UVG-Deckung und IV-Revision Eine Auslegeordnung aus Sicht der IV
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- Lukas Hase
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Personenrechtstagung 2018 für Schadenspezialisten im UVG- und Haftpflichtbereich UVG-Deckung und IV-Revision Eine Auslegeordnung aus Sicht der IV Lausanne, 5. Juni 2018 Corinne Zbären-Lutz, Rechtsanwältin Stv. Leiterin Geschäftsfeld IV, BSV
2 Übersicht Beruflichen Massnahmen der IV Begriffe und Anspruchsvoraussetzungen Beispiele und Fallstricke Unfallschutz Gesetzliche Ausgestaltung und effektive Praxis Übergangsregelung ad-hoc-kommission Neuregelung UVG-Schutz in der «Revision IV Weiterentwicklung» 2
3 Vogelperspektive auf «Arbeitseinsätze und Arbeitsversuche»
4 Heutige Auswahl Massnahmen der Frühintervention Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung Berufsberatung Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Arbeitsversuch der IV Arbeitsvermittlung Heute weggelassen 4
5 Massnahmen der Frühintervention Art. 7d Abs. 1 IVG Mit Hilfe der Massnahmen der Frühintervention soll der bisherige Arbeitsplatz erhalten bleiben oder sollen die Versicherten an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes eingegliedert werden. Folie: 5
6 Liste der Massnahmen der Frühintervention Anpassung Arbeitsplatz an die Behinderung Ausbildungskurse Arbeitsvermittlung Berufsberatung sozial-berufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen 6 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
7 Verwechslungsgefahr mit Meldung zur Früherfassung als Verfahrensschritt Trainingsarbeitsplatz* Arbeitsversuch der IV Arbeitsvermittlung Arbeitseinsatz* D 7 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
8 Integrationsmassnahmen Art. 14a Abs. 1 IVG Versicherte ( ) haben Anspruch auf Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, sofern dadurch die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art geschaffen werden können. Folie: 8
9 Beispiele für Integrationsmassnahmen Massnahmen sozial-berufliche Rehabilitation Massnahmen zur Gewöhnung an den Arbeitsprozess Förderung der Arbeitsmotivation, Stabilisierung der Persönlichkeit, Einüben sozialer Grundfähigkeiten, Beschäftigungsmassnahmen Massnahmen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur «Coaching» «Support am Arbeitsplatz» 9 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
10 Verwechslungsgefahr mit Eingliederungsmassnahmen der IV Berufsberatung Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Arbeitsversuch der IV Arbeitsvermittlung D 10 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
11 Frühinterventionsmassnahme Integrationsmassnahme Kein Rechtsanspruch Kein Taggeld Finanzieller Plafond CHF Dauer max. 1 Jahr (Art. 49 IVG) Ziel: Prävention Arbeitsplatz/Arbeitsverhältnis retten Rechtsanspruch Taggeld (oder Rente) Dauer 1Jahr; max. 2 Jahre 230 Massnahmentage Unbefristet (Art. 8a IVG) Ziel: Voraussetzungenschaffen für berufliche Massnahmen Erreichen der Eingliederungsfähigkeit Folie: 11
12 Berufsberatung Art. 15 IVG Versicherte, die infolge Invalidität bei der Berufswahl oder in der Ausbildung ihrer bisherigen Tätigkeit behindert sind, haben Anspruch auf Berufsberatung. Folie: 12
13 Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16 IVG Versicherte, die noch nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung zusätzliche Kosten entstehen, haben Anspruch auf Ersatz dieser Kosten (D) Folie: 13
14 Umschulung Art. 17 IVG Der Versicherte hat Anspruch auf Umschulung auf eine neue Erwerbstätigkeit, wenn die Umschulung infolge Invalidität notwendig ist und dadurch die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten oder verbessert werden kann. Folie: 14
15 Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Ausbildung abgeschlossen, erwerbstätig gewesen Ziel: vp erreicht einen gleichen Verdienstes nach Umschulung alle notwendigen Kosten Naturalleistungsanspruch grosses Taggeld(= 80%) Folie: 15
16 Arbeitsversuch der IV Art. 18a IVG Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen (Arbeitsversuch), um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären. 16 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
