So können Sie unsere Angebote finanzieren

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1 Sozialrechtliche Informationen Mit wichtigen Änderungen im Zuge des Pflegestärkungsgesetz II zum So können Sie unsere Angebote finanzieren Offene Hilfen Kurzzeitwohnen KULE

2 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Pflegestufen werden zu Pflegegraden Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz II am wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der ab gilt. 5 neue Pflegegrade werden die bisherigen Pflegestufen ersetzen. Bei der Umgruppierung der Menschen ohne beeinträchtigte Alltagskompetenz gilt +1 2 Bei der Umgruppierung der Menschen mit beeinträchtigter Alltagskompetenz gilt +2

3 Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: November 2016 Quelle: Überleitung Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch! Falls Sie noch nicht von ihrer Pflegeversicherung informiert wurden, bitte dort nachfragen. Begutachtungen Bis zum gibt es keine Wiederholungsgutachten! -> Außer bei einem Antrag auf Höherstufung. Neuanträge / Höherstufungsanträge bis werden nach dem bisherigen Prinzip begutachtet, ab dem nach dem Neuen Begutachtungsassessement (NBA) (siehe nächste Seite 4). Besitzstandschutz Bisherige Pflegebedürftige dürfen ab dem nicht schlechter gestellt werden. Ausnahme: Es liegt überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor bzw. es wird ein höherer Pflegebedarf festgestellt Dies gilt auch für die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson und für die Beiträge zur Unfallversicherung. Diese dürfen ebenfalls nicht niedriger werden. 3

4 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Neues Begutachtungsassessement Erfassung MODUL 2 MODUL 1 Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten SELBSTÄNDIGKEIT UND FÄHIGKEITEN DER MENSCHEN IN SECHS LEBENS BEREICHEN BETRACHTEN MODUL 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen MODUL 4 Selbstversorgung MODUL 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte MODUL 7 MODUL 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ZUSÄTZLICH: BETRACHTEN DER SELBSSTÄNDIGKEIT UND FÄHIGKEITEN IN DEN BEREICHEN Außerhäusliche Aktivitäten MODUL 8 Haushaltsführung 2. BERECHNUNG UND GEWICHTUNG DER PUNKTE Berechnung Punkte im MODUL 1 Zuordnung zu gewich teten Punkten Punkte im MODUL 2 oder Punkte im MODUL 3 Zuordnung zu gewich teten Punkten Punkte im MODUL 4 Zuordnung zu gewich teten Punkten Punkte im MODUL Höherer Wert fließt ein Gewichtung: 10 % Gewichtung: 15 % Zuordnung zu gewich teten Punkten Punkte im MODUL 6 Gewichtung: 40 % Gewichtung: 20 % Gewichtung: 15 % Zuordnung zu gewich teten Punkten 3. EINSTUFUNG Gesamtpunkte Einstufung 4 12,5 unter 27 Gesamtpunkte 1 ab 27 unter 47,5 Gesamtpunkte 2 ab 47,5 unter 70 Gesamtpunkte 3 EINSTUFUNG IN EINEN DER FÜNF NEUEN PFLEGEGRADE ab 70 unter 90 Gesamtpunkte 4 ab Gesamtpunkte 5 PFLEGEPLANUNG, PFLEGEBERATUNG, VERSORGUNGS PLANUNG

5 Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: November 2016 Quelle: Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann weiterhin in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden (sog. Kombinationsleistungen). Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen. Pflegegrad Pflegegeld - Leistungen ab 2017 pro Monat

6 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Verhinderungspflege ist bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Diese Leistungen können auch Privatpersonen erbringen. Zusätzlich können bis zu 50 % des Kurzzeitpflege-Budgets (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann also auf maximal 150 % des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Ab stehen die Leistungen der Verhinderungspflege Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Ab einer Betreuung von mindestens 8 Std am Tag ist die Pflegekasse berechtigt das Pflegegeld um die Hälfte zu kürzen. Bevor das Budget genutzt werden kann muss jedes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden!!! Nicht genutztes Budget verfällt zum ! Pflegegrad Leistungen ab 2017 pro Kalenderjahr Verhinderungspflege können Sie einsetzen: für unsere Offene Hilfen oder für unsere KULE

7 Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: November 2016 Quelle: Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) Kurzzeitpflege kann z.b. in unserer KULE komplett eingesetzt werden. Das im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Verhinderungspflege- Budget kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Das Kurzzeitpflege-Budget kann also verdoppelt werden. Seit wurde auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege auf bis zu 8 Wochen im Jahr ausgeweitet. Dies gilt ab für Personen mit Pflegegrade 2 bis 5. Bevor das Budget genutzt werden kann muss jedes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden!!! Nicht genutztes Budget verfällt zum ! Pflegegrad Leistungen ab 2017 pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege können Sie einsetzen: für unsere KULE oder bis zu 50 % (Umwandlung in Verhinderungspfl ege) für unsere Offene Hilfen 7

