Paket 1: Ökologische Anbauverfahren. Mindestkriterien EU Verordnung 20/91

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1 Paket 1: Anbauverfahren Mindestkriterien EU Verordnung 20/91 Beschreibung der Maßnahme HA2 Bioackerfläche (z.b. Demeter oder Bioland,... nach EU VO ab 3. Jahr zertifiziert) Umstellung konventionell bewirtschafteter Ackerflächen auf Anbauverfahren entsprechend der Mindestkriterien der EU Verordnung 20/91 und dazugehöriges Folgerecht zum n Landbau; Kontrollvertrag mit zugelassener Stelle SU=Wertsumm e SU 12 (N2/ W2/ G2/ M2/ SAV2/ H2) Wiederherstellbarkeit (W): Die Vertragsdauer muss mindestens 5 Jahre sein, wenn das Kriterium Wiederherstellung (W) die Punktezahl 2 erreichen soll. Gefährdungsgrad (G): Bei der Bioackerwirtschaft ist die Saatgutwahl (Sorten, die einer höheren Gefährdung unterliegen und seltener sind) vorgegeben. Bei der Bioackerwirtschaft können gefährdete Pflanzengesellschaften entstehen. Maturität (M): Für das Erreichen der Punktezahl 2 ist die Voraussetzung, dass im Zuge der Fruchtfolge Ruheflächen (Kleegraswiesen) eingerichtet werden ( d.h. Erhöhung des Samenanteils und Rhizomenanteils im Boden, durch den ein höherer Reifegrad erreicht wird.) In Bezug auf Fruchtfolge und Bodenruhe muss...? Maßnahmenpakete_Löbf doc - 1 -

2 Einzelmaßnahmen Paket 1: Anbauverfahren - Mindestkriterien EU Verordnung 20/91 Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung / MSL: r Landbau 1 Einhaltung der Vorschriften der EG-Verordnung über den ökologisch Landbau (EWG) Nr. 2092/91 sowie dazugehöriges EG-Folgerecht Kontrollvertrag mit anerkannter Kontrollstelle erforderlich Verzicht auf chemisch synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel Nur zugelassene organische Düngemittel zukaufen Verzicht auf Wachstumsregler Kein Klärschlamm oder Kompost (Kompost im Einzelfall prüfen) Nur Saatgut aus ökologischer Vermehrung einsetzen (ab ) flächendeckende Begrünung (Zwischenfrucht). System "Immergrün" vielseitige Fruchtfolge: Anbau mit Untersaaten; Fruchtfolge min. 5 versch. Früchte und min. 7% Leguminosen Viehhaltung besondere Anforderungen bei Fütterung und Antibiotika weitere Angaben/Vorgaben für die Landwirtschaft Umstellung des Gesamtbetriebes sinnvoll Ermittlung des Humusgehaltes: Optimierung / Erhalt des Humusgehaltes und Förderung der Bodenfruchtbarkeit (Stroh auf der Fläche belassen. Festmistwirtschaft.) Vermeidung von Nährstoffverlusten durch Bindung. Kalkung beachten. Vermeidung von Verdichtungsschäden., auflockern von Verdichtungen, Anpassung der Bearbeitung an Witterungsverlauf. Bodenbearbeitung mit Pflug zulassen. Maßnahmen des Erosionsschutzes. System Immergrün. Bodenbearbeitung nur bei günstigen Witterungsverhältnissen. Neigungsgrad der Fläche Erosion abhängig von Anbauverfahren Bewirtschaftung quer zum Hang, Sandfang Sofortige Stoppelbearbeitung Sortenwahl, resistente Sorten einsetzen Kombination mit anderen Paketen gfp oder Komponente MSL/Vertragsnaturschutz auf der Fläche: Schutzstreifen, Säume oder Uferrandstreifen als Bremse u. Gliederung oder Unterbrechung langer Hangflächen 1 MUNLV (2003): Wegweiser durch das Kulturlandschaftsprogramm Nordrhein-Westfalen. Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft. 3. Auflage, Düsseldorf. Maßnahmenpakete_Löbf doc - 2 -

3 gfp oder Komponente MSL/Vertragsnaturschutz auf der Fläche: Anlage von Säumen Schonstreifen, Heckenstrukturen an vorgegebenen Zäsuren wie Wege, Gewässer, Geländekanten. Maßnahmenpakete_Löbf doc - 3 -

