Reform der Pflegeversicherung
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- Victor Hausler
- vor 9 Jahren
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1 Reform der Pflegeversicherung Dezember 2007 Elke Ferner MdB Stand: von (23)
2 12 Jahre Pflegeversicherung Häusliche Pflege wurde gestärkt Hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung über 2 Mio. Pflegebedürftige erhalten jeden Monat verlässlich ihre Leistungen Weniger Sozialhilfeabhängigkeit (vor Pflegeversicherung: West 80%, Ost 100%) 2004 waren 5% im ambulanten und 25% im stationären Bereich auf Sozialhilfe angewiesen Verbesserung der Pflegeinfrastruktur und mittlerweile über Arbeitsplätze (ca neue seit 1995) Für deutlich mehr als Pflegende zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge 2 von (23)
3 Reformnotwendigkeiten Demographischer Wandel (bis 2030 verdoppelt sich die Zahl der 85-jährigen) Zunehmende Zahl demenzkranker Menschen Rücklagen von 1995 fast aufgebraucht Leistungen seit 1995 unverändert Hilfebedarf wird unzureichend abgedeckt (Demenzerkrankte) Qualitätsprobleme (z.b. durch illegale Beschäftigung) Fehlende Wohnortnahe und bedarfsgerechte Strukturen Einbindung von ehrenamtlichem Engagement 3 von (23)
4 Frauen tragen die Hauptlast der Pflege 73% der Hauptpflegepersonen sind Frauen 27% der Hauptpflegepersonen Männer (meist nicht mehr erwerbstätig) über 90% aller häuslichen Pflegeleistungen erbringen Privatpersonen, in der Regel Angehörige 40-50% der Pflegenden sind noch erwerbstätig 64% der Pflegebedürftigen brauchen Betreuung rund um die Uhr im Durchschnitt werden Pflegebedürftige 8,2 Jahre gepflegt 4 von (23)
5 Veränderung der Zahl der Pflegebedürftigen Angabe in Tausend Zuwachs Bestand bis bis bis bis von (23)
6 Bevölkerung in bis unter 60 Jahre bis unter 80 Jahre Jahre und älter Bevölkerung in 1000 (Prognose) 20 bis unter 65 Jahre Jahre und älter nach der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung unter 20 Jahre 20 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 80 Jahre 80 Jahre und älter Jahr unter 20 Jahre 20 bis unter 65 Jahre 6 von (23)
7 Die Gesundheitsreform enthält eine kleine Pflegereform Pflege nimmt an der integrierten Versorgung teil Reha vor Pflege: Anspruch auf ambulante und stationäre Reha Anspruch auf mobile Reha-Erbringung Verbesserung der Palliativversorgung und des Entlassungsmanagements nach Krankenhausaufenthalt Verbesserungen für Heimbewohner mit hohem Pflegebedarf Präzisierung des Hilfsmittelanspruchs Förderung neuer Wohnformen (Häuslichkeitsbegriff) 7 von (23)
8 Sozialdemokratische Leitlinien Die pflegebedürftigen Menschen müssen im Mittelpunkt aller Reformbemühungen stehen Ziel: Selbstständigkeit und Selbstbestimmung Teilhabe am Gemeinschaftsleben gewährleisten Demenz-Problematik schnell auflösen Grundsatz ambulant vor stationär stärken Solidarische Finanzierung Gerechter Risikoausgleich Überarbeitung Pflegebedürftigkeitsbegriff 8 von (23)
9 Pflegebedürftigkeitsbegriff Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens als mittelfristiger Reformschritt Berücksichtigung sachlicher und finanzieller Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Begutachtungsverfahren Abschluss des Gesamtvorhabens bis zum von (23)
10 Schwerpunkte des Gesetzentwurfs I. Stärkung der ambulanten Versorgung Pflegestützpunkte* Pflegebegleitung Verbesserte Rahmenbedingungen für neue Wohnformen Poolmöglichkeit von Leistungsansprüchen Einzelpflegekräfte Erhöhung der Sachleistungen und des Pflegegeldes in der ambulanten Pflege stufenweise Leistungsdynamisierung ab 2015 alle 3 Jahre Mehr Fördermittel für niedrig schwellige Betreuungsangebote 10 von (23)
11 Schwerpunkte des Gesetzentwurfs Ia. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen Leistungen der Pflegeversicherung nach Leistungsarten und Pflegestufen vor und nach der Reform im Überblick (in Euro) Jahr 2007 (bisher) Pflegegeld Stufe 1 Stufe 2 Stufe Pflegesätze ambulante Versorgung Stufe 1 Stufe 2 Stufe Pflegesätze stationäre Versorgung Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Härtefälle von (23)
12 Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs II. Verbesserung der Versorgung Demenzkranker Zusätzlicher Leistungsbetrag bis zu 2400 Euro jährlich Erhöhung der Fördermittel zum Ausbau von niedrig schwelligen Betreuungsangeboten, ehrenamtlichen Strukturen und Selbsthilfe* Verbesserung der Rahmenbedingungen für neue Wohnformen 12 von (23)
