Gesellschaftliche Partizipation ermöglichen Ansätze der außerschulischen Bildungsarbeit

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1 PANELS SYMPOSIUM KINDERARMUT DOKUMENTATION DER ERGEBNISSE Gesellschaftliche Partizipation ermöglichen Ansätze der außerschulischen Bildungsarbeit Mag. a Betina Aumair, MA (Volkshochschule Wien) Zentrales Thema des Panels war Bildungsgerechtigkeit in Verbindung mit gesellschaftlicher Partizipation und den Möglichkeiten außerschulischer Jugendbildung. Anhand eines Praxisbeispiels haben wir uns damit beschäftigt, welche Formen der Partizipation in der außerschulischen Jugendbildung möglich sind und wie dadurch ein Mehr an Bildungsgerechtigkeit erreicht werden kann. Fokus war dabei die Auseinandersetzung mit Formen der Anerkennungs- und Teilhabegerechtigkeit. Partizipation, so das Ergebnis der Diskussion, geht über die Teilhabe hinaus, sondern schließt auch eine Selbstbestimmung im Zugang zu Gesellschaft mit ein. Gelingensbedingungen von Partizipation, die in der außerschulischen Jugendbildung gefördert werden können, sind unter anderem das Sammeln positiver Erfahrungen mit Partizipation in Bildungsinstitutionen unter Einbeziehung des unmittelbaren Sozial- und Lebensraum der Jugendlichen, Informationen darüber, wo eine Mitwirkung im Sozialraum der Jugendlichen möglich ist und das Zutrauen der Jugendlichen zu ihrer eigenen Fähigkeit sich einzubringen, zu stärken.

2 Mitbestimmung von Kindern verankern Die UN- Kinderrechtskonvention Mag. a Marion Hackl & Mag. a Daniela Gruber-Pruner (Österreichische Kinderfreunde)

3 Schulische Teilhabe ermöglichen - Das Modell der Kindergrundsicherung Mag. a Dr. in Manuela Wade, MA (Volkshilfe Österreich) Diskussionsgrundlage: Was ist eine Kindergrundsicherung? Seit einigen Jahren wird - insbesondere in Deutschland, mittlerweile auch in Österreich - die Forderung nach einer Kindergrundsicherung diskutiert. Dabei geht es darum, Kindern bzw. den Haushalten, in denen sie leben, einen monatlichen Geldbetrag als kindsbezogene und familienpolitische Leistung zur Deckung kindsbezogener Kosten bzw. Bedürfnisse auszuzahlen. Kinder werden als Subjekte in den Mittelpunkt gestellt, da sie die Anspruchsberechtigten sind. Mit der Kindergrundsicherung sollen bisherige finanzielle Leistungen und Förderungen gebündelt werden. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll sich an den monatlichen Kinderkosten orientieren. Warum brauchen wir eine Kindergrundsicherung? Jedem Kind alle Chancen: Die Kindergrundsicherung hat Potenzial für alle Kinder, anerkennt Kinder als Rechtssubjekte und gibt ihnen eine Lobby. Jedes Kind materiell absichern: Die kindlichen Bedürfnisse müssen unabhängig von Einkommen der Eltern gesichert und erweitert werden, Kinderarmut muss aktiv bekämpft werden. Vereinfachung und Transparenz bei Beantragung sowie Auszahlung von familien- und kindsbezogenen Leistungen. Wie soll eine Kindergrundsicherung gestaltet sein? Bündelung aller bisherigen einzelnen (pauschalen) Förderleistungen. Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit sozialer Staffelung, aber ohne Staffelung nach Alter oder Anzahl der Kinder. Gemeinsam mit Ausbau von sozialer Infrastruktur, wie Betreuungs-, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.

4 Zusammenfassung der Ergebnisse: Themenkomplex: Sachleistungen - Geldleistung Eine Kindergrundsicherung soll das Recht auf Existenz für jedes Kind widerspiegeln, daher ist eine Verankerung als Rechtsanspruch anzudenken. Geld- und Sachleistungen dürfen nicht gegeneinander aufgewogen werden. Familien müssen auch einen Entscheidungsspielraum haben, was sie mit ihnen zugeteilten Geldleistungen für das Kind finanzieren möchten. Als Alternative zum Begriff der Sachleistungen kann soziale Infrastruktur verwendet werden. Es kann angedacht werden, im Rahmen des Ausbaus von Ganztagsschulen Freizeitmöglichkeiten für alle Kinder kostenfrei in die Schulen zu integrieren. Eine regionale Unterscheidung macht bei den Geldleistungen wenig Sinn (auch betreffen des bürokratischen Aufwandes), in Bezug auf Sachleistungen muss aber bedacht werden, dass die Dichte der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unterschiedlich ist. Themenkomplex: Wie kann sichergestellt werden, dass das Geld auch tatsächlich beim Kind bzw. bei den Kindern ankommt? Gesellschaftliche Teilhabe muss für alle Kinder gesichert sein. Letztlich liegt wie bereits jetzt bei der Familienbeihilfe - die Verantwortung für die Verwendung von finanziellen Mitteln bei den Eltern. Durchleuchtet werden insbesondere armutsbetroffene Haushalte, was stigmatisierend wirkt. Es muss sichergestellt werden, dass die Eltern genug Geld haben, damit der Beitrag für die Kinder nicht als Kompensation von Haushaltsausgaben verwendet wird. Gleichzeitig kommt Geld, das in die Lebenserhaltungskosten fließt (z.b. Heizkosten) indirekt auch bei den Kindern an. Die Eltern müssen ermächtigt werden, es muss Bewusstseinsarbeit und Elternbildung vorangetrieben werden. In Bezug auf Elternbildung: Soll diese verpflichtend sein? In Bezug auf Ermächtigung zur Erwerbsarbeit: Wollen Frauen voll erwerbstätig sein? Was steht dem im Wege? Vorschlag: Diskussion über Arbeitszeitverkürzung

5 Themenkomplex: Ausgestaltung Kindergrundsicherung Die Kindergrundsicherung muss sich danach orientieren, was Kinder brauchen und was sie kosten. Eine Gegenüberstellung von bisherigen Förderleistungen (inklusive Beispiele) macht Sinn. Als Ansatzpunkte können eine Erweiterung der aktuellen Familienbeihilfe bzw. ein Weiterdenken des Vorschlags der Unterhaltsgarantie dienen. [Vorsicht, dass dabei soziale Netze nicht demontiert werden!] Die Höhe der Kindergrundsicherung könnte sich an den Referenzbudgets der Schuldnerberatung oder den Unterhaltsrichtsätzen orientieren. Zusätzliche Leistungen für Sonderbedarfe (z.b. kranke Kinder) müssen bestehen bleiben. Staffelungen nach (sozialer) Herkunft oder Alter können angedacht werden Zwei Modelle werden diskutiert: Alle Kinder bekommen bedingungslos die gleiche Höhe der Leistung ausbezahlt. Finanziert wird dies über höhere Steuern für besserverdienende Personen. Die Höhe der Kindergrundsicherung ist sozial gestaffelt, Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten erhalten einen höheren Betrag. Der Abzug erfolgt über die Versteuerung der Einkommen der Eltern, aber nicht erst im Nachhinein.

6 Schulen gerecht finanzieren Das AK Chancen- Index-Modell Elke Larcher, BA (Arbeiterkammer Wien) [Folien siehe beigefügte Datei]

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