4 Paket 2 Anbauverfahren nach Dortmunder Modell Beschreibung der Maßnahme N/W/G/M/SAV /H/SU HA1 Ackerfläche nach Dortmunder Modell extensiv bewirtschaftet Umstellung konventionell bewirtschafteter Ackerflächen auf ökologische Anbauverfahren Im Gegensatz zu EU Verordnung Umsetzung auf Einzelflächen möglich, wenn sie im Rahmen des Kompensationsmanagemen ts realisiert werden. SU 11 N2/ W2/ G1/ M2/ SAV2/ H2 Wiederherstellbarkeit: Die Vertragsdauer muss mindestens 5 Jahre sein, wenn das Kriterium Wiederherstellung (W) die Punktezahl 2 erreichen soll. Kontrolle muss gewährleistet sein; ggf. kann die LWK die Kontrolle übernehmen Gefährdungsgrad: Beim Biotoptyp HA1 gibt es im Gegensatz zu HA2 keine Vorgaben für die Saatgutwahl, so dass hier weniger Sorten, die einer höheren Gefährdung unterliegen vorkommen. Maturität Für das Erreichen der Punktezahl 2 ist die Voraussetzung, dass im Zuge der Fruchtfolge Ruheflächen (Kleegraswiesen) eingerichtet werden ( d.h. Erhöhung des Samenanteils und Rhizomenanteils im Boden, durch den ein höherer Reifegrad erreicht wird). Maßnahmenpakete_Löbf doc - 4 -

5 Einzelmaßnahmen Paket 2: Anbauverfahren nach Dortmunder Modell Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / MSL: r Landbau Im Gegensatz hierzu kann die Umstellung jedoch Einzelflächenbezogen erfolgen. Umstellung auf Einzelflächen möglich Verzicht auf chemisch synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel Verzicht auf Wachstumsregler Kein Klärschlamm oder Kompost (Kompost im Einzelfall prüfen) flächendeckende Begrünung (Zwischenfrucht). System "Immergrün" vielseitige Fruchtfolge: Anbau mit Untersaaten; Fruchtfolge min. 5 versch. Früchte und min. 7% Leguminosen weitere Angaben/Vorgaben für die Landwirtschaft Ermittlung des Humusgehaltes: Optimierung / Erhalt des Humusgehaltes und Förderung der Bodenfruchtbarkeit (Stroh auf der Fläche belassen. Festmistwirtschaft) Vermeidung von Nährstoffverlusten durch Bindung. Kalkung beachten. Vermeidung von Verdichtungsschäden, auflockern von Verdichtungen, Anpassung der Bearbeitung an Witterungsverlauf. Bodenbearbeitung mit Pflug zulassen. Maßnahmen des Erosionsschutzes. System Immergrün. Bodenbearbeitung nur bei günstigen Witterungsverhältnissen. Neigungsgrad der Fläche Erosion abhängig von Anbauverfahren Bewirtschaftung quer zum Hang, Sandfang Sofortige Stoppelbearbeitung Kombination mit anderen Paketen gfp oder Komponente MSL/Vertragsnaturschutz auf der Fläche: Schutzstreifen, Säume oder Uferrandstreifen als Bremse u. Gliederung oder Unterbrechung langer Hangflächen gfp oder Komponente MSL/Vertragsnaturschutz auf der Fläche: Anlage von Säumen Schonstreifen, Heckenstrukturen an vorgegebenen Zäsuren wie Wege, Gewässer, Geländekanten Maßnahmenpakete_Löbf doc - 5 -

6 Paket 3 Blühflächen oder Blühstreifen Beschreibung der Maßnahme HP1Ackerblühstreifen (Ansaat mehrjährige Arten; neuer Biotoptyp zum Ludwig Verfahren hinzufügen) Anlage von Blühstreifen zur Untergliederung von Großschlägen. Sie dienen der Erhöhung der Artenvielfalt in der Landschaft und können zur Vernetzung von Biotopen und zu einer Gliederung der Landschaft beitragen. Zudem begünstigen sie die Entwicklung einer reichhaltigen Fauna. Die Blühstreifen können ggf. auf einer Fläche rotieren (nicht im Betrieb rotieren), sie sollten aber mindestens 3 Jahre bestehen bleiben. Nur bei nährstoffarmen Standorten kann eine Selbstbegrünung gewagt werden, da sich ansonsten Pflanzen wie Brennessel, Ampfer, Beifuß, Ackerkratzdistel, Quecke durchsetzen. Ansonsten sollten die Blühstreifen mit einer blütenreichen Saatmischung begrünt werden. SU=Wertsumm e SU 13 (N3/ W1/ G2/ M2/ SAV3/ H2) - Keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel nach Aberntung der vorherigen Hauptfrucht, - Keine Ablagerungen (Mieten/Silagen) - Der Aufwuchs darf nicht wirtschaftlich verwertet werden (ohne Getreideprämie) - Blühstreifen nicht auf stillgelegten Flächen oder Streifen - Diese Förderung gibt es in NRW bislang nicht. - Der Flächenanteil oder die konkrete Flächengröße der Blühstreifen muss Flächen bezogen festgelegt werden. Maßnahmenpakete_Löbf doc - 6 -