13 Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs III. Pflegezeit für nahe Angehörige Pro Pflegefall Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch unbezahlte kurzzeitige Freistellung bis zu 10 Arbeitstage 6 Monate (Teil-)Freistellung in Betrieben ab 15 Beschäftigte (unbezahlt) mit Rückkehranspruch Soziale Absicherung des Pflegenden über Pflegekassen bei Freistellung und Pflegezeit: Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung Absicherung in RV, Aufrechterhaltung der ALV 13 von (23)
14 Schwerpunkte des Gesetzentwurfs IV. Qualitätssicherung mehr Qualitätsprüfungen mehr Transparenz: Wettbewerb um Qualität durch Veröffentlichung der Qualitätsberichte in verständlicher Form mehr Fachlichkeit: Weiterentwicklung der Pflegequalität durch Expertenstandards weitere Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs: Stützung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pflege Entbürokratisierung des Pflegealltags 14 von (23)
15 Konzept Pflegestützpunkt - Ausgangssituation - Beratungspflichten gegenüber der Bürgern Gemeinsame Servicestellen * 22 ff. SGB IX Beratungsstellen in den Ländern** Landesrecht Pflegekassen SGB I 7 SGB XI Altenhilfe 71 SGB XII Krankenkassen SGB I 1 SGB V (über-) örtlicher Sozialhilfeträger 11 SGB XII Pflegedienste Beratungseinsatz 37 SGB XI private Pflege-/ Krankenvers. Vertrag 15 von (23)
16 Konzept Pflegestützpunkt - Ausgangssituation - Separate Beratung durch jede Stelle Gemeinsame Servicestellen * Hilfebedürftige Bürger Beratungsstellen in den Ländern** Pflegekassen Altenhilfe Krankenkassen Pflegedienste Beratungseinsatz private Pflege-/ Krankenvers. örtlicher Sozialhilfeträger überörtlicher Sozialhilfeträger 16 von (23)
17 Konzept Pflegestützpunkt - Ziel des Gesetzesentwurfs - Hilfebedürftige Bürger Beratung und Hilfe aus einer Hand Pflegestützpunkt gleichzeitige Entscheidung durch Pflegebegleiter(innen) Pflegekassen Altenhilfe Pflegedienste Beratungseinsatz Gemeinsame Servicestellen * Beratungsstellen in den Ländern** Krankenkassen private Pflege-/ Krankenvers. örtlicher Sozialhilfeträger überörtlicher Sozialhilfeträger * 17 von (23)
18 Pflege(-finanzierung) im Koalitionsvertrag 1. Ein Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung 2. Ergänzung des Umlageverfahrens durch Kapital gedeckte Elemente als Demographiereserve 3. Erhalt des Kapitalstocks der privaten Pflegeversicherung 18 von (23)
19 Problem Risikoverteilung gleicher Leistungsumfang in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung Aber: Defizite bei der gesetzlichen und Überschüsse bei der privaten Pflegeversicherung Strukturell höheres Pflegerisiko der gesetzlichen PV Gesetzliche: Auf 100 Versicherte 2,8 Pflegefälle (2005) Private: Auf 100 Versicherte 1,3 Pflegefälle (2005) 19 von (23)
20 Zur Erinnerung: Finanzierungsvorschlag der Union Die CSU wollte: Festschreibung des Beitragssatzes bei 1,7% Demographiereserve: Private Zusatzversicherung Pauschale von anfänglich 6 Euro monatlich steigt pro Jahr um 1 Euro (in 10 Jahren auf 16, für Ehepaare 32 ) Niedrige und einmalige Ausgleichszahlung der privaten an die soziale Pflegeversicherung Das heißt: Umstieg in die private Finanzierung des Pflegerisikos 20 von (23)
21 Finanzierungsvorschlag der SPD Erweiterung der solidarischen Finanzierung - Gleicher Beitragssatz für alle Bürger - Paritätische Beitragsgestaltung Gerechter Ausgleich des Pflegerisikos zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung Betonung der sozialen Komponente: Beitrag muss auch für kleine Einkommen bezahlbar bleiben 21 von (23)
22 Ergebnis Anhebung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes um 0,25% auf 1,95% (sichert die Leistungen bis 2014) das entspricht 2,50 Euro/1000 Euro bei Rentnern und 1,25 Euro/1000 Euro bei abhängig Beschäftigten Union verweigert einen gerechten Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung; daher konnten weitergehende Finanzierungsvorschläge zur Schaffung von Rücklagen nicht verwirklicht werden Für die SPD bleibt die Entwicklung hin zu einer echten Bürgerpflegeversicherung auf der Tagesordnung 22 von (23)
23 Aktueller Konflikt zwischen Union und SPD Pflegeurlaub strittig SPD: 10 Tage bezahlt über Pflegekasse Pflegestützpunkte strittig innerhalb der Union CDU/CSU-Fraktion: Ausgabe von Beratungsschecks mit 4-Stunden-Limit anstelle von Stützpunkten Unionsländer: Stützpunkte sind zentrale Voraussetzung, um den Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen aus einer Hand anbieten und damit den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld ermöglichen zu können 23 von (23)
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