8 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Entlastungsbetrag ( 45b SGB XI) Bedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten ab einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI! Der Betrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann nur bei anerkannten Anbietern eingesetzt werden. Zum Beispiel zur Finanzierung eines Aufenthaltes in unserer KULE oder zur Finanzierung unserer Angebote im Bereich Offene Hilfen. Er wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen bei häuslicher Pflege gewährt und mit anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet! Die monatlichen Beträge können angesammelt werden. Zum Beispiel sind Beträge von Januar - April im Mai nutzbar. Umgekehrt ist es jedoch nicht mögich auf Leistungen vorzugreifen. Das Budget ist auch übertragbar in das nächste Kalenderhalbjahr. Stichtag ist der 30. Juni des Folgejahres! Bei Inanspruchnahme des Betrages, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Es muss einmalig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden! Pflegegrad Leistungen ab 2017 pro Monat Den Entlastungsbetrag können Sie einsetzen: 8 für unsere KULE oder für unsere Offene Hilfen

9 Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) Eingliederungshilfe ( 53,54 SGB XII) Bei einem Aufenthalt in unserer KULE fallen verschiedene Kosten an: - Kosten für die Pflege und Betreuung ( Pflegekosten ) und - Kosten für die Unterbringung und Verpflegung ( Hotelkosten ) Mit dem zuständigen Kostenträger wurden für die KULE Tagesätze vereinbart, welche sich zusammensetzen aus: - Maßnahmepauschale ( Pflegekosten ) - Grundpauschale und Investitionsbetrag ( Pensionskosten ) Außerdem gibt es bei Aufenthalten die Unterscheidung: - mit Tagestruktur (Ganztagesaufenthalt) - ohne Tagesstruktur (Gast ist tagsüber in der Schule oder Werkstatt) Die Maßnahmepauschale übernimmt vorrangig die Pflegekasse. Die Grundpauschale und den Investitionsbetrag übernimmt nachrangig ihr örtlicher Sozialhilfeträger i.d.r. als Restkosten. Einem Gast stehen durch Eingliederungshilfe im Jahr mindestens 28 Tage Kurzzeitwohnen zu, wenn bereits alle vorrangigen Leistungen der Pflegekasse aufgebraucht sind. Vorrangige Leistungen der Pflegekasse sind Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt. Bei volljährigen Gästen wird eine Vermögensprüfung vorgenommen (z.b. Sparbücher, Girokonten, Lohn, Rente, Grundsicherung...). Wenn das Vermögen 2600 nicht übersteigt, übernimmt das Sozialamt die Restkosten. Eingliederungshilfe können Sie einsetzen: für unsere KULE zur Finanzierung der Pensionskosten und wenn Budgets der Kurzzeit- und Verhinderungspfl ege aufgebraucht sind zur Finanzierung der Pensions- und Pfl egekosten 9

10 Budgets für Angebote unserer Offene Hilfen Für die Angebote unserer Offene Hilfen können derzeit folgende Leistungen eingesetzt werden: Pflegeversicherung 100% Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 806 (dieser Betrag wird dann für Verhinderungspflege ausgegeben und fehlt im Budget der Kurzzeitpflege. Er ist somit nicht mehr für die KULE einsetzbar) + Entlastungsbetrag 12 x 125 (dann aber nicht mehr für die KULE einsetzbar) pro Jahr maximal Nach Abschluss an unseres jeweiligen Angebots erhalten Sie von uns eine Rechnung. Nach der schriftlichen Bestätigung der Leistung, reichen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kosten werden dann von der Pflegekasse direkt an uns überwiesen. 10

11 Budgets für Aufenthalte in unserer KULE Für Aufenthalte in unserer KULE können derzeit folgende Leistungen eingesetzt werden: Pflegeversicherung Sozialhilfe 100% Kurzzeitpflege 1612 (für Maßnahmepauschale) + Verhinderungspflege 1612 (dieser Betrag wird dann für Kurzzeitpflege ausgegeben und fehlt im Budget der Verhinderungspflege. Er ist somit nicht mehr für die OFFENE HILFEN einsetzbar) + Entlastungsbetrag 12 x 125 (dann aber nicht mehr für die OFFENE HILFEN einsetzbar) pro Jahr maximal Eingliederungshilfe XX (für Investitionsbetrag + Grundpauschale) Sobald im Laufe des Jahres die Budgets der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aufgebraucht sind: + Eingliederungshilfe XX (für Maßnahmepauschale + Investitionsbetrag + Grundpauschale) Das zuständige Sozialamt gewährt auf Antrag mindestens 28 Tage im Jahr Kurzzeitwohnen pro Jahr maximal XX Im Anschluss an den Aufenthalt in unserer KULE erhalten Sie von uns eine Rechnung. Nach der schriftlichen Bestätigung der Leistung, reichen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kosten werden dann von der Pflegekasse direkt an uns überwiesen. Die Kosten der Eingliederungshilfeleistung werden von uns direkt mit dem zuständigen Sozialamt abgerechnet. 11

