalltag und wünschen sich mehr Zeit für die direkte Pflege. Andererseits sind die Anforderungen an die Pflegedokumentation in den vergangenen Jahren angestiegen. Auf diese gestiegenen Anforderungen haben viele Pflegeeinrichtungen nicht mit einer fachlich fundierten Anpassung ihrer Dokumentation reagiert, sondern eher mit zusätzlichen Dokumentationsblättern, um sich dadurch noch stärker abzusichern. Der jetzt vorliegende Vorschlag soll ja dazu dienen, dass die Kommunikation unter den an der Pflege beteiligten Berufsgruppen wieder gestärkt wird. Es geht also nicht darum, nur die Menge der zu dokumentierenden Items zu reduzieren! Sondern es geht darum, die Effizienz der Pflegedokumentation zu steigern und wichtige Informationen zur Pflege und Betreuung im Pflegealltag zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis wurde ein Modell entwickelt, mit dem die Struktur der Pflegedokumentation standardisiert werden kann. Das Strukturmodell basiert auf den vier Phasen aus dem Pflegeprozessmodell der WHO: Pflegebedarf einschätzen Pflegeplan erstellen Pflegeplan ausführen Evaluation der Pflege Ganz zentral für die Qualität der Pflege ist zunächst die Sammlung der pflegerelevanten Informationen über den Pflegebedürftigen. Dies erfolgt über eine strukturierte Informationssammlung mit wenigen Leitfragen. Zudem wurde ein Verfahren zum rationalen Umgang mit der Risikoeinschätzung pflegesensitiver Themen erprobt. Die Planung der Maßnahmen für die grundpflegerische Regelversorgung und die Behandlungspflege sowie ihre Dokumentation werden auf das Handlungsleitende beschränkt. Nach diesem Modell müssen aber auch in Zukunft die Behandlungspflege und Maßnahmen des Risikomanagements obligatorisch dokumentiert werden. Es entfallen die Einzelleistungsnachweise in stationären Einrichtungen für tägliche Routinen, und im Pflegebericht wird nur noch die Abweichung von der grundpflegerischen Regelversorgung dokumentiert. Im Moment sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht genau das soll sich in Zukunft ändern. Wie können die Wünsche der Menschen, die gepflegt werden, zukünftig besser berücksichtigt und
4 gleichzeitig eine straffere Abwicklung der Dokumentation gewährleistet werden? Dr. Peter Pick: Die Ausgangsbasis des neuen Dokumentationskonzepts ist ja gerade die Klientenperspektive: Sie wird konkret in die Pflegedokumentation und planung einbezogen. Dazu wird in der Informationssammlung der Pflegebedürftige nach den aus seiner Sicht drängendsten Problemen und nach möglichen Lösungen gefragt und welche Unterstützungsangebote von Seiten der Einrichtungen nötig wären. Das braucht Zeit. Zugleich wird es eine Zeitersparnis dadurch geben, dass die Dokumentation straffer wird. Die Devise ist also: Klasse statt Masse. Ich bin sicher, dass dies zu einer Verbesserung der Versorgung und zu mehr Transparenz im Sinne der Pflegebedürftigen führen wird. Wir danken Herrn Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) für das Interview. Vereinfachte Pflegedokumentation (SIS) Pflege, ambulanter Pflegedienst, Bundesregierung, Dr. Peter Pick, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Praktische Anwendung des Strukturmodells, bürokratiearme Pflegedokumentation, Pflegedokumentation, Medizinischer Dienst, Qualitätsprüfung, Pflegeprozessmodell der WHO, strukturierte Informationssammlung, Risikoeinschätzung, pflegesensitive Themen, Risikomanagement Ein-STEP - Die Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis durch die Einführung des Strukturmodells finden Sie unter der URL ein-step.de Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Zusammenfassung Alles zu den Veränderungen der vereinfachten Dokumentation von Pflegetätigkeiten. Interview mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zu: Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation
5 HTML-Version: Interview mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *** = der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. 1 = Pflegedienste zahlen nur 0,1% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. für jeden weiteren Euro über Euro Abrechnungsguthaben pro Monat. Und bis Euro günstige 0,5% für die Abrechnung mit allen Kostenträgern. *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. 4 = Sie erhalten als Neukunde ein Abrechnungs-Guthaben in Höhe von 10 Euro. Voraussetzung: Gilt nur für Erstanmeldungen und die erste Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Danach ist keine Vergütung / Gutschrift der 10 Euro mehr möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. 5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
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