Kommunaler Sozialverband Sachsen
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- Hanna Zimmermann
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1 Fachtag Alt und behindert. Doppellast und/oder Chancenvielfalt?! Startimpuls 1 Alter-Pflege-Behinderung gemeinsam denken Dresden, 26. März 2015
2 Sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung Erarbeitung durch einen Unterausschuss des Landespflegeausschusses mit allen Mitgliedern/Mitgliedsverbänden Beschluss 09/2012
3 Themen der Thematik der Thematik Unser
4 Psychiatrie Planung Zuverdienst cpk UN BRK ARG Studie Gesamtkonzept älterer MmB Versorgung Demenzkranker Schule/ Schulgesetz
5 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung ü : ca : ca : ca Prognose: weiterer Anstieg, bis 2050 fast Verdoppelung Quelle:
6 Anzahl schwerbehinderte Menschen nach 2 SGB IX 2009: ca : ca : ca Prognose: weiterer Anstieg Quelle:
7 Kapazität aller Wohnangebote SGB XII mit externer : ca Plätze für Menschen mit Behinderungen Leistungsberechtigte Werkstätten für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereiche: ca Menschen mit Behinderungen Wohnbedarf mindestens Menschen Quelle: Statistiken KSV Sachsen 2014
8 Leistungsberechtigte stationäre Wohnheime nach SGB XII mit externer : über Menschen mit Behinderungen Wohnbedarf spätestens mit Renteneintritt Quelle: Statistiken KSV Sachsen 2014
9 Leistungsberechtigte ambulant betreutes nach SGB XII: Prognosen: bis 2020 mindestens Verdoppelung bis 2025 mindestens Verdreifachung Fazit: Wohn- und Betreuungsbedarfe in bedeutender Größenordnung sind absehbar. Quelle: Gesamtkonzept
10 Gliederung (Auszug) I. Grundlagen und Ausgangssituation Behinderung und Alter Demographie und Wandel Rechtliche Rahmenbedingungen Gegenwärtige Angebotsstruktur II. III. IV. Grundprinzipien Handlungsziele Handlungsempfehlungen V. Beispiele guter Praxis
11 Handlungsempfehlungen für zwei entscheidende Handlungsfelder kommunale Aufgaben
12 Grundsatz: bestehende Angebote und Investitionen nutzen, anpassen, ausbauen neue geeignete, auch private Anbieter als potentielle Leistungserbringer im SGB XII zulassen neue Partner finden - Wohnraumanbieter
13 der gesetzliche Grundsatz ambulant vor stationär findet seine Grenzen in aufwendigen Assistenzmodellen ambulant nicht um jeden Preis bei überwiegender Pflegebedürftigkeit der Leistungsberechtigten SGB XII: Umzüge in SGB XI Wohnangebote sollen möglich sein Umwidmung von SGB XII- in SGB XI- Heime kann erforderlich werden keine Sonderlösungen - Eingliederungshilfezuschlag
14 Grundsatz: bestehende Angebote und Investitionen nutzen, anpassen, ausbauen Wohnheime, WfbM, Tagespflege, Kontakt- und Beratungsstellen, Begegnungsstätten, Familienunterstützende Dienste, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Alltagsbegleiter, Seniorenclubs, Cafés, individuelle Bedarfe berücksichtigen: fakultativ, stunden- und tageweise keine Schaffung einer zusätzlichen Struktur
15 und Anregung: Betreutes für Ältere in Verbindung mit Angeboten der und einer Pflege-WG stellt ein gutes, individuelles und finanziell machbares Betreuungs- und Versorgungsangebot für hilfebedürftige, pflegebedürftige, demente und behinderte Menschen dar.
16 (1) ältere Menschen mit und ohne Behinderungen begegnen sich und werden gleichermaßen versorgt, gepflegt und betreut (2) wir schaffen keine zusätzlichen, separierenden Strukturen (3) das System bleibt für die Gesellschaft bezahlbar
17 Was für Senioren gut ist, muss für ältere Menschen mit Behinderungen nicht schlecht sein. so viel Normalität wie möglich Alter-Pflege-Behinderung gemeinsam denken
Kommunaler Sozialverband Sachsen
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