12 Beispiel - Jahresplanung eines Nutzers Die Beispielsperson hat den Pflegegrad 2 Pflegeversicherung (SGB XI) Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Grundbetrag Verhinderungspflege Erhöhungsbetrag aus Kurzzeitpflege = ege Offene Hilfen - Ferienprogramm 5 Tage im Januar 5 x 60 = 300,00 - Ausflug 1 Tag im Februar = 85,00 - FuD 11 Stunden im April 5 x 21 = 231,00 Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) Grundbetrag Kurzzeitpflege Erhöhungsbetrag für Verhinderungspflege = 806 Kurzzeitwohnen - 7 Tage KuLe zw. Januar u. August 6 Tage MIT Tagesstruktur 1 Tag OHNE Tagesstruktur 6 x 117,15 (Maßnahmepauschale) 1 x 99,00 (Maßnahmepauschale) = 801,90 - Urlaub 8 Tage im Mai = 750,00 - Ausflug 1 Tag im Juni = 75,00 - Urlaub 12 Tage im August = 975,00 12 = 2.416,00 Restbetrag: 2 -> entfällt zum = 801,90 Restbetrag: 4,10 -> werden für KULE Sept - Dezember eingesetzt.

13 Bitte beachten Sie : Es handelt sich um eine beispielhafte Darstellung. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sozialhilfe (SGB XII) Entlastungsbetrag ( 45b SGB XI) 12 x 125 Eingliederungshilfe ( 53,54 SGB XII) = g Offene Hilfen - Freizeitgruppen 3 Termine im Januar 3 x 39 = Termine im Februar = Termine im März = Termine im April = Termine im Mai = Termine im Juni = Termine im Juli = Termine im August = Termine im Sept. = Termine im Oktober = Termine im November = Termine im Dezember 5 x 39 = 195 Kurzzeitwohnen - 7 Tage KULE zw. Januar u. August 6 Tage MIT Tagesstruktur 1 Tag OHNE Tagesstruktur 6 x 29,29 (Grundpauschale) 6 x 09,40 (Investitionsbetrag) 1 x 19,04 (Grundpauschale) 1 x 09,40 (Investitionsbetrag) = 260,58 Im Rahmen der Eingliederungshilfe können weitere Tage übernommen werden, auch wenn die Budgets der Pflegekasse ausgeschöpft sind. Zum Beispiel: - 7 Tage KULE zw. Sept. u. Dezember 7 Tage MIT Tagesstruktur 7 x 117,15 (Maßnahmepauschale) 7 x 29,29 (Grundpauschale) 7 x 9.40 (Investitionsbetrag) = 1090,88 = 1.482,00 Restbetrag: 18 -> kann bis im Folgejahr eingesetzt werden = 1.351,46 13

14 Sozialrechtliche Beratung Bei Fragen zu den Änderungen im Rahmen der neuen Pflegestärkungsgesetze oder bei Unklarheiten in Bezug auf Ihre Budgets wenden Sie sich bitte an unsere Sozialrechtliche Beratung: Servicebereich Sozialrecht Bereich: Wohnen, Kindertagesstätte, Externe Christian Lemcke Tel / c.lemcke@lebenshilfe-bba.de Termine nach Vereinbarung Bereich: Kindergarten und Schule Karsten Dotzauer Tel / k.dotzauer@lebenshilfe-bba.de Termine nach Vereinbarung Weitere Ansprechpartner in sozialrechtlichen Fragen: Bereich: Werkstätten Sabine Jacobs Tel / s.jacobs@lebenshilfe-bba.de Termine nach Vereinbarung Bereich: Betreuungsverein Marie Koch Tel / m.koch@lebenshilfe-bba.de Termine nach Vereinbarung Weitere Informationen auf: wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. 14

15 Rückmeldebogen Wollen Sie die Angebote unserer KULE und Offene Hilfen nutzen? Wir beraten Sie gerne! Ich möchte Informationen welche Budgets mir zur Verfügung stehen. Ich möchte Informationen wie ich meine Budgets einsetzen kann. Ich habe Fragen zur Antragsstellung. Ich habe sonstige sozialrechtlichen Fragen. Name Einrichtung (Schule, Klasse & LehrerIn / Werkstatt & GruppenleiterIn) Telefon Wir rufen Sie gerne an zur Terminvereinbarung! Diesen Abschnitt können Sie in all unseren Lebenshilfe-Einrichtungen abgeben. Zu Händen von: Lebenshilfe BBA Edith Mühlschlegel - Haus, Baden-Baden Tel / srb@lebenshilfe-bba.de 15

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