7 Einzelmaßnahmen Paket 3: Blühflächen oder Blühstreifen Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / MSL: Extensivierung im Ackerbau - Anlage von Schonstreifen Ackerkrautstreifen sollten über mindestens 3 Jahre bestehen bleiben Anlage von Blühstreifen als Saum- und Bandstrukturen müssen eine Breite von mind. 3m besitzen oder können auf Teilflächen und Schlägen angelegt werden Einsaat eines Gemisches blühfreudiger Arten oder Zulassung von Selbstbegrünung jedoch nur auf nährstoffarmen Standorten Verzicht auf den Einsatz von Düng- und Pflanzenschutzmitteln nach Aberntung der vorherigen Hauptfrucht Verzicht auf organische Düngung Keine Ausbringung von Klärschlamm und Abwässern Keine thermische Beikrautregulierung Keine mechanische Beikrautregulierung nach Einsaat mit der Hauptfrucht Aufwuchs von der Fläche abfahren oder mulchen weitere Angaben/Vorgaben für die Landwirtschaft Kann auf einer Fläche rotieren, aber nicht im Betrieb (nur auf städtischen Pachtflächen) (Saumfläche muss dann immer den gleichen Flächenumfang haben. Mit Getreideprämie). Maßnahmenpakete_Löbf doc - 7 -

8 Paket 4 Uferrandstreifen Beschreibung der Maßnahme SU=Wertsumm e EA 12 Wiesen feucht bis nass Förderung von Sukzessionsflächen entlang von Gewässern und Gräben. Anlage von ca. 10 m breiten ungenutzten Randstreifen an Gewässern, mit dem Ziel diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen in die Gewässer zu reduzieren. Außerdem dienen die Streifen als Vernetzungsbiotope für Flora und Fauna. Neu angelegte Uferrandstreifen weisen im ersten Jahr eine Spontanvegetation aus Arten der Vorfrüchte, Ackerwildkräutern und Ruderalpflanzen auf; im dritten Jahr schreitet die Sukzession zur Dominanz von ausdauernden Gräsern, Hochstauden und Wiesenpflanzen fort. Mittelfristig entwickeln die Streifen sich zu wertvollen Bach begleitenden Pufferzonen. SU 19 (N3/ W3/ G2/ M3/ SAV4/ H4) Vielleicht in Kombination mit der Renaturierung des Gewässers Maßnahmenpakete_Löbf doc - 8 -

9 Einzelmaßnahmen Paket 4: Uferrandstreifen Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Agrarumweltmaßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / sonstige Förderungen: Anlage von Uferrandstreifen Anlage von ca. 10 m breiten ungenutzten Randstreifen an Gewässern Dauerhafte Begrünung mit mehrjährigen Grasarten Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln Verbot der Beweidung Der Aufwuchs des Streifens ist nicht vor dem zu mähen Die Randstreifen sind nur insoweit mechanisch zu bearbeiten, dass die Grasnarbe nicht zerstört wird Keine Meliorationsmaßnahmen, durchgehende Dränagen hinterliegender Flächen durch ungeschlitzte Rohre ersetzen. Bei Anlage des Uferrandstreifens auf Grünland: Abzäunung des Streifens gegenüber dem restlichen Grünland Begleitende Pflanzmaßnahmen Maßnahmenpakete_Löbf doc - 9 -

