Was bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Claudia Zinke

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1 Was bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht?

2 Die Themen Anpassung und Dynamisierung der Leistungen Moderate Erhöhung des Pflegegeldes Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Pflegebudget Persönliches Budget Neue Leistung 45a ff. 43 a SGB XI keine Veränderung Pflegebegutachtung von Kindern Stärkung ambulanter Strukturen Pflegestützpunkte Pflege - Beratung Pflegezeit für nahe Angehörige Pflegebedürftigkeitsbegriff

3 Anpassung und Dynamisierung der Leistungen 30 seit 13 Jahren nicht erfolgt keinen automatischen Inflationsausgleich Verpflichtung zu prüfen Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen Mogelpackung?

4 Moderate Erhöhung des Pflegegeldes keine echte Bezahlung Anerkennungsbeitrag Pflegestufe III 3 Stunden mehr bei einer Aufwandsentschädigung von 5 1 Stunde mehr bei einer Vergütung von 13

5 Verhinderungspflege Neu: Vergütung der Sachleistung, wenn Ersatzpflege erwerbsmäßig ausgeübt wird.

6 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege für Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren kann in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen Einrichtungen erbracht werden, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist differenzierte Ausweisung der Kosten beachten

7 Pflegebudget Persönliches keine Änderungen Beitragsstabilität Budget Pflegegeldbezieher von 2,13 Millionen insgesamt Forderung: Arbeitgebermodell in Höhe der Sachleistung als Geldleistung

8 Neue Leistung 45a ff. einheitliche Maßstäbe in Richtlinien festgelegt wirkungslos bei Integration im Persönlichen Budget und selbst organisierter Pflege- und Betreuungskräfte ambulante Dienste: Ausweitung der bisher angebotenen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhalten keinen Betreuungszuschlag

9 43 a SGB XI - keine Veränderung Pflegeversicherung als Steuerungsinstrument Anhebung des Betrages ist überfällig Forderung: Leistungen unabhängig vom Wohnort gewähren Leistungen der Pflege müssen in vollem Umfang in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein

10 Pflegebegutachtung von Kindern Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern ist in der Regel durch besonders geschulte Gutachter mit einer Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder als Kinderärztin oder Kinderarzt vorzunehmen. Forderungen: Erfahrungen von Heilerziehungspfleger/-innen einbeziehen Verpflichtung zur interdisziplinären Begutachtung festlegen

11 Stärkung ambulanter Strukturen Aufstockung der Mittel von 25 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro Demenzkrank meint auch geistige Behinderung und psychische Erkrankung Ausbau der FED s

12 Pflegestützpunkte Sicherstellungsauftrag bedeutet nicht - allein zu betreiben oder unbedingt in den Räumen der Kassen zu errichten sonstigen gesellschaftlichen Trägern und Organisationen soll Beteiligung ermöglicht werden auch bei einer im Land zugelassenen Pflegeeinrichtung politische Entscheidung des Landes

13 Pflege - Beratung Erstellung des Versorgungsplans zentrale Funktion Zusammenarbeit mit den Servicestellen nach SGB IX Pflegeleistung = Teilkasko Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern

14 Schnittstellen Versorgungsplan nach SGB XI 58 Gesamtplan SGB XII Förderplan nach SGB XII Teilhabeplan nach SGB IX Reha-Plan nach SGB IV, V und VI Eingliederungsplan nach SGB II Betreuungsplan nach Betreuungsgesetz

15 Die Manager/-innen Fall-Manager/-innen SGB XII Fall-Manager/-innen SGB II Case-Manager/-innen SGB XI Reha-Manager/-innen SGB V, VI,IV Professionalität versus Empowerment???

16 Fallmanager/-innen bei den Pflegekassen Neutralität und Unabhängigkeit Trennung: Beratung und Begleitung von Entscheidung über Leistungsgewährung Notwendigkeit unterschiedlicher Qualifikationen

17 Pflegezeit für nahe Angehörige Regelung zur Freistellung Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege Zuschüsse zu Kranken- und Pflege- und Arbeitslosenversicherung Problematisch: Rentenversicherung und Pflegestufe I 14 Stunden Pflegeleistungen beachten

18 Überarbeitung Pflegebedürftigkeitsbegriff Erarbeitung eines neues Begutachtungsinstruments modulare Struktur Schnittstelle Pflege und Teilhabe "Außerhäusliche Aktivitäten ursprüngliche Bezeichnung: "Teilhabe kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

19 Überarbeitung Pflegebedürftigkeitsbegriff Änderungen bzgl. des Anspruchsberechtigten Personenkreises Punktwerte ungeklärt: Abgrenzungen zur Behandlungspflege, zur Behinderung und zur Eingliederungshilfe neue / altbekannte Begehrlichkeiten der Sozialhilfeträger

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