62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 13. Juni 2013 in Potsdam

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 13. Juni 2013 in Potsdam"

Transkript

1 62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 13. Juni 2013 in Potsdam TOP 6: Steigerung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen Berichterstatter: Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Berichtsentwurf (Stand: ) Einleitung Die Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen ist ein ständiges und hervorgehobenes Anliegen der Europaministerkonferenz. Die Wahrnehmung von Länderinteressen auf europäischer Ebene erfordert Personal mit europäischem Fachwissen, interkulturellen Kompetenzen, Fremdsprachenkenntnissen und internationalen Kontakten. Auf der Europaministerkonferenz am 14. Mai 2009 in Berlin wurde daher in dem Bericht über die Europafähigkeit der Landesverwaltungen vor allem auf die besondere Bedeutung der Entsendungen von Personal an die europäischen Institutionen und Länderbüros für den Erwerb fachlicher und sprachlicher Kompetenzen sowie des Aufbaus von Netzwerken hingewiesen. Angesichts des mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon weiter fortschreitenden Europäischen Integrationsprozesses, der Zunahme von grenzüberschreitenden Projekten und insbesondere der Ausweitung der Informations- und Beteiligungsrechte der Länder kommt der Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen eine zunehmende Bedeutung zu. Beispielhaft kann auf die Umsetzung des zwischenzeitlich etablierten Subsidiaritätsfrühwarnsystems verwiesen werden, das von der am Bundesratsverfahren beteiligten Fachebene in den Ländern unter Zeitdruck eine fundierte und verlässliche Einschätzung zur Vereinbarkeit eines Rechtsetzungsvorhabens mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verlangt. Hinzuweisen ist auch auf die steigenden Anforderungen, die sich aus europäischen und völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise ergeben. Neuere interne Personalentwicklungskonzepte der Länder spiegeln diese Erkenntnis wider, indem dem Erwerb von europäischen Kompetenzen regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Häufig bietet sich als Anknüpfungspunkt in solchen strategischen Konzepten das Interesse des Dienstherrn nach einer Erhöhung der Qualifikations- bzw. Verwendungsbreite der Bediensteten an. Eine Berücksichtigung findet der Erwerb europäischer Kompetenzen zudem bei den in den Laufbahnverordnungen geregelten Voraussetzungen zur Übertragung von Beförderungsämtern. Gleichwohl haben sich die Rahmenbedingungen für die Förderung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen in den letzten Jahren nicht verbessert. Überwiegend sehen sich die Landesverwaltungen bezüglich der Maßnahmen zur Förderung euro-

2 päischer Kompetenzen insbesondere den Entsendungsprogrammen an die Europäischen Institutionen und die Länderbüros in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund von Personal- und Haushaltseinsparvorgaben bzw. den Auswirkungen der Schuldenbremse vor besondere Herausforderungen gestellt. Es besteht die Gefahr, dass es den Verwaltungen aufgrund der zunehmenden Arbeitsverdichtungen schwerer fallen wird, Bediensteten die Teilnahme an den Entsendungsprogrammen, unter Umständen auch an spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu ermöglichen. In einigen Ländern ist diese Tendenz bereits heute festzustellen. Berücksichtigt werden müssen außerdem Effekte des demografischen Wandels. Mit steigendem Durchschnittsalter der Beschäftigten im Landesdienst ergibt sich zwangsläufig ein Anpassungsbedarf beim Zuschnitt und der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Europafähigkeit. Diesen Herausforderungen gilt es sich zu stellen. Anderenfalls besteht die Sorge, dass die Länder in Zukunft ihre vitalen europapolitischen Interessen nicht zufriedenstellend wahrnehmen können. Die Landesverwaltungen stehen in den nächsten Jahren vor der Aufgabe, sich auch vor dem Hintergrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen dafür einzusetzen, dass der Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltung weiter ein fester Platz im Qualifizierungsangebot zugestanden und die Attraktivität vor allem der Entsendungsprogramme nach Brüssel erhöht wird. Im Folgenden wird ein aktueller Überblick zu den wichtigsten Entsendeprogrammen sowie weiteren unter dem Aspekt der Förderung der Europafähigkeit bedeutsamen Instrumenten und Möglichkeiten gegeben: Nationale Experten in EU-Institutionen Nationale Experten (Expert National Détaché - END) sind Bedienstete, die von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zu EU-Institutionen abgeordnet sind. Sie werden dabei weiterhin von ihren entsendenden Dienstellen bezahlt. Ihre Abordnung ist zeitlich auf höchstens vier Jahre begrenzt. Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel über drei Jahre Berufserfahrung in administrativen, wissenschaftlichen oder technischen Bereichen verfügen, die letzten 12 Monate bei der entsendenden Stelle beschäftigt gewesen sein und in englischer oder französischer Sprache arbeiten können. Der Einsatz der Sachverständigen erfolgt überwiegend in der Kommission, in geringerem Umfang auch beim Europäischen Parlament, beim Generalsekretariat des Rates sowie bei dezentralen Einrichtungen der EU. Durch eine Entsendung als Nationale Experten erwerben Landesbedienstete unmittelbare Erfahrungen und vielfältige fachliche Kontakte auf europäischer Ebene, die sie nach der Rückkehr gewinnbringend in die Arbeit der Landesverwaltung einbringen können. Obwohl Deutschland im Vergleich der Mitgliedstaaten derzeit den größten Anteil Nationaler Experten stellt, ist die Gesamtzahl der deutschen Entsendungen rückläufig. Insgesamt sind aktuell 142 deutsche Bedienstete als Nationale Experten abgeordnet, davon 44 Landesbedienstete. Damit ist die Zahl der entsendeten Landesbediensteten entgegen der allgemeinen Entwicklung stabil; gegenüber dem letzten EMK- Bericht aus dem Jahr 2009 (36 entsendete Landesbedienstete) ergibt sich sogar eine 2