10 Paket 5 Heckenanpflanzung Beschreibung der Maßnahme SU=Wertsumm e BA 12 Feldgehölze ( baumbestandene Flächen oder Strukturen in der Landschaft) mit mittlerem Baumholz BB1 Gebüsche, Einzelsträucher, frei wachsende Strauchhecken Hecken sind klassische Strukturelemente der Biotopvernetzung. Biotop vernetzend wirken sie insbesondere durch die Verbindung von Waldrändern, Gehölzinseln und Baumgruppen, also von Lebensräumen die ähnliche Pflanzengesellschaften aufweisen. Aus Landschaftsökologischer Sicht besitzen Hecken große Bedeutung und bieten zahlreichen Tierarten optimalen Lebensraum. Im Sinne der Biotopvernetzung sollte die Entfernung zum nächsten Biotop möglichst nicht mehr als 200 m betragen. Bei der Neuanlage der Hecken sollten standortgerechte heimische Gehölze gepflanzt werden. Die breite der Hecke sollte mindestens 5 m sein. Breitere Hecken erhöhen aber deutlich das mögliche Spektrum der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. SU 19 (N4/ W3/ G3/ M3/ SAV4/ H2) SU 15 (N3/ W2/ G2/ M3/ SAV3/ H2) Zur landwirtschaftlichen Fläche hin ist ein vorgelagerter Saum in ausreichender Breite anzulegen. Die Pflanzung soll sich an natürliche Landschaftszäsuren wie Wege, Bachläufe, Geländekanten orientieren. Maßnahmenpakete_Löbf doc

11 Einzelmaßnahmen Paket 5:Heckenanpflanzung Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Vertragsnaturschutz / Biotopanlage und pflege: Anlage und Pflege von Hecken Anlage der Hecke mit beidseitig vorgelagerten Säumen oder Blühstreifen mit einem Wuchsraum von mind. 3m Pflege der Hecken: abschnittsweise alle Jahre auf den Stock setzten Pflege der Säume Hecken in Anlehnung an vorhandene Landschaftszäsuren pflanzen Bei Kleinkammerung von Flächen bestimmte Größenordnungen einhalten, dann Kombination mit Extensivierung des Ackerbaues möglich Die Saum-und Heckenpflege ist im Pachtvertrag zu regeln (Breite des Streifens über 3 m hinaus, sowie Pflegeintervalle) Maßnahmenpakete_Löbf doc

12 Paket 6 Wirtschaftswiese extensiv Beschreibung der Maßnahme EA 11 Wiesen: Extensiv genutzte, schwach gedüngte Wiesen (mit Krautanteil) mäßig trocken bis frisch Umwandlung von Acker in Futterwiese mit zweischüriger Mahd. SU=Wertsumm e SU 16 (N3/ W2/ G2/ M3/ SAV3/ H3) Um konventionell wirtschaftenden Betrieben, die Chance zu geben in diesem Projekt mitzumachen sollte dieses Paket Anlage von Wirtschaftsgrünland - schwach gedüngt auf jetzigen Ackerflächen ermöglicht werden. Es sollte kein Feldgras (einjährige Arten) sein, sondern muss dauerhaft angelegt sein. Verlust der Getreide- u. ä. Prämie, ob Grünlandprämie kommt ist hier fraglich. Paket 6: Wirtschaftswiese extensiv Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / MSL: Grünlandextensivierung (jedoch einzelflächenbezogene Extensivierung) Keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger über den Dunganfall eines Gesamtviehbesatzes von 1,0 GVE je Hektar bzw. 80 kg N hinaus Mahdtermine: 1. Mahd ab 15.6.; 2. Mahd ab 1.9. Die Mahd hat aus der Mitte oder von der Seite her zu erfolgen. Keine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen, Mähen) in der Zeit vom 1.3 bis zum Keine flächenhafte Biozidanwendung (in Einzelfällen nur in Abstimmung mit dem Umweltamt) Kein Pflegeumbruch Nachsaat in Abstimmung mit dem Umweltamt. Maßnahmenpakete_Löbf doc