17 Varianten von Arbeitsversuch der IV Unternehmen U möchte versicherte Person P ohne Arbeitgeber-Risiko testen, um sie nachher festanzustellen. Unternehmen stellt der IV-Stelle «Trainingsarbeitsplatz» oder «Testarbeitsplatz» fix zur Verfügung. 17 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
18 Verwechslungsgefahr mit Rehabilitation / Integrationsmassnahme Integration Arbeitsvermittlung Arbeitseinsatz D 18 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
19 Arbeitsvermittlung durch die IV Art. 18 IVG Arbeitsunfähige Versicherte, welche eingliederungsfähig sind, haben Anspruch auf aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes ( ) 19 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
20 Beispiel Arbeitsvertrag Lohn Zwei Anreize für Arbeitgeber Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG) max. 180 Tage Entschädigung für Beitragserhöhungen (Art. 18c IVG) 20 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
21 Arbeitsversuch der IV Max. 180 Tage Kein Arbeitsverhältnis IV-Taggeld (oder Weiterausrichtung der Rente bei Rentenbezügern) Ziel IV: Abklären der Leistungsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt Ziel Unternehmen: Person Kennenlernen ohne arbeitsvertragliche Risiken Arbeitsvermittlung Arbeitsvermittlung Max. 180 Tage Arbeitsverhältnis Lohn ZielIV: Arbeitsvertrag im ersten Arbeitsmarkt ermöglichen Ziel Arbeitgeber: Kompensationfür Minderleistung und Entschädigung für Beitragserhöhungen Folie: 21
22 22 De lege lata geltendes Recht
23 IV-Massnahme = Taggeld Rechtslage Zusammenfassungstext zum Referat Unfallschutz bei Massnahmen über KVG gewährleistet für Heilungskosten IV-Taggeld läuft nach Unfall während einer kurzen Zeitspanne weiter (Art. 20 quater IVV) im ersten Jahr der Jahr der Eingliederungsmassnahmen: max. 30 Tage; im zweiten Jahr: max. 60 Tage ab dem dritten Jahr: max. 90 Tage Anstellung Lohn Arbeitsverhältnis UVG- Schutz 23
24 UVG-Schutz? «Es kommt drauf an» (auf den Sachverhalt!) IV-Massnahme Kein UVG-Schutz UVG-Schutz Neuer Betrieb >in «Institution» via alten Arbeitgeber FI - - UVG-Schutz UVG-Schutz IM IV-Taggeld Ohne Lohn IV-Taggeld mit Lohn UVG-Schutz UVG-Schutz > Umschulung IV-Taggeld Nur Unterricht IV-Taggeld mit Praktikumslohn UVG-Schutz UVG-Schutz Arbeitsversuch IV-Taggeld Ohne Lohn IV-Taggeld mit Lohn UVG-Schutz UVG-Schutz Arbeitsvermittlung - Lohn/ Arbeitsvertrag Lohn/ Arbeitsvertrag UVG-Schutz 24
25 Übergangslösung Ad-hoc-Kommission Schaden UVG Angebliche oder tatsächlich unklare Sachverhalte seitens IV und angebliche oder tatsächliche Praxisunterschiede wirken sich eingliederungshemmend aus UVG-Deckung Empfehlungen 01/2007 zur Anwendung von UVG und UVV vom 24. November (Revision) angepasst am DDDD. Informationsschreiben BSV vom DDD. an die IV- Stellen 25
26 26 De lege ferenda künftiges Recht Erstrat Nationalrat (ca. Herbst 2018)
27 Optimierung Unfallschutz Modell: Neuer Versicherungszweig bei Suva Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen nach Art. 14a -17 und 18a und Taggeldbezug IV übernimmt alle Kosten und Pflichten, die üblicherweise dem Arbeitgeber zufallen Meldet Person Meldet versicherten Verdienst («fiktiver Verdienst von 100%») Bezahlt Prämien Änderung im IVG Art. 11 Versicherungsschutz Art. 57 Abs. 1 lit. l Koordination IV-UV 27
28 Optimierung Unfallschutz Modell: Neuer Versicherungszweig bei Suva Änderung im UVG Art. 1a Abs. 1 lit. c Definition obligatorisch Versicherte Art. 45 Abs. 3 bis Meldepflicht vp bei Unfall Art. 66 Abs. 3 Suva als Versicherer Art. 89 Abs. 2 bis lit. b gesonderte Versicherung für IV 28
29 Zukunftsmusik WE IV
30 Links Besuchen Sie die Website BSV 6a. IV-Revision Parlament: Curia Vista en-revisionen/iv-revision-6a.html Im Parlament gescheiterte 6b. IV-Revision Parlament: Curia vista en-revisionen/iv-revision-6b.html Revision «Weiterentwicklung IV» Parlament: curia vista en-revisionen/weiterentwicklung-iv.html 30 Titel des Referats, Referent / Anlass, Datum
31 Die IV im Internet - Links Alle IV-Stellen auf einem Blick Alle Merkblätter, Formulare etc. Informationsplattform für Ärzte Informationsplattform für Arbeitgeber Dachverband der IV-Stellen Aufsichtsbehörde Gesetzesvorlagen in Beratung Geltende Gesetze Bundesgericht Folie: 31
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