3 leichte Steigerung. Mittel- und langfristig könnte sich die im Rückgang der Gesamtzahl zum Ausdruck kommende angespannte Personal- und Haushaltssituation in vielen Bereichen aber auch auf die Entsendezahlen der Länder negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund ist künftig auch für die Länder noch mehr als bisher eine Konzentration auf solche Entsendungen empfehlenswert, die mit Blick auf die landesinterne Prioritätensetzung den meisten Nutzen versprechen. Veranstaltungen wie die kürzlich vom Auswärtigen Amt durchgeführte 7. Konferenz für deutsche Beschäftigte internationaler Organisationen und europäischer Institutionen erleichtern durch die Möglichkeit zu Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung auch die zielgerichtete Suche nach geeigneten Aufgabenbereichen. Entsendung als Nationaler Sachverständiger in beruflicher Weiterbildung (NSBW; ehemals Stages Structurels ) Bei der Entsendung als nationaler Sachverständiger in beruflicher Weiterbildung handelt es sich um ein Kurzzeitexpertenprogramm für Bedienstete aus dem gehobenen und höheren Dienst der Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, das auf eine drei- bis fünfmonatige Abordnungszeit zu einer Dienststelle der EU- Kommission angelegt ist. Dem entsandten PersonalBediensteten soll die Möglichkeit geboten werden, aus nächster Nähe einen vertieften Einblick in die Arbeitsweise der Europäischen Kommission zu erhalten. Die Abwesenheit der entsandten Bediensteten muss kurzfristig personell überbrückt werden, was in einigen Ländern zu Schwierigkeiten führt. An diesem Programm nehmen die Länder mit Erfolg teil. So wurden im Zeitraum von 2009 bis zum Frühjahr 2013 insgesamt 60 Bedienstete nach Brüssel entsandt. Das in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt erfolgende Vorauswahlverfahren, an dem der jeweilige Vorsitz der Europaministerkonferenz sowie die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sind, hat sich bewährt. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer fallen durchweg positiv aus. Ungeachtet der hohen Arbeitsbelastung in den Dienststellen der Europäischen Kommission und der fremdsprachlichen Herausforderung wird der Gewinn für das eigene berufliche Profil und die Arbeit in den Landesverwaltungen als hoch eingeschätzt. Dies betrifft sowohl die fachliche Seite die Bediensteten werden entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation in der entsprechenden Dienststelle eingesetzt - als auch den Erwerb interkultureller Kompetenz. Insgesamt hat sich das NSBW-Programm aufgrund seines Zuschnitts und der Rahmenbedingungen als sowohl für die Teilnehmenden als auch für die entsendenden Dienststellen attraktive Maßnahme zur Verbesserung der Europafähigkeit etabliert. Die Bereitschaft zur Teilnahme sollte daher uneingeschränkt gefördert werden. Reguläre Einstellungen der EU-Institutionen Die Institutionen der EU schreiben regelmäßig Stellen für Beamtinnen/Beamte (Fonctionnaire), Vertragsbedienstete (Agent contractuel) und Zeitbedienstete (Agent temporaire) aus. Die unbefristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen werden über mehrstufige Auswahlverfahren (Concours) eingestellt. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen (Laureaten) werden zunächst auf eine Reserveliste aufgenommen, 3

4 aus der in den folgenden Jahren die Einstellungen vorgenommen werden. Das Auswärtige Amt hat in den letzten Jahren auch mit Unterstützung der Länder etwa durch die Veranstaltung von Seminaren und Coachings oder die gezielte Erarbeitung von Vorbereitungsmaterial erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um die Erfolgsquote deutscher Teilnehmender an den Auswahlverfahren und die tatsächliche Einstellung erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. Informationshilfen und praktische Hinweise geben zudem die vom Auswärtigen Amt jährlich durchgeführte Konferenz für deutsche Beschäftigte internationaler Organisationen und europäischer Institutionen sowie der elektronische Rundbrief Eine Karriere in Europa. Um zu vermeiden, dass erfolgreiche deutsche Bewerberinnen und Bewerber nach längerer Wartephase nicht mehr für eine Tätigkeit in der EU zur Verfügung stehen, wird einer begrenzten Anzahl von Laureaten die Möglichkeit für eine vorübergehende Beschäftigung in der Bundes-, aber teilweise auch in Landesregierungen geboten. Allerdings wurde in der Landesverwaltung wegen der kurzen Frist des Einsatzes und des vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwandes nur gelegentlich von der Möglichkeit zur Einstellung erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen Gebrauch gemacht. Einen Spezialfall stellt der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) dar, der gem. Art. 27 Abs. 3 EUV Beamte aus den einschlägigen Diensten von Rat und Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste umfasst. Da der EAD bislang kein eigenes Auswahlverfahren durchgeführt hat, kommt für Länderbedienstete nur eine Abordnung zum EAD aus Deutschland in Betracht. Viele Mitgliedstaaten haben bereits Vertreter aus nationalen und regionalen Regierungen mit entsprechenden Berufserfahrungen, aber teilweise auch NGO-Vertreter entsandt. Ebenso könnte Deutschland nicht nur wie bisher Bediensteten des Auswärtigen Amtes und anderer Bundesministerien, sondern auch Länderbediensteten eine Tätigkeit im EAD ermöglichen. Länderbedienstete würden hierdurch ihre spezifischen und auch vom EAD gesuchten Qualifikationen etwa aus originären Länderkompetenzen wie Bildung und Kultur oder aus der Umsetzung von Umweltschutz und Reaktorsicherheit für Deutschland einbringen können. Hierdurch könnte auch die Quote deutscher Bediensteter im EAD erhöht werden, wie es von der Bundesregierung angestrebt wird. Die befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen durchlaufen als Vertragsbedienstete regelmäßig ein eigenes, verkürztes Auswahlverfahren, während sie sich für befristete Stellen (Agent temporaire) keinem formellen Auswahlverfahren unterziehen müssen. Für die Länder kann es durchaus von Interesse sein, Bedienstete zu beurlauben, damit sie als Vertrags- oder Zeitbedienstete in einer EU- Institutionen tätig werden können. Denn während des Einsatzes entstehen für die Landesverwaltungen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Nach ihrer Rückkehr können die Landesbediensteten ihre gesammelten Erfahrungen dennoch in die Arbeit der beurlaubenden Landesverwaltungen einbringen. Die Attraktivität dieser Form des zweitweisen Einsatzes von Landesbediensteten in EU-Institutionen kann gesteigert werden, indem administrative und versorgungstechnische Hürden für eine befristete Tätigkeit abgebaut werden. 4