13 Paket 7 Extensive Weide- und Mähweidenutzung Beschreibung der Maßnahme EB 11 Weide: Extensiv genutzte, schwach gedüngte Weiden (mit Krautanteil) mäßig trocken bis frisch Umwandlung von Acker in extensive Weide bzw. Mähweide SU=Wertsumm e SU 16 (N3/ W2/ G2/ M3/ SAV2/ H4) Erwerb von Prämienrechten und Vieh In Ackerbaubetrieben evtl. Kombination mit aussterbenden Haustierrassen möglich Einzelmaßnahmen Paket 7: Extensive Weide- und Mähweidenutzung Bewirtschaftungsauflagen In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Agrarumweltmaßnahmen / MSL: Grünlandextensivierung (jedoch einzelflächenbezogene Extensivierung) Einhaltung einer Mindestbesatzes auf der Hauptfutterfläche von 0,5 RGV je Hektar Keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger über den Dunganfall eines Gesamtviehbesatzes von 1,0 GVE je Hektar bzw. 80 kg N hinaus Keine Biozidanwendung (in Einzelfällen nur in Abstimmung mit dem Umweltamt) Kalkung der Fläche akzeptabel Mahdtermine: 1. Mahd ab 15.6.; 2. Mahd ab 1.9. Die Mahd hat aus der Mitte oder von der Seite her zu erfolgen. Keine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen, Mähen) in der Zeit vom 1.3 bis zum Kein Pflegeumbruch Nachsaat in Abstimmung mit dem Umweltamt. Maßnahmenpakete_Löbf doc

14 Paket 8 Extensive Wiese ohne Düngung Beschreibung der Maßnahme EE 5 Wiese Grünlandbrachen und einschürige Ausgleichswiesen: mäßig trocken bis frisch Umwandlung von Acker in extensive Wiesennutzung bei Verzicht auf Gülle, auf jegliche Düngung, chemisch synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pflegeumbruch, Nachsaat SU=Wertsumm e SU 17 (N3/ W2/ G3/ M3/ SAV3/ H3) Als Nachweide evtl. Schafbeweidung, Wanderschäfer, nicht Koppelschafhaltung Paket 8: Extensive Wiese ohne Düngung Bewirtschaftungsauflagen: In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Vertragsnaturschutzes: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland Schnittzeitpunkte: 1. Mahd ab dem Die Mahd hat aus der Mitte oder von der Seite her zu erfolgen. Keine Beweidung, ggf. Nachweide. Verzicht auf jegliche Düngung Verzicht auf chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel Verzicht auf Pflegeumbruch Verzicht auf Nachsaat Keine Meliorationsmaßnahmen Gegebenenfalls entfernen von Dränagen und in Richtung Feuchtwiese entwickeln. weitere Angaben/Vorgaben für die Landwirtschaft Anlage vorrangig in noch vorhandenen Auenbereichen. Auswertung digitaler Bodenkarten. Anlage von Blänken auf diesen Flächen, damit allerdings erhöhter Arbeits- Pflegeaufwand Maßnahmenpakete_Löbf doc

15 Paket 9 Streuobstwiesen Beschreibung der Maßnahme SU=Wertsumm e HK21 Streuobstwiese ohne alte Hochstämme SU 15 (N2/ W2/ G2/ M3/ SAV3/ H3) Pflege in Verbindung mit extensiver Wiesenform HK5 Wildobstwiese /Nussbaumwiese, extensiv gepflegt Extensiv genutzte Streuobstwiesen sind wertvolle Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Entscheidend ist die Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume in einer Streuobstwiese; die Hochstämme mit ihren verschiedenen Bereichen, abgestorbene Äste bis hin zur Grünlandvegetation. Die Bewirtschaftung des Grünlandes kann entweder durch Mahd oder Beweidung erfolgen. Zum Erhalt extensiv genutzter Hochstamm Obstbäume ist bei Jungbäumen jährlich und bei Altbäumen alle 3 bis 4 Jahre ein Schnitt im Winterhalbjahr sinnvoll. Die Mindestgröße einer Streuobstwiese sollte 0,25 ha mit mindestens 36 Bäumen betragen SU 17 (N3/ W2/ G3/ M3/ SAV3/ H3) Maßnahmenpakete_Löbf doc

16 Einzelmaßnahmen Paket 9: Streuobstwiesen Bewirtschaftungsauflagen: In Anlehnung an die Fördervoraussetzungen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms NRW Vertragsnaturschutzes: Streuobstwiesenprogramm Verzicht auf chemisch synthetische Düngemittel Keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger über den Dunganfall eines Gesamtviehbesatzes von 1,0 GVE je Hektar bzw. 80 kg N hinaus Mahdtermine: 1. Mahd ab 15.6.; 2. Mahd ab 1.9. Die Mahd hat aus der Mitte oder von der Seite her zu erfolgen. Keine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen, Mähen) in der Zeit vom 1.3 bis zum Keine flächenhafte Biozidanwendung (in Einzelfällen nur in Abstimmung mit dem Umweltamt) Kein Pflegeumbruch Nachsaat in Abstimmung mit dem Umweltamt. Maßnahmenpakete_Löbf doc

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