5 Erasmus Public Administration Das Programm Erasmus Public Administration soll dienstjüngeren Landesbediensteten der Mitgliedstaaten Gelegenheit geben, sich mit EU-Entscheidungsverfahren in Brüssel vertraut zu machen. Es handelt sich um eine zehntägige Fortbildungsmaßnahme, bei der die Kommission für Reise- und Übernachtungskosten sowie Tagegeld aufkommt. Die laufenden Personalkosten der Teilnehmenden werden weiter von der entsendenden Dienststelle getragen. Diese Fortbildung findet dreimal jährlich statt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Bediensteten innerhalb der letzten fünf Jahre eingestellt wurden, im höheren Dienst oder vergleichbar beschäftigt sind und in einem Aufgabenbereich mit unmittelbarem Europabezug tätig sind. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Europäische Kommission. In der Regel können maximal vier deutsche Teilnehmende pro Durchgang am Programm teilnehmen. Das hat zur Folge, dass nur eine geringe Anzahl von Landesbediensteten, in den Jahren 2011 und 2012 waren es insgesamt lediglich elf, dieses Programm absolvieren kann. Nach den bisherigen Erfahrungen ist festzustellen, dass der nicht unerhebliche Auswahl- und Koordinierungsaufwand bei Bund und Ländern noch nicht in einem adäquaten Verhältnis zur Berücksichtigung deutscher Bewerberinnen und Bewerber steht. Da das Interesse an dem Programm weiterhin vorhanden und die Erfahrungen grundsätzlich positiv sind, sollte im Rahmen der anstehenden Entscheidung über die Fortführung des Programms für eine Ausweitung geworben werden. ERASMUS für alle und Verwaltungspersonalaustausch Das neue und derzeit in der Abstimmung befindliche Erasmus für alle - Programm vereint in sich alle noch derzeitig laufenden EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und somit auch das Programm für lebenslanges Lernen. Die Kommission erhofft sich von dem Zusammenschluss mehr Effizienz, einfachere Antragsverfahren für Finanzhilfen und weniger Doppelarbeit und Zersplitterung. Als Mittel der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentriert sich das neue EU-Programm auf die Bedürfnisse junger Menschen, d.h. von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Freiwilligen oder in Vereinen aktiven Personen. Des Weiteren steht das neue Programm allen Lehrkräften und Ausbildern in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen offen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Jugend- und Sportbereich tätig sind. Insgesamt ist das neue Programm mit seinen Zielsetzungen zu begrüßen. Allerdings ist es bedauerlich, dass anlässlich der Neuausrichtung die Mobilität von Menschen, die bereits auf dem Arbeitsmarkt sind, aus dem neuen Programm ausgeschlossen wurde und damit auch die Möglichkeit, Verwaltungspersonal im Rahmen von Austauschprogrammen zu fördern, nicht mehr vorgesehen ist. Bemühungen von Länderseite, im Zuge der Erarbeitung der Voraussetzungen des neuen Programms auf einen Erhalt dieser Möglichkeit hinzuwirken, waren erfolglos. Im derzeit noch laufenden Programm für lebenslanges Lernen können über das Einzelprogramm Leonardo da Vinci auch Projekte eingereicht werden, die Arbeitnehmern und damit auch Landesbediensteten die Teilnahme an berufsbezogenen 5

6 Bildungsmaßnahmen im EU-Ausland ermöglichen. Insbesondere durch das Kennenlernen anderer europäischer Verwaltungsstrukturen, den Aufbau internationaler Kontakte, den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen sowie durch die Entwicklung eines besseren Verständnisses anderer europäischer Verwaltungsstrukturen hat sich der Verwaltungspersonalaustausch als eine Maßnahme zur Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltung sehr bewährt. Derzeit sind noch keine anderweitigen Programme bekannt, die für derartige Qualifizierungs- und Austauschprojekte genutzt werden könnten. Es bleibt damit ein gemeinsames Länderanliegen, sich dafür einzusetzen, dass seitens der Europäischen Kommission Programme benannt werden, die für Verwaltungspersonalaustausche geeignet sind. Darüber hinaus sind Überlegungen innerhalb der Kommission zu begrüßen, ein Instrument für den Austausch von EU-Bediensteten mit Bediensteten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen aufzulegen. Der Verwaltungspersonalaustausch ist ein Gewinn sowohl für die entsendende als auch die aufnehmende Behörde, er stärkt das Verständnis für die europäischen Verwaltungen untereinander und ist damit auch ein wesentlicher Beitrag, den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu fördern. Aufgrund der schon in der Einleitung benannten immer schwierigeren Haushaltssituation der nationalen Verwaltungen wird die Finanzierung derartige Austausche nicht nur für die deutschen Länder zunehmend schwerer. Ständige Vertretung bei der EU und Bundesministerien Es besteht unverändert auch die Möglichkeit, Landesbedienstete an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU oder Europabereiche der Bundesministerien, insbesondere an das Auswärtige Amt, abzuordnen. Diese Abordnungen bieten den Vorteil, dass Kenntnisse über das innerstaatliche Koordinierungsverfahren sowie mitunter zwischenstaatliche Entscheidungsabläufe erworben werden können. Eine Abordnung an die Ständige Vertretung eröffnet den Landesbediensteten überdies die Chance, sich mit den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union und dem europäischen Gesetzgebungsverfahren unmittelbar vertraut zu machen. Die Besetzung der Stellen wird direkt zwischen den abordnenden Ländern und dem aufnehmenden Ministerium geregelt, für die Ständige Vertretung entscheidet das Auswärtige Amt. Ein Verfahren bzw. ein Verteilungsschlüssel für die Stellenbesetzung existiert nicht. Die Personalkosten für die Bediensteten werden in der Regel vom entsendenden Land getragen. Während zum Zeitpunkt der letzten Berichterstattung im Jahr 2009 neun Landesbedienstete an das Auswärtige Amt und fünf Landesbedienstete an die Ständige Vertretung abgeordnet waren, sind aktuell elf Landesbedienstete aus sieben verschiedenen Ländern an das Auswärtige Amt abgeordnet. Eine Abordnung an die Ständige Vertretung findet gegenwärtig nicht statt. Vertretungen/ Büros der Länder bei der EU Die Länder werden durch eingerichtete Vertretungen oder Büros in Brüssel politisch, wirtschaftlich und kulturell repräsentiert. Zu vorderste Aufgabe ist es, die Interessen des jeweiligen Landes auf europäischer Ebene zu vertreten, ein Informationsnetz- 6

7 werk zu den europäischen Entscheidungsträgern aufzubauen und zu pflegen sowie eine frühzeitige Information der Landesverwaltung zu europäischen Entwicklungen und Entscheidungen sicherzustellen. Die Vertretungen sind gleichzeitig Ansprechpartner für Politik und Verwaltung, EU-interessierte Unternehmen und Bürger. Sie informieren über EU-bezogene Themen, vermitteln Kooperationen und wichtige Kontakte und fördern die Bildung überregionaler Netzwerke. Im Hinblick auf die Förderung und Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen kommt den Vertretungen bzw. Büros der Länder eine Schlüsselstellung zu. Sie bieten insbesondere die Möglichkeit von Abordnungen auch über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren. Die abgeordneten Bediensteten zumeist Referenten- unterstützen unmittelbar die Aufgabenerfüllung der Vertretungen, können je nach Konstellation und geübter Praxis in den Ländern aber auch von Brüssel aus Aufgaben der entsendenden Ressorts wahrnehmen. Neben der Erweiterung der persönlichen Sach- und Fachkompetenz des entsandten Personals und besteht im Rahmen der längerfristigen Abordnungen vor allem die Gelegenheit, Kontakte zu den Dienststellen der Europäischen Kommission herzustellen und zu pflegen. Darüber hinaus nutzen die Länder ihre Brüsseler Vertretungen auch für Kurzzeitabordnungen von Bediensteten. Mit einem Gastreferenten- oder Hospitanten-Status begleiten die vorübergehend dort eingesetzten Bediensteten für 14 Tage bis zu mehreren Monaten die Arbeit der Landesvertretung, erleben das Zusammenwirken der europäischen Institutionen und erkennen die Handlungsoptionen der Länder. Sie sammeln eigene europapolitische Erfahrungen, vertiefen bestehende EU-Kenntnisse und verbessern ihre Fremdsprachenkompetenz. Als Landeseinrichtungen in Brüssel unterstützen oder organisieren die Landesvertretungen schließlich mit ihrer Fachkompetenz gezielte EU-bezogene Fortbildungen für ihre Landesverwaltungen oder ermöglichen Informationsbesuche. Länderbeobachter Das Länderbeobachterbüro ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder in Brüssel, beruhend auf dem Abkommen über den Beobachter der Länder bei der Europäischen Union vom 24. Oktober Im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Länder auf Grundlage von Art. 23 GG nimmt der Länderbeobachter innerhalb der deutschen Delegation an den Sitzungen des Rates der EU teil und berichtet hierüber den Ländern. Damit erlangen die zum Länderbeobachter entsandten Bediensteten unmittelbare Erfahrungen in den EU-Rechtsetzungsprozessen und insbesondere in der Arbeit des Rates. Beim Länderbeobachter sind ständig zwei Landesbeamte im höheren Dienst tätig, deren Personalkosten während der vierjährigen Abordnungszeit aus dem Haushalt des Länderbeobachters gedeckt werden. Die Besetzung erfolgt über die EMK. Weiterhin beschäftigt das Länderbeobachterbüro ständig drei weitere Arbeitnehmer im Bereich der Verwaltung. Vom 1. Februar bis 30. Juni und vom 1. September bis 31. Dezember jeden Jahres wird je ein weiterer Bediensteter des höheren Dienstes zum Länderbeobachter abgeordnet. Die Auswahl wird vom Vorsitzland der Europaministerkonferenz in Ab- 7

8 stimmung mit dem Länderbeobachter vorgenommen. Mit Beschluss der Ständigen Arbeitsgruppe der EMK vom wurde vereinbart, pro Entsendezeitraum von vier Halbjahren einen Pool mit vier Ländern zu bilden, um den Auswahlprozess zu beschleunigen und eine gleichmäßige Berücksichtigung der Länder zu gewährleisten. Das abordnende Land zahlt die Bezüge weiter, aus dem Haushalt des Länderbeobachters werden die Auslandszulage und das Trennungsgeld erstattet. In letzter Zeit gestaltete es sich zunehmend schwieriger, in den jeweiligen Auswahl- Pool-Ländern Interessenten für die Abordnung auf die Stelle des rotierenden Referenten beim Länderbeobachter zu gewinnen. Sollte sich dieses Problem verstetigen, könnte ggf. in der Ständigen Arbeitsgruppe der EMK die Pool-Bildung überdacht oder die Bewerbung wieder länderoffen gestaltet werden. Generell jedoch bietet der Pool die Möglichkeit, dass in den entsprechenden Ländern bereits längerfristig um Interessenten für einen bestimmten Zeitraum geworben werden kann. Ländervertreter in EU-Gremien ( Bundesratsbeauftragte ) Ländervertreter werden im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrat benannt, um an den Sitzungen ausgewählter EU-Beratungsgremien von Kommission und Rat teilzunehmen. Die Länder haben auf diese Weise die Möglichkeit, sich unmittelbar mit Expertenwissen in die Vorbereitung und Durchführung von EU- Rechtsetzungsmaßnahmen einzubringen. Aufgabe der Ländervertreter ist es insbesondere, die angemessene bzw. in den entsprechenden Fällen auch maßgebliche Berücksichtigung der relevanten Bundesratsbeschlüsse durch die Bundesregierung in den Gremien zu überwachen. Über die Ergebnisse der Gremiensitzung fertigen die Ländervertreter Berichte, die über den Bundesrat allen Ländern zugänglich gemacht werden. Derzeit sind ca. 300 Ländervertreter in knapp 500 Gremien vertreten. Da es sich um Beauftragte des Bundesrates handelt, trägt dieser auch die anfallenden Reisekosten. Jede Benennung wird alle drei Jahre durch eine aus den Vertretern der Länder im EU-Ausschuss des Bundesrates bestehende Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Wieder- oder Neubenennung überprüft. Schwierigkeiten ergeben sich immer dann, wenn Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt werden, wie etwa zur Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung der Finanz- und Schuldenkrise, für die bisher keine Benennung von Ländervertretern vorgesehen ist. Durch eine Öffnung dieser Gremien für Ländervertreter könnte der Informationsfluss zu den Landesregierungen deutlich verbessert werden. Eine sachgerechte Wahrnehmung eines solchen Mandats setzt neben fundierten fachlichen Kenntnissen im Bereich der Zuständigkeit des jeweiligen Gremiums auch gute Kenntnisse der Brüsseler Strukturen und ein hohes Maß an Eigeninitiative voraus. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen werden praktische Erfahrungen mit den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene erworben und darüber hinaus auf Fachebene Kontakte geknüpft und Netzwerke gebildet. Als problematisch erweist sich in vielen Fällen die mit der Benennung verbundene zeitliche Inanspruchnahme der Ländervertreter, soweit keine (anteilige) Entlastung im Hauptamt erfolgt. 8

9 Personalmanagement der Länder Als wichtige Voraussetzung zur Nutzung insbesondere der Langzeit- Entsendemöglichkeiten (ANS/END) hat sich die Einrichtung von Stellen- bzw. Vertretungsmittelpools etabliert. Die Mehrzahl der Länder nutzt dieses Instrument der Personalplanung. Es bestehen unterschiedliche Modelle; zum Teil sind die Poolstellen bei den Staats- bzw. Senatskanzleien angesiedelt, zum Teil werden sie von anderen Ministerien verwaltet. Teilweise bietet der Stellenpool den entsendenden Ressorts die Möglichkeit, eine aus dem eigenen Budget zu finanzierende befristete Nachbesetzung/Vertretung vorzunehmen; teilweise sind die Poolstellen unmittelbar aus dem Landeshaushalt mit einer bestimmten Stellenanzahl und Wertigkeit untersetzt, so dass sich für das entsendende Ressort bestenfalls keine zusätzlichen Kosten ergeben. Bedingt durch den Personalabbau und die restriktive Einstellungspraxis in den Länderverwaltungen bleibt es schwierig, geeignete Bedienstete für Entsendungen zu gewinnen. Probleme bei der Nachbesetzung mindern die Bereitschaft, auf eingearbeitete Bedienstete kurzzeitig zu verzichten, zum anderen ist die Anzahl derjenigen Bediensteten begrenzt, bei denen eine längerfristige Entsendung mit überwiegend unklaren Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn kompatibel mit der persönlichen und familiären Lebensplanung ist. Insoweit kommt den für eine Entsendung geltenden, weitgehend uneinheitlichen landesrechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Trennungsgeld, Heimfahrten, Umzugskosten, Schulgeldübernahme) eine wichtige Funktion zu. Sofern in den Ländern Formen zentraler Regelungen für das Personalmanagement bestehen (z.b. Führungskräfte- oder Personalentwicklungskonzepte), werden angemessene Anschlussverwendungen, rechtzeitige Personalgespräche vor der Rückkehr usw. empfohlen, zumeist sind letztlich jedoch die ressortbezogenen Bestimmungen entscheidend bzw. es bestehen Einzelfallregelungen. 9

62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 13. Juni 2013 in Potsdam. Beschlussprotokoll

62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 13. Juni 2013 in Potsdam. Beschlussprotokoll Tagesordnung TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 Europäische Energiepolitik Zukunft der EU Aktuelle europapolitische Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung Europäische Klimapolitik Soziales

Mehr

26. Europaministerkonferenz der Länder

26. Europaministerkonferenz der Länder TOP 1 EU-Erweiterung 1. Die Europaminister und -senatoren nehmen den Bericht der Länder Brandenburg und Sachsen zur Kenntnis. 2. Sie bitten die berichterstattenden Länder, möglichst bald nach der Tagung

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1641 06.07.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Holger Hövelmann (SPD) Stärkung der Europafähigkeit

Mehr

Was ist der Dynamische Europapool?

Was ist der Dynamische Europapool? Was ist der Dynamische Europapool? Landesbedienstete mit besonderem Interesse an Europa Zweck: Steigerung der Europafähigkeit der Landesverwaltung Erhöhung der Präsenz von BW Bediensteten in EU-Institutionen

Mehr

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 -2-1. Grundsatz Angelegenheiten der Europäischen Union sind insbesondere EU-Vorhaben im Bundesratsverfahren,

Mehr

20. Europaministerkonferenz in Bonn (Bremen) Tagesordnung

20. Europaministerkonferenz in Bonn (Bremen) Tagesordnung 1 Tagesordnung 0. Feststellung der Tagesordnung 1. Aktuelle europapolitische Themen: Ergebnisse des Europäischen Rates in Cardiff - Bericht der Bundes- Gast: Staatsminister Dr. Werner Hoyer, Auswärtiges

Mehr

14279/16 hba/dp 1 DGE 1C

14279/16 hba/dp 1 DGE 1C Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. November 2016 (OR. en) 14279/16 SPORT 79 FREMP 180 RELEX 932 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 22. November 2016 Empfänger: Delegationen

Mehr

1. Nationale/r Sachverständige/r bei der Europäischen Kommission

1. Nationale/r Sachverständige/r bei der Europäischen Kommission Anlage zum Rundschreiben SenFin II Nr. 48/2012 Einsatzmöglichkeiten mit Europabezug 1. Nationale/r Sachverständige/r bei der Europäischen Kommission Nationale Sachverständige bzw. Nationale Expertinnen

Mehr

12. Europaministerkonferenz in Brüssel (Berlin) Beschlüsse

12. Europaministerkonferenz in Brüssel (Berlin) Beschlüsse Beschlüsse 2 TOP 1.4.:Möglichkeiten einer "Differenzierten Integration" in Europa 1. Die Europaminister und -senatoren nehmen den Bericht der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin zum Thema "Möglichkeiten

Mehr

Weiterbildung im europäischen Kontext

Weiterbildung im europäischen Kontext Weiterbildung im europäischen Kontext Hans-Josef Vogel Bürgermeister der Stadt Arnsberg 8. Weiterbildungstag Ruhr Arnsberg, 18. Oktober 2007 Inhalt Inhalt A. Europäische Herausforderungen und Lissabon-Strategie

Mehr

9. Europaministerkonferenz in Bonn (Bayern) Tagesordnung

9. Europaministerkonferenz in Bonn (Bayern) Tagesordnung Tagesordnung 1. Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 - Zwischenbericht an die Ministerpräsidentenkonferenz 2. Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 Vorbereitung des Berichts des Rates an die Reflexionsgruppe

Mehr

Beschluss der 67. Europaministerkonferenz. 29./30. Januar 2015

Beschluss der 67. Europaministerkonferenz. 29./30. Januar 2015 Beschluss der 67. Europaministerkonferenz 29./30. Januar 2015 TOP 4: Europa der Regionen Berichterstatter: Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Beschluss Die Mitglieder der

Mehr

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal V.2 / Beraten am 22.2.17 Präambel noch zu beraten Der Rat der Stadt Wuppertal hat 2.3.2016 die Stabsstelle Bürgerbeteiligung beauftragt, Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Mehr

Eine Karriere in Europa

Eine Karriere in Europa Eine Karriere in Europa Bewerbungs- und Karrierechancen bei der EU Fit für eine Karriere in Europa? Universität Heidelberg 15.11.2010 Die Ausgangslage bei den Auswahlverfahren EPSO: Zahl der DEU Teilnehmer

Mehr

Überblick Leitaktion 1 Mobilitäten

Überblick Leitaktion 1 Mobilitäten Überblick Leitaktion 1 Mobilitäten - sektorenübergreifend - EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Europäische Kommission Europäischer Sozialfonds INVESTITION IN IHRE ZUKUNFT Leitaktion

Mehr

13. Europaministerkonferenz in Bonn (Berlin) Tagesordnung

13. Europaministerkonferenz in Bonn (Berlin) Tagesordnung Tagesordnung 1. Wirtschafts- und Währungsunion 1.1 Vortrag von Kommissar Yves Thibault de Silguy und Diskussion 1.2 Vorbereitung der Länder auf die WWU (BW, NW) 2. Regierungskonferenz 1996 2.1 Berichte

Mehr

Ein Neubeginn für den sozialen Dialog

Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Erklärung der Europäischen Sozialpartner, der Europäischen Kommission und des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union Die Förderung des sozialen Dialogs ist im

Mehr

Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene

Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene Carsten Witzke Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene Die Reformbedurftigkeit der Regelungen zur Mitwirkung von Bund und Landern

Mehr

1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4

1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4 1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4 ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTERRAT BOSNIEN UND HERZEGOWINAS

Mehr

Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung

Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1189 Landtag (zu Drs. 18/1112) 18. Wahlperiode 03.12.13 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Europafähigkeit der

Mehr

Arbeitsplatz Verwaltung Beschäftigte in einer sich wandelnden Arbeitsumgebung. Dr. Klaus Ritgen

Arbeitsplatz Verwaltung Beschäftigte in einer sich wandelnden Arbeitsumgebung. Dr. Klaus Ritgen Arbeitsplatz Verwaltung Beschäftigte in einer sich wandelnden Arbeitsumgebung Dr. Klaus Ritgen Agenda I. Arbeitsplatz Verwaltung im Wandel Aktuelle Herausforderungen für den Personalbereich im öffentlichen

Mehr

24. Europaministerkonferenz der Länder am 2./3. Dezember 1999 in Frankfurt / Main. Beschluß

24. Europaministerkonferenz der Länder am 2./3. Dezember 1999 in Frankfurt / Main. Beschluß TOP 1 Wahlbeteiligung bei der Europawahl Baden-Württemberg 1. Die Europaminister und -senatoren erörtern das Diskussionspapier des Landes Baden- Württemberg zu Fragen der Wahlbeteiligung bei der Europawahl

Mehr

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

PRAKTISCHE INFORMATIONEN 13.07.2016 PRAKTISCHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSTEILNEHMER + Versicherungsfragen + Visa & Aufenthaltsgenehmigung + Versicherungsfragen Wie sieht es mit der Versicherung im Ausland aus? DIE EUROPÄISCHE

Mehr

https://www.derwesten.de/politik/politikwissenschaftler-nrw-verliert-einfluss-in-berlin-id html 4

https://www.derwesten.de/politik/politikwissenschaftler-nrw-verliert-einfluss-in-berlin-id html 4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/673 18.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 235 vom 24. August 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/430

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5156 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsdeckende Juristenausbildung und ANTWORT

Mehr

Qualifizierung für Europa

Qualifizierung für Europa Qualifizierung für Europa Notwendigkeit und Chancen einer europaorientierten Qualifikation in der öffentlichen Verwaltung. Magistrat der Stadt Bremerhaven Referat für Wirtschaft - Europareferat Claudia

Mehr

15349/16 gha/jc 1 DG D 2A

15349/16 gha/jc 1 DG D 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Dezember 2016 (OR. en) 15349/16 JUSTCIV 318 EJUSTICE 213 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 8. Dezember 2016 Empfänger: Delegationen

Mehr

Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 10./11. Dezember in Stralsund

Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 10./11. Dezember in Stralsund Wirtschaftsministerkonferenz Geschäftsstelle - K 11, Bd. 156 Stand: 11. Dezember 2014 Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 10./11. Dezember in Stralsund TOP 1 Aktuelle wirtschaftspolitische

Mehr

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt 1 Juli 2011 Leitlinien für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Mehr

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit 1. Qualifikation der Fachkraft Nachweis mittels: Kopie Abschlusszeugnis / Anerkennungsurkunde Lebenslauf (beruflicher Werdegang mit Darstellung früherer Beschäftigungsverhältnisse und absolvierter Fort-

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2201 19.03.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu dem Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1441

Mehr

Vereinbarung gemäß 81 NPersVG zur Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung

Vereinbarung gemäß 81 NPersVG zur Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung Vereinbarung gemäß 81 NPersVG zur Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung Bek. d. MI v. 27. 9. 2011 12.36-03082-03-03 Hiermit wird die Vereinbarung

Mehr

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020 Beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 26. 11. 2014 Für die Auswahl von Vorhaben sind

Mehr

16. Europaministerkonferenz in Bonn (Brandenburg) ( ) Beschluß

16. Europaministerkonferenz in Bonn (Brandenburg) ( ) Beschluß 1 TOP 1.1. Agenda 2000 Die Europaminister/-innen und -senatoren verweisen auf die hohe Bedeutung der "Agenda 2000" für die weitere Entwicklung der Europäischen Union und bitten die Ständige Arbeitsgruppe,

Mehr

Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK)

Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) Stand: 1.1.2010 Das Statut der IBK wurde von der Konferenz der Regierungschefs beschlossen am 14. Dezember 1994 und revidiert am 19. November 1998, am

Mehr

Schlusserklärung des Donaugipfels am 6. Mai 2009 in Ulm

Schlusserklärung des Donaugipfels am 6. Mai 2009 in Ulm Schlusserklärung des Donaugipfels am 6. Mai 2009 in Ulm Präambel Gemäß dem Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen 29. Juni 1994)

Mehr

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6220 19. Wahlperiode 30.11.2018 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Entwurf eines Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens Anlässlich des 55.

Mehr

ERASMUS Das EU-Aktionsprogramm für Bildung, Jugend und Sport. Kathrin Hamel. EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ERASMUS Das EU-Aktionsprogramm für Bildung, Jugend und Sport. Kathrin Hamel. EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ERASMUS+ 2018 Das EU-Aktionsprogramm für Bildung, Jugend und Sport EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Europäische Kommission Europäischer Sozialfonds INVESTITION IN IHRE ZUKUNFT

Mehr

Weiteres Rekordjahr für Erasmus

Weiteres Rekordjahr für Erasmus EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 10. Juli 2014 Weiteres Rekordjahr für Erasmus Im Studienjahr 2012/2013 haben fast 270 000 Studierende so viele wie nie zuvor Stipendien der EU für Studien-

Mehr

Renata Decewicz, PL NA Frankfurt/Oder, Oktober 2017

Renata Decewicz, PL NA Frankfurt/Oder, Oktober 2017 ERASMUS+ REGIONALTAGUNG PERSONALMOBILITÄT UND HOCHSCHULENTWICKLUNG" Renata Decewicz, PL NA Frankfurt/Oder, 19.-20. Oktober 2017 STIFTUNG FÜR DIE ENTWICKLUNG DES BILDUNGSSSYSTEMS POLNISCHE HEIS EINE KURZE

Mehr

Erasmus+ aus Sicht der Landesregierung

Erasmus+ aus Sicht der Landesregierung Erasmus+ aus Sicht der Landesregierung Dr. Stephan Venzke Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Lüneburg, 27. September 2018 In Zeiten nationaler Egoismen und einer zunehmenden Skepsis

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 775_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 6_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung

Mehr

22. Europaministerkonferenz der Länder am 21. April 1999 in Bonn

22. Europaministerkonferenz der Länder am 21. April 1999 in Bonn 22. Europaministerkonferenz der Länder am 21. April 1999 in Bonn Beschluß TOP 2 Berichterstatter: Institutionelle Reform der Europäischen Union Freie und Hansestadt Hamburg 1. Die Europaminister und -senatoren

Mehr

Beschluss der Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 30. April 2008

Beschluss der Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 30. April 2008 Beschluss der Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 30. April 2008 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Europawahl 2009 Berichterstatter: Niedersachsen 1. Die Europaminister und senatoren

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Mai 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Mai 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Mai 2018 (OR. en) 8301/18 VERMERK Absender: Empfänger: JEUN 48 MIGR 51 SOC 213 EDUC 134 Ausschuss der Ständigen Vertreter (1. Teil) Rat Nr. Vordok.: 7831/1/18

Mehr

Sie tragen gern Verantwortung? Dann krempeln Sie die Ärmel hoch.

Sie tragen gern Verantwortung? Dann krempeln Sie die Ärmel hoch. Sie tragen gern Verantwortung? Dann krempeln Sie die Ärmel hoch. Jetzt Karriere machen im höheren bautechnischen Dienst in den Fachrichtungen Architektur-Hochbau oder Maschinenwesen und Elektrotechnik.

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2934 7. Wahlperiode 05.12.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt.

1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2010 (30.07) (OR. en) 12224/10 FIN 319 A-PUNKT-VERMERK des Ausschusses der Ständigen Vertreter für den Rat Nr. Kommissionsvorschlag: 11251/10 FIN 274 KOM

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.7.2018 C(2018) 4543 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 18.7.2018 zur Annahme und Aktualisierung der Liste der Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe

Mehr

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0097 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich

Mehr

Anhang 4 zum PEK. Leitfaden. Mentoring. Zentrum Bayern Familie und Soziales. Fassung: Oktober 2014

Anhang 4 zum PEK. Leitfaden. Mentoring. Zentrum Bayern Familie und Soziales. Fassung: Oktober 2014 Anhang 4 zum PEK Leitfaden Mentoring im Zentrum Bayern Familie und Soziales Fassung: Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis I. Einführung... 3 II. Einsatzbereiche für Mentoring... 4 III. Nutzen des Mentoring...

Mehr

Wir sind Schüler der Sekundarstufe 2, Studenten an Universitäten, junge Arbeiter,

Wir sind Schüler der Sekundarstufe 2, Studenten an Universitäten, junge Arbeiter, Wir sind Schüler der Sekundarstufe 2, Studenten an Universitäten, junge Arbeiter, junge Arbeitslose und Jugendliche mit geringeren Entwicklungschancen. Wir hoffen, die europäische Jugend weitestgehend

Mehr

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin. Kein Beschluss.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin. Kein Beschluss. Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 1: Begrüßung Kein Beschluss. Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 2: Aktuelle europapolitische

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 743_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 1_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/380 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg

Mehr

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*. 24.04.2015 Ausschreibungshinweise für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren um Einstellung bzw. Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Schulleiterin oder Schulleiter

Mehr

Kurzfassung. Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013

Kurzfassung. Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 Kurzfassung Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 Stand: 26. September 2007 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

Mehr

Berichtsentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich (Stand )

Berichtsentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich (Stand ) Berichtsentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich (Stand 10.10.2016) Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 1 Für den Bericht untersuchte Fragestellungen

Mehr

MACHBARKEITSSTUDIE ZUR EINRICHTUNG EINES EU-BRANCHENRATS FÜR BESCHÄFTIGUNG UND QUALIFIKATIONEN IM SEK- TOR SPORT UND AKTIVE FREIZEITGESTALTUNG

MACHBARKEITSSTUDIE ZUR EINRICHTUNG EINES EU-BRANCHENRATS FÜR BESCHÄFTIGUNG UND QUALIFIKATIONEN IM SEK- TOR SPORT UND AKTIVE FREIZEITGESTALTUNG MACHBARKEITSSTUDIE ZUR EINRICHTUNG EINES EU-BRANCHENRATS FÜR BESCHÄFTIGUNG UND QUALIFIKATIONEN IM SEK- TOR SPORT UND AKTIVE FREIZEITGESTALTUNG ESSC-SPORT PROJEKT www.eose.org 1 Der Sektor Sport und aktive

Mehr

Bundesrat Drucksache 272/17. Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 272/17. Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesrat Drucksache 272/17 27.03.17 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene

Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene Bundesrat Drucksache 175/04 (Beschluss) 12.03.04 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene Der Bundesrat hat in seiner

Mehr

einer Referatsleitung (m / w / d) im Referat II A 1 Programmsteuerung Digitale Verwaltung NRW und Prozessoptimierung

einer Referatsleitung (m / w / d) im Referat II A 1 Programmsteuerung Digitale Verwaltung NRW und Prozessoptimierung Beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung II Digitalisierung der Landesverwaltung

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller Programm 11:00 11:30 Uhr Begrüßung und Einführung: Erasmus+: Struktur, Ziele und Prioritäten

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1143 18.02.2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Verwaltungsordnung für die Zentrale Betriebseinheit IT.SERVICES vom 17.02.2016 Verwaltungsordnung für die Zentrale Betriebseinheit IT.SERVICES vom 17. Februar

Mehr

Mögliche Fragen zur Vorbereitung auf das KFG aus Sicht der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters

Mögliche Fragen zur Vorbereitung auf das KFG aus Sicht der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters Fragenkatalog für das Kooperationsund Fördergespräch Mögliche Fragen zur Vorbereitung auf das KFG aus Sicht der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters Arbeitsinhalte und -prozesse: Was waren die Vereinbarungen

Mehr

Zusammenfassung (DE)

Zusammenfassung (DE) CONTRACT JLS/2009/JCIV/PR/E4-30-CE-0322502/00-13 DEMOLIN BRULARD BARTHELEMY Commission Européenne Studie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rats vom 27. Januar 2003 zur Prozesskostenhilfe und zur

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Stand: Februar 2016 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.

Mehr

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Stand: Mai 2017 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen. Das

Mehr

Soziale Innovationen für eine bessere Daseinsvorsorge - wie kann Interreg diese Ziele unterstützen

Soziale Innovationen für eine bessere Daseinsvorsorge - wie kann Interreg diese Ziele unterstützen Soziale Innovationen für eine bessere Daseinsvorsorge - wie kann Interreg diese Ziele unterstützen Berlin, 29. Juni 2016 Hartwig Wagemester, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Part-financed by the

Mehr

Vereinbarung. Deutsche Bank Euro Betriebsrat

Vereinbarung. Deutsche Bank Euro Betriebsrat Vereinbarung über die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer * der Deutsche Bank-Gruppe in der Europäischen Union Deutsche Bank Euro Betriebsrat Präambel Angesichts der fortschreitenden

Mehr

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Oktober 2013 (21.10) (OR. en) 14986/13 SOC 821 ECOFIN 906 EDUC 393 JEUN 93

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Oktober 2013 (21.10) (OR. en) 14986/13 SOC 821 ECOFIN 906 EDUC 393 JEUN 93 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Oktober 2013 (21.10) (OR. en) 14986/13 SOC 821 ECOFIN 906 EDUC 393 JEUN 93 VERMERK des für die Betr.: Generalsekretariats Delegationen Europäische Ausbildungsallianz

Mehr

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden

Mehr

vorläufige Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 4./5. Juni 2014 in Berlin

vorläufige Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 4./5. Juni 2014 in Berlin Wirtschaftsministerkonferenz Geschäftsstelle - K 11, Bd. 155 Stand: 2. Juni 2014 vorläufige Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 4./5. Juni 2014 in Berlin TOP 1 Aktuelle wirtschaftspolitische

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied PFLEGEKAMMER 1 Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, 56626 Neuwied 2 Überblick Pflegekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie vertreten die Interessen der Pflege zum Wohle der

Mehr

Arbeitsmarkt Deutsch lehren

Arbeitsmarkt Deutsch lehren Arbeitsmarkt Deutsch lehren Schlüsselqualifikationen Fremdsprachen und Interkulturelle Kompetenz 26.05.2010 Birgit Kraus 1 Gliederung Was sind Schlüsselqualifikationen? Warum sind Schlüsselqualifikationen

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zu Erasmus+ für neue Antragstellerinnen und Antragsteller Programm 11:00 11:45 Uhr Begrüßung und Einführung: Erasmus+: Struktur, Ziele und Prioritäten,

Mehr

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Martina Weihrauch Beauftragte für Chancengleichheit Juli 2015 1 Gesetzesziele Neu (3) Ziel des Gesetzes ist darüber hinaus die paritätische

Mehr

Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen und Ergebnisse zur 965. Sitzung des Bundesrates am Freitag, 02. März 2018

Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen und Ergebnisse zur 965. Sitzung des Bundesrates am Freitag, 02. März 2018 1 Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG Drucksache 31/18 unechter 2. Durchgang, Einspruchsgesetz 2 Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 02.12.2013 6966 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Innenministeriums Stellenbesetzung in Ministerien ohne behördeninterne oder öffentliche

Mehr

Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2013

Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2013 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1189 (zu Drs. 18/1112) 03. 12.13 Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2013 Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung Die Fraktionen der

Mehr

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 I. Aufgaben 1. Förderung und Überwachung der Umsetzung des NGG, Mitwirkung bei allen

Mehr

a m F r e i t a g, d e m 2. M ä r z 2018

a m F r e i t a g, d e m 2. M ä r z 2018 A b s t i m m u n g s v e r h a l t e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g i n d e r 9 6 5. S i t z u n g d e s B u n d e s r a t e s (obiger Link führt zu den Parlamentsdrucksachen und weiteren Informationen

Mehr

Weisung vom Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA

Weisung vom Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA Weisung 201901003 vom 21.01.2019 Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA Laufende Nummer: 201901003 Geschäftszeichen: POE 2/AM 6 ÄD 2632/2696/1909.1/2221/2214/2224/2211/1937

Mehr

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung Starke Länder in einem starken Europa Modernen Formen

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.v. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen

Mehr

Parlamentarier-Konferenz Bodensee. Statut vom

Parlamentarier-Konferenz Bodensee. Statut vom Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut vom 23.03.2007 Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut (beschlossen auf der 27. Sitzung am 23.03.2007, gültig nach Beendigung der 27. Sitzung) 1. Ziele und Aufgaben

Mehr

zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 450/1/17 26.06.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - Fz - In - Wi zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Mehr

Fachkräftesicherung in einer Grenzregion Chancen Herausforderungen Grenzüberschreitenden Projekte der Bundesagentur für Arbeit

Fachkräftesicherung in einer Grenzregion Chancen Herausforderungen Grenzüberschreitenden Projekte der Bundesagentur für Arbeit Chancen Herausforderungen Grenzüberschreitenden Projekte der Seite 1 Bevölkerung schrumpft bis 2040 um fast 8 Millionen Rückgang der Einwohnerzahlen in Prozent Deutschland nach Bundesländern 2010, 2040

Mehr

der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein

der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Richtlinien zur Förderung der Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der

Mehr

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut

Mehr

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gemäß 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung - BfRG vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) in der jeweils geltenden

Mehr

Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft

Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft Zwischen der Niederlassungsleitung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen

Mehr

61. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 21. März 2013 in Brüssel. Beschlussprotokoll

61. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 21. März 2013 in Brüssel. Beschlussprotokoll Tagesordnung TOP 1 Mehrjähriger Finanzrahmen und EU-Strukturpolitik nach 2013 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 Soziales Europa Sozialbericht der EU-KOM Mittagessen: Begrüßung durch den Generalsekretär

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat der Ständigen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/736 19. Wahlperiode 29.05.2018 Große Anfrage der Fraktion der SPD Ausbildungssituation beim Land Schleswig-Holstein Vorbemerkung Die SPD-Landtagsfraktion

Mehr